Datum: 03.08.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Behandlung von Anträgen auf Vorbescheid und Baugenehmigung
1.1 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2021-047; Umbau und Erweiterung eines bestehenden Wohnhauses auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1318, Winterleitenweg 74, § 34 BauGB
1.2 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2021-049; Nutzungsänderung eines Ausstellungsgebäudes mit Werkstatt zu einem Büro und einer Expressobar auf dem Grundstück Fl.-Nr. 258, Aschaffenburger Straße 5, § 34 BauGB
1.3 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2021-051; Neubau eines Ärztehauses mit offener Mittelgarage im Erdgeschoss auf dem Grundstück Fl.-Nr. 3520, Grundweg 2, Sanierungsgebiet Altort, § 34 BauGB
1.4 Antrag auf isolierte Befreiung Nr. 2021-052; Tor an der Garagenzufahrt mit Feuerwehrtüre im feststehenden Teil auf dem Grundstück Fl.-Nr. 3649/5, Bürgermeister-Seubert-Straße 37, Bebauungsplan "Mehle II", § 30 BauGB
1.5 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2021-053; Hi-Tech Zentrum, Parkplatz Erweiterung Bauteil 3 auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 2920/1, 2921/1, 2922/1 und 2923/1, Tannenstück, § 35 BauGB
1.6 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2021-007; Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Grenzgarage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 533/134, Bayernstraße 16, Bebauungsplan "Südlich der Bayernstraße", § 30 BauGB; hier: Antrag auf Befreiung für die Garage außerhalb des Baufeldes
2 Städtebauförderung 2022; Vorstellung eines Gestaltungskonzeptes für das Grundstück Fl.-Nr. 20 (Hauptstraße 63)
3 Städtebauförderung 2022; Vorstellung eines Gestaltungskonzeptes für die Außenanalgen des Grundstückes Fl.-Nr. 207 (Herrenweg 3)
4 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) | Bauleitplanung; Bebauungsplan "Gewerbegebiet südlich der B27 - 6. Änderung" | Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB zur Teilaufhebung des Bebauungsplanes
5 Bekanntgaben des Bauamtes
6 Berichte und Anfragen

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1. Behandlung von Anträgen auf Vorbescheid und Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 03.08.2021 ö 1
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1.1. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2021-047; Umbau und Erweiterung eines bestehenden Wohnhauses auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1318, Winterleitenweg 74, § 34 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 03.08.2021 ö 1.1

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.


Erläuterung:

Der Bauwerber plant den Umbau und die Erweiterung des bestehenden Wohnhauses „Winterleitenweg 74“. Das Gebäude soll im Untergeschoss und im Erdgeschoss auf einer Breite von 4,50 m und einer Länge von 10,04 m erweitert werden. Das bestehende kleine Satteldach soll abgebrochen und durch ein zusätzliches Dachgeschoss mit Pultdach ersetzt werden.

Beratung:

Der Bau- und Umweltausschuss hat bereits in seiner Sitzung am 19.05.2020 über einen Antrag auf Vorbescheid für den Umbau und eine Erweiterung des bestehenden Einfamilienwohnhauses beraten und folgenden Beschluss gefasst:

Beschlussfassung vom 19.05.2020

„Dem Antrag auf Vorbescheid wird nicht zugestimmt, da das Grundstück nicht an der öffentlichen Erschließung anliegt und ein Stellplatznachweis nicht geführt wurde. 
Dem Bauwerber ist mitzuteilen, dass vor einer erneuten Antragsstellung vorrangig die Frage des ordnungsgemäßen Stellplatznachweises zu klären ist. Aufgrund der Topografie des Geländes wird ein Nachweis am Gebäude als nicht möglich angesehen.
Abstimmung 10:0“

Bei der Vorprüfung des Antrages wurde Folgendes festgestellt:

