Datum: 31.05.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Kulturscheune
Gremium: Marktgemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Jahresrechnung 2021
2 Abschluss einer Vereinbarung zwischen dem Markt Höchberg und der Gemeinde Kleinrinderfeld zur Übertragung der Aufgaben des Standesamtes
3 Vertragsangelegenheiten; Öffentlich-rechtlicher Kooperationsvertrag für den Mittelschulverbund Höchberg
4 Ausbau Kapellenweg
5 Betrieb des Mainlandfreizeitbades Höchberg
6 Berichte und Anfragen

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1. Jahresrechnung 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 31.05.2022 ö 1

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart



Gemäß Art. 102 Abs. 2 der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) ist in der Jahresrechnung das Ergebnis der Haushaltswirtschaft einschließlich des Stands des Vermögens und der Verbindlichkeiten zu Beginn und am Ende des Haushaltsjahres nachzuweisen. Die Jahresrechnung ist innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und dem Marktgemeinderat vorzulegen. Die Vorlage dient dem Gemeinderat zur Kenntnisnahme.
Den Marktgemeinderäten werden in der Sitzung die wichtigsten Ergebnisse und Planabweichungen des Haushaltsjahres 2021 erläutert.
Die Deckung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben war gewährleistet durch Einsparungen bzw. Mehreinnahmen bei anderen Haushaltsstellen.
Das Jahr 2021 schloss in finanzieller Hinsicht besser ab als geplant. Statt der geplanten Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt in Höhe von 647.180 Euro beläuft sich der Überschuss des Verwaltungshaushalts auf 4.439.556,71 Euro und steht dem Vermögenshaushalt für seine investiven Ausgaben zur Verfügung.
Ist man bei der Planung noch von einer Rücklagenentnahme in Höhe von 3,968 Mio. Euro ausgegangen, so mussten beim Abschluss nur 3.039.753,02 Euro aus den Rücklagen entnommen werden. Insgesamt sinkt der Rücklagenstand deshalb auf 10,259 Mio. Euro. 

Die Jahresrechnung 2021, der Rechenschaftsbericht sowie die über- und außerplanmäßigen Ausgaben und eine Übersicht der gebildeten Haushaltsausgabereste stehen im RIS.

Beschluss

Der Marktgemeinderat genehmigt die außer- bzw. überplanmäßigen Ausgaben gemäß Art. 66 Abs. 1 GO und beschließt, die gebildeten Haushaltsausgabereste des Vermögenshaushalts ins Rechnungsjahr 2022 zu übertragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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2. Abschluss einer Vereinbarung zwischen dem Markt Höchberg und der Gemeinde Kleinrinderfeld zur Übertragung der Aufgaben des Standesamtes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 31.05.2022 ö 2

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart



Die Gemeinde Kleinrinderfeld hat mit Schreiben vom 3.12.2021 erstmals beim Markt Höchberg nach der grundsätzlichen Bereitschaft angefragt, die Aufgaben des Standesamtes Kleinrinderfeld zu übernehmen. Diese Anfrage ist nunmehr aktuell, da die Beitrittsverhandlungen der Gemeinde Kleinrinderfeld zur VG Kist/Altertheim beendet wurden.

Gemäß Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes zur Ausführung des Personenstandsgesetzes können kreisangehörige Gemeinden die Aufgaben des Standesamtes auf eine andere Gemeinde übertragen. Der Beschluss beider Gemeinden muss mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeinderäte gefasst werden. Das Gesetz lässt nach den Ausführungen des Staatsministeriums des Innern zwei Arten der Übertragung zu. Möglich ist die sog. große Übertragung, d.h. die Aufgaben des Standesamtes werden komplett übertragen oder die sog. kleine Übertragung, d.h. die Durchführung der Aufgaben des Standesamtes werden übertragen. Die Gemeinde Kleinrinderfeld hat hierzu bereits einen Grundsatzbeschluss des Gemeinderates herbeigeführt. An den Markt Höchberg soll die sog. große Übertragung beantragt werden.

