Datum: 16.11.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Behandlung von Anträgen auf Vorbescheid und Baugenehmigung
1.1 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2021-077; Neubau von zwei Doppelhäusern mit den zu den Gebäuden gehörigen Garagen auf dem Grundstück Fl.-Nr. 789/1 (ehemals 789/1, 788/1, 786/2), Seeweg 82, 86 und 88, § 34 BauGB
1.2 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2021-068; Umbau Nebengebäude zu Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.-Nr. 3434, Bergstraße 10, Sanierungsgebiet Altort, § 34 BauGB
1.3 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2021-069; Nebau eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.-Nr. 3650/19, Pfarrer-Fleckenstein-Straße 11, Bebauungsplan "Mehle II", § 30 BauGB
1.4 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2021-073; Abbruch eines Zweifamilienhauses und Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 6 WE auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1160/3, Alte Steige 16, § 34 BauGB
1.5 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2021-072; Nutzungsänderung; Errichtung eines Venenzentrums im Obergeschoss und Errichtung einer Wohnung im Dachgeschoss auf dem Grundstück Fl.-Nr. 548/5, Bamberger Weg 5, Bebauungsplan "Am Karrenwinkel", § 30 BauGB
1.6 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2021-074; Wohnhausanbau und 1 PKW Stellplatz auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1268/1, Alte Steige23, § 34 BauGB
1.7 Anfrage an den Bau- und Umweltausschuss Nr. 2021-075; Neubau von 2 Mehrfamilienhäusern auf dem Grundstück Fl.-Nr. 802/0, Würzburger Straße 99, § 34 BauGB
1.8 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2021-076; Überdachung einer bestehenden Terrasse auf dem Grundstück Fl.-Nr. 8/2, Hauptstraße 41, Sanierungsgebiet Altort, § 34 BauGB
1.9 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2021-028; Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 4 Wohnungseinheiten und 2 PKW-Garagen auf dem Grundstück Fl.-Nr. 3386/9, Am Ziegelbaum 12, Bebauungsplan "Am Ziegelbaum", § 30 BauGB
1.10 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2021-041; Neubau eines 5-Familien- und eines 3-Familienwohnhauses mit Carport auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1265/6, Rübezahlweg 13, § 34 BauGB
2 Maßnahmekatalog Tiefbau - Fortschreibung 2021/22
3 Berichte und Anfragen

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1. Behandlung von Anträgen auf Vorbescheid und Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 16.11.2021 ö 1
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1.1. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2021-077; Neubau von zwei Doppelhäusern mit den zu den Gebäuden gehörigen Garagen auf dem Grundstück Fl.-Nr. 789/1 (ehemals 789/1, 788/1, 786/2), Seeweg 82, 86 und 88, § 34 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 16.11.2021 ö 1.1

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.


Erläuterung:

Der Bauwerber beantragt die Erteilung der Baugenehmigung für den Neubau von zwei Doppelhäusern (vier Wohneinheiten) sowie die Errichtung der hierfür erforderlichen Garagen und Stellplätze. 

Für das Grundstück wurde bereits im Juli 2021 eine Anfrage zur Bebauung an den Bau- und Umweltausschuss gestellt. Die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens wurde bei der damaligen Beschlussfassung nicht in Aussicht gestellt, da sich nach Auffassung der Verwaltung die geplanten Gebäude nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbauten Grundstücksfläche nicht in die Eigenart der näheren Umgebung einfügten. 

Vom Bauwerber wurde aufgrund dieses Beschlusses das Vorhaben geändert und das Maß der baulichen Nutzung reduziert. 

Beratung:

Die Behandlung des Bauantrages wird aufgrund fehlender Unterlagen - welche krankheitsbedingt nicht bis zur heutigen Sitzung nachgereicht werden konnten - in die nächste Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vertagt. 

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1.2. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2021-068; Umbau Nebengebäude zu Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.-Nr. 3434, Bergstraße 10, Sanierungsgebiet Altort, § 34 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 16.11.2021 ö 1.2

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.


Erläuterung:

Der Bauwerber plant das bestehende Nebengebäude in Wohnraum umzunutzen.

