Datum: 11.05.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Behandlung von Anträgen auf Vorbescheid und Baugenehmigung
1.1 Sabrina Alzinat, Bauvoranfrage Nr. 2021-018; Errichtung eines Wohnhauses mit Carport auf dem Grundstück Fl.-Nr. 292/1, Friedrich-Ebert-Straße 46, Sanierungsgebiet Altort, § 34 BauGB
1.2 Wolfgang Karl, Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2017-027; Wohnhausum- und -anbau auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1146/6, Winterleitenweg 40, § 34 BauG
1.3 Otto Seubert, Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2020-082; Nutzungsänderung eines Wohnhauses in ein Büro- und Wohngebäude | Umgestaltung der Fassade | Aufstockung und Ausbau des Dachgeschosses | Anbau eines Erkers, dreier Dachgauben und Balkone | Abbruch eines Nebengebäudes - hier: Tekturergänzungen: Errichten eines PKW-Stellplatzes innerhalb des Nebengebäudes und Neubau einer Garage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 216, Hauptstraße 74a, Sanierungsgebiet Altort, § 34 BauGB
1.4 Oliver Burger, Anfrage an den Bau- und Umweltausschuss Nr. 2021-022; Anfrage an den Bau- und Umweltausschuss zur Bebauung des Grundstückes Fl.-Nr. 1044, Winterleitenweg, 2. Baureihe, § 34/35 BauGB
1.5 Christoph Schnerch, Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2020-068; Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport auf dem Grundstück Fl.-Nr. 3798/7, Pfarrer-Fleckenstein-Straße 14, Bebauungsplan "Mehle II", § 30 BauGB
1.6 Ferhan Cakar, Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2021-023; Nutzungsänderung von Laden zu Bistro in dem bestehenden Anwesen Fl.-Nr. 249, Hauptstraße 36, Sanierungsgebiet Altort, § 34 BauGB
1.7 Optik Busse-Müller GmbH, Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2021-024; Anbringen von Werbeanlagen auf dem Grundstück Fl.-Nr. 247/4, Hauptstraße 50a, Sanierungsgebiet Altort, § 34 BauGB
1.8 Optik Busse-Müller GmbH, Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2021-025; Umbau einer bestehenden Ladenfläche und Nutzungsänderung von Kellerräumen / Einbau einer neuen Schaufensteranlage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 247/4, Hauptstraße 50a, Sanierungsgebiet Altort, § 34 BauGB
2 Oberflächensanierung Gänsweide
3 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) | Bauleitplanung; Bebauungsplan "Kapellenweg" | Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB
4 Berichte und Anfragen

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1. Behandlung von Anträgen auf Vorbescheid und Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 11.05.2021 ö 1
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1.1. Sabrina Alzinat, Bauvoranfrage Nr. 2021-018; Errichtung eines Wohnhauses mit Carport auf dem Grundstück Fl.-Nr. 292/1, Friedrich-Ebert-Straße 46, Sanierungsgebiet Altort, § 34 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 11.05.2021 ö 1.1

Sachverhalt

Erläuterung:

Die Antragstellerin beantragt einen Vorbescheid für die Errichtung eines Wohnhauses mit Carport in zweiter Reihe; dazu soll das Grundstück geteilt werden.

Das Grundstück Fl.-Nr. 292/1 liegt im Umfassungsbereich des Bebauungsplans „Herrenweg“ vom 19.07.1973.
Das o. g. Grundstück ist nach § 11 BauGB 1960 von der Genehmigung ausgenommen. Die Anfrage wurde daher nach § 34 BauGB behandelt. Somit ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

Das Vorhaben liegt weiter im Geltungsbereich einer Ortssatzung, hier Satzung „Sanierungsgebiet Altort Höchberg“.

Beratung:

Nach Ansicht der Verwaltung steht dem geplanten Bauvorhaben „Zweigeschossiges Wohnhaus mit Satteldach und Carport“ nichts entgegen, da es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebung einfügt. Im umliegenden Baugebiet sind Wohnhäuser mit einer vergleichbaren Grundfläche in nennenswerter Anzahl vorhanden.

