Datum: 18.01.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) | Bauleitplanung; Einfacher Bebauungsplan "Winterleitenweg / Greinberg" | Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB
2 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan "Winterleitenweg / Alte Steige / Rübezahlweg" | Erlass einer Veränderungssperre nach §§ 14 und 16 BauGB
3 Behandlung von Anträgen auf Vorbescheid und Baugenehmigung
3.1 Antrag Nutzungsänderung Nr. 2021-005; Änderungsantrag zu dem Antrag BG-2000-187; Nutzungsänderung im Erdgeschoss des Wohnhauses von Büro und Hauswirtschaftsraum in eine Praxis für Podologie auf dem Grundstück Fl.-Nr. 3211/14, Max-Planck-Straße 5, Bebauungsplan "Gewerbegebiet Erweiterung Südlich der B27", § 30 BauGB
3.2 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2021-079; Wohnhausneubau mit zwei Wohneinheiten auf dem Grundstück Fl.-Nr. 3825/6, Bürgermeister-Seubert-Straße 65, Bebauungsplan "Mehle II", § 30 BauGB
3.3 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2021-091; Anbau und Umbau eines Einfamilienhauses mit Dachgeschossausbau, Errichten eines Abstellraumes für Fahrräder und Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1291, Greinbergweg 37, § 34 BauGB
3.4 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2021-092; Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung Nr. BG-2017-554 - 1. Änderungsantrag zu BG-2015-511: Büronutzung: Änderung der Dachkonstruktion mit Büronutzung auf dem Grundstück Fl.-Nr. 502/0, Karwinkel 4, § 34 BauGB
3.5 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2021-093; Neubau Mehrfamilienwohnhaus auf dem Grundstück Fl.-Nr. 935/5, Bayernstraße 46, Bebauungsplan "Bayernstraße Mitte", § 30 BauGB
3.6 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2021-094; Erweiterung, Umbau, Sanierung und Nutzungsänderungen eines Verbrauchermarktes auf dem Grundstück Fl.-Nr. 3126, Leibnizstraße 14, § 34 BauGB
3.7 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2021-085; Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage und Stellplatz auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1255, Greinbergweg 26 a, Bebauungsplan "Greinbergweg", § 30 BauGB
3.8 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2021-086; Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage und Stellplatz auf dem Grundstück 1255/3, Greinbergweg 26, Bebauungsplan "Greinbergweg", 30 BauGB
4 Städtebauförderung 2022; Gestaltung der Außenanlage des Grundstückes Fl.-Nr. 207 (Herrenweg 3)
5 Berichte und Anfragen

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1. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) | Bauleitplanung; Einfacher Bebauungsplan "Winterleitenweg / Greinberg" | Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 18.01.2022 ö 1

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
0.6000.6555
2022             200.000 €
Hoheitliche Aufgabe

Der Bau- und Umweltausschuss hat sich in der Vergangenheit bereits mehrfach im Zusammenhang mit der Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens mit der Thematik „Einfügen von Bauvorhaben gemäß § 34 BauGB in die vorhandene Bebauung“ auseinandergesetzt.

Von der SPD-Fraktion wurde aus diesem Grund auch im Rahmen der Beratungen zum Haushalt 2021 bereits der Antrag gestellt, die § 34 BauGB-Bereiche Höchbergs hinsichtlich der Möglichkeit der Aufstellung von Bebauungsplänen zu überprüfen. 

Diese Vorprüfung wurde mittlerweile abgeschlossen und in der heutigen Sitzung des Bau- und Umweltausschusses soll nun der nach § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB erforderliche Aufstellungsbeschluss für die Einleitung eines baurechtlichen Verfahrens nach dem BauGB gefasst werden. Als erstes „Handlungsfeld“ für den Erlass eines einfachen Bebauungsplanes hat sich der Bereich „Winterleitenweg / Alte Steige / Rübezahlweg“ herauskristallisiert.  

Anlass der Überplanung des vorgenannten Bereiches ist die Tatsache, dass der Markt Höchberg aufgrund seiner Lage im Verdichtungsraum Würzburg mit einem hohen Wohnungsbedarf konfrontiert ist. Gleichzeitig ist jedoch das Angebot an für Bauwerber verfügbaren Baugrundstücken gering.

