Datum: 28.06.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Marktgemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Gebührenkalkulation Wasser
2 Gebührenkalkulation Abwasser
3 Beitritt des Marktes Höchberg zu den sog. Fairtrade Kommunen
4 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) | Bauleitplanung BPlan "Frankenwarte Süd - 2. Änderung" - vorhabenbezogener Bebauungsplan | Würdigung und Abwägung der Stellungnahmen
4.1 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) I Bauleitplanung BPlan "Frankenwarte Süd - 2. Änderung" - vorhabenbezogener Bebauungsplan I Würdigung der Stellungnahme und Abwägung der Regierung von Unterfranken, Höhere Landesplanungsbehörde (Stellungnahme vom 05.04.2022)
4.2 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) I Bauleitplanung BPlan "Frankenwarte Süd - 2. Änderung" - vorhabenbezogener Bebauungsplan I Würdigung der Stellungnahme und Abwägung des Landratsamtes Würzburg, Bauplanungsrecht (Stellungnahme vom 29.04.2022)
4.3 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) I Bauleitplanung BPlan "Frankenwarte Süd - 2. Änderung" - vorhabenbezogener Bebauungsplan I Würdigung der Stellungnahme und Abwägung des Landratsamtes Würzburg, Immissionsschutz (Stellungnahme vom 29.04.2022)
4.4 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) I Bauleitplanung BPlan "Frankenwarte Süd - 2. Änderung" - vorhabenbezogener Bebauungsplan I Würdigung der Stellungnahme und Abwägung des Landratsamtes Würzburg, Wasserrecht und Bodenschutz (Stellungnahme vom 29.04.2022)
4.5 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) I Bauleitplanung BPlan "Frankenwarte Süd - 2. Änderung" - vorhabenbezogener Bebauungsplan I Würdigung der Stellungnahme und Abwägung des Landratsamtes Würzburg, Kreisentwickling (Stellungnahme vom 29.04.2022)
4.6 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) I Bauleitplanung BPlan "Frankenwarte Süd - 2. Änderung" - vorhabenbezogener Bebauungsplan I Würdigung der Stellungnahme und Abwägung des Landratsamtes Würzburg, Denkmalschutz (Stellungnahme vom 29.04.2022)
4.7 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) I Bauleitplanung BPlan "Frankenwarte Süd - 2. Änderung" - vorhabenbezogener Bebauungsplan I Würdigung der Stellungnahme und Abwägung des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfranken (Stellungnahme vom 28.03.2022)
4.8 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) I Bauleitplanung BPlan "Frankenwarte Süd - 2. Änderung" - vorhabenbezogener Bebauungsplan I Würdigung der Stellungnahme und Abwägung der Deutschen Telekom Technik GmbH (Stellungnahme vom 14.04.2022)
4.9 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) I Bauleitplanung BPlan "Frankenwarte Süd - 2. Änderung" - vorhabenbezogener Bebauungsplan I Würdigung der Stellungnahme und Abwägung der Vodafon Deutschland GmbH (Stellungnahme vom 27.04.2022)
4.10 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) I Bauleitplanung BPlan "Frankenwarte Süd - 2. Änderung" - vorhabenbezogener Bebauungsplan I Würdigung der Stellungnahme und Abwägung der Telefonica Germany GmbH (Stellungnahme vom 28.04.2022)
4.11 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) I Bauleitplanung BPlan "Frankenwarte Süd - 2. Änderung" - vorhabenbezogener Bebauungsplan I Würdigung der Stellungnahme und Abwägung der Mainfranken Netze GmbH (Stellungnahme vom 21.04.2022)
4.12 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) I Bauleitplanung BPlan "Frankenwarte Süd - 2. Änderung" - vorhabenbezogener Bebauungsplan I Würdigung der Stellungnahme und Abwägung der PLE doc GmbH (Stellungnahme vom 30.03.2022)
4.13 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) I Bauleitplanung BPlan "Frankenwarte Süd - 2. Änderung" - vorhabenbezogener Bebauungsplan I Würdigung der Stellungnahme und Abwägung des Zweckverbandes Fernwasserversorgung Mittelmain (Stellungnahme vom 01.04.2022)
4.14 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) I Bauleitplanung BPlan "Frankenwarte Süd - 2. Änderung" - vorhabenbezogener Bebauungsplan I Würdigung der Stellungnahme und Abwägung des Bund Naturschutzes in Bayern e. V., Kreisgruppe Würzburg (Stellungnahme vom 07.04.2022)
4.15 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) I Bauleitplanung BPlan "Frankenwarte Süd - 2. Änderung" - vorhabenbezogener Bebauungsplan I Würdigung der Stellungnahme und Abwägung - Zusammenfassung
4.16 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) I Bauleitplanung BPlan "Frankenwarte Süd - 2. Änderung" - vorhabenbezogener Bebauungsplan I Billigungs und Auslegungsbeschluss
5 Ernennung Frau Claudia Bräuer zur Standesbeamtin
6 Berichte und Anfragen

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1. Gebührenkalkulation Wasser

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 28.06.2022 ö 1

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
0.8141.1171
0.8141.1173
1.380.000 €
80.000 €
freiwillig

Grundsätzliches

Die Kosten der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung sind von den Nutzern zu tragen. Das Kostendeckungsprinzip besagt, dass das Gebührenaufkommen die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten decken soll (sog. Kostendeckungsgebot). Weiterhin legt das Kostendeckungsprinzip fest, dass das Gebührenaufkommen die ansatzfähigen Kosten nicht überschreiten soll (sog. Kostenüberschreitungsverbot).
Die laufenden Kosten der Wasserversorgung sind bereits in der mittelfristigen Finanzplanung (bis 2025) des Haushaltsplans 2022 enthalten. Die Abschreibungen und Auflösungen wurden den Anlagennachweisen der Marktgemeinde entnommen.

Gebührenentwicklung

Die Wassergebühr wurde letztmalig zum 01.11.2019 um 30 Cent auf 2,87 €/m³ erhöht. Eine Übersicht über die Gebührenentwicklung gibt folgende Tabelle. Zudem wurde zum 01.11.2011 erstmals eine Grundgebühr auf Wasserzähler in Höhe von 24,00 €/ Jahr eingeführt.

Rechnungsergebnisse der Vorjahre

Nach derzeitiger Rechtslage sind die Rechnungsergebnisse der Vorjahre durch eine periodengerechte Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben entsprechend zu korrigieren. Sich danach ergebende Überdeckungen (Gewinne) müssen innerhalb der folgenden 5 Jahre ausgeglichen werden. Unterdeckungen können ausgeglichen werden. Die Entscheidung über den Ausgleich obliegt dem Gemeinderat.
Ein Ausgleich von Über- und Unterdeckungen muss durch konkrete Einstellung in künftige Gebührenkalkulationen erfolgen. 

Es sind folgende Kostenunter- und -überdeckungen entstanden:

Haushaltsjahr 2021
- 42.985,04 €
Haushaltsjahr 2020
86.392,08 €
Haushaltsjahr 2019
19.438,36 €
Insgesamt
62.845,40 €


Entwicklung im laufenden Jahr

Das laufende Jahr 2022 wird wahrscheinlich mit einem Defizit von knapp. 50.000 Euro abschließen. 

Gebührenkalkulation

Es ist rechtlich zulässig, dass die Gebührenkalkulation einen Zeitraum von bis zu 4 Jahren umfasst. Um einigermaßen solide Berechnungsgrundlagen zu erhalten, wurde ein dreijähriger Kalkulationszeitraum gewählt.
Im Kalkulationszeitraum wird mit einer Wasserverkaufsmenge von 461.706 m³ gerechnet. In den letzten Jahren stagniert die Wasserverkaufsmenge. Seit dem Jahr 2014 hat sie sich zwischen 432.570 m³ – 481.316 m³ bewegt. Bei steigender Kostenstruktur führt eine gleichbleibende Verkaufsmenge zu höheren Verbrauchsgebühren. 
 
Die errechnete Gebührenobergrenze von 2,94 €/m³ wurde für einen mehrjährigen Zeitraum mit Ausgleich der Überdeckung der letzten Jahre ermittelt. Durch die einheitliche Gebühr für den gesamten Kalkulationszeitraum werden Gebührenschwankungen vermieden.

