Datum: 10.05.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) | Bauleitplanung; Einfacher Bebauungsplan "Würzburger Straße, 2. Abschnitt" | Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB
2 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan "Würzburger Straße, 2. Abschnitt" | Erlass einer Veränderungssperre nach §§ 14 und 16 BauGB
3 Behandlung von Anträgen auf Vorbescheid und Baugenehmigung
3.1 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2022-016; Neubau eines freistehenden Zweifamlienhauses mit Loggia im Erdgeschoss und südseitiger Terrasse im Obergeschoss und einer Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 853/1, Seeweg 62 a, § 34 BauGB
3.2 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2022-007; Abbruch des bestehenden Wohnhauses mit Neubau von zwei Mehrfamilienwohnhäusern auf dem Grundstück Fl.-Nr. 787, Würzburger Straße 105, § 34 BauGB
3.3 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2022-018; Erneuerung des Dachstuhls eines Wohnhauses inkl. Ausbau und Außentreppe sowie Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1611/2, Kapellenweg 12, Bebauungsplan "Frankenwarte Süd", § 30 BauGB
3.4 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2022-019; Neubau einer Wohnanlage mit 6 Wohneinheiten und Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1366, Winterleitenweg 134/134 a, § 33 BauGB, Bebauungsplan in Aufstellung "Winterleitenweg / Alte Steige / Rübezahlweg" | Veränderungssperre nach §§ 14 und 16 BauGB
3.5 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2022-020; Abbruch der bestehenden Garage, sowie eines Nebengebäudes mit Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 3 Wohneinheiten auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1265/35 + Teilfl. aus Fl.-Nr. 1265/5, Alte Steige 13 b, § 33 BauGB, Bebauungsplan in Aufstellung "Winterleitenweg / Alte Steige / Rübezahlweg" | Veränderungssperre nach §§ 14 und 16 BauGB
3.6 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2022-021; Nutzungsänderung von Teilen des Anwesens zu Tagesplege (1 Gruppe), auf dem Grundstück Fl.-Nr. 713/1, Seeweg 27, Bebauungsplan "Seeweg", § 30 BauGB
3.7 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2022-004; Errichtung von 2 Interimsklassenzimmern inkl. Nebenräumen in Containerbauweise auf dem Grundstück Fl.-Nr. 472, Rudolf-Harbig-Platz 7, § 34 BauGB hier: Tekturplanung wegen eingeschossiger Bauweise
3.8 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2022-023; Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit integrierter Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 3384/13, Am Reele 13, § 34 BauGB
4 Errichtung von Schrankenanlagen an den Zufahrten zum Rudolf-Harbig-Platz und in das Tiefgaragen-Parkdeck unter dem Tegut Gebäude
5 Berichte und Anfragen

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1. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) | Bauleitplanung; Einfacher Bebauungsplan "Würzburger Straße, 2. Abschnitt" | Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 10.05.2022 ö 1

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
0.6000.6555
2022             200.000 €
Hoheitliche Aufgabe

Der Bau- und Umweltausschuss hat sich in der Vergangenheit bereits mehrfach im Zusammenhang mit der Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens mit der Thematik „Einfügen von Bauvorhaben gemäß § 34 BauGB in die vorhandene Bebauung“ auseinandergesetzt.

Von der SPD- und Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion wurde aus diesem Grund auch im Rahmen der Beratungen zum Haushalt 2021 bereits der Antrag gestellt, die § 34 BauGB-Bereiche Höchbergs hinsichtlich der Möglichkeit der Aufstellung von Bebauungsplänen zu überprüfen. 

Diese Vorprüfung wurde mittlerweile abgeschlossen und in der heutigen Sitzung des Bau- und Umweltausschusses soll nun der nach § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB erforderliche Aufstellungsbeschluss für die Einleitung eines baurechtlichen Verfahrens nach dem BauGB gefasst werden. Als weiteres „Handlungsfeld“ für den Erlass eines einfachen Bebauungsplanes hat sich der Bereich „Würzburger Straße, 2. Abschnitt“ herauskristallisiert. 

Anlass der Überplanung des vorgenannten Bereiches ist die Tatsache, dass der Markt Höchberg aufgrund seiner Lage im Verdichtungsraum Würzburg mit einem hohen Wohnungsbedarf konfrontiert ist. Gleichzeitig ist das Angebot an Baugrundstücken gering.

