Datum: 15.03.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Behandlung von Anträgen auf Vorbescheid und Baugenehmigung
1.1 Antrag auf Baugehmigung Nr. 2022-002; Neubau eines Zweifamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 3395/4, Am Ziegelbaum 29, Bebauungsplan "Am Ziegelbaum", § 30 BauGB
1.2 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2022-010; Ersatzneubau eines Wohnhauses auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1386, Kapellenweg 7, § 35 BauGB
1.3 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2022-012; Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses (fünf Wohneinheiten) mit Tiefgarage und Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.-Nr. 528, Würzburger Straße 17, § 34 BauGB
1.4 Antrag auf Baugenehmigung 2021-093; Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl.-Nr. 935/5, Bayernstraße 46, Bebauungsplan "Bayernstraße Mitte", § 30 BauGB
2 Erzeugte Energieleistung durch die gemeindlichen Photovoltaikanlagen
3 Errichtung von Schrankenanlagen an den Zufahrten zum Rudolf-Harbig-Platz und in das Tiefgaragen-Parkdeck unter dem Tegut Gebäude
4 Neubau einer Kreisverkehrsanlage im Kreuzungsbereich Albrecht-Dürer-Straße / Seeweg / Waldstraße; Vorstellung Verkehrskonzept
5 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) - Bauleitplanung; Bebauungsplan "Frankenwarte Süd" - vorhabenbezogene zweite Änderung; Aufstellungsbeschluss gemäß § 12 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB
6 Berichte und Anfragen

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1. Behandlung von Anträgen auf Vorbescheid und Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 15.03.2022 ö 1
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1.1. Antrag auf Baugehmigung Nr. 2022-002; Neubau eines Zweifamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 3395/4, Am Ziegelbaum 29, Bebauungsplan "Am Ziegelbaum", § 30 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 15.03.2022 ö 1.1

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.

.


Erläuterung:

Die Bauwerberin plant auf dem Baugrundstück den Neubau eines Zweifamilienwohnhauses, bestehend aus einem Untergeschoss, Erdgeschoss und Dachgeschoss mit Satteldach und 30 bzw. 24 Grad Dachneigung. An der westlichen Grundstücksgrenze ist eine Doppelgarage mit Flachdach geplant.


Beratung:

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:

- Die geplante Grenzgarage hat eine mittlere Wandhöhe von 4,143 m und ist somit abstandsflächenpflichtig. Die Bauherrin beantragt hierfür eine Abweichung von den Abstandsflächenvorschriften.
- Eine Miteigentümerin von Fl.-Nr. 3395/3 hat dem Bauantrag nicht zugestimmt.
- Nach Ziffer 4 des rechtskräftigen Bebauungsplanes müssen talseits der Straße liegende Garagen gestalterisch mit dem Hauptgebäude eine Einheit bilden. Die Bauwerberin plant eine freistehende Doppelgarage mit Flachdach.

Die Verwaltung empfiehlt dem Bau- und Umweltausschuss dem Bauantrag und den erforderlichen Befreiungen zuzustimmen.

Beschluss

Dem Bauantrag und den erforderlichen Befreiungen wird zugestimmt.

Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie die der Stadtwerke Würzburg AG vom 15.03.2022 wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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1.2. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2022-010; Ersatzneubau eines Wohnhauses auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1386, Kapellenweg 7, § 35 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 15.03.2022 ö 1.2

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.

.


Erläuterung:

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 13.07.2021 über einen Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf den Grundstücken Fl.-Nr. 1386 und 1387/2 beraten. Folgender Beschluss wurde gefasst:

Beschlussfassung vom 13.07.2021

„Dem Antrag wird zugestimmt
Abstimmung: 10 : 0“

Das Landratsamt Würzburg hat mit Schreiben vom 02.02.2022 dem Bauwerber folgendes mitgeteilt:

“…im Ergebnis können wir Ihnen nach Prüfung der nachgereichten Unterlagen mitteilen, dass die Voraussetzungen des § 35 Abs. 4 Nr. 2 BauGB erfüllt sind und eine Genehmigung entsprechend in Aussicht gestellt werden kann.“

Der Bauwerber plant auf dieser Grundlage jetzt den Neubau eines Einfamilienwohnhauses, bestehend aus einem Untergeschoss, Erdgeschoss, Dachgeschoss mit Pultdach und 10 Grad Dachneigung. Die erforderlichen Stellplätze sind auf dem Grundstück nachgewiesen.


