Datum: 23.11.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Kulturscheune
Gremium: Marktgemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Einbringung des Haushaltsentwurfs 2022
2 Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechtes
3 Runder Tisch Natur
4 Städtebauliche Neuordnung des Gebietes um die St. Matthäus Kirche | Durchführung eines städtebaulichen Wettbewerbes
5 Satzung über Ehrung verdienter Bürger des Marktes Höchberg
6 Berichte und Anfragen

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1. Einbringung des Haushaltsentwurfs 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 23.11.2021 ö 1

Sachverhalt

Der Entwurf des Haushaltsplans 2022 wird in der Sitzung anhand der wichtigsten Eckpunkte erläutert.

Die Mitglieder des Marktgemeinderates können den Haushaltsentwurf ab 23.11.2021 im RIS einsehen.

In der MGR- Sitzung am 14.12.2021 soll der Haushalt beraten werden. Die Haushaltsverabschiedung ist für Januar geplant.

Anträge zum Haushalt sollen bis zur nächsten Sitzung des Marktgemeinderates gestellt werden. Der von der Verwaltung erwähnte Maßnahmenkatalog wird zur Verfügung gestellt. Fördermittel, die der Markt Höchberg für verschiedene Projekte erhält, werden mit aufgenommen. Die Präsentation wird im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.

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2. Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechtes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 23.11.2021 ö 2

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart



Die Entschädigung für die Tätigkeit der ehrenamtlichen Marktgemeinderatsmitglieder ist in § 3 der Satzung geregelt. Gemäß § 3 Abs. 2 Buchstabe b der Satzung erhalten die Marktgemeinderatsmitglieder ein Sitzungsgeld von 30,00 € je Sitzung. Für die immer wiederkehrenden weiteren Sitzungen wie z.B. interfraktionelle Gespräche oder Workshops ist eine Entschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit bisher nicht vorgesehen.

Um der zeitlichen Beanspruchung Rechnung zu tragen, schlägt die Verwaltung vor, den § 3 um den Absatz 5 zu ergänzen:

Für weitere Sitzungen, zu denen der 1. Bürgermeister oder der Vertreter im Amt schriftlich eingeladen hat wie z.B. interfraktionelle Gespräche oder Workshops, erhält jeder Teilnehmer 30,00 €.

Auf Anregung von Marktgemeinderätin Sarah Braunreuther wird analog zu den Sitzungen des Rechnungsprüfungsausschusses bei ganztägigen Sitzungen ein zweifacher Entschädigungsbetrag in die Satzung aufgenommen.

Beschluss

§ 3 der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechtes wird wie folgt geändert:

§ 3 Absatz 5

Für weitere vorberatende Sitzungen, zu denen der 1. Bürgermeister oder der Vertreter im Amt schriftlich eingeladen hat wie z.B. interfraktionelle Gespräche, Workshops etc., erhält jeder Teilnehmer 30,00 €, für ganztägige Sitzungen 60,00 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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3. Runder Tisch Natur

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 23.11.2021 ö 3

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart



Mit Schreiben vom 16.6.2014 beantragte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zusammen mit der Fraktion Freie Wähler Höchberger Mitte die Einrichtung eines Runden Tisches von an der Höchberger Natur interessierten Organisationen.

Als Begründung wurde angeführt, dass in den letzten Jahren immer wieder Einzelpersonen und Organisationen an die Antragsteller herangetreten wären, die einen Gesprächsbedarf zum Umgang mit der Höchberger Natur anmeldeten.

Die Anregungen reichten damit von Höchberger Bauern, die sich beispielsweise über Hundekot auf ihren Feldern und unberechtigtem Autoverkehr auf den Feldwegen beschweren bis zum Bund Naturschutz, dem die Haltung und Pflege von Streuobstbeständen wichtig ist bis hin zu Imkern, die Schäden an ihren Bienenvölkern durch hochgiftige Pflanzenschutzmittel befürchten bzw. Mitgliedern des Verschönerungsvereins, denen eine verstärkte Anpflanzung von Bäumen und Hecken am Herzen liegt u.v.m.

