Datum: 27.09.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Marktgemeinderat
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:55 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
2 Städtebauförderung - Bedarfsmeldung 2023
3 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) I Bauleitplanung BPlan "Frankenwarte Süd - 2. Änderung" - vorhabenbezogener Bebauungsplan"; Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
4 Feststellung der Jahresrechnung 2021
5 Entlastung des ersten Bürgermeisters für das Rechnungsjahr 2021
6 Gebührenkalkulation Wasser 2022
7 Kostenzusammenstellung: Umbau / Sanierung - Hotel LAMM, Hauptstraße 76
8 Berichte und Anfragen

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2. Städtebauförderung - Bedarfsmeldung 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 27.09.2022 ö 2

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
verschiedene


Der Markt Höchberg ist mit der Gesamtmaßnahme „Altort Höchberg“ seit 2009 in dem Städtebauförderungsprogramm „Lebendige Zentren“. 
Zentrales Ziel dieses Programms ist es, die Stadt- und Ortsmitten zu bewahren und zu attraktiven Standorten für Wohnen, Arbeiten, Wirtschaft und Kultur zu entwickeln. Weiterhin zielt das Programm auf die Bewältigung von Funktionsverlusten, Gebäudeleerständen und abnehmenden Nutzungsintensitäten von Ortskernen. Durch die Förderung und Stärkung der zentralen Versorgungsbereiche sollen die Zentren zu lebendigen und attraktiven Standorten aufgewertet werden.

Im Rahmen der Zuwendungsverfahren des Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramms „Lebendige Zentren“ ist dem Fördermittelgeber, vertreten durch die Regierung von Unterfranken, eine Bedarfsmeldung mit dem vorgesehenen Jahresprogramm an Maßnahmen vorzulegen. 
Es sind die Maßnahmen einzeln aufgeführt, deren Durchführung von der Gemeinde im Jahr 2023 beabsichtigt sind. Bei den genannten Kosten handelt es sich um die förderfähigen Kosten. Diese wurden als Schätzung ermittelt. Die darauffolgenden Jahre sind ebenfalls darzustellen.
Der Beschluss über den Jahresantrag zur Städtebauförderung stellt eine Absichtserklärung über den Fortgang der Altortsanierung gegenüber dem Fördermittelgeber dar. Der Beschluss über die Durchführung einer einzelnen Maßnahme wird hierdurch nicht ersetzt, sondern muss separat gefasst werden.

Beschluss

Die Altortsanierung soll im Jahr 2023 mit folgenden Maßnahmen fortgeführt werden:

Städtebaul. Wettbewerb St. Matthäus Areal
100.000 €
Feinuntersuchung Areal Fl.Nr. 245
20.000 €
Sanierung Rathaus I
1.100.000 €
Themenweg „Höchpunkte“
30.000 €


Die Verwaltung wird beauftragt, die Bedarfsmitteilung in Höhe 1.250.000 Euro förderfähigen Kosten bei der Regierung von Unterfranken anzumelden. Die Maßnahmen sind in den Haushalt 2023 einzustellen. Über die einzelnen Maßnahmen sind gesonderte Beschlüsse durch das jeweilige Gremium zu fassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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3. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) I Bauleitplanung BPlan "Frankenwarte Süd - 2. Änderung" - vorhabenbezogener Bebauungsplan"; Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 27.09.2022 ö 3

Sachverhalt

Der Bau- und Umweltausschuss des Marktes Höchberg hat in seiner Sitzung am 15.03.2022 die vorhabenbezogene zweite Änderung des Bebauungsplans „Frankenwarte Süd“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1 BauGB am 22.03.2022 ortsüblich bekannt gemacht.

Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Frankenwarte Süd“ in der Fassung vom 08.03.2022 incl. den Festsetzungen zum Vorentwurf und der Begründung mit Umweltbericht wurde gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 30.03.2022 bis einschließlich 29.04.2022 öffentlich ausgelegt (frühzeitige Beteiligung der Bevölkerung). Zudem wurden Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 23.03 2022 frühzeitig beteiligt. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden in der Sitzung des Marktgemeinderates am 28.06.2022 behandelt. Das Gremium billigte in der gleichen Sitzung den neuen Entwurf der zweiten Änderung des Bebauungsplanes „Frankenwarte Süd“ mit den beschlossenen Änderungen in der Fassung vom 10.05.2022.

Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Frankenwarte Süd“ in der Fassung vom 10.05.2022 incl. den Festsetzungen zum Vorentwurf und der Begründung mit Umweltbericht wurde gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 20.07.2022 bis einschließlich 22.08.2022 öffentlich ausgelegt. Parallel zur Beteiligung der Öffentlichkeit wurden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 20.09.2022 behandelt.

Da im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB nur Anregungen oder Hinweise vorgetragen wurden, kann von Seiten des Marktgemeinderates der Satzungsbeschluss zur vorhabenbezogenen zweiten Änderung des Bebauungsplans „Frankenwarte Süd“ gefasst werden.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt die vorhabenbezogene zweite Änderung des Bebauungsplans „Frankenwarte Süd“ in der Fassung vom 10.05.2022 mit den Festsetzungen zum Vorentwurf und der Begründung mit Umweltbericht gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. Hierdurch wird die Rechtskraft des Bebauungsplanes erreicht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4. Feststellung der Jahresrechnung 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 27.09.2022 ö 4

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart




Für diesen Tagesordnungspunkt übernimmt 3. Bürgermeister Bernhard Hupp den Vorsitz.

Die örtliche Rechnungsprüfung hat gemäß Art. 103 Gemeindeordnung (GO) die Aufgabe, den Jahresabschluss der Gemeinde zu prüfen. Die Prüfung fand vom 21.06. – 22.06.2022 statt. Der Bericht der örtlichen Rechnungsprüfung des Haushaltsjahres 2021 steht im RIS. Die Ergebnisse der Prüfung werden im Folgenden behandelt:

Jahresrechnung 2021

1.1 Prüffeststellungen allgemein

Abwicklung fremder Gelder
Wird seit der überörtlichen Prüfung bereits berücksichtigt.

Vertretung der Bürgermeister
Wird künftig berücksichtigt.

Vergabe von Reinigungsleistungen
Die Reinigungsleistungen wurden bis 31.08.2024 vergeben. Bei einer Neuvergabe, kann die Einstellung von eigenem Personal geprüft werden.

Informationstechnik 
Mit der Erstellung eines Informationssicherheitskonzeptes wurde begonnen, die Fortführung und Fertigstellung ist eingeplant.

1.2 Prüffeststellungen im Einzelnen

Dienstfahrzeuge (0.7711.5510)
In der Prüfung ist eine größere Anzahl von Unfallschäden aufgefallen.
Bei diesen Fällen handelt es sich jedoch um Kleinschäden die im laufenden Betrieb des Bauhofes nicht ungewöhnlich sind, wie nachfolgend aufgezeigt. Die Mittarbeiter wurden diesbezüglich um erhöhte Sorgfalt gebeten.

  • Außenspiegel 150 €
  • Blinker Glas 22 €
  • Spiegelglas 23 €
  • Heck-schloss 82 €
  • Außenspiegel 222 €
  • Tankdeckel 86 €
  • Unfall Selbstbeteiligung 300 €
  • Frontscheibe 645 €
  • Spiegel 150 €
  • Rücklicht 55 €
  • Spiegel 28 €

Verfügungsmittel des 1. Bürgermeisters
Die Prüfungsbemerkung wird künftig beachtet.

Kehrarbeiten 
Die Kosten für die Kehrarbeiten sind seit 2015 von 36.500 € auf 53.000 € gestiegen. Es sollte geprüft werden, ob die Anschaffung einer eigenen Kehrmaschine wirtschaftlicher ist. 

