Datum: 13.12.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Marktgemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Haushalt 2023
1.1 Haushaltsberatung 2023 - Antrag Bündnis 90/ Die Grünen und SPD - Neugestaltung des Partnerschaftsplatzes am Grundweg
1.2 Haushaltsberatung 2023 - Antrag SPD und Marktgemeinderatsmitglied Walter Feineis
1.3 Haushaltsberatung 2023 - Antrag SPD - Grünordnungsplan
1.4 Haushaltsberatung 2023 - Antrag SPD - Buntes Höchberg
1.5 Haushaltsberatung 2023 - Antrag SPD - Solarwärme- oder Photovoltaikanlage Terrasse Mainlandbad
2 Haushalt 2023 Bildung von Haushaltsausgaberesten
3 Defizitvereinbarungen mit den Höchberger Kindertageseinrichtungen
4 Lärmaktionsplan I Würdigung und Abwägung der Stellungnahmen
4.1 Lärmaktionsplan I Würdigung und Abwägung der Stellungnahme von Herrn Bertram Wegner vom 20.08.2021
4.2 Lärmaktionsplan I Würdigung und Abwägung der Stellungnahme der Regierung von Unterfranken vom 10.09.2021
4.3 Lärmaktionsplan I Würdigung und Abwägung der Stellungnahme des staatlichen Bauamtes vom 11.08.2021
4.4 Lärmaktionsplan I Würdigung und Abwägung der Stellungnahme des Landratsamtes Würzburg vom 23.07.2021
4.5 Lärmaktionsplan I Würdigung und Abwägung der Stellungnahme der Polizeiinspektion Würzburg-Land vom 14.07.2021
4.6 Lärmaktionsplanung | Beschlussfassung
5 Berichte und Anfragen

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1. Haushalt 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 13.12.2022 ö 1

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart



Der Entwurf des Haushaltsplans 2023 wurde in der Marktgemeinderatssitzung am 29.11.2022 vorgestellt. In dieser Sitzung kann zum Haushaltsplan Stellung genommen bzw. über ihn beraten werden.

Eine Übersicht der geplanten Investitionen für das kommende Haushaltsjahr wird bis zur Sitzung ins RIS gestellt.

Die Haushaltsverabschiedung ist für die MGR-Sitzung am 24.01.2023 geplant.

Die Mitglieder des Marktgemeinderates, Herr Feineis, Frau Braunreuther, Frau Cimander und Herr Kieselbach wünschen ein gedrucktes Exempar des Haushaltsplanes.

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1.1. Haushaltsberatung 2023 - Antrag Bündnis 90/ Die Grünen und SPD - Neugestaltung des Partnerschaftsplatzes am Grundweg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 13.12.2022 ö 1.1

Sachverhalt

Die Fraktionen Bündnis 90/ Die Grünen und die SPD beantragen, im Hinblick auf die aktuelle Wasserknappheit und im Sinne einer großzügigeren Nutzung des Partnerschaftsplatzes zu prüfen, ob und mit welchem finanziellen und technischem Aufwand der Brunnen am Partnerschaftsplatz stillgelegt und zurückgebaut werden kann.
In diesem Zusammenhang soll auch darüber nachgedacht werden, ob der gesamte Platz neugestaltet werden kann.
Der Partnerschaftsplatz wurde vor Jahrzehnten nach damaligen Vorstellungen gestaltet. Inzwischen gibt es neue Erkenntnisse und andere Absichten in der kommunalen Platzgestaltung. 
Um die Kosten gering zu halten, wäre es wünschenswert, wenn alles Erforderliche durch Verwaltung und Bauhof geleistet werden könnte.
Zur Deckung im Haushalt sind die „allgemeinen Planungskosten" vorgeschlagen.
Das Bauamt prüft bis Mitte 2023 die technischen Möglichkeiten und den finanziellen Aufwand des Brunnenrückbaus. Anschließend erarbeitet die Tiefbau Planung des Bauamts auf dieser Grundlage ein Konzept für eine neue Platzgestaltung und stellt dieses in einer Bau- und Umweltausschuss- oder Marktgemeinderatssitzung vor. Ob die bauliche Maßnahme durch den Bauhof umgesetzt werden kann, hängt von Umfang der Planung ab.
Ergänzend weist Marktgemeinderätin Cimander darauf hin, dass zur Platzgestaltung an Stelle des vorhandenen Brunnens,, eine Baumpflanzung zusammen mit den Partnergemeinden erfolgen könnte.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt die Verwaltung mit der Prüfung der technischen Möglichkeiten und des damit verbundenen finanziellen Aufwands des Brunnenrückbaus am Partnerschaftsplatz zu beauftragen. Außerdem wird die Verwaltung beauftragt ein neues Platzgestaltungskonzept zu entwickeln. Haushaltsmittel sind zunächst nicht vorzusehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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1.2. Haushaltsberatung 2023 - Antrag SPD und Marktgemeinderatsmitglied Walter Feineis

