Datum: 19.01.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Behandlung von Anträgen auf Vorbescheid und Baugenehmigung
1.1 Antrag auf Vorbescheid Nr. 2020-080; Erweiterung Spielhalle um 41 m² von 8 Automaten auf 12 Automaten, Stellplätze auf dem Grundstück Fl.-Nr. 3186, Liebigstraße 1, Bebauungsplan "Gewerbegebiet Südlich der B27", § 30 BauGB
1.2 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2020-082; 1. Änderungsantrag zur Nutzungsänderung eines Wohnhauses in ein Büro- und Wohngebäude / Umgestaltung der Fassade / Aufstockung und Ausbau des Dachgeschosses / Anbau eines Erkers, dreier Dachgauben und Balkone / Abbruch eines Nebengebäudes auf dem Grundstück Fl.-Nr. 216, Hauptstraße 74a, Sanierungsgebiet Altort, § 34 BauGB
1.3 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2020-083; Neubau eines 5-Familienwohnhauses und eines Doppelhauses auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1330, Winterleitenweg 90, § 34 BauGB
1.4 Anfrage an den Bau- und Umweltausschuss Nr. 2020-084; Antrag auf Befreiung für die Überschreitung der zulässigen Geschossfläche auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1646/3, Kapellenweg 44, Bebauungsplan "Frankenwarte Süd", § 30 BauGB
1.5 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2020-085; Anbau eines Stegs an einem bestehenden Einfamilienwohnhaus auf dem Grundstück Fl.-Nr. 14, Hauptstraße 55, Sanierungsgebiet Altort, § 34 BauGB
1.6 Antrag auf Genehmigungsfreistellung Nr. 2020-086; Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport auf dem Grundstück Fl.-Nr. 3926/1, Im Wiesengrund 3, Bebauungsplan "Mehle II", § 30 BauGB
1.7 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2021-001; Abbruch und Neuerrichten eines Dachstuhls mit 2 Gauben und PV-Anlage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 157, Brunnengasse 2, Sanierungsgebiet Altort, § 34 BauGB
2 Auswechslung der Wasserhauptleitung - mittlere "Martin-Wilhelm-Straße" - "Friedrich-König-Weg" bis "Am Pfad"
3 Satzung über die Herstellung und Bereithaltung von Kraftfahrzeugstellplätzen und Fahrradabstellplätzen des Marktes Höchberg (Stellplatzsatzung - StS) | 2. Änderung der Stellplatzsatzung
4 Umbau Herrenweg 3 zu fünf Wohneinheiten - Vergaben verschiedener Gewerke
4.1 Vergabe - Heizungstechnik
4.2 Vergabe - Sanitär- und Lüftungstechnik
4.3 Vergabe - Elektrotechnik
4.4 Vergabe - Gerüstbauarbeiten
5 Berichte und Anfragen

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1. Behandlung von Anträgen auf Vorbescheid und Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 19.01.2021 ö 1
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1.1. Antrag auf Vorbescheid Nr. 2020-080; Erweiterung Spielhalle um 41 m² von 8 Automaten auf 12 Automaten, Stellplätze auf dem Grundstück Fl.-Nr. 3186, Liebigstraße 1, Bebauungsplan "Gewerbegebiet Südlich der B27", § 30 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 19.01.2021 ö 1.1

Sachverhalt

Erläuterung:

Die Antragssteller beantragen einen Vorbescheid für die Erweiterung der Spielhalle in der Liebigstraße 1 um 41  m², für die Aufstellung weiterer 4 Spielautomaten (dann 12 Stück) sowie die Anlage von Stellplätzen.
Das Landratsamt Würzburg hat mit Bescheid vom 10.08.2010 die Erlaubnis einer Spielothek mit einer Gesamtspielfläche von 98,90 m² erteilt. Die Angabe zur Anzahl der notwendigen Stellplätze sollte durch das Landratsamt erfolgen

Beratung:

Nach dem rechtskräftigen Bebauungsplan sind auf dem Baugrundstück gemäß BauNVO von 1968, § 8 Abs. 2 Nr. 1 Vergnügungsstätten „allgemein zulässig“. Die Zulässigkeit beschränkt sich jedoch auf „nicht kerngebietstypische Vergnügungsstätten“, diese sind gemäß § 33 GewO auf eine Nutzfläche bis 100 m² beschränkt. Für die Erhöhung der Nutzfläche um 41 m2 ist eine Befreiung vom rechtskräftigen Bebauungsplan erforderlich. Eine Befreiung wurde nicht beantragt.