Bei der Ermittlung der Wassergebühr für den Zeitraum 01.11.2022 bis 31.10.2025 wurden folgende Parameter zu Grunde gelegt:

Kalkulation bei gleichbleibender Grundgebühr

Gesamtdeckungsbedarf A
4.135.900,00 €
Ergebnis 01.11.2019 – 31.10.2022
62.845,40 €
Gesamtdeckungsbedarf B:
4.073.054,60 €


Frischwassermenge (461.706 m³/Jahr x 3 Jahre):
1.385.118 m³
Kostendeckende Gebühr inkl. Ergebnisse der Vorjahre
2,94 €/m³


Kalkulation bei steigender Grundgebühr

Q3 
in m³/h
Anzahl in 
Höchberg 
Gebühr bisher pro Jahr und Zähler
Gebühr neu pro Jahr und Zähler
4
3004
          24,00 € 
          30,00 € 
10
16
          57,60 € 
          75,00 € 
16
5
          96,00 € 
       120,00 € 
25
9
       480,00 € 
       187,50 € 
63
1
       768,00 € 
       472,50 € 
100
4
       960,00 € 
   750,00 € 
250
1
   960,00 € 
    1.875,00 € 
Summe
3040
 
 















Gesamtdeckungsbedarf A
4.032.191,80 €
Ergebnis 01.11.2019 – 31.10.2022
62.845,40 €
Gesamtdeckungsbedarf B:
3.969.346,40 €


Frischwassermenge (461.706 m³/Jahr x 3 Jahre):
1.385.118 m³
Kostendeckende Gebühr inkl. Ergebnisse der Vorjahre
2,87 €/m³

Fazit

Bei einer prognostizierten jährlichen Abwassermenge von 461.706 m³ und den in der Kalkulation zu Grunde gelegten Einnahmen und Ausgaben ist die derzeitige Gebühr von 2,87 Euro/m³ (netto) nicht mehr kostendeckend. Eine Gebührenerhöhung ist deshalb notwendig. 

Die weitere Entwicklung der Wassergebühr wird in den Folgejahren vom notwendigen Instand- und Unterhaltungsaufwand als auch von den künftig zu veranschlagenden Wassermengen abhängen. Meist werden nicht alle Maßnahmen, die im Finanzplan vorgesehen sind, umgesetzt. Allerdings kann aber wieder eine Erhöhung des Wassereinkaufspreises vom Zweckverband Fernwasserversorgung Mittelmain auf den Markt Höchberg zukommen und negative Auswirkungen auf unsere Wassergebühr haben. 

Aus diesen Gründen wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, die Wassergebühr zum 01.11.2022 zu erhöhen. Entweder verbunden mit einer Grundgebührenerhöhung um 6 Euro auf 30 Euro pro Zähler im Jahr und einer gleichbleibenden Verbrauchsgebühr von 2,87 Euro/m³ oder bei gleichbleibender Grundgebühr eine Verbrauchsgebührenerhöhung auf 2,94 Euro/m³.

.

Beschluss

1)        Der Kalkulation der Wassergebühr vom 1.11.2022 bis 31.10.2025 einschließlich der Schätzung der voraussichtlichen Erlöse, Aufwendungen und Wassermengen wird zugestimmt.

2)        Die Kostenüberdeckung der Jahre 2019 bis 2021 wird aufgelöst.

3) Die Wassergebühr wird zum 1.11.2022 auf 2,94 Euro/m³ (netto) erhöht. 
Die Grundgebühr wird nicht erhöht. 

Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung ist wie folgt zu ändern:

2. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes Höchberg
vom ….
(2. Änderungssatzung)


Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt der Markt Höchberg folgende Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung:


§ 1

§ 10 Abs. 1 Satz 2 BGS-WAS wird wie folgt geändert:
Die Gebühr beträgt 2,94 Euro pro Kubikmeter entnommenen Wassers.


§ 2
Diese Änderungssatzung tritt zum 1. November 2022 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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2. Gebührenkalkulation Abwasser

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 28.06.2022 ö 2

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
0.7000.1111
1.250.000
Pflichtaufgabe

Die Kosten der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung sind von den Nutzern zu tragen. Das Kostendeckungsprinzip besagt, dass das Gebührenaufkommen die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten decken soll (sog. Kostendeckungsangebot). Weiterhin legt das Kostendeckungsprinzip fest, dass das Gebührenaufkommen die ansatzfähigen Kosten nicht überschreiten soll (sog. Kostenüberschreitungsverbot).

Die laufenden Kosten der Abwasserbeseitigung sind bereits in der mittelfristigen Finanzplanung (bis 2025) des Haushaltsplans 2022 enthalten. Die Abschreibung und Auflösungen wurden den Anlagennachweisen der Marktgemeinde entnommen.
Zur Ermittlung der Abwassermenge wird die verkaufte Frischwassermenge als Wahrscheinlichkeitsmaßstab herangezogen. Für die Jahre 2022 bis 2025 wird mit einem Wasserverbrauch von 461.706 m3 gerechnet; dies entspricht dem Durchschnittsverbrauch der vergangenen Jahre.

Gebührenentwicklung 

Die Abwassergebühr wurde letztmalig zum 01.11.2019 von 2,80 €/m3 auf 2,75 €/m3 gesenkt (MGR 30.07.2019). Eine Übersicht über die Gebührenentwicklung gibt folgende Tabelle:


Rechnungsergebnisse der Vorjahre

Nach derzeitiger Rechtslage sind die Rechnungsergebnisse der Vorjahre durch eine periodengerechte Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben entsprechend zu korrigieren. Sich danach ergebende Überdeckungen (Gewinne) müssen innerhalb der folgenden 5 Jahre ausgeglichen werden. Unterdeckungen können ausgeglichen werden. Die Entscheidung über den Ausgleich obliegt dem Gemeinderat.

Es sind folgende Kostenunter- und –überdeckungen entstanden:

Haushaltsjahr 2021
- 218.788,33 €
Haushaltsjahr 2020
- 159.784,18 €
Haushaltsjahr 2019
27.032,45 €
Insgesamt
- 351.540,06 €

Entwicklung im laufenden Wirtschaftsjahr

Das laufende Haushaltsjahr schließt voraussichtlich mit einer Unterdeckung von über 50.000 € ab.


Gebührenkalkulation

Es ist rechtlich zulässig, dass die Gebührenkalkulation einem Zeitraum von bis zu 4 Jahren umfasst. Um einigermaßen solide Berechnungsgrundlagen zu erhalten, wurde ein dreijähriger Kalkulationszeitraum gewählt. Im Kalkulationszeitraum wird mit einer Abwassermenge (Bemessungsgrundlage = Wasserverkaufsmenge) von 461.706 m3 gerechnet. In den letzten Jahren stagniert die Wasserverkaufsmenge.

Die errechnete Gebührenobergrenze von 3,11 €/m3 wurde für einen mehrjährigen Zeitraum mit Ausgleich der Unterdeckung der letzten Jahre ermittelt. Durch die einheitliche Gebühr für den gesamten Kalkulationszeitraum werden Gebührenschwankungen vermieden.

Bei der Ermittlung der Abwassergebühr für den Zeitraum 01.11.2022 bis 31.10.2025 wurden folgende Parameter zu Grunde gelegt:

Gesamtdeckungsbedarf A        3.953.150 €

Ergebnis 2019-2021         351.540 €

Gesamtdeckungsbedarf B:        4.304.690 €


Frischwassermenge (461.706 m3Jahr x 3 Jahre):        1.385.118 m³

Kostendeckende Gebühr inkl. Ergebnisse der Vorjahre        3,11 €


Alternativberechnung ohne Ergebnisse der Vorjahre:

Gesamtdeckungsbedarf A        3.953.150 €

Frischwassermenge (461.706 m3Jahr x 3 Jahre):        1.385.118 m³

Kostendeckende Gebühr inkl. Ergebnisse der Vorjahre                                                        2,85 €

Fazit

Bei einer prognostizierten jährlichen Abwassermenge von 461.706 m3 und den in der Kalkulation zu Grunde gelegten Einnahmen und Ausgaben sowie der aufgelösten Unterdeckung des vorherigen Kalkulationszeitraums ist die derzeitige Gebühr von 2,75 €/m3 nicht mehr kostendeckend. Die Abwassergebühr müsste somit auf 3,11 €/m3 erhöht werden.