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 13.12.2022 ö 1.2

Sachverhalt

Die Fraktion SPD und Marktgemeinderatsmitglied Walter Feineis beantragen, vor dem Hintergrund der steigenden Mieten und Grundstückspreise, die Gemeinde mit der Prüfung von gemeindeeigenen Grundstücken, auf denen Gebäude mit vier oder mehr Wohneinheiten errichtet werden könnten zu beauftragen.

Die Verwaltung prüft in ob sie im Besitz von Grundstücken ist, die den oben genannten Anforderungen entsprechen und stellt diese bis Mitte 2023 in einer Marktgemeinderatsitzung vor.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt die Verwaltung mit der Prüfung gemeindeeigener Grundstücke, die sich zum Geschosswohnungsbau eignen, zu beauftragen. Der Antrag ist nicht haushaltsrelevant.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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1.3. Haushaltsberatung 2023 - Antrag SPD - Grünordnungsplan

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 13.12.2022 ö 1.3

Sachverhalt

Die Fraktion SPD beantragt, dass für sämtliche Grünflächen in Höchberg nicht nur ein Pflegeplan erstellt wird, sondern eine Wertigkeit jeder Fläche festgestellt und gleichzeitig überlegt wird, ob diese verbessert werden.
Es geht hierbei z. B. um die Umwandlung einer Rasenfläche in eine Blühfläche, Aufwertung von Hecken, zusätzliche Pflanzung von Bäumen, etc.

Im Rahmen der Neuausrichtung des Bauhofs analysiert die Verwaltung gegenwärtig alle Tätigkeiten des Bauhofs mit dem Ziel diese in „Projekte“ zu organisieren. Die Pflege einer Grünfläche entspricht in diesem Sinne z. B. einem Projekt, in welchem festgelegt wird welche Maßnahmen an dieser speziellen Fläche angewandt werden. Auf dieser Grundlage ist es auch möglich einen zusammenfassenden Pflegeplan sämtlicher Grünflächen zu erstellen und die entsprechenden Maßnahmen für diese Flächen neu zu bewerten.

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt die Vorgehensweise der Verwaltung zur Kenntnis. Die Neubewertung von Grünflächen und deren Aufwertung soll mit dem Erstellen eines Pflegeplans erfolgen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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1.4. Haushaltsberatung 2023 - Antrag SPD - Buntes Höchberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 13.12.2022 ö 1.4

Sachverhalt

Die Fraktion SPD beantragt monochrome Fassaden an gemeindeeigenen Gebäuden farblich zu gestalten. z. B. durch Graffiti. Mögliche Flächen werden im Antrag benannt:

  • Zwischen tegut und Mainlandhalle
  • Sockel des Freizeitplatzes am Hexenbruch
  • Treppenanlage von der Hauptstraße zur 
Tilman-Riemenschneider Straße

Die Verwaltung schlägt vor als mögliche Herangehensweise Kontakt zu regionalen Street Art Künstlern aufzunehmen und Angebote zu einem Design Konzept sowie der Umsetzung von gestalterischen Maßnahmen an geeigneten Flächen einzuholen. Design-Entwürfe und relevanten Fassadenflächen werden in der Marktgemeinderatssitzung vorgestellt.