Aus diesem Grund hat der Markt Höchberg 2019 auf der Basis einer Erhebung und Bewertung der vorhandenen Potenzialflächen ein „Handlungskonzept zur Aktivierung von Potenzialflächen“ (Innentwicklungskonzept) erarbeitet. Damit wollte der Markt Höchberg den Zielen des Landesentwicklungsprogramms und des Baugesetzbuches gemäß dem Grundsatz „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ zum Flächensparen gerecht zu werden, zumal die Gemeinde kaum Erweiterungspotenziale nach außen hat.

Als Handlungsfelder wurden die Aktivierung von Leerständen und der vorhandenen Baulücken sowie die Nachverdichtung im Bestand herausgearbeitet. Die zahlreichen vorhandenen Baulücken liegen vor allem im Bereich der Neubaugebiete und sind durch die fehlende Verkaufsbereitschaft der Grundstückseigentümer nicht für den Immobilienmarkt verfügbar. Aufgrund des im Verhältnis zur Nachfrage geringen Angebotes an Baugrundstücken sind die Bodenpreise stark gestiegen, so dass sich bezüglich der Nachverdichtung mittlerweile eine hohe Dynamik entwickelt hat. 

Der Bereich „Winterleitenweg / Alte Steige / Rübezahlweg“ hat sich in den vergangenen Jahrzehnten entlang vorhandener Wege sukzessive von einem durch Gärten und Grünflächen geprägten Gebiet in ein Wohngebiet entwickelt. Hierbei wurden die großen Grundstücke zunächst beibehalten. In der Folge sind die Straßen allerdings teilweise sehr schmal und auch die Anbindung an das Straßennetz ist wenig leistungsfähig.
Die zahlreichen Grundstücke mit Flächengrößen von zum Teil weit über 1.000 m², die oft nur mit einem Einfamilienhaus oder gar nicht bebaut sind, eignen sich grundsätzlich sehr gut für eine Nachverdichtung durch weitere Ein- oder auch Mehrfamilienhäuser. 
Der Bau von Wohnanlagen mit vier oder mehr Wohnungen würde jedoch dazu führen, dass sich die Anzahl der Wohnungen und der Einwohner und in der Folge auch die Anzahl der Stellplätze und das Verkehrsaufkommen um ein Vielfaches erhöhen würde. Die Leistungsfähigkeit der Straßen im Geltungsbereich ist jedoch - bedingt durch den schmalen Querschnitt, den fehlenden durchlaufenden Gehweg und die im Straßenraum parkenden PKW - bereits heute sehr begrenzt. Eine weitere stark verdichtende Bebauung würde zu nicht vertretbaren Belastungen und zu einer Beeinträchtigung der Wohn- und Lebensqualität im Gebiet selbst, insbesondere aber im Bereich der Straßenzüge Winterleitenweg, Alte Steige und Sonnemannstraße führen. 



Abb. Ausschnitt aus der Potenzialflächenerhebung 2019 (eigene Erhebung)


Mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Winterleitenweg / Alte Steige / Rübezahlweg“ möchte der Markt Höchberg die Nachverdichtung dadurch unterstützen, dass einerseits den Bauwerbern Planungssicherheit gegeben wird, andererseits aber auch die Wohnqualität und die Durchgrünung erhalten werden. Zu diesem Zweck soll die Nachverdichtung auf ein verträgliches Maß begrenzt werden 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen folgende Ziele erreicht werden:
- Unterstützung und Förderung der Nachverdichtung im Quartier
- Erhaltung der Wohnqualität durch Sicherung / Festsetzung eines in das bestehende Gebiet eingepassten Umfangs der Bebauung, insbes. hinsichtlich der Wohneinheiten
- Sicherung der Leistungsfähigkeit der Erschließung
- Erhalt der Durchgrünung der Grundstücke 

Dazu möchte der Markt Höchberg einen einfachen Bebauungsplan aufstellen, der folgende Festsetzungen trifft: 
- Begrenzung des Maßes der baulichen Nutzung durch Festsetzung von GRZ und GFZ
- Festsetzung der maximal zulässigen Anzahl der Wohneinheiten je Gebäude
- Festsetzungen von Grundstücksmindestgrößen zur Vermeidung einer zu dichten Neubebauung in der Folge einer Teilung von Grundstücken
- Festsetzung eines abweichenden Maßes der Abstandsflächentiefe; Abstandsflächentiefe 1 H, wie bisher in der Umgebung angewandt
- Festsetzungen zur Anordnung von Stellplätzen (z. B. zur maximal zulässigen Anzahl der direkt von der Straße aus anfahrbaren Stellplätze oder zu einem Ausschluss selbständiger Parkhäuser bzw. Parkebenen).

