Datum: 20.04.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Behandlung von Anträgen auf Vorbescheid und Baugenehmigung
1.1 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2021-012; Teilnutzungsänderung des Gewerbegebäudes für Einzelhandel im EG mit Fassaden- und Dachsanierung auf dem Grundstück Fl.-Nr. 3170, Leibnizstraße 2, Bebauungsplan „Gewerbegebiet Südlich der B27", § 30 BauGB
1.2 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2021-013; Änderungsantrag zu 2020-73 und 2017-264 - Nutzungsänderung: Einrichtung einer chirurgischen Praxis auf dem Grundstück Fl.-Nr. 256, Aschaffenburger Straße 3, § ...
1.3 Antrag Nr. 2021-014; Verlängerung des Vorbescheids vom 02.12.2002 für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses außerhalb der Baugrenzen auf dem Grundstück Fl.-Nr. 323, Herrenweg 16, Bebauungsplan "Herrenweg", §§ 30 und 34 BauGB
1.4 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2021-016; Teilabbruch und Wiederaufbau des Erdgeschosses eines Zweifamilienhauses mit Balkon, sowie Abbruch einer Garage mit Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Fl.-Nr. 3501, Wiesenweg 6, § 34 BauGB
2 Erzeugte Energieleistung durch die gemeindlichen Photovoltaikanlagen
3 Neubau einer Kulturscheune, Wallweg 3; Genehmigung der Abrechnung
4 Gebäudemanagement: Anwesen Hauptstraße 85 - Sanierung Whg. Nr. 1
5 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bauleitplanung | Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für die Fl.-Nrn. 2930, 2931/1 und 2932/1 der Gemarkung Höchberg - Vorhabensträger: Gärtnerei Karl-Heinz Hupp GbR, Otto-Hahn-Straße o. Nr., 97204 Höchberg
6 Berichte und Anfragen

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1. Behandlung von Anträgen auf Vorbescheid und Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 20.04.2021 ö 1
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1.1. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2021-012; Teilnutzungsänderung des Gewerbegebäudes für Einzelhandel im EG mit Fassaden- und Dachsanierung auf dem Grundstück Fl.-Nr. 3170, Leibnizstraße 2, Bebauungsplan „Gewerbegebiet Südlich der B27", § 30 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 20.04.2021 ö 1.1

Sachverhalt

Erläuterung:

Der Bauwerber plant eine Nutzungsänderung einer Teilnutzfläche, Achse 3-10, der Firma Bosch Service Mezger-KFZ-Meisterwerkstatt in eine Nutzung für die Firma Woolworth.
Die Achsen 1-2 im EG sowie im UG haben zurzeit keine Nutzung. Eine spätere, neue Nutzung wird in einen neuen Bauantrag vorgelegt/mitgeteilt.

Das Schreiben des Antragstellers vom 23.02.2021 wird dem Bau- und Umweltausschuss bekannt gegeben.

Beratung:

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:

- Eine Nachbarbeteiligung wurde nur mit dem Eigentümer von Fl.-Nr. 3144/3 (separate Planmappe) durchgeführt. Eine Beteiligung der Fl.-Nr. 3144 fehlt.
- Bei den neu vorgelegten Vordrucken fehlt die Unterschrift des Antragstellers und des Architekten.
- Mit Mail vom 08.03.2021 wurde dem Architekten mitgeteilt, dass aufgrund der bestehenden Stellplatzsatzung und des Genehmigungsbescheides von 2011, die jetzt vorgelegte Stellplatzberechnung falsch ist. Danach sind für die Firma Tedi, Firma Kik, Firma Reno je 20 m² Verkaufsfläche ein Stellplatz nachzuweisen. Für die Firma Lermann je 30 m² ein Stellplatz.
- Mit Schreiben vom 15.03.2021 widerspricht der Antragsteller den Ausführungen des Marktes Höchberg hinsichtlich des Stellplatznachweises. Das Schreiben wird dem Bau- und Umweltausschuss bekanntgegeben.

Die Verwaltung empfiehlt dem Bau- und Umweltausschuss, dem Bauantrag grundsätzlich zuzustimmen.

Beschluss

Dem Antrag auf Nutzungsänderung einer Teilnutzfläche des Gewerbegebäudes im Erdgeschoss mit Fassaden- und Dachsanierung wird zugestimmt.