Daher hat der Markt Höchberg 2019 auf der Basis einer Erhebung und Bewertung der vorhandenen Potenzialflächen ein „Handlungskonzept zur Aktivierung von Potenzialflächen“ (Innentwicklungskonzept) erarbeitet. Damit möchte der Markt Höchberg den Zielen des Landesentwicklungsprogramms und des Baugesetzbuches gemäß dem Grundsatz „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ zum Flächensparen gerecht zu werden, zumal die Gemeinde kaum Erweiterungspotenziale nach außen hat.
Als Handlungsfelder wurden die Aktivierung von Leerständen und der vorhandenen Baulücken sowie die Nachverdichtung im Bestand herausgearbeitet. Die zahlreichen vorhandenen Baulücken liegen vor allem im Bereich der Neubaugebiete und sind durch die fehlende Verkaufsbereitschaft der Grundstückseigentümer nicht verfügbar. Aufgrund des im Verhältnis zur Nachfrage geringen Angebotes an Baugrundstücken sind die Bodenpreise stark gestiegen, so dass sich bezüglich der Nachverdichtung mittlerweile eine hohe Dynamik entwickelt. 
Die Würzburger Straße war ursprünglich Bestandteil der Fernstraße von Würzburg in Richtung Frankfurt und Heidelberg. Mitte des 20. Jahrhundert entwickelte sich auf der Nordseite eine villenartige Bebauung auf großen Grundstücken. Aufgrund der steilen Hanglage hat sich die ursprüngliche lockere Bebauung weitgehend erhalten. Nach Verlegung der Bundesstraße in den Kühbachgrund hat die Würzburger Straße ihre überörtliche Bedeutung verloren und dient seither als Wohnstraße und wurde inzwischen entsprechend gestaltet. In der Würzburger Straße bestehen ein einseitiger Gehweg sowie Stellplatztaschen außerhalb der Fahrbahn. Über die Würzburger Straße wird die Buslinie 18 geführt (Würzburg Busbahnhof – Hexenbruch – Leibnizstraße). Die Würzburger Straße stellt außerdem eine wichtige Radwegeachse in der Verbindung Höchberg – Würzburg-Zellerau dar. 

Die zahlreichen Grundstücke mit Flächengrößen von zum Teil weit über 1000 m², die oft nur mit einem Einfamilienhaus bebaut sind, eignen sich grundsätzlich für eine maßvolle Nachverdichtung durch weitere Ein- oder auch kleinere Mehrfamilienhäuser. Der Bau von größeren Wohnanlagen würde jedoch dazu führen, dass sich die Anzahl der Wohnungen und der Einwohner und in der Folge auch die Anzahl der Stellplätze und das Verkehrsaufkommen um ein Vielfaches erhöhten würde. Die Aufnahmefähigkeit der Würzburger Straße für zusätzlichen Kfz-Verkehr ist aufgrund des Bus-, Fahrrad- und Fußverkehrs begrenzt. Insbesondere der Knotenbereich Würzburger Straße / Bayernstraße / Bundesstraße B8 / B27 sowie die Anbindung über den Hexenbruchweg auf Würzburger Gemarkung im Osten sind nur noch beschränkt aufnahmefähig für ein höheres Verkehrsaufkommen. 

Die Wohn- und Lebensqualität im Gebiet selbst ist geprägt durch die lockere Bebauung und die starke Durchgrünung des Gebietes. Im Hinblick auf den Nachbarschutz und den abzuwickelnden Verkehr soll die weitere Verdichtung begrenzt werden.



Abb. Ausschnitt aus der Potenzialflächenerhebung 2019 (eigene Erhebung)

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Würzburger Straße, 2. Abschnitt“ möchte der Markt Höchberg die Nachverdichtung dadurch unterstützen, dass einerseits den Bauwerbern Planungssicherheit gegeben wird, andererseits aber auch die Wohnqualität und die Durchgrünung erhalten werden. Zu diesem Zweck soll die Nachverdichtung auf ein verträgliches Maß begrenzt werden.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen folgende Ziele erreicht werden:

  • Unterstützung und Förderung der Nachverdichtung im Quartier
  • Erhaltung der Wohnqualität durch Sicherung / Festsetzung eines in das bestehende Gebiet eingepassten Umfangs der Bebauung, insbes. hinsichtlich der Wohneinheiten
  • Berücksichtigung der Anforderungen unterschiedlicher Mobilitätsformen, insbesondere des Fahrradverkehrs an die Würzburger Straße
  • Erhalt der Durchgrünung der Grundstücke 
Dazu möchte der Markt Höchberg einen einfachen Bebauungsplan aufstellen, der folgende Festsetzungen trifft: 

  • Begrenzung des Maßes der baulichen Nutzung durch Festsetzung von GRZ und GFZ
  • Festsetzung der maximal zulässigen Anzahl der Wohneinheiten je Wohngebäude
  • Festsetzungen von Grundstücksmindestgrößen zur Vermeidung einer zu dichten Neubebauung in der Folge einer Teilung von Grundstücken
  • Festsetzung eines abweichenden Maßes der Abstandsflächentiefe; Abstandsflächentiefe 1 H, wie bisher in der Umgebung angewandt

Die Aufstellung des Bebauungsplans kann im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt werden, da es sich um ein Gebiet nach 
§ 34 BauGB handelt und sich der aus der näheren Umgebung ergebende Zulässigkeitsmaßstab nicht wesentlich verändert.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt nach § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Würzburger Straße, 2. Abschnitt“. Der Anlass sowie die Ziele und Zwecke der Planung sind im vorstehenden Sachvortrag begründet. Die Bebauungsplanaufstellung erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB.