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt nach § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Winterleitenweg / Alte Steige / Rübezahlweg“. Der Anlass sowie die Ziele und Zwecke der Planung sind im vorstehenden Sachvortrag begründet. Die Bebauungsplanaufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB.

Der Umgriff des Planungsgebietes umfasst die Fl.-Nrn. 1034, 1038, 1040, 1040/1, 1042/1, 1043, 1044, 1044/1, 1044/2, 1044/3, 1044/4, 1045, 1045/1, 1046, 1047, 1047/1, 1048, 1051, 1051/1, 1053, 1055, 1056, 1057, 1057/3, 1057/4, 1057/5, 1057/6,1057/7, 1057/8, 1058, 1059, 1060, 1061/3, 1061/5, 1061/6, 1061/7, 1096/2, 1127/2 (TF), 1127/5 (TF), 1139, 1140, 1142, 1143, 1146, 1146/1, 1146/2, 1146/3, 1146/4, 1146/5, 1146/6, 1146/8, 1146/10, 1146/11, 1146/12, 1146/13, 1146/16, 1146/17, 1146/18, 1147, 1148, 1149, 1149/2, 1149/3, 1149/4, 1150, 1150/1, 1152, 1159, 1160, 1160/1, 1160/2, 1160/3, 1160/4, 1160/6, 1226/1 (TF), 1226/2 (TF), 1226/3, 1263/2, 1263/3, 1265, 1265/1, 1265/2, 1265/4, 1265/5, 1265/6, 1265/7, 1265/8, 1265/9, 1265/10, 1265/11, 1265/12, 1265/13, 1265/14, 1265/15, 1265/16, 1265/17, 1265/18, 1265/19, 1265/20, 1265/21, 1265/22, 1265/23, 1265/24, 1265/25, 1265/26, 1265/27, 1265/28, 1265/29, 1265/30, 1265/31, 1265/34, 1265/35, 1265/36, 1265/37, 1265/38, 1265/39, 1267, 1267/1, 1267/2, 1267/3, 1267/5, 1267/6, 1267/7, 1268, 1268/1, 1268/2, 1268/3, 1268/4, 1268/5, 1269, 1269/1, 1269/2, 1269/3, 1269/4, 1269/5, 1275, 1284 (TF), 1285, 1285/1, 1285/3, 1285/4, 1285/5, 1285/7, 1285/9 (TF), 1285/11, 1286, 1286/1, 1286/2, 1286/3, 1286/4, 1286/5, 1286/6, 1286/7, 1286/8, 1286/9, 1286/11, 1286/12, 1286/13, 1286/14, 1286/15, 1287, 1287/3 (TF), 1287/4, 1287/5, 1287/7, 1287/8, 1288/1, 1288/2, 1288/3, 1288/4, 1289, 1290, 1290/1, 1290/2 (TF), 1290/3, 1298/2 (TF), 1299/2 (TF), 1300/2 (TF), 1305, 1305/5, 1310 (TF), 1311 (TF), 1311/1, 1313/1, 1313/2, 1313/3, 1318 (TF), 1318/3, 1319 (TF), 1319/1, 1319/3, 1319/4, 1320/2, 1321/1, 1323/1, 1325, 1326, 1329 (TF), 1330, 1336/1, 1337/1, 1337/2, 1337/3, 1338, 1338/1, 1341 (TF), 1342/1, 1342/2, 1345, 1346, 1346/2, 1346/3, 1347/1, 1347/3 (TF), 1349, 1350 (TF), 1352/1 (TF), 1353 (TF), 1353/1, 1354, 1355, 1356 (TF), 1358 (TF), 1359, 1359/1, 1359/2, 1359/3, 1359/4, 1360 (TF), 1360/1, 1360/2, 1364 (TF), 1365/1, 1366, 1366/1, 1366/2 (TF) der Gemarkung Höchberg. 

Das Planungsgebiet hat eine Größe von 15.100 m²; dessen Umgriff ist aus dem folgenden unmaßstäblichen Lageplanausschnitt ersichtlich.
Lageplanausschnitt:



Mit der Ausarbeitung der Bebauungsplanung ist ein geeignetes Planungsbüro zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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2. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan "Winterleitenweg / Alte Steige / Rübezahlweg" | Erlass einer Veränderungssperre nach §§ 14 und 16 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 18.01.2022 ö 2

Sachverhalt

Der Markt Höchberg ist aufgrund seiner Lage im Verdichtungsraum Würzburg mit einem hohen Wohnungsbedarf konfrontiert. Gleichzeitig ist jedoch das Angebot an für Bauwerber verfügbaren Baugrundstücken gering.