Für Kehr- und Reinigungsarbeiten sowie für die Entsorgung des Kehrgutes sind von 2015 – 2022 folgende Kosten jährlich angefallen: 
2015 36460, € 
2016 41253, € 
2017 34431, € 
2018 34054, € 
2019 43701, € 
2020 36894, € 
2021 53098, € 
2022 21470, € (Jan – August) - bis 31.12.2022 ca. 34.000 €. 

Durchschnittliche Kosten von 2021 – 2022 pro Jahr: 39236, € 

Die erhöhten Kosten im Jahr 2021 resultieren aus hohem Laubanfall zum Jahreswechsel 2020/2021. 

Bis zum Jahr 2020 wurde die Fa. Röder/ Karlstadt mit einer Midi-Maschine 
für Kehrarbeiten eingesetzt. 

Nach einer neuen Ausschreibung im Jahr 2020 führt die Fa. Hofmann/ Würzburg bis 2023 die Kehrarbeiten in Höchberg durch. Die Fa. Hofmann arbeitet mit Kleinkehrmaschinen. Bei Laubkehrarbeiten fallen wegen der kleinen Kehrmaschinen-Behältergröße durch erhöhte Ausleervorgänge höhere Kosten an. 

Im Jahr 2022 wird sich voraussichtlich wieder ein wesentlich geringerer Jahreskostenbetrag für Kehrarbeiten gegenüber dem Jahr 2021 ergeben. 

Der Bauhof hat bis zum Jahr 2000 eine alte Kehrmaschine aus den 70er Jahren genutzt. 
Diese wurde sporadisch nach Verschmutzungsanfall eingesetzt, da nicht genügend personelle Kapazitäten für regelmäßige Kehrfahrten zur Verfügung standen. 

Die Maschine wurde aus Altergründen und wegen zu erwartenden hohen Reparaturkosten nicht mehr instandgesetzt und entsorgt. Eine Ersatzmaschine wurde nicht beschafft. 

Über einen längeren Zeitraum wurde dann im Ortsgebiet Höchberg mit der Fa. Veolia/ Kitzingen mit einer Großkehrmaschine gekehrt. Später wurde auf die Fa. Röder mit der Midi-Maschine gewechselt. 

Als originäre Aufgabe muss der Markt Höchberg aufgrund der Ortssatzung selber vor seinen Anwesen Kehrarbeiten durchführen. 

Im Ortsgebiet befinden sich viele Straßenzüge, in denen besonders die Pflasterrinnen stark beschädigt sind und sehr viel Wildkräuter wachsen. 

Aufgrund dieser zwei Sachstände kehrt der Markt Höchberg als freiwillige Leistung - zusätzlich zu den Bereichen vor seinen Anwesen - alle Straßenrandbereiche in Höchberg (, die nicht von parkenden Fahrzeuge belegt sind). 

Von den Anliegern wird hierfür kein Straßenreinigungsbeitrag (wie z.B. in Würzburg) erhoben. 

Die Anschaffung und der Betrieb einer eigenen Kehrmaschine für den Markt Höchberg ist wegen folgender Punkte aus meiner Sicht nicht sinnvoll: 

  • Anschaffungskosten für eine Midi-Kehrmaschine 
ca. 180.000 – 200.000 €. 

  • Aktuell kein Kostenersatz durch Straßenreinigungsbeiträge 
von Anliegern. 

  • Weiterhin zu erwartendes hohes Niveau und evtl. noch steigende 
Kosten für Kraftstoffe und die Entsorgung. 

  • Keine personellen Ressourcen am Bauhof. 


Auftrag zur Südzucker Namensentwicklung
DBDB wurde beauftragt, um eine Sichtweise von außen zu entwickeln, bzw. eine objektivere Grundlage zur weiteren Entscheidung im laufenden Prozess der Namensfindung. Neben den Recherchen bei vergleichbaren Projekten sollte die Namensentwicklung von Namenvorschlägen bzw. Namenbestandteilen im zweiten Workshop am 1. Februar 2022 professionell begleiten werden. Aufgrund von Zeitmangel am Abend des Workshops wurde aber im Vorfeld festgelegt Präsentation und sowie Begleitung der Entscheidungsfindung zu einem späteren Zeitpunkt anzubringen und weiterzuführen. Dies steht noch an. Alle angefallenen und geplanten Leistungen (Präsentation/Begleitung) abgerechnet.

