Datum: 22.03.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Ortsbesichtigung Schüler- und Jugendzentrum; Vorstellung des Nutzungskonzeptes
2 Neuerlass der Richtlinien zur Budgetierung der Höchberger Grundschule
3 Neuerlass der Richtlinien zur Budgetierung der Höchberger Mittelschule
4 Investitionskostenförderung für Kindertagesstätten; Hier: Antrag der Kath. Kindertagesstätte - Haus für Kinder Mariä Geburt
5 Erlass der Richtlinien zur Budgetierung der Kulturscheune
6 Erhöhung des Essensgeldes
7 Mietangelegenheiten; Kriterien zur Vermietung der Sozialwohnungen im Herrenweg 3
8 Berichte und Anfragen

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1. Ortsbesichtigung Schüler- und Jugendzentrum; Vorstellung des Nutzungskonzeptes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss Haupt-, Finanz- und Personalausschusssitzung 22.03.2022 ö 1

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart



Bei der Ortsbesichtigung des Schüler- und Jugendzentrums um 18.00 Uhr erläutert die sozialpädagogische Fachkraft im Schüler- und Jugendzentrum, Frau Claudia Rose, den Mitgliedern des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses die aktuelle Nutzung.

Nach der Vorstellung der Räumlichkeiten und kurzer Diskussion vor Ort wird der Tagesordnungspunkt im Sitzungssaal weiter behandelt.

In der folgenden Diskussion zu Änderungen des Nutzungskonzeptes wird festgestellt, dass der Blick vor allem auf Raum für Jugendliche zu richten ist. Hierbei soll der Jugendbeirat mit einbezogen werden.

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2. Neuerlass der Richtlinien zur Budgetierung der Höchberger Grundschule

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss Haupt-, Finanz- und Personalausschusssitzung 22.03.2022 ö 2

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
viele


Die Richtlinien zur Budgetierung der Grundschule wurden neu angepasst. 
Unter Budgetierung versteht man, dass einer Einrichtung ein bestimmtes Geldkontingent zur Bewirtschaftung überlassen wird. Die Höchberger Grundschule ist schon seit vielen Jahren budgetiert. 

Rechtzeitig zur Aufstellung des Haushaltsplans 2023 sollen die neuen Richtlinien in Kraft treten. Diese bilden sowohl für die Schulleitung als auch für die Gemeindeverwaltung einen verlässlichen Rahmen für die beiderseitigen Finanzplanungen. 

Grundsätzlich sind alle Aufwendungen für den laufenden Schulbetrieb aus dem Budget zu zahlen. Für den Erwerb von Vermögensgegenständen erhält die Schule ebenfalls einen Betrag im Budget zugewiesen. Zum Budget gehören keine Ausgaben, die nicht im direkten Zusammenhang mit dem Schulbetrieb stehen, wie z.B. Gebäudeunterhalt, Betriebskosten des Schulgebäudes, Hausmeister, ….
Neu ins Budget aufgenommen wurden die Haushaltsstellen 0.2110.6322 (EDV-Kosten) und 0.2110.6528 (Gebühren für Online-Dienste/Glasfaseranschluss).

Die Budgetrichtlinien sind als Anlage beigefügt. Im Haushalt sind alle zu dem Budget gehörenden Haushaltsstellen gekennzeichnet.
Bei der Berechnung des Budgets werden die Anzahl der Schüler sowie die Schulsozialprojekte berücksichtigt.

Beschluss

Der Haupt-, Finanz- und Personalausschuss beschließt die Richtlinien zur Budgetierung der Höchberger Grundschule in der vorliegenden Form. Diese treten zum 01.01.2023 in Kraft

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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3. Neuerlass der Richtlinien zur Budgetierung der Höchberger Mittelschule

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss Haupt-, Finanz- und Personalausschusssitzung 22.03.2022 ö 3

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart



Die Richtlinien zur Budgetierung der Mittelschule werden neu angepasst. 
Unter Budgetierung versteht man, dass einer Einrichtung ein bestimmtes Geldkontingent zur Bewirtschaftung überlassen wird. Die Höchberger Grundschule ist schon seit vielen Jahren budgetiert. 

Rechtzeitig zur Aufstellung des Haushaltsplans 2023 sollen die neuen Richtlinien in Kraft treten. Diese bilden sowohl für die Schulleitung als auch für die Gemeindeverwaltung einen verlässlichen Rahmen für die beiderseitigen Finanzplanungen. 

Grundsätzlich sind alle Aufwendungen für den laufenden Schulbetrieb aus dem Budget zu zahlen. Für den Erwerb von Vermögensgegenständen erhält die Schule ebenfalls einen Betrag im Budget zugewiesen. Zum Budget gehören keine Ausgaben, die nicht im direkten Zusammenhang mit dem Schulbetrieb stehen, wie z.B. Gebäudeunterhalt, Betriebskosten des Schulgebäudes, Hausmeister, ….
Neu ins Budget aufgenommen wurde die Haushaltsstelle 0.2110.6322 (EDV-Kosten).

