Datum: 15.06.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Behandlung von Anträgen auf Vorbescheid und Baugenehmigung
1.1 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2021-027; Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1296/1, Greinbergweg 47, Bebauungsplan "Greinbergweg", § 30 BauGB
1.2 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2021-028; Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 4 Wohnungseinheiten und 2 PKW-Garagen auf dem Grundstück Fl.-Nr. 3386/9, Am Ziegelbaum 12, Bebauungsplan "Am Ziegelbaum", § 30 BauGB
1.3 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2021-029; Erweiterung der Wohnfläche durch Abschluss der Balkone und Einbau einer neuen Wohnungsverbindungstreppe auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1265/19, Rübezahlweg 2, § 34 BauGB
1.4 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2020-082; Nutzungsänderung eines Wohnhauses in ein Büro- und Wohngebäude | Umgestaltung der Fassade | Aufstockung und Ausbau des Dachgeschosses | Anbau eines Erkers, dreier Dachgauben und Balkone | Abbruch eines Nebengebäudes - hier: Tekturergänzungen: Errichten eines PKW-Stellplatzes innerhalb des Nebengebäudes und Neubau einer Garage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 216, Hauptstraße 74a, Sanierungsgebiet Altort, § 34 BauGB
1.5 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2021-031; Neubau eines Wohnhauses auf dem Grundstück Fl.-Nr. 3378, Kiesweg 3, § 34 BauGB
1.6 Anfrage an den Bau- und Umweltausschuss Nr. 2021-033; Anfrage zur Errichtung einer Einfriedungsmauer mit Absturzsicherung auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1268, Alte Steige 29, § 34 BauGB
2 Berichte und Anfragen

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1. Behandlung von Anträgen auf Vorbescheid und Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 15.06.2021 ö 1
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1.1. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2021-027; Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1296/1, Greinbergweg 47, Bebauungsplan "Greinbergweg", § 30 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 15.06.2021 ö 1.1

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant


Erläuterung:

Die Bauwerber planen den Neubau eines Einfamilienwohnhauses, bestehend aus einem Untergeschoss, einem Erdgeschoss und einem Dachgeschoss mit einer Dachneigung von 45 Grad. Die erforderlichen Stellplätze sind in einer Garage und separaten Stellplätzen neben dem Gebäude nachgewiesen.

Beratung:

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:

- Der talseitige Vorsprung des Gebäudes ist mit einem Flachdach geplant.
Nach dem rechtskräftigen Bebauungsplan sind Satteldächer, Krüppelwalmdächer und gegeneinander versetzte Pultdächer zulässig. Der Bauherr stellt hierfür einen Antrag auf Befreiung.
- Nach Ziffer 11 des Bebauungsplanes sind Abgrabungen und Auffüllungen bis max. 1,50 m zulässig. Geregelt ist weiter, dass für die Errichtung von Zufahrten auch höhere Auffüllungen zulässig sind; somit entspricht die geplante Stützwand für die Stellplätze dem Bebauungsplan.

Die Verwaltung empfiehlt dem Bau- und Umweltausschuss, dem Bauantrag und der erforderlichen Befreiung für die Erstellung eines Flachdaches am Gebäudevorsprung zuzustimmen.

Beschluss

Dem Bauantrag und der erforderlichen Befreiung für die Erstellung eines Flachdaches im Bereich des Gebäudevorsprunges wird zugestimmt.

Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie die der Stadtwerke Würzburg AG vom 15.06.2021 wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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1.2. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2021-028; Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 4 Wohnungseinheiten und 2 PKW-Garagen auf dem Grundstück Fl.-Nr. 3386/9, Am Ziegelbaum 12, Bebauungsplan "Am Ziegelbaum", § 30 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 15.06.2021 ö 1.2

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant


Erläuterung:

Der Antragsteller beantragt den Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 4 Wohnungseinheiten und 2 PKW-Garagen. Das Gebäude ist geplant mit einem Untergeschoss, einem Erdgeschoss und einem Dachgeschoss mit Satteldach und 30 Grad Dachneigung. Die Wohnungen sind wie folgt aufgeteilt: eine Wohnung im Untergeschoss, zwei Wohnungen im Erdgeschoss und eine Wohnung im Dachgeschoss.

Die Stellplätze sind senkrecht zur Erschließungsstraße geplant.

Beratung:

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:

- Der Antragsteller beantragt eine Überschreitung der Baugrenze im südöstlichen (rückwärtigen Bereich). Die Baugrenze wird um ca. 1,30 m überschritten. Die Überschreitung erfolgt mit einem eingeschossigen Flachdachteil mit Dachterrasse.
- Weiter beantragt er eine Abweichung von der gemeindlichen Stellplatzsatzung für zwei gefangene Stellplätze. Die gefangenen Stellplätze sind vor der geplanten Garage vorgesehen und werden einer Nutzungseinheit zugeordnet. Er weist darauf hin, dass ein Nachweis ohne diese Stellplätze ebenfalls möglich wäre, aber man so die Flächenversiegelung begrenzen möchte.