- Ein amtlicher Lageplan im Maßstab 1:1000 fehlt. Es liegt nur eine Kopie des Lageplanes vom 06.07.2020 vor.
- Die Angabe der Grundstückseigentümer im Lageplan fehlt.
- Auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 1319/3 und 1319/4 sind zwei Stellplätze geplant. Die hierfür erforderliche Grunddienstbarkeit fehlt.
- Die Grunddienstbarkeit auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1319/3 für eine mögliche Zufahrt/Erschließung wurde ebenfalls nicht vorgelegt.
- In den Planunterlagen fehlt die Angabe der Steigung der Zufahrt. 
Nach Aktenlage konnte jedoch ermittelt werden, dass diese eine Steigung von 28 % hat. Gemäß den Empfehlungen für Anlagen des ruhenden Verkehrs (EAR 05) sollen Rampenneigungen im Allgemeinen max. 15 % aufweisen. Rampen im Freien sollten eine Neigung von höchstens 10 % aufweisen und die sichere Befahrbarkeit muss auch bei ungünstiger Witterung gewährleistet sein.
- Ein Geländeschnitt des vorhandenen und künftigen Geländes durch das Baugrundstück und der benachbarten Grundstücke mit Höhenkoten über NN und die Darstellung der Erschließungsstraße fehlt.
- Ein Schnitt für die geplante Zufahrt mit Angaben von Höhen und erforderlichen Ausrundungen fehlt.
- Die Entwässerungspläne fehlen.
- Der Nachweis des Vorhandenseins von Grunddienstbarkeiten für Rechte zur Verlegung von Erschließungsleitungen fehlt.
- Die Berechnung der Grund- und Geschossfläche fehlt.
- Die Nachbarbeteiligung mit dem Eigentümer des Grundstückes Fl.-Nr. 1319/1 an der geplanten Zufahrt fehlt.
- Die Berechnung, dass das KG ein bzw. kein Vollgeschoss ist, fehlt.
- Die Berechnung, dass das DG ein bzw. kein Vollgeschoss ist, fehlt.
- Der Bauwerber plant talseits eine Kniestockhöhe von 1,25 m.

Die Verwaltung empfiehlt dem Marktgemeinderat, dem Bauantrag in der vorliegenden Form nicht zuzustimmen.

Beschluss

Dem Bauantrag wird nicht zugestimmt, da der Nachweis des Vorhandenseins der ordnungsgemäßen Erschließung des Baugrundstückes fehlt. Ebenso besteht mit einer Zufahrtsnahme über eine Rampe mit 28% Steigung kein Einverständnis.
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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1.2. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2021-049; Nutzungsänderung eines Ausstellungsgebäudes mit Werkstatt zu einem Büro und einer Expressobar auf dem Grundstück Fl.-Nr. 258, Aschaffenburger Straße 5, § 34 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 03.08.2021 ö 1.2

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.



Erläuterung:

Die Bauwerberin plant die o. g. Nutzungsänderung. Im Erdgeschoss ist eine Espressobar mit einer Nutzfläche von 24,38 m² geplant. Weiter ist im Erdgeschoss eine Büronutzung mit 21,15 m² und im Dachgeschoss sind zwei Büros mit 10,24 m² und 20,68 m² geplant.

Der Kellerbereich bleibt unverändert Lager.

Beratung:

Bei der Vorprüfung des Antrages wurde Folgendes festgestellt:

- Die Nachbarbeteiligung und die Zustimmung von den Eigentümern der Nachbargrundstücke Fl.-Nrn. 252/4, 251 und 252 fehlen.
- Die Antragstellerin hat den Lageplan und die Bauzeichnungen nicht unterzeichnet.
- Gemäß Genehmigungsbescheid von 1996 waren für das bestehende Wohnhaus 1,5 Stellplätze, für den Laden 1,5 Stellplätze und für die Werkstatt ein Stellplatz erforderlich (Gesamt: vier Stellplätze).
- Für die geplante Nutzungsänderung sind für das bestehende Wohnhaus 1,5 Stellplätze, für die Büronutzung drei Stellplätze und für die Espressobar 2,5 Stellplätze nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung erforderlich (Gesamt: sieben Stellplätze). Zudem sind noch zwei Fahrradabstellplätze erforderlich. 
Nachgewiesen hat die Bauherrin fünf Stellplätze, die allerdings in ihrer Breite und Länge nicht der heutigen Stellplatzsatzung entsprechen, sondern entsprechend der Größenordnung, die zum Zeitpunkt des Genehmigungsbescheides von 1996 erforderlich war, gebaut wurden.
- Für das rückwärtige Wohngebäude sind im hinteren Teil des Grundstückes zwei Stellplätze geplant; einer als gefangener Stellplatz. Der Antrag auf Abweichung wird dem Bau- und Umweltausschuss vorgelegt.

Beschluss

Dem Bauantrag und der erforderlichen Abweichung von der Stellplatzsatzung wird zugestimmt.

Die Baumaßnahme liegt im Sanierungsgebiet Altort des Marktes Höchberg.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 1

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1.3. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2021-051; Neubau eines Ärztehauses mit offener Mittelgarage im Erdgeschoss auf dem Grundstück Fl.-Nr. 3520, Grundweg 2, Sanierungsgebiet Altort, § 34 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 03.08.2021 ö 1.3

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.



