Datum: 29.03.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Kulturscheune
Gremium: Marktgemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Gebührenkalkulation Bestattungswesen; 1.Satzung zur Änderung der Friehofsgebührensatzung (FGS) des Marktes Höchberg (1. Änderungssatzung)
2 Erlass der Satzung über den Umweltbeirat des Marktes Höchberg
3 Betrieb des Mainlandfreizeitbades Höchberg
4 Berichte und Anfragen

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1. Gebührenkalkulation Bestattungswesen; 1.Satzung zur Änderung der Friehofsgebührensatzung (FGS) des Marktes Höchberg (1. Änderungssatzung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 29.03.2022 ö 1

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
0.7501.1142 und 1145
€120.000 Euro 
Pflichtaufgabe

Für Einrichtungen, die überwiegend dem Vorteil einzelner Personen oder Personengruppen dienen, sollen Benutzungsgebühren erhoben werden (Kostenrechnende Einrichtungen). Bestattungseinrichtungen zählen zu diesen Einrichtungen. Das Gebührenaufkommen soll die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähige Kosten decken. Die Gebühren sind nach dem Ausmaß zu bemessen, in dem die Gebührenschuldner die öffentliche Einrichtung benutzen.

Die Benutzungsgebühren für die Bestattungseinrichtungen des Marktes Höchberg wurden letztmals 2018 kalkuliert und zum 01.01.2019 angepasst. Alle vier Jahre soll spätestens eine Neukalkulation durchgeführt werden. 
Bei Friedhöfen hat die Gemeinde einen Ermessensspielraum für Grünanlagen und Wege oder für besonderen denkmalpflegerischen Aufwand, einen Teil der Gesamtkosten aus den allgemeinen Haushaltsmitteln zu decken. Deshalb wurde in der Kalkulation von den durch Grabgebühren zu finanzierenden Kosten für Friedhofsunterhalt der Maximalbetrag von 20 % als Gemeindeanteil abgezogen.

Bei der letzten Gebührenerhöhung wurde eine 75 %-ige Kostendeckung angestrebt. Der tatsächliche Kostendeckungsgrad betrug die letzten Jahre 

2020
52%
2019
50%
2018
36%
2017
33%
2016
42%

Auch die Kommunalaufsicht des Landkreises Würzburg weist bei Haushaltsprüfungen immer wieder auf die Kostenunterdeckungen im Bestattungswesen hin.

Im RIS wird eine Übersicht mitverschiedenen Kostendeckungsgraden sowie den bisherigen Gebühren zur Verfügung gestellt.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt, die 1. Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung (FGS) in folgender Fassung:

1. Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung des Marktes Höchberg

Aufgrund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes und Art. 20 des Kostengesetzes erlässt der Markt Höchberg folgende Satzung: 

§ 1

§ 4 – Grabnutzungsgebühren - der Friedhofsgebührensatzung vom 28.11.2018 erhält folgende Fassung:

(1) Die Grabnutzungsgebühr beträgt bei der erstmaligen Zuteilung des Nutzungsrechts für die Dauer der Ruhezeit nach § 23 Friedhofs- und Bestattungssatzung für

a)        ein Reihengrab
820 €
b) ein Einzelwahlgrab
1.220 €
c) ein Familienwahlgrab
2.400 €
d) ein Kindergrab
200 €
e) ein Sternenkindergrab (einmalig)
50 €
f)        eine zusätzliche Urne im Einzelwahl- oder Familienwahlgrab
400 €
g)        ein Urnenerdgrab
770 €
h) ein Urnennischenwandgrab
1.900 €
i) ein anonymes Urnengrab
500 €
j)        ein Baumgrab
850 €

(2)        Für die Verlängerung eines Grabnutzungsrechtes beträgt die Grabnutzungsgebühr pro Jahr für
               
a) ein Einzelwahlgrab
81 €

a) ein Familienwahlgrab
160 €
c) ein Kindergrab
20 €
d)        ein Urnenerdgrab
51 €
e) ein Urnennischenwandgrab
127 €

f)        ein Baumgrab
 57 €

§ 2

§ 5 – Bestattungsgebühren - der Friedhofsgebührensatzung vom 28.11.2018 erhält folgende Fassung:

Die Gebühr für das Ausheben und Verfüllen von Baumgräbern beträgt
 165 €

§ 3

§ 6 – Benutzungsgebühren - der Friedhofsgebührensatzung vom 28.11.2018 erhält folgende Fassung:

Die Benutzungsgebühr beträgt für die Nutzung 

a) der Aussegnungshalle und der Friedhofseinrichtungen (pro    angefangenen Tag)
300 €
b) des Leichenraums (pro angefangenen Tag)
70 €
c) des Kühlraums (pro angefangenen Tag)
70 €
§ 4

§ 7 – Verwaltungsgebühren - der Friedhofsgebührensatzung vom 28.11.2018 erhält folgende Fassung:
Für Amtshandlungen werden folgende Kosten erhoben

a)        Die Erteilung einer Genehmigung zur Vornahme gewerblicher Arbeiten in den Friedhöfen (für jedes angefangene Kalenderjahr)
100 €
b) Die Erteilung einer Genehmigung zur Vornahme gewerblicher Arbeiten in den Friedhöfen (einmalig)
15 €
c) Die Erteilung einer Genehmigung zur Errichtung eines Grabdenkmals
15 €
d) Die Erteilung von Ausnahmen von den Bestimmungen der Friedhofs- und Bestattungssatzung und der Erlass von Einzelanordnungen auf Grundlage der Friedhofs- und Bestattungssatzung
15 €

§5

Diese Satzung tritt am .1 Juli 2022 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Freitext nach TOP

Auf Anregung des 3. Bürgermeisters Bernhard Hupp sollte die Verwaltung auch Vorschläge erarbeiten, um eine künftige Gebührenkalkulation für die Friedhöfe positiv zu beeinflussen. Beispielhaft wäre eine teilweise Umnutzung als Grünanlage eventuell denkbar.

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2. Erlass der Satzung über den Umweltbeirat des Marktes Höchberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 29.03.2022 ö 2

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart


Der Marktgemeinderat hat sich in seiner Sitzung am 23.11.2021 sehr ausführlich mit der Thematik befasst. Es wurde der Grundsatzbeschluss über die Einrichtung eines Umweltbeirates gefasst, dessen Aufgaben und Rechte sowie die Zusammensetzung und Abhandlung der Tätigkeiten per Satzung geregelt werden sollen. Ein Satzungsentwurf wurde den Fraktionen des Marktgemeinderates am 20.12.2021 zur Beratung vorgelegt.

Der Verwaltung wurden die Stellungnahmen der SPD-Fraktion vom 10.02.2022, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 22.02.2022, der Fraktion Freie Wähler Höchberger Mitte vom 22.03.2022 und der CSU-Fraktion vom 23.3.2022 zugeleitet. Die Stellungnahmen wurden im Satzungsentwurf der Verwaltung berücksichtigt. In den Entwurf sind bezüglich der Leitung der Sitzungen durch ein Mitglied der Verwaltung auch die Erfahrungen aus der langjährigen Tätigkeit des Seniorenbeirates eingeflossen. Unter Berücksichtigung der in der Satzung klar vorgegebenen Struktur des Umweltbeirates wird die Notwendigkeit einer Leitung durch ein Mitglied der Verwaltung nicht empfohlen. Für die erstmalige Ladung des Umweltbeirates und der damit zusammenhängenden Sitzung einschließlich der Wahl gemäß § 4 der Satzung wird die Verwaltung unterstützend tätig.

Nach ausführlicher Diskussion stellt Marktgemeinderat Karl Kieselbach den Antrag, die unter § 2 Abs. 1 Buchstabe h vorgesehenen drei weiteren Beiratsmitglieder nicht in den Umweltbeirat aufzunehmen, um die Größe des Gremiums zu reduzieren.

Beschluss 1

Die unter § 2 Abs. 1 Buchstabe h der Umweltbeiratssatzung vorgesehen drei weiteren Beiratsmitglieder werden nicht in den Umweltbeirat aufgenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 16

Abstimmungsbemerkung
Danach stellt Marktgemeinderat Walter Feineis den Antrag, die Zusammensetzung des Umweltbeirates dahingehend zu ändern, dass für den Bund Naturschutz zwei Vertreter sowie für die Landwirtschaft ebenfalls zwei Vertreter in den Umweltbeirat aufgenommen werden.