Ein solcher Runder Tisch sollte nach dem damaligen Antrag von der Verwaltung des Marktes Höchberg einberufen werden, ein bis zweimal jährlich tagen und im Austausch von Anregungen und Sorgen hinsichtlich der Höchberger Natur und der möglichen Behebung von Beschwerden dienen.

Den Antragstellern wurde damals mitgeteilt, dass seitens der Verwaltung als Unterstützung des nachvollziehbaren Gedankens die entsprechenden Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt werden, analog zur Arbeit des Seniorenbeirates. Es wurde jedoch dauerhaft nicht die Notwendigkeit gesehen, bei den Treffen den Runden Tisches Kräfte der Verwaltung einzusetzen.

Der Antrag wurde in der Sitzung des Marktgemeinderates am 20.1.2015 behandelt. Der Marktgemeinderat begrüßte grundsätzlich die Einrichtung eines Runden Tisches der an der Natur interessierten Organisationen. Für die Tätigkeit eines Runden Tisches stellt der Markt Höchberg Räumlichkeiten zur Verfügung. Der Runde Tisch organisiert sich selbst, die Leitung wird nicht durch Verwaltungskräfte sichergestellt, so der damals einstimmige Beschluss.

Der Runde Tisch Natur begehrte immer wieder die Aufnahme von Veröffentlichungen im Mitteilungsblatt. Dies wurde von der Verwaltung unter Hinweis auf den politischen Inhalt des Beitrages teilweise oder vollständig abgelehnt.

Der Marktgemeinderat hat sich in seiner Sitzung am 30.5.2017 ausführlich mit der Thematik erfasst. In den Beiträgen des Runden Tisches Natur waren 

  • Wertungen der Tätigkeit des Marktgemeinderates
  • Wertungen der Tätigkeit der Verwaltung
  • Stellungnahmen zu tagespolitischen Themen wie z.B. der Planung des Gewerbegebietes
  • Wertungen zu Untersuchungsergebnissen beauftragter Planungsbüros
  • Wertungen, die aus Sicht der Verwaltung auf eine „Kontrollfunktion“ des Runden Tisches Natur gegenüber Verwaltung und Marktgemeinderates hinweisen enthalten

Die Verwaltung hatte im Vorfeld der Sitzung bereits den Vorsitzenden des Runden Tisches Natur auf die dem Marktgemeinderat gegenüber im Antrag zur Gründung des Runden Tisches aufgeführten Aufgaben hingewiesen und zum Ausdruck gebracht, dass eine politische Betätigung des Runden Tisches nie angedacht war und das Mitteilungsblatt des Marktes Höchberg hierfür auch keine Plattform darstellt.

Der Marktgemeinderat nahm damals die Haltung der Verwaltung gegenüber demRunden Tisch Natur zur Veröffentlichung der Organisation im Mitteilungsblatt zustimmend zur Kenntnis.

In der Folge kam es immer wieder zu Diskussionen über Veröffentlichungen, die der Runde Tisch Natur im Mitteilungsblatt des Marktes Höchberg platzieren wollte. Die Protokolle der Sitzungen des Runden Tisches wurden nach dem Beschluss des Marktgemeinderates auch stets allen Fraktionen des Marktgemeinderates zur Kenntnis gegeben.

Ein eingeforderter Bericht des Runden Tisches Natur in einer Sitzung des Marktgemeinderates erfolgte mit Hinweis auf die vorliegenden Protokolle nicht.

Nunmehr beantragt die SPD-Fraktion mit Schreiben vom 18.9.2021 die Einrichtung eines sog. Umweltbeirates. Zur Begründung wird angeführt, dass sich gezeigt hätte, dass der Runde Tisch Natur seiner Aufgabe, eine Diskussionsplattform für alle an der Natur interessierten Bürgerinnen und Bürger zu bieten, nicht gerecht wird.