Erläuterung:

Die Antragsteller beantragen eine Baugenehmigung für den Neubau eines
Ärztehauses mit offener Mittelgarage im EG auf dem Grundstück Fl.-Nr. 3520, Grundweg - Ecke Heidelberger Straße.
Der Antrag wird nach § 34 BauGB als Innenbereichsvorhaben behandelt Es liegt zudem im festgesetzten Sanierungsgebiet und im Bereich des amtlich festgesetzten Überschwemmungsgebietes „Kühbachverrohrung“.

Beratung:
Bei der Vorprüfung wurde folgendes festgestellt:

- Die Planung sieht ein dreigeschossiges Gebäude mit drei getrennt nutzbaren Arztpraxen in den jeweiligen Obergeschossen sowie eine Parkfläche im Erdgeschoss in konventioneller Bauweise vor. Die geneigten Dachflächen sollen extensiv begrünt werden. Die Fassade soll hinterlüftet und mit Ziegeln verkleidet werden.
- Die Nachbarn haben nicht auf den Plänen unterschrieben.
- Nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung wären für das Objekt 22 Stellplätze erforderlich, es können jedoch nur 18 Stück (incl. ein barrierefreier Stellplatz) nachgewiesen werden. Die Stellplätze haben teilweise nur eine Länge von 5,00 m anstatt den in der gemeindlichen Satzung geforderten 5,50 m. Es wurde deshalb von den Bauwerbern ein Antrag auf Befreiung von der Anzahl und Größe eingereicht. Anstelle von 4 notwendigen Fahrradstellplätzen werden 8 Stück zu Verfügung gestellt werden.
- Eine mögliche Erweiterung (Vertiefung) der gemeindlichen Retentions fläche auf Fl.-Nr. 3515/4 (Graben) wurde vom Antragsteller bereits im Vorfeld mit der Verwaltung abgestimmt. Die Verwaltung empfiehlt in diesem Zusammenhang dem Bauherrn zu prüfen, inwieweit die technischen Anlagen im EG gegen ein mögliches Überflutungsszenario geschützt werden können. 
- Der erforderliche amtliche Lageplan fehlt.
- Die Angabe der Dachneigung fehlt.

Nach Ansicht der Verwaltung stehen dem geplanten Bauvorhaben keine Einwände entgegen, da es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebung einfügt. Hinsichtlich des Maß der baulichen Nutzung sind vor allem entlang der Hauptstraße Geschäftshäuser mit einer vergleichbaren Grundfläche unter Berücksichtigung der seit Anfang 2021 neu eingeführten Abstandsregeln in nennenswerter Anzahl vorhanden. 

Beschluss

Dem Bauvorhaben und den notwendigen Befreiungen wird unter Berücksichtigung der Hinweise und Auflagen zugestimmt.

Die Baumaßnahme liegt im Sanierungsgebiet des Marktes Höchberg.

Das Grundstück liegt im Bereich des Überschwemmungsgebietes „Kühbachverrohrung“ im Bereich der Hauptstraße. Gegen die Erweiterung der gemeindlichen Retentionsfläche auf dem Grundstück Fl.-Nr. 3515/4 (Graben) bestehen keine Einwände. 

Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie die der Stadtwerke Würzburg AG vom 23.02.2021 wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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1.4. Antrag auf isolierte Befreiung Nr. 2021-052; Tor an der Garagenzufahrt mit Feuerwehrtüre im feststehenden Teil auf dem Grundstück Fl.-Nr. 3649/5, Bürgermeister-Seubert-Straße 37, Bebauungsplan "Mehle II", § 30 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 03.08.2021 ö 1.4

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.



Erläuterung:

Antrag 1:

Der Bauwerber plant seine Garagenabfahrt durch eine zweiflügelige, elektrisch betriebene Toranlage im oberen Bereich der Ausfahrt zu verschließen.

Ein ähnlicher Antrag des Grundstückseigentümers (Toranlage parallel zur Straße) wurde seitens des Bau- und Umweltausschusses am 11.02.2019 wegen Ermangelung des erforderlichen Stauraumes nicht positiv beschieden. 
Mit dem neuen Antrag wurde nun die Planung der elektrisch betriebenen Toranlage dahin abgeändert, dass diese nicht parallel zur Grundstücksgrenze, sondern zum Teil zurückgesetzt in der schräg verlaufenden Abfahrt liegt. Hierdurch kann ein Stauraum in der Tormitte zur Grundstücksgrenze von ca. 2,30 m bis 2,50 m und an den Seiten von ca. 1,50 m bzw. 3,50 m erreicht werden.
Der Antrag, bestehend aus Fotomontagen und textlichen Beschreibungen, wird dem Ausschuss vorgelegt.