Mit der im vorausgegangenen Tagesordnungspunkt 1 beschlossenen Aufstellung des einfachen Bebauungsplans „Winterleitenweg / Alte Steige / Rübezahlweg“ möchte der Markt Höchberg die Nachverdichtung der in diesem Bereich vorhandenen Freiflächen dadurch unterstützen, dass einerseits den Bauwerbern Planungssicherheit gegeben wird, andererseits aber auch die Wohnqualität und die Durchgrünung erhalten werden. Zu diesem Zweck soll die Nachverdichtung auf ein verträgliches Maß begrenzt werden 

Zur Sicherung der weiteren Planungen, die mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Winterleitenweg / Alte Steige / Rübezahlweg“ verfolgt werden, ist nun der Erlass einer Veränderungssperre notwendig.

Beschluss

Nach den §§ 14 und 16 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147) i. V. m. Art. 23 und 24 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 09.03.2021 (GVBl. S. 74) beschließt der Bau- und Umweltausschuss die


Veränderungssperre „Winterleitenweg / Alte Steige / Rübezahlweg“

als Satzung.

§ 1 – Zu sichernde Planung

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 18.01.2022 beschlossen, für das in § 2 bezeichnete Gebiet den Bebauungsplan „Winterleitenweg / Alte Steige / Rübezahlweg“ aufzustellen. Zur Sicherung der Planung für dieses Gebiet wird die Veränderungssperre erlassen.

§ 2 – Räumlicher Geltungsbereich

Die Veränderungssperre erstreckt sich auf die nachstehenden Grundstücke Fl.-Nrn. 1034, 1038, 1040, 1040/1, 1042/1, 1043, 1044, 1044/1, 1044/2, 1044/3, 1044/4, 1045, 1045/1, 1046, 1047, 1047/1, 1048, 1051, 1051/1, 1053, 1055, 1056, 1057, 1057/3, 1057/4, 1057/5, 1057/6,1057/7, 1057/8, 1058, 1059, 1060, 1061/3, 1061/5, 1061/6, 1061/7, 1096/2, 1127/2 (TF), 1127/5 (TF), 1139, 1140, 1142, 1143, 1146, 1146/1, 1146/2, 1146/3, 1146/4, 1146/5, 1146/6, 1146/8, 1146/10, 1146/11, 1146/12, 1146/13, 1146/16, 1146/17, 1146/18, 1147, 1148, 1149, 1149/2, 1149/3, 1149/4, 1150, 1150/1, 1152, 1159, 1160, 1160/1, 1160/2, 1160/3, 1160/4, 1160/6, 1226/1 (TF), 1226/2 (TF), 1226/3, 1263/2, 1263/3, 1265, 1265/1, 1265/2, 1265/4, 1265/5, 1265/6, 1265/7, 1265/8, 1265/9, 1265/10, 1265/11, 1265/12, 1265/13, 1265/14, 1265/15, 1265/16, 1265/17, 1265/18, 1265/19, 1265/20, 1265/21, 1265/22, 1265/23, 1265/24, 1265/25, 1265/26, 1265/27, 1265/28, 1265/29, 1265/30, 1265/31, 1265/34, 1265/35, 1265/36, 1265/37, 1265/38, 1265/39, 1267, 1267/1, 1267/2, 1267/3, 1267/5, 1267/6, 1267/7, 1268, 1268/1, 1268/2, 1268/3, 1268/4, 1268/5, 1269, 1269/1, 1269/2, 1269/3, 1269/4, 1269/5, 1275, 1284 (TF), 1285, 1285/1, 1285/3, 1285/4, 1285/5, 1285/7, 1285/9 (TF), 1285/11, 1286, 1286/1, 1286/2, 1286/3, 1286/4, 1286/5, 1286/6, 1286/7, 1286/8, 1286/9, 1286/11, 1286/12, 1286/13, 1286/14, 1286/15, 1287, 1287/3 (TF), 1287/4, 1287/5, 1287/7, 1287/8, 1288/1, 1288/2, 1288/3, 1288/4, 1289, 1290, 1290/1, 1290/2 (TF), 1290/3, 1298/2 (TF), 1299/2 (TF), 1300/2 (TF), 1305, 1305/5, 1310 (TF), 1311 (TF), 1311/1, 1313/1, 1313/2, 1313/3, 1318 (TF), 1318/3, 1319 (TF), 1319/1, 1319/3, 1319/4, 1320/2, 1321/1, 1323/1, 1325, 1326, 1329 (TF), 1330, 1336/1, 1337/1, 1337/2, 1337/3, 1338, 1338/1, 1341 (TF), 1342/1, 1342/2, 1345, 1346, 1346/2, 1346/3, 1347/1, 1347/3 (TF), 1349, 1350 (TF), 1352/1 (TF), 1353 (TF), 1353/1, 1354, 1355, 1356 (TF), 1358 (TF), 1359, 1359/1, 1359/2, 1359/3, 1359/4, 1360 (TF), 1360/1, 1360/2, 1364 (TF), 1365/1, 1366, 1366/1, 1366/2 (TF) der Gemarkung Höchberg.
Lageplan (unmaßstäblich):