Andere Herangehensweisen werden in der Sitzung beraten. Ergänzend zum Antrag der SPD weist der Fraktionsvorsitzende Benthe darauf hin, dass auch eine moderne Fassadenbegrünung denkbar wäre. Die Verwaltung wird beauftragt, geeignete Flächen zu ermitteln, die für eine Fassadengestaltung bzw.–begrünung geeignet sind und diese Flächen dem Marktgemeinderat vorzustellen. In diesem Zusammenhang prüft die Verwaltung auch Fördermöglichkeiten. Haushaltsmittel sind aktuell nicht vorgesehen.

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1.5. Haushaltsberatung 2023 - Antrag SPD - Solarwärme- oder Photovoltaikanlage Terrasse Mainlandbad

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 13.12.2022 ö 1.5

Sachverhalt

Marktgemeinderats Mitglied Walter Feineis beantragt, die Terrasse des Mainlandbades für eine Solarwärme- oder Photovoltaikanlage zu nutzen. Hierfür sollten ca. 100.000 Euro in den Haushalt eingestellt werden. 

Bis Ende 2025 befindet sich die Marktgemeinde Höchberg in einem Vertragsverhältnis mit der WVV, die sie zur Abnahme sämtlicher Energie durch Ihren Vertragspartner verpflichtet. 
Im Hinblick auf die anstehende Entscheidung, welches Heizsystem zukünftig am Mainlandzentrum verwendet wird, ist die Verwaltung auf der Suche nach einer allumfassenden Lösung. Entsprechende Untersuchungen sind bereits im Gange, die die Energiegewinnung durch Solar, Photovoltaik, bzw. von erneuerbaren Energien explizit berücksichtigen. Entsprechend Lösungsvarianten werden im kommenden Jahr vorgestellt.

Hierfür wurden bereits 150.000 Euro im Haushalt 2024 eingestellt. 
Der 1.Bürgermeister weist darauf hin, dass ein Konzept für das Heizsystem des Mainlandzentrums voraussichtlich im 1. Halbjahr 2023 im Marktgemeinderat vorgestellt wird. 
Auf Nachfrage von Marktgemeinderätin Cimander erläutert die Verwaltung die Möglichkeiten von Kreditaufnahmen. Für kleinere Maßnahmen bei der Umsetzung des Verkehrskonzepts stehen auf Nachfrage von Marktgemeinderat Behl im Haushalt 475.000 Euro für den Unterhalt der Straßen zur Verfügung. Marktgemeinderat van Elten bittet darum, die Präsentation für den Haushalt 2023 im Ratsinformationssystem bereitzustellen. Nach Diskussion weist der 1.Bürgermeister darauf hin, dass in der Beratung des Haushalts 2024 die Investitionen als eigener Tagesordnungspunkt vorbereitet werden.

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2. Haushalt 2023 Bildung von Haushaltsausgaberesten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 13.12.2022 ö 2

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart



Wie bereits in den vergangenen Haushaltsjahren sollen auch im Haushaltsjahr 2022 wieder Haushaltsausgabereste gebildet und nach 2023 übertragen werden.

Eine Übersicht der geplanten Haushaltsausgabereste steht im RIS.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt der Bildung von Haushaltsausgaberesten zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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3. Defizitvereinbarungen mit den Höchberger Kindertageseinrichtungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 13.12.2022 ö 3

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
0.4649.7064
0.4649.7019
50.000,00 €
15.000,00 €
freiwillig