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:

- Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt. Ein Nachbar hat nicht unterzeichnet.
- Die Erschließung muss gesichert sein, auch eine weitere dauerhafte, uneingeschränkte Nutzung der Bestandsgarage muss gewährleistet bleiben.
- Die 4,50 m breite Zufahrt zum rückwärtigen Grundstück sollte durch die unnötige Flächenversiegelung auf ein Mindestmaß reduziert werden.
- Die Anzahl der erforderlichen Stellplätze ist im Genehmigungsverfahren nachzuweisen.
- Die Abstandsflächen und nachbarrechtliche Belange (Abstandsflächenübernahme von Fl.-Nr. 293) wurden nicht geprüft.
- Der Carport überschreitet mit einer Grenzlänge von ca. 16 m die Zulässigkeit von abstandsflächenfreien Anlagen um ca. 1 m.
- Eine Zulässigkeit der angedeuteten Abgrabung wird im Zuge der Baueingabe gewertet.
- Die Gestaltungsverordnung im festgesetzten Sanierungsgebiet ist zu beachten.

Beschluss

Dem Antrag auf Vorbescheid wird zugestimmt.

Auf die in der Vorprüfung festgestellten Punkte wird hingewiesen.

Die Baumaßnahme liegt im Sanierungsgebiet des Marktes Höchberg. Der erforderlichen Befreiung nach § 144 BauGB wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Freitext nach TOP

Gem. Art. 49 Abs. 1 GO ist Marktgemeinderätin Sophia Ilg persönlich beteiligt und nimmt an der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.

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1.2. Wolfgang Karl, Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2017-027; Wohnhausum- und -anbau auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1146/6, Winterleitenweg 40, § 34 BauG

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 11.05.2021 ö 1.2

Sachverhalt

Beratung:

Der oben genannte Bauantrag wurde bereits mehrfach im Bau- und Umweltausschuss behandelt. Letztmalig am 13.10.2020.

Beschlussfassung vom 17.07.2017:

„Dem Bauantrag wird nicht zugestimmt.

Es wird auf die vielen fehlenden Unterlagen und Abstandsflächen hingewiesen. Wie im Beschluss vom 12.01.2016 bereits festgehalten, bestand mit einer dreigeschossigen Bauweise kein Einverständnis. Jetzt liegt eine viergeschossige Bauweise vor, die in dieser Form in der umliegenden Bebauung nicht vorhanden ist.“

Unserer Rechtsauffassung hat sich auch das Landratsamt Würzburg angeschlossen. Siehe hierzu das Schreiben des Landratsamtes Würzburg vom 05.12.2018.

Aufgrund der Klageerhebung durch den Bauherrn gegen das Vorgehen des Landratsamtes Würzburg, fand am 16.07.2020 ein in Augenscheintermin durch das Verwaltungsgericht Würzburg statt.

Mit Schreiben vom 11.09.2020 bittet das Landratsamt Würzburg um Stellungnahme zu dem vorgelegten Änderungsantrag. Der Änderungsantrag wird dem Bau- und Umweltausschussantrag zur Beschlussfassung vorgelegt.

Bei der Prüfung der vorgelegten Planunterlagen wurde Folgendes festgestellt:

- Der Bauantrag wurde dem Markt Höchberg nur einfach vom Landratsamt Würzburg vorgelegt.
- Der amtliche Lageplan liegt nur in Kopie vor.
- Die Abstandsfläche liegt teilweise auf dem Nachbargrundstück. Eine Abstandsflächenübernahme liegt in einer Kopie aus dem Jahr 2015 bei. Ob sich diese Flächen mit der heutigen Planung deckt, konnte nicht geprüft und festgestellt werden.
- Die geplante Grundflächenzahl beträgt 0,63. Zulässig nach der BauNVO ist ein Wert von 0,4.
Weiter wird darauf hingewiesen, dass die Anlage zur GRZ-, BGF- und BRT-Berechnung aus den Planunterlagen des Bauantrages von 2015 ist. Die Angaben in dieser Berechnung bezüglich Swimmingpool, Terrasse, 2. UG usw. decken sich nicht mit der heutigen vorgelegten Planung (siehe hierzu BG-2015-503).
- Die Nachbarbeteiligung fehlt.
- Die separaten Entwässerungspläne nach DIN 1986 bzw. gemeindlicher Entwässerungssatzung fehlen.
- Bereits mit Beschluss vom 21.07.2017 hat der Markt Höchberg darauf hingewiesen, dass mit der damals (und heute) vorliegenden viergeschossigen Bauweise kein Einverständnis bestand. Bereits am 12.01.2016 hat der Markt Höchberg der damals geplanten dreigeschossigen Bauweise nicht zugestimmt. Zusammenhängend hat der Baukörper ein viergeschossiges Erscheinungsbild (2. UG, 1. UG, EG, DG/OG). Es wird darauf hingewiesen, dass der Baukörper eine Gebäudehöhe von 9,13 m zuzüglich eines Vollgeschosses (2. UG) zur Straße aufweist.

Eine Überprüfung der erforderlichen Stellplätze hat ergeben, dass für das bestehende Zweifamilienwohnhaus drei Stellplätze erforderlich sind (siehe hierzu auch die Baugenehmigung vom 1971). Nachdem diese beiden Wohnungen um mehr als 10 % erweitert werden, sind nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung je Wohneinheit zwei Stellplätze erforderlich. Daraus folgt:

Drei Wohneinheiten (1. UG, EG, DG/OG) mit je zwei Stellplätzen

6 Stellplätze
Aufenthaltsraum, Gewerbe erforderlich
3 Stellplätze
Zusammen
9 Stellplätze

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Stellplatzberechnung für das 2. UG angenommen wurde, da eine Definition für den Aufenthaltsraum fehlt.

Beschlussfassung vom 13.10.2020:

„Dem vorliegenden Bauantrag, der eine viergeschossige Bauweise darstellt, wird nicht zugestimmt. Ebenfalls kann einer Befreiung von der Stellplatzsatzung nicht zugestimmt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die vorgelegten Unterlagen nach Auffassung des Marktes Höchberg fehlerhaft sind. Insbesondere wird um die nochmalige Überprüfung der Abstandsflächen sowie der Abstandsflächenübernahme durch den Nachbarn gebeten.“


Das Schreiben des Landratsamtes Würzburg vom 13.04.2021 wird dem Bau- und Umweltausschuss bekannt gegeben.

Die Überprüfung der erforderlichen Stellplätze für die jetzt vorliegende Planung hat folgendes ergeben:

Mit Genehmigungsbescheid vom 10.03.2016 sind für die KG/EG/DG-Nutzung 5 Stellplätze erforderlich. Für die separate Nutzungseinheit (wird einer Wohnung gleichgesetzt) 2 Stellplätze, sind zusammen 7 Stellplätze.
Da auch 7 Stellplätze in der nun vorliegenden Planung nachgewiesen sind, ist der Stellplatznachweis erfüllt.

Beschluss

Dem vorliegenden Bauantrag, der nach Auffassung des Marktes Höchberg auch nach dessen Abänderung eine viergeschossige Bauweise darstellt, wird nicht zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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1.3. Otto Seubert, Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2020-082; Nutzungsänderung eines Wohnhauses in ein Büro- und Wohngebäude | Umgestaltung der Fassade | Aufstockung und Ausbau des Dachgeschosses | Anbau eines Erkers, dreier Dachgauben und Balkone | Abbruch eines Nebengebäudes - hier: Tekturergänzungen: Errichten eines PKW-Stellplatzes innerhalb des Nebengebäudes und Neubau einer Garage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 216, Hauptstraße 74a, Sanierungsgebiet Altort, § 34 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 11.05.2021 ö 1.3

Sachverhalt

Erläuterung:

Der Bauwerber hat im Jahr 2010 die Nutzungsänderung eines Wohnhauses in ein Wohn- und Geschäftshaus beantragt. Die Baugenehmigung wurde hierfür am 21.09.2010 erteilt.