§ 3 – Rechtswirkung der Veränderungssperre

1. In dem räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre dürfen:

a)        Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt und bauliche Anlagen nicht beseitigt werden; Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB sind:
-        Vorhaben, die die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen zum Inhalt haben, und
-        Aufschüttungen und Abgrabungen größeren Umfangs sowie Ausschachtungen, Ablagerungen einschließlich Lagerstätten;
b)        erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden.

2.        Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden. 

3. Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind, Vorhaben, von denen der Markt Höchberg nach Maßgabe des Bauordnungsrechts Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre hätte begonnen werden dürfen, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt. 

§ 4 – Inkrafttreten und Außerkrafttreten der Veränderungssperre

Die Veränderungssperre tritt am Tage der amtlichen Bekanntmachung in Kraft. Sie tritt nach Ablauf von zwei Jahren, vom Tage der Bekanntmachung gerechnet, außer Kraft. Auf die Zweijahresfrist ist der seit der Zustellung der ersten Zurückstellung eines Baugesuchs nach § 15 BauGB abgelaufene Zeitraum anzurechnen. Die Veränderungssperre tritt in jedem Fall außer Kraft, sobald und soweit der Bebauungsplan für das in § 2 genannte Gebiet rechtsverbindlich wird. 

Hinweis: Auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 Satz 2 und 3 BauGB über die Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für eingetretene Vermögensnachteile durch die Veränderungssperre nach § 18 und des § 18 Abs. 3 über das Erlöschen der Entschädigungsansprüche bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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3. Behandlung von Anträgen auf Vorbescheid und Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 18.01.2022 ö 3
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3.1. Antrag Nutzungsänderung Nr. 2021-005; Änderungsantrag zu dem Antrag BG-2000-187; Nutzungsänderung im Erdgeschoss des Wohnhauses von Büro und Hauswirtschaftsraum in eine Praxis für Podologie auf dem Grundstück Fl.-Nr. 3211/14, Max-Planck-Straße 5, Bebauungsplan "Gewerbegebiet Erweiterung Südlich der B27", § 30 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 18.01.2022 ö 3.1

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.

.


Erläuterung:

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 23.02.2021 über den oben genannten Antrag beraten und folgenden Beschluss gefasst:

Beschlussfassung vom 23.02.2021

„Dem Bauantrag wird zugestimmt.
Markt Höchberg bittet das Landratsamt Würzburg die erforderlichen Stellplätze zu berechnen und festzusetzen. 
Einer Befreiung von der Stellplatzsatzung wird nicht zugestimmt.
Abstimmung: 10 : 0“


Beratung:

Mit dem Schreiben vom 24.11.2021, eingegangen beim Landratsamt am 03.12.2021, beantragt der Antragsteller eine Abweichung von der Stellplatzsatzung für die Stellplätze 1 und 2 (gefangene Stellplätze).
Mit dem Schreiben vom 20.12.2021 bittet das Landratsamt Würzburg den Markt Höchberg um Stellungnahme. Aus den Unterlagen ist nicht ersichtlich wo die erforderlichen Stellplätze nachgewiesen werden und auch nicht die Anzahl der Stellplätze.
Nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung sind für Praxen mindestens drei Stellplätze, je selbstständiger Einheit, erforderlich.

Beschluss

Der Markt Höchberg hält an seinem Beschluss vom 23.02.2021 fest. Einer Befreiung von der Stellplatzsatzung wird nicht zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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3.2. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2021-079; Wohnhausneubau mit zwei Wohneinheiten auf dem Grundstück Fl.-Nr. 3825/6, Bürgermeister-Seubert-Straße 65, Bebauungsplan "Mehle II", § 30 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 18.01.2022 ö 3.2

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.

.