Die Verwaltung wurde beauftragt, die Defizitvereinbarungen mit den Kindertageseinrichtungen zu überarbeiten. 
Aktuell übernimmt der Markt Höchberg 90 % eines entstandenen Defizits, jedoch max. 15.000,00 €.
Dem Haupt-, Finanz- und Personalausschuss wurde in seiner Sitzung am 22.11.2022 die Erhöhung der Defizitvereinbarungen mit den Höchberger Kindertageseinrichtungen um 5.000,00 € auf 20.000,00 € jährlich vorgeschlagen. Eine Beratung sollte innerhalb der Fraktionen erfolgen. 
Weiterhin wird dem Marktgemeinderat empfohlen, alle Verträge bezüglich einer Regelung mit der Aufrechnung des Gewinns der letzten drei Jahre zu ergänzen. Bisher ist diese Regelung nur bei den Kindertageseinrichtungen enthalten, welche Gebäude des Marktes Höchberg nutzen. 
Der jährliche Verwaltungskostenzuschuss an die Einrichtungen, die ihr eigenes Gebäude bewirtschaften, soll bestehen bleiben. 
Zudem wird der Marktgemeinderat darauf hingewiesen, dass neben dem festgesetzten Defizit Anträge auf eine höhere Übernahme möglich sind. In diesem Fall sind vom Marktgemeinderat Einzelfallentscheidungen zu treffen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt, die Defizitvereinbarungen mit den Höchberger Kindertageseinrichtungen ab 01.01.2023 um 5.000,00 € auf jährlich 20.000,00 € zu erhöhen und alle Verträge hinsichtlich der Regelung bezüglich der Aufrechnung des Gewinns zu ergänzen. Die Defizite sind im Haupt-, Finanz- und Personalausschuss zu erläutern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 3

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4. Lärmaktionsplan I Würdigung und Abwägung der Stellungnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 13.12.2022 ö 4

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
1.6300.9501
1.000 €
Freiwillige Aufgabe

Die Beteiligung der Öffentlichkeit fand vom 15.07.2021 bis einschließlich 27.08.2021 statt. Um Abgabe einer Stellungnahme bis zum 14.09.2022 wurde gebeten. Der Entwurf des Lärmaktionsplanes steht im RIS zur Verfügung.

Nr.
Träger öffentlicher Belange
Schreiben / Anregungen vom
Ohne Einwände / Anregungen
Mit Anregungen / Äußerungen
1
Staatliches Bauamt
Kroatengasse 4-8
97070 Würzburg
06.07.2021

X
2
Polizeiinspektion Würzburg-Land
Weißenburgstraße 2
97082 Würzburg
14.07.2021

X
3
Landratsamt Würzburg
Straßenverkehrsbehörde
Zeppelinstraße 15
97074 Würzburg
23.07.2021

X
4
Regierung von Oberfranken
Bergamt Nordbayern
Ludwigstraße 20
95444 Bayreuth
26.07.2021
X

5
Stadt Würzburg
Baureferat – FA Tiefbau
Veitshöchheimer Straße 1
97080 Würzburg
28.07.2021
X

6
Bertram Wegner
Friedrich-von-Spee-Str. 40
97204 Höchberg
20.08.2021

X
7
Regierung von Unterfranken
Peterplatz 9
97070 Würzburg
10.09.2021

X


Von den Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit haben sich die unter den Ziffern 4.1 bis 4.5 aufgeführten Stellen schriftlich geäußert und Einwendungen, Anregungen und Hinweise vorgetragen. Diese sind beschlussmäßig zu behandeln.

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4.1. Lärmaktionsplan I Würdigung und Abwägung der Stellungnahme von Herrn Bertram Wegner vom 20.08.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 13.12.2022 ö 4.1

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
1.6300.9501
1.000 €
Freiwillige Aufgabe

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung brachte Herr Bertram Wegner die Anregung vor, die Auslösewerte der Dezibel werte anzupassen. Bei der sogenannten „Lärmsanierung bei bestehenden Bundesfernstraßen in der der Baulast des Bundes, die nicht neu gebaut oder wesentlich geändert werden“ ist ein geringerer Auslösewert nötig um Maßnahmen durchzuführen.