Beschluss

Die Jahresrechnung 2021 wird nach Art. 102 GO entsprechend den vorliegenden Ergebnissen des Rechnungsabschlusses festgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Freitext nach TOP

Der erste Bürgermeister Alexander Knahn ist persönlich beteiligt und nimmt an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

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5. Entlastung des ersten Bürgermeisters für das Rechnungsjahr 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 27.09.2022 ö 5

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart




Nach der Feststellung der Jahresrechnung 2021 ist nach Art. 102 GO ein Beschluss über die Entlastung des ersten Bürgermeisters zu fassen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt die Entlastung des ersten Bürgermeisters für das Rechnungsjahr 2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Freitext nach TOP

Der erste Bürgermeister Alexander Knahn ist persönlich beteiligt und nimmt an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

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6. Gebührenkalkulation Wasser 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 27.09.2022 ö 6

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
0.8141.1171
0.8141.1173
1.380.000 €
     80.000 €
freiwillig

1. Bürgermeister Alexander Knahn übernimmt wieder den Vorsitz.

Die Kosten der Wasserversorgung sind von den Nutzern zu tragen. Das Kostendeckungsprinzip besagt, dass das Gebührenaufkommen die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten decken soll (sog. Kostendeckungsgebot). Weiterhin legt das Kostendeckungsprinzip fest, dass das Gebührenaufkommen die ansatzfähigen Kosten nicht überschreiten soll (sog. Kostenüberschreitungsverbot).

Die laufenden Kosten der Wasserversorgung sind bereits in der mittelfristigen Finanzplanung (bis 2025) des Haushaltsplans 2022 enthalten. Die Abschreibungen und Auflösungen wurden den Anlagennachweisen der Marktgemeinde entnommen.
Aufgrund dieser Daten wurde die Gebührenkalkulation für die Wasserversorgung im Frühjahr 2022 durchgeführt und in der Marktgemeinderatsitzung am 30.05.2022 behandelt. Hierbei ist eine Erhöhung der Wassergebühr von 2,87 Euro auf 2,94 Euro (netto) bei gleichbleibender Grundgebühr beschlossen worden.

Der größte Ausgabeposten bei der Wasserversorgung ist der Wassereinkauf von dem Zweckverband Fernwasserversorgung Mittelmain (FWM) mit über 40 % der Gesamtkosten.
Mit Schreiben vom 10.08.2022 hat der FWM mitgeteilt, dass die Verbandsversammlung zwei Preiserhöhungen beschlossen hat. Die entsprechende Pressemitteilung vom FWM steht im RIS.

Wasserpreis derzeit gültig
Erhöhung  zum 01.01.2023
Entgelt ab 01.01.2023
Erhöhung zum 01.01.2024
Entgelt ab 01.01.2024
1,19 € / m³
0,25 € / m³
1,44 € / m ³
0,27 € / m³
1.71 € / m³

Aufgrund dieser enormen Erhöhung, musste die Höchberger Wassergebühr noch einmal neu kalkuliert werden.

Gebührenentwicklung

Die Wassergebühr wurde letztmalig zum 01.11.2019 um 30 Cent auf 2,87 €/m³ erhöht. Zudem wurde zum 01.11.2011 erstmals eine Grundgebühr auf Wasserzähler in Höhe von 24,00 €/ Jahr eingeführt.

