Datum: 19.10.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Behandlung von Anträgen auf Vorbescheid und Baugenehmigung
1.1 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2021-058; Errichtung einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Fl.-Nr. 684/59, Albrecht-Dürer-Straße 76, Bebauungsplan "Hexenbruch", § 30 BauGB
1.2 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2021-067; Nutzungsänderung von Praxisräumen in Wohnräume im Erdgeschoss und Balkonvergrößerung im Obergeschoss auf dem Grundstück Fl.-Nr. 240, Wagnergäßchen 6, § 34 BauGB
1.3 Antrag auf Baufreistellung bzw. Baugenehmigung Nr. 2021-066; Erstellung eines Vordaches "Hauseingang" auf dem Grundstück Fl.-Nr. 3825/2, Via Bastia 36, Bebauungsplan "Mehle II", § 30 BauGB
1.4 Anfrage an den Bauausschus Nr. 2021-070; Neubau von 5er-Reihenhäusern, 4er-Reihenhäusern und 3er-Reihenhäusern auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 1265/5, 1265/6 und 1265/35, Rübezahlweg 13 und 15 sowie Alte Steige 13 b, § 34 BauGB
2 Haushaltsberatung 2021 | Antrag der SPD - UP 3 Spielplätze Hexenbruch
3 Auswechselung der Wasserleitung - obere "Martin-Wilhelm-Straße" - "Am Pfad" bis "Fasanenstraße"
4 Haushaltsberatung 2021 | Antrag der FDP - UP 13 Förderung von privaten Initiativen für ein grüneres Höchberg
5 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan "Gewerbegebiet südlich der B27 - 6. Änderung" - Teilaufhebung | Würdigung und Abwägung der im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen
5.1 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) | Bauleitplanung Bebauungsplan "Gewerbegebiet südlich der B27 - 6. Änderung" - Teilaufhebung | Würdigung und Abwägung der Stellungnahme des Landratsamtes Würzburg, Würzburg vom 04.10.2021
5.2 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) | Bauleitplanung; Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Gewerbegebiet südlich der B27 - 6. Änderung" - Teilaufhebung | Satzungsbeschluss
6 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bauleitplanung der Gemeinde Kist | Aufstellung des Bebauungsplanes "Flussäcker 2" mit 3. Änderung des Bebauungsplanes "Flussäcker 1" - Beteiligung der Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
7 Berichte und Anfragen

zum Seitenanfang

1. Behandlung von Anträgen auf Vorbescheid und Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 19.10.2021 ö 1
zum Seitenanfang

1.1. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2021-058; Errichtung einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Fl.-Nr. 684/59, Albrecht-Dürer-Straße 76, Bebauungsplan "Hexenbruch", § 30 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 19.10.2021 ö 1.1

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.



Erläuterung:

Der Bauwerber plant eine Terrassenüberdachung aus einer Glasaluminiumkonstruktion. Die Terrassenkonstruktion ist in einem Abstand von 20 cm an der seitlichen Grundstücksgrenze geplant.

Beratung:

Bei der Vorprüfung des Bauantrages wurde Folgendes festgestellt.

- Die erforderliche Abstandsflächenübernahme der Eigentümer der Fl.-Nrn. 684/58 und 684/60 liegen dem Bauantrag bei.
- Im Bauantragsformular sind die Flurnummern der Nachbarn falsch angegeben.
- Ein Lageplan mit Angabe der Grundstückseigentümer fehlt.
- Im Bebauungsplan sind zwei Vollgeschosse festgesetzt. Der Bauwerber plant eingeschossig.
- Im rechtskräftigen Bebauungsplan ist eine GRZ mit 0,4 und eine GFZ mit 0,8 festgesetzt. Der Bauwerber plant durch den Anbau eine GRZ mit 0,57 und eine GFZ von 0,85.
- Eine Aussage zum Brandschutz fehlt.
- Im Bebauungsplan ist ein Flachdach festgesetzt. Der Bauwerber plant ein Pultdach mit 6% Gefälle.

Die Verwaltung empfiehlt dem Bau- und Umweltausschuss dem Bauantrag zuzustimmen.

Beschluss

Dem Bauantrag und den erforderlichen Befreiungen für eine eingeschossige Bauweise mit einem Pultdach sowie der Überschreitung der GRZ und GFZ wird zugestimmt. 

Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie die der Stadtwerke Würzburg AG vom 19.10.2021 wird hingewiesen.



 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

1.2. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2021-067; Nutzungsänderung von Praxisräumen in Wohnräume im Erdgeschoss und Balkonvergrößerung im Obergeschoss auf dem Grundstück Fl.-Nr. 240, Wagnergäßchen 6, § 34 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 19.10.2021 ö 1.2

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant. 



Erläuterung:

Der Bauwerber beantragt die Nutzungsänderung einer genehmigten Arztpraxis im Erdgeschoss in eine Wohnung sowie eine Balkonvergrößerung an der nordöstlichen Giebelseite des Anwesens.