Beschluss

Die Anregungen von Herrn Wegner werden zur Kenntnis genommen und wurden an das Planungsbüro weitergegeben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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4.2. Lärmaktionsplan I Würdigung und Abwägung der Stellungnahme der Regierung von Unterfranken vom 10.09.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 13.12.2022 ö 4.2

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
1.6300.9501
1.000 €
Freiwillige Aufgabe

Die Regierung von Unterfranken äußerte sich in Ihrer Stellungnahme vom 10.09.2021 zu den Maßnahmen des Lärmaktionsplanes. 

Umsetzung und Bewertung der Maßnahmen des LAP der 1. Stufe:

Die erwähnte Geschwindigkeitsreduzierung nachts auf 30 km/h für alle Fahrzeuge wurde 2015 von der Regierung von Unterfranken abgelehnt und fehlte daher in der endgültigen Fassung des LAP 2015. An dieser Stelle wird von der Regierung nicht ausreichend erklärt, dass in der Fortschreibung LAP 2021 diese auch gar nicht gefordert wird, sondern lediglich 30 km/h für den Schwerverkehr – analog Schlossberg Würzburg. 

Lärmmindernder Fahrbahnbelag:

Im Jahr 2018 wurde in der gesamten Ortsdurchfahrt Höchberg ein lärmmindernder Fahrbahnbelag aufgebracht. Das dem LAP zu Grunde liegende Lärmgutachten des Büros Wölfel berücksichtigt dessen Wirkung mit konservativ 2 dB, erwähnt aber ebenfalls, dass der Belag mindestens 3 dB innerorts sowie außerorts erzielen kann. Die Regierung bemängelt deshalb, dass diese Berechnung fehlerhaft sein könnte. Die Regierung bemängelt auch den Sachverhalt, dass die Firma Wölfel die Berechnung hierzu nicht oder nicht genügend offengelegt hätte, obwohl Wölfel ergänzende Unterlagen zur Verfügung gestellt hat und Gespräche geführt wurden. Seitens der Regierung werden dahingehend keine Lösungsvorschläge vorgebracht.

Anordnung von geänderten zulässigen Höchstgeschwindigkeiten

Der Lärmaktionsplan berücksichtige die Gebietseinordnung lediglich nach Flächennutzungsplan, was den Anforderungen nicht genüge tragen würde. Laut Regierung hat die Zuordnung gemäß den Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm Lärmschutz Richtlinien-StV von 2007, Punkt 2.1. zu erfolgen. Die Regierung stellt damit zur Diskussion, dass einige der betroffenen Anwesen in Höchberg als „Wohnbebauung im Außenbereich“ zu beurteilen wären. Aus diesem Grund sei es nicht möglich festzustellen, ob Richtwerte überschritten werden. 

Anmerkung: Dieser Punkt wurde bereits im Jahr 2020 langwierig zwischen dem Landratsamt und dem Markt Höchberg anderslautend geklärt. Sämtliche Bebauung Höchbergs im „Außenbereich“ sind als WA anerkannt. Ein Mischgebiet ist sowohl Wohnzwecken als auch nicht störendem Gewerbe gewidmet. Das persönliche subjektive Recht des Bewohners zum Lärmschutz bleibt bestehen. Bestehendes Recht (StV-Recht, BImSchV, Grundgesetz) kann nicht durch einen Erlass des Bayerischen Innenministeriums beschränkt werden. Die Straße ist nach Verkehrsrecht zwar außerorts, das Wohngebiet nach Baurecht aber kein Außenbereich, sondern ein geschlossenes, innerörtliches Baugebiet (WA). Dieses Missverständnis wird seit 2013 vom Landratsamt und der Regierung wiederholt. Die Anwesen, die in der LAP Tabelle A 5 und A 7 enthalten sind und im Mischgebiet liegen, werden von der Regierung ignoriert, trotz Überschreitung der geltenden Werte.