Beratung:

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:

- Die Zustimmung des Nachbarn von Fl.-Nr. 1384/5, 1387/1 und 1384 fehlt. Die Erklärung im Bauantragsformular ist unvollständig.
- Die Entwässerungspläne nach DIN 1986 bzw. gemeindlicher Entwässerungssatzung fehlen.
- Die geplante GRZ beträgt 0,1 und die geplante GFZ beträgt 0,22.

Die Verwaltung empfiehlt analog zum Antrag auf Vorbescheid dem Bauantrag zuzustimmen.

Beschluss

Dem Bauantrag wird zugestimmt.

Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie die der Stadtwerke Würzburg AG vom 15.03.2022 wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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1.3. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2022-012; Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses (fünf Wohneinheiten) mit Tiefgarage und Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.-Nr. 528, Würzburger Straße 17, § 34 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 15.03.2022 ö 1.3

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.€

.


Erläuterung:

Die Bauwerber planen auf dem o. g. Grundstück den Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit fünf Wohneinheiten und Tiefgarage.

Die Planung beinhaltet drei Vollgeschosse, bestehend aus einem Erdgeschoss, Obergeschoss und Dachgeschoss mit 45 Grad Dachneigung.

Beratung:

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:

- Im Bauantragsformular unter Ziffer 4 fehlt die Angabe zur Nachbarbeteiligung.
- Die Entwässerungspläne nach DIN 1986 bzw. gemeindlicher Entwässerungssatzung fehlen. 
- Die geplante GRZ 1 beträgt 0,516. Die Berechnung der sogenannten GRZ 2 fehlt. Die geplante GFZ beträgt 0,742.
- Eine Angabe zur Kniestockhöhe fehlt.
- Das Gebäude ist 2,87 m bis 2,99 m von der Straße zurückgesetzt. Sollte die Tiefgarage mit einem Tor versehen werden, ist der erforderliche Stauraum nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung bzw. Bayer. Bauordnung (BayBO) von mindestens 3,0 m nicht eingehalten.
- Straßenseitig befindet sich heute eine Doppelgarage. Die Doppelgarage soll abgebrochen werden. Die Zufahrt zur Tiefgarage verschiebt sich in die Grundstücksmitte. Das hat zur Folge, dass der vor dem Grundstück liegende öffentliche Grünstreifen reduziert/verändert werden muss.

Die Verwaltung empfiehlt dem Bau- und Umweltausschuss, dem Bauantrag zuzustimmen.

Beschluss

Dem Bauantrag wird zugestimmt.

Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie die der Stadtwerke Würzburg AG vom 15.03.2022 wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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1.4. Antrag auf Baugenehmigung 2021-093; Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl.-Nr. 935/5, Bayernstraße 46, Bebauungsplan "Bayernstraße Mitte", § 30 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 15.03.2022 ö 1.4

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.€

.


Erläuterung:

Die Bauwerberin plant den Neubau eines 5-Famileinwohnhauses auf dem oben genannten Grundstück.

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 21.09.2021 über eine erforderliche Befreiung zur Berechnung der Geschossfläche beraten und folgenden Beschluss gefasst:

Beschlussfassung vom 21.09.2021

„Die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zu der erforderlichen Befreiung vom rechtskräftigen Bebauungsplan für die Berechnung der zulässigen Geschossfläche wird für das Bauantragsverfahren in Aussicht gestellt, sofern eine Gesamtgeschossfläche von 614,00 m², ein Grundflächenmaß des Hauptgebäudes von ca. 18,00 m x 12,50 m sowie eine GFZ von 0,50 nicht überschritten wird. 