Beratung:

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:

- Die Baugenehmigung für das genehmigte Gebäude liegt dem Markt Höchberg nicht vor.
- Nachgewiesen wurde ein Pkw-Stellplatz. Nach der vorgelegten Berechnung des Architekten sind für die Wohnung im Obergeschoss und im Dachgeschoss zwei Stellplätze als Bestand anzusetzen und für die Praxis im Erdgeschoss drei Stellplätze, sind zusammen fünf Stellplätze. Durch die Nutzungsänderung von Praxis in Wohnung reduziert sich der Stellplatzbedarf.
- Der Bauwerber beantragt eine Abweichung von den Abstandsflächen für die bereits erstellte Balkonvergrößerung. Ein Antrag mit Begründung für die Abweichung der Abstandsflächen fehlt.
- Die Berechnung der Grund- und Geschossfläche konnte aufgrund fehlender Angaben nicht geprüft werden und entspricht nicht der Baunutzungsverordnung (BauNVO) von 1990. 
- Bei der Aufstellung der Nachbarn unter Ziffer 4 des Bauantragsformulars fehlt die Fl.-Nr. 244 (Rathaus; Markt Höchberg).

Beschluss

Dem Bauantrag wird zugestimmt.

Das Landratsamt Würzburg wird gebeten im Genehmigungsverfahren die Anzahl der erforderlichen Stellplätze festzulegen.

Die Baumaßnahme liegt im Sanierungsgebiet des Marktes Höchberg. Der erforderlichen Befreiung nach § 144 BauGB wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

1.3. Antrag auf Baufreistellung bzw. Baugenehmigung Nr. 2021-066; Erstellung eines Vordaches "Hauseingang" auf dem Grundstück Fl.-Nr. 3825/2, Via Bastia 36, Bebauungsplan "Mehle II", § 30 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 19.10.2021 ö 1.3

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.



Erläuterung:

Es ist geplant, an das bestehende Wohnhaus an der Nordseite ein Vordach in der Größe 6,50 m (T) x 1,50 m bis 3,50 m (B) zu erstellen.

Beratung:

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:

- Der Bauwerber beantragt das Baufreistellungsverfahren. Das Baufreistellungsverfahren kann nicht durchgeführt werden, da für das bestehende Wohnhaus das Baugenehmigungsverfahren durchgeführt wurde und die jetzt geplante Dachkonstruktion des Vordaches nicht dem Bebauungsplan entspricht.
- Es wird darauf hingewiesen, dass die Abstandsflächen teilweise nur 2,00 m betragen. Ein Antrag auf Abweichung von den Abstandsflächen liegt dem Bauantrag nicht bei.
- Das Schreiben des Antragstellers vom 16.10.2021 wird dem Bau- und Umweltausschuss bekannt gegeben.

Beschluss

Dem Bauantrag und der gegebenenfalls erforderlichen Befreiung für die Dachkonstruktion des Vordaches wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 2

zum Seitenanfang

1.4. Anfrage an den Bauausschus Nr. 2021-070; Neubau von 5er-Reihenhäusern, 4er-Reihenhäusern und 3er-Reihenhäusern auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 1265/5, 1265/6 und 1265/35, Rübezahlweg 13 und 15 sowie Alte Steige 13 b, § 34 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 19.10.2021 ö 1.4

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.



Erläuterung:

Der Bauwerber plant die Erstellung von 3 Reihenhausanlagen (5-Spänner, 4-Spänner und 3-Spänner) auf den oben genannten Grundstücken. Die Reihenhäuser sind 2-geschossig mit Pultdach geplant.
Die Reihenhausanlage mit 5 Häusern soll an der Straße „Alte Steige“ erstellt werden. Die Errichtung der dafür erforderlichen Stellplätze ist im Untergeschoss mit Zufahrt bzw. Ausfahrt zur Straße „Alte Steige“ vorgesehen.
Die 4er und 3er Reihenhäuser sind im oberen Teil der Grundstücke mit Zufahrt bzw. Ausfahrt über den „Rübezahlweg“ geplant.
Der Bauwerber teilt mit Schreiben vom 08.10.2021 mit, dass er bereit sei, im Bereich der Straße „Alte Steige“ dem Markt Höchberg einen Grundstücksstreifen von 0,75 m bis 1,0 m zur Entlastung der Straße zu verkaufen.
Weiter teilt der Bauwerber mit, dass die Gebäude weitestgehend klimaschonend erstellt werden sollen. Geplant ist eine Eis-Energiespeicheranlage mit Wärmepumpe und Solar sowie Photovoltaikanlagen je Gebäude.

Beschluss

Der Anfrage an den Bau- und Umweltausschuss wird in der vorliegenden Form (Reihenhausanlagen mit insgesamt 12 Häusern) nicht zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

2. Haushaltsberatung 2021 | Antrag der SPD - UP 3 Spielplätze Hexenbruch

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 19.10.2021 ö 2

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz 
Aufgabenart
1.4609.9506
25.000,00 €
Pflichtaufgabe

Für die Verbesserung des Spielplatzes „Bayernstraße Mitte“ hat der Marktgemeinderat für das Jahr 2021 Haushaltsmittel in Höhe von 25.000 € vorgesehen.

Die Mitarbeiter der Verwaltung und des Bauhofes haben nach der Übergabe der Ideen des von SPD-Ortsverein ausgelobten „Spielplatzdesignwettbewerb“ eine Besichtigung des Spielplatzes vorgenommen, um die Möglichkeiten der Umgestaltung - auch unter Berücksichtigung der eingegangen Wünsche - vor Ort zu beurteilen. 