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 19.01.2021 einem Bauantrag für Fensteröffnungen und Gauben sowie einem Balkon zugestimmt.

Das Landratsamt Würzburg hat im Zuge des Genehmigungsverfahrens den Bauwerber aufgefordert, die erforderlichen Stellplätze in die Planung einzuarbeiten. Der Bauwerber hat hierfür einen 1. Änderungsantrag für die beantragte Tektur erstellt.

Beratung:

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:

- Eine separate Nachbarbeteiligung wurde nicht durchgeführt.
- Es wurden sechs Stellplätze auf dem Grundstück nachgewiesen. Vier Stellplätze im Hof, ein Stellplatz in einer neuen Fertigteilgarage und ein Stellplatz im Nebengebäude.

Es wird darauf hingewiesen, dass im Bereich des Parkplatzes „P 6“ der Einbringschacht für die Trafostation des Anwesens Hauptstraße 74 ist. Grundbuchrechtliche Sicherungen sind nicht bekannt.

Beschluss

Die Beschlussfassung über den vorgelegten Antrag wird zurückgestellt.

Mit dem Bauwerber sind vor der nochmaligen Behandlung im Gremium Gespräche hinsichtlich der Änderung der äußeren Gestaltung der Fertiggarage zu führen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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1.4. Oliver Burger, Anfrage an den Bau- und Umweltausschuss Nr. 2021-022; Anfrage an den Bau- und Umweltausschuss zur Bebauung des Grundstückes Fl.-Nr. 1044, Winterleitenweg, 2. Baureihe, § 34/35 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 11.05.2021 ö 1.4

Sachverhalt

Erläuterung:

Das Schreiben des Antragstellers vom 28.04.2021 wird dem Bau- und Umweltausschuss bekannt gegeben.

In diesem Schreiben werden folgende Fragen gestellt:

1. Wird einer Stellplatzablöse ausnahmsweise – 2 Stück zugestimmt?
2. Alternativ ob die Möglichkeit besteht, auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1265/7 zwei Stellplätze im Grundbuch zur Nutzung für Fl.-Nr. 1044 einzutragen? Die Entfernung zum Baugrundstück beträgt ca. 390 m. Laut gemeindlicher Stellplatzsatzung darf die Entfernung nicht größer sein, wie 100 m.
3. Alternativ Aussetzung der Stellplatzsatzung.

Beratung:

Das Grundstück befindet sich im Winterleitenweg in 2. Baureihe. Das Grundstück ist zurzeit nicht zu bebauen, da die Erschließung und insbesondere auch die evtl. erforderlichen Stellplätze für ein Bauvorhaben nicht nachgewiesen werden können.

Aufgrund der angespannten Verkehrs- und Parksituation im Winterleitenweg empfiehlt die Verwaltung dem Bau- und Umweltausschuss, der Anfrage nicht zuzustimmen.

Beschluss

Der Anfrage auf eine Stellplatzablöse, auf eine Aussetzung der Stellplatzpflicht und auf eine Zuordnung von Stellplätzen in einer Entfernung von 390 m wird nicht zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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1.5. Christoph Schnerch, Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2020-068; Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport auf dem Grundstück Fl.-Nr. 3798/7, Pfarrer-Fleckenstein-Straße 14, Bebauungsplan "Mehle II", § 30 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 11.05.2021 ö 1.5

Sachverhalt

Erläuterung:

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 10.11.2020 dem Neubau eines Einfamilienwohnhauses und den erforderlichen Befreiungen für die Erstellung von Flachdachgauben und einem Flachdach für eine Terrassenüberdachung zugestimmt.