Weiter ist festzustellen, dass die neu geplanten Stellplätze in der Länge nicht der gemeindlichen Satzung entsprechen.

Die Verwaltung weist in diesem Zuge darauf hin, dass der Bau und Umweltausschuss bereits in seiner Sitzung am 17.09.2013 an gleicher Stelle einer Befreiung vom Bebauungsplan für eine Erhöhung der Nutzfläche über 100 m² nicht zugestimmt hat.

Die Verwaltung empfiehlt dem Bau und Umweltausschuss dem Antrag auf Vorbescheid für die Erweiterung der Spielhalle über 100 m² und Erhöhung der Automatenzahl von 8 auf 12 Stück sowie der Erweiterung der Stellplätze negativ zu beschließen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, dem Antrag und den evtl. erforderlichen Befreiungen nicht zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Freitext nach TOP

Marktgemeinderat Matthias Rüth war bei der Beratung und Abstimmung nicht anwesend.

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1.2. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2020-082; 1. Änderungsantrag zur Nutzungsänderung eines Wohnhauses in ein Büro- und Wohngebäude / Umgestaltung der Fassade / Aufstockung und Ausbau des Dachgeschosses / Anbau eines Erkers, dreier Dachgauben und Balkone / Abbruch eines Nebengebäudes auf dem Grundstück Fl.-Nr. 216, Hauptstraße 74a, Sanierungsgebiet Altort, § 34 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 19.01.2021 ö 1.2

Sachverhalt

Erläuterung:

Der Bauwerber hat im Jahr 2010 die Nutzungsänderung eines Wohnhauses in ein Wohn- und Geschäftshaus beantragt. Die Baugenehmigung hierfür wurde am 21.09.2010 erteilt.


Beratung:

Das Landratsamt hat im Rahmen einer Ortseinsicht festgestellt, dass planabweichend gebaut wurde. Der Bauwerber wurde aufgefordert, für die nicht genehmigten Bauteile einen Bauantrag zu stellen.

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:

- Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt. Die Zustimmung der Nachbarn liegt nicht vor.
- Im Dachgeschoss wurden die Fensteröffnungen gegenüber der Baugenehmigung geändert. Es wurden zusätzlich 2 Gauben errichtet.
- Im Obergeschoss wurde ein geplanter Balkon verschoben und ein Balkon zusätzlich errichtet.
- Im Erdgeschoss wurde im Heizraum ein Fenster eingebaut.

Die Verwaltung empfiehlt dem Bauantrag zuzustimmen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem vorgelegten Bauantrag zu.

Die Baumaßnahme liegt im Sanierungsgebiet des Marktes Höchberg. Der erforderlichen Befreiung nach § 144 BauGB wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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1.3. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2020-083; Neubau eines 5-Familienwohnhauses und eines Doppelhauses auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1330, Winterleitenweg 90, § 34 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 19.01.2021 ö 1.3

Sachverhalt

Erläuterung:

Der Bauwerber plant den Abriss eines bestehenden Gebäudes auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1330, den Neubau eines 5-Familienwohnhauses und eines Doppelhauses.
Im Untergeschoss des 5-Familienwohnhauses ist eine Tiefgarage und ein Zugang zu einem Aufzug geplant, der beide Gebäude erschließt.

Beratung:

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:

- Der amtliche Lageplan liegt nur in Kopie vor. Das Original wurde mittlerweile jedoch nachgereicht.
- Die Entwässerungspläne fehlen, diese werden lt. Aussage des Architekten nachgereicht.
- Die Nachbarbeteiligung wurde mit separaten Plänen durchgeführt.
Die Stellungnahmen der Eigentümergemeinschaft Fl.-Nr. 1329 (Winterleitenweg 88) und des Eigentümers Fl.-Nr. 1336/1 (Winterleitenweg 92) werden in der Sitzung bekannt gegeben. Das Landratsamt wird im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens gebeten, die in den Stellungnahmen vorgebrachten Punkte - insbesondere die abstandsflächenrelevanten Einwände - zu prüfen.
- In der Tiefgarage und davor sind 14 Stellplätze geplant. Nachdem jedoch die beiden Wohnungen im Haus B größer als 156 m2 sind, ist je Wohneinheit 1 Stellplatz zusätzlich erforderlich. Somit fehlt der ursprünglich vorgelegten Planung noch 1 Stellplatz.
       Die Pläne wurden zwischenzeitlich vom Architekten aktualisiert und entsprechend den Forderungen der Gemeinde der noch fehlende Stellplatz in der Tiefgarage eingezeichnet.
- Die geplante Wohnfläche für 7 Wohneinheiten beträgt 822,46 m2.
Die Wohnungsgrößen sind im Haus A zwischen 82 m2 und 122 m2. Im Haus B, 170,39 m2 und 168,45 m2.
- Nach den vorliegenden Berechnungen hat das Mehrfamilienwohnhaus (5 WE) 2 Vollgeschosse (1. OG und 2. OG) und zusätzlich ein Vollgeschoss für das Treppenhaus mit Aufzug (3. OG).
Nach den vorliegenden Berechnungen hat das Doppelhaus (2 WE) 2 Vollgeschosse (1.OG und 2. OG).
- Die geplante GRZ beträgt 0,37 und die geplante GFZ beträgt 0,64.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Markt Höchberg am 08.11.2016 einem Antrag auf Vorbescheid für eine ähnliche Bebauung auf den Grundstücken Fl.- Nrn. 1338, 1338/1, 1338/3 und 1341 zugestimmt hat.

Beschluss

Dem Bauantrag wird zugestimmt.

Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie die der Stadtwerke Würzburg AG vom 19.01.2021 wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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1.4. Anfrage an den Bau- und Umweltausschuss Nr. 2020-084; Antrag auf Befreiung für die Überschreitung der zulässigen Geschossfläche auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1646/3, Kapellenweg 44, Bebauungsplan "Frankenwarte Süd", § 30 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 19.01.2021 ö 1.4

Sachverhalt

Erläuterung:

Bereits mehrfach wurde beim Markt Höchberg über erforderliche Befreiungen für die Bebauung des Grundstücks angefragt.

Für die geplante Bebauung des o. g. Grundstückes hat die Bauwerberin mit Datum 30.10.2020 bereits einen Antrag für die Überschreitung der zulässigen Geschossfläche von 300 m2 auf geplant 450 m2 gestellt.
Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 10.11.2020 über den Antrag beraten und diesem nicht zugestimmt.

Mit Datum vom 02.12.2020 stellt die Bauwerberin nun erneut einen Antrag (mit Mail) und legt hierfür noch Planskizzen bei. Danach ist eine Geschossfläche von 476,10 m2 geplant.

Beratung:

Die mit Mail vom 02.12.2020 vorgelegten Skizzen und Berechnungen werden dem Bau- und Umweltausschuss zur Kenntnis gegeben.

Daraus ist zu erkennen, dass neben der beantragten Befreiung für die Überschreitung der zulässigen Geschossfläche auch weitere Befreiungen vom Bebauungsplan zur Realisierung des Bauvorhabens erforderlich werden (Überschreitung der Baugrenzen, Überschreitung der Gebäudehöhe).

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss hält an seinem Beschluss vom 10.11.2020 fest. Die erforderlichen Befreiungen für die Überschreitung der zulässigen Geschossfläche von 300 m2 auf 476,10 m2 können bei einer konkreten Bauantragsstellung nicht in Aussicht gestellt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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1.5. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2020-085; Anbau eines Stegs an einem bestehenden Einfamilienwohnhaus auf dem Grundstück Fl.-Nr. 14, Hauptstraße 55, Sanierungsgebiet Altort, § 34 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 19.01.2021 ö 1.5

Sachverhalt

Erläuterung:

Die Bauwerberin plant am bestehenden Wohnhaus einen Verbindungssteg zwischen den Wohnräumen im Obergeschoss des Wohnhauses und der Gartenterrasse.

Beratung:

Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt. Eine Aussage ob alle Nachbarn dem Antrag zugestimmt haben kann nicht gemacht werden, da die Unterschriften teilweise nicht lesbar sind.