Der Umgriff des Planungsgebietes umfasst die Fl.-Nrn. 525/3, 527/0, 527/2, 527/1 (TF), 528/0, 772/0, 773 0, 774 /0, 775/0, 779/0, 780/0, 780/1, 780/2, 787/0, 791/0, 791/1, 791/2, 791/3, 791/ 4, 791/5, 802 / 0 (TF), 805/0, 806/0, 806/1, 806/2, 807/2, 811/0 (TF), 811/10, 811/13, 811/2, 811/7, 811/8, 811/9, 812/0, 813/0, 836/0, 836/1, 838/0, 840/0, 840/1, 844/0, 846/0, 852/0, 852/3, 852/6, 854/0, 862/0, 863/0, 863/1, 865/0, 865/3, 869/0 (TF), 869/1, 871/0, 872/0 (TF), 880/0 (TF), 884/0, 884/1, 895/0, 895/3, 904/0, 904/1, 904/4, 929/0 (TF), 929/2, 930/0, 930/2, 930/3, 934/0, 935/0, 935/1 (TF), 935/8, 936/0, 938/0, 939/0, 944/0 (TF), 947/0, 948/0, 951/0, 954/0, 955/0, 962/0, 965/0, 967/0, 978/0, 979/0, 980/0, 981/0, 983/0, 985/0, 986/0, 987/0, 996/0, 996/1, 997/0, 998/0, 999/0, 1000/0, 1004/0, 1011/0, 1013/0, 1016/0, 1016/1, 1016/2, 1019/0, 1019/1, 1022/0 (TF), 1076/1, 1082/0, 1085/0, der Gemarkung Höchberg.

Das Planungsgebiet hat eine Größe von 93.332 m²; dessen Umgriff ist aus dem folgenden unmaßstäblichen Lageplanausschnitt ersichtlich.

Lageplanausschnitt:


Mit der Ausarbeitung der Bebauungsplanung ist ein geeignetes Planungsbüro zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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2. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan "Würzburger Straße, 2. Abschnitt" | Erlass einer Veränderungssperre nach §§ 14 und 16 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 10.05.2022 ö 2

Sachverhalt

Der Markt Höchberg ist aufgrund seiner Lage im Verdichtungsraum Würzburg mit einem hohen Wohnungsbedarf konfrontiert. Gleichzeitig ist das Angebot an Baugrundstücken gering.

Mit der im vorausgegangenen Tagesordnungspunkt 1 beschlossenen Aufstellung des einfachen Bebauungsplans „Würzburger Straße, 2. Abschnitt“ möchte der Markt Höchberg die Nachverdichtung dadurch unterstützen, dass einerseits den Bauwerbern Planungssicherheit gegeben wird, andererseits aber auch die Wohnqualität und die Durchgrünung erhalten werden. Zu diesem Zweck soll die Nachverdichtung auf ein verträgliches Maß begrenzt werden. 

Zur Sicherung der weiteren Planungen, die mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Würzburger Straße, 2. Abschnitt“ verfolgt werden, ist nun der Erlass einer Veränderungssperre notwendig.

Beschluss

Nach den §§ 14 und 16 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147) i. V. m. Art. 23 und 24 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 09.03.2021 (GVBl. S. 74) beschließt der Bau- und Umweltausschuss die


Veränderungssperre „Würzburger Straße, 2. Abschnitt“

als Satzung.

§ 1 – Zu sichernde Planung

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 10.05.2022 beschlossen, für das in § 2 bezeichnete Gebiet den Bebauungsplan „Würzburger Straße, 2. Abschnitt“ aufzustellen. Zur Sicherung der Planung für dieses Gebiet wird die Veränderungssperre erlassen.

§ 2 – Räumlicher Geltungsbereich

Die Veränderungssperre erstreckt sich auf die nachstehenden Grundstücke Fl.-Nrn. 525/3, 527/0, 527/2, 527/1 (TF), 528/0, 772/0, 773 0, 774 /0, 775/0, 779/0, 780/0, 780/1, 780/2, 787/0, 791/0, 791/1, 791/2, 791/3, 791/ 4, 791/5, 802 / 0 (TF), 805/0, 806/0, 806/1, 806/2, 807/2, 811/0 (TF), 811/10, 811/13, 811/2, 811/7, 811/8, 811/9, 812/0, 813/0, 836/0, 836/1, 838/0, 840/0, 840/1, 844/0, 846/0, 852/0, 852/3, 852/6, 854/0, 862/0, 863/0, 863/1, 865/0, 865/3, 869/0 (TF), 869/1, 871/0, 872/0 (TF), 880/0 (TF), 884/0, 884/1, 895/0, 895/3, 904/0, 904/1, 904/4, 929/0 (TF), 929/2, 930/0, 930/2, 930/3, 934/0, 935/0, 935/1 (TF), 935/8, 936/0, 938/0, 939/0, 944/0 (TF), 947/0, 948/0, 951/0, 954/0, 955/0, 962/0, 965/0, 967/0, 978/0, 979/0, 980/0, 981/0, 983/0, 985/0, 986/0, 987/0, 996/0, 996/1, 997/0, 998/0, 999/0, 1000/0, 1004/0, 1011/0, 1013/0, 1016/0, 1016/1, 1016/2, 1019/0, 1019/1, 1022/0 (TF), 1076/1, 1082/0, 1085/0, der Gemarkung Höchberg.

