Datum: 09.03.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Jahresbericht kommunale Jugend- und Familienarbeit
2 Beitragsersatz für die Monate Januar, Februar und März 2021 in Höchberger Kindertageseinrichtungen sowie in der Schulkindbetreuung
3 Berichte und Anfragen

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1. Jahresbericht kommunale Jugend- und Familienarbeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss Haupt-, Finanz- und Personalausschusssitzung 09.03.2021 ö 1

Sachverhalt

In der Sitzung gibt der Beauftragte für die kommunale Jugend- und Familienarbeit, Herr Peter Bögelein, den Jahresbericht für 2020 ab.

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2. Beitragsersatz für die Monate Januar, Februar und März 2021 in Höchberger Kindertageseinrichtungen sowie in der Schulkindbetreuung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss Haupt-, Finanz- und Personalausschusssitzung 09.03.2021 ö 2

Sachverhalt

Die Bayerische Staatsregierung hat am 26. Januar 2021 entschieden, Eltern und Kindertageseinrichtungen bzw. Kindertagespflegestellen sowie die Schulkindbetreuungen wie schon in den Monaten April, Mai und Juni 2020 pauschal bei den Elternbeiträgen zu entlasten.
Um den Aufwand für Träger und Einrichtungen so gering wie möglich zu halten, orientiert sich der Beitragsersatz an dem bereits bekannten Verfahren der Monate April bis Juni 2020. Zur Umsetzung wird, wie im letzten Jahr, eine Förderrichtlinie veröffentlicht. In Abstimmung mit den Kommunalen Spitzenverbänden übernehmen die Kommunen 30 Prozent der im Folgenden dargestellten Beträge.
Folgende Eckpunkte sind vorgesehen:
Der Beitragsersatz gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2021 für die Monate Januar, Februar und März 2021 und ist ein Angebot an die Träger der Kindertagesbetreuungen bzw. Schulkindbetreuungen (Mittagsbetreuungen).
Der Beitragsersatz beträgt für
  • Krippenkinder:
300 Euro, davon Trägt der Freistaat 240 Euro.
  • Kindergartenkinder:
50 Euro (zusätzlich zum Beitragszuschuss in Höhe von 100 €), d.h. Entlastung um 150 Euro, davon trägt der Freistaat neben dem Beitragszuschuss in Höhe von 100 Euro weitere 35 Euro.
  • Schulkinder:
100 Euro, davon trägt der Freistaat 70 Euro.
  • Tagespflege:
200 Euro, davon trägt der Freistaat 140 Euro.

Wenn ein Kind im betreffenden Monat an mehr als fünf Tagen im Rahmen der Notbetreuung betreut wurde, leistet der Freistaat für dieses Kind im jeweiligen Kalendermonat keinen Beitragsersatz.
Um die Abrechnung möglichst unbürokratisch gestalten zu können, wird die kommunale Mitfinanzierung keine formelle Fördervoraussetzung für den staatlichen Beitragsersatz sein. Dies ermöglicht in jeder Kommune vor Ort eine flexible Umsetzung der mit den Kommunalen Spitzenverbänden vereinbarten kommunalen Mitfinanzierung.
Der kommunale Beitragsersatz in Höhe von 30 % beträgt in den Monaten Januar und Februar 2021 voraussichtlich ca. 20.000 €. Im März 2021 wird aufgrund der Wiederaufnahme des Regelbetriebs mit einer sehr geringen Inanspruchnahme des Beitragsersatzes gerechnet. Im Haushaltsjahr 2021 werden 25.000,00 € dafür eingeplant.
Dem Haupt-, Finanz- und Personalausschuss wird empfohlen, dem Beitragsersatz in Höhe von 30 % zuzustimmen, damit die Eltern sowie die Kindertageseinrichtungen bzw. Schulkindbetreuungen entlastet werden.

Beschluss

Der Haupt-, Finanz- und Personalausschuss beschließt, den kommunalen Beitragsersatz in Höhe von 30 % für die Monate Januar, Februar und März 2021 an die Höchberger Kindertageseinrichtungen sowie an den Träger der Mittagsbetreuung zu leisten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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3. Berichte und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss Haupt-, Finanz- und Personalausschusssitzung 09.03.2021 ö 3

Sachverhalt

Unter Bezugnahme auf dem Beschluss des Marktgemeinderates vom 26.03.2019 informiert die Verwaltung über die Vereinsförderung im Kalenderjahr 2020. In diesem Zusammenhang soll die Förderrichtlinie nochmals im Ratsinformationssystem bereitgestellt werden.

Die Marktgemeinderätin Frau Cimander verweist auf die im Ortsgebiet abgestellten E-Scooter und bittet die Verwaltung um rechtlichen Prüfung der Zulässigkeit.

1. Bürgermeister Alexander Knahn informiert über die Öffnung des Höchberger Coronatest-Zentrums ab Mittwoch, 10.03.2021.

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2. Bürgermeister Sven Winzenhörlein übernimmt den Vorsitz.

Datenstand vom 24.03.2021 15:50 Uhr