Nachdem der Verbindungssteg Abstandsflächenpflichtig ist, beantragt der Bauwerber eine Abweichung von den erforderlichen Abstandsflächen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt dem Bauantrag zuzustimmen.

Mit der Erteilung der erforderlichen Befreiung von den Abstandsflächen besteht ebenfalls Einverständnis. Eine Abstandsflächenübernahme durch den Markt Höchberg erfolgt allerdings nicht.

Die Baumaßnahme liegt im Sanierungsgebiet des Marktes Höchberg. Der erforderlichen Befreiung nach § 144 BauGB wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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1.6. Antrag auf Genehmigungsfreistellung Nr. 2020-086; Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport auf dem Grundstück Fl.-Nr. 3926/1, Im Wiesengrund 3, Bebauungsplan "Mehle II", § 30 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 19.01.2021 ö 1.6

Sachverhalt

Erläuterung:

Der Bauwerber plant den Neubau eines Einfamilienwohnhauses im Baugebiet „Mehle II“. Er beantragt das Baufreistellungsverfahren. Das Baufreistellungsverfahren kann nicht durchgeführt werden, da Befreiungen vom rechtskräftigen Bebauungsplan erforderlich sind.

Beratung:

Bei der Vorprüfung des Bauantrages wurde Folgendes festgestellt:

- Nach dem rechtskräftigen Bebauungsplan sind Dachgauben bis zu einer Breite von 2,69 m zulässig. Der Bauwerber plant eine Dachgaube in der Breite von 4,60 m, damit der Treppenaufgang vom Erdgeschoss zum Dachgeschoss möglich ist.
- Nach der vorgelegten Berechnung hat das geplante Gebäude eine Wohnfläche von 234,087 m². Nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung sind für Einfamilienwohnhäuser bis 200 m² zwei Stellplätze erforderlich. Für größere Gebäude zusätzlich pro angefangene 50 m² ein weiterer Stellplatz. Die Planung für den dritten erforderlichen Stellplatz wurde vorgelegt. Diese Planung entspricht jedoch nicht der gemeindlichen Stellplatzsatzung und muss vor Weiterreichung an das Landratsamt Würzburg entsprechend nachgewiesen und vermaßt werden.
- Weiter ist für Garagen und Carports nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung ein Stauraum von 3,00 m erforderlich. Bei der vorgelegten Planung hat der Stauraum 1,40 m. Hierfür wurde eine Befreiung beantragt. Das Schreiben des Architekten wird dem Bau- und Umweltausschuss zur Kenntnis gegeben.
- Eine Berechnung für den Nachweis, dass das Dachgeschoss ein bzw. kein Vollgeschoss ist, hat bei der Einreichung des Antrages noch gefehlt. Auch diese Unterlagen wurden mittlerweile nachgereicht. Die Berechnungen haben gegeben, dass das Dachgeschoss ebenfalls ein Vollgeschoss ist. Die nun vorhandenen drei Vollgeschosse sind nach den Vorgaben des Bebauungsplanes aufgrund den Geländeverhältnissen an dortiger Stelle zulässig.
- Nach dem rechtskräftigen Bebauungsplan sind Abgrabungen/Auffüllungen nur bis max. 1,50 m Höhe und 30 m² zulässig. Bei der Planung sind diese wesentlich größer. In den neu vorgelegten Planunterlagen wurde die Abgrabungshöhe auf 1,50 m und eine Fläche von 45 m2 reduziert.
- Das Carport ist mit einem Pultdach geplant. Zulässig ist nach dem Bebauungsplan ein Flachdach/Satteldach. Nach neuer Planung ist ein Flachdach mit 3 Grad geplant.

Nach Rücksprache mit dem Architekten werden die Unterlagen ergänzt / geändert bzw. soweit erforderlich ein Befreiungsantrag gestellt.

Die Verwaltung empfiehlt dem Bau- und Umweltausschuss, dem vorliegenden Antrag und den erforderlichen Befreiungen zuzustimmen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Antrag und der erforderlichen Befreiung vom Höchstmaß der zulässigen Abgrabungen/ Auffüllungen zu.

Der beantragten Befreiung vom erforderlichen Stauraum wird nicht entsprochen. Die Bauantragsunterlagen sind entsprechend zu ändern, damit die Stellplätze und der Stauraum den Vorgaben der gemeindlichen Stellplatzsatzung entsprechen.

Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie die der Stadtwerke Würzburg AG vom 19.01.2021 wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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1.7. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2021-001; Abbruch und Neuerrichten eines Dachstuhls mit 2 Gauben und PV-Anlage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 157, Brunnengasse 2, Sanierungsgebiet Altort, § 34 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 19.01.2021 ö 1.7

Sachverhalt

Erläuterung:

Die Antragssteller beantragen die Neuerrichtung des Dachstuhles mit Anbau von zwei Gauben und einer Photovoltaikanlage.

Beratung:

Das Grundstück Brunnengasse befindet sich in der Ortsmitte und liegt im förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet.

Nach vorliegender Planung soll der neue Dachstuhl die gleiche Kubatur wie der bestehende erhalten. Die vorhandene Doppelgaube wird durch zwei neue ersetzt. Im Dachgeschoss wird die Raumaufteilung in Teilbereichen neu organisiert. In allen anderen Gebäude- und Gebäudeteilen werden keine Änderungen vorgenommen.

Die Höhe und Dachneigung passen sich dem bestehenden Dach an. Im Vorfeld wurden der Stadtplanung Wegener zwei mögliche Varianten zur Beurteilung vorgelegt. Variante 1 mit 4 Einzelgauben und Variante 2 mit zwei Doppelgauben.

Die Varianten wurden wie folgt bewertet:

„Die vier Einzelgauben sind in Position und Form auf die bestehende Fassade abgestimmt und wirken eleganter als die Variante mit den beiden Doppelgauben. Insgesamt ist aus städtebaulicher und ortsgestalterischer Sicht die Ausführung mit vier Einzelgauben zu befürworten.“

Die Nachbarn wurden beteiligt und haben auf den Plänen unterschrieben.

Die Verwaltung empfiehlt dem Bau- und Umweltausschuss, den Antrag mit zwei Doppelgauben zuzustimmen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Antrag zu.

Die Baumaßnahme liegt im Sanierungsgebiet des Marktes Höchberg. Der erforderlichen Befreiung nach § 144 BauGB wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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2. Auswechslung der Wasserhauptleitung - mittlere "Martin-Wilhelm-Straße" - "Friedrich-König-Weg" bis "Am Pfad"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 19.01.2021 ö 2

Sachverhalt

Die Hauptwasserleitung in der mittleren „Martin-Wilhelm-Straße“, vom „Friedrich-König-Weg“ bis über die Kreuzung „Am Pfad“ ist in einem sehr schlechten Zustand. In den Gussrohrleitungen aus dem Baujahr 1952 sind in den letzten Jahren vermehrt Wasserrohrbrüche aufgetreten. Eine Erneuerung der Hauptleitung ist daher im Maßnahmenkatalog Tiefbau mit der Priorität „hoch“ für das Jahr 2022/23 vorgesehen.

Am 06.12.2020 ereignete sich ein weiterer Rohrbruch mit erheblichen Schäden an Privateigentum. Die Verwaltung schlägt daher vor, die Maßnahme vorzuziehen und mit der Ausführung der Leitungserneuerung nach Vorliegen des gemeindlichen Haushalts zu beginnen.

Die Mainfrankennetzte GmbH wurde über die Durchführung der Maßnahme informiert, eine Mitverlegung der Gas Hauptleitung wurde in Aussicht gestellt. Somit würden sich die geschätzten Bau- und Entsorgungskosten, von ca. 150.000,00 € aufteilen. Die hierfür benötigten Mittel wurden bereits für den Haushalt 2021 berücksichtigt.

Die Oberflächen der Leitungsgräben sollen provisorisch mit einer Bitumentragschicht geschlossen werden, bis ein Gestaltungskonzept für die gesamte Martin-Wilhelm-Straße vorliegt.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die Auswechslung der Wasserhauptleitung samt Hausanschlüssen in der mittleren „Martin-Wilhelm-Straße“ zwischen dem „Friedrich-König-Weg“ und der Kreuzung „Am Pfad“ und ermächtigt die Verwaltung die Leistungen für Tiefbau und Montage auszuschreiben. Die Ausschreibungsergebnisse werden dem Ausschuss zur Vergabe vorgelegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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3. Satzung über die Herstellung und Bereithaltung von Kraftfahrzeugstellplätzen und Fahrradabstellplätzen des Marktes Höchberg (Stellplatzsatzung - StS) | 2. Änderung der Stellplatzsatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 19.01.2021 ö 3

