Datum: 13.07.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Behandlung von Anträgen auf Vorbescheid und Baugenehmigung
1.1 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2021-034; Neubau einer Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1282, Greinbergweg 23, Bebauungsplan "Greinbergweg", § 30 BauGB
1.2 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2021-035; Nutzungsänderung eines Nebengebäudes in ein Büro (zur Privatnutzung) und ein Büro / Privatpraxisraum, Neubau eines überdachten Balkons mit Terrasse und eines Carports mit Fahrradabstellraum auf dem Gründstück Fl.-Nr. 3464, Kister Straße 12, § 34 BauGB
1.3 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2021-036; Grundstücksauffüllung für das Grundstück Fl.-Nr. 3832/1, Via Bastia 23, Bebauungsplan "Mehle II", § 30 BauGB
1.4 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2021-039; Abriss eines Wohnhauses und Neubau eines Wohnhauses mit überdachten PKW-Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.-Nr. 266, Wallweg 16 a, § 34 BauGB
1.5 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2021-040; Errichtung einer Stahl-Aussenspindeltreppe an einem bestehenden Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung auf dem Grundstück Fl.-Nr. 3383/5 und 3383, Quellenstraße 15, Bebauungsplan "Am Trieb", § 30 BauGB
1.6 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2021-041; Neubau eines 5-Familien- und eines 3-Familienwohnhauses mit Carport auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1265/6, Rübezahlweg 13, § 34 BauGB
1.7 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2021-042; Abbruch eines bestehenden Wohnhauses mit Nebengebäude sowie Neuerrichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Balkon, Carport und Eingangsüberdachung auf dem Grundstück Fl.-Nr. 3426, Am Judengarten 14, § 34 BauGB
1.8 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2021-043; Errichtung einer Stützwand auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1268, Alte Steige 29, § 34 BauGB
1.9 Antrag auf Genehmigungsfreistellung Nr. 2021-044; Neubau einer Stützwand mit Geländer auf dem Grundstück Fl.-Nr. 3211/20, Otto-Hahn-Straße 13, Bebauungsplan "Gewerbegebiet Südlich der B 27 - Erweiterung (2. Änderung)", § 30 BauGB
1.10 Anfrage an den Bau- und Umweltausschuss Nr. 2021-045; Neubau von zwei Doppelhäusern mit den zu den Gebäuden gehörigen Garagen auf dem Grundstück Fl.-Nr. 789/1 (ehemals 789/1, 788/1, 786/2), Seeweg 82, 86 und 88, § 34 BauGB
1.11 Antrag auf Vorbescheid Nr. 2021-046; Neubau Einfamilienhaus auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1386 und 1387/2, Kapellenweg 7, § 35 BauGB
2 Heidelberger Straße - Fahrradangebotsstreifen
3 Lichtverschmutzung in der Gemeinde Höchberg | Antrag des Marktgemeideratsmitgliedes Walter Feineis auf Reduzierung der Lichtverschmutzung
4 Haushaltsberatung 2021 - Antrag Bündnis 90/Die Grünen, SPD und CSU | Radwegeverbindung Mehle II - Hexenbruch
5 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bauleitplanung | Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet südlich der B27" (Herausnahme Fl.-Nr. 3192/3 der Gemarkung Höchberg) - Vorhabensträger: Nicole und Christian Nohl, Oberes Hessental 11, 97204 Höchberg
6 Berichte und Anfragen

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1. Behandlung von Anträgen auf Vorbescheid und Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 13.07.2021 ö 1
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1.1. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2021-034; Neubau einer Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1282, Greinbergweg 23, Bebauungsplan "Greinbergweg", § 30 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 13.07.2021 ö 1.1

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.


Erläuterung:

Der Bauwerber plant neben dem bestehenden Wohnhaus eine Doppelgarage. Aufgrund der Hanglage ist die Garage talseitig zweigeschossig.

Beratung:

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:

- Alle Nachbarn haben dem Bauantrag zugestimmt. Im Bauantragsformular, Seite 2, fehlt jedoch die Eintragung, ob die Zustimmung der Nachbarn erteilt wurde oder nicht.
- Der Bauherr beantragt eine Ausnahme vom Bebauungsplan für die Erstellung einer Doppelgarage mit Flachdach. Eine Überprüfung im Bebauungsplan hat ergeben, dass diese Ausnahme nicht erforderlich ist, da nach Ziffer 4 und 5 des rechtskräftigen Bebauungsplanes ausnahmsweise geregelt wurde, dass für Garagen auch Flachdächer zulässig sind.

Die Verwaltung empfiehlt, dem Bauantrag zuzustimmen.

Beschluss

Dem Bauantrag wird zugestimmt.

Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie die der Stadtwerke Würzburg AG vom 13.07.2021 wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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1.2. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2021-035; Nutzungsänderung eines Nebengebäudes in ein Büro (zur Privatnutzung) und ein Büro / Privatpraxisraum, Neubau eines überdachten Balkons mit Terrasse und eines Carports mit Fahrradabstellraum auf dem Gründstück Fl.-Nr. 3464, Kister Straße 12, § 34 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 13.07.2021 ö 1.2

Sachverhalt

H-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.


Erläuterung:

Der Bauwerber plant das Dachgeschoss des rückwärtigen Nebengebäudes abzubrechen und im Erdgeschoss ein Büro für Privatnutzung und einem Praxisraum für Physiotherapie zu erstellen. Weiter ist ein Balkon mit Überdachung an der südwestlichen Grundstücksgrenze sowie ein Carport geplant.