Die weitere Entwicklung der Abwassergebühr wird in den Folgejahren vom notwendigen Instand- und Unterhaltungsaufwand als auch von den künftig zu veranschlagenden Abwassermengen abhängen.

Aus diesem Grund wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, die Abwassergebühr zum 01.11.2022 auf 2,85 €/m3 zu erhöhen.

Beschluss

Beschlussvorschlag:

1.) Der Kalkulation der Abwassergebühr vom 01.11.2022 bis 31.10.2025
einschließlich der Schätzungen der voraussichtlichen Erlöse, Aufwendungen und Abwassermengen wird zugestimmt.

2.) Auf den Ausgleich der Kostenunterdeckung der Jahre 2019 bis 2021 wird verzichtet

3.) Der Gemeinderat beschließt, die Abwassergebühr zum 01.11.2022 auf 2,85 €/m3 zu erhöhen. Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung ist wie folgt zu ändern:

2. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Höchberg
vom ……
(2. Änderungssatzung)


Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt der Markt Höchberg folgende Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung:


§ 1

§ 10 Abs. 1 Satz 2 wird wie folgt geändert:
Die Gebühr beträgt 2,85 Euro pro Kubikmeter Abwasser.


§ 2
Diese Satzung tritt zum 1. November 2022 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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3. Beitritt des Marktes Höchberg zu den sog. Fairtrade Kommunen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 28.06.2022 ö 3

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 6.8.2021 beantragt Marktgemeinderat Walter Feineis den Beitritt des Marktes Höchberg zu den sog. Fairtrade Kommunen.

Sog. Fairtrade Towns fördern den fairen Handel auf kommunaler Ebene und sind das Ergebnis einer erfolgreichen Vernetzung von Akteuren*Innen aus Zivilgesellschaft, Politik und Wirtschaft, die sich gemeinsam lokal für den fairen Handel stark machen.

Für die Aufnahme einer Kommune sind fünf Kriterien zu erfüllen:

1. Ratsbeschluss
2. Bildung einer lokalen Steuerungsgruppe, die Aktivitäten für die Kommune koordiniert
3. Verkauf von fair gehandelten Produkten in der Kommune
4. Einbindung der Zivilgesellschaft (Schulen, Vereine, Kirchengemeinde etc.)
5. Medien und Öffentlichkeitsarbeit

Der Markt Höchberg müsste demnach einen Ratsbeschluss verabschieden, um den fairen Handel zu unterstützen. Dabei ist beinhaltet, dass bei allen Sitzungen des Marktgemeinderates, der Ausschüsse sowie im Büro des Bürgermeisters fair gehandelter Kaffee sowie ein weiteres Produkt aus fairem Handel ausgeschenkt werden.

Danach wäre eine Steuerungsgruppe vor Ort zu bilden, um die Aktivitäten zum fairen Handel zu koordinieren. Sie ist die treibende Kraft hinter dem Engagement, vernetzt die Akteurinnen innerhalb der Kommune und fördert den Dialog zwischen Politik, Wirtschaft und den Bürgerinnen und Bürger der Kommune. Zu den Kernaufgaben der Steuerungsgruppe gehören:

  • Die Erfüllung der Kriterien auf dem Weg zur Fairtrade Town
  • Das Setzen von Schwerpunktthemen für den fairen Handel vor Ort
  • Die Koordination und Organisation von Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit
  • Die Gewährleistung von Informationsaustausch zwischen allen Beteiligten
  • Die Steuerungsgruppe besteht aus Personen aus mindestens drei Bereichen.
  • Politik
  • Wirtschaft (Einzelhandel, Handel, Gastronomie)
  • Zivilgesellschaft (Weltläden, Eine Welt Initiativen z.B. lokale Agendagruppe, Schulen, Vereine und kirchliche Einrichtungen)

Um das Kriterium 3 (Fairtrade Produkte im Sortiment) zu erfüllen müssen bei der Einwohnerzahl von Höchberg vier Geschäfte beteiligt sein. Weiterhin zwei Gastronomiebetriebe, eine Schule, eine Kirchen- oder Glaubensgemeinde, ein Verein, der Prozess muss durch vier Medienartikel unterstützt werden. Die genannten Akteure führen einmal pro Jahr eine Aktion zum Thema fairer Handel durch und sollen grundsätzlich die Ziele des Fairtrade unterstützen.

Nach dem Beschluss des Marktgemeinderates und Gründung einer Steuerungsgruppe kann der Markt Höchberg auf der Website der Fairtrade Towns registriert werden und kostenfrei eine eigene Seite im Städteverzeichnis gestalten.

Der Markt Höchberg erhält ein kostenfreies Starterpaket für die Arbeit mit aktuellen Materialien zu Fairtrade. Nach Überreichung der Urkunde wird die Kommune im Städteverzeichnis mit dem Auszeichnungsdatum versehen und in die offizielle Zählung einer Fairtrade Town aufgenommen.

Organisatorisch verantwortlich für die Auszeichnung der Kommunen ist der Verein TransFair – Verein zur Förderung des fairen Handels in der Einen Welt, Maarweg 165, 50825 Köln.

Aktuell haben sich in Deutschland 749 Kommunen und Regionen an der Kampagne beteiligt.

3. Bürgermeister Bernhard Hupp erläutert ausführlich das System und Hintergründe des Verfahrens.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt den Beitritt des Marktes Höchberg zum Kreis der Fairtrade Kommunen. Die Verwaltung wird beauftragt, alle notwendigen Schritte zur Gründung einer Steuerungsgruppe zum Koordinieren der Aktivitäten einzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) | Bauleitplanung BPlan "Frankenwarte Süd - 2. Änderung" - vorhabenbezogener Bebauungsplan | Würdigung und Abwägung der Stellungnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 28.06.2022 ö 4

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Nicht haushaltsrelevant
Kosten trägt Antragssteller 

Die angeschriebenen Behörden und Nachbargemeinden wurden über die Planungsabsicht des Marktes Höchberg unterrichtet und frühzeitig an der Ausarbeitung der Planung beteiligt. Um Abgabe einer Stellungnahme bis zum 29.04.2022 wurde gebeten:

Nr.
Träger öffentlicher Belange
Schreiben / Anregungen vom
Ohne Einwände / Anregungen
Mit Anregungen / Äußerungen
1
Regierung von Unterfranken
Höhere Landesplanungsbehörde
Peterplatz 9
97070 Würzburg
04.04.2022

X
2
Regionaler Planungsverband Würzburg
Marktplatz 8
97753 Karlstadt
05.04.2022
X

3
Regierung von Oberfranken
Bergamt Nordbayern
Ludwigstraße 20
95444 Bayreuth
19.04.2022
X

4
Regierung von Mittelfranken
Luftamt Nordbayern
Flughafenstraße 118
90411 Nürnberg
31.03.2022
X

5
Landratsamt Würzburg
Zeppelinstraße 15
97074 Würzburg
- Untere Bauaufsichtsbehörde
- Untere Naturschutzbehörde
- Untere Immissionsschutzbehörde
- Kreisstraßenverwaltung
- Wasserrecht/ Bodenschutz
- Denkmalschutz
- Kreisentwicklung
- Staatl. Gesundheitsamt
- Kreisheimatpfleger, Herr Kleinfeld



29.04.2022
29.04.2022
29.04.2022

29.04.2022
29.04.2022
29.04.2022






X










X

X

X
X
X


6
Kreisbrandinspektion Würzburg
Herrn Kreisbrandrat Reitzenstein
Zeppelinstraße 15
97074 Würzburg



7
Staatliches Bauamt Würzburg
Weißenburgstraße 6
97082 Würzburg



8
Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg
Dienstort Würzburg
Postfach 110263
63718 Aschaffenburg



9
Bayer. Landesamt für Denkmalpflege
Referat B Q - Bauleitplanung
Postfach 10 02 03
80076 München



10
Amt für Digitalisierung, Breitband und 
Vermessung Würzburg
Weißenburgstraße 10
97082 Würzburg



11
Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken
Zeller Straße 40
97082 Würzburg
28.03.2022
X

12
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und 
Forsten Kitzingen-Würzburg
Von-Luxburg-Straße 4
97074 Würzburg
11.04.2022
X