Lageplan (unmaßstäblich):


§ 3 – Rechtswirkung der Veränderungssperre

1. In dem räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre dürfen:

a)        Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt und bauliche Anlagen nicht beseitigt werden; Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB sind:
-        Vorhaben, die die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen zum Inhalt haben, und
-        Aufschüttungen und Abgrabungen größeren Umfangs sowie Ausschachtungen, Ablagerungen einschließlich Lagerstätten;
b)        erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden.

2.        Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden. 

3. Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind, Vorhaben, von denen der Markt Höchberg nach Maßgabe des Bauordnungsrechts Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre hätte begonnen werden dürfen, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt. 

§ 4 – Inkrafttreten und Außerkrafttreten der Veränderungssperre

Die Veränderungssperre tritt am Tage der amtlichen Bekanntmachung in Kraft. Sie tritt nach Ablauf von zwei Jahren, vom Tage der Bekanntmachung gerechnet, außer Kraft. Auf die Zweijahresfrist ist der seit der Zustellung der ersten Zurückstellung eines Baugesuchs nach § 15 BauGB abgelaufene Zeitraum anzurechnen. Die Veränderungssperre tritt in jedem Fall außer Kraft, sobald und soweit der Bebauungsplan für das in § 2 genannte Gebiet rechtsverbindlich wird. 

Hinweis: Auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 Satz 2 und 3 BauGB über die Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für eingetretene Vermögensnachteile durch die Veränderungssperre nach § 18 und des § 18 Abs. 3 über das Erlöschen der Entschädigungsansprüche bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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3. Behandlung von Anträgen auf Vorbescheid und Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 10.05.2022 ö 3
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3.1. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2022-016; Neubau eines freistehenden Zweifamlienhauses mit Loggia im Erdgeschoss und südseitiger Terrasse im Obergeschoss und einer Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 853/1, Seeweg 62 a, § 34 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 10.05.2022 ö 3.1

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.€

.


Erläuterung:

Der Bauwerber plant den Neubau eines Zweifamilienwohnhauses, bestehend aus einem Erd- und einem Obergeschoss mit Flachdach. Die erforderlichen vier Stellplätze werden in Form einer Doppelgarage und zwei Stellplätzen nachgewiesen.


Beratung:

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:

- Die vorliegenden Entwässerungspläne werden zurzeit von der Tiefbauabteilung geprüft.
- Alle Nachbarn haben dem Bauantrag zugestimmt.
- Die geplante GRZ 1 beträgt 0,18 und die geplante GRZ 2 beträgt 0,41.
- Die geplante GFZ beträgt 0,289.
- Das geplante Gebäude hat eine talseitige Traufhöhe von 6,30 m und eine bergseitige Traufhöhe von 4,91 m. 
- Für die geplanten zwei Wohneinheiten sind vier Kfz-Stellplätze erforderlich. Diese wurden mit einer Doppelgarage und zwei Stellplätzen vor der Garage nachgewiesen. Das hat zur Folge, dass die Stellplätze in der Garage gefangen sind und eine Befreiung von der Stellplatzsatzung für zwei gefangene Stellplätze erforderlich ist.

Beschluss 1

Dem Bauantrag wird nicht zugestimmt, da mit der Erstellung von gefangenen Stellplätzen kein Einverständnis besteht und einer Befreiung von der Stellplatzsatzung nicht zugestimmt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Verwaltung wird ermächtigt, den Bauantrag zustimmend an die Genehmigungsbehörde, Landratsamt Würzburg, weiterzuleiten, wenn der Bauwerber die erforderlichen Stellplätze so umgeplant hat, dass keine gefangenen Stellplätze vorhanden sind.

Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie die der Stadtwerke Würzburg AG vom 10.05.2022 wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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3.2. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2022-007; Abbruch des bestehenden Wohnhauses mit Neubau von zwei Mehrfamilienwohnhäusern auf dem Grundstück Fl.-Nr. 787, Würzburger Straße 105, § 34 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 10.05.2022 ö 3.2

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.

.

Erläuterung:

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 15.02.2022 bereits über eine Planung zur Bebauung des Grundstückes Fl.-Nr. 787 beraten. 

Die Beratung und Beschlussfassung erfolgte wie folgt:


Erläuterung, Beratung und Beschlussfassung vom 15.02.2022

„Erläuterung:

Der Bauwerber plant den Abbruch des bestehenden Wohnhauses und den Neubau von zwei Mehrfamilienwohnhäusern auf dem Grundstück „Würzburger Straße 105“. Geplant sind im Haus 1 sieben Wohnungen und Haus 2 fünf Wohnungen (zusammen 12 Wohnungen). 

Das Grundstück wird von der Würzburger Straße aus erschlossen. Die notwendigen Stellplätze gemäß der Stellplatzsatzung der Marktgemeinde Höchberg sollen durch eine Multiparker-Anlage im Kellergeschoss nachgewiesen werden.