Der Praxisraum soll im Nebenerwerb genutzt werden und hat eine Größe von 16,35 m². Die Nutzungsbeschreibung wird dem Bau- und Umweltausschuss in der Sitzung vorgestellt.

Beratung:

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:

Mit Bauantrag von 1962 wurde für das Einfamilienwohnhaus eine Garage genehmigt.

Zusätzlich zum neu geplanten Carport mit Nebengebäude werden auch die Hauszugänge sowie ein überdachter Balkon neu erstellt. Das rückwärtige Nebengebäude, bestehend aus einem Erdgeschoss und einem Dachgeschoss mit Pultdach, soll für eine private Büronutzung sowie eine Nutzung als Privatpraxisraum saniert werden. Das Dachgeschoss, bestehend aus einem Pultdach, wird abgebrochen.

Nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung ist für das Wohnhaus ein Stellplatz erforderlich (siehe Baugenehmigung von 1962, Bestandschutz). Für die Erstellung eines Praxisraumes sind nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung mindestens drei Stellplätze erforderlich. Vorhanden auf dem Grundstück sind zwei Stellplätze, erforderlich für Wohnhaus und dem neuen Praxisraum wären insgesamt vier Stellplätze.

Die Bauherrschaft beantragt eine Abweichung von der Stellplatzsatzung. Eine Ablösung von Stellplätzen ist aufgrund der geringfügigen Praxisnutzung für den Antragsteller nicht möglich.

Beschluss 1

Dem Bauantrag und der Abweichung von der Stellplatzsatzung wird nicht zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Verwaltung wird ermächtigt, den Bauantrag zustimmend an die Genehmigungsbehörde, Landratsamt Würzburg, weiterzuleiten, wenn der Bauwerber die Planunterlagen so ändert, dass keine zusätzliche Stellplatzpflicht vorliegt (Praxisraum in privat genutzten Raum ändern).

Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie die der Stadtwerke Würzburg AG vom 13.07.2021 wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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1.3. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2021-036; Grundstücksauffüllung für das Grundstück Fl.-Nr. 3832/1, Via Bastia 23, Bebauungsplan "Mehle II", § 30 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 13.07.2021 ö 1.3

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.



Erläuterung:

Die Bauherrschaft hat im Dezember 2020 einen Bauantrag für einen Wohnhausneubau mit Garage und Carport im Genehmigungsfreistellungsverfahren eingereicht.

Nach Prüfung der Antragsunterlagen hat die Verwaltung am 18.01.2021 dem Antrag entsprochen.

Das Gebäude wird zurzeit erstellt.

Der Verwaltung wurde mitgeteilt, dass auf dem Grundstück größere Geländeauffüllungen vorgenommen werden. Eine Überprüfung vor Ort hat dies bestätigt. Daraufhin haben wir die Bauherrschaft informiert, dass die geplante Auffüllung nicht dem rechtskräftigen Bebauungsplan „Mehle II“ entspricht.

Die Antragsteller haben hierfür jetzt einen Bauantrag erstellt und beantragt eine Befreiung vom Bebauungsplan. Der Antrag wird dem Bau- und Umweltausschuss zur Kenntnis gegeben.

Die Nachbarn haben dem Antrag zugestimmt.

Die Verwaltung empfiehlt dem Bau- und Umweltausschuss dem Bauantrag und der erforderlichen Befreiung nicht zuzustimmen.

Beschluss

Dem Bauantrag und der erforderlichen Befreiung wird nicht zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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1.4. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2021-039; Abriss eines Wohnhauses und Neubau eines Wohnhauses mit überdachten PKW-Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.-Nr. 266, Wallweg 16 a, § 34 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 13.07.2021 ö 1.4

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.


Erläuterung:

Die Bauwerberin plant das bestehende 2-geschossige Wohnhaus mit einem Satteldach mit flacher Dachneigung abzubrechen und ein neues 2-geschossiges Gebäude mit einem Satteldach mit 40° Dachneigung (wie das Nachbargebäude Haus Nr. 16) zu erstellen.

Beratung:

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:

- Der Abstandsflächenplan und die Erklärung über die Abstandsflächenübernahme fehlen.
- Die Nachbarbeteiligung fehlt.
- Das heutige Grundstück Fl.-Nr. 266/6 und die Fl.-Nr. 266 waren früher ein Grundstück mit der Fl.-Nr. 266/6. Nach Aussage des Antragstellers wurde das Grundstück im Jahr 1998 im Zuge von Erbauseinandersetzungen geteilt.
- Nach der vorgelegten Kopie der Dienstbarkeiten (Geh- und Fahrtrecht sowie Versorgungsleitungsrecht) hat das Grundstück Fl.-Nr. 266/6 das Geh- und Fahrtrecht sowie Versorgungsleitungsrecht an den Grundstücken 265, 265/9 und 265/2. Ein Lageplan, der die Grundstückszuschnitte zum Zeitpunkt der Eintragung der Dienstbarkeiten dokumentiert, fehlt. Somit hat das Grundstück Fl.-Nr. 266 keine gesicherte Erschließung.

Soweit festgestellt, liegt für das Haus Nr. 16 a folgende Erschließung vor:
- Wasserversorgung über die Grundstücke Fl.-Nrn. 265, 265/9, 265/2 und 265/3, rechtlich nicht gesichtet
- Stromversorgung über die Grundstücke Fl.-Nrn. 265, 265/9, 265/2 und 265/3, rechtlich nicht gesichtet
- Gasversorgung nicht vorhanden
- Zufahrt über die Grundstücke Fl.-Nrn. 265, 265/9, 265/2 und 265/3, rechtlich nicht gesichtet

Auch wenn die Planung sich städtebaulich grundsätzlich in die Umgebung einfügt, muss die Verwaltung dem Bau- und Umweltausschuss empfehlen der Anfrage nicht zuzustimmen, da die erforderliche Erschließung nicht gesichert ist.