Weiterhin wird darauf verwiesen, dass die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an den Treffen des Runden Tisches Natur nachgelassen hätte, weiterhin würde der Marktgemeinderat durch den Vorsitzenden nicht die nötigen Informationen über die Arbeit des Runden Tisches erhalten.

Nach den Erfahrungen des Bayerischen Gemeindetages werden auf kommunaler Ebene immer wieder zahlreiche Beiräte ins Leben gerufen, die dann in einer Vielzahl von Fällen ein „Eigenleben“ und eigene Darstellungsformen ihrer Tätigkeit entwickeln, die nicht immer im Interesse des gemeindlichen Vertretungsorganes sind, auch immer wieder zu einer uneinheitlichen und sich möglicherweise widersprechenden Außendarstellung führen. 

Deshalb rät der Bayerische Gemeindetag grundsätzlich davon ab, zu viele Nebenorgane zu bilden, mit deren weiterer Tätigkeit oft Unzufriedenheit herrscht. In zahlreichen Kommunen sind Umweltbeiräte in unterschiedlicher Konstellation gebildet, geregelt durch Satzungen, Richtlinien, Geschäftsordnungen oder Beschlüsse des Gemeinderates.

Die Zusammensetzung ähnelt dann oft den bisher bereits in Höchberg vorhandenen Runden Tisch Natur.

Um hier für die Zukunft eine strukturierte Vorgehensweise zu gewährleisten und eine einheitliche Außendarstellung sicherzustellen, müsste nach Ansicht der Verwaltung durch Satzung oder Geschäftsordnung ein wirkliches Hilfsorgan des Marktgemeinderates gebildet werden und durch Satzung oder Geschäftsordnung eindeutig Regelungen erhalten, dass z.B. die Aufgaben des Beirates exakt festgehalten sind und eine Beratung durch den Umweltbeirat nur durch ausdrückliche Stellungnahme auf Anforderung des Marktgemeinderates, eines Ausschusses der Stadtverwaltung oder des Bürgermeisters eingeleitet wird.

Der Umweltbeirat könnte in die Bauleitplanung analog zu Trägern öffentlicher Belange eingebunden werden. Aus eigener Initiative könnte der Umweltbeirat nur Vorschläge, Anregungen und Stellungnahmen an den Marktgemeinderat oder die Ausschüsse abgeben. Eine eigene Öffentlichkeitsarbeit des Beirates ist nicht vorgesehen.

Die Mitglieder des Beirates wären durch den Marktgemeinderat zu bestellen, eventuell wäre auch eine Amtszeit festzulegen.

Ausschließlich mit solchen exakten Regelungen lässt sich aus Sicht der Verwaltung ein strukturierter Ablauf gewährleisten. 

Alternativ dazu wäre es aus Sicht der Verwaltung auch denkbar, anlassbezogen zwei bis dreimal jährlich eine Gesprächsrunde ähnlich der Zusammensetzung des Runden Tisches Natur mit von der Verwaltung vorgegebenen Themen aus Natur und Umweltschutz anzusetzen. Die Verwaltung bittet hierzu die Mitglieder des Marktgemeinderates um ein Meinungsbild und evtl. Beratung in den Fraktionen. Eine Satzung über einen Umweltbeirat des Marktes Höchberg kann als Entwurf jederzeit durch die Verwaltung vorbereitet werden.

2. Bürgermeister Sven Winzenhörlein stellt den Entwurf einer Satzung zur Bildung eines Umweltbeirates als Diskussionsgrundlage vor, dieser wird den Fraktionen zur Verfügung gestellt.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt die Einrichtung eines Umweltbeirates, in dem die Idee des Runden Tisches Natur neu verwurzelt wird und dessen Aufgaben und Rechte sowie die Zusammensetzung und Abhandlung der Tätigkeiten per Satzung geregelt werden. Ein Satzungsentwurf wird den Fraktionen zur Beratung vorgelegt und soll in einer der nächsten Sitzungen behandelt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