Beratung zu Antrag 1:

Auch diese Version der Einfriedung entspricht nicht vollumfänglich den Vorgaben aus dem Bebauungsplan Mehle II bzw. der gemeindlichen Stellplatzsatzung, stellt jedoch eine Verbesserung zum Antrag von 2019 da (Fahrzeug steht bei der Aus- bzw. Einfahrt nicht vollständig im Gehwegbereich). 

Die Verwaltung empfiehlt dem Antrag 1 auf isolierte Befreiung zuzustimmen.


Antrag 2:

Der Grundstückseigentümer beantragt zudem, eine (weitere) zweiflügelige Toranlage im Bereich des nachzuweisenden zweiten Stellplatzes auf der Grundstücksgrenze zu errichten. Hier ist auf Grund der straßenbündigen Ausführung der Toranlage kein Stauraum für eine Stellplatznutzung vorgesehen. Die Antragsteller beabsichtigen deshalb den notwendigen zweiten Stellplatz im Bereich der Garagenabfahrt nachzuweisen. Fotomontagen und textliche Beschreibungen hierzu wird dem Ausschuss ebenfalls vorgelegt.

Beratung zu Antrag 2:

Die Garagenabfahrt hat in dem als Stellplatzfläche angedachten Bereich eine Gesamtbreite von ca. 4,10 m. Nach den Vorgaben der gemeindlichen Stellplatzsatzung müsste ein Stellplatz mit einseitiger Mauer eine Breite von 2,60 m haben. Somit würde lediglich eine Durchfahrtsbreite von ca. 1,50 m verbleiben. 

Zeichnerisch vom Bauwerber dargestellt ist eine Durchfahrtsbreite von ca. 2,20 m und eine Parkfläche von 1,80 m. Da diese Planung den Vorgaben der Stellplatzsatzung widerspricht und seitens der Verwaltung erhebliche Zweifel daran bestehen, dass die Abfahrt und der Stellplatz tatsächlich parallel genutzt werden kann, müsste bei Verwirklichung dieser Planung ein gefangener Stellplatz entstehen. Für dessen Erstellung müsste ebenfalls ein Antrag auf isolierte Abweichung von einer örtlichen Bauvorschrift gestellt werden.

Beschluss 1

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Antrag auf isolierte Befreiung von der Stellplatzsatzung des Marktes Höchberg hinsichtlich des reduzierten Stauraums für den Bau des zweiflügeligen, elektrisch betriebenen Tores bei der Garagenabfahrt zu. 

Aufgrund des Abstimmungsergebnisses gilt das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben als nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 5

Beschluss 2

Dem Antrag auf Erteilung einer isolierten Befreiung von den Vorgaben der Stellplatzsatzung (Stellplatzgröße bzw. Schaffung eines gefangenen Stellplatzes) für die Verlegung des für das Wohnhaus erforderlichen zweiten Stellplatz vom Grenzbereich zur Fl.-Nr. 3649/4 in den Abfahrtsbereich der Garage wird nicht zugestimmt. 
In Folge daraus kann an der im ursprünglichen Bauantrag nachgewiesenen Stellplatzfläche kein (weiteres) zweiflügeligen Tor errichtet werden, da hier kein Stauraum vorhanden ist. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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1.5. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2021-053; Hi-Tech Zentrum, Parkplatz Erweiterung Bauteil 3 auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 2920/1, 2921/1, 2922/1 und 2923/1, Tannenstück, § 35 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 03.08.2021 ö 1.5

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.



Erläuterung:

Bereits im Jahr 2007 hatte der Bauwerber die Baugenehmigung für die Errichtung eines (weiteren) Parkplatzes für das Hi-Tech Zentrum beantragt und mit Bescheid des Landratsamtes Würzburg (BG-2007-501) auch so erhalten. Da sich die Umsetzung aus betriebsinternen Gründen verzögerte, wurde die erteilte Baugenehmigung mehrmals (2011 und 2013) verlängert. Mit Schreiben vom 04.11.2015 beantragte der Antragsteller erneut die Verlängerung. Der Bau- und Umweltausschuss hat daraufhin in seiner Sitzung am 08.12.2015 dem Antrag auf Verlängerung letztmalig zugestimmt. Das Landratsamt Würzburg konnte jedoch den Verlängerungsantrag nicht abschließend verbescheiden, da die Baugenehmigung bereits seit dem 08.11.2015 abgelaufen war und eine Verlängerung des Antrages nur dann möglich gewesen wäre, wenn bis zu diesem Zeitpunkt der Antrag beim Landratsamt eingegangen wäre.  