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 17.11.2015 die Satzung über die Herstellung und Bereithaltung von Kraftfahrzeugstellplätzen und Fahrradabstellplätzen (Stellplatzsatzung – StS ) beschlossen. Aufgrund der gesammelten Erfahrungen im Vollzug der Ursprungssatzung wurde die Satzung bereits im Mai 2017 mittels einer 1. Änderungssatzung hinsichtlich folgender Punkte modifiziert:
-        § 2 Herstellungspflicht – Ausnahmen bei geringfügigen Änderungen
-        § 5 Ablösung der Stellplatzpflicht – Änderung der Zuständigkeit
-        § 6 Gestaltung der Stellplätze – Definition „Tiefe des Stauraumes“.

Seitens der Verwaltung wird nun dem Bau- und Umweltausschuss eine erneute Anpassung der Stellplatzsatzung vorgeschlagen. Die nachfolgend aufgeführte Änderung ist der in den vergangenen Jahren erfolgten Schulentwicklung geschuldet. Während früher meist nur ein Lehrkörper pro Klasse in den Schulen anwesend war, ist jetzt oft mehr Betreuungs- und Verwaltungspersonal (z. B. Mittagsbetreuung, Fachlehrer, Teilzeitkräfte, Referendare, Sozialpädagogen, etc.) zugegen. Dies bringt neben einem erhöhten Zu- und Abfahrtsverkehr auch einen zusätzlichen Bedarf nach Stellplätzen mit sich.

Aus diesem Grund wird dem Bau- und Umweltausschuss folgender Entwurf der 2. Änderungssatzung zum Beschluss vorgestellt, welcher eine Erhöhung der nachzuweisenden Stellpätze pro Klasse beinhaltet:

2. Änderung der
Satzung über die Herstellung und Bereithaltung von
Kraftfahrzeugstellplätzen und Fahrradabstellplätzen des
Marktes Höchberg
(Stellplatzsatzung (StS) - 2. Änderung)

vom 15.01.2021

Der Markt Höchberg erlässt aufgrund Art. 81 Abs. 1 Nrn. 1 und 4, Art. 79 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl. S. 588, BayRS 2132-1-B), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Juli 2020 (GVBl. S. 381) in Verbindung mit Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch § 3 des Gesetzes vom 24. Juli 2020 (GVBl. S. 350) folgende Änderungssatzung zur Satzung über die Herstellung und Bereithaltung von Kraftfahrzeugstellplätzen und Fahrradstellplätzen des Marktes Höchberg in der Fassung vom 17.11.2015 (Bekanntmachung: 14.12.2015), zuletzt geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 02.05.2017 (Bekanntmachung: 09.05.2017):


§ 1
Änderungen

Die Anlage 1 (Richtzahlenliste für den Stellplatz- und Fahrradabstellplatzbedarf) der Satzung über die Herstellung und Bereithaltung von Kraftfahrzeugstellplätzen und Fahrradabstellplätzen des Marktes Höchberg (Stellplatzsatzung - StS) wird wie folgt geändert:

Nr.
Verkehrsquelle
Kraftfahrzeug-Stellplätze
Fahrrad-Stellplätze
8
Schulen, Einrichtungen der Jugendförderung, sonstige Bildungseinrichtungen
8.1
Schulen
1,5 St pro Klasse
+ zusätzliche 20% der Gesamtstellplätze - mindestens jedoch 5 St -  für Verwaltung/ Fachlehrer/Betreuer
unverändert


§ 2
In-Kraft-Treten

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt folgende Satzung:  

2. Änderung der
Satzung über die Herstellung und Bereithaltung von
Kraftfahrzeugstellplätzen und Fahrradabstellplätzen des
Marktes Höchberg
(Stellplatzsatzung (StS) - 2. Änderung)

vom 15.01.2021

Der Markt Höchberg erlässt aufgrund Art. 81 Abs. 1 Nrn. 1 und 4, Art. 79 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl. S. 588, BayRS 2132-1-B), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Juli 2020 (GVBl. S. 381) in Verbindung mit Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch § 3 des Gesetzes vom 24. Juli 2020 (GVBl. S. 350) folgende Änderungssatzung zur Satzung über die Herstellung und Bereithaltung von Kraftfahrzeugstellplätzen und Fahrradstellplätzen des Marktes Höchberg in der Fassung vom 17.11.2015 (Bekanntmachung: 14.12.2015), zuletzt geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 02.05.2017 (Bekanntmachung: 09.05.2017):