Der Bau- und Umweltausschuss hat den Bauantrag bereits in seiner Sitzung vom 21.09.2021 behandelt und das gemeindliche Einvernehmen hierzu nicht erteilt. Der Bauwerber hat daraufhin die fehlenden Unterlagen ergänzt bzw. korrigiert.

Beratung:

- Die GRZ II und GFZ beträgt nach den Berechnungen des Entwurfsverfassers demnach 0,803 und 1,159.
- Eine Aussage hinsichtlich Abstandsflächen und Brandschutz wurde nicht vorgenommen.
- Der Statistikbogen entspricht nicht der sonst üblichen Fassung.
- Die Nachbarn wurden nach Angaben des Antragstellers beteiligt. Die Nachbarn der Grundstücke Fl.-Nrn. 3450 und 3455 haben nicht auf den Plänen unterschrieben.
- Die Entwässerungspläne und Stellplätze entsprechen der gemeindlichen Satzung.
- Der Bauwerber teilt mit, dass für das Anwesen mit Nutzungsänderung 6 Stellplätze erforderlich sind. Eine Überprüfung durch die Verwaltung konnte zum Zeitpunkt der erstmaligen Behandlung des Antrages nicht durchgeführt werden, da die Baugenehmigung für den Bestand (Ein- oder Zweifamilienwohnhaus) nicht vorgelegen hat. 
Nach Rücksprache mit dem Landratsamt wurde 1959 eine Gaube angebaut, auf den Plänen ist zu erkennen, dass zum damaligen Zeitpunkt mindestens 3 kleinere Wohneinheiten dargestellt waren. Stellplätze hierfür waren nicht gefordert.
Es können auf dem Grundstück 3 Stellplätze nachgewiesen werden. In einem Bauantrag von 1969 wurde eine Garage genehmigt, zwei weitere Stellplätze sollen nun auf dem Grundstück neu errichtet werden.
Der Bauwerber beantragt jetzt zusätzlich eine Ablösung von 3 Stellplätzen. Nach Ansicht der Verwaltung, unter Berücksichtigung der vorausgegangenen Genehmigungen müssen jedoch keine weiteren Stellplätze nachgewiesen und somit abgelöst werden, da für die Umnutzung des Nebengebäudes zu Wohnraum die erforderlichen 2 Stellplätze errichtet werden.

Beschluss

Dem Bauantrag wird unter folgenden Auflagen zugestimmt:

- Eine Ablöse von Stellplätzen ist nach Auffassung des Marktes Höchberg nicht erforderlich. Sollte das Landratsamt im Rahmen des Baugenehmigungsverfahren zu einem anderweitigen Stellplatzbedarf kommen, wird darauf hingewiesen, dass einer dann erforderlichen Stellplatzablöse nicht zugestimmt werden kann.
- Die Kosten einer unter Umständen notwendigen weiteren Gehsteigabsenkung zur Herstellung der Parkplätze sind vom Bauherr zu tragen.

Die Baumaßnahme liegt im Sanierungsgebiet des Marktes Höchberg. Der erforderlichen Befreiung nach § 144 BauGB wird zugestimmt. Es wird auf die Einhaltung der Gestaltungssatzung hingewiesen.

Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie die der Stadtwerke Würzburg AG vom 16.11.2021 wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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1.3. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2021-069; Nebau eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.-Nr. 3650/19, Pfarrer-Fleckenstein-Straße 11, Bebauungsplan "Mehle II", § 30 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 16.11.2021 ö 1.3

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.


Erläuterung:

Die Antragsteller beabsichtigen den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 3 Wohneinheiten im Genehmigungsfreistellungsverfahren.

Beratung:

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:

- Die Nachbarn haben alle auf den Unterlagen unterschrieben.
- Der bergseitige Zwerchgiebel übersteigt mit 8,60 m die im Bebauungsplan „Mehle II“ festgesetzte zulässige Wandhöhe von 4,00 m; hierfür ist eine Befreiung notwendig.
- Die Abgrabung der unteren und Aufschüttung der oberen Terrasse überschreitet in Kombination die festgesetzte Gesamtgröße für Abgrabungen und Aufschüttungen von 30 m²; hierfür ist ebenfalls eine Befreiung notwendig
- Es sind 2 Vollgeschosse zulässig, ob das Kellergeschoss kein Vollgeschoss ist wurde nicht nachgewiesen / ist noch nachzuweisen.
Zudem ist die Berechnung der GRZ nach BauNVO 1990 fehlerhaft, insbesondere wurden Terrassen, Balkone, Zuwegung und Stellplätze nicht berücksichtigt. Die korrigierte Berechnung ist nachzuführen.