Die Budgetrichtlinien sind als Anlage beigefügt. Im Haushalt sind alle zu dem Budget gehörenden Haushaltsstellen gekennzeichnet.

Bei der Berechnung des Budgets werden die Anzahl der Schüler sowie die Schulsozialprojekte berücksichtigt.

Beschluss

Der Haupt-, Finanz- und Personalausschuss beschließt die Richtlinien zur Budgetierung der Höchberger Mittelschule in der vorliegenden Form. Diese treten zum 01.01.2023 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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4. Investitionskostenförderung für Kindertagesstätten; Hier: Antrag der Kath. Kindertagesstätte - Haus für Kinder Mariä Geburt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss Haupt-, Finanz- und Personalausschusssitzung 22.03.2022 ö 4

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
1.4641.9880
3.000 Euro 
freiwillig

Der Markt Höchberg hat die Höchberger Kindertagesstätten in den letzten Jahren bei größeren Investitionen auf freiwilliger Basis unterstützt. In den meisten Fällen wurde ein Zuschuss von einem Drittel der Gesamtkosten gewährt. Eine Liste mit allen Zuschüssen seit 1990 steht im RIS zu diesem Tagesordnungspunkt zur Verfügung.

Mit Schreiben vom 09.11.2021 hat die Kath. Kindertagesstätte – Haus für Kinder Mariä Geburt eine Bezuschussung ihrer Neuanschaffungen beantragt. Bei den Neuanschaffungen handelt es sich um einen Teppich, einen Materialschrank, 7 Rundsitze, 14 Liegepolster und 16 Schlafsäcke mit einer Gesamtsumme von 4.394,52 Euro. Bei allen Gegenständen handelt es sich um geringwertige Wirtschaftsgüter.

Generell sollte überlegt werden, ob und welche freiwilligen Zuschüsse der Markt Höchberg künftig den Kindertagesstätten gewährt. Sollte es sich hierbei um Investitionen handeln oder werden alle Beschaffungen, die beantragt werden, bezuschusst? 
Hierbei ist zu bedenken, dass die Gemeinde neben den freiwilligen Investitionskostenzuschüssen auch mit allen Einrichtungen auf freiwilliger Basis eine Vereinbarung zur Übernahme von Betriebskostendefiziten abgeschlossen hat.

Beschluss

Der Haupt-, Finanz- und Personalausschuss beschließt, der Kath. Kindertagesstätte - Haus für Kinder Mariä Geburt - keinen Zuschuss für die Neuanschaffungen zu gewähren, da diese Anschaffungen im Defizitvertrag mit dem Markt Höchberg geregelt sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Freitext nach TOP

Auf Anregung von Marktgemeinderat Marc Behl prüft die Verwaltung die aktuelle Gestaltung der Defizitverträge und die künftige Definition von Investitionskostenförderung für Kindertagesstätten.

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5. Erlass der Richtlinien zur Budgetierung der Kulturscheune

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss Haupt-, Finanz- und Personalausschusssitzung 22.03.2022 ö 5

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart



Unter Budgetierung versteht man, dass einer Einrichtung ein bestimmtes Geldkontingent zur eigenverantwortlichen Bewirtschaftung für einen bestimmten Zeitraum überlassen wird. Im Bereich Kultur, insbesondere der Kulturscheune, erscheint es sinnvoll, eine Budgetierung einzuführen. 

Diese bildet sowohl für die Kulturmanagerin als auch für die Gemeindeverwaltung einen verlässlichen Rahmen für die beiderseitigen Finanzplanungen.

Grundsätzlich sind alle Aufwendungen und ggf. Anschaffungen für den laufenden Betrieb der Kulturscheune aus dem Budget zu zahlen. Zum Budget gehören keine Ausgaben, die nicht im direkten Zusammenhang mit dem Betrieb stehen, wie z.B. Gebäudeunterhalt, Betriebskosten der Kulturscheune, Hausmeister, etc.

Die Budgetrichtlinien wurden im Vorfeld mit der Kulturmanagerin besprochen. Sie sind als Anlage beigefügt. Im Haushalt sind alle zu dem Budget gehörenden Haushaltsstellen gekennzeichnet.

Bei der Berechnung des Budgets wird die Anzahl der Veranstaltungen in der Kulturscheune pro Jahr als Grundlage herangezogen. Dies entspricht im Jahr 2022 insgesamt 38.000 €, berechnet aus 38 Veranstaltungen à 1.000 €.

Der Entwurf der Richtlinie steht im RIS.

Beschluss

Der Haupt-, Finanz- und Personalausschuss beschließt die Richtlinien zur Budgetierung der Kulturscheune in der vorliegenden Form. Diese treten rückwirkend zum 01.01.2022 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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6. Erhöhung des Essensgeldes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss Haupt-, Finanz- und Personalausschusssitzung 22.03.2022 ö 6

Sachverhalt

Auch im kommenden Schuljahr 2022/2023 findet an der Mittelschule eine gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in der Offenen Ganztagesbetreuung der AWO, in der Ganztagesklasse (sofern diese zustande kommt) und in der offenen Schülerbetreuung im Jugendzentrum statt. 

