Datum: 05.04.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Behandlung von Anträgen auf Vorbescheid und Baugenehmigung
1.1 Antrag auf Nutzungsänderung Nr. 2022-013; Änderungsantrag zu BG-2013-27, Nutzungsänderung der Bürofläche im Dachgeschoss zu Wohnfläche auf dem Grundstück Fl.-Nr. 3774/8, Büttelbrunner Pfad 27, Bebauungsplan "Mehle II", § 30 BauGB
1.2 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2022-014; Anbringung von Werbeanlagen auf dem Grundstück Fl.-Nr. 216, Hauptstraße 74a, Sanierungsgebiet Altort, § 34 BauGB
1.3 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2022-015; Errichtung eines nachträglichen Balkonanbaus für ein Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.-Nr. 382, Am Malbaum 9, Bebauungsplan "Am Malbaum", § 30 BauGB
1.4 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2021-079; Wohnhausneubau mit zwei Wohneinheiten auf dem Grundstück Fl.-Nr. 3825/6, Bürgermeister-Seubert-Straße 65, Bebauungsplan "Mehle II", § 30 BauGB, geänderte Planung, Plandatum 08.03.2022
1.5 Antrag auf eine isolierte Befreiung Nr. 2021-087; Aufbringung von roten Dachziegeln auf dem Anwesen Fl.-Nr. 700, Allerseeweg 73, Bebauungsplan "Seeweg", § 30 BauGB
2 Neubau einer Kreisverkehrsanlage im Kreuzungsbereich Albrecht-Dürer-Straße / Seeweg / Waldstraße; Vorstellung Verkehrskonzept
3 Berichte und Anfragen

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1. Behandlung von Anträgen auf Vorbescheid und Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 05.04.2022 ö 1
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1.1. Antrag auf Nutzungsänderung Nr. 2022-013; Änderungsantrag zu BG-2013-27, Nutzungsänderung der Bürofläche im Dachgeschoss zu Wohnfläche auf dem Grundstück Fl.-Nr. 3774/8, Büttelbrunner Pfad 27, Bebauungsplan "Mehle II", § 30 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 05.04.2022 ö 1.1

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.

.


Erläuterung

Die Bauwerberin hat im Jahr 2012 die Baugenehmigung für den Neubau eines Zweifamilienwohnhauses beantragt. Der Bauantrag wurde am 27.02.2013 vom Landratsamt Würzburg genehmigt.

Im November 2013 hat die Bauwerberin die Nutzungsänderung der Wohnung im Dachgeschoss zu Büroflächen beantragt. Dieser wurde am 20.05.2014 genehmigt.

Die Bauwerberin beantragt jetzt die Nutzungsänderung von Büroflächen in Wohnraum.


Beratung

Die Nachbarn haben dem Antrag zugestimmt.

Die Verwaltung empfiehlt dem Antrag zuzustimmen.

Beschluss

Dem Antrag auf Nutzungsänderung der Bürofläche im Dachgeschoss zu Wohnfläche wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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1.2. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2022-014; Anbringung von Werbeanlagen auf dem Grundstück Fl.-Nr. 216, Hauptstraße 74a, Sanierungsgebiet Altort, § 34 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 05.04.2022 ö 1.2

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.

.


Erläuterung:

Das oben genannte Grundstück liegt im Sanierungsgebiet des Marktes Höchberg und im Geltungsbereich der Gestaltungssatzung.
Der Bauwerber beantrag die Anbringung von 7 unterschiedlichen Werbeanlagen.

Beratung:

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:

- Die Unterschrift des Bauherrn fehlen auf Lageplan und Bauzeichnungen.
- Der amtliche Lageplant liegt nur in Kopie und im Maßstab 1:500 vor.
- Die Angabe der Nachbarn und die Angabe, ob eine Zustimmung erfolgte oder nicht, fehlt im Bauantragsformular.
- Es fehlt das Formblatt Baubeschreibung.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass Werbeanlagen ab einer Größe von einem Quadratmeter baugenehmigungspflichtig sind.

Nach § 7 der Gestaltungssatzung sind Werbeanlagen nur als gemalte Schriften und Embleme, aufgesetzte Schriften und Embleme, kunsthandwerklich hergestellte Metallarbeiten, beleuchtete Schattenschriften und Embleme und beleuchtete und selbstleuchtende Transparentschriften und Embleme zulässig.

