Datum: 23.02.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Behandlung von Anträgen auf Vorbescheid und Baugenehmigung
1.1 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2021-002; Erweiterung eines Einfamilienhauses um einen neuen Eingangsbereich, sowie Errichtung einer Pergola über der bestehenden Terrasse auf dem Grundstück Fl.-Nr. 317/5, Alter Weinberg 6
1.2 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2021-004; Neubau eines Zweifamilienwohnhauseses auf dem Grundstück Fl.-Nr. 3378, Kiesweg 3, § 34 BauGB
1.3 Antrag auf Nutzungsänderung Nr. 2021-005; Änderungsantrag zu dem Antrag BG-2000-187; Nutzungsänderung im Erdgeschoss des Wohnhauses von Büro und Hauswirtschaftsraum in eine Praxis für Podologie auf dem Grundstück Fl.-Nr. 3211/14, Max-Planck-Straße 5, Bebauungsplan "Gewerbegebiet Erweiterung Südlich der B27", § 30 BauGB
1.4 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2021-007; Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Grenzgarage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 533/134, Bayernstraße 16, Bebauungsplan "Südlich der Bayernstraße", § 30 BauGB
1.5 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2021-008; Neubau eines Wohnhauses inkl. Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 3777/16, Bürgermeister-Seubert-Straße 60, Bebauungsplan "Mehle II", § 30 BauGB
2 Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); Widmung von Ortsstraßen gemäß Art. 6 BayStrWG - Straße: Greinbergweg (Teilstück)
3 Berichte und Anfragen

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1. Behandlung von Anträgen auf Vorbescheid und Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 23.02.2021 ö 1
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1.1. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2021-002; Erweiterung eines Einfamilienhauses um einen neuen Eingangsbereich, sowie Errichtung einer Pergola über der bestehenden Terrasse auf dem Grundstück Fl.-Nr. 317/5, Alter Weinberg 6

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 23.02.2021 ö 1.1

Sachverhalt

Erläuterung:

Die Antragstellerin beabsichtigt ihren bestehenden Hauszugang um einen neuen überdachten Eingangsbereich zu erweitern, sowie die Errichtung einer Pergola über der bestehenden Terrasse.

Beratung:

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:

- Das Grundstück liegt im Bereich § 34 BauGB.
- Das Bauvorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung und der Bauweise in die Eigenart der näheren Umgebung ein.
- Die Nachbarn wurden beteiligt und haben auf den Plänen unterschrieben.
- Die drei vorhandenen Stellplätze sind nach unserer Satzung ausreichend.

Die Verwaltung empfiehlt dem Bau- und Umweltausschuss dem Antrag zuzustimmen.

Beschluss

Dem Antrag wird zugestimmt.

Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie die der Stadtwerke Würzburg AG vom 23.02.2021 wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Freitext nach TOP

Bei der Beratung und Abstimmung war Marktgemeinderat Matthias Rüth nicht anwesend.

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1.2. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2021-004; Neubau eines Zweifamilienwohnhauseses auf dem Grundstück Fl.-Nr. 3378, Kiesweg 3, § 34 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 23.02.2021 ö 1.2

Sachverhalt

Erläuterung:

Die Bauwerber planen den Neubau eines Zweifamilienwohnhauses mit 2 Stellplätzen und ein Carport für 3 Kfz-Stellplätze. Der für den Carport nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung und BayBO erforderliche Stauraum von 3,00 m, wurde nicht geplant. Die Bauwerber beantragen eine Abweichung ohne Stauraum (straßenbündig). Mit Schreiben vom 17.02.2021 haben die Antragsteller ihren Antrag geändert. Das Schreiben wird dem Bau- und Umweltausschuss bekannt gegeben. Beantragt wird jetzt eine Abweichung auf 1,50 m.
Das Wohnhaus ist 2-geschossig mit Satteldach und 22 Grad Dachneigung geplant.

Beratung:

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:

Die Bauwerber beantragen eine Abweichung von den Stauraumvorschriften von erforderlich 3,00 m auf 1,50 m.

Die Verwaltung empfiehlt dem Bau- und Umweltausschuss der beantragten Abweichung von den Stauraumvorschriften zuzustimmen.

Beschluss

Dem Bauantrag und der erforderlichen Abweichung von der Stauraumvorschrift von 3,00 m auf 1,50 m wird zugestimmt.

Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie die der Stadtwerke Würzburg AG vom 23.02.2021 wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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1.3. Antrag auf Nutzungsänderung Nr. 2021-005; Änderungsantrag zu dem Antrag BG-2000-187; Nutzungsänderung im Erdgeschoss des Wohnhauses von Büro und Hauswirtschaftsraum in eine Praxis für Podologie auf dem Grundstück Fl.-Nr. 3211/14, Max-Planck-Straße 5, Bebauungsplan "Gewerbegebiet Erweiterung Südlich der B27", § 30 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 23.02.2021 ö 1.3

Sachverhalt

Erläuterung:

1984: Die erste Baugenehmigung für die Werkstatthalle wurde erteilt.
1988: Es folgte der Antrag zum Anbau eines Farbenlagers.
1990: Folgten eine Aufstockung und der Einbau einer Wohnung.
2000: Folgten ein Grundriss und die Nutzungsänderung.