Das Schreiben des Nachbarn von Fl.-Nr. 266/8 wird dem Bau- und Umweltausschuss inhaltlich zur Kenntnis gegeben.

Beschluss

Dem Antrag auf Vorbescheid wird nicht zugestimmt, da die erforderliche Erschließung nicht nachgewiesen wurde.
Die Baumaßnahme liegt im Sanierungsgebiet des Marktes Höchberg.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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1.5. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2021-040; Errichtung einer Stahl-Aussenspindeltreppe an einem bestehenden Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung auf dem Grundstück Fl.-Nr. 3383/5 und 3383, Quellenstraße 15, Bebauungsplan "Am Trieb", § 30 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 13.07.2021 ö 1.5

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.



Erläuterung:

Der Bauwerber plant für einen zusätzlichen Ein- und Ausgang der Räumlichkeiten im Dachgeschoss die Errichtung einer Stahl-Außenspindeltreppe.

Beratung:

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:

- Ein Lageplan mit Darstellung des Bauvorhabens fehlt.
- Die Zustimmung der Nachbarn der Grundstücke Fl.-Nr. 99/1 und Fl.-Nr. 99/2 fehlen.
- Die für die Außenspindeltreppe erforderliche Abstandsfläche liegt teilweise auf dem Nachbargrundstück. Die dafür erforderliche Abstandsflächenübernahme liegt vor.

Die Verwaltung empfiehlt dem Bauantrag zuzustimmen.

Beschluss

Dem Bauantrag wird zugestimmt.

Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie die der Stadtwerke Würzburg AG vom 13.07.2021 wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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1.6. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2021-041; Neubau eines 5-Familien- und eines 3-Familienwohnhauses mit Carport auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1265/6, Rübezahlweg 13, § 34 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 13.07.2021 ö 1.6

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.



Erläuterung:

Der Bauwerber plant auf o. Grundstück den Neubau eines 5-Familienwohnhauses mit Carportanlage und Erschließung von der Straße „Rübezahlweg“, sowie den Neubau eines 3-Familienwohnhauses mit Tiefgarage und Erschließung von der Straße „Alte Steige“.

In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 10.12.2019 wurde bereits über den Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses beraten und folgender Beschluss gefasst:

Beschlussfassung vom 10.12.2019

„Einer Bebauung des Grundstückes mit fünf Wohneinheiten, zehn Stellplätzen, einer GRZ von 0,35/0,61 sowie einer GFZ von 0,49 wird zugestimmt. Die Einfahrtssituation und die Anordnung des Stellplatzes Nr. 7 sind nochmals zu prüfen und mit dem Bauantrag funktional nachzuweisen.
Abstimmung: 10 : 0
Auf Grund der schwierigen Verkehrsverhältnisse in der „Alten Steige“ wird seitens des Gremiums darum gebeten, mit dem Eigentümer des Grundstückes Fl.-Nr. 1265/6 Kontakt bezüglich der Abtretung einer Teilfläche für die Verbreiterung der Straße (Ausweich- bzw. Wartefläche) aufzunehmen.“

Beratung:

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:

- Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück und das Umfeld als WA-Gebiet dargestellt.
- Alle Nachbarn haben dem Bauantrag nicht zugestimmt.
- Nach der BauNVO 1990 ist eine GRZ von 0,40 zulässig. Diese darf für Nebenanlagen um 50 % überschritten werden. Geplant ist eine GRZ von 0,33 und mit Nebengebäude eine GRZ von 0,45.
- Nach der BauNVO 1990 ist eine GFZ von 1,2 zulässig. Geplant ist eine GFZ von 0,79.
- Geplant ist ein Kniestock von 0,50 m.
- Aufgrund der Straßenbreite der Straße „Alte Steige“ ist der Radius von der Zu- und Ausfahrt in diese Straße nicht ausreichend. Ebenso der Stauraum und die Sichtfläche in die Straße.
- Für die Erstellung der geplanten Gebäude sind umfangreiche Geländeveränderungen/Abgrabungen erforderlich. Ein übergangsloser Übergang des Geländes zu den Nachbargrundstücken ist nach Ansicht der Verwaltung nicht möglich. Hierzu wird auch auf die vielen erforderlichen Stützmauern im Plan „2. OG, Alte Steige“ verwiesen.
- Die Straßenhöhen und die Höhen an der Grundstücksgrenze fehlen in den Ansichten für Haus „A“. Soweit nachvollziehbar ist der First von Haus „A“ 16,50 m über der Straße „Alte Steige“.
- Für die Erstellung der Parkplätze und der Carportanlage zu Haus „B“ fehlen die Ansichten an den Grundstücksgrenzen zu den Nachbarn mit Vermassung der vorhanden und geplanten Höhen des Geländes und der Stützmauern (Auffüllung/Abgrabung) sowie der Zu- und Abfahrt in den Rübezahlweg.
- Im Vergleich zu der umliegenden Bebauung ist die geplante Bebauung zu massiv, siehe auch die hierfür erforderlichen Geländeveränderungen.

Beschluss

Dem Bauantrag wird nicht zugestimmt, da er sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, nicht in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Das geplante Bauvorhaben ist nach Auffassung des Marktes Höchberg städtebaulich nicht vertretbar, auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen und den öffentlichen Belangen.

Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie die der Stadtwerke Würzburg AG vom 13.07.2021 wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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1.7. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2021-042; Abbruch eines bestehenden Wohnhauses mit Nebengebäude sowie Neuerrichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Balkon, Carport und Eingangsüberdachung auf dem Grundstück Fl.-Nr. 3426, Am Judengarten 14, § 34 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 13.07.2021 ö 1.7

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.



Erläuterung:

Der Bauwerber plant das bestehende Wohngebäude abzubrechen. Geplant ist die Erstellung eines Einfamilienwohnhauses, bergseitig ein zweigeschossiges und talseits ein dreigeschossiges Erscheinungsbild mit einem Walmdach und 20 Grad Dachneigung. Zusätzlich ist ein Carport für vier Stellplätze geplant.

Beratung:

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:

- Die Nachbarn des Grundstückes Fl.-Nr. 3426/7 haben den Bauantrag nicht unterzeichnet, da sie nach Mitteilung nicht auf ihre Einspruchsrechte verzichten möchten.
- Der Nachbar des Grundstückes Fl.-Nr. 3426/1 wurde von der Bauherrschaft nicht angetroffen und ist nach Aussage des Antragstellers auch nicht an dieser Anschrift wohnhaft.
- Das geplante Einfamlienwohnhaus hat bergseits ein zweigeschossiges und talseits ein dreigeschossiges Erscheinungsbild. Nach dem Baurecht bestehen hier drei Vollgeschosse. Die Verwaltung weist darauf hin, dass eine vergleichbare Bebauung auf dem Anwesen „Am Judengarten 16“ und „Am Judengarten 11“ in umliegender Nähe vorhanden sind.
- Im Formular der Baubeschreibung ist die Geschossfläche falsch eingetragen. Die Gesamtgeschossfläche beträgt 300 m², eingetragen 115,90 m². Die GFZ beträgt 0,51, eingetragen 0,17.
- Nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung sind für Einfamilienwohnhäuser bis 200 m² Wohnfläche zwei Stellplätze herzustellen. Für größere Wohnflächen je angefangene 50 m² ein zusätzlicher Stellplatz. Die Gesamtwohnfläche beträgt 212,45 m², somit sind drei Stellplätze erforderlich. Der Bauwerber hat vier Stellplätze nachgewiesen.

Die Verwaltung empfiehlt dem Bau- und Umweltausschuss dem Bauantrag zuzustimmen.

Beschluss

Dem Bauantrag wird zugestimmt.

Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie die der Stadtwerke Würzburg AG vom 13.07.2021 wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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1.8. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2021-043; Errichtung einer Stützwand auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1268, Alte Steige 29, § 34 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 13.07.2021 ö 1.8

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.



Erläuterung:

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 15.06.2021 über die Anfrage zur Errichtung einer Einfriedungsmauer mit Absturzsicherung auf dem o. g. Grundstück vorberaten und dem Antrag zugestimmt.

Die Bauherrschaft hat daraufhin analog zur Anfrage den erforderlichen Bauantrag erstellt.

Beratung:

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:

- Auf den Unterlagen fehlt die Unterschrift eines Mitantragstellers.
- Der Bauantrag entspricht der Planung des Antrages vom 15.06.2021.

Die Verwaltung empfiehlt dem Antrag in der vorliegenden Form zuzustimmen.

Beschluss

Dem Antrag wird zugestimmt.

Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie die der Stadtwerke Würzburg AG vom 13.07.2021 wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 4

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1.9. Antrag auf Genehmigungsfreistellung Nr. 2021-044; Neubau einer Stützwand mit Geländer auf dem Grundstück Fl.-Nr. 3211/20, Otto-Hahn-Straße 13, Bebauungsplan "Gewerbegebiet Südlich der B 27 - Erweiterung (2. Änderung)", § 30 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 13.07.2021 ö 1.9

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.



Erläuterung:

Der Antragsteller beantragt das Genehmigungsfreistellungsverfahren. Das Genehmigungsfreistellungsverfahren kann nicht durchgeführt werden, da Befreiungen vom rechtskräftigen Bebauungsplan erforderlich sind.

Der Bauwerber plant an der Grundstücksgrenze zur Straße „Steinerner Brückleinsweg“ eine Stützmauer aus „L-Steinen“ in der Höhe von 1,00 m bis 1,60 m zuzüglich einem Geländer in der Höhe von 1,00 m.

Beratung:

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:

Die Stützmauer wird außerhalb der festgesetzten Baugrenzen errichtet. Im rechtskräftigen Bebauungsplan ist unter Ziffer 2 Einfriedungen folgendes festgesetzt:
„Die Einfriedung der Grundstücke ist bis zu 1,75 m Höhe zulässig. Unzulässig sind Mauern bzw. geschlossene Wände. Maschendrahtzaun ist zu hinterpflanzen. Entlang des Weges Fl.-Nr. 3211/21 ist die Einfriedung 1,00 m von der Grundstücksgrenze zurückzusetzen und in den festgelegten privaten Grünstreifen zu integrieren.“

Beschluss

Dem Bauantrag und den erforderlichen Befreiungen wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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1.10. Anfrage an den Bau- und Umweltausschuss Nr. 2021-045; Neubau von zwei Doppelhäusern mit den zu den Gebäuden gehörigen Garagen auf dem Grundstück Fl.-Nr. 789/1 (ehemals 789/1, 788/1, 786/2), Seeweg 82, 86 und 88, § 34 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 13.07.2021 ö 1.10

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.