Es sollen zwei hintereinanderliegende Gebäude entstehen, die intern über einen im ersten Obergeschoss befindlichen Verbindungsgang miteinander verbunden sind. Somit sind alle Wohnungen barrierefrei erschlossen.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass über einen vergleichbaren Antrag zur Bebauung des Grundstückes „Würzburger Straße 99“ im Bau- und Umweltausschuss am 16.11.2021 beraten wurde.
Der Bau- und Umweltausschuss hatte zu der vorgenannten Anfrage folgenden Beschluss gefasst:

Beschlussfassung vom 16.11.2021

„Der Bau- und Umweltausschuss stellt die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens für eine konkrete Bauantragstellung in Aussicht, sofern in der endgültigen Planung der Stauraum auf 5,00 m vergrößert und der Grünstreifen nur für die zwei Zufahrten zur Multiparkanlage unterbrochen wird.
Abstimmung: 10 : 0“

Beratung:

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:

- Die Nachbarn der Fl.-Nrn. 791/1, 775, 791/5 haben den Bauantrag nicht unterzeichnet.
- Die Entwässerungspläne nach DIN 1986 bzw. gemeindlicher Entwässerungssatzung fehlen.
- Soweit feststellbar, sind für das Haus 1 vier Vollgeschosse geplant und für das Haus 2 drei Vollgeschosse.
- Geplant ist eine GRZ 1 von 0,40 und eine GRZ 2 von 0,51.
- Geplant ist eine GFZ von 0,96 (bei 3 bzw. 4 Vollgeschossen).
- Das Haus 1 hat eine Traufhöhe von 8,00 m bis 11,00 m im Bereich der Staffelung. 
- Das Haus 2 hat eine Traufhöhe von 6,00 m bis 9,50 m im Bereich der Staffelung.
- Für die Gebäude sind nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung 25 Stellplätze erforderlich. Geplant wurden 28 Schiebeparker und 1 Behindertenstellplatz. Die Zufahrtsbreite für die Schiebeparker im Garagengeschoss beträgt 5,50 m. Bisher hat das Grundstück nur einen Zugang. Der Stauraum ist mit 6,50 m geplant. Die 28 Schiebeparker sind analog zur Bauanfrage vom 16.11.2021 auf dem Grundstück „Würzburger Straße 99“ geplant.
- Nach den vorgelegten Planunterlagen sind an der östlichen und westlichen Grundstücksgrenze Bohrpfahlwände geplant. Zusätzlich sind umfangreiche Geländeveränderungen durch Abgrabungen geplant (siehe hierzu Schnitt C-C zu Nachbar Fl.-Nr. 791/5. Weiter die Südwestansicht, Südostansicht, Nordost- und Nordwestansicht). Für die Abgrabungen und Stützwände entlang der Grundstücksgrenze fehlt noch die erforderliche Absturzsicherung durch ein Geländer mit rund einem Meter. Geplant sind Abgrabungen an der Grundstücksgrenze in einer Tiefe von 3,00 m bis zu 5,00 m.

Nachdem der Bau- und Umweltausschuss der Anfrage auf dem Nachbargrundstück Fl.-Nr. 802 in einer vergleichbaren Geschossigkeit und einem Multiparker-System zugestimmt hat und die Zustimmung für eine konkrete Bauantragstellung ebenfalls in Aussicht gestellt hat, wird das Bauvorhaben von der Verwaltung aus städtebaulicher Sicht grundsätzlich ebenfalls positiv gesehen.

Die Verwaltung empfiehlt jedoch dem Bau- und Umweltausschuss dem vorliegenden Antrag nicht zuzustimmen, da sich die umfangreichen Geländeveränderungen nicht in die Umgebung einfügen.

Mit Mail vom 10.02.2022 haben die Eigentümer von Fl.-Nr. 791 und 
Fl.-Nr.791/1 mitgeteilt, dass sie Einwände gegen die Bebauung vorbringen. Die Schreiben werden dem Bau- und Umweltausschuss bekannt gegeben.

Beschluss:
Dem Bauantrag wird nicht zugestimmt, da mit den umfangreichen Geländeveränderungen kein Einverständnis besteht.
Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie die der Stadtwerke Würzburg AG vom 15.02.2022 wird hingewiesen. 
Abstimmung: 10 : 0“.


Aufgrund des negativen Beschlusses hat der Bauwerber mit Datum 21. April 2022 neue Planunterlagen eingereicht. Das Änderungsdatum der Pläne lautet auf 19.04.2022. Diese Pläne wurden mit Planaufklebern am 27.04.2022 nochmals geändert.

Beratung:

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:

- Eine Nachbarbeteiligung zu den geänderten Plänen mit Datum 19.04.2022 ist nicht erfolgt.
- Die Entwässerungspläne nach DIN 1986 bzw. gemeindlicher Entwässerungssatzung fehlen.
- Geplant ist eine GRZ 1 von 0,40 und eine GRZ 2 von 0,50.
- Geplant ist eine GFZ von 0,96.
- Das Haus 1 hat eine Traufhöhe von 8,00 m bis 11,00 m im Bereich der Staffelung.
- Das Haus 2 hat eine Traufhöhe von 6,00 m bis 9,50 m im Bereich der Staffelung.
- Für das Gebäude sind nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung 25 Stellplätze erforderlich. Geplant wurden 28 Schiebeparker.
- Die Zufahrtsbreite für die Schiebeparker im Garagengeschoss beträgt 5,50 m. Der Stauraum ist mit 6,50 m geplant. Die 28 Schiebeparker sind analog zur Bauanfrage vom 16.11.2021 auf dem Grundstück „Würzburger Straße 99“ geplant.
- Nach den vorgelegten Planunterlagen sind an den östlichen und westlichen Grundstücksgrenze Bohrpfahlwände geplant.
- Die umfangreichen Geländeveränderungen von der Planung mit Datum 28.01.2022 wurden deutlich reduziert (siehe hierzu auch die Ansichten Süd-West und Nord-Ost).