Die Verwaltung empfiehlt dem Bau- und Umweltausschuss dem Antrag und der Sonderwerbeanlage Nr. 6 (Größe von 3,20 m x 1,00 m) nicht zuzustimmen.

Beschluss 1

Dem Bauantrag wird nicht zugestimmt, da mit einer Werbeanlage in der Breite von 3,20 m und Höhe von 1,00 m (Nr. 6) kein Einverständnis besteht.

Die Baumaßnahme liegt im Sanierungsgebiet des Marktes Höchberg. Der erforderlichen Befreiung nach § 144 BauGB wird nicht zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Verwaltung wird ermächtigt, den Antrag zustimmend an die Genehmigungsbehörde, Landratsamt Würzburg, weiterzuleiten, wenn der Bauwerber die Sonderwerbeanlage Nr. 6 aus dem Antrag entfernt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 2

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1.3. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2022-015; Errichtung eines nachträglichen Balkonanbaus für ein Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.-Nr. 382, Am Malbaum 9, Bebauungsplan "Am Malbaum", § 30 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 05.04.2022 ö 1.3

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.

.


Erläuterung:

Die Bauwerber planen einen Balkonanbau an das bestehende Zweifamilienwohnhaus „Am Malbaum 9“.

Beratung:

Durch die geplante Ausladung des Balkons von ca. 4,15 m kann die notwendige Abstandsfläche von 3,00 m zur Grundstücksgrenze, Fl.-Nr. 382/1 nicht eingehalten werden. Die erforderliche Abstandsfläche liegt ca. 1,35 m auf dem Nachbargrundstück.

Dem Antrag liegt eine unterzeichnete Abstandsflächenübernahmeerklärung durch die Eigentümerin des betroffenen Grundstückes bei. Unterzeichnet hat nur einer der Grundstückseigentümer.
Die erforderliche Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt.
Die Eigentümerin von Fl.-Nr. 381/4 konnte laut Angabe nicht erreicht werden.

Beschluss

Dem Bauantrag für die Errichtung eines Balkons wird zugestimmt.

Auf die Besonderen Auflagen der Stadtwerke Würzburg AG vom 05.04.2022 wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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1.4. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2021-079; Wohnhausneubau mit zwei Wohneinheiten auf dem Grundstück Fl.-Nr. 3825/6, Bürgermeister-Seubert-Straße 65, Bebauungsplan "Mehle II", § 30 BauGB, geänderte Planung, Plandatum 08.03.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 05.04.2022 ö 1.4

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.€

.


Erläuterung:

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 18.01.2022 über den o. g. Bauantrag beraten und folgenden Beschluss gefasst:

Beschlussfassung vom 18.01.2022

„Dem Bauantrag und der erforderlichen Befreiung für die Bebauung mit einem Einzelhaus wird zugestimmt.
Abstimmung: 10 : 0“


Beratung:

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:

Bei der Prüfung der Bauantragsunterlagen durch die Genehmigungsbehörde, Landratsamt Würzburg, wurde festgestellt, dass auf dem Baugrundstück eine Abstandsflächenübernahme für das Nachbargrundstück Fl.-Nr. 3825/5 besteht. In Absprache mit dem Landratsamt Würzburg wurde der Baukörper um 70 cm in Richtung Norden verschoben. Daraus resultiert, dass die Baugrenze um diese 70 cm weiter überschritten wird und die Abstandsflächen teilweise auf dem öffentlichen Grundstück Fl.-Nr. 3811/1 liegen.

Nachdem sich das geplante Gebäude grundsätzlich nicht ändert, empfiehlt die Verwaltung dem Bau- und Umweltausschuss der geänderten Planung zuzustimmen.

Beschluss

Der geänderten Planung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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1.5. Antrag auf eine isolierte Befreiung Nr. 2021-087; Aufbringung von roten Dachziegeln auf dem Anwesen Fl.-Nr. 700, Allerseeweg 73, Bebauungsplan "Seeweg", § 30 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 05.04.2022 ö 1.5

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.



