Datum: 21.09.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:42 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Behandlung von Anträgen auf Vorbescheid und Baugenehmigung
1.1 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2021-055; Umbau eines Nebengebäudes zu einem Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.-Nr. 3434, Bergstraße 10, Sanierungsgebiet Altort, § 34 BauGB
1.2 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2021-056; Anbau an ein Einfamilienwohnhaus und Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Fl.-Nr. 445/9, Am Hessetal 6, §34 BauGB
1.3 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2021-059; Abau an eine Doppelhaushälfte auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1267, Greinbergweg 1, § 34 BauGB
1.4 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2021-060; Abbruch eines Wintergartens und Erweiterung eines Wohnhauses auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1736/1, Spechtweg 102, Bebauungsplan "Frankenwarte Süd", § 30 BauGB
1.5 Anfrage an den Bau- und Umweltausschuss Nr. 2021-061; Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses (4 Wohneinheiten) auf dem Grundstück Fl.-Nr. 935/5 und 934/1, Bayernstraße 46, Bebauungsplan "Bayernstraße Mitte", § 30 BauGB
2 Bebauungsplan "Südlich der Bayernstraße - 1. Änderung" | Endgültige Einstellung des Änderungsverfahrens
3 Berichte und Anfragen

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1. Behandlung von Anträgen auf Vorbescheid und Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 21.09.2021 ö 1
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1.1. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2021-055; Umbau eines Nebengebäudes zu einem Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.-Nr. 3434, Bergstraße 10, Sanierungsgebiet Altort, § 34 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 21.09.2021 ö 1.1

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.


Erläuterung:

Der Bauwerber plant das bestehende Nebengebäude in Wohnraum umzunutzen.

Beratung:

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:

- Die Nachbarbeteiligung für die Grundstücke Fl.-Nrn. 3455, 3450 fehlt. 
- Die Entwässerungspläne nach DIN 1986 bzw. gemeindlicher Entwäs-serungssatzung fehlen.
- Die vorgelegten Berechnungen der Grund- und Geschossfläche entsprechen nicht der BauNVO 1990.
- Die Stellplätze sind nur 5,125 m lang geplant. Erforderlich nach gemeindlicher Stellplatzsatzung ist eine Länge von 5,50 m. Zudem fehlt der Stellplatznachweis für das Anwesen. Insbesondere kann nach den vorliegenden Unterlagen nicht nachvollzogen werden, wie viele Stellplätze für das Bestandgebäude erforderlich sind. 
- Das Statistikformular fehlt.
- Eine Aussage hinsichtlich Abstandsflächen bzw. Brandschutz wurde vom Bauherrn bzw. Planer nicht vorgenommen.

Beschluss

Dem Bauantrag wird nicht zugestimmt, da die nachgewiesenen Stellplätze nicht der gemeindlichen Stellplatzsatzung entsprechen und die Erteilung einer Befreiung nicht befürwortet werden kann. 

Die Baumaßnahme liegt im Sanierungsgebiet des Marktes Höchberg. Der erforderlichen Befreiung nach § 144 BauGB wird ebenfalls nicht zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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1.2. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2021-056; Anbau an ein Einfamilienwohnhaus und Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Fl.-Nr. 445/9, Am Hessetal 6, §34 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 21.09.2021 ö 1.2

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.


Erläuterung:

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 12.02.2019 einer Planung für die Erweiterung des bestehenden Einfamilienwohnhauses mit einem Anbau, bestehend aus zwei Vollgeschossen und einem Untergeschoss, als Flachdachanbau zugestimmt; zusätzlich der Erstellung eines Carports an der Südseite. Das Landratsamt Würzburg hat am 11.07.2019 den entsprechenden Bauantrag genehmigt.

Beratung:

Bei der heute vorliegenden Planung wurde der Carport analog zum Bauantrag 2019 geplant. Die Planung für den Wohnhausanbau wurde jedoch dahingehend abgeändert, dass statt den im Antrag von 2019 vorgesehenen zwei Vollgeschossen plus zusätzliches Untergeschoss nun nur ein Vollgeschoss plus Untergeschoss verwirklicht werden soll. 

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:

- Der Bauwerber beantragt beim Landratsamt Würzburg eine Abweichung von den Abstandsflächen für das bestehende Wohngebäude sowie für den geplanten Carport. 

Analog zur Beschlussfassung vom 12.02.2019 empfiehlt die Bauverwaltung dem Bau- und Umweltausschuss dem Antrag zuzustimmen.

Beschluss

Dem Bauantrag wird zugestimmt.

Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie die der Stadtwerke Würzburg AG vom 21.09.2021 wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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1.3. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2021-059; Abau an eine Doppelhaushälfte auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1267, Greinbergweg 1, § 34 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 21.09.2021 ö 1.3

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.


Erläuterung:

Der Bauwerber plant einen eingeschossigen Anbau an das bestehende Zweifamilienwohnhaus. Der eingeschossige Anbau ist mit Flachdach und obenliegender Terrasse geplant. 

Beratung:

Die Verwaltung empfiehlt dem Bau- und Umweltausschuss dem Bauantrag zuzustimmen.

Beschluss

Dem Bauantrag wird zugestimmt.

Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie die der Stadtwerke Würzburg AG vom 21.09.2021 wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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1.4. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2021-060; Abbruch eines Wintergartens und Erweiterung eines Wohnhauses auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1736/1, Spechtweg 102, Bebauungsplan "Frankenwarte Süd", § 30 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 21.09.2021 ö 1.4

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.


Erläuterung:

Der Bauwerber plant an dem bestehenden Gebäude den eingeschossigen Wintergartenanbau abzubrechen und einen Wohnraum mit obenliegendem Balkon und Dachbegrünung anzubauen. 

Beratung:

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:

- Die Abstandsflächen können nicht komplett auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen werden. Eine Abstandsflächenübernahme des Nachbarn (Grundstück Fl.-Nr. 1736/4) liegt dem Antrag bei. 
- Auf dem Baugrundstück wurden zwei Stellplätze nachgewiesen. Die Erschließung erfolgt über das Grundstück Fl.-Nr. 1497 der Stadt Würzburg.
Es wird darauf hingewiesen, dass ohne diesen Zugang über das Grundstück der Stadt Würzburg das Grundstück des Bauwerbers auch nicht erschlossen wäre. 
- Die Entwässerungspläne nach DIN 1986 bzw. § 10 der gemeindlichen Entwässerungssatzung fehlen.
- Die Berechnung der Grund- und Geschossfläche kann nicht geprüft werden. Die Maße in den Plänen stimmen nicht mit den Maßen der Berechnungen überein.
- Der Bauwerber überschreitet die im Bebauungsplan festgesetzte Baugrenze um ca. 20 m². Hierfür wurde ein Antrag auf Befreiung gestellt.

Die Verwaltung empfiehlt dem Bauantrag und den erforderlichen Befreiungen zuzustimmen.

Beschluss

Dem Bauantrag und den erforderlichen Befreiungen wird zugestimmt. 

Es wird darauf hingewiesen, dass die Erschließung des Grundstückes über die Flächen der Stadt Würzburg erfolgt. Für die Wasserversorgung und die Abwasserentsorgung liegt dem Markt Höchberg eine Vereinbarung/Vertrag mit der Stadt Würzburg vor.

Das Landratsamt Würzburg wird gebeten, die rechtliche und dauerhafte Erschließung des Grundstückes im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens zu prüfen.

Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie die der Stadtwerke Würzburg AG vom 21.09.2021 wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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1.5. Anfrage an den Bau- und Umweltausschuss Nr. 2021-061; Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses (4 Wohneinheiten) auf dem Grundstück Fl.-Nr. 935/5 und 934/1, Bayernstraße 46, Bebauungsplan "Bayernstraße Mitte", § 30 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 21.09.2021 ö 1.5

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.


Erläuterung:

Die Bauwerberin möchte auf dem oben genannten Grundstück ein Vier-Familienwohnhaus errichten. Das Gebäude soll gemäß den Vorgaben des Bebauungsplanes aus zwei Vollgeschossen bestehen (UG und EG) sowie einem Dachgeschoss, das kein Vollgeschoss ist. Nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes wird auch der ausgebaute Teil des Dachgeschosses zur Geschossfläche angerechnet. Die vorgelegte Planung, bestehend aus Untergeschoss, Erdgeschoss und Dachgeschoss, hat eine Geschossfläche von 601,00 m².

Die Geschossfläche wird berechnet aus der bebaubaren Grundstücksfläche (ohne festgesetzte private Grünflächen im Bebauungsplan). Das hat zur Folge, dass das Grundstück eine Größe von 1.227,00 m² hat, jedoch nur 713,00 m² als Maßstab zur Berechnung der zulässigen Geschossfläche herangezogen werden kann. Aus diesem Grund wäre lediglich eine Geschossfläche von 357,00 m² auf dem Grundstück zulässig.