§ 1
Änderungen

Die Anlage 1 (Richtzahlenliste für den Stellplatz- und Fahrradabstellplatzbedarf) der Satzung über die Herstellung und Bereithaltung von Kraftfahrzeugstellplätzen und Fahrradabstellplätzen des Marktes Höchberg (Stellplatzsatzung - StS) wird wie folgt geändert:

Nr.
Verkehrsquelle
Kraftfahrzeug-Stel lplätze
Fahrrad-Stellplätze
8
Schulen, Einrichtungen der Jugendförderung, sonstige Bildungseinrichtungen
8.1
Schulen
1,5 St pro Klasse
+ zusätzliche 20% der Gesamtstellplätze - mindestens jedoch 5 St -  für Verwaltung/ Fachlehrer/Betreuer
unverändert


§ 2
In-Kraft-Treten

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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4. Umbau Herrenweg 3 zu fünf Wohneinheiten - Vergaben verschiedener Gewerke

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 19.01.2021 ö 4

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.11.2019 die am 24.09.2019 vorgestellte Planung zur Modernisierung und Umnutzung des ehemaligen Jugendzentrums zu fünf  Wohneinheiten beschlossen.

Die Verwaltung wurde beauftragt, die notwendige Genehmigungsplanung in die Wege zu leiten, mit der Regierung von Unterfranken die Förderung des Wohnbaues abzustimmen und einen entsprechenden Antrag zu stellen.

Für den Haushalt 2021 wurden Haushaltmittel für die den „Umbau Herrenweg 3 zu fünf Wohneinheiten“ unter der Haushaltstelle 1.6205.9420 eingeplan t.

Nun wurden folgende Arbeiten ausgeschrieben:

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4.1. Vergabe - Heizungstechnik

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 19.01.2021 ö 4.1

Sachverhalt

Die Heizungstechnik wurde wie folgt ausgeschrieben:

Gemäß Kostenschätzung Fachplanung Lutz stehen 70.212,48 € brutto zu Verfügung.

Art der Ausschreibung
Beschränkte Ausschreibung
Zur Abgabe eines Angebots aufgeforderte Firmen
14
Eröffnungstermin
13.01.2021
Abgegebene Angebote
4
Auszuschließende Angebote
Keine
In der Wertung verbleibende Angebote
4
Vergabevorschlag
Guckenberger GmbH
Heidelberger Straße 17
97204 Höchberg
Vergabesumme
68.906,50 €

Eine Vergabe der oben genannten Leistungen ist zu beschließen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die Vergabe der Heizungsbauarbeiten an die Firma Guckenberger GmbH, Heidelberger Straße 17, 97204 Höchberg zum angebotenen Preis von 68.906,50 € brutto.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Freitext nach TOP

Gemäß Art. 49 Abs. 1 GO ist Marktgemeinderat Martin Guckenberger persönlich beteiligt und nimmt an der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.

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4.2. Vergabe - Sanitär- und Lüftungstechnik

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 19.01.2021 ö 4.2

Sachverhalt

Die Sanitär Lüftungstechnik wurde wie folgt ausgeschrieben:

Gemäß Kostenschätzung Fachplanung Lutz stehen 95.878,96  € brutto zu Verfügung.

Art der Ausschreibung
Beschränkte Ausschreibung
Zur Abgabe eines Angebots aufgeforderte Firmen
14
Eröffnungstermin
13.01.2021
Abgegebene Angebote
4
Auszuschließende Angebote
Keine
In der Wertung verbleibende Angebote
4
Vergabevorschlag
Haustechnik Schäffner GmbH
Am Felsenkeller 2
97320 Albertshofen
Vergabesumme
65.242,49 €

Eine Vergabe der oben genannten Leistungen ist zu beschließen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die Vergabe der Sanitär- und Lüftungsarbeiten an die Firma Haustechnik Schäffner GmbH, Am Felsenkeller 2, 97320 Albertshofen zum angebotenen Preis von 65.242,49 € brutto.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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4.3. Vergabe - Elektrotechnik

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 19.01.2021 ö 4.3

Sachverhalt

Die Elektrotechnik wurde wie folgt ausgeschrieben:

Gemäß  Kostenschätzung Fachplanung Pixis stehen 103.302,48 € brutto zur Verfügung.