Rechnungsergebnisse der Vorjahre

Nach derzeitiger Rechtslage sind die Rechnungsergebnisse der Vorjahre durch eine periodengerechte Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben entsprechend zu korrigieren. Sich danach ergebende Überdeckungen müssen innerhalb der folgenden 5 Jahre ausgeglichen werden. Unterdeckungen können ausgeglichen werden. Die Entscheidung über den Ausgleich obliegt dem Gemeinderat.
Ein Ausgleich von Über- und Unterdeckungen muss durch konkrete Einstellung in künftige Gebührenkalkulationen erfolgen. 

Es sind folgende Kostenunter- und -überdeckungen entstanden:

Haushaltsjahr 2021
- 42.985,04 €
Haushaltsjahr 2020
86.392,08 €
Haushaltsjahr 2019
19.438,36 €
Insgesamt
62.845,40 €

Entwicklung im laufenden Jahr

Das laufende Jahr 2022 wird wahrscheinlich mit einem Defizit von knapp. 50.000 Euro abschließen. 

Gebührenkalkulation

Es ist rechtlich zulässig, dass die Gebührenkalkulation einen Zeitraum von bis zu 4 Jahren umfasst. Um einigermaßen solide Berechnungsgrundlagen zu erhalten, wurde ein dreijähriger Kalkulationszeitraum gewählt.
Im Kalkulationszeitraum wird mit einer Wasserverkaufsmenge von 461.706 m³ gerechnet. In den letzten Jahren stagniert die Wasserverkaufsmenge. Seit dem Jahr 2014 hat sie sich zwischen 432.570 m³ – 481.316 m³ bewegt. Bei steigender Kostenstruktur führt eine gleichbleibende Verkaufsmenge zu höheren Verbrauchsgebühren. 
 
Die errechnete Gebührenobergrenze von 3,34 €/m³ wurde für einen mehrjährigen Zeitraum mit Ausgleich der Überdeckung der letzten Jahre ermittelt. Durch die einheitliche Gebühr für den gesamten Kalkulationszeitraum werden Gebührenschwankungen vermieden.

Bei der Ermittlung der Wassergebühr für den Zeitraum 01.11.2022 bis 31.10.2025 wurden folgende Parameter zu Grunde gelegt:

Kalkulation bei gleichbleibender Grundgebühr

Gesamtdeckungsbedarf A
4.690.900,00 €
Ergebnis 01.11.2019 – 31.10.2022
62.845,40 €
Gesamtdeckungsbedarf B:
4.628.054,60 €


Frischwassermenge (461.706 m³/Jahr x 3 Jahre):
1.385.118 m³
Kostendeckende Gebühr inkl. Ergebnisse der Vorjahre
3,34 €/m³


Kalkulation bei steigender Grundgebühr

Q3 
in m³/h
Anzahl in 
Höchberg 
Gebühr bisher pro Jahr und Zähler
Gebühr neu pro Jahr und Zähler
4
3004
          24,00 € 
          30,00 € 
10
16
          57,60 € 
          75,00 € 
16
5
          96,00 € 
       120,00 € 
25
9
       480,00 € 
       187,50 € 
63
1
       768,00 € 
       472,50 € 
100
4
       960,00 € 
   750,00 € 
250
1
   960,00 € 
    1.875,00 € 
Summe
3040
 
 















Gesamtdeckungsbedarf A
4.406.120,80 €
Ergebnis 01.11.2019 – 31.10.2022
62.845,40 €
Gesamtdeckungsbedarf B:
4.343.275,40 €


Frischwassermenge (461.706 m³/Jahr x 3 Jahre):
1.385.118 m³
Kostendeckende Gebühr inkl. Ergebnisse der Vorjahre
3,24 €/m³

Fazit

Bei einer prognostizierten jährlichen Abwassermenge von 461.706 m³ und den in der Kalkulation zu Grunde gelegten Einnahmen und Ausgaben ist die derzeitige Gebühr von 2,87 Euro/m³ (netto) nicht mehr kostendeckend. Eine Gebührenerhöhung ist deshalb notwendig. 