Der Bauherr plant nun die Realisierung der Parkplatzerweiterung und stellt deshalb erneut einen Antrag auf Baugenehmigung. Nach Angabe des Bauherrn ist für die nachhaltige Entwicklung des Geländes der Wölfel Gruppe der Parkplatz erforderlich, um dem aktuell bestehenden Bedarf an Stellplätzen im Bereich der östlichen Grundstückgrenze zu begegnen. Darüber hinaus ist es nur auf diesem Weg möglich, den Entfall von bereits errichteten Stellplätzen während der Baumaßnahmen für weitere Gebäude in der Max-Planck-Straße zu kompensieren, so dass der Parkplatz eine notwendige Voraussetzung für weitere Baumaßnahmen darstellt.

Bei der Vorprüfung des Antrages wurde Folgendes festgestellt:
- Die Baugrundstücke sind im derzeit rechtskräftigen Flächennutzungsplan des Marktes Höchberg bereits als „Parkplatzflächen“ ausgewiesen. 
- Die Nachbarbeteiligung wurde bislang nicht durchgeführt. 
- Die Stellplätze entsprechen hinsichtlich ihrer Größe nicht der gemeindlichen Stellplatzsatzung. 

Beschluss

Die Verwaltung wird ermächtigt, den Bauantrag zustimmend an die Genehmigungsbehörde, Landratsamt Würzburg, weiterzuleiten, wenn der Bauwerber die Planunterlagen dahingehend abgeändert bzw. ergänzt hat, dass die Stellplätze den Vorgaben der gemeindlichen Stellplatzsatzung entsprechen und die ordnungsgemäße Entwässerung der Parkplatzanlage und die Versickerungsfähigkeit des Bodens - insbesondere im Bereich der ausgebildeten Mulde - nachgewiesen wurde. 

Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie die der Stadtwerke Würzburg AG vom 15.06.2021 wird hingewiesen.
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 3

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1.6. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2021-007; Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Grenzgarage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 533/134, Bayernstraße 16, Bebauungsplan "Südlich der Bayernstraße", § 30 BauGB; hier: Antrag auf Befreiung für die Garage außerhalb des Baufeldes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 03.08.2021 ö 1.6

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.



Erläuterung:

Der Bauwerber beabsichtigt ein Einfamilienwohnhaus mit Garage zu errichten. Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 23.02.2021 dem Vorhaben bereits zugestimmt und das Einvernehmen zu den erforderlichen Befreiungen erteilt. 

Von Seiten des Landratsamtes wurde nun im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens festgestellt, dass eine weitere Befreiung für die Errichtung der geplanten Grenzgarage erforderlich ist, da diese nicht an dem im Bebauungsplan vorgesehenen Standort errichtet werden soll. Der Bauwerber hat deshalb mit Schreiben vom 20.07.2021 um die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gebeten. 

Die Verwaltung empfiehlt dem Antrag zuzustimmen, da keine städtebaulichen Gründe gegen die Erteilung der Befreiung bestehen. 

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt der Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Südlich der Bayernstraße“ hinsichtlich des Garagenstandortes zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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2. Städtebauförderung 2022; Vorstellung eines Gestaltungskonzeptes für das Grundstück Fl.-Nr. 20 (Hauptstraße 63)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 03.08.2021 ö 2

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsplanung 2022
200.000 €
Freiwillige Aufgabe

In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 20.04.2021 wurde das Gremium über die damals laufenden Hang- und Mauersicherungsarbeiten am Anwesen „Hauptstraße 63“ informiert. Weiter wurde mitgeteilt, dass vom Stadtplanungsbüro Wegner eine Konzeptplanung zur weitere Nutzung der Fläche ausgearbeitet wird. 

Gestaltungkonzept:



Nachdem die Maßnahme auch in der Bedarfsplanung Städtebauförderung für das Jahr 2022 angemeldet wurde, erfolgt in der heutigen Sitzung eine Vorstellung der Planungen für das Grundstück durch Frau Seifert vom Stadtplanungsbüro Wegner. 