Mit Schreiben vom 28.04.2021 beantragt der Antragsteller jetzt eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Mehle II“ für die Überschreitung der erlaubten Abgrabungsfläche für Terrassen von 30 m². Die geplante Abgrabungsfläche beträgt 42,39 m² und hat eine Höhe von 0 bis max. 0,50 m.

Beratung:

Das Schreiben des Architekten sowie die Planunterlagen werden dem Bau- und Umweltausschuss vorgestellt.

Die Verwaltung empfiehlt dem Bau- und Umweltausschuss der erforderlichen Befreiung zuzustimmen.

Beschluss

Der erforderlichen Befreiung für die Erstellung einer Terrasse von 42,39 m² mit einer maximalen Höhe von 0,50 m gemäß Schreiben des Antragstellers vom 28.04.2021 wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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1.6. Ferhan Cakar, Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2021-023; Nutzungsänderung von Laden zu Bistro in dem bestehenden Anwesen Fl.-Nr. 249, Hauptstraße 36, Sanierungsgebiet Altort, § 34 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 11.05.2021 ö 1.6

Sachverhalt

Erläuterung:

In dem Gebäude wurde 1961 ein Ladenraum für elektrische Artikel genehmigt.

Beratung:

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:

- Eine Nachbarbeteiligung wurde nicht durchgeführt.
- Der Bauherr hat auf den Unterlagen nicht unterzeichnet.
- Nach der Stellplatzberechnung des Architekten sind aufgrund der bisher genehmigten Nutzungen für die bestehende Ladeneinheit drei PKW-Stellplätze als Bestand anzunehmen. Für die neue Planung ist für die Gaststätte gemäß Ziffer 6.1 der gemeindlichen Stellplatzsatzung je 10 m² ein Stellplatz anzurechnen, ergibt zwei Stellplätze. Der Außenbereich bleibt gemäß Stellplatzsatzung dabei unberücksichtigt.
- Für die Verkaufsfläche im Eingangsbereich ist je 30 m² ein Stellplatz erforderlich, somit zusätzlich ein Stellplatz. Zusammen drei KFZ-Stellplätze. Diese Anforderung deckt sich mit dem Bestand, somit ist kein weiterer Stellplatz erforderlich.

Beschluss

Dem Bauantrag wird zugestimmt.

Die Baumaßnahme liegt im Sanierungsgebiet des Marktes Höchberg. Der erforderlichen Befreiung nach § 144 BauGB wird zugestimmt.

Das Grundstück liegt im Bereich des Überschwemmungsgebietes „Kühbachverrohrung“ im Bereich der Hauptstraße.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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1.7. Optik Busse-Müller GmbH, Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2021-024; Anbringen von Werbeanlagen auf dem Grundstück Fl.-Nr. 247/4, Hauptstraße 50a, Sanierungsgebiet Altort, § 34 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 11.05.2021 ö 1.7

Sachverhalt

Erläuterung:

Der Bauwerber plant den Umbau der bestehenden Ladenfläche (siehe separater Bauantrag). Hierzu ist auch geplant, die Werbeanlagen zu erneuern.

Beratung:

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:

- Auf eine Nachbarbeteiligung wurde verzichtet.
- Geplant sind vier Werbeanlagen (Leuchtkasten mit Foto, Metallrahmen, hinterleuchtet, Markise mit Schriftzug, Ausleger)

Das Anwesen befindet sich im Geltungsbereich der gemeindlichen Gestaltungsatzung vom 12.12.2001. In der Satzung sind unter § 7 die Gestaltung Werbeanlagen und Automaten geregelt. Nachdem die Schriften in der geplanten Werbeanlage nicht gemalt, sondern aufgedruckt oder maschinell hergestellt sind, empfiehlt die Verwaltung einer eventuell erforderlichen Befreiung zuzustimmen.

Die Verwaltung empfiehlt dem Bau- und Umweltausschuss dem Antrag zuzustimmen.

Beschluss

Dem Bauantrag und der eventuell erforderlichen Befreiung von der Gestaltungssatzung für Werbeanlagen wird zugestimmt.