Nachdem der Bau- und Umweltausschuss der Anfrage auf dem Nachbargrundstück Fl.-Nr. 802 in einer vergleichbaren Geschossigkeit und einem Multiparkersystem zugestimmt hat und die Zustimmung für eine korrekte Bauantragsstellung ebenfalls in Aussicht gestellt hat, wird das Bauvorhaben von der Verwaltung aus städtebaulicher Sicht grundsätzlich ebenfalls positiv gesehen.

Mit Mail vom 10.02.2022 haben die Eigentümer von Fl.-Nr. 791 und Fl.-Nr. 791/1 mitgeteilt, dass sie Einwände gegen die Bebauung vorbringen. Die Schreiben werden Bau- und Umweltausschuss bekannt gegeben.

Grundsätzlich entspricht die Planung den Vorgaben des Bau- und Umweltausschusses vom 15.02.2022.

Sollte der Bau- und Umweltausschuss in der Sitzung am 10.05.2022 die Aufstellung eines Bebauungsplanes „Würzburger Straße, 2. Abschnitt“ und gleichzeitig eine Veränderungssperre“ beschließen, so kann dem Bauantrag in der vorliegenden Form nicht zugestimmt werden.

Beschluss

Dem Bauantrag wird nicht zugestimmt, da sich das Gebäude nach Art und Maß der baulichen Nutzung nicht den Zielen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Würzburger Straße, 2. Abschnitt“ entspricht.

Das gemeindliche Einvernehmen für die Erteilung einer Ausnahme von der Veränderungssperre (§ 14 Abs. 2 BauBG) wird nicht erteilt, da das geplante Vorhaben den Festsetzungen des sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes widerspricht.

Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie die der Stadtwerke Würzburg AG vom 10.05.2022 wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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3.3. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2022-018; Erneuerung des Dachstuhls eines Wohnhauses inkl. Ausbau und Außentreppe sowie Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1611/2, Kapellenweg 12, Bebauungsplan "Frankenwarte Süd", § 30 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 10.05.2022 ö 3.3

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.

.

Erläuterung:

Der Bauwerber plant die Neuerrichtung eines Satteldaches mit 55 Grad Dachneigung. Im Dachgeschoss entsteht eine zusätzliche Wohneinheit. Die Erschließung erfolgt über eine neue Außentreppe. Straßenseitig soll zur Erschließung der Wohnung eine ca. 5 m lange Schleppgaube und gartenseitig eine ca. 8,50 m lange Gaube errichtet werden. Die gartenseitige Gaube dient u. a. zur Erschließung der neuen Dachterrasse auf dem Bestandsanbau. Das vorhandene Walmdach mit einer Dachneigung von ca. 30 Grad soll zu diesem Zweck abgebrochen werden.
Der Bauwerber errichtet 2 zusätzliche Stellplätze für die Wohneinheit.

Beratung:

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:

Auf Grund der Auflagen aus dem rechtskräftigen Bebauungsplan „Frankenwarte Süd“ sind für das Bauvorhaben Befreiungen notwendig.

1. Geschossfläche:
Das Grundstück hat eine Größe von 1.124 m².
Bei einer Bauweise mit 2 Vollgeschossen beträgt die maximal zulässige Geschossfläche bei einer Grundstücksgröße bis 1.200 m² von 300 m². Die Berechnung nach BauNVO 1977 ergibt eine Geschossfläche von 357,25 m². Die Verwaltung ist der Ansicht, dass die Überschreitung von ca. 57 m² aus heutiger Sicht tolerierbar ist.

2. Höheneinstellung:
Die Oberkante der Decke über dem letzten Vollgeschoss darf talseitig nicht höher als 6,20 m über natürlichem Gelände liegen. Tatsächlich ist die Abschlussdecke zum Spitzboden mit einer Höhe von 7,78 m eingestellt.

3. Dachneigung:
Der B-Plan sieht für Satteldächer eine Dachneigung von max. 45 Grad vor. Die neue geplante Dachneigung hat 55 Grad. Aus städtebaulicher Sicht sieht die Verwaltung hier keine Bedenken, da das Nachbargebäude mit der Hausnummer 10 (Fl.-Nr.1611/1) eine ähnliche Neigung und Firstrichtung und Gesamthöhe aufweist, somit ergibt sich hier ein harmonisches Gesamtbild.

4. Baugrenze:
Das bestehende Gebäude befindet sich ca. 2,00 m außerhalb der Baugrenze. Somit auch die geplante Aufstockung.