Beschluss

Die Stellungnahme der Regierung von Unterfranken wird zur Kenntnis genommen. Aufgrund dieser Hinweise ist eine Änderung der Planung nicht erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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4.3. Lärmaktionsplan I Würdigung und Abwägung der Stellungnahme des staatlichen Bauamtes vom 11.08.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 13.12.2022 ö 4.3

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
1.6300.9501
1.000 €
Freiwillige Aufgabe

In der Stellungnahme des staatlichen Bauamtes wurde bemängelt, dass der Entwurf des Lärmaktionsplanes, Stand 06.07.2021, lediglich die Ergebnisse, nicht jedoch die Herleitung und die Angabe der Eingangsannahmen beinhalte. Hierzu wurde die Wölfel Engineering Gmbh um eine Stellungnahme gebeten:

Gemäß Kapitel 4.3 LAP wird konservativ eine Pegelminderung von 2 dB innerorts und außerorts angenommen, da für die dünne Asphaltdeckschicht in Heißbauweise auf Versiegelung (DSH-V) keine Zuordnung der Lärmminderungswerte gemäß RLS-90 vorliegt. Zumindest im Rahmen von
Planfeststellungen kann die Pegelminderung dieses Belages von 3 dB bei Berechnungen nach RLS-90 nicht angewendet werden, was für den LAP übernommen wurde.

Die Bezugnahme auf die 16. BImSchV in Kapitel 4.3.2, Tabellen 4.3 und 4.5 soll informativ die hohe Wirksamkeit der Maßnahmen in Bezug auf Grenzwerte dokumentieren, die im Rahmen einer wesentlichen Änderung oder eines Neubaus von Straßen zur Sicherung gesunder Wohnverhältnisse heranzuziehen wären. Dass sich die Lärmschutz-Richtlinie-StV ausschließlich an den hohen Pegeln der Gesundheitsgefährdung orientiert, bleibt davon unbenommen.

Die Differenzierung der Reduzierung der zul. Geschwindigkeit von Pkw und Lkw von (Tag/Nacht) 50/50 auf 50/30 km/h führt bei einem Lkw-Anteil von 10 % zu einer Pegelminderung von 1,8 dB. Der im LAP innerorts in der Nacht angenommene Lkw-Anteil von 4,4 % (s. Eingangsdaten) führt zu einer etwas geringeren Pegelminderung von 1,2 dB, die ebenfalls bemerkbar ist. Die Eingangsdaten der Berechnungen in Bezug auf den Straßenverkehr und die Berechnungsergebnisse an 5 Gebäuden, die von Pegeln über 70/60 dB(A) betroffen sind, werden im Anhang gelistet. Das
vollständige Berechnungsmodell mit Berechnungsergebnissen an 6815 Fassadenpunkten kann hier nicht dargestellt werden.

Beschluss

Die Stellungnahme des staatlichen Bauamtes wird zur Kenntnis genommen. Aufgrund dieser Hinweise ist eine Änderung der Planung nicht erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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4.4. Lärmaktionsplan I Würdigung und Abwägung der Stellungnahme des Landratsamtes Würzburg vom 23.07.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 13.12.2022 ö 4.4

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
1.6300.9501
1.000 €
Freiwillige Aufgabe

Aus Sicht des Landratsamtes sind die geforderten weiteren Maßnahmen des Lärmaktionsplanes, insbesondere die Anordnung der Geschwindigkeitsreduzierung, nicht zulässig. Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs sind nur bei Gefahrenlagen zulässig, die für das Landratsamt hier nicht gegeben sind, insbesondere aufgrund der gut ausgebauten Gehwege und Querungsmöglichkeiten. 