Das Landratsamt wird gebeten, im Genehmigungsverfahren die erforderlichen Stellplätze zu überprüfen und festzulegen. Nach gemeindlicher Berechnung ist von einer Gesamtstellplatzanzahl von 172 Stellplätzen auszugehen. Mit einer Abweichung von der Stellplatzsatzung besteht kein Einverständnis.

Die Schreiben des Architekten vom 23.02.2021 und vom 15.03.2021 sowie die Mail des Marktes Höchberg vom 08.03.2021 erhält das Landratsamt Würzburg zur weiteren Prüfung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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1.2. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2021-013; Änderungsantrag zu 2020-73 und 2017-264 - Nutzungsänderung: Einrichtung einer chirurgischen Praxis auf dem Grundstück Fl.-Nr. 256, Aschaffenburger Straße 3, § ...

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 20.04.2021 ö 1.2

Sachverhalt

Erläuterung:

Mit Genehmigungsbescheid vom 14.08.2018 wurde die Nutzungsänderung der bestehenden Scheune in Wohnraum für zwei Wohnungen genehmigt.

Mit Genehmigungsbescheid vom 19.10.2020 wurde ein Bauantrag für die Neuordnung der Parksituation auf dem Grundstück genehmigt.
Die Genehmigung beinhaltet 20 KFZ-Stellplätze auf dem Grundstück (davon 5 Duplexparker mit 10 Stellplätzen).

Der Bauwerber plant eine Nutzungsänderung der zwei genehmigten Wohnungen im rückwärtigen Gebäude in eine Arztpraxis.

Beratung:

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:

- Eine Nachbarbeteiligung wurde nicht durchgeführt.
- Für das auf dem Grundstück bestehende Wohnhaus sind 12 Stellplätze erforderlich.
- Nach der Stellplatzberechnung des Antragstellers sind für die Nutzungsänderung 6 Stellplätze erforderlich. Der Bauwerber berechnet hierfür eine HNF von 107,37 m².
Die Verwaltung geht davon aus, dass bei der Berechnung der HNF die Fläche vom Empfang (21,3 m²) sowie die Fläche der Galerie (24,91 m²) angerechnet werden muss (mind. anteilsmäßig). Somit ergibt sich eine HNF von 153,58 m², das entspricht 8 KFZ Stellplätzen.
Das Landratsamt wird gebeten, im Genehmigungsverfahren die Stellplätze festzusetzen.

Die Verwaltung empfiehlt dem Bau- und Umweltausschuss dem Bauantrag zuzustimmen.

Beschluss

Dem Bauantrag wird zugestimmt.

Das Landratsamt wird gebeten, im Genehmigungsverfahren die erforderliche Anzahl der Stellplätze festzulegen. Mit einer Abweichung von der Stellplatzsatzung besteht kein Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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1.3. Antrag Nr. 2021-014; Verlängerung des Vorbescheids vom 02.12.2002 für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses außerhalb der Baugrenzen auf dem Grundstück Fl.-Nr. 323, Herrenweg 16, Bebauungsplan "Herrenweg", §§ 30 und 34 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 20.04.2021 ö 1.3

Sachverhalt

Erläuterung:

Der Vorbescheid vom 02.12.2002 wurde bereits mehrfach verlängert. Die letzte Verlängerung vom 24.07.2019 ist bis zum 06.12.2021 gültig.

Beratung:

Das Schreiben des Antragstellers vom 15.03.2021 wird dem Bau- und Umweltausschuss zur Kenntnis gegeben.

Beschluss

Der Verlängerung des Vorbescheides vom 02.12.2002 für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses außerhalb der Baugrenzen auf dem Grundstück Fl.-Nr. 323 (Az.: des Vorbescheides FB22-602-V-2002-111), wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Freitext nach TOP

Gem. Art. 49 Abs. 1 GO ist Marktgemeinderätin Sophia Ilg persönlich beteiligt und nimmt an der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.

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1.4. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2021-016; Teilabbruch und Wiederaufbau des Erdgeschosses eines Zweifamilienhauses mit Balkon, sowie Abbruch einer Garage mit Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Fl.-Nr. 3501, Wiesenweg 6, § 34 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 20.04.2021 ö 1.4

Sachverhalt

Erläuterung:

Die Bauwerber planen das Fertighaus (EG und DG) aus dem Baujahr 1979 auf o. g. Grundstück abzubrechen. Das Untergeschoss bleibt bestehen.