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4. Städtebauliche Neuordnung des Gebietes um die St. Matthäus Kirche | Durchführung eines städtebaulichen Wettbewerbes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 23.11.2021 ö 4

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
für HH 2022
100.000 €
Pflicht-/freiwillige Aufgabe

Der evangelische Kindergarten und die St. Matthäus Kirche bilden den wesentlichen Baustein der sozialen Infrastruktur im Oberdorf. Durch den Erwerb des ehemaligen Gasthauses „Linde“ im Jahr 2020 und die Einbeziehung des bestehenden Parkplatzes an der Sonnemannstraße ist nun eine völlig neue Betrachtung der Weiterentwicklung des Gesamtbereiches möglich.  


In der vom Büro Wegner Stadtplanung ausgearbeiteten Feinuntersuchung wurde bereits festgestellt, dass die Erweiterung und Sanierung des Kinderhauses St. Matthäus gemäß den aktuellen rechtlichen und räumlichen Anforderungen, die Neudefinition der Nutzung von St. Matthäus und die Bereitstellung von Wohnraum für verschiedene Generationen, Lebens- und Haushaltsformen die Bausteine der funktionellen und gestalterischen Aufwertung des Areals im Bereich der Sonnemannstraße sind. Die großzügigen Freiflächen des Areals sollen dabei teilweise den neuen Nutzungen zugeordnet und als Begegnungsräume weiterentwickelt werden. Eine besondere Herausforderung stellt dabei auch die Erhaltung prägender Baudenkmäler wie die St. Matthäus Kirche und dem Sommerhaus dar.

Unter Berücksichtigung dieser Bausteine wurden seit der letzten Beschlussfassung des Marktgemeinderates im November 2020 bereits Vorgespräche mit den Vertretern der Evangelischen Kirche hinsichtlich den Möglichkeiten der baulichen Nutzung geführt und man ist gemeinsam zu dem Entschluss gekommen, im Rahmen eines städtebaulichen Realisierungswettbewerbes mit Ideenteil die für eine Neuordnung notwendigen Planungsgrundlagen zu schaffen. 

Der Kirchenvorstand der Kirchengemeinde St. Matthäus hat zu der geplanten Vorgehensweise und der zukünftigen Nutzung der Gebäulichkeiten auf dem Grundstück mitgeteilt, dass es „ein Anliegen des Kirchenvorstandes sei, eine der geschichtlichen Bedeutung des Gebäudes (der St. Matthäus Kirche) angemessene Nutzung zu finden. Wünschenswert wäre darüber hinaus eine Nutzungsform des Gebäudes, die es der Kirchengemeinde ermöglicht Andachte, Taufen und evtl. kleiner Gottesdienste dort zu feiern. Eine Anbindung an den Kindergarten wäre z. B. sehr gut vorstellbar, aber auch andere Lösungen sind denkbar.
Auch das Pfarrhaus kann in die Planungen mit einbezogen werden – insofern an anderer Stelle Wohnraum geschaffen wird, der von der Kirchengemeinde als Wohnraum für die Pfarrfamilie/Pfarrperson genutzt werden kann.“

Mit einem Realisierungswettbewerb für die Sanierung und der Erweiterung des evangelischen Kindergartens sollen nun bereits konkrete Planungsentwürfe für eine möglichst zeitnahe Umsetzung dieser Maßnahme gefunden werden. Im Ideenteil des Wettbewerbes sollen dagegen die den Kindergarten umgebende Flächen des Areals beleuchtet und Bebauungsmöglichkeiten hierfür aufgezeigt. Hier wäre Wettbewerbsaufgabe, den bereits bestehenden Krippenneubau zu ergänzen und den Bereich Kindergarten komplett neu zu planen.   