Auf Grund der benötigten Befreiungen kann kein Genehmigungsfreistellungsverfahren durchgeführt werden. Da der Bauwerber einer Weiterbehandlung des Antrages als Baugenehmigung zugestimmt hat, wird dieser nach der Beschlussfassung des Bau- und Umweltausschusses an das Landratsamt zur Genehmigung weitergegeben. 

Beschluss

Dem Bauantrag wird mit den notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Mehle II“ hinsichtlich der Größe der zulässigen Abgrabungen und Aufschüttungen für Terrassen sowie der Wandhöhe des Zwerchgiebels zugestimmt.

Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie die der Stadtwerke Würzburg AG vom 16.11.2021 wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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1.4. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2021-073; Abbruch eines Zweifamilienhauses und Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 6 WE auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1160/3, Alte Steige 16, § 34 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 16.11.2021 ö 1.4

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.


Erläuterung:

Der Bauwerber plant auf dem o. g. Grundstück den Abbruch eines Zweifamilienhauses und den Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit insgesamt 6 Wohneinheiten und Carportanlage. Die Erschließung des Bauvorhabens erfolgt von der Straße „Alte Steige“.

Beratung:

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:

- Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück und das Umfeld als W bzw. WA-Gebiet dargestellt.
- Die Nachbarbeteiligung wurde postalisch durchgeführt, eine Zustimmung oder Ablehnung der Nachbarn ist zum jetzigen Zeitpunkt weder auf den Plänen noch Antragsformularen ersichtlich.
- Nach der BauNVO 1990 ist eine GRZ von 0,40 zulässig. Diese darf für Nebenanlagen um 50 % überschritten werden (0,60). Geplant ist eine GRZ von 0,29 und mit Nebengebäude eine GRZ von 0,58.
- Nach der BauNVO 1990 ist eine GFZ von 1,2 zulässig. Geplant ist eine GFZ von 0,72.
- Nach der Bayerischer Bauordnung ist für die Anzahl der Wohneinheiten ein Kinderspielplatz zu errichten. Dieser muss vom Bauwerber noch in den Planzeichnungen nachgewiesen werden.

Beschluss

Dem Bauantrag wird zugestimmt.

Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie die der Stadtwerke Würzburg AG vom 16.11.2021 wird hingewiesen

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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1.5. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2021-072; Nutzungsänderung; Errichtung eines Venenzentrums im Obergeschoss und Errichtung einer Wohnung im Dachgeschoss auf dem Grundstück Fl.-Nr. 548/5, Bamberger Weg 5, Bebauungsplan "Am Karrenwinkel", § 30 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 16.11.2021 ö 1.5

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.


Erläuterung:

Im Rahmen einer Baukontrolle vom 06.05.2021 wurde durch das Landratsamt Würzburg festgestellt, dass auf dem Anwesen eine nicht genehmigte Umnutzung des 1. OG in eine Arztpraxis und des DG zu Wohnraum stattgefunden hat.

Nach den genehmigten Plänen vom 10.05.1996 befinden sich in den Geschossen folgende Nutzungen: EG-Arztpraxis, 1.OG Büroräume, DG Speicher 
Der Bauwerber beantragt nun folgende Nutzungsänderung im Genehmigungsfreistellungsverfahren:
- Venenzentrum anstelle von Büro im 1.OG und 
- Errichtung einer Wohnung anstelle Speicher im DG 

Beratung:

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:

- Die Nachbarn haben auf den Plänen unterschrieben, eine Eintragung im Bauantragsformular ist nicht erfolgt.
- Die Berechnungen zur GFZ und GRZ nach BauNVO 1962 fehlen.