Beschluss

Die Stellungnahme des Landratsamtes wird zur Kenntnis genommen. Aufgrund dieser Hinweise ist eine Änderung der Planung nicht erforderlich. Zwar liegt die sachliche Zuständigkeit für die Anordnung beim Landratsamt Würzburg, jedoch liegt die letztendliche Genehmigung der Zustimmung der Regierung von Unterfranken.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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4.5. Lärmaktionsplan I Würdigung und Abwägung der Stellungnahme der Polizeiinspektion Würzburg-Land vom 14.07.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 13.12.2022 ö 4.5

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
1.6300.9501
1.000 €
Freiwillige Aufgabe

Aus verkehrspolizeilicher Sicht werden die geplanten Maßnahmen zur Lärmminderung, insbesondere die Reduzierung der zulässigen Geschwindigkeit, kritisch gesehen:

Um eine signifikante Änderung des Geschwindigkeitsniveaus zu erreichen ist eine engmaschige Überwachung erforderlich die von der Polizei Würzburg-Land nicht gewährleistet werden kann. Des Weiteren wird aufgeführt, dass es sich bei der B8 um eine Bedarfsumleitungsstrecke handelt die im Bedarfsfall im Hinblick auf die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs den Vorgaben entsprechen muss.

Der Markt Höchberg strebt eine engmaschige Geschwindigkeitskontrolle an, die aktuell durch die Radarwacht gewährleistet wird. Aus Sicht der Verwaltung trägt eine Geschwindigkeitsreduzierung nicht zur einer geringeren Leistungsfähigkeit des Abflusses des Verkehrsaufkommens bei einer Staulage bei.

Beschluss

Die Hinweise der Polizeiinspektion Würzburg-Land werden zur Kenntnis genommen. Aufgrund dieser Hinweise ist eine Änderung der Planung nicht erforderlich. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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4.6. Lärmaktionsplanung | Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 13.12.2022 ö 4.6

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
1.6300.9501
1.000 €
Freiwillige Aufgabe

Der Ferienausschuss des Marktes Höchberg hat in seiner Sitzung am 28.04.2020 beschlossen, die gemeindliche Lärmaktionsplanung aus dem Jahr 2015 nach § 47e Abs. 1 BImSchG zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten. Zudem wurde die Untersuchung von möglichen Maßnahmen zur Lärmminderung beschlossen. Die Fa. Wölfel Engineering GmbH + Co. KG hat daraufhin einen Entwurf für die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes ausgearbeitet.

Die Lärmaktionsplanung der Stufe 1 aus dem Jahr 2015 hat keine konkreten Maßnahmen, die durch die Gemeinde praktisch umzusetzen waren, zur Lärmminderung vorgesehen. Einer zunächst für die B8/B27 untersuchten Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in der Nacht für alle Fahrzeuge von 50 km/h auf 30 km/h stand damals die mit der besonderen Verkehrsfunktion der Bundesstraße begründeten Ablehnung des Landratsamtes Würzburg entgegen. 

Folgende Lärmminderungsmaßnahmen sind in der nun vorliegenden Fortschreibung enthalten:

1. Anordnung von geänderten zulässigen Höchstgeschwindigkeiten (siehe Nr. 4.3 des Entwurfes der Lärmaktionsplanung)

a) „Freistreckenbereich“
Tag: Reduzierung der zul. Höchstgeschwindigkeit von heute 70 km/h für Pkw und Lkw auf 50 km/h für Pkw und Lkw.
Nacht: Reduzierung der zul. Höchstgeschwindigkeit von heute 70 km/h für Pkw und Lkw auf 50 km/h für Pkw und 30 km/h für Lkw.

b) „Ortsdurchfahrt“
Tag: Keine Reduzierung der zul. Höchstgeschwindigkeit für Pkw und Lkw.
Nacht: Reduzierung der zul. Höchstgeschwindigkeit von heute 50 km/h auf 30 km/h für Lkw (keine Reduzierung für Pkw).

Hierzu ist anzumerken, dass die Durchführung der genannten Maßnahmen nicht im Zuständigkeitsbereich des Marktes Höchberg liegt. Da die Anordnung von Höchstgeschwindigkeiten in den Aufgabenbereich der Straßenverkehrsbehörde (hier: Landratsamt Würzburg) fällt, kann vom Markt Höchberg nur auf die Durchführung hingewirkt werden. 