Beschluss 2

Die Zusammensetzung des Umweltbeirates wird wie folgt geändert:

§ 2 Absatz 1 Buchstabe a:
Zwei Vertreter der Ortsgruppe des Bundes Naturschutz und anderer Umweltschutzverbände

§ 2 Absatz 1 Buchstabe b:
Zwei Vertreter der Landwirtschaft

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 17

Abstimmungsbemerkung
Aus den Stellungnahmen der CSU/SPD/FDP/UWG geht hervor, dass der Vorsitz im Umweltbeirat durch ein Mitglied der Verwaltung besetzt werden soll.

Beschluss 3

§ 2 Absatz 6 wird wie folgt geändert:
Mitglieder des Marktgemeinderates können keine Beiratsmitglieder werden.

§ 4 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
Den Vorsitz im Umweltbeirat übernimmt ein Mitglied der Verwaltung. Der Beirat wählt für seine Amtszeit aus seiner Mitte eine Stellvertreterin/einen Stellvertreter sowie einen Schriftführer.

Mit Ausnahme dieser Änderungen beschließt der Marktgemeinderat die von der Verwaltung vorgelegte Satzung über den Umweltbeirat des Marktes Höchberg.
Satzung über den Umweltbeirat 
des Marktes Höchberg
(Umweltbeiratssatzung – UBS)



Der Markt Höchberg erlässt auf Grund des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) folgende Satzung:


§ 1 Aufgaben und Rechte

  1. Der Markt Höchberg bildet einen Beirat für Umwelt-, Landschafts- und Naturschutz.

  1. Aufgabe des Beirates ist es, das allgemeine Verständnis für den Umwelt- und Naturschutzgedanken zu fördern, den Marktgemeinderat und die Verwaltung in Fragen des Umweltschutzes, des Naturschutzes, der Beurteilung von Bebauungsplänen, Straßenbaumaßnahmen und bei der Pflege der öffentlichen Flächen sowie Freizeitmaßnahmen zu beraten. Dies geschieht durch Stellungnahme auf Bitten des Marktgemeinderates, eines Ausschusses oder des Bürgermeisters. Unabhängig davon kann der Beirat von sich aus Vorschläge, Anregungen, Stellungnahmen oder Gutachten abgeben, die auf seinen Antrag hin im Marktgemeinderat oder den zuständigen Ausschüssen zu behandeln sind.

  1. Die Vorschläge, Anregungen, Stellungnahmen, Gutachten oder Anträge des Beirates sollen möglichst umgehend, mindestens innerhalb einer Frist von drei Monaten, vom Marktgemeinderat oder dem zuständigen Ausschuss behandelt und einer Entscheidung zugeführt werden.


§ 2 Zusammensetzung und Vorschläge

  1. Der Beirat besteht aus 10 Mitgliedern und setzt sich wie folgt zusammen:

  1. 1 Vertreter/in der Ortsgruppe des Bundes Naturschutz und anderer Umweltschutzverbände
  2. 1 Vertreter/in der Landwirtschaft
  3. 1 Vertreter/in der Forstwirtschaft
  4. 1 Vertreter/in des Verschönerungsvereins
  5. 1 Vertreter/in des Obst- und Gartenbauvereins
  6. 1 Vertreter/in der Jägerschaft
  7. 1 Vertreter/in der Imker
  8. 3 weitere Beiratsmitglieder, die nach Möglichkeit Kenntnisse und Erfahrungen im Aufgabenbereich nach § 1 Abs. 2 haben sollen. Sollten die unter Buchstabe a-g aufgeführten Gruppen und Vereinigungen nicht rechtzeitig vor der Konstituierung des Beirates (siehe Abs. 3 und 4) so viele Vertreter/innen benennen, wie Ihnen nach dieser Satzung zustehen, werden vom Marktgemeinderat entsprechend mehr Beiratsmitglieder bzw. Stellvertreter/innen gemäß Buchstabe h berufen. Dies gilt auch für den Fall, dass eine der unter Buchstabe a-g aufgeführten Gruppen und Vereinigungen, falls ein auf Ihren Vorschlag bestelltes Beiratsmitglied bzw. ein stellvertretendes Beiratsmitglied ausscheidet, nicht binnen zwei Monaten nach dessen Ausscheiden eine/einen neue/n Vertreter/in benennt.