Erläuterung:

Die Bauwerber stellen eine Anfrage zum Neubau von zwei Doppelhäusern auf den o. g. Grundstücken. Die zwei Doppelhausblöcke haben Abmessungen von einer Tiefe von 15,00 m plus einem 2,00 m ausgrabenden Balkon und einer Breite von 17,50 m. Zwischen den beiden Doppelhäusern ist ein Gebäudeabstand von 3,40 m geplant. Gesamtbaulänge ist 38,40 m (inkl. 3,40 m Abstand zwischen den Gebäuden).

Beratung:

Bei der Vorprüfung des Antrages wurde Folgendes festgestellt:

- Die Anfrage wurde zweifach eingereicht.
- Vorgelegt wurde ein Lageplan in Kopie mit Datum vom 28.06.2021.
- Das Gebäude besteht aus einem Kellergeschoss 2, Kellergeschoss 1, Erdgeschoss 1 und Obergeschoss. Die Grundrisse wurden jeweils im Maßstab 1:200 skizziert. Der Gebäudeschnitt wurde im Maßstab 1:100 vorgelegt. Daraus ist zu erkennen, dass die talseitige Wandhöhe 12,82 m beträgt. Geplant sind vier Wohneinheiten mit einer Gesamtwohnfläche (gemäß Angabe) von 1.346 m².
- Das geplante Gebäude hat talseitig ein viergeschossiges Erscheinungsbild und bergseitig ein zweigeschossiges Erscheinungsbild mit Flachdach. Gemäß Berechnung des Bauwerbers hat das Gebäude baurechtlich gesehen zwei Vollgeschosse.
- Geplant sind 11 Stellplätze: Davon zwei Doppelparker und 1 gefangener Stellplatz.
- Weiter ist bergseits eine Stützmauer zum höhergelegenen Nachbarn mit einer Höhe von ca. 2,30 m geplant. Hierzu kommt noch die erforderliche Absturzsicherung (Geländer).
- Die Verwaltung ist der Auffassung, dass sich die geplanten Gebäude nach Art und Maß der baulichen Nutzung der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, nicht in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen und städtebaulich nicht vertretbar sind.

Beschluss

Der Bauvoranfrage mit den umfangreichen Geländeveränderungen und der erforderlichen Abweichung von der gemeindlichen Stellplatzsatzung wird nicht zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 1

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1.11. Antrag auf Vorbescheid Nr. 2021-046; Neubau Einfamilienhaus auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1386 und 1387/2, Kapellenweg 7, § 35 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 13.07.2021 ö 1.11

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.



Erläuterung:

Das bestehende Wohngebäude auf dem Grundstück ist lt. Mitteilung des Antragstellers aus dem Baujahr 1948 und zeigt viele Mängel.
Der Bauwerber fragt an, ob er das bestehende Gebäude, das baurechtlich gesehen im Außenbereich steht, abreißen und hierfür ein neues Gebäude erstellen kann.

Beratung:

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:

- Das Grundstück liegt im Außenbereich, §35 BauGB.
- Ein Lageplan mit Darstellung der geplanten Maßnahme fehlt.
- Der Nachbar der Grundstücke Fl.-Nrn.1384, 1384/1, 1384/5, 1387 und 1387/1 hat seine Zustimmung nicht erteilt.
- Die Grunddienstbarkeit auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1387/2 für die erforderliche Erschließung des überplanten Grundstücks liegt in Kopie vor.
- Die Zufahrt auf dem öffentlichen Weg Fl.-Nr. 1559/1 ist ca. 4,00 m breit. Die Wegfläche (Fl.-Nr.1387/2) ist ca. 3,00 m breit.

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 20.06.1989 folgenden Beschluss gefasst:

Beschlussfassung vom 20.06.1989

„Grundstück Fl.-Nr. 1386 (Borst)
Um für das bestehende Wohnhaus „Borst“ eine ausreichende Zufahrt nachzuweisen, wird in den Bebauungsplan „Frankenwarte Nord“ ein Teilungsvorschlag in der Weise aufgenommen, dass südlich der bestehenden Garage eine etwa 3 m breite Zufahrt zum Wohnhaus „Borst“ eingeplant wird.“

Weiter wurden vom Antragsteller folgende Bescheide vorgelegt:
- Herstellungsbeitrag Entwässerung 27.12.1995
- Kostenbescheid Grundstücksanschluss Wasser vom 23.11.1995
- Baulandumlegungsbescheid vom 22.11.1994

Beschluss

Dem Antrag wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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2. Heidelberger Straße - Fahrradangebotsstreifen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 13.07.2021 ö 2

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
0.6300.5131
450.000,00 €


Von der Verwaltung wurde die Errichtung eines Schutzstreifens für Fahrradfahrer entlang der Heidelberger Straße zwischen der Bürgermeister-Seubert-Straße und dem Kreisverkehr am Rewe Markt überprüft.

Ein einspuriger Schutzstreifen für Radfahrer muss mit einer Mindestbreite von 1,25 Metern erstellt werden, die restliche Fahrspur darf dabei eine Breite von 4,50 Meter nicht unterschreiten.

Um diese Vorgaben einzuhalten muss die bestehende Mittelmarkierung auf einer Länge von ca. 900 Metern entfernt werden.
Die Verwaltung hat Preise für die Entfernung der bestehenden Markierung und Neumarkierung eines Fahrradangebotsstreifens angefragt.

Die Demarkierung durch abfräsen der eingelegten Markierung, samt Entsorgung wurde mit einer Summe von 11.692,84 € angeboten.
Für die Neumarkierung eines Schutzstreifens für Fahrradfahrer muss mit einer Summe von ca. 9.500,00 € gerechnet werden. Somit belaufen sich die Gesamtkosten für die Errichtung des Fahrradangebotstreifens auf eine Summe von ca. 21.000,00 €.