Nach der Stellplatzberechnung des Antragstellers sind 8 Stellplätze erforderlich. Für die unveränderte Praxis im EG sind nach Baugenehmigungsbescheid vom 31.05.1996 drei Stellplätze erforderlich und für die Wohnung im Dachgeschoss zwei.

Für die neue Praxis im 1. OG berechnet der Bauwerber eine Hauptnutzfläche (HNF) von 59,26 m2, dies entspricht einem Bedarf von drei Stellplätzen.

Die Verwaltung geht davon aus, dass bei der Berechnung der HNF die Flächen von Teeküche (4,68 m2), Personal (9,49 m2) und Anmeldung (25,91 m2) hier zumindest anteilig angerechnet werden müssen. Somit ergibt sich eine HNF von über 60 m2; dies entspricht einem Stellplatzbedarf von insgesamt mindestens 9 Stellplätze. 

Der hier gestellte Antrag bedarf eventuell einer Befreiung von der Stellplatzsatzung (Örtliche Bauvorschrift nach Art. 81 BayBO) und kann daher nicht im Genehmigungsfreistellungsverfahren bearbeitet werden. Da der Antragsteller der Weiterbehandlung als Baugenehmigung für diesen Fall zugestimmt hat, werden die Unterlagen nach der heutigen Beschlussfassung an das Landratsamt Würzburg weiterleiten. Dieses wird gebeten, im Genehmigungsverfahren die Stellplatzanzahl festzulegen. 

Die Verwaltung empfiehlt dem Bau und Umweltausschuss dem Bauantrag zuzustimmen. 

Beschluss

Dem Bauantrag wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass die für das Vorhaben erforderliche Anzahl der Stellplätze vom Bauwerber nachgewiesen werden. Das Landratsamt Würzburg wird gebeten diese im Genehmigungsverfahren festzulegen. 
Einer Abweichung von der Stellplatzsatzung bzw. einer Stellplatzablöse wird von Seiten des Marktes Höchberg nicht zugestimmt. 
Die Kosten einer evtl. notwendigen Gehwegabsenkung trägt der Antragsteller.

Auf die Besonderen Auflagen des Markt Höchberg sowie die der Stadtwerke Würzburg AG vom 16.11.2021 wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 2

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1.6. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2021-074; Wohnhausanbau und 1 PKW Stellplatz auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1268/1, Alte Steige23, § 34 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 16.11.2021 ö 1.6

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.


Erläuterung:

Der vorgelegte Antrag auf Baugenehmigung beinhaltet die Erweiterung der Wohnung im Untergeschoss um einem Raum mit 30,08 m² zuzüglich die Vergrößerung des bestehenden Kinderzimmers. Der Anbau ist eingeschossig in einem Abstand von 1,20 m bis 2,50 m zur öffentlichen Straße geplant. Die Höhe beträgt zur öffentlichen Straße ca. 6,50 m. Die Abstandsfläche kommt demnach vor der Straßenmitte zum Liegen.

Mit Bauantrag von 1968, Bauverzeichnis Nr. 62/13/68, wurde auf dem oben genannten Grundstück ein Wohnhaus mit sechs Wohneinheiten genehmigt. Nachfolgend wurde 1978 ein 1. Änderungsplan für Fassaden- und Grundrissänderung eingereicht. Nach diesem Bescheid waren für das Gebäude, zusätzlich zu den vier genehmigten Garagen, noch mindestens zwei Stellplätze auf dem Grundstück herzustellen. Aufgrund der vorgelegten Planung Vergrößerung des Wohnraumes um mehr als 10 % muss davon ausgegangen werden, dass im Genehmigungsverfahren ein weiterer Stellplatz erstellt werden müsste. Dieser soll unter dem neuen Anbau nachgewiesen werden.

Beratung:

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:

Alle Nachbarn und Miteigentümer haben auf den Bauunterlagen unterschrieben.
- Die Nachbarunterschriften wurden nicht auf den aktuellen Formularen der Bauvorlagenverordnung, Februar 2021 geleistet.
- Ein Entwässerungsplan nach den gemeindlichen Satzungsregelungen liegt nicht vor. Dieser ist vom Bauherrn noch nachzureichen. 

Beschluss

Dem Antrag wird zugestimmt.