Dabei wurde festgestellt, dass die folgenden, bereits auf dem Spielplatz vorhandenen Spielgeräte - auch aus Gründen der Nachhaltigkeit - erhalten bleiben und lediglich ertüchtigt werden sollen:
- Sandspielanlage (Sandwechsel, evtl. Veränderung des Umgriffs)
- Klettergerüst (Ergänzung um Netzelement und Kletterplatte)
- Karussell (Bodenplatte erneuern und neue Lackierung)

Beispiel Gestaltungswunsch: 


Die Möglichkeit der Erweiterung um folgende neue Spielbereiche
wird von der Verwaltung - auch unter Berücksichtigung der eingegangen Wünsche - favorisiert:
- Hangrutsche
- Wasserspielfläche
- Schaukelkombination (Einzelschaukel und Eltern-Kind-Schaukel)
- Bodentrampolin
- Zweisitzerwippe
- Sonnenliegen

Die Errichtung einer von vielen Beteiligten gewünschten Seilbahnanlage ist leider auf Grund den eingeschränkten Platzverhältnissen nicht umsetzbar.

Hinsichtlich der Bepflanzung bestand bei der Ortseinsicht grundsätzlich Einigkeit darüber, dass daran nicht viel geändert werden sollte, da diese - gerade bei heißen Sonnentagen - von den Spielplatznutzern geschätzt wird. Aus diesem Grund ist auch die Errichtung eines Sonnensegels obsolet. 
Die vorhandenen Apfelbäume sollen grundsätzlich ebenfalls erhalten bleiben, da diese auch von der Kita „Kinderwelt St. Norbert“ regelmäßig im Herbst abgeerntet werden. Lediglich die vorhandenen Zwetschgenbäume sollen entfernt werden, da hier das Fallobst nur sehr aufwändig ablesbar wäre und es deshalb immer wieder zu Problemen mit Wespen kommt. Die den Spielplatz umgebende Baum- bzw. Heckenbepflanzung soll in den Wintermonaten vom Bauhof zurückgeschnitten bzw. im Bereich der zukünftigen Hangrutsche entfernt werden. 

Die Gesamtkosten der geplanten Umgestaltung würden sich auf rund 50.000 € belaufen.  

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, die Umgestaltung des Spielplatzes „Bayernstraße Mitte“ in zwei Bauabschnitten zu realisieren. Noch in diesem Jahr soll der 1. Bauabschnitt mit dem Rückschnitt der Bäume, Hecken und Sträucher, der Ertüchtigung der vorhandenen Spielgeräte und (sofern die Lieferzeiten dies erlauben) der Neuanlage der Hangrutsche erfolgen. 

Anfang des Jahres 2022 soll dann der 2. Bauabschnittes mit dem Bau der Wasserspielfläche und der Neuanschaffung der weiter genannten Spielgeräte umgesetzt werden. Für diese Arbeiten sind weitere Haushaltsmittel für das Jahr 2022 in Höhe von 25.000 € im Haushalt einzustellen.   

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Freitext nach TOP

Bei der Beratung und Abstimmung war Marktgemeinderat Walter Feineis nicht anwesend.

zum Seitenanfang

3. Auswechselung der Wasserleitung - obere "Martin-Wilhelm-Straße" - "Am Pfad" bis "Fasanenstraße"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 19.10.2021 ö 3

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
1.8142.9516
2022 – 180.000,00 €
2023 – 150.000,00 €
Pflichtaufgabe

In den Jahren 2020 und 2021 wurden die Hauptwasserleitungen, samt Hausanschlüssen in der unteren und mittleren Martin-Wilhelm-Straße erneuert.
Für das Jahr 2022/23 ist die Wasserleitungsauswechselung des letzten Abschnittes, der oberen „Martin-Wilhelm-Straße“, zwischen der Kreuzung „Am Pfad“ und dem Kreisverkehr an der „Fasanenstraße“ geplant.

Die Mainfrankennetzte GmbH wurde über die Durchführung der Maßnahme informiert, eine Mitverlegung der Gas Hauptleitung wurde in Aussicht gestellt. Somit würden sich die geschätzten Bau- und Entsorgungskosten, von ca. 280.000,00 €, für den Leitungsabschnitt von ca. 280 Metern aufteilen. Die hierfür nötigten Mittel wurden bereits für den Haushalt 2022/23 berücksichtigt.

Die Oberflächen der Leitungsgräben sollen provisorisch mit einer Bitumentragschicht geschlossen werden, bis ein Gestaltungskonzept für die gesamte Martin-Wilhelm-Straße vorliegt.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die Auswechselung der Wasserhauptleitung samt Hausanschlüssen in der oberen „Martin-Wilhelm-Straße“ zwischen der Kreuzung „Am Pfad“ und dem Kreisverkehr an der Fasanenstraße und ermächtigt die Verwaltung die Leistungen für Tiefbau und Montage auszuschreiben. Die Ausschreibungsergebnisse werden dem Ausschuss zur Vergabe vorgelegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Freitext nach TOP

Bei der Beratung und Abstimmung war Marktgemeinderat Walter Feineis nicht anwesend.

zum Seitenanfang

4. Haushaltsberatung 2021 | Antrag der FDP - UP 13 Förderung von privaten Initiativen für ein grüneres Höchberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 19.10.2021 ö 4

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
1.6150…
10.000 € für 2022€
Freiwillig

Im Rahmen der Haushaltsberatung 2021 stellte die FDP den Antrag private Initiativen für ein grüneres Höchberg zu fördern. Der Marktgemeinderat beauftragte darauf die Verwaltung ein Entwurfskonzept für ein Förderprogramm „Grünes Höchberg“ zu erstellen und dem Gremium zur Beschlussfassung vorzulegen. 