Unberührt bleibt die Befugnis der von der Gemeinde zum Standesbeamten bestellten Bürgermeister zur Vornahme von Eheschließungen. Bei Trauungen im Gemeindebereich Kleinrinderfeld muss dann die Gemeinde Kleinrinderfeld Vorsorge tragen, dass die für die Trauung benötigten Unterlagen rechtzeitig in Höchberg abgeholt und nach der Trauung umgehend und vollständig wieder zum Standesamt Höchberg gebracht werden.

Die Gebühreneinnahmen für die Personenstandsfälle aus dem Gebiet der Gemeinde Kleinrinderfeld stehen dem Markt Höchberg zu. Die von der Gemeinde Kleinrinderfeld an den Markt Höchberg zu zahlende Standesamtsumlage wurde von der Verwaltung auf Grundlage der zu beurkundenden Personenstandsfälle der letzten drei Jahre berechnet. Danach errechnet sich eine Standesamtsumlage von jährlich 3,19 € je Einwohner. Zugrunde liegt jeweils die Einwohnerzahl nach dem vom Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung mitgeteilten Stand vom 30.6. des Vorjahres. Die Umlage ist in voller Höhe am 1.7. eines jeden Jahres für das laufende Kalenderjahr zur Zahlung fällig. Damit sind sämtliche Verwaltungs- und Personalkosten abgedeckt. Die Umlage erhöht sich jeweils um den Prozentsatz der Tariferhöhungen im öffentlichen Dienst für Angestellte gemäß TVöD. Die prozentuale Erhöhung gilt jeweils ab dem 1. Januar des auf die Tariferhöhung folgenden Jahres. Der Markt Höchberg hat das Recht, eine außerordentliche Anpassung der Umlage zu beantragen, wenn neue gesetzliche Regelungen oder andere grundsätzliche Veränderungen mit Auswirkung auf die standesamtliche Tätigkeit (z.B. Errichtung eines Seniorenheimes, Erhöhung der Kosten und Beiträge für das Fachverfahren AutiSta, Steigerung der Arbeitsplatzkosten etc.) zu einer Aufgaben- und/oder Kostenmehrung führen, deren Finanzierung durch die aktuelle Standesamtsumlage nicht gedeckt werden kann. Hier ist von den Beteiligten eine einvernehmliche Anpassung der Standesamtsumlage an die neuen Gegebenheiten anzustreben. Die Vereinbarung gilt ab 1.1.2023 auf unbestimmte Zeit. 

Gemäß Artikel 2 Absatz 4 Satz 1 des Gesetzes zur Ausführung des Personenstandsgesetzes kann die Übertragung der Aufgaben mit Beschlüssen einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Marktgemeinderates des Marktes Höchberg und des Gemeinderates der Gemeinde Kleinrinderfeld aufgehoben werden. Gegen den Willen der oder einer der beteiligten kommunalen Gebietskörperschaften kann die Übertragung aufgehoben werden, wenn dringende Gründe des öffentlichen Wohles vorliegen. Die Aufgabenübertragung bedarf nach Artikel 2 Absatz 5 des Gesetzes zur Ausführung des Personenstandsgesetzes der Zustimmung des Landratsamtes Würzburg als Untere Aufsichtsbehörde.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt dem Abschluss der Vereinbarung zwischen dem Markt Höchberg und der Gemeinde Kleinrinderfeld zur Übertragung der Aufgaben des Standesamtes gemäß Artikel 2 AGPStG (Gesetz zur Ausführung des Personenstandsgesetzes) zu. Die Aufgaben des Standesamtes Kleinrinderfeld werden an das Standesamt Höchberg übertragen (große Übertragung).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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3. Vertragsangelegenheiten; Öffentlich-rechtlicher Kooperationsvertrag für den Mittelschulverbund Höchberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 31.05.2022 ö 3

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
0.2130.1629
2.800 €


Der Markgemeinderat hat in seiner Sitzung am 27.07.2021 beschlossen, den Kooperationsvertrag für den Mittelschulverbund zum 31.07.2022 zu kündigen. Hintergrund war, dass im vergangenen Jahr keine Einigung hinsichtlich der Finanzierung erzielt werden konnte. Der bisher festgesetzte jährliche Ausgleichsbetrag in Höhe von 200 Euro pro Schüler reicht nicht aus, um die Kosten pro Schüler abzudecken. Dies wurde auch vom Bay. Kommunalen Prüfungsverband bei der Prüfung im Jahr 2020 beanstandet. 