Die vorliegende Planung sieht vor, auf dem bestehenden Untergeschoss ein neues Wohnhaus, bestehend aus Erdgeschoss und Dachgeschoss zu errichten.

Beratung:

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt.

- Die Nachbarn haben dem Bauantrag zugestimmt.
- Die Abstandflächen können nicht komplett auf dem Grundstück nachgewiesen werden. Eine Abstandsflächenübernahme des Nachbarn von Fl.-Nr. 3503 liegt dem Bauantrag bei.
- Der Planer hat eine GRZ I von 0,23 und eine GRZ II von 0,63 berechnet. Die berechnete GFZ beträgt 0,54.
- Für das Bauvorhaben sind 4 Stellplätze erforderlich und auch nachgewiesen. 1,5 Stellplätze für die bestehende Einliegerwohnung im UG und 2,5 Stellplätze für die neu geplante Wohnung im EG/DG.

Die Verwaltung empfiehlt dem Bau- und Umweltausschuss dem Bauantrag zuzustimmen.

Beschluss

Dem Bauantrag wird zugestimmt.

Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie die der Stadtwerke Würzburg AG vom 20.04.2021 wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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2. Erzeugte Energieleistung durch die gemeindlichen Photovoltaikanlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 20.04.2021 ö 2

Sachverhalt

Seit dem Jahr 2009 wurden verschiedene Photovoltaikanlagen auf kommunalen Gebäuden wie dem Feuerwehrgebäude in der „Otto-Hahn-Straße 5“ und sechs weiteren Anlagen auf den Dächern des Bauhofes „Otto-Hahn-Straße 9“, des Anwesens „Kister Straße 36/38“ und der Ernst-Keil-Schule in der „Schulgasse 9“ sowie in der „Martin-Wilhelm-Straße 2“, „Waldstraße 2“, „Im Wiesengrund“ und „Bergstraße 5“ errichtet.

An den Standorten „Schulgasse 9“, „Martin-Wilhelm-Straße 2“, „Waldstraße 2“ und „Im Wiesengrund“ wurden Anlagen errichtet, bei denen der erzeugte Strom auch teilweise selbst verbraucht wird.

Seitens der Verwaltung wird dem Bau- und Umweltausschuss die jährliche Stromerzeugung anhand der beigefügten Tabelle (im RIS einsehbar) im Vergleich zu den vergangenen Jahren vorgestellt.

Der Bau- und Umweltausschuss nimmt die Ausführung zu der erzeugten Energieleistung der gemeindlichen Photovoltaikanlagen zur Kenntnis.

Marktgemeinderatsmitglied Walter Feineis weist in diesem Zusammenhang auf seinen Antrag hin, indem er um die Überprüfung weiterer gemeindlicher Dachflächen für die Errichtung von Photovoltaikanlagen gebeten hatte. In diese Prüfung sollten auch Dachflächen mit einbezogen werden, welche nicht optimal ausgerichtet sind.

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3. Neubau einer Kulturscheune, Wallweg 3; Genehmigung der Abrechnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 20.04.2021 ö 3

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat hat am 26.04.2016 den Neubau der Kulturscheune beschlossen.

Weiter hat der Marktgemeinderat in seiner Sitzung am 24.04.2018 Baukosten mit 2.430.000,00 € beschlossen bzw. genehmigt.

Die Gesamtkosten der Baumaßnahme belaufen sich nach Abrechnung auf:

KG

Bezeichnung
Gesamtkosten brutto
KG 100
Grundstück
0,00 €
KG 200
Herrichten und Erschließen
95.159,04 €
KG 300
Bauwerk und Baukonstruktionen
1.195.180,29 €
KG 400
Bauwerk – Techn. Anlagen
374.573,10 €
KG 500
Außenanlagen
214.576,22 €
KG 600
Ausstattung und Kunstwerke
143.839,76 €
KG 700
Baunebenkosten Architekten, Ing.
508.416,08 €
KG 700
Baunebenkosten Baustrom usw.
15.075,65 €

Gesamterstellungskosten
2.546.820,13 €

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss genehmigt die Gesamtkosten der Baumaßnahme gemäß oben genannter Aufstellung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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4. Gebäudemanagement: Anwesen Hauptstraße 85 - Sanierung Whg. Nr. 1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 20.04.2021 ö 4

Sachverhalt

Das gemeindeeigene Anwesen Hauptstraße 85 wurde 1955 erbaut und befindet sich in einem altersgerechten und teilweise verbrauchten Zustand.