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.09.2019 die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Höchberg“ beschlossen. Mit der Änderung und Erweiterung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Weiterentwicklung des Gewerbestandorts im Sinne der Innenentwicklung und Nachverdichtung geschaffen werden. In diesem Zusammenhang werden auch die Anlage von Grundstückzufahrten von der Heidelberger Straße aus geprüft. Hierfür wäre dann auch eine Umgestaltung des Straßenraums notwendig.

Beschluss 1

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die Erstellung eines Schutzstreifens für Fahrradfahrer entlang der Heidelberger Straße, auf einer Länge von ca. 900 Metern, zwischen der Bürgermeister-Seubert-Straße und dem Kreisverkehr am Rewe Markt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 10

Beschluss 2

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die Erstellung eines Schutzstreifens für Fahrradfahrer entlang der Heidelberger Straße, zwischen der Bürgermeister-Seubert-Straße und dem Kreisverkehr am Rewe Markt zurückzustellen bis das Verfahren zur Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Höchberg“ abgeschlossen ist.

Die Verwaltung wird beauftragt, bereits im Vorgriff zur Bebauungsplanänderung die Schaffung eines separaten Radweges (analog Heidelberger Straße im Außenbereich) vom Abzweig Bürgermeister-Seubert-Straße bis zur Einmündung in die Leibnizstraße zu planen und die hierfür notwendigen Kosten und Fördermöglichkeiten zu ermitteln.

Weiter sind vom Verkehrsreferat die Möglichkeiten der Änderung der Verkehrsführung im Kreuzungsbereich (z.B. abbiegende Vorfahrt) von der Leibnizstraße zu prüfen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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3. Lichtverschmutzung in der Gemeinde Höchberg | Antrag des Marktgemeideratsmitgliedes Walter Feineis auf Reduzierung der Lichtverschmutzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 13.07.2021 ö 3

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.

Mit Schreiben vom 26.08.2020 wurden von Herrn Feineis Maßnahmen zur Reduzierung der Lichtverschmutzung beantragt. Er führte dabei folgende Maßnahmen aus, welche zukünftig von der Gemeinde umgesetzt werden sollten.
„1. Lichtfarbe: Bei den eingesetzten Leuchten im Außenraum sind insbesondere Lichtfarben von 3000 Kelvin (warmweißes Licht) oder wärmer vorzuziehen und höhere Blauanteile im Spektrum zu vermeiden.
2. Lichtlenkung: Herstellung einer zielgerichteten und möglichst blendfreien Beleuchtung. Abstrahlungen über den Bestimmungsbereich hinaus, z. B. oberhalb der horizontalen, nicht beleuchteten Flächen und Objekte sind zu vermeiden.
3. Lichtsteuerung: Durch die Reduzierung der Lichtmenge durch Dimmung in der verkehrsschwachen Zeit zwischen 23.00 Uhr und 5.30 Uhr kann die Lichtverschmutzung ebenfalls verringert und der Energieverbrauch gesenkt werden. Dabei muss die Sicherheit und das Sicherheitsempfinden der Bürger natürlich berücksichtigt werden.“

Hinsichtlich der Beantwortung der Fragestellungen des Antrages wurde von der Bauverwaltung auch Kontakt mit den Stadtwerken Würzburg aufgenommen, da von dortiger Seite die Straßenbeleuchtungsanlagen in Höchberg betreut werden und diese sicherlich den größten Teil der nächtlichen Beleuchtungspunkte einnehmen.

Zu der unter Punkt 1 gemachten Ausführungen zur Lichtfarbe ist festzustellen, dass das „Optimum“ zwischen Lichtverschmutzung und Energieverbrauch Leuchten mit 4000 Kelvin darstellen. Bei den LED-Leuchten verhält es sich nämlich so, dass je niedriger die Kelvin-Zahl ist, desto höher ist der Energieverbrauch. Das liegt darin begründet, dass - um wärmeres Licht zu erzeugen - eine Phosphatschicht auf die Leuchten aufgebracht wird. Um diese dann zu durchdringen, benötigt es mehr Energie. Leuchten mit 4000 Kelvin wurden im Rahmen der Umstellung auf LED verbaut, da diese zum damaligen Zeitpunkt „Stand der Technik“ waren.

Hinsichtlich der Lichtlenkung ist festzustellen, dass bei der Ausführung jeder Maßnahme die Vorgaben der DIN 5041 (alt) und der DIN 13201 (neu) beachtet werden. Darin ist beispielsweise das zwingend notwendige Mindestmaß an Ausleuchtung festgelegt. Die neuen LED-Leuchten sind zudem alle „Dark Sky“ zertifiziert. D. h., dass diese nicht nach oben abstrahlen.

Nach Auskunft der WVV ist das Beleuchtungsnetz in Höchberg technisch so aufgebaut, dass man flächendeckend eine Reduzierung der Leuchtstärke vornehmen kann.
In einem Großteil des Gemeindegebietes Höchberg (z. B. Hexenbruch, Frankenwarte, Mehle II) wird deshalb bereits seit längerer Zeit eine automatische Dimmung der LED-Straßenbeleuchtung vorgenommen. Im Zeitraum vom 21.00 Uhr bis 6.00 Uhr werden diese Leuchten um ca. 40% gedimmt.
Bei den verbleibenden Leuchten (z. B. HCI-Leuchten in der Hauptstraße) ist eine Dimmung aus technischen Gründen leider nicht möglich. Ebenso ist eine Abschaltung der sich vor dem Rathaus und dem Lamm-Komplex befindlichen Bodenstrahler nicht möglich, da diese an die Straßenbeleuchtung gekoppelt sind und mit dieser an- und ausgeschaltet. Ein „Umklemmen“ auf andere Leitungen wäre mit unverhältnismäßig hohen Baukosten verbunden, so dass davon abgesehen wird.