13
Bayerischer Bauernverband
Hauptgeschäftsstelle Unterfranken
Werner-von-Siemens-Straße 55a
97076 Würzburg



14
Industrie- und Handelskammer
Würzburg-Schweinfurt
Mainaustraße 33
97082 Würzburg
07.04.2022
X

15
Handwerkskammer für Unterfranken
Rennweger Ring 3
97070 Würzburg
19.04.2022
X

16
Deutsche Telekom Technik GmbH
Niederlassung Süd
Schürerstraße 9a
97080 Würzburg
14.04.2022
X

17
E-Plus
Mobilfunk GmbH
E-Plus-Straße 1
40472 Düsseldorf (Lichtenbroich)



18
Vodafone
Deutschland GmbH
Betastraße 6-8
85774 Unterföhring
27.04.2022

X
19
Telefonica Germany GmbH & Co. OHG
Südwestpark 35
90449 Nürnberg
28.04.2022
X

20
Mainfranken Netze GmbH
Haugerring 6
97070 Würzburg
21.04.2022

X
21
PLE doc GmbH, Abteilung Leitungsauskunft
Gladbecker Straße 404
45326 Essen
30.03.2022
X

22
Team Orange
Kommunalunternehmen Landkreis Würzburg
Am Güßgraben 9
97209 Veitshöchheim



23
Verkehrsunternehmens-Verbund
Mainfranken GmbH
Friedrich-Spee-Straße 58-64
97072 Würzburg



24
WVV – Würzburger Versorgungs- und
Verkehrs-GmbH
Haugerring 5
97070 Würzburg



25
Zweckverband Abwasserbeseitigung
Großraum Würzburg
Am Güßgraben 9
97209 Veitshöchheim



26
Zweckverband Fernwasserversorgung
Mittelmain
Am Güßgraben 9
97209 Veitshöchheim
01.04.2022
X

27
Kreisjugendring Würzburg
Wittelsbacherstraße 1
97074 Würzburg
19.04.2022
X

28
Bund Naturschutz in Bayern e.V.
Kreisgruppe Würzburg
Luitpoldstraße 7
97082 Würzburg
07.04.2022

X
29
Stadt Würzburg
Rückermainstraße 2
97070 Würzburg
04.04.2022
X

30
Markt Höchberg
Verkehrsreferat
Hauptstraße 58
97294 Höchberg



31
Markt Zell a.Main
Rathausplatz 8
97299 Zell a.Main



32
Gemeinde Eisingen
Pfarrer-Henninger-Weg 10
97249 Eisingen



33
Gemeinde Kist
Am Rathaus 1
97270 Kist
12.04.2022
X

34
Gemeinde Waldbüttelbrunn
Lindenstraße 3
97297 Waldbüttelbrunn
21.04.2022
X


Von den Trägern öffentlicher Belange haben sich die unter den Ziffern 4.1 bis 4.14 aufgeführten Stellen schriftlich geäußert und Einwendungen, Anregungen und Hinweise vorgetragen. Diese sind beschlussmäßig zu behandeln.

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4.1. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) I Bauleitplanung BPlan "Frankenwarte Süd - 2. Änderung" - vorhabenbezogener Bebauungsplan I Würdigung der Stellungnahme und Abwägung der Regierung von Unterfranken, Höhere Landesplanungsbehörde (Stellungnahme vom 05.04.2022)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 28.06.2022 ö 4.1

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Nicht haushaltsrelevant
Kosten trägt Antragssteller

Die Regierung von Unterfranken, Höhere Landesplanungsbehörde, teilt Folgendes mit:
Mit dem vorliegenden Bebauungsplanentwurf wird ein rd. 0,09 ha großes Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen. Anlass ist die Planung einer bilingualen Kindertagesstätte einschließlich Kinderkrippe und einer Wohnung für das Betreuungspersonal auf dem Grundstück Fl.Nr. 1588/16, Gemarkung Höchberg.
Die Regierung von Unterfranken als höhere Landesplanungsbehörde erhebt in ihrer Eigenschaft als Träger öffentlicher Belange zu dem Bauleitplanentwurf keine Einwände.
Hinweise
Nach dem hiesigen Planungs- und Bestandskartenwerk verläuft die Richtfunkverbindung „Würzburg 2 – Zellingen 0“ durch das Plangebiet. Daher sollte, falls nicht bereits geschehen, ggf. auch die Telekom beteiligt werden.
Diese Stellungnahme ergeht ausschließlich aus der Sicht der Raumordnung und Landesplanung. Eine Prüfung und Würdigung sonstiger öffentlicher Belange ist damit nicht verbunden.
Es wird gebeten, der Regierung von Unterfranken nach Abschluss die rechtskräftige Fassung des Bebauungsplans mit Begründung auf digitalem Wege (Art. 30 BayLplG) an folgende E-Mail-Adresse zukommen zu lassen: poststelle@reg-ufr.bayern.de

Beschluss

Die Hinweise der Regierung von Unterfranken, Höhere Landesplanungsbehörde, werden zur Kenntnis genommen. Aufgrund dieser Hinweise ist eine Änderung der Planung nicht erforderlich.
Die Deutsche Telekom Technik GmbH, Niederlassung Süd, wurde am Verfahren beteiligt.
Die rechtskräftige Fassung des Bebauungsplans ist der Regierung von Unterfranken, Höhere Landesplanungsbehörde, nach Abschluss des Verfahrens in digitaler Form zu übermitteln.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4.2. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) I Bauleitplanung BPlan "Frankenwarte Süd - 2. Änderung" - vorhabenbezogener Bebauungsplan I Würdigung der Stellungnahme und Abwägung des Landratsamtes Würzburg, Bauplanungsrecht (Stellungnahme vom 29.04.2022)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 28.06.2022 ö 4.2

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Nicht haushaltsrelevant
Kosten trägt Antragssteller

Das Landratsamt Würzburg nimmt als Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 1 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB im Bauleitplanverfahren wie folgt Stellung:

Allgemein
Lt. Titel der 2. Änderung des Bebauungsplans „Frankenwarte Süd“ handelt es sich um eine vorhabensbezogene Änderung des Bebauungsplans. Aus den vorliegenden Unterlagen einschließlich Begründung ergibt sich kein Hinweis, dass es sich um die Aufstellung eines vorhabensbezogenen Bebauungsplan nach § 12 BauGB handelt. An einen solchen wären hinsichtlich des Umfangs der Unterlagen weitere Anforderungen zu stellen, insbesondere wäre ein Vorhabens- und Erschließungsplan mit vorzulegen.
Soweit es sich um Regelverfahren handelt, wird empfohlen den Begriff der „vorhabensbezogenen Änderung“ im Titel nicht weiterzuführen und ggf. in der Begründung auch klarzustellen, dass es sich um ein Regelverfahren und nicht um ein Verfahren nach § 12 BauGB handelt.

Bei der Bereitstellung der Unterlagen zur 2. Änderung des Bebauungsplans „Frankenwarte Süd“ auf der Homepage des Marktes Höchberg für die Dauer der ersten Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB fehlt der Nachweis der ortsüblichen Bekanntmachung. Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der folgenden Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB darauf zu achten ist, dass diese erforderliche Veröffentlichung im Internet gem. § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB erfolgt.

Bauplanungsrechtliche, technische Stellungnahme
Die Änderung des Bebauungsplanes besteht aus der Änderung der Art der baulichen Nutzung eines Baugrundstücks von einem Reinen Wohngebiet nach § 3 BauNVO zu einem Allgemeinen Wohngebiet nach § 4 BauNVO. Für das Baugrundstück werden daher verschiedene Festsetzungen getroffen.
Allgemein
Es wird empfohlen die anzuwendende BauNVO anzugeben.
Es wird empfohlen eine Darstellung der Bebauungsplanänderung im Maßstab 1:1000 zu ergänzen, da auch die Auszüge aus dem Amtlichen Kataster den Maßstab 1:1000 besitzen.

LEGENDE
Zeichnerische Festsetzungen
Es wird empfohlen das Symbol der Geschossflächenzahl gemäß der Darstellung der PlanZV zu verwenden, da das gewählte Symbol in der Regel der Grundflächenzahl entspricht. Es wird gebeten dies zu prüfen und gegebenenfalls abzuändern.