Der Verwaltung ging für die Wohnung Nr. 1 im Erdgeschoss rechts eine Mietvertragskündigung zum 30.06.2021 ein.

Die Wohnung wurde vom Vormieter ursprünglich zum 01.10.1982 ohne große Renovierungsarbeiten im Vorfeld bezogen. Die Wohnung ist mittlerweile in einem sehr schlechten und verbrauchten Zustand, nicht mehr zeitgemäß und müsste dringend saniert werden. Das Bad der Wohnung, sowie die vorhandene Heizung (Gaseinzelöfen) als auch die Wasserversorgung befinden sich noch im Original Zustand des Erstbezugs und bedürfen einer gründlichen Sanierung.

An der alten sowie gemäß VDE nicht mehr zulässigen Elektroverteilung und an den Gasheizungen sowie der Warmwasserversorgung wurde bisher nichts verändert. In der ca. 65 m² großen 3 Zimmerwohnung sind derzeit alle Wohn- und Schlafräume sowie das Bad über stationäre Einzelraum-Gasöfen beheizt. Die Warmwasserversorgung im Bad erfolgt über einen alten Gasdurchlauferhitzer, in der Küche über einen alten E-Boiler.

Im Objekt Hauptstraße 85 wurden in den vergangenen Jahren bereits die Wohnung Nr. 6 im 2. Obergeschoss links (2006), Wohnung Nr. 3 im 1. Obergeschoss rechts (2014) sowie vor kurzen erst Wohnung Nr. 5 im 2. Obergeschoss rechts (2019) grundlegend saniert und modernisiert.

Die Verwaltung schlägt vor, eine umfangreiche Sanierung der freigewordenen Wohnung Nr. 1 (Erdgeschoss rechts) durchzuführen und die schon begonnene Zug-um-Zug-Sanierung der zukünftig freiwerdenden Wohnungen in diesem Haus weiterzuführen, analog des Anwesens Bergstraße 5. Bei den einzelnen Sanierungen ist stets auf den festgelegten Kostenrahmen zu achten.





Im konkreten Fall stehen für die o. g. Wohnung, Hauptstraße 85, EG rechts folgende Sanierungsmaßnahmen / Gewerke an:

  • Demontage- und Abbrucharbeiten:
notwendige Ausbau-, Abbruch- und Entsorgungsarbeiten
(Bodenbelag, Türen, Tapeten, Decken- und Wandbekleidungen)
  • Elektroinstallationsarbeiten:
Erneuerung der kompletten Elektroinstallation inkl. Elektroverteilung
(inkl. neuer Wohnungszuleitung aus dem Keller inkl. Absicherung)
  • Wasser-, Sanitär- und Heizungsbauarbeiten:
Erneuerung der Wasser-, Sanitär- & Heizungsinstallation
(neue Hauptwasserleitung im Treppenhaus vorhanden)
Einbau einer neuen Gasetagenheizung mit Heizkörpern (Gastherme)
inkl. Warmwasseraufbereitung für Bad und Küche
Erneuerung Badezimmer: Einbau einer barrierefreien Dusche
(Sanitärinstallation, neue Sanitärgegenstände und Fliesenarbeiten)
Umbau der Wasserverteilung, Einbau Zwischenzähler für Wohnung
  • Putz-, Stuck- & Malerarbeiten:                                                                                                        
notwendige Putz,- Stuck- und Trockenbauarbeiten
  • Bodenbelagsarbeiten:
  • Erneuerung Fußboden: Untergrundausgleich, Austausch der Bodenbeläge inkl. Sockelleisten (Design PVC Boden)
  • Schreinerarbeiten:
Einbau von neuen Holztüren und Zargen (Zimmer- und Wohnungseingangstüren)

Für die o. g. Arbeiten werden die verschiedenen Gewerke gemäß VOB auf Grundlage der freihändigen Vergabe ausgeschrieben und Angebote für die geplanten Sanierungsarbeiten eingeholt.

Die geschätzten Kosten belaufen sich hierfür auf rund 60.000,00 €.

Die Verwaltung schlägt vor, die o. g. Sanierungsmaßnahmen der Wohnung Nr. 1 – EG rechts mit einem Kostenrahmen von brutto ca. 60.000,00 € durchzuführen und die Aufträge nach erfolgter Ausschreibung an den wirtschaftlichsten Anbieter zu vergeben.