Die Bauwerberin hat hierzu auch schon mit dem Landratsamt Würzburg Kontakt aufgenommen und mit Mail vom 05.08.2021 folgende Mitteilung erhalten:
„Unter der Voraussetzung, dass die Gemeinde zustimmt und der Nachweis erbracht wird, dass die Geschossfläche bei Einbeziehung des gesamten Grundstückes (inkl. der Grünflächen) eingehalten wäre, gäbe es seitens des Landratsamtes Würzburg in der Regel keine Einwände bezüglich einer Befreiung von der Geschossflächenzahl.“

Beschluss

Die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zu der erforderlichen Befreiung vom rechtskräftigen Bebauungsplan für die Berechnung der zulässigen Geschossfläche wird für das Bauantragsverfahren in Aussicht gestellt, sofern eine Gesamtgeschossfläche von 614,00 m², ein Grundflächenmaß des Hauptgebäudes von ca. 18,00 m x 12,50 m sowie eine GFZ von 0,5 nicht überschritten wird. 

Der Bau- und Umweltausschuss weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich hierbei um eine einzelfallbezogene Entscheidung handelt, welche nicht grundsätzlich auf weitere Grundstücke des Bebauungsplanes projiziert werden kann. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 1

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2. Bebauungsplan "Südlich der Bayernstraße - 1. Änderung" | Endgültige Einstellung des Änderungsverfahrens

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 21.09.2021 ö 2

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Nicht haushaltsrelevant.



Im Jahr 1992 hat der Ferienausschuss des Marktes Höchberg die Änderung des damals rechtskräftigen Bebauungsplanes „Bayernstraße Mitte“ beschlossen. In dem Verfahren sollten unter anderem die in der Urplanung festgesetzten Baugrenzen geändert sowie eine lagemäßige Einstellung der Garagen vorgenommen werden. 

Für das Änderungsverfahren wurden zwar die notwendigen Beteiligungsverfahren durchgeführt und auch ein Satzungsbeschluss gefasst (MGR vom 14.12.1993), jedoch ist dieser nie ortsüblich bekanntgemacht worden und auch eine formelle Planurkunde (Bebauungsplanausfertigung) ist nirgends aufzufinden. Nach Rücksprache mit dem Landratsamt wurden diese fehlenden Unterlagen auch in den Folgejahren nach Satzungsbeschluss mehrfach von dortiger Seite angefordert, jedoch ist nie eine Vervollständigung erfolgt. Auch in den gemeindlichen Unterlagen finden sich keinerlei weitere Hinweise auf den ordnungsgemäßen Abschluss des Verfahrens. 

Da eine Wiederaufnahme und ordnungsgemäße Beendigung des Verfahrens nach so langer Zeit aus rechtlichen Gründen nicht mehr möglich ist - es müsste wohl ein komplett neues Verfahren durchgeführt werden - wird dem Bau- und Umweltausschuss von der Verwaltung (nach Rücksprache mit dem Landratsamt) empfohlen, einen entsprechenden Beschluss über die offizielle Beendigung des Verfahrens zu fassen. 

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt auf die Beendigung des 1. Änderungsverfahrens für den Bebauungsplan „Südlich der Bayernstraße“ zu verzichten, da ein rechtmäßiger Abschluss nicht mehr möglich ist. Für künftige Bauprojekte in diesem Bereich ist der Urplan des Bebauungsplanes „Südlich der Bayernstraße“ maßgeblich. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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3. Berichte und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 21.09.2021 ö 3

Sachverhalt

Marktgemeinderätin Susanne Cimander fragt nach dem Stand der Neugestaltung des alten Friedhofes und ob hier weitere Baumpflanzungen beabsichtigt sind.
Hierzu entgegnet die Verwaltung, dass eine Umgestaltung sukzessive erfolgt – je nachdem wo Gräber aufgegeben werden – und neben der Aufwertung der Fläche am Eingangsbereich des Herrenweges, der Anlage eines Sammel- bzw. Baumgrabbereiches auch die Pflanzung weiterer Bäume an dafür geeigneten Stellen geplant ist. 

Marktgemeinderätin Susanne Cimander möchte zudem wissen, ob eine Anmietung von in Privatbesitz stehenden Dächern für die Errichtung von Photovoltaikanlagen bzw. von Bürgersolaranlagen denkbar wäre.
Erster Bürgermeister Alexander Knahn teilt hierzu mit, dass einer Anmietung von Dächern sowohl wirtschaftliche wie auch haftungsrechtliche Gründe entgegenstehen und deshalb seitens der Gemeinde davon Abstand genommen wird. 

Datenstand vom 27.09.2021 12:21 Uhr