Der Bau- und Umweltausschuss weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich hierbei um eine einzelfallbezogene Entscheidung handelt, welche nicht grundsätzlich auf weitere Grundstücke des Bebauungsplanes projiziert werden kann. 
Abstimmung: 9 : 1“

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 18.01.2022 über den Bauantrag zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses beraten und folgenden Beschluss gefasst:

Beschlussfassung vom 18.01.2022

Dem Bauantrag und den erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan für die Berechnung der zulässigen Geschossfläche mit einem 3. Vollgeschoss im Dachgeschoss sowie der Flachdachgauben wird zugestimmt.

Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie die der Stadtwerke Würzburg AG vom 18.01.2022 wird hingewiesen.
Abstimmung: 10 : 0“


Beratung:

Das Landratsamt Würzburg hat mit Schreiben vom 24.02.2022 dem Architekten mitgeteilt, dass die von ihm berechnete Geschossfläche von 614 m² falsch ist. Nach Berechnung des Landratsamtes beträgt die geplante Geschossfläche 622,50 m². Weiter, teilt das Landratsamt mit, dass die Gemeinde in ihrer Stellungnahme keine Aussage zur Befreiung von der GRZ getroffen hat. Analog zur Befreiung für die Überschreitung der Geschossfläche ist auch eine Befreiung für die Berechnung der GRZ erforderlich.

Des Weiteren hat das Landratsamt Würzburg festgestellt, dass die Stellplätze teilweise außerhalb der Baugrenzen errichtet wurden. Da für die Errichtung der Stellplätze bauliche Maßnahmen erforderlich sind, ist hier ebenfalls eine Befreiung erforderlich.

Beschluss

Der erforderlichen Befreiung für eine Geschossfläche von 622,50 m², der Berechnung der Grundfläche (Überschreitung der zulässigen Grundfläche) und der Erstellung von Stellplätzen außerhalb der Baugrenze wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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2. Erzeugte Energieleistung durch die gemeindlichen Photovoltaikanlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 15.03.2022 ö 2

Sachverhalt

Seit dem Jahr 2009 wurden verschiedene Photovoltaikanlagen auf kommunalen Gebäuden wie dem Feuerwehrgebäude in der „Otto-Hahn-Straße 5“ und sieben weiteren Anlagen auf den Dächern des Bauhofes „Otto-Hahn-Straße 9“, des Anwesens „Kister Straße 36/38“ und der Ernst-Keil-Schule in der „Schulgasse 9“ sowie in der „Martin-Wilhelm-Straße 2“, „Waldstraße 2“, „Im Wiesengrund 27“ und „Bergstraße 5“ errichtet.

An den Standorten „Schulgasse 9“, „Martin-Wilhelm-Straße 2“, „Waldstraße 2“ und „Im Wiesengrund“ wurden Anlagen errichtet, bei denen der erzeugte Strom auch teilweise selbst verbraucht wird.

Seitens der Verwaltung wird dem Bau- und Umweltausschuss die jährliche Stromerzeugung anhand der beigefügten Tabelle (im RIS einsehbar) im Vergleich zu den vergangenen Jahren vorgestellt.

Der Bau- und Umweltausschuss nimmt die Ausführung zu der erzeugten Energieleistung der gemeindlichen Photovoltaikanlagen zur Kenntnis.

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3. Errichtung von Schrankenanlagen an den Zufahrten zum Rudolf-Harbig-Platz und in das Tiefgaragen-Parkdeck unter dem Tegut Gebäude

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 15.03.2022 ö 3

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
1.8800.9510
120.000,00 €
Neue Zufahrt zur Tiefgarage
Freiwillige Aufgabe

Im Zuge der Bauarbeiten des Tegut Marktes am Rudolf-Harbig-Platz wurde im Untergeschoss ein Tiefgaragen-Parkdeck mit 45 Stellplätzen erstellt.
Die Verwaltung hat für die Nutzung und Bewirtschaftung des Parkdecks verschiedene Varianten ausgearbeitet. Auch die unkontrollierte Zufahrtssituation zum Rudolf-Harbig-Platz wurde dabei betrachtet.