Am 19.08.2021 wurden die Ratsmitglieder über die Einstellung des ausgearbeiteten Satzungsentwurfs „Grüneres Höchberg“ im RIS informiert und um Rückmeldung gebeten.
Mehrere konstruktive Vorschläge der Fraktionen wurden daraufhin eingearbeitet. Im Zuge der Beratung über den Satzungsentwurf in der heutigen Sitzung wurden folgende weitere Ergänzungen bzw. Änderungen gegenüber der ursprünglichen Fassung vorgenommen:
§ 1 Nr. 2        -Einfügung: „private“
§ 4 Nr. 3        -Einfügung: „Besonders begrüßt wird die Pflanzung von früh- bzw. spätblühenden Bäumen“ 

Das Förderprogramm sollte längerfristig angelegt sein, damit Initiativen für die Antragsteller planbar werden. Die Verwaltung schlägt daher vor, das Programm für mindestens drei Jahre anzusetzen, die Mittel jedoch jährlich einzustellen und ggf. anzupassen. Das Förderprogramm ist abhängig von der Genehmigung des Haushaltes. 

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die nachfolgend abgedruckte Satzung „Grüneres Höchberg“. Die geplanten Fördermittel in Höhe von 10.000,- € sind im Haushalt 2022 einzustellen. Die Verwaltung wird beauftragt die entsprechenden Antragsformulare auszuarbeiten. 











Satzung für ein
„Grüneres Höchberg“


§ 1
Förderziele


1.
Mit der Förderung für ein grüneres Höchberg soll
  • das Marktklima nachhaltig verbessert und dem Klimawandel entgegenwirkt werden
  • das Wohnumfeld der Bürger*innen aufgewertet, 
  • sowie die Vernetzung von Lebensräumen für Tier- und Pflanzenarten optimiert werden.

2.
Gefördert werden private Initiativen für die Schaffung von Dach- und Fassadenbegrünungen und Baumpflanzungen überwiegend mit heimischen Pflanzenarten zwischen 30 % und 50 %. 


§ 2
Räumlicher und sachlicher Geltungsbereich, Auflagen und Bedingungen


1.
Förderfähige Vorhaben sind in der gesamten Gemarkung von Höchberg möglich.

2.
Voraussetzungen für eine Förderung sind, dass 
  • die Maßnahme freiwillig ist, also keine gesetzliche Verpflichtung vorliegt, wie etwa einer Auflage im Bebauungsplan oder in der Baugenehmigung, Ersatzpflanzungen oder Ausgleichsmaßnahmen,
  • der Antragstellende auch Grundstücks- und Gebäudeeigentümer oder sonst verfügungsberechtigt ist (z. B. Erbbauberechtigte, Verwaltung von Eigentums Gemeinschaften, Vereine, Verbände, Genossenschaften, Mieter mit Einverständniserklärung des Eigentümers),
  • die Maßnahme nicht gegen öffentlich-rechtliche (z. B. Bauordnung, Denkmalschutz, Verkehrssicherheit, Satzungen o. ä.) oder privatrechtliche Vorschriften verstößt,
  • die Maßnahme nicht Anlass für eine Mieterhöhung ist und betroffene Mieter vor Beginn der Maßnahme darauf hingewiesen werden,
  • Dachbegrünungen, Fassadenbegrünungen und Baumpflanzungen für mindestens 20 Jahre bestehen. 

3.
Die Maßnahme muss fachgerecht, entsprechend dem Antrag beiliegender Leistungsbeschreibung umgesetzt werden. Im Falle der Erbringung von Eigenleistungen werden nur die aus den Rechnungen hervorgehenden Materialkosten, sowie Planungskosten berücksichtigt. 

4.
Der Antragsteller muss für eine fachgerechte Pflege und einen verkehrssicheren Zustand sorgen. 



§ 3
Art der Förderung


1.
Die Förderung erfolgt in Form eines einmaligen Kostenzuschusses. Die anschließenden Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen werden nicht gefördert.

2.
Die Durchführung muss unter Einhaltung der geltenden Fachnormen erfolgen. Die fachlich und rechtlich korrekte Ausführung der Begrünungsmaßnahme liegt in der Eigenverantwortung des Antragsstellers. Für eventuell auftretende Folgekosten oder Schäden übernimmt der Markt Höchberg keine Haftung.



§ 4 
Fördergegenstände



1.
Förderfähig sind:
Dachbegrünungen ab einer Aufbaudicke von 10 cm und mehr.

Zu den förderfähigen Kosten von Dachbegrünungen gehören alle Baukosten, die im Zusammenhang mit der Maßnahme ab der Oberkante der Dachabdichtung entstehen. Dies umfasst die Ausführungsarbeiten und alle benötigten Materialien wie Substrat, Pflanzen, Bewässerungstechnik etc. sowie die Fertigstellungspflege.