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss billigt den vorgestellten Planungsentwurf des Stadtplanungsbüro Wegner unter der Maßgabe, dass die Gestaltung der rückwärtigen Sitzflächen (Holzdecks) anstatt in Holz in Pflaster (Typ: Castello) erfolgt. Die Verwaltung wird beauftragt einen entsprechenden Förderantrag zu stellen und die Maßnahme nach Zugang des Zuwendungsbescheides umzusetzen. Das erforderliche Baugenehmigungsverfahren soll parallel zum Zuwendungsverfahren eingeleitet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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3. Städtebauförderung 2022; Vorstellung eines Gestaltungskonzeptes für die Außenanalgen des Grundstückes Fl.-Nr. 207 (Herrenweg 3)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 03.08.2021 ö 3

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsplanung 2022
500.000 €
Wohnungsbauförderung

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.11.2019 die am 24.09.2019 vorgestellte Planung zur Sanierung des ehemaligen Jugendzentrums zu fünf Wohneinheiten beschlossen. 
Die Bauarbeiten zur Umsetzung der Planungen laufen bereits und in der heutigen Sitzung stellt das Stadtplanungsbüro Wegner den Mitgliedern des Bau- und Umweltausschusses die die Maßnahme ergänzenden Planungen zur Gestaltung des Außenbereichs des Anwesens (incl. der Treppenaufgänge zur Kirche) vor. 

Gestaltungsvorschlag V 1 (nicht barrierefrei):




Gestaltungsvorschlag V 2 (barrierefrei):

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem vom Stadtplanungsbüro Wegner vorgestellten Planungsentwürfen (Varianten V1 und V2) zu und beauftragt die Verwaltung einen Förderantrag (Städtebauförderung) bei der Regierung von Unterfranken zu stellen, nachdem eine Entscheidung der Förderstelle (Wohnungsbauförderung) hinsichtlich der Notwendigkeit des barrierefreien Ausbaus getroffen wurde. Hierzu ist ergänzend noch die Stellungnahme des Behindertenbeauftragten einzuholen.

Hinsichtlich des sich vor dem Anwesen befindlichen Kastanienbaumes ist seitens der Verwaltung vorgesehen, diesen grundsätzlich zu erhalten. Ein Formschnitt zur Verringerung des Kronenausmaßes wurde jedoch bereits im Auftrag gegeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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4. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) | Bauleitplanung; Bebauungsplan "Gewerbegebiet südlich der B27 - 6. Änderung" | Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB zur Teilaufhebung des Bebauungsplanes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 03.08.2021 ö 4

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
nicht haushaltsrelevant (Kosten werden vom Antragssteller getragen)

Der Bau- und Umweltausschuss hat sich in seiner Sitzung am 13.07.2021 mit dem Antrag auf Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet südlich der B27“ für die Schaffung von neuem Wohnraum in einem ehemalig gewerblich genutzten Bürogebäude befasst und sich für die Durchführung eines entsprechenden Verfahrens zur Bebauungsplanänderung ausgesprochen. 
Das Vorhaben dient der Innenentwicklung, da der gewerbliche Leerstand - welcher bereits seit längerer Zeit in dem Gebäude vorhanden ist - mit dieser Änderung für Wohnzwecke aktiviert werden kann. Ziel der Änderung ist es deshalb, durch die Anpassung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Gewerbegebiet südlich der B27“ dem Grundstück diese geplante Umnutzung zu ermöglichen und damit dem Prinzip des Flächensparens durch Nachverdichtung im Innenbereich entsprechend Rechnung zu tragen.

In der heutigen Sitzung des Bau- und Umweltausschusses soll nun der nach § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB erforderliche Aufstellungsbeschluss für die Einleitung des Änderungsverfahrens sowie der Billigungs- und Auslegungsbeschluss nach dem BauGB gefasst werden. 

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB geändert. Auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB kann deshalb verzichtet werden. Nach der Billigung des Planentwurfes schließt sich somit auch gleich das öffentliche Auslegungsverfahren (§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB) an. 

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt nach § 2 Abs. 1 BauGB die Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet südlich der B27“ im Rahmen des 6. Änderungsverfahrens. Der Anlass sowohl die Ziele und Zwecke der Planung sind im vorstehenden Sachvortrag begründet. Die Bebauungsplanteilaufhebung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB

Der Umgriff des Planungsgebietes umfasst die Fl.-Nr. 3192/3 sowie Teilflächen der öffentlichen Verkehrsanlagen Fl.-Nrn. 3936/1 (Kister Straße) sowie 2796/7 (Otto-Hahn-Straße) der Gemarkung Höchberg. 

Das Planungsgebiet hat eine Größe von 1.480 m²; dessen Umgriff ist aus folgendem unmaßstäblichen Lageplanausschnitt ersichtlich.