Textliche Festsetzungen
1. Art der baulichen Nutzung
Die momentan vorliegende Erläuterung verweist auf § 4 Abs. 3 BauGB. Es wird darauf hingewiesen, dass die zulässigen Gebäude in einem Allgemeinen Wohngebiet in § 4 BauNVO erläutert werden.
2. Maß der baulichen Nutzung
Die momentan vorliegende Festsetzung definiert nicht eindeutig wo das Höchstmaß der Wand am Gebäude gemessen wird, es wird daher empfohlen das zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen.
„Mitte Gebäude“ ist erfahrungsgemäß nicht eindeutig genug, gegebenenfalls „…in der Mitte der Gebäudefassade“.
3. Bauweise/ überbaubare Grundstücksfläche
Mit den momentan vorliegenden Festsetzungen wird keine eindeutige Aussage bezüglich der Grundflächenzahl getätigt. Es wird empfohlen dies noch einmal zu prüfen und gegebenenfalls zu ergänzen. Aus Sicht des Landratsamtes handelt es sich lediglich um einen Hinweis.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Grundflächenzahl über einen bestimmten Wert oder eine konkret festgesetzte Fläche definiert werden kann, jedoch muss bei einer Überschreitung eine Begründung dargelegt werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Festsetzung einer konkreten Grundfläche die nach § 17 Abs. 1 BauNVO festgelegte Obergrenze zusätzlich erfüllt sein muss.

Es wird darauf hingewiesen, dass ohne eine definierte Grundflächenzahl die Bebauungsplanänderung als nicht qualifiziert eingestuft wird.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei einer Gemeinbedarfsstätte mit Zweckbestimmung Kindertagesstätte die Obergrenze des § 17 BauNVO, bezüglich der Grundflächenzahl nicht zum Tragen kommen würde.
Es wird darauf hingewiesen, dass die 2. Änderung des Bebauungsplanes sich nicht auf den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplans „Frankenwarte Süd“ bezieht. Der restliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist somit von der 2. Änderung nicht betroffen.

Beschluss

Die Hinweise des Landratsamtes Würzburg, Bauplanungsrecht, werden zur Kenntnis genommen und wie folgt behandelt:
Zu Allgemein:
Der Begriff der „vorhabenbezogenen Änderung“ im Titel der 2. Änderung des Bebauungsplans „Frankenwarte Süd“ entfällt. Die Bebauungsplanänderung wird als Regelverfahren fortgeführt.
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt die erforderliche Veröffentlichung auf der Homepage des Marktes Höchberg mit Nachweis der ortsüblichen Bekanntmachung.

Zu Bauplanungsrechtliche, technische Stellungnahme:
Allgemein:
Die Angabe der anzuwendenden BauNVO wird ergänzt. Ebenso wird eine Darstellung der Bebauungsplanänderung im Maßstab 1:1000 ergänzt:
Legende:
Zeichnerische Festsetzungen:
Das Symbol der Geschossflächenzahl gemäß der Darstellung in der PlanZV wird verwendet.
Textliche Festsetzungen:
  1. Art der baulichen Nutzung: Die Erläuterung wird korrigiert; verwiesen wird nunmehr auf § 4 Abs. 3 BauNVO.
  2. Maß der baulichen Nutzung: Die Erläuterung zum Höchstmaß der Wandhöhe wird korrigiert; zu messen ist nunmehr „in der Mitte der Gebäudefassade“.
Bauweise / überbaubare Grundstücksfläche: 
In den Festsetzungen der Bebauungsplanänderung wird ergänzt, dass die maximal zulässige Grundfläche (GR) max. 480 qm beträgt. Eine Begründung für die damit gegebene Überschreitung einer GRZ von 0,4 wird ergänzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4.3. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) I Bauleitplanung BPlan "Frankenwarte Süd - 2. Änderung" - vorhabenbezogener Bebauungsplan I Würdigung der Stellungnahme und Abwägung des Landratsamtes Würzburg, Immissionsschutz (Stellungnahme vom 29.04.2022)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 28.06.2022 ö 4.3

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Nicht haushaltsrelevant
Kosten trägt Antragssteller

Das Landratsamt Würzburg nimmt als Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 1 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB im Bauleitplanverfahren wie folgt Stellung:
Immissionsschutz
Zur 2. Änderung des Bebauungsplans „Frankenwarte Süd“ i.d.F. vom 08.03.2022 wird aus der Sicht des Immissionsschutzes wie folgt Stellung genommen:
Es liegt ein Entwurf des B-Planes sowie der Begründung vom 08.03.2022 vor. Zusätzlich ein Plan des Erdgeschosses vom 08.03.2022 und Obergeschosses des geplanten Bauvorhabens vom 03.03.2022 sowie eine Beschreibung des Vorhabens vom 08.03.2022.
1.     Sachverhalt, Standort
1.1   Der Änderungsbereich der vorhabenbezogenen 2. Änderung des Bebauungsplans „Frankenwarte Süd“ liegt im Osten von Höchberg und beinhaltet eine Fläche von ca. 907 qm auf dem Grundstück Fl.Nr. 1588/16 (Kapellenweg Nr. 15) der Gemarkung Höchberg. Das Flurstück befindet sich bisher im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Frankenwarte Süd“ von 1989 in einem reinen Wohngebiet (WR). An das Planungsgebiet grenzt nördlich ein Reines Wohngebiet im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Frankenwarte Nord 1. Änderung“ an und westlich ein Allgemeines Wohngebiet im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Frankenwarte West“ von 1997.
1.2   Der Eigentümer des Grundstücks Fl.Nr. 1588/16 der Gemarkung Höchberg plant laut Begründungsentwurf eine bilinguale Kindertagesstätte mit 12 Betreuungsplätzen einschließlich einer Kinderkrippe mit 12 Betreuungsplätzen und einer Wohnung für das Betreuungspersonal im OG des geplanten Gebäudes auf dem o.g. Grundstück zu errichten.
        Um das o.g. Vorhaben realisieren zu können, soll der bestehende rechtskräftige Bebauungsplan „Frankenwarte Süd“ im Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 1588/16 geändert werden. Im zu ändernden Planbereich soll ein „Allgemeines Wohngebiet“ (WA) gem. § 4 BauNVO festgesetzt werden, in dem das Vorhaben als Anlage für soziale Zwecke allgemein zulässig ist. Die Anpassung des Flächennutzungsplans erfolgt im Rahmen der zurzeit laufenden Gesamtüberarbeitung des Flächennutzungsplans.
1.3   Auf dem Grundstück Fl.Nr. 1588/16 sollen zukünftig 6 Stellplätze entstehen, die direkt von der Straße „An der Frankenwarte“ bzw. vom Kapellenweg her angefahren werden können.
2.     Beurteilung
Vom Planungsbüro werden die durch den Betrieb der Kindertagesstätte und Kinderkrippe entstehenden Schallemissionen insgesamt als nicht erheblich eingestuft. Eine unzumutbare Beeinträchtigung der Wohnnutzung im Umfeld des Grundstücks Fl.Nr. 1588/16 ist nicht zu erwarten.
Hinweis:
Aufgrund der Nähe der geplanten Stellplätze zu den benachbarten Wohnnutzungen im reinen Wohngebiet auf den Flurstücken mit den Fl.Nrn. 1588/3 und 1588/14 ist eine gewerbliche Nutzung der Stellplätze zur Nachtzeit (22.00 Uhr bis 06.00 Uhr) kritisch zu sehen. Gemäß Parkplatzlärmstudie des LfU wird ein Abstand zwischen dem Rand des Parkplatzes und dem nächstgelegenen Immissionsort bei Stellplatznutzung in der Nacht in einem reinen Wohngebiet von 43 m empfohlen. Dieser Abstand wird im vorliegenden Fall weit unterschritten.
Von Seiten des Immissionsschutzes bestehen keine Einwände gegen die 2. Änderung des Bebauungsplans „Frankenwarte Süd“ i.d.F. vom 08.03.2022.
Die Verträglichkeit des Bauvorhabens und ob sich das Vorhaben in die bestehende Bebauung einfügt, ist im Baugenehmigungsverfahren zu prüfen.