2.
Bodengebundene Fassadenbegrünung: Kletter- und Rankpflanzen. 
Wandgebundene Fassadenbegrünung: Spezielle Pflanzsysteme mit Bepflanzung direkt an der Fassade ohne Bodenanschluss, denen eine Mindestfläche von 5m² pro Pflanze zur Verfügung steht.

Förderfähig sind ausschließlich Begrünungen der Außenwände von Gebäuden, Garagen und Carports. Die Begrünung von Zäunen, Mauern etc. ist nicht förderfähig im Sinne einer Fassadenbegrünung. 

Zu den förderfähigen Kosten von Fassadenbegrünungen gehören die Ausführungsarbeiten einschließlich der vorbereitenden Arbeiten zur Herstellung des Pflanzenstandortes und alle benötigten Materialien wie Substrat, Pflanzen, Rank- und Kletterhilfen, Pflanzgefäße orts- und winterfest, Bewässerungstechnik, Planungskosten, sowie Nisthilfen für Vögel und Insekten etc.

3.
Baumpflanzungen 

Förderfähig sind Pflanzungen von überwiegend heimischen Laub- und Obstbäumen. Besonders begrüßt wird die Pflanzung von früh- bzw. spätblühenden Bäumen.
Als Mindestanforderung gelten folgende Kriterien:
  • Laubbaum; dreifach verpflanzter Hochstamm mit Stammumfang 12-14 cm und mit Wurzelballen (Kurzbezeichnung: H3xv 12-14).
Dem Baum muss ein durchwurzelbarer Bodenraum vom mindestens 12m³ zur Verfügung stehen; die unversiegelte Fläche des Baumstandortes („Baumscheibe“) soll mindestens 16m² betragen.
  • Obstbaum (Halb- oder Hochstamm)

Zu den förderfähigen Kosten von Baumpflanzungen gehören die Ausführungsarbeiten einschließlich der vorbereitenden Arbeiten zur Herstellung des Pflanzenstandortes und alle benötigten Materialien wie Baum, Substrat, Windsicherung etc.



§ 5 
Antragstellung, Rechtsanspruch, Bewilligung, Überprüfung und Auszahlung


1.
Die Förderung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel des Markt Höchberg. Förderanträge werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Es besteht kein Rechtsanspruch. Pro Anwesen (wirtschaftliche Einheit) kann die Förderung für jeden Fördergegenstand grundsätzlich nur einmal in Anspruch genommen werden.

2.
Die Bewilligung der Förderung erfolgt in Form eines Verwaltungsaktes (Bewilligungsbescheid), der Auflagen sowie Befristungen enthalten kann und die maximale Höhe des Zuschusses angibt. Erfolgt der Mittelabruf nicht innerhalb der im Bescheid gesetzten Frist von 12 Monaten, erlischt der Anspruch auf die Fördermittel.


3.
Für die Höhe der Förderung sind nicht die beantragten, sondern die tatsächlich abgerechneten Kosten maßgeblich. Eine höhere als die bewilligte Fördersumme ist ausgeschlossen. 

4.
Der Bewilligungsbescheid kann bei Missachtung von Auflagen und Bedingungen, sowie bei einem Verstoß gegen diese Richtlinien, insbesondere bei einer zweckfremden Verwendung der bewilligten Mittel, widerrufen werden. Ausgezahlte Zuschüsse müssen dann ggf. in voller Höhe und nebst Zinsen zurückgezahlt werden. Dies gilt insbesondere, wenn 
  • die Ausführung nicht oder nur teilweise der Bewilligungsgrundlage entspricht, 
  • geförderte Maßnahmen innerhalb der Mindestdauer rückgängig gemacht oder so verändert werden, dass sie die angestrebte Wirkung nicht mehr erreichen oder
  • falsche Angaben gemacht wurden.

5.
Mit der Maßnahme darf nicht vor Bewilligung begonnen werden.

6.
Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach Fertigstellung der Maßnahme sowie nach Vorlage der Kostenbelege und nach Abnahme der Maßnahme durch den Markt Höchberg.

7.
Die Bewilligung ersetzt nicht eine gegebenenfalls notwendige Beurteilung und Genehmigung der Maßnahme nach öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Vorschriften; mit ihr wird auch keine Verantwortung für die technische Richtigkeit der Planung und Ausführung übernommen. 

8.
Förderanträge sind schriftlich an den Markt Höchberg, Bauamt, zu richten. Antragsformulare können unter bauamt@hoechberg.de angefordert oder unter www.hoechberg.de bezogen werden. 


9.
Die Inanspruchnahme schließt andere Förderungen (z.B. Kommunales Förderprogramm) aus. 


§ 6
Fördersätze


1.
Grundlage für die Förderung sind die Bruttokosten. 

2.
Es gilt folgende Verteilung:

Fördergegenstand
Fördersatz
Maximale Förderhöhe
Dachbegrünung
Bis zu 30 % 
2.500,- € 
Fassadenbegrünung
Bis zu 30 %
3.500,- € 
Baumpflanzung
Bis zu 50 %
1.000,- €


3.
Aufgrund des unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwandes erfolgt keine Förderung von Kleinstmaßnahmen mit Zuschussbeträgen unter 150,- €. 