An der Grundschule wird eine gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in der AWO Mittagsbetreuung angeboten. Diese wird vom AWO Bezirksverband Unterfranken e.V. in Absprache mit dem Markt Höchberg selbst organisiert.

Alle Einrichtungen werden derzeit vom gleichen Essenslieferanten versorgt. Da alle sehr zufrieden sind, soll vorerst kein Wechsel des Anbieters stattfinden.     

Bisher beläuft sich der Preis pro Essen inklusive Getränk auf 3,50 €.
Aufgrund der aktuellen Entwicklungen wird sich der Essenspreis von 
3,30 € auf 4,30 € erhöhen. Hinzu kommen die Getränkekosten von durchschnittlich 0,11 € pro Essen. Dies ergibt einen Gesamtpreis von 4,41 €. Eine Abrundung auf 4,40 € wird als sinnvoll erachtet. Hierbei ist anzumerken, dass die Betriebs- sowie die Personalkosten der Essensausgabe nicht in die Kalkulation miteinberechnet werden. 

Um das Defizit möglichst gering zu halten, schlägt die Verwaltung vor, den Essenspreis zum 01.09.2022 von 3,50 € auf 4,40 € zu erhöhen.
Die monatlichen Pauschalbeträge der Ganztagesklassen sowie der offenen Ganztagesbetreuung der AWO werden dementsprechend angepasst.

Beschluss

Der Haupt-, Finanz- und Personalausschuss beschließt, den Essenspreis für die Mittagsverpflegung zum 01.09.2022 von 3,50 € auf 4,40 € zu erhöhen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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7. Mietangelegenheiten; Kriterien zur Vermietung der Sozialwohnungen im Herrenweg 3

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss Haupt-, Finanz- und Personalausschusssitzung 22.03.2022 ö 7

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
0.6205.1411
€0 Euro
Pflichtaufgabe 

Im Herrenweg 3 entstehen in diesem Sommer fünf Mietwohnungen, die im Rahmen des Kommunalen Wohnraumförderprogramms (KommWFP) gefördert werden. Durch das KommWFP werden Kommunen unterstützt preisgünstigen Wohnraum zu schaffen. Der Markt Höchberg erhält für den Umbau eine Zuwendung in Höhe von 467.600 Euro vom Freistaat Bayern.

Die Zielgruppe des Kommunalen Wohnraumförderungsprogramms umfasst Haushalte, die sich aus eigener Kraft nicht am Wohnungsmarkt versorgen können. Das heißt, die Wohnungen sind 20 Jahre lang an einkommensschwache Haushalte zu vermieten, hierbei sind in angemessenem Umfang auch anerkannte Flüchtlinge zu berücksichtigen. 
Die Miethöhen sind von der Gemeinde so zu gestalten, dass die Wohnungen auch von Empfängern von Transferleistungen genutzt werden können. Die Einkommensgrenzen sollen sich an den Einkommensgrenzen der Wohnraumförderung orientieren (Art. 11 Bayerisches Wohnraumförderungsgesetz - BayWoFG).

Die Verwaltung schlägt vor, bei der Vergabe der Wohnungen nur Bewerber zu berücksichtigen, die einen gültigen Wohnberechtigungsschein besitzen. Somit erspart man den Bewerbern und der Verwaltung eine eigene Überprüfung der Berechtigung eine Sozialwohnung anzumieten.

Die Miethöhen sollen sich nach den „angemessenen Unterkunftskosten (Mietobergrenzen) im Landkreis Würzburg“ orientieren, die regelmäßig vom Landkreis Würzburg herausgegeben werden.

Im Zuwendungsverfahren wurde festgelegt, dass zwei der fünf Wohnungen an anerkannte Flüchtlinge vermietet werden.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt, zwei der fünf Wohnungen regelmäßig an anerkannte Flüchtlinge zu vermieten. Alle Mieter müssen in Besitz eines gültigen Wohnberechtigungsscheins sein. Und die Miethöhe richtet sich nach den „angemessenen Unterkunftskosten (Mietobergrenzen) im Landkreis Würzburg“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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8. Berichte und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss Haupt-, Finanz- und Personalausschusssitzung 22.03.2022 ö 8

Sachverhalt

Auf Anregung von Marktgemeinderat Michael Schultes soll künftig für die Ladung sowie die Sitzungsniederschrift in der Druckausgabe Vorder- und Rückseite verwendet werden.

Auf Anregung des 2. Bürgermeisters Sven Winzenhörlein prüft die Verwaltung auch, ob bei der elektronischen Ladung über das Ratsinformationssystem die Ladung als separate PDF-Datei aufgenommen werden kann. In dieser Weise erfolgt auch die Ladung für die Mitglieder des Kreistages.

Datenstand vom 13.04.2022 09:21 Uhr