Beschluss

Die Hinweise des Landratsamtes Würzburg, Immissionsschutz, werden zur Kenntnis genommen. Sie sind im Zuge der weiteren Schritte zur Umsetzung der Planung zu beachten.
Eine gewerbliche Nutzung der im Planungsgebiet geplanten Stellplätze zur Nachtzeit (22.00 Uhr bis 06.00 Uhr) ist nicht vorgesehen. Nächtliche Immissionskonflikte durch zu geringe Abstände der Parkplätze zur benachbarten Wohnbebauung sind daher nicht zu erwarten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4.4. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) I Bauleitplanung BPlan "Frankenwarte Süd - 2. Änderung" - vorhabenbezogener Bebauungsplan I Würdigung der Stellungnahme und Abwägung des Landratsamtes Würzburg, Wasserrecht und Bodenschutz (Stellungnahme vom 29.04.2022)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 28.06.2022 ö 4.4

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Nicht haushaltsrelevant
Kosten trägt Antragssteller

Das Landratsamt Würzburg nimmt als Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 1 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB im Bauleitplanverfahren wie folgt Stellung:
Wasserrecht und Bodenschutz
Das Gebiet ist als Kartstgebiet bzw. Gebiet mit klüftigem Untergrund eingestuft. Das geplante Vorhaben liegt nicht in einem amtlich festgesetzten Wasserschutzgebiet oder amtlich festgesetzten Überschwemmungsgebiet eines Gewässers.
Es wird vorausgesetzt, dass die ordnungsgemäße Erschließung gesichert ist bzw. wird, soweit erforderlich. Erforderliche Ausgleichsflächen sollten als Uferstreifen entlang von Gewässern ausgewiesen werden.
Bezüglich der grundsätzlichen, wasserwirtschaftlichen Belange ist auch der allgemeine amtliche Sachverständige in der Wasserwirtschaft, das zuständige Wasserwirtschaftsamt, hier: Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg im Verfahren durch die Gemeinde zu beteiligen zum: Bodenschutz, Gewässerschutz, Abwasser und Niederschlagswasser.
Durch die o.g. Bauleitplanung werden keine erforderlichen wasserrechtlichen Genehmigungen bzw. Erlaubnisse ersetzt. Sofern z.B. Veränderungen an Gewässern/ wasserführenden Gräben vorgesehen sind bzw. Biotope oder Teiche neu errichtet bzw. wesentlich geändert werden sollen, ist dies ggf. in einem separaten wasserrechtlichen Verfahren abzuprüfen. Es wird gebeten dies dann ggf. vorab mit dem WWA abzuklären.
Für die im Geltungsbereich gelegenen Flurstücke besteht kein Eintrag im Altlastenkataster ABuDIS.
Aus Sicht der Unteren Wasserrechtsbehörde bestehen keine grundsätzlichen Bedenken gegen die geplanten Maßnahmen.

Beschluss

Die Hinweise des Landratsamtes Würzburg, Wasserrecht und Bodenschutz, werden zur Kenntnis genommen. Sie sind im Zuge der weiteren Schritte zur Umsetzung der Planung zu beachten.
In der Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplans „Frankenwarte Süd“ wird in Kap. 2.2 und 3.3 darauf hingewiesen, dass die Ver- und Entsorgung des Planungsgebiets über das bestehende Leitungsnetz/ bestehende Infrastrukturleitungen sichergestellt werden kann.
Die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen sollen im Plangebiet in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde realisiert werden.
Das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg wurde am Verfahren beteiligt. Eine Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes liegt bislang nicht vor.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4.5. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) I Bauleitplanung BPlan "Frankenwarte Süd - 2. Änderung" - vorhabenbezogener Bebauungsplan I Würdigung der Stellungnahme und Abwägung des Landratsamtes Würzburg, Kreisentwickling (Stellungnahme vom 29.04.2022)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 28.06.2022 ö 4.5

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Nicht haushaltsrelevant
Kosten trägt Antragssteller

Das Landratsamt Würzburg nimmt als Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 1 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB im Bauleitplanverfahren wie folgt Stellung:

Kreisentwicklung

Mit der geplanten zweiten Änderung des B-Planes „Frankenwarte Süd“ i.d.F. vom 08.03.2022 beabsichtigt der Markt Höchberg, die baurechtliche Grundlage für die Errichtung einer Kindertagesstätte mit 12 Betreuungsplätzen einschl. Kinderkrippe mit 12 Betreuungsplätzen und einer Wohnung für das Betreuungspersonal zu schaffen.
Zur Realisierung des Vorhabens ist es notwendig, das Plangebiet als „Allgemeines Wohngebiet“ (WA) gem. § 4 BauNVO auszuweisen. Im derzeit gültigen FNP ist das Grundstück als „Reines Wohngebiet“ (WR) festgesetzt und würde damit die Nutzung als Kindertagesstätte ausschließen.
Von Seiten der Kreisentwicklung wird die Maßnahme des Marktes Höchberg begrüßt, da durch die Umsetzung des Projekts ein Beitrag zur Daseinsvorsorge geleistet werden kann. Dies stärkt auch die Wohn- und Lebensqualität der Marktgemeinde.
Einwände gegen die Maßnahmen bestehen nicht.

Beschluss

Die Hinweise des Landratsamtes Würzburg, Kreisentwicklung, werden zur Kenntnis genommen. Aufgrund dieser Hinweise ist eine Änderung der Planung nicht erforderlich.
Die zukünftige Festsetzung des Plangebiets als „Allgemeines Wohngebiet“ (WA) im Rahmen der 2. Änderung des Bebauungsplans „Frankenwarte Süd“ erfordert eine Änderung des Flächennutzungsplans, die im Rahmen der aktuell laufenden Gesamtüberarbeitung des Flächennutzungsplans erfolgt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4.6. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) I Bauleitplanung BPlan "Frankenwarte Süd - 2. Änderung" - vorhabenbezogener Bebauungsplan I Würdigung der Stellungnahme und Abwägung des Landratsamtes Würzburg, Denkmalschutz (Stellungnahme vom 29.04.2022)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 28.06.2022 ö 4.6

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Nicht haushaltsrelevant
Kosten trägt Antragssteller

Das Landratsamt Würzburg nimmt als Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 1 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB im Bauleitplanverfahren wie folgt Stellung:
Denkmalschutz
Bei den von der Aufstellung des Bebauungsplans betroffenen Bereichen sind keine denkmalfachlichen Belange betroffen. Soweit eine Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege vorliegt, wird auf diese verwiesen.
In die Planurkunde sollten unter den Hinweisen die Verpflichtungen nach Art. 8 BayDSchG aufgenommen werden.

Beschluss

Die Hinweise des Landratsamtes Würzburg, Denkmalschutz, werden zur Kenntnis genommen.
Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) wurde am Verfahren beteiligt. Eine Stellungnahme des BLfD liegt bislang nicht vor.
In der Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplans „Frankenwarte Süd“ wird in Kap. 2.4 darauf hingewiesen, dass die Bestimmungen des Art. 8 Abs. 1-2 BayDSchG zu beachten sind. Ein entsprechender textlicher Hinweis wird auch in die Planurkunde mit aufgenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4.7. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) I Bauleitplanung BPlan "Frankenwarte Süd - 2. Änderung" - vorhabenbezogener Bebauungsplan I Würdigung der Stellungnahme und Abwägung des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfranken (Stellungnahme vom 28.03.2022)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 28.06.2022 ö 4.7

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Nicht haushaltsrelevant
Kosten trägt Antragssteller

Das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken teilt Folgendes mit:
Gegen die Bebauungsplan-Änderung bestehen keine flurbereinigungsrechtlichen Bedenken. Nach dem Arbeitsprogramm des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfranken ist für dieses Gebiet kein Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz vorgesehen.

Beschluss

Die Hinweise des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfranken werden zur Kenntnis genommen. Aufgrund dieser Hinweise ist eine Änderung der Planung nicht erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4.8. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) I Bauleitplanung BPlan "Frankenwarte Süd - 2. Änderung" - vorhabenbezogener Bebauungsplan I Würdigung der Stellungnahme und Abwägung der Deutschen Telekom Technik GmbH (Stellungnahme vom 14.04.2022)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 28.06.2022 ö 4.8

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Nicht haushaltsrelevant
Kosten trägt Antragssteller

Die Deutsche Telekom Technik GmbH dankt für die Information und teilt Folgendes mit:

Die Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend Telekom genannt) – als Netzeigentümerin und Nutzungsberechtigte i.S.v. § 125 Abs. 1 TKG – hat die Deutsche Telekom Technik GmbH beauftragt und bevollmächtigt, alle Rechte und Pflichten der Wegesicherung wahrzunehmen sowie alle Planverfahren Dritter entgegenzunehmen und dementsprechend die erforderlichen Stellungnahmen abzugeben.