Erläuterung:

Der Bauwerber plant den Neubau eines Einzelhauses mit zwei Wohneinheiten. Das geplante Gebäude besteht aus einem Keller-, einem Erd-, und einem Dachgeschoss. Das Dach ist als Satteldach mit einer Dachneigung von 40° geplant.


Beratung:

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:

- Beantragt wurde das Genehmigungsfreistellungsverfahren. Dieses kann nicht durchgeführt werden, da Befreiungen vom rechtskräftigen Bebauungsplan erforderlich sind.
- Zulässig ist eine GFZ für Erdgeschoss und Dachgeschoss von 0,50. Geplant ist eine Geschossfläche im Erdgeschoss von 138,08 m² und im Dachgeschoss von 129,75 m². Das ergibt zusammen 266,83 m². Das entspricht einer GFZ von 0,55. Eine Befreiung ist erforderlich.
- Der Balkon ist teilweise außerhalb der Baugrenzen geplant (0,785 m x ca. 5,00 m x 0,50, ca. 2 m²).
- Für die GRZ II fehlt die Berechnung. Nach überschlägiger Berechnung durch die Verwaltung ist diese jedoch kleiner als nach Bebauungsplan zulässig.

Beschluss

Dem Bauantrag und der erforderlichen Befreiung für die Bebauung mit einem Einzelhaus wird zugestimmt.

Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie der Stadtwerke Würzburg AG vom 18.01.2022 wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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3.3. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2021-091; Anbau und Umbau eines Einfamilienhauses mit Dachgeschossausbau, Errichten eines Abstellraumes für Fahrräder und Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1291, Greinbergweg 37, § 34 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 18.01.2022 ö 3.3

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.

.


Erläuterung:

Der Bauwerber plant einen Anbau und Umbau des bestehenden Einfamilienwohnhauses. Hierzu ist talseits, im Untergeschoss ein Anbau von einem Raum geplant. Weiter sind der Ausbau des Dachgeschosses und die Erstellung von vier Gauben beabsichtigt. Straßenseitig ist ein eingeschossiges Nebengebäude für Fahrräder vorgesehen.


Beratung:

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:

- Das Gebäude wurde bereits vor dem Inkrafttreten des Bebauungsplanes „Greinbergwerg“ errichtet.
- Das Wohnhaus befindet sich ca. zur Hälfte außerhalb der Baugrenzen. Somit auch der geplante eingeschossige Anbau im Untergeschoss und das geplante Nebengebäude für Fahrräder.
- Dachgauben sind laut dem rechtskräftigen Bebauungsplan erst ab einer Dachneigung von 38° zulässig. Die bestehende Dachneigung beträgt 32°.
- Zulässig sind Dachgauben in Form von Giebel-, Walm-, Schlepp- und Dreiecksgauben. Geplant sind die Gauben mit 5° Dachneigung. Diese werden als Flachdachgauben behandelt. 
- Die Summe der Dachgauben darf max. 1/3 der Dachlänge, max. 40% der Hauslänge betragen. Geplant ist für die zwei Gauben eine Länge von 6,20 m (2 x 3,10 m), bei einer Hauslänge von 12,96 m, somit ca. 47 %.
Nach dem Bebauungsplan ist ein Abstand der Gauben zur Giebelwand von mind. 1,00 m erforderlich. Geplant ist ein Abstand von 0,53 m. 
- Laut Aussage der Architekten werden die Entwässerungspläne nach DIN 1986 bzw. der gemeindlichen Entwässerungssatzung bis zum 25.01.2022 nachgereicht.
- Die zulässige GRZ beträgt 0,35, geplant ist 0,30.
- Die zulässige GFZ beträgt 0,50, geplant ist 0,39.

Beschluss

Dem Bauantrag und den erforderlichen Befreiungen wird zugestimmt.

Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie die der Stadtwerke Würzburg AG vom 18.01.2022 wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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3.4. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2021-092; Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung Nr. BG-2017-554 - 1. Änderungsantrag zu BG-2015-511: Büronutzung: Änderung der Dachkonstruktion mit Büronutzung auf dem Grundstück Fl.-Nr. 502/0, Karwinkel 4, § 34 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 18.01.2022 ö 3.4

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.

.


Erläuterung:

Der Bauwerber beantragt mit dem Schreiben vom 13.12.2021 die Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung vom 07.02.2018.

Beschluss

Dem Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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3.5. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2021-093; Neubau Mehrfamilienwohnhaus auf dem Grundstück Fl.-Nr. 935/5, Bayernstraße 46, Bebauungsplan "Bayernstraße Mitte", § 30 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 18.01.2022 ö 3.5

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.