Art der Ausschreibung
Beschränkte Ausschreibung
Zur Abgabe eines Angebots
aufgeforderte Firmen
12
Eröffnungstermin
13.01.2021
Abgegebene Angebote
6
Auszuschließende Angebote
Keine
In der Wertung verbleibende Angebote
6
Vergabevorschlag
Schraut Manfred
Elektro-Installationen
Raiffeisenstraße 2
97440 Werneck
Vergabesumme
107.642,40 €

Eine Vergabe der oben genannten Leistungen ist zu beschließen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die Vergabe der Elektrotechnikarbeiten an die Firma Schraut Manfred, Elektro-Installationen, Raiffeisenstraße 2, 97440 Werneck zum angebotenen Preis von 107.642,40 € brutto.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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4.4. Vergabe - Gerüstbauarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 19.01.2021 ö 4.4

Sachverhalt

Die Gerüstbauarbeiten wurden wie folgt ausgeschrieben:

Gemäß Kostenschätzung AB Stahl-Lehmann stehen 50.568,51 € brutto zu Verfügung.


Art der Ausschreibung
Beschränkte Ausschreibung
Zur Abgabe eines Angebots aufgeforderte Firmen
11
Eröffnungstermin
13.01.2021
Abgegebene Angebote
6
Zu spät eingegangene Angebote
1
Auszuschließende Angebote
1
In der Wertung verbleibende Angebote
5
Vergabevorschlag
Eugen Wahner GmbH
An der Staatsstraße 1
97320 Sulzfeld am Main
Vergabesumme
57.396,08 €

Eine Vergabe der oben genannten Leistungen ist zu beschließen.

Die Verwaltung prüft derzeit die Notwendigkeit des Titel Wetterschutzdach mit einer Summe von 37.043,51 €. An der Wirtschaftlichkeit und Angebotsreihenfolge wird sich bei Entfall keine Änderung ergeben.

Beschluss

Die Verwaltung empfiehlt dem Bau und Umweltausschuss die Vergabe der Gerüstbauarbeiten an die Firma Eugen Wahner GmbH, An der Staatsstraße 1, 97320 Sulzfeld am Main , zu den Preisen und Bedingungen des Angebotes vom 11.01.2021 mit einer geprüften Bruttoangebotssumme von 57.396,08 € zu vergeben.

Auf den Verzicht des ursprünglich geplanten Wetterschutzdaches ist bei den Vergabeverhandlungen zwingend hinzuwirken. Das Gremium ist in einer der nächsten Sitzungen über die endgültige Angebotssumme zu informieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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5. Berichte und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 19.01.2021 ö 5

Sachverhalt

Marktgemeinderatsmitglied Martin Guckenberger fragt an, ob eine Rückmeldung des Staatlichen Bauamtes zur Beschwerde über die stark verzögerte Stegsanierung bei der Gemeinde eingegangen ist.
Erster Bürgermeister Alexander Knahn entgegnet, dass bislang keinerlei Reaktionen von dortiger Seite erfolgt sind.

Zudem möchte Markgemeinderat Martin Guckenberger wissen, ob es bei den Blumenkübeln im Wallweg um eine dauerhafte oder nur eine temporäre Begrünungsmaßnahme handelt.
Erster Bürgermeister Alexander Knahn teilt hierzu mit, dass die Pflanztröge aus Gründen der Verkehrssicherheit (Temporeduzierung) dort aufgestellt wurden und diese in Kürze wieder entfernt werden, um sie an anderer Stelle zu positionieren.
Ergänzend hierzu teilt Marktgemeinderatsmitglied Kai Dunkel mit, dass man – sofern die Pflanztröge den erwünschten Erfolg gebracht hätten – auch eine standortfeste Begrünung (Blumenbeet oder dgl.) anlegen könnte.

Datenstand vom 27.01.2021 09:26 Uhr