Die Baumaßnahme liegt im Sanierungsgebiet des Marktes Höchberg. Der erforderlichen Abweichung nach § 144 BauGB wird zugestimmt.

Das Grundstück liegt im Bereich des Überschwemmungsgebietes „Kühbachverrohrung“ im Bereich der Hauptstraße.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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1.8. Optik Busse-Müller GmbH, Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2021-025; Umbau einer bestehenden Ladenfläche und Nutzungsänderung von Kellerräumen / Einbau einer neuen Schaufensteranlage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 247/4, Hauptstraße 50a, Sanierungsgebiet Altort, § 34 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 11.05.2021 ö 1.8

Sachverhalt

Erläuterung:

Die Bauwerber planen eine Neuaufteilung der Laden- und Werkstattfläche im Untergeschoss und im Erdgeschoss. Zudem soll der Windfang zurückgebaut werden.

Beratung:

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:

- Auf eine Nachbarbeteiligung für die Nutzungsänderung innerhalb des Gebäudes wurde verzichtet.
- In dem Anwesen wurde 1966 eine Bank genehmigt. Für eine Bank ist je 20 m² Hauptnutzfläche ein Stellplatz erforderlich. Für das Ladengeschäft je 30 m². Somit ergibt sich ein Überhang. Bestandschutz 5 Stellplätze, erforderlich für die Ladeneinheit 4 Stellplätze.
- Der Antragsteller teilt mit, dass gemäß der gemeindlichen Stellplatzsatzung bei Verkaufsstätten mindestens zwei Fahrradstellplätze erforderlich sind. Im Bestand wurde 1 Fahrradstellplatz nachgewiesen. Für den einen fehlenden Fahrradabstellplatz beantragt der Antragsteller eine Abweichung.

Die Verwaltung empfiehlt dem Bau- und Umweltausschuss dem Bauantrag und der beantragten Abweichung zuzustimmen.

Beschluss

Dem Bauantrag und der beantragten Abweichung von der Stellplatzsatzung für das Fehlen eines Fahrradstellplatzes wird zugestimmt.

Die Baumaßnahme liegt im Sanierungsgebiet des Marktes Höchberg. Der erforderlichen Abweichung nach § 144 BauGB wird zugestimmt.

Das Grundstück liegt im Bereich des Überschwemmungsgebietes „Kühbachverrohrung“ im Bereich der Hauptstraße.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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2. Oberflächensanierung Gänsweide

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 11.05.2021 ö 2

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
0.6300.5131
450.000,00 €
Unterhalt Gemeindestraßen (Pflichtaufgabe)

Die Oberfläche der Stichstraße „Gänsweide“ ist in sehr schlechtem Zustand. Nachdem die Bauarbeiten für die Anwesen „Gänsweide 13-19“ nahezu abgeschlossen sind, soll nun die Erneuerung der Fahrbahnoberfläche erfolgen.

Lageplan (unmaßstäblich):


Hierzu ist anzumerken, dass vor Beginn der Bauarbeiten für den Neubau des Wohngebäudekomplexes „Gänsweide 13-19“ eine Aufnahme des Straßen- und Gehwegzustandes durch den Markt Höchberg erfolgt ist. Bereits zu diesem Zeitpunkt wurden erhebliche Schäden in Form von Setzungen und Risse im Straßenbelag entlang der Grundstücksgrenze festgestellt.
Die durch die Wohnbaumaßnahme zusätzlich entstandenen Schäden am angrenzenden Fußweg wurden vom Bauherrn bereits anerkannt und durch eine Einmalzahlung für die Sanierung an den Markt Höchberg abgegolten. Die Sanierung des Fußweges fand bereits vor der Winterperiode 2020/2021 statt. Auch die Erneuerung der Grundstückseinfassung (Bordsteinkante) entlang des Anwesens wurden auf Kosten des Eigentümers durchgeführt.