.


Erläuterung:

Die Bauwerberin plant den Neubau eines 5-Familienwohnhauses auf dem oben genannten Grundstück.

Bereits im Vorfeld wurde ein Antrag zur Festlegung der Berechnung der zulässigen Geschossfläche an den Bau- und Umweltausschuss gestellt. Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 21.09.2021 darüber beraten und folgenden Beschluss gefasst:

Beschlussfassung vom 21.09.2021

„Die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zu der erforderlichen Befreiung vom rechtskräftigen Bebauungsplan für die Berechnung der zulässigen Geschossfläche wird für das Bauantragsverfahren in Aussicht gestellt, sofern eine Gesamtgeschossfläche von 614,00 m², ein Grundflächenmaß des Hauptgebäudes von ca. 18,00 m x 12,50 m sowie eine GFZ von 0,50 nicht überschritten wird. 

Der Bau- und Umweltausschuss weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich hierbei um eine einzelfallbezogene Entscheidung handelt, welche nicht grundsätzlich auf weitere Grundstücke des Bebauungsplanes projiziert werden kann. 
Abstimmung: 9 : 1“

Das geplante Gebäude hat eine Größe von 17,24 m x 12,435 m.
Die Bauwerberin hat hierzu auch das Landratsamt Würzburg beteiligt.

Aufgrund der positiven Aussagen wurde die vorliegende Planung erstellt.


Beratung:

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:

- Die Nachbarbeteiligung wurde laut Begleitschreiben auf dem Postweg durgeführt. Bisher hat nur einer der sechs Nachbarn dem Bauantrag zugestimmt.
- Zwei Nachbarn haben ihre Zustimmung nicht erteilt. 
- Die Berechnungen für die zulässige Nutzung wurden entgegen dem Bebauungsplan mit der kompletten Grundstücksgröße durchgeführt. Siehe hierzu auch die Anfrage an den Bau- und Umweltausschuss am 21.09.2021. Daraus ergibt sich auch die Zulässigkeit für das 3. Vollgeschoss im Dachgeschoss.
- Die Entwässerungspläne nach DIN 1986 bzw. nach der gemeindlichenEntwässerungssatzung fehlen.
- Die Dachgauben sind mit Flachdach geplant. Eine Befreiung ist erforderlich.

Beschluss

Dem Bauantrag und den erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan für die Berechnung der zulässigen Geschossfläche mit einem 3. Vollgeschoss im Dachgeschoss sowie der Flachdachgauben wird zugestimmt.

Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie die der Stadtwerke Würzburg AG vom 18.01.2022 wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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3.6. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2021-094; Erweiterung, Umbau, Sanierung und Nutzungsänderungen eines Verbrauchermarktes auf dem Grundstück Fl.-Nr. 3126, Leibnizstraße 14, § 34 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 18.01.2022 ö 3.6

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.

.


Erläuterung:

Die REWE Markt GmbH beantragt die Genehmigung der Umbaumaßnahmen für die Erweiterung des Leergut- und Getränkelagers, der Zugänge mit Vordach sowie Nutzungsänderungen.

Die Erweiterung schließt an das vorhandene Leergut- und Getränkelager an und zieht sich übereck bis zum neu gestalteten Windfang und Eingang des Getränkeverkaufs. Die Erweiterung erhält eine Wellblechfassade entsprechend dem Bestand mit der neuen Beschichtung RAL 7012.

Vom Windfang des Haupteinganges bis zum Außensitzbereich der Bäckerei und Imbiss „Heiße Theke“ erhält das Gebäude ein Vordach mit einem Außenverkauf und Außencafé und Imbiss darunter.
Als besondere Kennzeichnung der Eingänge werden Portale vor die Windfänge gestellt mit einer Verkleidung in Holzoptik und dem Werbeschriftzug Rewe.

Der Bauantrag mit Statik wurde 5-fach eingereicht.


Beratung:

Bei der Vorprüfung zu Bauantrag wurde Folgendes festgestellt:

- Die Nachbarbeteiligung wird gemäß Mitteilung nachgereicht.
- Die geplante GRZ I beträgt 0,34, die GRZ II 0,89.
- Erforderlich sind 375 Stellplätze laut Baugenehmigung von 2007.
- Für die Erweiterung des Getränkelagers sind zusätzlich 4 Stellplätze vorgeschrieben, das macht zusammen 379 Stellplätze. Vorhanden sind bereits 448 Stellplätze.