Lageplanausschnitt:



Zudem billigt der Bau- und Umweltausschuss den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet südlich der B 27 - 6. Änderung“ in der Fassung vom 03.08.2021 mit Begründung und beauftragt die Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem Stadtplanungsbüro Wegner, Veitshöchheim mit der Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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5. Bekanntgaben des Bauamtes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 03.08.2021 ö 5

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant€


Zu den einzelnen vom Bauamt derzeit betreuten Projekten wird ein Überblick über die Verfahrensstände gegeben:

Flächennutzungsplan - Gesamtüberarbeitung
Die sehr aufwändigen Vorarbeiten (z. B. Bestandaufnahme aller ökologischen Flächen) für das Verfahren werden seit der Fassung des Einleitungsbeschlusses von dem Büro Wegner Stadtplanung sowie der Landschaftsplanerin Miriam Glanz durchgeführt. 

Bebauungsplanänderung „Gewerbegebiet südlich der B27“
Von den ausführenden Büros Haines-Leger (Bebauungsplanung) sowie arc.grün (Grünordnungsplanung) wird der derzeit vorhandene Bestand in die Planungen eingearbeitet. Anfang August ist ein Abstimmungsgespräch in der Verwaltung vorgesehen, so dass dem Marktgemeinderat in seiner Oktobersitzung ein erster Planungsentwurf erläutert werden kann. 

Überplanung „Südzucker-Areal“
Für die Überplanung der Flächen am Spitalholz hält es die Verwaltung für unerlässlich, mit den Mitgliedern des Marktgemeinderates im Rahmen eines „Auftaktworkshops“ die Ziele und weitere Vorgehenswiese genauer zu definieren. Coronabedingt konnte dieser jedoch bisher leider nicht stattfinden. Eine Terminierung ist für den Herbst 2021 vorgesehen.

St. Matthäus Areal 
Am 21.07.2021 findet hinsichtlich der weiteren Entwicklung des St. Matthäus Areals ein Ortstermin mit Herrn Pfarrer Fenske und dem Architekten den Evang. Landeskirche (Herrn Illig) statt. Bei diesem Termin hat man die weitere Vorgehensweise hinsichtlich der Möglichkeiten der Findung geeigneter Bebauungsvorschläge abgesprochen (Durchführung eines städtebaulichen Ideenwettbewerbs).

Ernst-Keil-Schule - Erweiterungsbau
Die Verträge mit der Rohbaufirma Sieder aus Lohr sind unterzeichnet,
Es findet ein reger Planungsaustausch und Abstimmungen zwischen den Projektbeteiligten statt. Derzeit wird durch den Unternehmer noch die Statik für die Unterfangung des Bestandsbaues zur Vorlage beim Prüfstatiker erstellt.
Nach Freigabe dieser wird ein Baubeginn noch Anfang August (gemäß Vertrag) erwartet. Ein genauer Termin kann zum Zeitpunkt der Einladung zur heutigen Sitzung noch nicht bekannt gegeben werden.

Kindergarten im Wiesengrund - Krippenanbau
Im Juni 2021 wurden mit den Bauarbeiten für den Kindergartenanbau begonnen. Die geplante Fertigstellung ist für Ende März 2021 geplant.
In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 13.07.2021 wurde von der Verwaltung eine Kostenübersicht der bisher vergebenen Arbeiten vorgestellt. Danach wurden bisher die Rohbau-, HLS-, Elektro-, Fenster-, Dachdecker und Gerüstbauarbeiten ausgeschrieben und vergeben. Die Vergabekosten betragen danach 747.280,51 € die Schätzkosten betrugen 708.850,29 €. Die sich aus diesen Zahlen ergebende Kostensteigerung von rund 6 % wird angesichts der derzeit herrschenden Rohstoffknappheit als tolerabel angesehen.

Neubau von Photovoltaikanlagen Bauhof / tegut
Im Haushalt 2021, sind unter der Haushaltsstelle1.8100.9463, 100.000,00 € für eine neue Photovoltaikanlage eingestellt. Geplant und untersucht werden sollte, ob die Anlage auf den nördlich gelegenen Dächern des Bauhofes errichtet werden kann.
Geplant wurde eine Anlage mit 82,14 kWp. Die Kosten gemäß einem eingeholten Angebot belaufen sich auf rund 80.000,00 €. Hinzu kommen noch die Kosten für die notwendigen Tiefbauarbeiten zum Feuerwehrgebäude von ca. 15.000,00 €. Zusammen rd. 95.000,00 €. Daraus ergibt sich eine Amortisationszeit von mehr als 25 Jahren, ohne Reparaturen. Die Nutzungszeit einer Photovoltaikanlage wird auf 30 Jahre geschätzt.