Folgende Varianten werden zur Diskussion gestellt:

  1. Tiefgaragennutzung:

Variante 1:
Erstellung zweier Schrankenanlagen an der Zufahrt und Ausfahrt der Tiefgarage mit einem Parkscheinautomaten.
Kosten für Lieferung und Montage durch die WVV 77.200,- €
Tiefbau in Eigenleistung ca. 20.000,- €
24 Stunden Störungsdienst durch die WVV mit Serveraufschaltung des Parkscheinautomaten per Cloud 1.660,- €/monatlich.

Variante 2:
Errichten eines herkömmlichen Parkscheinautomaten mit regelmäßiger Überwachung durch den Verkehrsüberwachungsdienst.
Kosten Parkscheinautomat ca. 5.000,- €

Variante 3:
Parken mit Parkscheibe und regelmäßiger Überwachung durch den Verkehrsüberwachungsdienst.
Keine Anschaffungskosten.


  1. Zufahrtssituation Rudolf-Harbig-Platz:

Variante 1:
Erstellen einer Schrankenanlage, Steuerung mit Funkhandsendern.
Kosten für Lieferung und Montage durch die WVV 12.200,- €
Tiefbau in Eigenleistung ca. 10.000,- €.

Variante 2:
Einbau von zwei versenkbaren Poller, Steuerung mit Funkhandsendern.
Kosten für Lieferung und Montage durch WVV 25.300,- €
Tiefbau in Eigenleistung ca. 10.000,- €.

Nach intensiver Diskussion zur Nutzung der Tiefgarage und der Zufahrt auch im Hinblick auf den Einsatz von Rettungsdiensten wurden folgende Beschlüsse gefasst.

Beschluss 1

1. Tiefgaragennutzung

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt zur Nutzung und Bewirtschaftung des Parkdecks die Errichtung eines Parkscheinautomaten.
Die Verwaltung wird beauftragt, Parkregulierungsvarianten, vor allem auch für die Sportvereine in der Mainlandhalle zu erarbeiten und dem Ausschuss vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Beschluss 2

2. Zufahrtssituation Rudolf-Harbig-Platz 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt als ersten Schritt die Aufstellung mit drei Pollern und einer Kette zur Absperrung der Zufahrt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 1

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4. Neubau einer Kreisverkehrsanlage im Kreuzungsbereich Albrecht-Dürer-Straße / Seeweg / Waldstraße; Vorstellung Verkehrskonzept

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 15.03.2022 ö 4

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
1.6310.9510
2022:   50.000 €
2023: 200.000 €
2024: 300.000 €
Hoheitliche Aufgabe

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 28.09.2021 die Planung für den Ausbau der Kreisverkehrsanlage im Kreuzungsbereich Waldstraße – Seeweg – Albrecht-Dürer-Straße beschlossen.

Der Baubeginn für die Baumaßnahme ist Anfang April 2022 geplant. 
Die Baumaßnahme gliedert sich in drei Bauphasen:

In der ersten Bauphase werden die gesamte Wasser- und Gashauptleitung im Bereich der Waldstraße und dem Seeweg erneuert.
Im Zuge der zweiten Bauphase werden die Wasser- und Gasleitung in der Albrecht-Dürer-Straße, einschließlich der Hausanschlüsse, bis an die Grundstücksgrenzen erneuert. Parallel hierzu wird die provisorische Busfahrspur erstellt. 
Abschließend erfolgt in der dritten Bauphase der Vollausbau für die Straßenbauarbeiten.

Um einen optimalen Baufortschritt zu ermöglichen ist von der Tiefbauabteilung während der gesamten Bauzeit eine Vollsperrung des Kreuzungsbereiches für den öffentlichen Verkehr vorgesehen.