Auf die Besonderen Auflagen des Markt Höchberg sowie die die Stadtwerke Würzburg AG vom 16.11.2021 wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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1.7. Anfrage an den Bau- und Umweltausschuss Nr. 2021-075; Neubau von 2 Mehrfamilienhäusern auf dem Grundstück Fl.-Nr. 802/0, Würzburger Straße 99, § 34 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 16.11.2021 ö 1.7

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.


Erläuterung:

Die Bauwerber planen den Abbruch eines bestehenden Wohnhauses und den Neubau von 2 Mehrfamilienhäusern auf dem Grundstück „Würzburger Straße 99“. Verwirklicht werden sollen insgesamt 12 bis 13 Wohneinheiten.
Das Grundstück wird von der Würzburger Straße aus erschlossen und soll aufgrund der starken Hangtopographie mit einer offenen Zufahrt zur Garagenanlage im Grundstücksteil unmittelbar an der Würzburger Straße erschlossen werden.
Die notwendigen Stellplätze gemäß der Stellplatzsatzung der Marktgemeinde Höchberg sollen durch eine Multiparkeranlage im Kellergeschoss nachgewiesen werden.

Es sollen 2 hintereinanderliegende Gebäude entstehen, die intern über einen im Untergeschoss des Gebäudes befindlichen Verbindungsganges miteinander verbunden sind. Somit sind alle Wohnungen barrierefrei erschlossen. 

Beratung:

Die Gebäude staffeln sich in die Hangtopographie des Grundstückes hinein.

Der Einsatz eines Multiparkersystems wird von der Verwaltung aufgrund dessen Funktionalität kritisch gesehen. Vom Architekt wurde jedoch in dem Vorgespräch darauf hingewiesen, dass dieser schon im mehreren Bauvorhaben erfolgreich eingesetzt wird. Auch der kurze Stauraum von 3,00 m könnte im täglichen Gebrauch beim Ein- und Ausfahren zu Problemen führen, da die Fahrzeuge in den öffentlichen Verkehrsraum ragen werden. Der Stauraum ist deshalb auf 5,00 m zu vergrößern. 

Die Grünstreifen vor der Parkanlagenzufahrt sind derart wiederherzustellen, dass lediglich zwei Zufahrtsmöglichkeiten zu den Einfahrtstoren der Multiparkanlage vorhanden sind.

Es wird auf die Einhaltung der GFZ und GRZ nach BauNVO 1990 hingewiesen.

Grundsätzlich steht die Verwaltung der vorgelegten Voranfrage unter Berücksichtigung der Hinweise zum Stauraum und der öffentlichen Grünflächen positiv gegenüber. 
 

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stellt die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens für eine konkrete Bauantragstellung in Aussicht, sofern in der endgültigen Planung der Stauraum auf 5,00 m vergrößert und der Grünstreifen nur für die zwei Zufahrten zur Multiparkanlage unterbrochen wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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1.8. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2021-076; Überdachung einer bestehenden Terrasse auf dem Grundstück Fl.-Nr. 8/2, Hauptstraße 41, Sanierungsgebiet Altort, § 34 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 16.11.2021 ö 1.8

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.


Erläuterung:

Der Bauwerberin plant die Überdachung der bestehenden Terrasse auf der Garage des Anwesens „Hauptstraße 41“ im festgesetzten Sanierungsgebiet Altort.

Beratung:

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:

- Alle Nachbarn haben auf den Baueingabeplänen unterschrieben.
- Gemäß Gestaltungssatzung sind auf geneigten Dächern Tondachziegel, Betondachsteine und Glas zulässig.
- Auf Grund der sich überlagernden Abstandsflächen wurde vom Bauwerber eine Abstandsflächenübernahme beantragt.

Das Landratsamt Würzburg wird gebeten die Abstandsflächenüberlagerung / Übernahme zu prüfen.

Beschluss

Der Bau und Umweltausschuss stimmt dem Bauantrag zu.

Die Baumaßnahme liegt im Sanierungsgebiet des Marktes Höchberg. Der erforderlichen Befreiung nach § 144 BauGB wird ebenfalls zugestimmt.