Die beteiligten Nachbarn haben auf den Plänen unterschrieben und die zusätzlich notwendigen Stellplätze werden nachgewiesen. Der Nachbar von Fl.-Nr. 1861 wurde nicht beteiligt.

Die Verwaltung ist der Auffassung, dass die notwendigen Befreiungen vom Bebauungsplan in Hinsicht auf Schaffung von einer zusätzlichen in sich abgeschlossenen Wohneinheit, und somit Nachverdichtung ohne Flächenversiegelung vertretbar ist.

Beschluss

Dem Bauantrag und den notwendigen Befreiungen hinsichtlich der Geschossfläche, der Höheneinstellung, der Baugrenzenüberschreitung und der Dachneigung wird zugestimmt.

Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie die der Stadtwerke Würzburg AG vom 10.05.2022 wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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3.4. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2022-019; Neubau einer Wohnanlage mit 6 Wohneinheiten und Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1366, Winterleitenweg 134/134 a, § 33 BauGB, Bebauungsplan in Aufstellung "Winterleitenweg / Alte Steige / Rübezahlweg" | Veränderungssperre nach §§ 14 und 16 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 10.05.2022 ö 3.4

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.

.


Erläuterung:

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 15.02.2022 über einen Bauantrag zur Bebauung des Grundstückes mit 14 Wohneinheiten beraten und folgenden Beschluss gefasst:

Beschlussfassung vom 15.02.2022

„Dem Bauantrag wird nicht zugestimmt, da sich die Gebäude nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, nicht in die nähere Umgebung einfügen.

Mit den umfangreichen Geländeveränderungen und einer 5,00 m breiten Zu- und Ausfahrt der Tiefgarage mit Ampelsteuerung besteht ebenfalls kein Einverständnis.

Das Grundstück liegt im Bereich der Veränderungssperre „Winterleitenweg/Alte Steige/Rübezahlweg“. Das gemeindliche Einvernehmen für die Erteilung einer Ausnahme von der Veränderungssperre (§ 14 Abs. 2 BauGB) wird nicht erteilt, da das geplante Vorhaben den Festsetzungen des sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes widerspricht.

Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie die der Stadtwerke Würzburg AG vom 15.02.2022 wird hingewiesen.
Abstimmung: 10 : 0“.

Zwischenzeitlich hat sich der Bauwerber über die Ziele des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes informiert.

Jetzt wurde ein Bauantrag für zwei Wohngebäude mit je drei Wohneinheiten und Tiefgarage erstellt.

Bei der Vorprüfung des Antrages wurde Folgendes festgestellt.

- Ziffer 4 des Bauantragsformulars zur Nachbarbeteiligung wurde nicht ausgefüllt. Eine Nachbarbeteiligung wurde nach Stand der Verwaltung bis heute nicht durchgeführt.
- Entwässerungspläne nach DIN 1986 bzw. gemeindlicher Entwässerungssatzung fehlen.
Gemäß Schreiben des Architekten vom 28. April 2022 werden die Nachbarbeteiligung und die erforderlichen Entwässerungspläne nachgereicht.
- In den Ansichten fehlt die Darstellung des vorhandenen und künftigen Geländes mit Höhenkoten.
- In den Grundrissplänen ist das Flachdach des obersten Geschosses als begrüntes Flachdach dargestellt, in den Ansichtsplänen als Terrasse.
- Im Baubeschreibungsformular wurde eine gewerbliche Nutzfläche von 512,50 m² beschrieben.
- In den Ansichten ist die Darstellung der Vermassung der geplanten Abgrabungen zu beschreiben. 
- Im Bebauungsplanentwurf ist unter Ziffer 5 festgelegt, dass abweichend von Art. 6 Abs. 5 BayBO die Tiefe der Abstandsflächen an den tal- und bergseitigen Außenwänden jeweils 1,0 H betragen muss. Das Ziel wurde nicht eingehalten. Talseits überschreitet die Abstandsfläche die Straßenmitte und bergseits liegt die Abstandsfläche ca. 1,00 m auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1366/1.
- Im Plan Tiefgarage wurde fälschlicherweise ein zweites Treppenhaus dargestellt. 
- Die geplante GRZ beträgt 0,29. Die im Bebauungsplan festgelegte GRZ beträgt 0,35. Diese GRZ kann für Nebenanlagen gemäß Baunutzungsverordnung BauNVO um 50 % überschritten werden. Der Bauwerber plant eine großzügige Tiefgarage, in dem alle erforderlichen Stellplätze untergebracht werden können. Diese Baufläche ist in die GRZ miteinzurechnen. Dadurch entsteht, dass die zulässige GRZ von 0,35 plus 50 % ergibt 0,525 auf geplant 0,68 steigt und somit überschritten wird. 

Hier ist grundsätzlich zu überlegen, ob die GRZ 2 erhöht werden darf, damit die Bauwerber eine Tiefgarage zur Unterbringung der Kfz planen können.

Beschluss

Dem Bauantrag wird nicht zugestimmt.

Mit einer GRZ 2 von 0,68 und der dafür erforderlichen Befreiung besteht kein Einverständnis.