Beschluss

Dem Bauantrag wird zugestimmt.

Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie die der Stadtwerke Würzburg AG vom 18.01.2022 wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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3.7. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2021-085; Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage und Stellplatz auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1255, Greinbergweg 26 a, Bebauungsplan "Greinbergweg", § 30 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 18.01.2022 ö 3.7

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.


Der Antrag auf isolierte Befreiung für eine anthrazitfarbige Dachhaut wurde von der Bauherrschaft schriftlich am 16.01.2022 zurückgezogen.

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3.8. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2021-086; Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage und Stellplatz auf dem Grundstück 1255/3, Greinbergweg 26, Bebauungsplan "Greinbergweg", 30 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 18.01.2022 ö 3.8

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.


Der Antrag auf isolierte Befreiung für eine anthrazitfarbige Dachhaut wurde vom Bauherrn schriftlich am 17.01.2022 zurückgezogen.

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4. Städtebauförderung 2022; Gestaltung der Außenanlage des Grundstückes Fl.-Nr. 207 (Herrenweg 3)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 18.01.2022 ö 4

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsplanung 2022
500.000 €
Freiwillige bzw. Pflichtaufgabe

Dem Bau- und Umweltausschuss wurden in seiner Sitzung am 03.08.2021 vom Stadtplanungsbüro Wegner zwei Vorschläge zur Gestaltung der Außenanlagen (incl. der Treppenzüge zur Kirche) vorgestellt. Diese wurden nun für den Förderantrag zur Städtebauförderung nochmals aktualisiert (z. B. Beleuchtung, Treppenaufgänge) und werden dem Gremium in der heutigen Sitzung nochmals kurz erläutert. 

Gestaltungskonzept:


Ergänzt werden musste im Außenbereich noch ein Abstellplatz für die Mülltonnen, da diese nicht im Gebäude untergebracht werden konnten. Die sich im Erdgeschoss des Anwesens befindliche Wohnung ist bei Bedarf mittels eines Treppenliftes an der Außentreppe barrierefrei zu erreichen.

Die Kosten für die Gesamtmaßnahme belaufen sich auf rund 520.000 € (brutto) und gliedern sich wie folgt: 

Sanierung / Erneuerung Stützwände
143.440 €
Erneuerung Treppenanlagen
128.705 €
Oberflächenentwässerung 
20.690 €
Beleuchtung (incl. Kabelarbeiten)
32.667 €
Bepflanzung
21.090 €
Geländer, Handläufe, Absturzsicherungen
30.630 €
Ingenieurleistungen / Sonstige Kosten
11.000 €
Gesamtkosten (netto)
388.222 €
+ 19% MwSt.
73.762 €
+ 12% Baunebenkosten
55.438 €
Gesamtkosten (brutto)
517.422 €

Die Notwendigkeit der Sanierung der bestehenden Treppenanlagen sowie das Vorhandensein des Natursteinmauer-Bestandes haben die im Verhältnis zum Umfang der Maßnahme hohen Kosten zu verantworten. 

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem vom Stadtplanungsbüro Wegner vorgestellten Planungsentwurf mit vorläufigen Gesamtkosten von ca. 520.000 € für die Neugestaltung der Außenanlagen rund um das Anwesen „Herrenweg 3“ zu und beauftragt die Verwaltung einen Förderantrag (Städtebauförderung) bei der Regierung von Unterfranken zu stellen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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5. Berichte und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 18.01.2022 ö 5

Sachverhalt

Marktgemeinderätin Susanne Cimander teilt mit, dass die Tür des öffentlichen Bücherschrankes auf dem Marktplatz sehr schwergängig sei und die Bücherentnahme bzw. -bereitstellung aus diesem Grund schwierig ist.
Erster Bürgermeister Alexander Knahn erläutert hierzu, dass diese bewusst so eingestellt wurde, damit es nicht zu einem ungewollten Öffnen der Tür (z. B. bei starkem Wind, o. ä.) kommt. Die Einstellung der Türfeder wird jedoch nochmals vom Bauhof überprüft und angepasst. 

Marktgemeinderat Walter Feineis weist auf einen überstehenden Kanaldeckel im Verbindungsweg (Treppenanlage) zwischen der Gänsweide und dem Winterleitenweg hin.
Von Seiten der Verwaltung wird eine Überprüfung und eine ggfs. notwendige Reparatur der Gefahrenstelle zugesichert. 

Datenstand vom 24.01.2022 09:19 Uhr