Auf die Einhaltung der Gestaltungssatzung wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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1.9. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2021-028; Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 4 Wohnungseinheiten und 2 PKW-Garagen auf dem Grundstück Fl.-Nr. 3386/9, Am Ziegelbaum 12, Bebauungsplan "Am Ziegelbaum", § 30 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 16.11.2021 ö 1.9

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.


Erläuterung:

Der Antragsteller hat bereits im Juni 2021 den Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 4 Wohnungseinheiten und 2 PKW-Garagen beantragt. 

Dieser Bauantrag wurde vom Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 15.06.2021 beraten. Das gemeindliche Einvernehmen wurde für das Bauvorhaben und den erforderlichen Befreiungen für die Überschreitung der Baugrenze und der zulässigen Geschossflächenzahl erteilt. Der Erstellung von zwei gefangenen Stellplätzen wurde nicht zugestimmt. 

Der Bauantrag wurde am 01.07.2021 zustimmend an die Genehmigungsbehörde weitergeleitet, da der Bauwerber die Planunterlagen dahingehend abgeändert hatte, dass keine gefangenen Stellplätze mehr zum Nachweis der Stellplatzpflicht notwendig waren.

Der Planer des Bauherrn wurde nun mit Schreiben des Landratsamtes vom 15.10.2021 darüber informiert, dass noch weitere Befreiungen (Dachform und Dachneigung für Nebengebäude und Garagen sowie Höheneinstellung) für das Vorhaben erforderlich seien.

Beratung:

Folgende weitere Befreiungen vom Bebauungsplan „Am Ziegelbaum“ sind für die Genehmigung des Bauvorhabens erforderlich: 

- Dachform und Dachneigung für Nebengebäude, Garagen und Gauben:
Der Bebauungsplan setzt allgemein als zulässige Dachformen Sattel- und Walmdächer fest. Für die Ausführung ist eine Dachneigung mit 16-30 Grad vorgesehen. Da es für Aufbauten, Anbauten, Garagen etc. keine eigene Festsetzung gibt, ist immer die allgemeine Festsetzung für alle baulichen Anlagen anzuwenden. Daher ist sowohl für die Dachgauben, als auch für das Garagendach jeweils eine Befreiung von der Dachform und der Dachneigung notwendig.
- Höheneinstellung:
Der untere Bezugspunkt für die im Bebauungsplan festgesetzte Wandhöhe von max. 6,50 m ist am talseitig topografisch ungünstigsten Punkt an der Außenkante des Gebäudes anzusetzen. Zwar hat das Dachgeschoss keine Decke, aber es muss eine Decke fiktiv angelegt werden; es darf nicht die Schnittkante der Außenwand mit dem Dach angenommen werden. Somit wird die zulässige Höhe um 0,30 m überschritten.  

Beschluss

Ergänzend zu der Beschlussfassung vom 15.06.2021 stimmt der Bau- und Umweltausschuss der Erteilung der zusätzlich erforderlichen Befreiungen von der festgesetzten Dachform und Dachneigung für Garagen und Dachgauben sowie von der Höheneinstellung des Hauptgebäudes zu.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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1.10. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2021-041; Neubau eines 5-Familien- und eines 3-Familienwohnhauses mit Carport auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1265/6, Rübezahlweg 13, § 34 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 16.11.2021 ö 1.10

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.


Erläuterung:

Der Neubau eines 5-Familien- sowie eines 3-Familienwohnhauses mit Carportanlage auf dem o. g. Grundstück wurde vom Bau- und Umweltausschuss in seinen Sitzungen vom 10.02.2019 sowie vom 13.07.2021 beraten. Die jeweiligen Beschlussfassungen sind nachfolgend abgedruckt:

Beschlussfassung vom 10.12.2019

„Einer Bebauung des Grundstückes mit fünf Wohneinheiten, zehn Stellplätzen, einer GRZ von 0,35/0,61 sowie einer GFZ von 0,49 wird zugestimmt. Die Einfahrtssituation und die Anordnung des Stellplatzes Nr. 7 sind nochmals zu prüfen und mit dem Bauantrag funktional nachzuweisen. 
Abstimmung: 10 : 0
Auf Grund der schwierigen Verkehrsverhältnisse in der „Alten Steige“ wird seitens des Gremiums darum gebeten, mit dem Eigentümer des Grundstückes Fl.-Nr. 1265/6 Kontakt bezüglich der Abtretung einer Teilfläche für die Verbreiterung der Straße (Ausweich- bzw. Wartefläche) aufzunehmen.“