Da weitestgehend alle vorgebrachten Punkte bereits bei der Umsetzung von bisherigen wie auch zukünftigen Maßnahmen beachtet werden, ist zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung vorgesehen.

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4. Haushaltsberatung 2021 - Antrag Bündnis 90/Die Grünen, SPD und CSU | Radwegeverbindung Mehle II - Hexenbruch

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 13.07.2021 ö 4

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
1.6300.9506
2022
Investition

In seiner Sitzung am 27.09.2011 wurde dem Markgemeinderat durch das Büro Wegner Stadtplanung das Konzept zur Schaffung einer Radwegverbindung von der Mehle II zum Hexenbruch vorgestellt.

In den vergangenen Jahren wurden bereits folgende Teilabschnitte dieser Maßnahmen zur Unterstützung des Radverkehrs umgesetzt:
Waldstraße im Zuge Neubau Kindergarten
- Fasanenstraße vor dem Ferienspielplatz
- Bürgermeister-Seubert-Straße von der Martin-Wilhelm-Straße bis zum Baugebiet Mehle I.

Seitens der Veraltung wurde das Konzept aus dem Jahr 2011 bezugnehmend auf den Lückenschluss zwischen dem Waldsportplatz und der Waldbrücke überprüft. Es wird folgende weitere Vorgehensweise vorgeschlagen:

Nach dem Ende des Ferienspielplatzes 2021 wird im Einfahrtsbereich der Fasanenwiese eine Zufahrtsschranke erstellt. Eine Teilfläche der Fasanenwiese wird als Parkraum für Sportveranstaltungen ausgewiesen.
Somit können die für Veranstaltungen ausgewiesenen Stellplätze vor dem Waldsportplatz entlang der Fasanenstraße entfallen.

Im Zuge einer punktuellen Oberflächensanierung wird eine Demarkierung der bestehenden Straßenmarkierung, Mittellinien und Sperrflächen im Bereich Waldsportplatz bis über die Waldbrücke vorgenommen.
Im Einmündungsbereich Fasanenstraße/ Theodor-Heuss-Straße wird eine neue Fußgängerquerungshilfe erstellt.

Daraufhin kann auf gesamter Länge ein beidseitiger Fahrradangebotsstreifen errichtet werden. Die Geschwindigkeitsbeschränkung im gesamten Bereich wird auf 30 km/h herabgesetzt.
Auf die durch das Büro Wegner geplante Reduzierung des Einmündungsbereiches der Theodor-Heuss-Straße wird aufgrund des hohen baulichen Aufwands verzichtet.

Die Kosten für die Gesamtmaßnahme werden von der Verwaltung auf eine Bruttosumme von ca. 75.000,00 € geschätzt.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss ist mit der weiteren Vorgehensweise zur Umsetzung des vom Büro Wegner Stadtplanung im Jahr 2011 erstellten Konzeptes zur Unterstützung des Radverkehrs im letzten Teilabschnitt zwischen dem Waldsportplatz und der Waldbrücke einverstanden. Die nötigen Mittel sind in den Haushaltsaufstellungen für das Jahr 2022 zu berücksichtigen. Die Leistungen zur punktuellen Oberflächensanierung und Demarkierung können über den Jahresvertrag Tiefbau bereits im Herbst 2021 abgewickelt werden.

Hinsichtlich des Einmündungsbereiches der Theodor-Heuss-Straße ist von der Verwaltung zu prüfen, ob eine Verengung mittels einer (aufgeklebten) Verkehrsinsel (analog Fußgängerquerungshilfe) möglich wäre.

Die neuen Querungshilfen sollten – wie auch die bisherigen Übergänge (z.B. am Waldkindergarten) – farblich gestaltet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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5. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bauleitplanung | Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet südlich der B27" (Herausnahme Fl.-Nr. 3192/3 der Gemarkung Höchberg) - Vorhabensträger: Nicole und Christian Nohl, Oberes Hessental 11, 97204 Höchberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 13.07.2021 ö 5

Sachverhalt

Die Nohl & Nohl GbR hat im Dezember 2020 die Nutzungsänderung des Bürogebäudes in der Otto-Hahn-Straße 2 a in ein Mehrfamilienwohnhaus mit sechs Wohneinheiten beantragt.

Diesem Antrag hat der Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 08.12.2020 zugestimmt und die Unterlagen wurden am 16.12.2020 an das Landratsamt Würzburg zur Genehmigung weitergeleitet.

Mit Schreiben des Landratsamtes vom 30.04.2021 wurden sowohl die Bauwerber wie auch der Markt Höchberg darüber informiert, dass eine Genehmigung des Vorhabens aus bauplanungsrechtlicher Sicht nicht erteilt werden kann.

Bei einem gemeinsamen Gespräch aller Beteiligten im Landratsamt wurde festgestellt, dass eine Genehmigung nur dann möglich sei, wenn das Grundstück der Antragsteller aus dem Bebauungsplan „Gewerbegebiet südlich der B27“ herausgenommen wird und in Folge daraus als Innenbereichsvorhaben nach § 34 BauGB bewertet werden kann.