Die Demontage- und Abbrucharbeiten im Vorfeld, sowie die Gewerke Elektroinstallation, Wasser-, Sanitär- und Heizungsinstallation können nach erfolgter Rücksprache von Seiten der Mitarbeiter des Gebäudemanagementes sowie des Bauhofes ausgeführt werden.

Die anfallenden Kosten der Maßnahme werden über die Haushaltstellen 1.8801.9453 (50.000,00 €) sowie über die HHst. 0.8801.5010.100 (10.000,00 €) abgedeckt.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, die o. g. Sanierungsmaßnahmen der Wohnung Nr. 1 – EG rechts im Anwesen Hauptstraße 85 mit einem Kostenrahmen von brutto ca. 60.000,00 € durchzuführen und die Aufträge nach erfolgter Ausschreibung an den wirtschaftlichsten Anbieter zu vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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5. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bauleitplanung | Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für die Fl.-Nrn. 2930, 2931/1 und 2932/1 der Gemarkung Höchberg - Vorhabensträger: Gärtnerei Karl-Heinz Hupp GbR, Otto-Hahn-Straße o. Nr., 97204 Höchberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 20.04.2021 ö 5

Sachverhalt

Bereits in den Jahren 2012 und 2013 wurden Gespräche mit Herrn Karl-Heinz Hupp hinsichtlich der Zufahrtssituation sowie der weiteren Entwicklung des Gärtnereibetriebes geführt. Bereits damals wurde von Herrn Hupp dargelegt, dass die vorhandene Erschließung nicht dauerhaft für den Zu- und Abfahrtsverkehr der Gärtnerei geeignet sei. Durch die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für die Grundstücke Fl.-Nrn. 2930, 2931/1, 2932/1 und 2928/1 der Gemarkung Höchberg sowie einen Teilbereich des Steinernen Brückleinsweges sollte deshalb die rechtliche Grundlage für die Durchführung einer Erschließungsmaßnahme und zukünftige bauliche Veränderungen des Gärtnereibetriebes geschaffen werden.

Der Marktgemeinderat hat sich aufgrund den Ausführungen des Gärtnereiinhabers bereits in seiner Sitzung am 05.02.2013 dafür ausgesprochen, den weiteren Entwicklungen des Betriebes nicht entgegenzustehen; dem Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wurde deshalb zugestimmt.
Durch den Vorhabenträger (Gärtnerei Karl-Heinz Hupp GbR) sollte in Abstimmung mit der Verwaltung ein geeignetes Büro mit der Erstellung eines Vorhaben- und Erschließungsplanes beauftragt werden. Aus betriebsinternen Gründen ist diese Beauftragung bisher jedoch noch nicht erfolgt.  

Aufgrund des langen Zeitraums seit der letzten Beschlussfassung, hat Herr Karl-Heinz Hupp nun mit Schreiben vom 08.03.2021 nochmals schriftlich erläutert, dass die Verkehrslage immer schwieriger wird und auch die Problematik der Parkplatzsituation von Jahr zu Jahr steigt. Zudem ist die Anlieferung von Produktions- und Handelsware meist nur noch durch große LKW´s möglich. Hierzu wäre es nun zwingend erforderlich, die Straße zur Gärtnerei auszubauen. Für die zudem evtl. notwendigen weiteren baulichen Entwicklungsschritte wird deshalb von der Karl-Heinz Hupp GbR erneut die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für die Grundstücke Fl.-Nrn.  2930, 2931/1 und 2932/1 der Gemarkung Höchberg sowie einen Teilbereich des Steinernen Brückleinsweges forciert.

Lageplanauszug:


Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss hält an der Beschlussfassung des Marktgemeinderates aus der letzten Legislaturperiode fest und möchte die geplante weitere Entwicklung des Gärtnereibetriebes Karl-Heinz Hupp GbR durch die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ermöglichen.

Durch den Vorhabenträger ist in Abstimmung mit der Verwaltung ein geeignetes Planungsbüro mit der Erstellung eines Vorhaben- und Erschließungsplanes zu beauftragen.