Die Schulverbände Helmstadt und Waldbüttelbrunn haben sich zwischenzeitlich bereit erklärt für jeden Schüler den Gastschulbeitrag in der jeweils gesetzlichen Höhe (derzeit 1.475,00 €) aufzubringen. 
Im Gegenzug wurde sich darauf geeinigt, dass die nach Abzug der staatlichen Zuweisungen verbleibenden Aufwendungen für die Beförderung der Schüler nicht weiterverrechnet werden. 

Der Neuvertrag zum 01.09.2022 ist vom Marktgemeinderat zu beschließen. 

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt, dem öffentlich-rechtlichen Kooperationsvertrag für den Mittelschulverbund Höchberg ab 01.09.2022
zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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4. Ausbau Kapellenweg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 31.05.2022 ö 4

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
0.6000.6555
200.000€
hoheitliche Aufgabe

Erklärung:

Die Verwaltung wurde im Anschluss an den Aufstellungsbeschluss „Bebauungsplan Kapellenweg“ in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 11.05.2021 mit der Erarbeitung einer Machbarkeitsstudie für den Ausbau des Kapellenweges in Verbindung mit einem begleiten Geh- und Radweg beauftragt.

Der Kapellenweg soll zu einer Verbindungsstraße ausgebaut werden.
Zur Verkehrsberuhigung und Regulierung der Geschwindigkeit sind Engstellen mit einer reduzierten Durchfahrtsbreite vorgesehen. 
Diese Engstellen können problemlos von landwirtschaftlichen Maschinen durchfahren werden.
Des Weiteren sollen im Gesamtverlauf des Kapellenweges weiterhin Begegnungsstellen mit einer erweiterten Fahrbahnbreite integriert werden, die ein gegenseitiges Ausweichen ermöglichen.
Entlang des begleitenden Radwegs sollen die notwendigen Ausgleichsflächen mit Alleebäumen geschaffen werden.

Die Entwurfsplanung wird vom Bauamt in der Sitzung vorgestellt.

Auf Nachfrage von 2. Bürgermeister Sven Winzenhörlein prüft die Verwaltung die Anordnung einer sogenannten Fahrradstraße. In diesem Zusammenhang prüft die Verwaltung ebenfalls auf Anregung von Marktgemeinderat Martin Benthe die Zulässigkeit einer solchen Anordnung für eine Ortsverbindungsstraße bzw. die straßenrechtlich korrekte Einstufung des Kapellenweges. Marktgemeinderat Marc Behl bittet darum, für den Radweg keine Benutzungspflicht anzuordnen, sondern nur die Möglichkeit zur Benutzung des Radweges vorzusehen. 

Marktgemeinderat Martin Lerzer bittet darum, zwischen dem Radweg und der Fahrbahn eine Querverbindung vorzusehen. Weiterhin prüft die Verwaltung, ob für den Kapellenweg in der Vergangenheit bereits Verkehrszahlen erhoben wurden. 

Beschluss

Es besteht Einverständnis mit dem Planungsentwurf der Verwaltung, für den Ausbau des Kapellenweges. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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5. Betrieb des Mainlandfreizeitbades Höchberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 31.05.2022 ö 5

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart


Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 29.03.2022 sehr ausführlich die Fortführung des Warmbadetages diskutiert. Angesprochen wurde ein Zuschlag für den Warmbadetag, eine allgemeine Gebührenerhöhung, längere Warmbadezeiten für das kleine Becken bzw. eine Beschränkung des Warmbadetages auf jede zweite Woche.