  1. Die Beiratsmitglieder sind an Weisungen nicht gebunden. Sie müssen Gemeindebürger Art. 15 Abs. 2 GO sein.

  1. Die Amtszeit beginnt mit der Berufung in den Beirat für Umwelt-, Landschafts- und Naturschutz. Der Beginn der ersten Amtszeit wird durch Beschluss des Marktgemeinderates festgelegt. Die Amtszeit beträgt 2 Jahre. Eine Abberufung ist nur aus wichtigem Grund möglich.

  1. Berufung und Abberufung von Beiratsmitgliedern erfolgen aufgrund Marktgemeinderatsbeschluss nach Vorschlag der in Absatz 1 genannten Gruppen bzw. aufgrund eingegangener Bewerbungen.

  1. Für die Mitglieder des Umweltbeirates werden für den Fall der Verhinderung Stellvertreter/innen bestellt. Jede der in Abs. 1 Buchstabe a-g genannten Interessengruppen und der Markt Höchberg bestellen jeweils die gleiche Anzahl an Stellvertreter/innen wie an Mitgliedern im Umweltbeirat. Die Stellvertreter/innen sind berechtigt, im Fall der Verhinderung jedes von der jeweiligen Interessensgruppe bestellte Umweltbeiratsmitglied zu vertreten, die auch ihn/sie zum/zur Stellvertreter/in bestellt hat. Gleiches gilt für die Vertretung der von des Marktes Höchberg gem. Abs. 1 Buchstabe h bestellten Umweltbeiratsmitglieder.

  1. Mitglieder des Marktgemeinderates können keine Beiratsmitglieder werden.


§ 3 Ehrenamt

Die Tätigkeit im Beirat für Umwelt-, Landschafts- und Naturschutz ist ehrenamtlich.


§ 4 Geschäftsgang

  1. Den Vorsitz im Umweltbeirat übernimmt ein Mitglied der Verwaltung. Der Beirat wählt für seine Amtszeit aus seiner Mitte eine Stellvertreterin/einen Stellvertreter sowie einen Schriftführer.

  1. Der Beirat bestellt für jeden Beratungsgegenstand aus seiner Mitte eine/n Berichterstatter/in. Ihm/Ihr obliegt es, dem Beirat den Vorschlag einer Stellungnahme zu unterbreiten und das Ergebnis der Beratungen in einer schriftlichen Stellungnahme niederzulegen.

  1. Kommt eine einheitliche Meinung nicht zustande, so ist erforderlichenfalls eine zweite Stellungnahme zu erstellen oder abweichende Meinungen in der Niederschrift festzuhalten und diese der Stellungnahme beizufügen.

  1. Die Sitzungen des Beirates sind entsprechend den Bestimmungen der Gemeindeordnung öffentlich bzw. nichtöffentlich.

  1. Über die Sitzungen des Beirates sind Niederschriften zu fertigen, aus denen zumindest Tag und Ort der Sitzung, die anwesenden Mitglieder, die beratenen Tagesordnungspunkte sowie die Ergebnisse ersichtlich sein müssen.
Die Niederschriften sind von dem/der Vorsitzenden zu unterschreiben. Sie sollen der Verwaltung in Abdruck zugeleitet werden.
  1. Die Einladung hat rechtzeitig, mindestens eine Woche vorher, schriftlich gegenüber den Beiratsmitgliedern unter Beifügung einer Tagesordnung zu erfolgen. Den Mitgliedern des Marktgemeinderates soll die Einladung zur Kenntnis gegeben werden. Es sollte darauf geachtet werden, dass sich die Sitzungstermine des Marktgemeinderates und des Umweltbeirates nicht überschneiden, um zu gewährleisten, dass die Marktgemeinderatsmitglieder bei Sitzungen des Beirates als Zuhörer/innen anwesend sein können.

  1. Der Beirat kann sich eine Geschäftsordnung geben. Unterlässt er dies, so gilt die Geschäftsordnung des Marktgemeinderates analog.


§ 5 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 1.4.2022 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 7

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3. Betrieb des Mainlandfreizeitbades Höchberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 29.03.2022 ö 3

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart


Der Markt Höchberg betreibt seit 1976 das Mainlandbad, seit der Eröffnung ist am Donnerstag der Warmbadetag vorgesehen. Aus den vorliegenden Akten ist sogar entnehmbar, dass sich bereits im Jahre 1978 der Hauptausschuss mit den entstehenden Kosten für die Aufheizung bzw. den entstehenden Mehrkosten bei Einführung eines zweiten Warmbadetages beschäftigt hat.

Unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklung auf dem Energiesektor und den damit verbundenen klimatischen Auswirkungen sieht sich die Verwaltung in der Verpflichtung die Thematik für eine grundsätzliche Entscheidung dem Marktgemeinderat vorzulegen.

Der Donnerstag als Warmbadetag ist mit Abstand der besucherstärkste Zeitraum, zusammen mit dem durch die Aufheizphase des Wassers bereits attraktivem Mittwoch findet die Hälfte aller Besucher den Weg ins Mainlandbad. 

Die Fragen der geeigneten Beckerwassertemperaturen werden seit vielen Jahren diskutiert. Wissenschaftliche Untersuchungen des Bundesverbandes öffentliche Bäder und der deutschen Gesellschaft für das Badewesen e.V. haben gezeigt, dass dem Baden und Schwimmen ein hoher gesundheitlicher Stellenwert zukommt. Sie dienen der körperlichen und sportlichen Betätigung, der Gesundheit durch Reiztraining und der Steigerung der Lebensfreude. 

Unabhängig davon sind jedoch öffentliche Bäder auch nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu führen, die Zielsetzung lautet: ein attraktives Angebot, hohe Besucherzahlen und angemessene Eintrittspreise. Dabei sind zweckentsprechende Wassertemperaturen von wesentlicher Bedeutung.

Das Mainlandfreizeitbad wird zurzeit mit einer Wassertemperatur von ca. 28°C, an den Warmbadetagen mit ca. 30°C betrieben. Im Nichtschwimmerbereich liegen die Temperaturen geringfügig höher. 

Nach den Richtlinien für den Bäderbau werden für Nichtschwimmer/Schwimmer und Wellenbecken Wassertemperaturen von 24°C bis 28°C empfohlen. Für den Schwimmsport sind 25°C bis 26°C erforderlich. In der Praxis liegen Wassertemperaturen heute jedoch bereits den Besuchererwartungen entsprechend kontinuierlich bei 26°C bis 28°C.

Das Angebot von Warmbadetagen wird nach Kenntnis der Fachverbände häufig wahrgenommen, ist jedoch in den letzten Jahren aufgrund der deutlich höheren Betriebskosten stark rückläufig. Üblicherweise handelt es sich dabei um 1-2 Tage in der Woche. Im Allgemeinen wird der Donnerstag bevorzugt, da sich dieser Wochentag bundesweit als schwächster Besuchertag erwiesen hat. 

Als Warmbadetag gelten Zeiten, an denen die Wassertemperaturen etwa 2°C bis 4°C über die Normaltemperaturen angehoben werden. An diesen Tagen liegt die Wassertemperatur durchschnittlich bei etwa 30°C. Die Wassertemperaturen sollen nach Ansicht der Fachverbände 32°C nicht übersteigen, da diese Temperatur bereits den unteren Grenzwert für die gezielte Bewegungstherapie im Rahmen der Prävention und Rehabilitation darstellt. Aus medizinischer Sicht soll diese Wassertemperatur deshalb möglichst nicht erreicht, auf keinen Fall aber überschritten werden.

Unter gesundheitlichen Betrachtungen steht außer Frage, dass kühleres Wasser zu bevorzugen ist. Vom medizinischen Standpunkt aus liegt die empfohlene Wassertemperatur für einen gesunden Menschen, der aktiv schwimmen möchte, bei etwa 23°C.

Nach den Erfahrungen der Fachverbände steigen die Besucherzahlen an den Warmbadetagen um 30 bis 50 %. Es liegen jedoch keinerlei Erkenntnisse vor, in wieweit Warmbadetage zu einer Reduzierung der Besucherzahlen an anderen Wochentagen geführt haben und ob durch Warmbadetage zusätzlich Besucher gewonnen werden.