Analog anderer, bereits durchgeführter Verfahren bei vorhabenbezogenen Bebauungsplänen trägt der Vorhabenträger alle mit dem Verfahren verbundenen Kosten (Planungsleistungen, Kosten der Erschließungsarbeiten, etc.).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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6. Berichte und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 20.04.2021 ö 6

Sachverhalt

Erster Bürgermeister Alexander Knahn informiert über die derzeit laufenden Hang- und Mauersicherungsarbeiten am Nachbaranwesen Hauptstraße 63. Diese Sicherungsarbeiten werden von den Mitarbeitern des gemeindlichen Bauhofes ausgeführt. Parallel hierzu wird vom Stadtplanungsbüro Wegner eine Konzeptplanung zur weiteren Nutzung der Fläche ausgearbeitet, die im Anschluss dem Bau- und Umweltausschuss vorgestellt wird. In diesem Zusammenhang sind auch Gespräche mit der Regierung von Unterfranken vorgesehen, um mögliche Fördermittel für die Maßnahme beantragen zu können.

Marktgemeinderatsmitglied Walter Feineis weist auf die bereits oft diskutierte Problematik der Nutzung des Steinernen Brückleinsweges durch Nichtberechtigte hin. Ein weiteres Problem stellt nach Auffassung von Herrn Feineis auch die nicht den Straßenverhältnissen angepasste Geschwindigkeit dar. Seitens der Gemeinde sollten hier Vorkehrungen zur Entschleunigung des Verkehrs getroffen werden (z. B. Steine als Hindernisse). 
Erster Bürgermeister Alexander Knahn teilt hierzu mit, dass die Voraussetzung für die Durchführung von Maßnahmen durch die Gemeinde, die Erlangung des Eigentums an der gesamten Straßenfläche sei. Der notwendige Grunderwerb ist bisher allerdings an der fehlenden Verkaufsbereitschaft der anliegenden Eigentümer gescheitert.
Von der Verwaltung soll aufgrund der andauernden Probleme nun ein weiterer Erwerbsversuch vorgenommen und den Grundstückseigentümern ein entsprechendes Kaufangebot gemacht werden.

Der für das Haushaltsjahr 2014 vorgesehene Einbau von Rinnen zur geordneten Ableitung des Oberflächenwassers, hätte auch eine „Bremswirkung“ für den Autoverkehr zur Folge gehabt. Dieser wurde jedoch von den Landwirten ablehnt, da diese Schäden an ihren Maschinen beim Durchfahren der Rinnen befürchteten.   
Ergänzend verweist Marktgemeinderatsmitglied Martin Benthe auf den Antrag der SPD-Fraktion zu dieser Thematik, welcher auch in der Sitzung des Marktgemeinderates am 06.02.2018 beraten wurde; eine Beschlussfassung ist damals jedoch nicht erfolgt.

Marktgemeinderat Martin Guckenberger gibt die an ihn herangetragene Bitte von Bürgern weiter, am Längs- und Schwemmsee Hinweisschilder mit der Aufschrift „Hunde bitte an die Leine nehmen“ aufzustellen, um – gerade jetzt in der Brutzeit – Störungen der dort angesiedelten Wildvögel zu vermeiden.
Bürgermeister Alexander Knahn begrüßt den Vorschlag und sichert eine baldige Umsetzung zu.

Marktgemeinderätin Susanne Cimander weist auf die Höhe der von der Stadt Würzburg angebrachten Infotafel für das umweltorientierte Verkehrs- und Mobilitätsmanagement (UVM) hin. Sollte die Höhe so beibehalten werden, könnte man in einigen Wochen keine Informationen mehr ablesen, da die Blätter des nebenstehenden Baumes die Sicht versperren würden. Ein Rückschnitt des Baumes zugunsten der Infotafel sollte aber keinesfalls erfolgen.  
Bürgermeister Alexander Knahn teilt hierzu mit, dass mit Herrn Stadtbaurat Schneider bereits Kontakt aufgenommen und die Infotafel am heutigen Sitzungstag niedriger angebracht wurde.

Weiter wird von Marktgemeinderatsmitglied Susanne Cimander nachgefragt, warum es immer wieder zu Verunreinigungen des Auslaufs des Kühbaches durch Hygieneartikeln kommt.
Seitens der Verwaltung wird hierzu mitgeteilt, dass die Ursache für die Verunreinigung derzeit gesucht wird. Hierfür wird mit dem Hersteller des Schmutzfangrechens im RÜB Kontakt aufgenommen, damit eine evtl. Fehlfunktion des Rechens ausgeschlossen werden kann. Zudem wird die Kühbachverrohrung nochmals auf nicht zulässige Einläufe von Schmutzwasser überprüft.

Datenstand vom 22.04.2021 17:08 Uhr