Die Verwaltung hat jetzt die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem 
Dach des neuen tegut-Marktes untersucht.
Eine Vorplanung und Angebotseinholung mit einer Leistung von 142.600 kWp ergibt eine Amortisationszeit von 12,4 Jahre. Grund hierfür ist die Ausrichtung der Module nach Süden.
Sobald eine verbindliche Planung der von der Firma tegut belegten Dachfläche (mit Lüftungsgeräten. Kühlgeräten usw.) vorliegt, wird die verbleibende Dachfläche entsprechend verplant, für die mögliche Leistung Angebote eingeholt und dem Bau- und Umweltausschuss zur Entscheidung/Vergabe vorlegen. 
Parallel hierzu laufen derzeit noch Gespräche mit der Firma tegut, ob evtl. eine solche Anlage auf eigene Kosten errichtet und betrieben wird. 

Elektrotankstellen
Die durch den Markt Höchberg vorgeschlagenen Standorte für die Errichtung einer jeweils 22 KW Ladesäule an den Standorten Wallweg-Kulturscheune und Tiefgarage „tegut“ sind Seiten eines möglichen Kooperationspartners für Ladeinfrastruktur Firma N-ERGIE aus Nürnberg als machbar geprüft worden. Die Umsetzung der Fördermaßnahme erfolgt über entsprechende Aufrufe, gegebenenfalls mit weiteren inhaltlichen Anforderungen. In der Regel erfolgen zwei Aufrufe pro Jahr. Der nächste Aufruf des bayerischen Förderprogramms „Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge“ ist für Herbst 2021 geplant.
Die Verwaltung prüft derzeit inwieweit das neu aufgelegte Förderprogramm „Ladeinfrastruktur vor Ort“, bereitgestellt vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur für Höchberg interessanter wäre, da hier die Kommune als Eigentümer der Ladepunkte fungiert und diese an einen potenziellen Betreiber verpachtet. Eine Förderung könnte dann sofort beantragt werden.

Spielplatz „Bayernstraße“
Am Spielplatz „Bayernstraße“ fand im Juli ein Ortstermin mit den zuständigen Mitarbeitern der Verwaltung und des Bauhofes statt. Ein Vorschlag zur Neugestaltung soll im September 2021 dem Bau- und Umweltausschuss vorgestellt werden. 

Haushaltsberatung 2021 | Antrag FDP - Förderung von privaten Initiativen für ein grüneres Höchberg 
Der Entwurf einer Satzung für die Förderung von privaten Initiativen für ein grüneres Höchberg wurde von der Verwaltung mittlerweile erstellt und wird den Fraktionen zur Beratung übermittelt. Sofern Änderungs-, bzw. Ergänzungswünsche bestehen, wird gebeten, diese bis 17.09.2021 mitzuteilen, da eine abschließende Beschlussfassung in der Sitzung des Marktgemeinderates am 27.09.2021 vorgesehen ist.

Wohnbaugesellschaft
Hier haben erste Vorgespräche stattgefunden. Im Herbst wird Herr Maier vom VdW (Verband bayerischer Wohnungsunternehmen - Baugenossenschaften und –gesellschaften e.V.) zu einem Impulsvortrag in eine Sitzung kommen.

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6. Berichte und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 03.08.2021 ö 6

Sachverhalt

Marktgemeinderat Martin Guckenberger erkundigt sich nach dem Stand der Bauarbeiten zum Wertstoffhof, da momentan wieder keine Baustellentätigkeit zu erkennen ist. 
Erster Bürgermeister Alexander Knahn teilt mit, dass dem Markt Höchberg hierzu keinerlei Informationen vorliegen, er jedoch beim Kommunalunternehmen nach den Gründen der Bauverzögerung fragen wird.  

Marktgemeinderätin Susanne Cimander bittet um die Einzeichnung der Abgrenzungslinie des „Gehwegbereiches“ im Allerseeweg und um Nachzeichnung der Linie im Seeweg, da diese bereits sehr stark abgenutzt ist.
Hierzu entgegnet die Verwaltung, dass der Auftrag an das Markierungsunternehmen bereits erfolgt sei und umgesetzt wird, sobald die Firma wieder in Höchberg tätig ist.    

Datenstand vom 07.09.2021 09:25 Uhr