Der Markt Höchberg ist mit dem Mainlandfreizeitbad Mitglied in der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen. Passend zur aktuellen Diskussion hat die Verwaltung in der Version vom 11. April 2022 die neuesten Hinweise für den Betrieb von „Schwimmbädern in der Energiekrise“ erhalten. Darin wird auch nochmals explizit darauf hingewiesen, welch wichtige Rolle die Schwimmbäder im Bereich „Klimaschutz“ haben, die gesamte Bäderbranche muss sich der energetischen Verantwortung stellen. Die Maßnahmen zur Senkung des Energiebedarfs wurden von der Gesellschaft für das Badewesen sortiert nach der energetischen Effizienz und der Bedeutung für das Gemeinwohl aufgelistet. An erster Stelle wird dabei die Absenkung der Beckenwassertemperaturen genannt. Weiterhin wird explizit darauf hingewiesen, dass grundsätzlich auf Warmbadetage verzichtet werden sollte. 

Die Verwaltung schlägt vor den Warmbadetag nicht weiter aufrecht zu erhalten. Ausschlaggebend hierfür sind finanzielle und ökologische Gründe. Nach Berechnungen der Stadtwerke Langen sorgen die Warmbadetage jährlich für zusätzlich 140 t bzw. 150 t CO2 Ausstoß. Bei einer Abschaffung des Warmbadetages wäre es außerdem möglich den Donnerstag künftig den Schulen für den Schwimmunterricht zur Verfügung zu stellen. Ein Interesse der Schulen wurde bereits von der Verwaltung abgefragt, mit Beginn des neuen Schuljahres besteht großes Interesse. Im Bereich der Grundschule wäre dies auch eine sinnvolle ergänzende Maßnahme zur Verbesserung der Schwimmfähigkeit. Bedingt durch die starken Nutzungsbegrenzungen während der Corona-Pandemie wurden die zahlreichen Vereinsnutzungen auf den Montag konzentriert. Hierdurch wurde ein deutlich verbesserter öffentlicher Badebetrieb gewährleistet, der sonst durch abgetrennte Bahnen und die zahlreichen Gruppennutzungen während des öffentlichen Badebetriebes kaum möglich war. Weiterhin konnte durch diese Lösung nach erfolgten Gesprächen mit dem Höchberger Schwimmverein nun die große Nachfrage nach Schwimmkursen abgedeckt werden. Der Höchberger Schwimmverein bietet während dieser Nutzungszeit aktuell vier Schwimmkurse an. Um den öffentlichen Badebetrieb reibungsloser zu gestalten, wurde nach der Außerbetriebnahme der Massagedüsen auch eine Bahn für sportliche Schwimmer abgetrennt. Hierdurch kam es im allgemeinen öffentlichen Badebetrieb immer wieder zu Diskussionen zwischen den Badegästen. Insgesamt betrachtet sieht die Verwaltung in der Konzentration der Vereinsnutzung auf einen Wochentag für den Gesamtbetrieb des Mainlandbades einen deutlichen Mehrwert.

Nach Ende der coronabedingten Einschränkungen soll ab Mittwoch, den 8. Juni 2022 auch wieder das morgendliche Frühschwimmen von 6.00-8.00 Uhr aufgenommen werden. Mit dem Beginn der Sommerferien plant die Verwaltung auch wieder den sehr beliebten Spielenachmittag jeden ersten und dritten Samstag von 14.00-17.00 Uhr. 

Zusammenfassend schlägt die Verwaltung vor, den Warmbadetag nicht weiter aufrecht zu erhalten. Ausschlaggebend sind wie angeführt finanzielle und ökologische Gründe. Weiterhin wird aus Sicht der Verwaltung die Möglichkeit der schulischen Nutzung am Donnerstag als sehr positiv bewertet.

Nach ausführlicher Diskussion wird die Verwaltung damit beauftragt, die Nutzungszeiten - insbesondere die Vereinsnutzung - nochmals zu überprüfen. Dabei sollte auch berücksichtigt werden, dem Schwimmverein weitere Trainingsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen.

Beschluss

Der bisher jeweils am Donnerstag angebotene Warmbadetag wird nicht mehr vorgesehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1

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6. Berichte und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 31.05.2022 ö 6

Sachverhalt

1. Bürgermeister Alexander Knahn gibt die Einladung des St. Josef Stiftes zum inklusiven Sport- und Bewegungsfestes bekannt. Die Mitglieder des Marktgemeinderates erhalten noch schriftliche Einladung.