§ 7
Antragsunterlagen und erforderliche Nachweise


1.
Für den Förderantrag sind folgende Unterlagen vorzulegen:
  • vollständig ausgefülltes Antragsformular des Markt Höchberg
  • fotografische Dokumentation des Ausgangszustandes
  • Nachweis der Gesamtkosten durch Angebote mit Leistungsbeschreibung oder detaillierte Kostenschätzungen. Insbesondere bei größeren Bauvorhaben ist darauf zu achten, dass die Leistungsbeschreibung die für die Begrünung relevanten Positionen separat aufgeschlüsselt werden. 
  • ggf. Beschluss der Eigentümerversammlung 
  • ggf. Vertretungsvollmacht
  • optional: Gestaltungsplan oder Skizze (sofern vorhanden)

Der Markt Höchberg kann im Einzelfall weitere Unterlagen anfordern, sofern dies für die Bearbeitung erforderlich sein sollte. 

2.
Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Eingang des Verwendungsnachweises. Dieser besteht ausfolgenden Unterlagen:
  • vollständig ausgefülltes Verwendungsnachweisformular des Markt Höchberg 
  • fotografische Dokumentation nach Abschluss der Maßnahme
  • Kopie der Abschlussrechnung 
  • Nachweis über die getätigte Zahlung (Kopie Kontoauszug, Quittung)



§ 8
Inkrafttreten und Geltungsdauer


Die Satzung tritt zum 01.01.2022, erstmalig für die Dauer von drei Jahren, in Kraft und ist abhängig von der Genehmigung des Haushaltsplanes.


Höchberg, ____________________


Markt Höchberg


Siegel


Alexander Knahn
1. Bürgermeister 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan "Gewerbegebiet südlich der B27 - 6. Änderung" - Teilaufhebung | Würdigung und Abwägung der im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 19.10.2021 ö 5

Sachverhalt

Der Bau- und Umweltausschuss des Marktes Höchberg hat in seiner Sitzung am 03.08.2021 beschlossen, den Bebauungsplan „Gewerbegebiet südlich der B27 - 6. Änderung“ in einem Teilbereich aufzuheben. Der Aufstellungsbeschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1 BauGB am 24.08.2021 ortsüblich bekannt gemacht. 

Da das Vorhaben der Innenentwicklung dient, kann auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB verzichtet werden. Von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB wird gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 1 BauGB ebenfalls abgesehen; § 4c BauGB wird nicht angewendet. 

Es erfolgt kein Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft, da der Schwellenwert gemäß § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB nicht überschritten wird; die Ermittlung und Bereitstellung von Ausgleichsflächen ist daher nicht erforderlich.

Da der Bau- und Umweltausschuss in dem o. g. Beschluss auch den Entwurf der Teilaufhebung in der Fassung vom 03.08.2018 gebilligt hat, konnte die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 01.09.2021 bis 06.10.2021 durchgeführt werden. Die nachfolgend aufgeführten Behörden, Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden wurden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 30.08.2021 beteiligt und um eine Stellungnahme gebeten. 

Behörde, 
Träger öffentlicher Belange, 
Nachbargemeinde
Antwort
vom
Anregungen,
Einwendungen, Hinweise
Regierung von Unterfranken, Landesplanung, Würzburg
05.10.2021
keine Anregungen, Einwendungen und Hinweise
Regionaler Planungsverband, Karlstadt
05.10.2021
keine Anregungen, Einwendungen und Hinweise
Landratsamt Würzburg - Untere Naturschutzbehörde, Würzburg 
04.10.2021
TOP 5.1
Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg, Servicestelle Würzburg
01.10.2021
keine Anregungen, Einwendungen und Hinweise

Von den Trägern öffentlicher Belange hat sich nur das Landratsamt Würzburg schriftlich geäußert und Anregungen, Einwendungen und Hinweise vorgetragen. Diese sind beschlussmäßig zu behandeln (TOP 5.1). Aus der Bevölkerung sind keine Stellungnahmen eingegangen. 

Es ist davon auszugehen, dass wahrzunehmende öffentliche Belange der Behörden oder sonstigen Träger öffentlicher Belange, die innerhalb der gesetzten Frist von ihrem Recht, sich zur Planung zu äußern, keinen Gebrauch gemacht haben, oder die sich einverstanden mit der Planung geäußert haben bzw. die die Planung ohne Anregungen und Hinweise zur Kenntnis genommen haben, nicht berührt werden. 

zum Seitenanfang

5.1. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) | Bauleitplanung Bebauungsplan "Gewerbegebiet südlich der B27 - 6. Änderung" - Teilaufhebung | Würdigung und Abwägung der Stellungnahme des Landratsamtes Würzburg, Würzburg vom 04.10.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 19.10.2021 ö 5.1

Sachverhalt

Originaltext der Stellungnahme:

Das Landratsamt Würzburg nimmt als Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Beteiligung nach § 13a i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 3, § 4 Abs. 2
BauGB zum o. a. Bauleitplanverfahren des Marktes Höchberg wie folgt Stellung:

1. Planungsrechtliche, technische Stellungnahme
Die Gemeinde beabsichtigt die Teilaufhebung des rechtsgültigen Bebauungsplanes „Gewerbegebiet südlich der B27“. Betroffen hiervon ist das Grundstück auf der Fl.-Nr.  3192/3, sowie Teile der Kister Straße und der Otto-Hahn-Straße. Der gültige Bebauungsplan setzt ein Gewerbegebiet fest, sowie ein Mischgebiet am Nordöstlichen Rand des Geltungsbereiches.
Das Grundstück welches von der Teilaufhebung betroffen ist liegt im festgesetzten Mischgebiet. Im Nordwesten und Nordosten des betroffenen Grundstückes grenzt der Innenbereich nach § 34 BauGB an. Im Südwesten und Südosten grenzt der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet südlich der B27“ an, welcher auf den angrenzenden Grundstücken ein Mischgebiet festsetzt.
Auf dem Grundstück soll ein bestehendes Bürogebäude in Wohnungen umgebaut werden (siehe hierzu BG-2020-749). Auf Grundlage des aktuell rechtsgültigen Bebauungsplans wäre eine Umnutzung von einer Büronutzung (Gewerbe) in eine Wohnnutzung unzulässig, da ansonsten der Gewerbeanteil im Mischgebiet entfallen würde. Nach der Teilaufhebung ist der Planungsbereich nach § 34 BauGB einzustufen.

Fazit: Es wird darauf hingewiesen, dass laut Stellungnahme des Immissionsschutzes die Verträglichkeit des Bauvorhabens und ob sich das Vorhaben in die bestehende Bebauung einfügt, im Baugenehmigungsverfahren zu prüfen ist. Vorbehaltlich der Zustimmung der Kreisentwicklung, des Naturschutzes, des Wasserrechtes und des Immissionsschutzes bestehen aus bauplanungsrechtlicher technischer Sicht keine Einwände.

2. Immissionsschutz
2.1 Sachverhalt, Standort
Der Änderungsbereich befindet sich am nordöstlichen Rand des Geltungsbereiches des Bebauungsplans im südwestlichen Bereich von Höchberg. Er umfasst das Grundstück Fl.-Nr.  3192/3 sowie die angrenzenden Straßenräume (Teilflächen von Fl.-Nr.  3936/1 (Kister Straße) und Fl.-Nr. 2796/7 (Otto-Hahn-Straße)) mit einer Fläche von insgesamt ca. 1.480 m². Ziel ist das Entfallen der Fläche aus dem Geltungsbereich, die bisher als Mischgebiet festgesetzt war. Auf dem Flurstück 3192/3 befindet sich ein Gebäude, welches bisher als Bürogebäude genutzt wird. Der Eigentümer möchte dieses Gebäude nun für Wohnzwecke umnutzen. 

Der überwiegende Teil des Geltungsbereiches des Bebauungsplans ist als Gewerbegebiet festgesetzt, lediglich im Nordosten ist ein Teilbereich (Kister Straße / Otto-Hahn-Straße) als Mischgebiet festgesetzt.

Laut Planer werden die übrigen Grundstücke im Mischgebiet für Wohnzwecke genutzt, lediglich das Grundstück Fl.-Nr. 3192/3 im Geltungsbereich der Änderung wurde gewerblich genutzt. Die geplante Umnutzung von gewerblicher Nutzung in eine Wohnnutzung ist deshalb im Rahmen des rechtskräftigen Bebauungsplans nicht möglich, da hierdurch der gewerbliche Anteil im Mischgebiet entfallen würde.

2.2 Beurteilung
Von Seiten des Immissionsschutzes bestehen keine Einwände gegen die Teilaufhebung. Die Verträglichkeit des Bauvorhabens und ob sich das Vorhaben in die bestehende Bebauung einfügt, ist im Baugenehmigungsverfahren zu prüfen.

3. Naturschutz
Seitens der Unteren Naturschutzbehörde gibt es keine Einwände gegen die geplante Teilaufhebung.

4. Wasserrecht und Bodenschutz
Das Gebiet ist als Karstgebiet bzw. Gebiet mit klüftigem Untergrund eingestuft. Es wird vorausgesetzt, dass die ordnungsgemäße Erschließung gesichert ist bzw. wird, soweit erforderlich.
Erforderliche Ausgleichsflächen sollten als Uferstreifen entlang von Gewässern ausgewiesen werden. Bezüglich der grundsätzlichen, wasserwirtschaftlichen Belange ist auch der allgemeine amtliche Sachverständige in der Wasserwirtschaft, das zuständige Wasserwirtschaftsamt, hier: Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg (WWA) im Verfahren durch die Gemeinde zu beteiligen zum allgemeinen Gewässer- und Bodenschutz, Abwasser und Niederschlagswasser. Für die im Geltungsbereich gelegenen Flurstücke besteht kein Eintrag im Altlastenkataster ABuDIS.

5. Kreisentwicklung
Mit der geplanten Änderung des B-Planes „Gewerbegebiet südlich B27“ beabsichtigt der Markt Höchberg, die baurechtliche Grundlage für die Umnutzung eines leerstehenden Bürogebäudes in ein Wohngebäude zu schaffen.
Von Seiten der Kreisentwicklung wird die Maßnahme des Marktes Höchberg begrüßt, da durch die Planung neuer Wohnraum im Bestand entsteht und damit das Ziel der Siedlungsentwicklung nach dem Motto „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ gestärkt wird.
Einwände gegen die Maßnahmen bestehen nicht.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss nimmt die Hinweise und Anregungen der einzelnen Sachgebiete des Landratsamtes Würzburg wie folgt zur Kenntnis:  

Zu 1. Planungsrechtliche, technische Stellungnahme
Es wird zur Kenntnis genommen, dass vorbehaltlich einer Zustimmung der übrigen beteiligten Sachgebiete des Landratsamtes Würzburg aus bauplanungsrechtlicher technischer Sicht keine Einwände geäußert werden. Die Sachgebiete Kreisentwicklung, Naturschutz und Wasserrecht haben keine Einwände gegen die Bauleitplanung geäußert. Im Rahmen des aufgrund der Teilaufhebung erforderlichen Bauantrages kann das Landratsamt Würzburg als Baugenehmigungsbehörde notwendige Nachweise zum Immissionsschutz verlangen.