Zum Bebauungsplan nimmt die Telekom wie folgt Stellung:

Gegen die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Frankenwarte Süd“ bestehen seitens der Telekom keine Einwände. Die Versorgung des Planbereiches ist über das bestehende Leitungsnetz sichergestellt. Zum Zweck der Koordinierung bittet die Telekom um rechtzeitige Mitteilung von Maßnahmen, welche im Geltungsbereich stattfinden werden.

Beschluss

Die Hinweise der Deutschen Telekom Technik GmbH werden zur Kenntnis genommen. Sie sind im Zuge der weiteren Schritte zur Umsetzung der Planung zu beachten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4.9. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) I Bauleitplanung BPlan "Frankenwarte Süd - 2. Änderung" - vorhabenbezogener Bebauungsplan I Würdigung der Stellungnahme und Abwägung der Vodafon Deutschland GmbH (Stellungnahme vom 27.04.2022)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 28.06.2022 ö 4.9

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Nicht haushaltsrelevant
Kosten trägt Antragssteller

Die Vodafone Deutschland GmbH bedankt sich in ihrer Stellungnahme vom 27.04.2022 für das Schreiben vom 23.03.2022 und teilt Folgendes mit:

Im Planbereich befinden sich Telekommunikationsanlagen des Unternehmens der Vodafone Deutschland GmbH, deren Lage auf den beiliegenden Bestandsplänen dargestellt ist. Die Vodafone Deutschland weist darauf hin, dass deren Anlagen bei der Bauausführung zu schützen bzw. zu sichern sind, nicht überbaut und vorhandene Überdeckungen nicht verringert werden dürfen.
Sollte eine Umverlegung oder Baufeldfreimachung der Telekommunikationsanlagen der Vodafone Deutschland GmbH erforderlich werden, benötigt die Vodafone Deutschland GmbH mindestens drei Monate vor Baubeginn den Auftrag an TDR-S-Bayern.de@vodafone.com, um eine Planung und Bauvorbereitung zu veranlassen sowie die notwendigen Arbeiten durchführen zu können.
Die Vodafone Deutschland GmbH weist ebenfalls darauf hin, dass ihr ggf. (z.B. bei städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen) die durch den Ersatz oder die Verlegung ihrer Kommunikationsanlagen entstehenden Kosten nach § 150 (1) BauGB zu erstatten sind.
Anlagen:
-  Lageplan

Weiterführende Dokumente:
-  Kabelschutzanweisung Vodafone GmbH
-  Kabelschutzanweisung Vodafone Deutschland GmbH
-  Zeichenerklärung Vodafone GmbH
-  Zeichenerklärung Vodafone Deutschland GmbH

In einer ergänzenden Stellungnahme vom 27.04.2022 teilt die Vodafone Deutschland GmbH Folgendes mit:
Eine Ausbauentscheidung trifft Vodafone nach internen Wirtschaftlichkeitskriterien. Dazu erfolgt eine Bewertung entsprechend der Anfrage zu einem Neubaugebiet. Bei Interesse wird gebeten, sich mit dem Team Neubaugebiete in Verbindung zu setzen:
Vodafone GmbH / Vodafone Deutschland GmbH
Neubaugebíete KMU
Südwestpark 15
90449 Nürnberg
Neubaugebiete.de@vodafone.com
Es wird gebeten, einen Erschließungsplan des Gebietes der Kostenanfrage beizulegen.

Beschluss

Die Hinweise der Vodafone Deutschland GmbH werden zur Kenntnis genommen. Sie sind im Zuge der weiteren Schritte zur Umsetzung der Planung zu beachten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4.10. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) I Bauleitplanung BPlan "Frankenwarte Süd - 2. Änderung" - vorhabenbezogener Bebauungsplan I Würdigung der Stellungnahme und Abwägung der Telefonica Germany GmbH (Stellungnahme vom 28.04.2022)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 28.06.2022 ö 4.10

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Nicht haushaltsrelevant
Kosten trägt Antragssteller

Die Telefonica Germany GmbH & Co. OHG teilt Folgendes mit:
Die Überprüfung des Anliegens ergab, dass keine Belange von Seiten der Telefonica Germany GmbH & Co. OHG zu erwarten sind.
Zur besseren Visualisierung ist der E-Mail ein digitales Bild beigefügt. Das Plangebiet ist im Bild mit einer dicken roten Linie eingezeichnet.
Sollten sich noch Änderungen der Planung/ Planungsflächen ergeben, wird gebeten, der Telefonica Germany GmbH & Co. OHG die geänderten Unterlagen zur Verfügung zu stellen, damit eine erneute Überprüfung erfolgen kann.
Bei Fragen steht die Telefonica Germany GmbH & Co. OHG gerne zur Verfügung.

Beschluss

Die Hinweise der Telefonica Germany GmbH & Co. OHG werden zur Kenntnis genommen. Aufgrund dieser Hinweise ist eine Änderung der Planung nicht erforderlich.
Eine Beteiligung der Telefonica Germany GmbH & Co. OHG am weiteren Verfahren ist vorgesehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4.11. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) I Bauleitplanung BPlan "Frankenwarte Süd - 2. Änderung" - vorhabenbezogener Bebauungsplan I Würdigung der Stellungnahme und Abwägung der Mainfranken Netze GmbH (Stellungnahme vom 21.04.2022)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 28.06.2022 ö 4.11

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Nicht haushaltsrelevant
Kosten trägt Antragssteller

Die Mainfranken Netze GmbH teilt Folgendes mit:

Die Stellungnahme bezieht sich auf die Versorgungsleitungen der Mainfranken Netze GmbH (MFN), Stadtwerke Würzburg AG (STW) sowie der Trinkwasserversorgung Würzburg GmbH (TWV).
Grundsätzlich bestehen keine Einwände gegen die geplante Maßnahme. Es muss jedoch gewährleistet sein, dass die bestehenden Versorgungseinrichtungen nicht beeinträchtigt und falls erforderlich gesichert werden. Sollten Umverlegungen von Versorgungseinrichtungen erforderlich werden, so regelt sich die Kostenträgerschaft nach dem Verursacherprinzip, sofern nicht andere vertragliche Regelungen bestehen.
Die Belange des Trinkwasserschutzes der Trinkwasserversorgung Würzburg GmbH sind nicht betroffen. Für spartenübergreifende Netzauskunft wird gebeten, sich rechtzeitig vor Baubeginn im Rahmen der Erkundigungspflicht mit dem zentralen Kontakt der Mainfranken Netze GmbH in Verbindung zu setzen: planauskunft@mainfrankennetze.de
Ein bereits vorhandener Zugang zum 24/7 Portal Netzauskunft der Mainfranken Netze GmbH kann hierfür ebenfalls genutzt werden.

Beschluss

Die Hinweise der Mainfranken Netze GmbH werden zur Kenntnis genommen. Sie sind im Zuge der weiteren Schritte zur Umsetzung der Planung zu beachten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4.12. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) I Bauleitplanung BPlan "Frankenwarte Süd - 2. Änderung" - vorhabenbezogener Bebauungsplan I Würdigung der Stellungnahme und Abwägung der PLE doc GmbH (Stellungnahme vom 30.03.2022)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 28.06.2022 ö 4.12

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Nicht haushaltsrelevant
Kosten trägt Antragssteller

Die PLE doc GmbH bezieht sich auf die Maßnahme und teilt hierzu mit, dass von der PLE doc GmbH verwaltete Versorgungsanlagen der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber von der geplanten Maßnahme nicht betroffen werden:
  • OGE (Open Grid Europe GmbH), Essen
  • Kokereigasnetz Ruhr GmbH, Essen
  • Ferngas Netzgesellschaft mbH (FG), Netzgebiet Nordbayern, Schwaig bei Nürnberg
  • Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft mbH (MEGAL), Essen
  • Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Essen
  • Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NETG), Dortmund
  • Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH (TENP), Essen
  • Uniper Energy Storage GmbH, Düsseldorf: Erdgasspeicher Epe, Eschenfelden, Krummhörn
  • GasLINE Telekommunikationsnetzgesellschaft deutscher Gasversorgungsunternehmen mbH & Co. KG, Straelen (hier Solotrassen in Zuständigkeit der PLE doc GmbH)
Maßgeblich für die Auskunft der PLE doc GmbH ist der im Übersichtsplan markierte Bereich. Dort dargestellte Leitungsverläufe dienen nur zur groben Übersicht.
Achtung: Eine Ausdehnung oder Erweiterung des Projektbereichs bedarf immer einer erneuten Abstimmung mit der PLE doc GmbH.