Weiterhin weist der Bürgermeister darauf hin, dass die Sitzung des Marktgemeinderates am 28.6.2022 wieder wie gewohnt im Sitzungssaal stattfinden wird.

Die Mitglieder des Marktgemeinderates werden darüber informiert, dass der Wertstoffhof Höchberg ab August 2022 wiedereröffnet wird. Die feierliche Einweihung ist für den 16.9.2022 vorgesehen.

Auf Nachfrage von Marktgemeinderätin Susanne Cimander informiert der 1. Bürgermeister über den Sachstand bezüglich des DERAG-Zentrums und der Planung für das Kirchenareal St. Matthäus. Weiterhin weist er darauf hin, dass der Antrag zur Ausweisung Höchbergs als Fairtrade Kommune in einer der nächsten Sitzungen des Marktgemeinderates behandelt wird.

Zur Bebauung des Grundstückes Fl.Nr. 1 weist der 1. Bürgermeister darauf hin, dass sich der Baubeginn bedingt durch die momentan problematischen Verhältnisse in der Baubranche verzögern wird. Bezüglich der Besetzung der Bürgerstiftung informiert der 1. Bürgermeister über die aktuelle Besetzung und die nächste Sitzung des Stiftungsrates am 12.7.2022.

Die Verwaltung informiert die Mitglieder des Marktgemeinderates über die Zuwendung des Bezirks Unterfranken aus den Mitteln der Unterfränkischen Kulturstiftung für die Kulturscheune Höchberg. Weiterhin weist die Verwaltung darauf hin, dass die Bezuschussung durch den Bezirk Unterfranken für die Publikation zum Gemeindejubiläum bzw. der Anlage des Kultur-Themenweges Höchberg leider mit Schreiben vom 11.4.2022 abgelehnt wurde.

Auf Nachfrage von 3. Bürgermeister Bernhard Hupp erläutert der 1. Bürgermeister den Sachstand bezüglich der Umbaumaßnahme des Anwesens neben dem Rathaus II.

Marktgemeinderat Marc Behl fragt an, bis wann der radfahrergerechte Umbau des oberen Steges stattfinden wird. Die Verwaltung wird dies entsprechend prüfen. Weiterhin weist er darauf hin, dass die Absperrung für Radfahrer am Fußweg zur Minigolfanlage aufgrund der Enge für Radfahrer nicht praktikabel wäre. Weiterhin soll die Beschilderung für das Parkhaus am Mainlandzentrum und dem Rudolf-Harbig-Platz geprüft werden, da insbesondere auf dem Rudolf-Harbig-Platz zahlreiche Fahrzeuge unkontrolliert abgestellt werden.

Marktgemeinderat Timo Koppitz weist auf den durch den Bau des Kreisverkehrs und der damit verbundenen Umleitung stark zugenommenen Verkehr in der Bayernstraße hin und bittet um Prüfung einer Querungshilfe während der Bauzeit. Die Verwaltung prüft hier die Aufstellung einer Bedarfsampel bzw. die Einrichtung eines Schülerlotsendienstes. In diesem Zusammenhang weist 2. Bürgermeister Sven Winzenhörlein auch auf das Verhalten der Eltern und die damit verbundene Gefährdung im Rahmen der Bring- und Holdienste für ihre Kinder hin. Er bittet darum, vor Beginn des neuen Schuljahres im September 2022 die eingerichteten Kiss & Go Parkplätze nochmals aktiv zu bewerben. Im Zusammenhang mit der Einrichtung des Schülerlotsendienstes sieht Marktgemeinderätin Susanne Cimander insbesondere auch die Schulen in der Pflicht, auf Eltern einzuwirken. Damit verbunden bittet der 1. Bürgermeister auch darum, die Einrichtung eines Schülerlotsendienstes ab dem nächsten Schuljahr für den Bereich um das Mainlandzentrum vorzusehen. Die Verwaltung wird hierzu Kontakt mit der Mittelschule Höchberg aufnehmen. Marktgemeinderat Timo Koppitz wird den Kontakt zur Leopold-Sonnemann-Realschule herstellen.

Datenstand vom 02.06.2022 16:03 Uhr