Die Verwaltung hat nun ein Sanierungskonzept für die Stichstraße „Gänsweide“ erstellt. Die Oberfläche soll demnach ca. 4 cm tief abgefräst werden. In Teilbereichen ist die Erneuerung von brüchigen Fehlstellen und Absenkungen im Unterbau vorgesehen. Defekte Bordsteine werden ausgewechselt und die Entwässerungsführung, sowie Kanalschachtabdeckungen und Wasserschieberkappen an das neue Höhenniveau angepasst. In diesem Zuge sollen auch vier Beleuchtungspunkte erneuert und auf LED umgestellt werden.

Die Kosten für die Sanierungsmaßnahme werden auf eine Bruttosumme von ca. 85.000,00 € geschätzt.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die Oberflächensanierung der Stichstraße „Gänsweide“ und ermächtigt die Verwaltung, die für die Sanierung notwendigen Leistungen auszuschreiben.
Das Ausschreibungsergebnis wird dem Bau und Umweltausschuss zur Vergabe vorgelegt.

Vor der Vergabe der Bauleistung sind dem Gremium die bereits vor der privaten Baumaßnahme vorhandenen Schäden anhand der Straßenbestandsaufnahme aufzuzeigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 1

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3. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) | Bauleitplanung; Bebauungsplan "Kapellenweg" | Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 11.05.2021 ö 3

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
0.6000.6555
200.000 €
hoheitliche Aufgabe

Bei der Ortstraße zwischen dem Ortsteil Frankenwarte und dem Kernort Höchberg handelt es sich um einen asphaltierten Flurweg, der in diesem Ausbauzustand den heutigen Anforderungen nicht mehr gerecht wird.
Der Weg ist als Verbindung zwischen der Frankenwarte und Altortbereich für den PKW-Verkehr und auch Radverkehr durch die Anlieger von Bedeutung und ist zugleich auch eine beliebte Spazierstrecke für die Naherholung. Im Begegnungsfall ist der Weg jedoch viel zu schmal. Durch die rege Frequentierung der schmalen Straße ist die Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrer beeinträchtigt.
Anlass der Planung ist daher der Ausbau der Ortsstraße entsprechend den heutigen Anforderungen.

Ziel ist die Verbesserung der Anbindung des Ortsteils Frankenwarte, insbesondere für Radfahrer und Fußgänger. Durch die Errichtung eines von der Fahrbahn baulich getrennten Fuß- und Radweges soll die Sicherheit für diese Verkehrsteilnehmer erhöht werden. Zugleich soll der Weg durch eine begleitende, den Weg beschattende Begrünung als Spazierstrecke aufgewertet und in die Landschaft eingebunden werden.

Da der bestehende Verlauf des Weges nicht mit den Parzellengrenzen der Grundstücke übereinstimmt und der Weg daher teilweise über private Grundstücke verläuft, ist die sich dem Bebauungsplanverfahren anschließende Durchführung einer Bodenordnung (Umlegungsverfahren) erforderlich.

Die Größe des Geltungsbereichs des Bebauungsplans beträgt ca. 2,2 ha.

Der Geltungsbereich umfasst folgende Grundstücke der Gemarkung Höchberg:
  • Kapellenweg Fl.-Nr. 1554 (Eigentum des Marktes Höchberg)
  • den Kapellenweg begleitende Grundstücke (Weg/Graben/Rain) Fl.-Nrn. 1244/8, 1244/11, 1244/24, 1408, 1410/1, 1410/2, 1410/3, 1412, 1430/1, 1432/1, 1439/1, 1439/2, 1471/1, 1472/1, 1513, 1553/1, 1553/2, 2395/1, 2406
  • Teilstück Klingenweg Fl.-Nr. 1812 (Eigentum des Marktes Höchberg)
  • privates Grundstück Fl.-Nr. 1410/4
  • Teilflächen der privaten Grundstücke Fl.-Nrn. 1244/3, 1388, 1388/1, 1388/2, 1388/5, 1389, 1407, 1410, 1411, 1413, 1427, 1430, 1432, 1433, 1439, 1440, 1471, 1472, 1512, 1553, 2394, 2395, 2404

Lageplanausschnitt:

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt nach § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Kapellenweg“. Der Anlass sowohl die Ziele und Zwecke der Planung sind im vorstehenden Sachvortrag begründet.