Hierzu wäre eine Umleitungsstrecke über die Bayernstraße, Münchener Straße bis in den Seeweg notwendig. Um dabei den Verkehrsfluss im Bereich der Umleitung nicht unnötig zu behindern, wäre auf der Münchener Straße auf beiden Straßenseiten ein absolutes Halteverbot anzuordnen.

Zur Aufrechthaltung des öffentlichen Personennahverkehrs während der Bauarbeiten hat die Verwaltung mit dem Betreiber der Busse (APG) ein Verkehrskonzept ausgearbeitet.

Der Busverkehr von der Albrecht-Dürer-Straße aus kommend kann über eine provisorische Busfahrspur durch den Parkplatz der Albrecht-Dürer-Straße, Fl.-Nr. 677/47, gegenüber der Anwesen Nr. 197-213 umgeleitet werden. 

Die Bushaltestelle „Waldstraße“ in Fahrtrichtung Seeweg soll um ca. 50 Meter in Richtung Waldbrücke vor die Einmündung Bayernstraße verlegt werden.

Die „Kiss + Go“ Haltestelle liegt im Baufeld und kann während der gesamten Maßnahme nicht angefahren werden. Es ist angedacht die Busbucht vor der Leopold-Sonnemann-Realschule während der Bauzeit als „Kiss + Go“ Ersatzhaltestelle einzurichten.

Der fußläufige Verkehr kann während den Bautätigkeiten über die öffentlich gewidmeten Wohnwege hinter den Anwesen Albrecht-Dürer-Straße 200-213 umgeleitet werden.

Die Verwaltung erläutert anhand von Plänen der verschiedenen Bauphasen den zeitlichen Ablauf.

Marktgemeinderätin Susanne Cimander bittet die Verwaltung den geplanten zeitlichen Bauablauf detailliert im Mitteilungsblatt bekanntzugeben.

Marktgemeinderat Martin Lerzer bittet die Verwaltung um eine Kostenschätzung für die möglichen alternativen Ausführungsvarianten (Bauabschnitt II) und die damit verbundene Verlängerung der Bauzeiten.

Der Bau- und Umweltausschuss nimmt die Ausführung zur Kenntnis.

Der Start der Baumaßnahme beginnt am 4. April. Die Alternative für den Bauabschnitt II soll in der nächsten Marktgemeinderatssitzung nochmals beraten werden.

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5. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) - Bauleitplanung; Bebauungsplan "Frankenwarte Süd" - vorhabenbezogene zweite Änderung; Aufstellungsbeschluss gemäß § 12 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 15.03.2022 ö 5

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
nicht haushaltsrelevant
Kosten trägt Antragsteller

Der Eigentümer des Grundstücks Fl.-Nr. 1588/16 der Gemarkung Höchberg plant eine bilinguale Kindertagesstätte mit 12 Betreuungsplätzen einschließlich einer Kinderkrippe mit 12 Betreuungsplätzen und einer Wohnung für das Betreuungspersonal auf dem o. g. Grundstück zu errichten. Hierdurch soll ein wesentlicher Beitrag zur Verbesserung der Kinderbetreuung im Markt Höchberg, speziell im Bereich Frankenwarte, geleistet werden.