Die zulässige Geschossflächenzahl (GFZ) beträgt bei einem Vollgeschoss 0,4 und bei 2 Vollgeschossen 0,6. Der Bauwerber plant 2 Vollgeschosse mit einer Geschossflächenzahl von 0,62 und beantragt hierfür die erforderliche Befreiung.

Beschluss 1

Mit dem Bauantrag und der erforderlichen Befreiung für die Überschreitung der Baugrenze, der Überschreitung der zulässigen Geschossflächenzahl sowie der Erstellung von zwei gefangenen Stellplätzen besteht Einverständnis.

Aufgrund des Abstimmungsergebnisses ist das gemeindliche Einverständnis zum Bauvorhaben nicht erteilt.
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 8

Beschluss 2

Die Verwaltung wird ermächtigt, den Bauantrag zustimmend an die Genehmigungsbehörde, Landratsamt Würzburg, weiterzuleiten, wenn der Bauwerber die Planunterlagen so abgeändert hat, dass keine Gefangenenstellplätze zum Nachweis der Stellplatzpflicht erforderlich sind.

Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie die der Stadtwerke Würzburg AG vom 15.06.2021 wird hingewiesen.
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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1.3. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2021-029; Erweiterung der Wohnfläche durch Abschluss der Balkone und Einbau einer neuen Wohnungsverbindungstreppe auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1265/19, Rübezahlweg 2, § 34 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 15.06.2021 ö 1.3

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant


Erläuterung:

Die Bauwerber planen den Abriss eines Balkons, die Errichtung einer zusätzlichen Treppe und die Erstellung einer neuen Fassadenverglasung im rückwärtigen (südlichen) Gebäudebereich.

Beratung:

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:

- Im Jahr 1968 wurde der Neubau eines Zweifamilienwohnhauses (AZ.: 30 Hö 68) genehmigt. Die Wohnungen waren im Erd- und Obergeschoss. Im KG waren Nebenräume geplant.
Nach der heute vorliegenden Planung sollen die im Erd- und Obergeschoss liegenden Wohnungen zusammengelegt werden. Im KG ist eine Einliegerwohnung vorgesehen.
- Der Planfertiger weist nach der Stellplatzsatzung des Marktes Höchberg für die neue Wohnung im EG und OG 3 Stellplätze (248,015 qm) nach.
Für die Einliegerwohnung mit 53,116 qm sind zwei KFZ-Stellplätze erforderlich. Mit Antrag vom 27.05.2021 beantragt er eine Abweichung von der Stellplatzsatzung für die Anerkennung eines gefangenen Stellplatzes. Der Antrag wird dem Bau- und Umweltausschuss zur Kenntnis gegeben.

Beschluss:

Dem Bauantrag wird zugestimmt.

Mit der Abweichung von der Stellplatzsatzung für die Erstellung eines gefangenen Stellplatzes besteht Einverständnis.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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1.4. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2020-082; Nutzungsänderung eines Wohnhauses in ein Büro- und Wohngebäude | Umgestaltung der Fassade | Aufstockung und Ausbau des Dachgeschosses | Anbau eines Erkers, dreier Dachgauben und Balkone | Abbruch eines Nebengebäudes - hier: Tekturergänzungen: Errichten eines PKW-Stellplatzes innerhalb des Nebengebäudes und Neubau einer Garage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 216, Hauptstraße 74a, Sanierungsgebiet Altort, § 34 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 15.06.2021 ö 1.4

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant


Beratung:

Bei der Vorprüfung des Antrages wurde Folgendes festgestellt:

- Eine separate Nachbarbeteiligung wurde nicht durchgeführt.
- Es wurden sechs Stellplätze auf dem Grundstück nachgewiesen. Vier Stellplätze im Hof, ein Stellplatz in einer neuen Fertigteilgarage und ein Stellplatz im Nebengebäude.

Es wird darauf hingewiesen, dass im Bereich des Parkplatzes „P 6“ der Einbringschacht für die Trafostation des Anwesens Hauptstraße 74 ist. Grundbuchrechtliche Sicherungen sind nicht bekannt.

In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 11.05.2021 hat der Bau- und Umweltausschuss folgenden Beschluss gefasst:

Beschlussfassung vom 11.05.2021

„Die Beschlussfassung über den vorgelegten Antrag wird zurückgestellt.