Beschlussfassung vom 13.07.2021

„Dem Bauantrag wird nicht zugestimmt, da er sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, nicht in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Das geplante Bauvorhaben ist nach Auffassung des Marktes Höchberg städtebaulich nicht vertretbar, auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen und den öffentlichen Belangen.
Abstimmung: 10 : 0“

Da nach der Beschlussfassung vom 13.07.2021 vom Bauherrn weiter an der vom Bau- und Umweltausschuss als zu massiv empfundenen Bebauung des Grundstückes weiter festgehalten wurde, musste der Bauantrag mit dem nicht erteilten gemeindlichen Einvernehmen an das Landratsamt Würzburg weitergeleitet werden. 

Von dortiger Seite wurde nun mit Schreiben vom 04.11.2021 mitgeteilt, dass das Landratsamt Würzburg die Rechtsauffassung des Marktes Höchberg, dass sich das Gebäude hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksteilfläche, die überbaut werden soll, nicht in die nähere Umgebung einfügt, nicht teilt.

Im Ergebnis wurde vom Landratsamt Würzburg festgestellt, dass sich das Bauvorhaben mit seiner starken Fassadengliederung gemäß § 34 BauGB einfügt und die in der Stellungnahme des Marktes Höchberg aufgeführten Ablehnungsgründe, teils durch Umplanung, entkräftet wurden. 

So wurde im Bereich der Zufahrt zur Tiefgarage Rübezahlweg eine Umplanung vorgenommen, so dass die Absturzsicherung inklusive Stützwand die zulässige Gesamthöhe von 2,00 m unterschreitet und demzufolge hier keine Abstandsflächen anfallen. Zudem ist durch die Abschrägung der Zufahrt sowie der vorhandenen Straßenbreite von 6,00 m eine ausreichende Zu- und Abfahrt gewährleistet. 

Beschluss

Der Markt Höchberg hält an seiner Beschlussfassung vom 13.07.2021 fest und erteilt sein Einvernehmen zum vorgelegten Bauvorhaben nicht, da weiterhin die Auffassung vertreten wird, dass sich dieses aufgrund Art und Maß der baulichen Nutzung nicht in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 2

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2. Maßnahmekatalog Tiefbau - Fortschreibung 2021/22

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 16.11.2021 ö 2

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart


Im Januar 2017 hat der Marktgemeinderat in seiner Sitzung einen Maßnahmenkatalog für kommende Tiefbaumaßnahmen festgelegt.
Dieser soll, wie beschlossen, evaluiert werden und für die anstehenden Haushaltsberatungen fortgeschrieben werden.

Von der Verwaltung wird der aktualisierte Maßnahmenkatalog dem Bau- und Umweltausschuss vorgestellt. Die Präsentation wird den Fraktionen im RIS zur Kenntnisnahme zur Verfügung gestellt. Die Mittel für die geplanten Maßnahmen sind bei der Haushaltsaufstellung für das Jahr 2022 zu berücksichtigen.

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3. Berichte und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 16.11.2021 ö 3

Sachverhalt

Marktgemeinderat Martin Lerzer fragt nach, ob eine Aufstockung einzelner Reihenhäuser im Gebiet Hexenbruch mittlerweile möglich ist. 
Hierzu entgegnet die Verwaltung, dass in den jeweiligen Bebauungsplänen festgesetzt wurde, dass sich die einzelnen Häuser einer Reihe in Aussehen und Gestaltung einander anpassen müssen. Die Aufstockung eines einzelnen Hauses wäre somit nur mittels einer Befreiung vom Bebauungsplan möglich. Inwieweit das Landratsamt Würzburg eine solche tatsächlich ausspricht oder eine (vorhabenbezogene) Bebauungsplanänderung notwendig ist, müsste im Rahmen eines Vorbescheidsverfahren geklärt werden. 

Datenstand vom 19.11.2021 11:41 Uhr