Zu 2. Immissionsschutz
Es wird zur Kenntnis genommen, dass seitens des Immissionsschutzes keine Einwände gegen die Teilaufhebung bestehen und im Baugenehmigungsverfahren zu prüfen ist, ob das Bauvorhaben immissionsschutzrechtlich verträglich ist und ob sich das Vorhaben in die bestehende Bebauung einfügt. Der Nachweis ist Gegenstand des Bauantragsverfahrens.

Zu 3. Naturschutz
Es wird zur Kenntnis genommen, dass seitens der Unteren Naturschutzbehörde keine Einwände gegen die Teilaufhebung vorgebracht werden.

Zu 4. Wasser- und Bodenschutzrecht
Da das Grundstück bereits seit vielen Jahren für ein Bürogebäude genutzt wurde, für welches ebenfalls ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt wurde, ist die ordnungsgemäße Erschließung gesichert. Mit der Teilaufhebung sind keine Ausgleichsflächen verbunden.
Das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg wurde mit Schreiben vom 30.08.2021 am Verfahren beteiligt. Gemäß Email vom 01.10.2021 erachtet das Wasserwirtschaftsamt die Abgabe einer Stellungnahme nicht für notwendig.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass für den Geltungsbereich kein Eintrag im Altlastenkataster besteht.

Zu 5. Kreisentwicklung
Es wird zur Kenntnis genommen, dass das Vorhaben seitens der Kreisentwicklung begrüßt wird, da mit der geplanten Maßnahme neuer Wohnraum im Bestand im Rahmen einer Innenentwicklung geschaffen werden kann und dass keine Einwände geäußert werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Freitext nach TOP

Bei der Beratung und Abstimmung war Marktgemeinderatin Susanne Cimander nicht anwesend.

zum Seitenanfang

5.2. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) | Bauleitplanung; Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Gewerbegebiet südlich der B27 - 6. Änderung" - Teilaufhebung | Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 19.10.2021 ö 5.2

Sachverhalt

Da mit den vorgenannten Beschlüssen keine Änderung des Planentwurfes und der dazugehörigen Anlage veranlasst ist, kann nun vom Gremium der Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB gefasst werden. 
Mit der darauffolgenden ortsüblichen Bekanntmachung dieses Beschlusses, ist das Verfahren zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet südlich der B27 - Teilaufhebung abgeschlossen und die Rechtskraft des Bebauungsplanes wird herbeigeführt.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt den vom Büro WEGNER Stadtplanung, Veitshöchheim ausgearbeiteten Entwurf für die Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet südlich der B27 - 6. Änderung“ in der Fassung vom 19.10.2021 mit Begründung als Satzung.

Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 Halbsatz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bauleitplanung der Gemeinde Kist | Aufstellung des Bebauungsplanes "Flussäcker 2" mit 3. Änderung des Bebauungsplanes "Flussäcker 1" - Beteiligung der Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 19.10.2021 ö 6

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.


In seiner Sitzung am 07.10.2019 hat der Gemeinderat Kist den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Flussäcker 2“ gefasst. Am 05.07.2021 wurde ergänzend dazu beschlossen, im Rahmen des Verfahrens Teile des Geltungsbereichs aus dem Bebauungsplan „Flussäcker 1“ ebenfalls zu ändern.

Anlass und Ziel der Aufstellung bzw. Änderung ist die Absicht, im Gemeindegebiet Kist wieder Bauland für Ein- und Mehrfamilienhäuser anbieten zu können, da Wohnbauflächen dem freien Markt nur in sehr begrenzten Umfang zur Verfügung stehen.   

Auszug aus dem Bebauungsplanentwurf:


Der Markt Höchberg wird nun gemäß § 4 Abs. 2 BauGB am Verfahren zur Aufstellung bzw. Änderung der genannten Bebauungspläne beteiligt und um Stellungnahme gebeten. 

Seitens der Verwaltung werden keine Gründe für die Geltendmachung von Einwendungen gesehen. 

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, bei der Aufstellung des Bebauungsplanes „Flussäcker 2“ sowie bei der 3. Änderung des bestehenden Bebauungsplanes „Flussäcker 1“ im Rahmen der Beteiligung der Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB keine Einwände zu erheben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

7. Berichte und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 19.10.2021 ö 7

Sachverhalt

Marktgemeinderätin Susanne Cimander fragt nach, warum am unteren Fußgängersteg ein Sperrbügel entfernt und Warnbarken aufgestellt wurden.
Seitens der Verwaltung wird entgegnet, dass es sich dabei um Vorarbeiten zur Versetzung der Bügel handelt, um zukünftig die Durchfahrt mit dem Fahrrad (und gegebenenfalls Hänger) zu ermöglichen. Mit dem momentanen Provisorium wird der optimale Abstand zwischen den zukünftigen Sperrbügeln getestet.

Datenstand vom 25.10.2021 10:04 Uhr