Beschluss

Die Hinweise der PLE doc GmbH werden zur Kenntnis genommen. Aufgrund dieser Hinweise ist eine Änderung der Planung nicht erforderlich.
Eine Beteiligung der PLE doc GmbH an den Bauleitplanverfahren des Marktes Höchberg ist grundsätzlich vorgesehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4.13. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) I Bauleitplanung BPlan "Frankenwarte Süd - 2. Änderung" - vorhabenbezogener Bebauungsplan I Würdigung der Stellungnahme und Abwägung des Zweckverbandes Fernwasserversorgung Mittelmain (Stellungnahme vom 01.04.2022)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 28.06.2022 ö 4.13

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Nicht haushaltsrelevant
Kosten trägt Antragssteller

Der Zweckverband Fernwasserversorgung Mittelmain (FWM) teilt Folgendes mit:

Gegen diese Maßnahme bestehen von Seiten des FWM keine Einwände.
Vorhandene oder geplante Anlagen werden von der Änderung nicht berührt.

Beschluss

Die Hinweise des Zweckverbands Fernwasserversorgung Mittelmain werden zur Kenntnis genommen. Aufgrund dieser Hinweise ist eine Änderung der Planung nicht erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4.14. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) I Bauleitplanung BPlan "Frankenwarte Süd - 2. Änderung" - vorhabenbezogener Bebauungsplan I Würdigung der Stellungnahme und Abwägung des Bund Naturschutzes in Bayern e. V., Kreisgruppe Würzburg (Stellungnahme vom 07.04.2022)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 28.06.2022 ö 4.14

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Nicht haushaltsrelevant
Kosten trägt Antragssteller

Die Kreisgruppe Würzburg, bedankt sich für die Beteiligung am Verfahren und gibt im Namen des Landesverbandes und in Absprache mit der Ortsgruppe Höchberg folgende Stellungnahme ab:

Das überplante Gebiet ist potentieller Lebensraum für z.B. Vogelarten, Zauneidechse, Fledermausarten. Der Bund Naturschutz hält daher eine saP für nötig. Evtl. sind Maßnahmen zur Vermeidung von Verbotstatbeständen nötig. Der auf der Fläche vorgesehene Ausgleich ist nicht akzeptabel, da er auf bereits ökologisch hochwertigen Flächen stattfinden soll, die nicht weiter aufgewertet werden können (z.B. Baumpflanzungen an Standorten mit Baum- und Heckenbestand!). Es käme sogar zu einer Entwertung. Ein Ausgleich im direkten Umfeld der Kindertagesstätte mit Kinderkrippe ist schon aufgrund der einwirkenden Störeffekte sehr problematisch und daher als Ausgleichsfläche abzulehnen.

Beschluss

Die Bedenken und Hinweise des Bund Naturschutz in Bayern e.V., Kreisgruppe Würzburg, werden zur Kenntnis genommen und wie folgt behandelt:
Das Plangebiet ist im rechtskräftigen Bebauungsplan „Frankenwarte Süd“ bereits als Baugebiet (Reines Wohngebiet) festgesetzt. Durch die Änderung der Festsetzung des Plangebiets in „Allgemeines Wohngebiet“ im Rahmen der 2. Änderung des Bebauungsplans „Frankenwarte Süd“ wird keine neue Fläche im Außenbereich in Anspruch genommen. Vielmehr erfolgt eine Anpassung in einem bereits überplanten Bereich zum Zwecke der Errichtung einer Kindertagesstätte. Dies entspricht dem Ziel der Innenentwicklung vor Außenentwicklung.
Da die Kindertagesstätte mehr als die bislang im Plangebiet für ein Wohngebäude zulässige Grundfläche beansprucht, ergibt sich ein Ausgleichsbedarf für die zusätzlich beanspruchte Fläche. 
Die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen sollen im Plangebiet in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde realisiert werden. Seitens der Unteren Naturschutzbehörde wurden im Rahmen des Verfahrens keine Einwände gegen die Planung vorgebracht; die Durchführung einer saP wurde nicht gefordert. Eine Änderung der Planung ist daher nicht erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

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4.15. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) I Bauleitplanung BPlan "Frankenwarte Süd - 2. Änderung" - vorhabenbezogener Bebauungsplan I Würdigung der Stellungnahme und Abwägung - Zusammenfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 28.06.2022 ö 4.15

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Nicht haushaltsrelevant
Kosten trägt Antragssteller

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wurden keine grundsätzlichen Einwendungen vorgetragen. Vorgebrachte Anregungen und Hinweise wurden im Vorentwurf des Bebauungsplanes geändert.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt den Hinweisen und Anregungen der Tagesordnungspunkte 4. bis 4.14 zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4.16. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) I Bauleitplanung BPlan "Frankenwarte Süd - 2. Änderung" - vorhabenbezogener Bebauungsplan I Billigungs und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 28.06.2022 ö 4.16

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Nicht haushaltsrelevant
Kosten trägt Antragssteller

Mit der Sitzung vom 15.03.2022 hat der Bau- und Umweltausschuss die vorhabenbezogene zweite Änderung des Bebauungsplans „Frankenwarte Süd“ nach § 12 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Bedingt durch die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung vorgebrachten Anregungen und Hinweise, wurden die Beschlüsse unter den vorausgegangen Tagesordnungspunkten 4. bis 4.15. gefasst.

Beschluss

Der Marktgemeinderat billigt dem vorliegenden Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Frankenwarte Süd“ in der Fassung vom 10.05.2022 mit Begründung und beauftragt die Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem HWP Holl Wieden Architekten und Stadtplaner, Ludwigstraße 22 in 97070 Würzburg mit der Durchführung der öffentlichen Auslegung nach §3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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5. Ernennung Frau Claudia Bräuer zur Standesbeamtin

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 28.06.2022 ö 5

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart



Am 01.07.2022 beginnt Frau Claudia Bräuer ihre Tätigkeit im Standesamt des Marktes Höchberg.

Frau Bräuer war bereits in ihrem früheren Dienstverhältnis als Standesbeamtin in der Funktion als Standesamtsleiterin beschäftigt. Sie erfüllt die Voraussetzungen zur Bestellung einer Standesbeamtin gemäß § 2 Absatz 1 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes.

Daher schlägt die Verwaltung vor, Frau Claudia Bräuer zum 01.07.2022 zur Standesbeamtin zu ernennen.

Beschluss

Frau Claudia Bräuer wird ab 01.07.2022 zur Standesbeamtin mit unbeschränktem Aufgabengebiet im Standesamt Höchberg bestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6. Berichte und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 28.06.2022 ö 6

Sachverhalt

Die Mitglieder des Marktgemeinderates werden schriftlich über die Einladung der Freiwilligen Feuerwehr Höchberg zur Jahreshauptversammlung im Feuerwehrgerätehaus am Samstag, den 9.7.2022 um 18.00 Uhr informiert.

1. Bürgermeister Alexander Knahn verliest das Dankschreiben der Höchberger Tafel für die Vereinsförderung.

3. Bürgermeister Bernhard Hupp erkundigt sich nach dem Zustand der gepflanzten Bäume. Die Verwaltung wird sich hierzu erkundigen. 

Marktgemeinderätin Susanne Cimander fragt an wegen der Einrichtung einer Poststelle am Tegut Einkaufsmarkt. Die Verwaltung erläutert hierzu ausführlich den Sachverhalt.

Marktgemeinderat Walter Feineis weist auf den durch die Trockenheit verursachten Baumschäden, insbesondere an einer Winterlinde am sog. Brücknereck sowie den Bäumen entlang des Straßenbegleitgrüns der Bürgermeister-Seubert-Straße. Die Information wird von der Verwaltung an den Bauhof weitergeleitet.

Marktgemeinderat Marc Behl macht darauf aufmerksam, dass vor der Tiefgarage des Mainlandzentrums ein Verkehrszeichen „Verbot der Einfahrt“ stehen würde. Die Verwaltung wird dies entsprechend prüfen. Weiterhin bittet er um Überprüfung der Beschilderung an der Engstelle der Münchner Straße.

Datenstand vom 13.07.2022 08:34 Uhr