Jetzt beantragt die Mieterin eine Nutzungsänderung im Erdgeschoss von Büro und HWR in Praxis für Podologie.

Beratung:

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:

- Der amtliche Lageplan fehlt.
- Die Baubeschreibung fehlt.
- Die Nachbarbeteiligung fehlt.
- Die Stellplatzberechnung fehlt. Das 1988 genehmigte Farbenlager (später geteilt in Büro und HWR) hat eine Fläche von ca. 50 qm. Hierfür geht die Verwaltung davon aus, dass 2 Stellplätze als Bestand angesehen werden können. Für eine Praxis sind nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung mind. 3 KFZ-Stellplatze erforderlich. Nachdem die Berechnungsgrundlagen für die bisher genehmigten Stellplätze dem Markt Höchberg nicht vorliegen, bitte der Markt Höchberg das Landratsamt Würzburg die erforderlichen Stellplätze zu berechnen und festzusetzen. Einer Befreiung von der Stellplatzsatzung wird nicht zugestimmt.

Beschluss

Dem Bauantrag wird zugestimmt.

Markt Höchberg bittet das Landratsamt Würzburg die erforderlichen Stellplätze zu berechnen und festzusetzen.

Einer Befreiung von der Stellplatzsatzung wird nicht zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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1.4. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2021-007; Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Grenzgarage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 533/134, Bayernstraße 16, Bebauungsplan "Südlich der Bayernstraße", § 30 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 23.02.2021 ö 1.4

Sachverhalt

Erläuterung:

Der Bauwerber plant den Neubau einen Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage. Zulässig nach dem rechtskräftigen Bebauungsplan sind Einzelhäuser, 2-geschossig.

Beratung:

Das Begleitschreiben des Antragstellers vom 01.02.2021 zu Anträgen auf Befreiungen/Abweichungen wird dem Bau- und Umweltausschuss bekannt gegeben.

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:

- Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt. Alle Nachbarn haben den Antrag unterzeichnet.
- Die Grenzgarage hat eine Höhe von über 3,00 m. Die hierfür erforderliche Abstandsflächenübernahme wurde vorgelegt.
- Das geplante Wohnhaus überschreitet westlich die Baugrenze um ca. 1,405 m.
- Nach dem Bebauungsplan ist talseits eine Wandhöhe von max. 6,50 m zulässig. Geplant ist eine Höhe von 6,095 m/6,45 m.
- Nach dem Bebauungsplan ist bergseits eine Wandhöhe von max. 3,50 m zulässig. Geplant ist eine Höhe von 5,32 m/ 5,77 m.
- Nach Ziffer 2 sind zulässig Gebäude aus U+E oder E+D.

Die Verwaltung empfiehlt dem Bau- und Umweltausschuss dem Bauantrag und den erforderlichen Befreiungen zuzustimmen.

Beschluss

Dem Bauantrag und den erforderlichen Befreiungen wird zugestimmt.

Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie die der Stadtwerke Würzburg AG vom 23.02.2021 wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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1.5. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2021-008; Neubau eines Wohnhauses inkl. Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 3777/16, Bürgermeister-Seubert-Straße 60, Bebauungsplan "Mehle II", § 30 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 23.02.2021 ö 1.5

Sachverhalt

Erläuterung:

Die Bauwerber planen den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage.
Das geplante Gebäude besteht aus einem Untergeschoss und einem Erdgeschoss.
Das Dachgeschoss wird mit einem Walmdach, 30° Dachneigung errichtet und ist nicht ausgebaut.

Der Antragsteller hat alle Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses mit Schreiben vom 20.02.2021 über seinen Antrag schriftlich informiert.

Beratung:

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:

- Das Gebäude wird mit einem Untergeschoss und einem Erdgeschoss geplant. Das Dachgeschoss ist nicht ausgebaut.
- Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt. Alle Nachbarn haben dem Antrag zugestimmt.
- Nach dem rechtskräftigen Bebauungsplan sind für Wohngebäude Satteldächer, Walmdächer und gegeneinander gesetzte Pultdächer zulässig. Für Garagen zusätzlich Flachdächer. Nachdem das Untergeschoss größer ist als das Erdgeschoss, plant der Bauherr im UG-Eingangsbereich ein Flachdach in Verbindung zum Flachdach der Doppelgarage. Der Flachdachbereich für die Wohnnutzung beträgt 20,47 qm

Beschluss

Dem Bauantrag und der erforderlichen Befreiung für die Erstellung eines Flachdaches über dem vorgezogenen Gebäudeteil im Untergeschoss wird zugestimmt.

Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie die der Stadtwerke Würzburg AG vom 23.02.2021 wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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2. Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); Widmung von Ortsstraßen gemäß Art. 6 BayStrWG - Straße: Greinbergweg (Teilstück)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 23.02.2021 ö 2

Sachverhalt

Die Erschließung des Greinbergweges nach den Vorgaben des gleichnamigen Bebauungsplanes wurde im Jahr 2020 fertig gestellt. Da sich vor dem Umlegungsverfahren nur ein Teil der Straßenflächen auf gemeindlichem Grund befanden, wurde bei Aufstellung des Straßenbestandsverzeichnisses auch nur ein Teil des Greinbergweges öffentlich gewidmet. Nach Abschluss der Umlegung und der Fertigstellung der Ausbaumaßnahme ist demnach das verbleibende Teilstück gemäß Art. 6 BayStrWG öffentlich zu widmen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuß beschließt, dass die nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Greinbergweg“ fertig gestellte Erschließungsanlage „Greinbergweg“ (Teilfläche) gemäß Art. 6 BayStrWG mit Wirkung zum 11.03.2021 zur Ortsstraße (Art.46 Nr. 2 BayStrWG) gewidmet wird. Träger der Straßenbaulast ist der Markt Höchberg.

Bezeichnung des Straßenzuges:        Greinbergweg
Flurnummer:                                                                        1239/1 (Teilfläche) der Gemarkung                                                                                                                Höchberg
Anfangspunkt:                                                                in Verlängerung der Grenzen zwischen                                                                                                        den Anwesen Hs.Nr. 42 und 44,                                                                                                                        Fl.-Nrn. 1418 und 1418/3
Endpunkt:                                                                                westliche Grenze des Flurstückes                                                                                                                        Fl.-Nr. 1420
Länge:                                                                                        0,157 km

Lageplanausschnitt:

Mit der Bekanntgabe der Widmung wird die Eintragung in das Bestandsverzeichnis verfügt. Die Verwaltung wird beauftragt, das Straßenbestandsverzeichnis entsprechend zu ändern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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3. Berichte und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 23.02.2021 ö 3

Sachverhalt

Marktgemeinderätin Susanne Cimander erkundigt sich nach dem Verfahrensstand für die Erstellung einer Schnellladestation im Bereich des Gewerbegebietes.
2. Bürgermeister Sven Winzenhörlein teilt hierzu mit, dass derzeit von der Verwaltung verschiedene Angebot eingeholt werden und die Vertragsgestaltung auf 15 Jahre erfolgen soll. Weitere Details wird die Verwaltung in der nächsten HVPA-Sitzung bekannt geben.

Weiter fragt Frau Cimander an, ob es schon Erkenntnisse gibt, wie die Verkehrssicherheit für Fußgänger im vorderen Bereich des Seewegs verbessert werden kann.
Die Verwaltung teilt hierzu mit, dass das Verkehrsreferat zurzeit aus verkehrsrechtlicher Sicht mögliche Maßnahmen prüft.

Marktgemeinderätin Sophia Ilg teilt mit, dass im Bereich des Alten Friedhofes ein sehr starker Frühjahrsrückschnitt der Sträucher stattgefunden hat.

3. Bürgermeister Bernhard Hupp hat festgestellt, dass aufgrund der Witterung sehr viele Schäden an öffentlichen Straßen vorhanden sind. Diese wurden teilweise sehr schleppend repariert.

Marktgemeinderat Walter Feineis ergänzt die Aussage von Marktgemeinderätin Sophia Ilg dahingehend, dass auch er und Vertreter des Bund Naturschutzes der Auffassung sind, dass zu viel zurückgeschnitten wird. Evtl. sollte hierfür ein Gespräch zwischen Vertretern Bund Naturschutz, Marktgemeinderat und der Verwaltung mit den Gärtnern stattfinden.

Marktgemeinderat Martin Guckenberger informiert, dass auch er die Auffassung vertritt, dass die Reparaturen der Straßenschäden nicht zeitnah stattgefunden haben. Im Bereich des Gewerbegebietes (Verlängerung Heidelberger Straße bis zum Kreisverkehr) war ein großer Straßenschaden mit einer Barke gekennzeichnet. Die Reparatur erfolgte erst nach 1,5 Wochen.

Marktgemeinderätin Susanne Cimander hat festgestellt, dass viele Dienstleister für private Haushalte in den Wintermonaten zu viel Salz auf den öffentlichen Gehwegen und Straßen gestreut haben. Dies hat sie auch Frau Wagner von der Verwaltung mitgeteilt.
Frau Wagner wird die bekannten Dienstleister anschreiben. Sollten Vertreter des Bauausschusses weitere Dienstleister für diese Arbeiten kennen, bittet sie, die Namen an Frau Wagner mitzuteilen.

 

Datenstand vom 26.02.2021 11:48 Uhr