Der Umgriff des Planungsgebietes umfasst die Fl.-Nrn. 1244/3 (TF), 1244/8, 1244/11, 1244/24, 1388 (TF), 1388/1 (TF), 1388/2 (TF), 1388/5 (TF), 1389 (TF), 1407 (TF), 1408, 1410 (TF), 1410/1, 1410/2, 1410/3, 1410/4, 1411 (TF), 1412, 1413 (TF), 1427 (TF), 1430 (TF), 1430/1, 1432 (TF), 1432/1, 1433 (TF), 1439 (TF), 1439/1, 1440 (TF), 1439/2, 1471 (TF), 1471/1, 1472 (TF), 1472/1, 1512 (TF), 1513, 1553 (TF), 1553/1, 1553/2, 1554, 1812 (TF), 2394 (TF), 2395 (TF), 2395/1, 2404 (TF) und 2406 der Gemarkung Höchberg. 

Das Planungsgebiet hat eine Größe von ca. 22.000 m²; dessen Umgriff ist aus folgendem unmaßstäblichen Lageplanausschnitt ersichtlich.

Lageplanausschnitt:



Mit der Ausarbeitung des städtebaulichen Planungsentwurfes soll das Büro WEGNER Stadtplanung, Tiergartenstraße 4 c, 97209 Veitshöchheim beauftragt werden. Die notwendige landschaftsplanerische Beurteilung soll durch das Büro Miriam Glanz, Landschaftsarchitektin, Am Wacholderrain 23, 97616 Leutershausen erfolgen.
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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4. Berichte und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 11.05.2021 ö 4

Sachverhalt

Marktgemeinderatsmitglied David Braunreuther teilt mit, dass durch verschiedenartige Nutzungen (Grüngutcontainer, Baustellenmaterial, Dauerparken von Boote, Anhängern und Wohnwagen) und das oft mit sehr viel Seitenabstand erfolgte Parken, die Abstellmöglichkeiten auf dem Parkplatz an der Albrecht-Dürer-Straße stark eingeschränkt sind. Durch die Einzeichnung von Parkständen und eine entsprechende Information der Dauerparker sollte die Situation verbessert werden.
Erster Bürgermeister Alexander Knahn sichert zu, dass seitens der Verwaltung entsprechende Möglichkeiten zur Parkraumregelung geprüft werden.
Ergänzend verweist Marktgemeinderatsmitglied David Braunreuther auf einen regelmäßig in der Straße „An der Forstäckern“ abgestellten Lkw im Wohnbereich.

Marktgemeinderat Kai Dunkel fragt nach, ob der Gemeinde Informationen zu den Geländeveränderungen an der Frankenwarte (rückwärtiges Grundstück am Kapellenweg) vorliegen.
Bürgermeister Alexander Knahn entgegnet, dass kein Bauantrag oder dgl. vorgelegt wurde und deshalb bereits eine entsprechende Mitteilung an das Landratsamt Würzburg, Bauaufsicht, mit der Bitte um Überprüfung gesandt wurde.

Marktgemeinderatsmitglied Martin Guckenberger weist auf die Verkehrssituation im Kreuzungsbereich Heinrich-Lübke-Straße/Theodor-Heuss-Straße hin. Beim Linksabbiegen von der Heinrich-Lübke-Straße in die Theodor-Heuss-Straße kommt es häufig zu Schwierigkeiten aufgrund parkender Fahrzeuge im erweiterten Kreuzungsbereich.
Bürgermeister Alexander Knahn teilt hierzu mit, dass vom Verkehrsreferat eine Überprüfung der Einmündungssituation vorgenommen wird.

Datenstand vom 19.05.2021 09:17 Uhr