Die weitere Entwicklung der Wassergebühr wird in den Folgejahren vom notwendigen Instand- und Unterhaltungsaufwand als auch von den künftig zu veranschlagenden Wassermengen abhängen. Allerdings wirkt sich die Erhöhung des Wassereinkaufspreises vom Zweckverband Fernwasserversorgung Mittelmain negativ auf unsere Wassergebühr aus. 

Aus diesen Gründen wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, die Wassergebühr zum 01.11.2022 zu erhöhen. Entweder verbunden mit einer Grundgebührenerhöhung um 6 Euro auf 30 Euro pro Zähler im Jahr und einer Verbrauchsgebühr von 3,24 Euro/m³ oder bei gleichbleibender Grundgebühr eine Verbrauchsgebührenerhöhung auf 3,34 Euro/m³.

Beschluss

1)        Der Kalkulation der Wassergebühr vom 1.11.2022 bis 31.10.2025 einschließlich der Schätzung der voraussichtlichen Erlöse, Aufwendungen und Wassermengen wird zugestimmt.

2)        Die Kostenüberdeckung der Jahre 2019 bis 2021 wird aufgelöst.

3) Die Wassergebühr wird zum 1.11.2022 auf 3,34 Euro/m³ (netto) erhöht. 
Die Grundgebühr wird nicht erhöht. 

Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung ist wie folgt zu ändern:

3. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes Höchberg
vom ….
(3. Änderungssatzung)


Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt der Markt Höchberg folgende Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung:


§ 1

§ 10 Abs. 1 Satz 2 BGS-WAS wird wie folgt geändert:
Die Gebühr beträgt 3,34 Euro pro Kubikmeter entnommenen Wassers.

§ 2
Diese Änderungssatzung tritt zum 1. November 2022 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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7. Kostenzusammenstellung: Umbau / Sanierung - Hotel LAMM, Hauptstraße 76

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 27.09.2022 ö 7

Sachverhalt

In der Sitzung des Marktgemeinderates vom 28.05.2019 wurde beschlossen die Renovierungsmaßnahmen im Hotel LAMM mit einem maximalen Kostenrahmen in Höhe von 700.000,00 € netto durchzuführen.

In einer Sitzung des Bauausschusses vom 09.07.2019 und einer weiteren Sitzung des Marktgemeinderates vom 21.07.2020 wurden die Vergaben der Aufträge der einzelnen Gewerke beschlossen. Die Submissionsergebnisse sowie die erfolgten Auftragsvergaben wurden dem Marktgemeinderat in der Sitzung vom 29.09.2020 zur Kenntnis mitgeteilt. (Gesamtsummer der Vergaben ca. 470.000,00 €)

Die Fassadensanierung und der Fensteraustausch wurden im Jahr 2019 umgesetzt. Die große Renovierungsmaßnahme im Innenbereich des Hotels wurde Anfang 2021 ausgeführt.

Die letzte Schlussrechnung für den Bereich Heizung / Sanitär ging im April 2022 ein, womit die in der Sitzung des Marktgemeinderates am 28.05.2019 beschlossenen Renovierungsmaßnahmen abgeschlossen worden sind und nun eine Gesamtkostenzusammenstellung erstellt werden konnte. Diese werden dem Marktgemeinderat nun vorgestellt.

Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich gemäß beiliegender Zusammenstellung auf 540.613,69 € netto. Die zu erwartenden Kosten wurden im Vorfeld der Maßnahme auf knapp 700.000,00 € geschätzt, siehe anhängende Kostenschätzung vom 20.05.2019. Aufgrund des bei der Ausschreibung erhaltenen günstigen Angebotes für die geplanten Schreinerarbeiten und der Innenausstattung, sowie auch bedingt durch sonstige Einsparungen, konnten hierbei Kosten von knapp 160.000,00 € netto eingespart werden.

Die Kostenzusammenstellung vom 24.08.2022 sowie die ursprüngliche Kostenschätzung vom 20.05.2019 werden dem Marktgemeinderat als Anlagen im RIS zur Verfügung gestellt.