Nicole und Christan Nohl beantragen deshalb nun mit Schreiben vom 30.06.2021 die Herausnahme des Flurstückes aus dem vorgenannten Bebauungsplan. Um evtl. schallschutzrechtlichen Einschränkungen für die sich in unmittelbarer Nachbarschaft befindlichen Gewerbebetriebe ausschließen zu können, wurde bereits im Vorfeld von den Antragstellern ein Gutachten bei der Firma Wölfel Engineering GmbH in Auftrag gegeben. Aus diesem geht nach Aussage der Familie Nohl hervor, dass die Einhaltung der Normen - auch unter Berücksichtigung, dass die bestehende Spielothek auf dem Grundstück Fl.-Nr. 3186 zukünftig evtl. anderweitig genutzt werden könnte (z. B. Kfz-Werkstatt) - eingehalten werden.

Seitens der Verwaltung wird die Umnutzung und Sanierung des bereits seit Jahren leerstehenden Gebäudes begrüßt und der Antrag auf Herausnahme des Grundstückes Fl.-Nr. 3192/3 aus dem Bebauungsplan für die Innenentwicklung positiv bewertet.


Lageplanauszug:


Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss möchte die durch Nicole und Christian Nohl geplante Schaffung von Wohnraum in den bisherig als Bürogebäude genutzten Anwesen durch die beantragte Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet südlich der B27“ (Herausnahme des Grundstückes Fl.-Nr. 3192/3) ermöglichen und stimmt den Antrag auf Änderung zu.  

Durch den Vorhabenträger wurde bereits in Abstimmung mit der Verwaltung Kontakt mit dem Büro Wegner Stadtplanung, Tiergartenstraße 4 c, 97209 Veitshöchheim hinsichtlich der Übernahme der Planungsleistungen und dgl. genommen. Mit dieser Vorgehensweise besteht seitens des Gremiums ebenfalls Einverständnis.

Analog anderer bereits durchgeführter Verfahren bei (vorhabenbezogenen) Bebauungsplänen tragen die Antragssteller alle mit dem Verfahren verbundenen Kosten (Planungsleistungen, etc.).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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Bei der Beratung und Abstimmung war Marktgemeinderat Walter Feineis nicht anwesend.

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6. Berichte und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 13.07.2021 ö 6

Sachverhalt

Marktgemeinderat Timo Koppitz teilt mit, dass auf Höhe des Anwesens Würzburger Straße 105 wieder die von der Gemeinde ausgelegten Steine verschoben wurden, um auf dem straßenbegleitenden Grünstreifen zu parken.
Seitens der Verwaltung werden nun andere Maßnahmen geprüft, um das Parken auf der Grünfläche zu verhindern.

Marktgemeinderat Sven Winzenhörlein erkundigt sich nach der Bekanntgabe der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Fortschreibung des Lärmaktionsplanes. Auf diese würde zwar in den Aushangkästen, nicht aber im Mitteilungsblatt hingewiesen.
Hierzu wird von der Verwaltung entgegnet, dass das offizielle Bekanntgabemedium des Marktes Höchberg die Aushangkästen und nicht das Mitteilungsblatt seien und deshalb bei allen Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren kein Hinweis im Mitteilungsblatt vorgesehen ist. Ergänzend wird jedoch auch im Internet auf den Auslegungszeitraum und die Möglichkeiten der Einsicht- und Stellungnahme verwiesen.

Marktgemeinderätin Susanne Cimander erkundigt sich nach der Verschmutzung des Kühbachauslaufes nach Starkregenereignissen.
Hierzu entgegnet die Verwaltung, dass die Steuerung der Reinigungsrechen verändert sowie eine Kamerabefahrung des Kühbaches zur Ermittlung von Fremdeinleitern durchgeführt wurde, um die Ursache der Verschmutzung ermitteln zu können. Die Auswertung dieser Maßnahmen läuft derzeit noch.  

Weiter fragt Marktgemeinderätin Susanne Cimander nach, wer für die Reinigung des Radweges vom unteren Steg bis zur Stadtgrenze zuständig sei, da dieser – besonders jetzt nach den massiven Regenfällen – stark verschmutzt ist.
Erster Bürgermeister Alexander Knahn teilt hierzu mit, dass das Straßenbauamt für die Reinigung des Weges zuständig ist und eine entsprechende Meldung an die zuständige Stelle erfolgt.
Ergänzend teilt Marktgemeinderätin Susanne Cimander mit, dass durch die Ausschwemmung von Schotter aus dem gemeindlichen Weg Fl.-Nr. 1022 auf den Radweg (ebenfalls nach Starkregen) eine Gefahrenstelle für Radfahrer entsteht und hier Vorkehrungen von der Gemeinde getroffen werden sollten, diese zu verhindern.  

Marktgemeinderätin Susanne Cimander möchte zudem wissen, wie die barrierefreie Nutzung des Gartens der Kulturscheune geplant ist.
Erster Bürgermeister Alexander Knahn stellt hierzu fest, dass im Garten eine Rampe angelegt wurde, damit es körperlich beeinträchtigen Personen ermöglicht wird, auf den höhergelegenen Bereich zu gelangen. Jedoch wird ergänzend darauf hingewiesen, dass die Gartennutzung derzeit nur den coronabedingten Einschränkungen des Kulturbetriebes in der Scheune geschuldet ist und diese in der ursprünglichen Nutzungskonzeption nicht vorgesehen war. Sollte sich Freiflächennutzung aber zukünftig etablieren, sind weitere Genehmigungen hierfür erforderlich.

Datenstand vom 20.07.2021 08:19 Uhr