2. Intensivierung der Verkehrskontrollen zur Durchsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten (siehe Nr. 4.4 des Entwurfes der Lärmaktionsplanung)

In der Sitzung des Marktgemeinderates am 18.05.2021 wurde die Fortschreibung 2020 der Lärmaktionsplanung des Marktes Höchberg in der Fassung vom 30.04.2021 gebilligt. Die Verwaltung hat im Zeitraum vom 15.07.2021 bis einschließlich 27.08.2021 die Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange nach § 47d Abs. 3 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) zu den Vorschlägen der Lärmaktionsplanung gehört, den Entwurf öffentlich ausgelegt und um Stellungnahme bis 14.09.2021 gebeten.

Die vorgebrachten Einwände und Anregungen wurden im Rahmen dieser Sitzung unter den Punkten 4.1. bis 4.5. beschlussmäßig behandelt. 

Aufgrund dessen war keine Änderung des Planes notwendig. Es wurden alle Einwände und Anregungen berücksichtigt. 

Im Anschluss erfolgt die Einholung des Einvernehmens der Regierung von Unterfranken zur Fortschreibung des Lärmaktionsplanes, § 4 Bayerisches Immissionsschutzgesetz (BayImSchG). 

Beschluss

Die Fortschreibung der Lärmaktionsplanung des Marktes Höchberg in der endgültigen Fassung wird hiermit vom Marktgemeinderat beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, als nächsten Verfahrensschritt die Meldung an die EU durchzuführen und auf ein Einvernehmen bei der Regierung von Unterfranken hinzuwirken.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5. Berichte und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 13.12.2022 ö 5

Sachverhalt

Zur Nachfrage von Marktgemeinderätin Cimander bezüglich der Netzversorgung aus der Sitzung des Marktgemeinderates am 25.10.2022 informiert die Verwaltung darüber, dass aktuell ein neuer Standort für einen Funkmast gesucht wird. Mit der Verwaltung wurde bereits Kontakt aufgenommen. 
Zur Nachfrage von Marktgemeinderätin Braunreuther aus der letzten Sitzung des Marktgemeinderates hinsichtlich der Erhöhung von Gewerbesteuerhebesätzen informiert die Verwaltung über die Situation im Landkreis Würzburg. Entgegen der Information im Radio haben im Landkreis lediglich 3 Gemeinden die Gewerbesteuerhebesätze erhöht.
Zur Nachfrage von Marktgemeinderätin Cimander hinsichtlich von Terminen von Workshops etc. im Januar 2023 informiert der 1.Bürgermeister darüber, dass Termine noch nicht endgültig feststehen.
Marktgemeinderat Feineis bittet um Auskunft über die gemeindlichen Anwesen, bei denen die Sozialbindung in den letzten Jahren weggefallen ist. Weiterhin regt er an, in verkehrsberuhigten Bereichen eine Höchstgeschwindigkeit von 15 km/h anzuordnen. Die Verwaltung wird diesen Vorschlag entsprechend prüfen.
Zur Nachfrage von Marktgemeinderat Lerzer hinsichtlich der angeordneten Höchstgeschwindigkeit im Bereich der ganzen Waldstraße informiert der 1.Bürgermeister über den Hintergrund, insbesondere die Problematik der Geschwindigkeitsmessung durch den Verkehrsüberwachungsdienst.
Zur Nachfrage von Marktgemeinderat Benthe weist die Verwaltung darauf hin, dass der Parkscheinautomat in der Tiefgarage des Tegut heute aufgestellt wurde jedoch noch nicht funktionstüchtig ist. Die bauliche Ausgestaltung des Rudolf-Harbig-Platzes wäre aus Sicht von Marktgemeinderat Benthe entgegen einer Beschlussfassung im Bau- und Umweltausschuss ausgeführt worden. Die Verwaltung wird dies in der nächsten Sitzung ausführlich erläutern.
Im Verkehrskonzept des Büros Wegner soll auf Anregung des Marktgemeinderates van Elten die Anordnung von verkehrsberuhigten Bereichen besonders berücksichtigt werden.
Ende der öffentlichen Sitzung 21.25 Uhr

Datenstand vom 28.12.2022 09:27 Uhr