Mehrkosten entstehen durch

  • Aufheizen des Beckenwassers, 
  • Anpassung des Raumklimazustandes (Temperatur- relative Feuchte)
  • Höheren Verbrauch an Desinfektion- und Filterhilfsmittel,
  • Stromverbrauch,
  • Frischwasserzugabe 

Diese Aufwendungen sind in den einzelnen Bädern unterschiedlich und hängen ganz wesentlich von der Kernkonzeption der technischen Ausstattung des Bades ab. Eine genaue Bestimmung der Mehrkosten für einen Warmbadetag ist schwierig, da differenzierte Verbrauchsmessungen nur selten durchgeführt werden können. Für das Mainlandfreizeitbad ist unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Energiepreise von jährlichen Mehrkosten in Höhe von 25.000 € bis 30.000 € für die Warmbadetage auszugehen.

Zahlreiche Nutzergruppen des Schwimmbades empfinden die hohen Wassertemperaturen als besonders wohltuend. Verwiesen wird hierbei auf die Deutsche Rheumaliga, die Osteoporose- und Parkinsongruppe, sowie natürlich auch besonders der große Anteil älterer Besucherinnen und Besucher.

Unter Berücksichtigung der teilweise dramatisch angestiegenen Kosten im Energiesektor und der seit Jahren andauernden Entwicklung im Zuge des Klimawandels wird der Warmbadetag im Mainlandbad zur Diskussion gestellt. In diesem Zusammenhang weist die Verwaltung noch darauf hin, dass der Warmbadetag seit Beginn der Corona-Pandemie aufgrund der damit zusammenhängenden Besucherkonzentration sowieso nicht weiter aufrechterhalten wurde.

Über die Fortführung des Warmbadetages ergibt sich eine sehr ausführliche Diskussion. Die Verwaltung wird beauftragt, für eine der nächsten Sitzungen des Marktgemeinderates verschiedene Alternativlösungen für eine Entscheidungsfindung vorzubereiten. Beispielhaft genannt wurde ein Zuschlag, der nur für den Warmbadetag gilt, eine generelle Anpassung der Eintrittsgelder, für einen längeren Zeitraum erhöhte Beckentemperaturen im kleinen Becken oder auch die Beschränkung eines Warmbadetages auf jede zweite Woche.


 

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4. Berichte und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 29.03.2022 ö 4

Sachverhalt

Die Verwaltung informiert die Mitglieder des Marktgemeinderates über die Zulassung von Radverkehr entgegen der Einbahnregelung für die Gustav-Heinemann-Allee sowie in der Friedrich-Ebert-Straße aus Richtung Bundesstraße kommend.

Weiterhin weist die Verwaltung darauf hin, dass aktuell im Ortsgebiet Höchberg 80 Elektrofahrzeuge zugelassen sind. In den Jahren 2018 waren 26 bzw. 2017 18 Fahrzeuge zu verzeichnen.

Anschließend informiert die Verwaltung über die derzeitige Situation bezüglich der Flüchtlinge aus der Ukraine.

Marktgemeinderätin Susanne Cimander verweist auf den hohen Verschmutzungsgrad am Sportgelände neben dem Tegut Einkaufsmarkt. Hierzu weist die Verwaltung darauf hin, dass dieses Problem bereits seit einigen Wochen bekannt wäre. Marktgemeinderat Bernd van Elten bittet darum, dass bei dieser Thematik der neu gebildete Jugendbeirat auch Ideen zur Lösung der Problematik entwickeln könnte.

Marktgemeinderätin Sarah Braunreuther erinnert an ihre Bitte um Zuleitung einer Auflistung aller öffentlichen Anschlagtafeln für Vereine im Ortsgebiet. Die Verwaltung wird dies baldmöglichst erledigen. 2. Bürgermeister Sven Winzenhörlein bittet alle Vereine darum, die vorhandenen Bekanntmachungstafeln im Ortsgebiet zu aktualisieren.

Auf Nachfrage von Marktgemeinderat Martin Lerzer bezüglich der Nutzung der Busspur an der Baustelle Kreisverkehr für den Individualverkehr wird die Verwaltung in der nächsten Sitzung des Bau- und Umweltausschusses nochmals ausführlich darüber informieren. Bereits jetzt werden die Mitglieder des Marktgemeinderates darauf hingewiesen, dass mit  dieser zusätzlichen Erweiterung der Baumaßnahme eine Bauzeitenverlängerung bis Mai 2023 sowie Mehrkosten in Höhe von ca. 300.000,00 € verbunden wären.

 

Datenstand vom 16.05.2022 09:05 Uhr