Mit dem Bauwerber sind vor der nochmaligen Behandlung im Gremium Gespräche hinsichtlich der Änderung der äußeren Gestaltung der Fertiggarage zu führen.
Abstimmung: 10 : 0“

Die Verwaltung hat dem Bauwerber telefonisch mitgeteilt, dass der Bau- und Umweltausschuss eine Beschlussfassung zu o. g. Antrag zurückgestellt hat. Auf Nachfrage teilte der Bauwerber mit, dass er grundsätzlich an der Planung sowie an der Erstellung der Fertiggarage festhält.

Danach wurde der Städteplaner, Herr Architekt Wegner, um Stellungnahme zur Planung gebeten. Die Stellungnahme vom 27.05.2021 wird dem Bau- und Umweltausschuss zur Kenntnis gegeben.

Mit Mail vom 02.06.2021 hat nun der Architekt des Bauherrn mitgeteilt, dass die Anregungen von Herrn Dipl.-Ing. Architekt Wegner hinsichtlich der Garagenbauart, der Garagendachform und der Optik der Tore in die Planung aufgenommen werden. Die geänderte Planung wird dem Bau- und Umweltausschuss vorgestellt.

Mit der am 10.06.2021 vorgelegtenTekturergänzung plant der Antragsteller fünf Stellplätze, einen Stellplatz im Nebengebäude sowie eine Doppelgarage.
Die Anregungen vom Stadtplaner der Gemeinde, Architekt Herrn Wegner, wurden in die neue Planung mit aufgenommen.

Beschluss

Dem Bauantrag wird zugestimmt.

Die Baumaßnahme liegt im Sanierungsgebiet des Marktes Höchberg. Der erforderlichen Befreiung nach § 144 BauGB wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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1.5. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2021-031; Neubau eines Wohnhauses auf dem Grundstück Fl.-Nr. 3378, Kiesweg 3, § 34 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 15.06.2021 ö 1.5

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant


Erläuterung:

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 23.02.2021 einem Bauantrag für ein Zweifamilienwohnhaus auf o. g. Grundstück behandelt und folgenden Beschluss gefasst:

„Dem Bauantrag und der erforderlichen Abweichung von der Stauraumvorschrift von 3,00 m auf 1,50 m wird zugestimmt“

Der Bauantrag wurde am 10.05.2021 genehmigt.

Mit jetzt neu eingereichtem Bauantrag beantragt der Antragsteller folgende Änderung von der vorhandenen Baugenehmigung:

- Erhöhung der Geschosshöhe um 41,5 cm
- Abstandsflächen nach aktueller Fassung der BayBO 2021
- Überwiegend verwendetes Baumaterial für Wände, Ziegel-Mauerwerk
- Ergänzung eines Fensters im Keller „2“


Beratung:

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:

- In der Lageplandarstellung auf den Bauantragsplänen sind die Stellplätze und Carports falsch dargestellt.
- Die erforderlichen 5 Stellplätze wurden nachgewiesen. Die Carports mit Stauraumverkürzung von erforderlichen 3,00 m auf 1,50 m.
- Der Antrag auf Abweichung von den Stauraumvorschriften mit Begründung liegt vor.
- Die Wandhöhe beträgt bergseits im Schnitt B-B 6,41 m, in der vorhandenen Baugenehmigung 6,00 m.
- Die Wandhöhe beträgt talseits im Schnitt B-B 7,45 m, in der vorhandenen Baugenehmigung 7,03 m.

Beschluss

Dem Bauantrag und der erforderlichen Abweichung von der Stauraumvorschrift von 3,00 m auf 1,50 m wird zugestimmt.

Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie der Stadtwerke Würzburg AG vom 15.06.2021 wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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1.6. Anfrage an den Bau- und Umweltausschuss Nr. 2021-033; Anfrage zur Errichtung einer Einfriedungsmauer mit Absturzsicherung auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1268, Alte Steige 29, § 34 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 15.06.2021 ö 1.6

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant


Erläuterung:

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 10.11.2020 dem Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung auf o. g. Grundstück zugestimmt. Die Baugenehmigung wurde am 29.01.2021 erteilt.

Mit Schreiben vom 01.06.2021 fragt die Bauherrschaft an, ob der Markt Höchberg einer Einfriedungsmauer entlang der Alten Steige in der Höhe von 0,00 bis 2,91 m mit Absturzsicherung zusammen 3,81 m zustimmt. Aufgrund der Stellungnahme des Marktes Höchberg wird dann der erforderliche Bauantrag erstellt.

Die Planung sowie das Schreiben der Bauherrschaft wird dem Bau- und Umweltausschuss in der Sitzung vorgestellt.

Beschluss

Dem Antrag wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 3

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2. Berichte und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 15.06.2021 ö 2

Sachverhalt

Es liegen keine Anfragen vor.

Datenstand vom 22.06.2021 12:14 Uhr