Der Marktgemeinderat nimmt die Kostenzusammenstellung vom 24.08.2022 zur Kenntnis

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8. Berichte und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 27.09.2022 ö 8

Sachverhalt

1. Bürgermeister Alexander Knahn macht darauf aufmerksam, dass der Ortsrundgang wegen der Bestattung des Altbürgermeisters und Ehrenbürgers Werner Hillecke vom Freitag, den 30.9. nunmehr auf Freitag, den 21.10.2022 um 15.00 Uhr verschoben wurde.

Weiterhin berichtet der Bürgermeister über die bisherigen Maßnahmen zur Energieeinsparung. Die vom Bayerischen Gemeindetag in die Diskussion eingebrachte Abschaltung der Straßenbeleuchtung soll in den Fraktionen beraten werden. Dazu bittet Marktgemeinderat Martin Benthe um Mitteilung des Energieverbrauchs der Straßenbeleuchtung, ergänzend bittet Marktgemeinderat Marc Behl darum, hier das Einsparpotenzial durch eine Abschaltung der Straßenbeleuchtung an die Mitglieder des Marktgemeinderates weiter zu geben. Ebenfalls soll das Schreiben des Bayerischen Gemeindetages an die Mitglieder des Marktgemeinderates zur Kenntnis gegeben werden.

Auf die Nachfrage von Marktgemeinderat Martin Guckenberger hinsichtlich der Weihnachtsbeleuchtung, die in diesem Jahr dann eventuell nur eingeschränkt angebracht werden sollte, nimmt die Verwaltung Kontakt mit der Werbegemeinschaft auf.

Auf Nachfrage von Marktgemeinderätin Sophia Ilg teilt der 1. Bürgermeister mit, dass die Entscheidung über die Abschaltung der Straßenbeleuchtung dann als Tagesordnungspunkt in die nächste Sitzung des Marktgemeinderates aufgenommen wird.

Daran anschließend berichtet der 1. Bürgermeister über das Treffen mit der neuen Leitung des Fachgebietes Kommunalaufsicht beim Landratsamt Würzburg und berichtet über die Maßnahmen des Landkreises im Zuge der Energiekrise wie z.B. die Einrichtung von Wärmehallen bzw. die Benennung vom sogenannten Leuchttürmen in den Landkreisgemeinden.

Die Mitglieder des Marktgemeinderates werden darüber informiert, dass nunmehr die offizielle Baugenehmigung für die Nutzung des Kulturstübles vorliegt. Die Verwaltung wird Regelungen zur Nutzung der Räumlichkeiten erarbeiten.

Auf Nachfrage von Marktgemeinderat Martin Lerzer berichtet der 1. Bürgermeister über die leider nicht durchzuführende Apfelpressaktion am Bauhof. Diese soll auf jeden Fall 2023 im Zuge des Jubiläumsjahres erstmalig durchgeführt werden.

Auf Nachfrage von Marktgemeinderat Walter Feineis informiert der 1. Bürgermeister über den Hintergrund für die Beschilderung des Wasserentnahmeverbotes An der Weed.

Marktgemeinderat Martin Benthe bittet um Auskunft darüber, zu welchem Zeitpunkt die Aufstellung des Parkscheinautomaten und die Absperrmaßnahmen am Rudolf-Harbig-Platz durchgeführt werden. In diesem Zusammenhang verweist er auf die katastrophalen Verkehrsverhältnisse am Elternabend der Leopold-Sonnemann-Realschule. Marktgemeinderat Timo Koppitz weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Informationen nochmals an die Schulleitung weitergegeben werden.

Auf Nachfrage von Marktgemeinderätin Susanne Cimander bezüglich der Einführung einer App für die Parkscheinautomaten erläutert der 1. Bürgermeister, dass dies aufgrund des damit verbundenen Aufwandes aktuell nicht geplant sei.

Datenstand vom 17.10.2022 11:41 Uhr