Erläuterung:

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 07.12.2021 über eine isolierte Befreiung für eine Dacheindeckung in roter Farbe beraten und folgenden Beschluss gefasst:

Beschlussfassung vom 07.12.2021

„Dem Antrag auf Erteilung einer isolierten Befreiung wird nicht zugestimmt, da sich die neue Dacheindeckung sowohl in der Farbe als auch in der Höhe nicht den Nachbargebäuden angleicht. 
Abstimmung: 7 : 3“


Beratung:

Das Landratsamt Würzburg bittet uns mit Schreiben vom 07.03.2022 nochmals um eine abschließende Entscheidung, bevor seitens des Landratsamtes Würzburg eine Entscheidung über ein bauaufsichtliches Einschreiten getroffen wird.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss hält den Beschluss zur Ablehnung auf Erteilung einer isolierten Befreiung für eine Dacheindeckung in roter Farbe aufrecht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 5

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2. Neubau einer Kreisverkehrsanlage im Kreuzungsbereich Albrecht-Dürer-Straße / Seeweg / Waldstraße; Vorstellung Verkehrskonzept

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 05.04.2022 ö 2

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
1.6310.9510
2022:   50.000,00 €
2023: 200.000,00 €
2024: 300.000,00 €
Hoheitliche Aufgabe


In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 15.03.2022 wurde das Verkehrskonzept für den Neubau der Kreisverkehrsanlage Albrecht-Dürer-Straße / Seeweg / Waldstraße durch die Verwaltung vorgestellt.

Die Baumaßnahme soll in drei Bauabschnitten abgewickelt werden. 
In der ersten Bauphase werden die gesamte Wasser- und Gasleitungen im Bereich der Waldstraße und Seeweg erneuert.
Im Zuge der zweiten Bauphase werden die Wasser- und Gasleitungen in der Albrecht-Dürer-Straße, einschließlich der Hausanschlüsse, bis an die Grundstücksgrenzen erneuert. Parallel hierzu wird die provisorische Busfahrspur erstellt. 
Abschließend erfolgt in der dritten Bauphase der Vollausbau für die Straßenbauarbeiten.
       
Um einen optimalen Baufortschritt zu ermöglichen wurde von der Tiefbauabteilung während der gesamten Bauzeit eine Vollsperrung vorgesehen. Zur Aufrechterhaltung des öffentlichen Personennahverkehrs während der Bauarbeiten, soll eine provisorische Umfahrung der Baustelle über den bestehenden Parkplatz erstellt werden. 

Durch den Bau- und Umweltausschuss wurde in der Sitzung am 15.03.2022 angeregt, zu überprüfen, ob PKW die Baustelle ebenfalls auf dem Provisorium umfahren können. 

Zur Gewährleistung einer PKW-Nutzung müssten die geplanten drei Bauabschnitte in mehrere, kleinere Abschnitte aufgeteilt werden. 

Der zweite Bauschnitt könnte demzufolge nach der Herstellung der Hauptleitung und Hausanschlüsse aufgeteilt werden. Diese Aufteilung würde eine Verdoppelung der vorgesehenen Bauzeit auf mindestens drei Monate bedeuten. 



Der dritte Bauabschnitt für den Straßenbau müsste ebenfalls in mindestens zwei Bauabschnitte aufgegliedert werden. 

Nach Rücksprache mit der ausführenden Baufirma geht diese bei einer Aufteilung der ursprüngliche geplanten drei Bauabschnitte von einer Bauzeitverlängerung von mindestens fünf Monaten aus.

An Mehrkosten entstehen für die zusätzliche Baustelleneinrichtung, Verkehrssicherung, Winterbaustelle ca. 55.000,00 €. Auf Grund des wesentlich verkleinerten Baufeldes der einzelnen Bauabschnitte führt ein verminderter Leistungsansatz über die gesamte Bauzeit zu ca. 250.000,00 € Mehrkosten.
Eventuelle Preissteigerungen aufgrund der gestiegenen Öl- und Gaspreise sind in den vorgenannten Kosten nicht enthalten, da diese für das nächste Jahr nicht kalkuliert werden können.

Der Bau- und Umweltausschuss nimmt die Ausführung zur Kenntnis und hält an dem Ausführungstermin April bis Dezember 2022 fest.

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3. Berichte und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 05.04.2022 ö 3

Sachverhalt

2. Bürgermeister Sven Winzenhörlein informiert den Bau- und Umweltausschuss, dass der Auftrag für je zwei E-Mobilladestationen an den Standorten „Albert-Schweitzer-Straße“ und „Albrecht-Dürer-Straße“ an die Mainfrankennetze und an die Stadtwerke Würzburg AG erteilt wurde.

Marktgemeinderat Martin Guckenberger bittet die Verwaltung um Rücksprache mit der Leitung des Kindergartens „Waldstraße“, da er festgestellt hat, dass seit längerem die Beleuchtung im Erdgeschoss nachts und auch am Wochenende durchgehend an ist.

Datenstand vom 07.04.2022 14:03 Uhr