Um das o. g. Vorhaben realisieren zu können, muss der bestehende rechtskräftige Bebauungsplan „Frankenwarte Süd“ im Bereich des Grundstücks Fl.-Nr. 1588/16 geändert werden (vorhabenbezogene 2. Änderung des Bebauungsplans „Frankenwarte Süd“). Im zu ändernden Planbereich soll ein „Allgemeines Wohngebiet“ (WA) gem. § 4 BauNVO anstatt bisher ein „Reines Wohngebiet (WR) festgesetzt werden, in dem das Vorhaben als Anlage für soziale Zwecke allgemein zulässig ist. Die Anpassung des Flächennutzungsplans erfolgt im Rahmen der zurzeit laufenden Gesamtüberarbeitung.
Grundlage für die vorhabenbezogene 2. Änderung des Bebauungsplans „Frankenwarte Süd“ ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) des Vorhabenträgers. Mit der Erstellung der Bebauungsplanänderung wurde vom Vorhabenträger das Büro HWP Holl Wieden Partnerschaft in Würzburg beauftragt.
Das Planungsgebiet der vorhabenbezogenen 2. Änderung des Bebauungsplans „Frankenwarte Süd“ liegt im Osten der Ortslage Höchberg an der südlich gelegenen Einmündung der Straße „An der Frankenwarte“ in den Kapellenweg und beinhaltet eine Fläche von ca. 907 qm auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1588/16 der Gemarkung Höchberg.

Um die beabsichtigte Nutzung zu ermöglichen, sollen im Planungsgebiet folgende Festsetzungen getroffen werden: 

- Es ist eine Bebauung mit max. 2 Vollgeschosse (II) zulässig. 
- Die maximal zulässige Geschossflächenzahl beträgt 0,6. 
- Das Höchstmaß der traufseitigen Wandhöhe beträgt 6,50 m. Als traufseitige Wandhöhe gilt das Maß von der natürlichen Geländeoberfläche bis zum Schnittpunkt der Wand mit der Dachhaut in der Mitte des Gebäudes.

Der Vorentwurf der vorhabenbezogenen zweiten Änderung des Bebauungsplans „Frankenwarte Süd“ wird dem Ausschuss in der Sitzung vorgestellt.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die vorhabenbezogene zweite Änderung des Bebauungsplans „Frankenwarte Süd“ nach § 12 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB. Der Anlass sowie die Ziele und Zwecke der Planung sind im vorstehenden Sachvortrag begründet.

Der Umgriff des Planungsgebietes umfasst die Fl.-Nr. 1588/16 der Gemarkung Höchberg und hat eine Größe von 907 m². Dieser ist aus folgendem Lageplanausschnitt ersichtlich.


Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer öffentlichen Planauflage mit Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung durchgeführt. Die frühzeitige Beteiligung der Fachbehörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wird gleichzeitig durchgeführt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 1

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6. Berichte und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 15.03.2022 ö 6

Sachverhalt

Marktgemeinderätin Susanne Cimander teilt mit, dass sie festgestellt hat, dass der Fahrradständer am tegut-Markt immer belegt ist. Sie bittet um Prüfung und evtl. Ergänzung. 
Gleichzeitig weist sie darauf hin, dass einer der Betonquader vor den Fahrradabstellplätzen unglücklich gesetzt wurde und versetzt werden sollte.
In diesem Zusammenhang weist Marktgemeinderätin Susanne Cimander weiter darauf hin, dass ein Schaukasten am tegut oder Mainlandzentrum aufgestellt werden sollte.
Ergänzend weist sie auf ihre Aktion „1-2-3 Haufenfrei“ hin. Vom 4. bis 8. April 2022 werden in alle liegen gelassenen Häufchen Holzspieße mit Fähnchen gesteckt.

Marktgemeinderat Martin Lerzer fragt an, ob die Auswirkung des Krieges in der Ukraine auch in Höchberg spürbar sind.
Erster Bürgermeister Alexander Knahn teilt mit, dass erste Flüchtlinge bereits in Höchberg wohnen. Grundsätzlich ist angedacht, dass die Verteilung der Flüchtlinge durch das Landratsamt erfolgt. Es wurde aber festgestellt, dass sich Flüchtlinge auch direkt in Höchberg melden oder bei Bekannten/Verwandten unterkommen. In diesem Zusammenhang weist er darauf hin, dass es wichtig ist, dass sich Flüchtlinge melden und ein Aufnahmeformular erstellt wird. Nur so ist gewährleistet, dass eine Krankenversicherung und weitere Sozialleistungen übernommen werden können.

Datenstand vom 21.03.2022 13:24 Uhr