Für beide Wettbewerbsteile ist nach Rücksprache der Regierung von Unterfranken grundsätzlich eine Förderung möglich. Dafür ist ein entsprechender Antrag zweifach - sowohl bei der Abteilung für Städtebauförderung wie auch bei der für die FAG-Förderung zuständigen Abteilung - vorzulegen. Die Aufteilung der förderfähigen Kosten erfolgt nach dem jeweils benötigten Flächenbedarf der einzelnen Bereiche (Anteil der FAG-Förderung nach dem Flächen- und Raumprogramm für Kindergärten; Förderung der Restflächen über die Städtebauförderung). 

Für die Auslobung des Wettbewerbes sollte eine konkrete Flächenzuordnung - insbesondere im Hinblick auf die St. Matthäus Kirche und das Sommerhaus - im Aufgabenbereich der Wettbewerbsteilnehmer belassen werden. Es ist lediglich vorgesehen, den für die Kindertageseinrichtung notwendigen Flächen- und Raumbedarf vorzugeben. Wo diese dann letztendlich zu liegen kommen, d. h., ob evtl. eine Einbeziehung der vorgenannten Gebäude in den Kindergarten unter Berücksichtigung des geschichtlichen Ursprunges oder eine anderweitige Nutzung erfolgt, liegt im Planungsermessen der teilnehmenden Architekten. 

Die Gesamtkosten eines Wettbewerbes mit VgV-Verfahren - welches aufgrund der voraussichtlichen Gesamtkosten für die Sanierung und Erweiterung der Kindertagesstätte in Höhe von ca. 3,2 Mio. € notwendig ist - belaufen sich auf rund 100.000 €. 

Diese setzen sich wie folgt zusammen:

  • Verfahrensbetreuung VgV mit Wettbewerb (pauschal)        25.000 €
  • Wettbewerbssumme Hochbauwettbewerb (Kita)                                33.677 €
  • Wettbewerbssumme Städtebaulicher Wettbewerb                        28.283 €
  • Sonstige Kosten                                                                                                                         12.100 €
Gesamtkosten:                                                                                                                                        99.060 € 

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt der Durchführung eines städtebaulichen Realisierungswettbewerbes mit Ideenteil zu. Die hierfür erforderlichen Mittel in Höhe von 100.000 € sind im Haushalt 2022 bereitzustellen. Bei der Regierung von Unterfranken sind die entsprechenden Zuwendungsanträge für die Bezuschussung dieses Wettbewerbes zu beantragen. Im Vorgriff darauf ist die jährliche Bedarfsmeldung für die Städtebauförderung um die Wettbewerbskosten zu aktualisieren.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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5. Satzung über Ehrung verdienter Bürger des Marktes Höchberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 23.11.2021 ö 5

Sachverhalt

Der Tagesordnungspunkt wird abgesetzt, da noch weiterer Gesprächsbedarf besteht.

1. Bürgermeister Alexander Knahn lädt alle interessierten Marktgemeinderäte zu einem Gesprächstermin ein, um eine möglichst einvernehmliche Vorberatung des Tagesordnungspunktes zu gewährleisten.

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6. Berichte und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 23.11.2021 ö 6

Sachverhalt

1. Bürgermeister Alexander Knahn weist darauf hin, dass aufgrund der Corona Pandemie der Bürgerworkshop für das Verkehrsgutachten der am 1.12.2021 in der Mainlandhalle vorgesehen war, abgesagt wurde. Bei der Regierung von Unterfranken wird für die Fördermittel eine Fristverlängerung beantragt.

Die Verwaltung informiert darüber, dass der Neubau der Kulturscheune in den Jahresbericht der Regierung von Unterfranken für das Bund- Länder-Städtebauförderungsprogramm aktive Stadt- und Ortsteilzentren als gelungenes Projekt aufgenommen wurde.

Die Dankschreiben der AWO Höchberg und des Vereins für ambulante Krankenpflege Höchberg für die Vereinsförderung werden bekannt gegeben.

3. Bürgermeister Bernhard Hupp verweist auf die Problematik mit den zahlreichen Wildtauben im Ortsgebiet. Die Verwaltung wird hier nach Lösungsansätzen suchen.

Datenstand vom 08.12.2021 15:10 Uhr