Mit der Nichteinhaltung der festgesetzten Abstandsflächenberechnung besteht kein Einverständnis.

Mit der erforderlichen Befreiung von der Veränderungssperre besteht kein Einverständnis.

Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie die der Stadtwerke Würzburg AG vom 10.05.2022 wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Freitext nach TOP

Die Verwaltung wird beauftragt, im Bebauungsplanverfahren zu prüfen, ob die Abstandsfläche zwischen 2 Gebäuden auf demselben Grundstück, verkleinert werden kann, z.B. auf 0,8 und ob die sogenannte GRZ 2 für die Erstellung von Tiefgaragen vergrößert werden soll.

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3.5. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2022-020; Abbruch der bestehenden Garage, sowie eines Nebengebäudes mit Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 3 Wohneinheiten auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1265/35 + Teilfl. aus Fl.-Nr. 1265/5, Alte Steige 13 b, § 33 BauGB, Bebauungsplan in Aufstellung "Winterleitenweg / Alte Steige / Rübezahlweg" | Veränderungssperre nach §§ 14 und 16 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 10.05.2022 ö 3.5

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.

.


Erläuterung:

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 18.01.2022 die Aufstellung eines Bebauungsplanes „Winterleitenweg / Alte Steige / Rübezahlweg“ beschlossen.

Weiter wurde für dieses Plangebiet eine Veränderungssperre nach §§ 14 und 16 BauGB beschlossen.

Der Bauwerber möchte auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1265/35 und einer Teilfläche aus Fl.-Nr. 1265/5 den Neubau eines Dreifamilienwohnhauses verwirklichen.

Beratung:

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:


Weiter wurde festgestellt, dass größere Abgrabungen vorgenommen werden. In der Süd-West-Ansicht werden im Bereich der Zufahrt für die Erstellung eines Stellplatzes Abgrabungen bis zu einer Höhe von ca. 5,00 m durchgeführt und im Bereich der Terrasse zur Belichtung der EG-Wohnung Abgrabungen bis zu einer Höhe von ca. 3,50 m. Ebenso wurden bergseits für die Erstellung einer Terrasse zur Belichtung der Dachgeschosswohnung Abgrabungen bis zu einer Höhe von 3,00 m geplant. 

Weiter wird darauf hingewiesen, dass die erforderlichen Stellplätze in Form einer Garage mit Schiebeparker geplant werden. Der Stauraum beträgt größer 5,00 m.

Beschluss 1

Dem Bauantrag und der dafür erforderlichen Befreiung für die Überschreitung der zulässigen Geschossfläche von zulässig 0,7 auf 0,79 bzw. 0,74 wird nicht zugestimmt.

Der erforderlichen Befreiung von der Veränderungssperre wird nicht zugestimmt.

Mit den umfangreichen Geländeveränderungen im Bereich der West- und Südansicht besteht Einverständnis.

Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie die der Stadtwerke Würzburg AG vom 10.05.2022 wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Verwaltung wird ermächtigt, den Bauantrag zustimmend an die Genehmigungsbehörde, Landratsamt Würzburg, weiterzuleiten, wenn der Bauwerber das Baugrundstück so vergrößert hat (durch Zuerwerb), dass die GFZ von 0,7 eingehalten ist.

Mit der dann erforderlichen Befreiung von der Veränderungssperre besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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3.6. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2022-021; Nutzungsänderung von Teilen des Anwesens zu Tagesplege (1 Gruppe), auf dem Grundstück Fl.-Nr. 713/1, Seeweg 27, Bebauungsplan "Seeweg", § 30 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 10.05.2022 ö 3.6

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.

.


Erläuterung:

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 13.12.2016 über die beantragte Nutzungsänderung, befristet bis zum 31.12.2020, beraten.

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Beschlussfassung vom 13.12.2016

„Dem Bauantrag und der erforderlichen Befreiung vom rechtskräftigen Bebauungsplan wird zugestimmt.

Das Landratsamt Würzburg wird gebeten, im Genehmigungsverfahren die erforderlichen Stellplätze festzustellen.
Abstimmung: 18 : 0“

Der Bau- und Umweltausschuss hat sich am 10.11.2020 mit einem erneuten Antrag auf Nutzungsänderung, befristet bis zum 31.12.2024, beraten. Folgender Beschluss wurde gefasst:

Beschlussfassung vom 10.11.2020

„Dem Bauantrag und den evtl. erforderlichen Befreiungen wird zugestimmt.
Abstimmung: 10 : 0“

Im Genehmigungsverfahren wurde die Befristung der Nutzungsänderung auf 30.06.2022 geändert. 

Das Landratsamt Würzburg hat mit Bescheid vom 14.12.2020 die befristete Nutzungsänderung bis zum 30.06.2020 genehmigt.

Da sich an den Nutzungsbedingungen gegenüber den letzten Beratungen im Bau- und Umweltausschuss nichts geändert hat, empfiehlt die Verwaltung, dem vorliegenden Antrag zuzustimmen.

Beschluss

Dem Antrag wird zugestimmt.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan „Seeweg“ 2018 geändert wurde und mit der Bebauungsplanänderung das Baugrundstück als WA-Gebiet ausgewiesen ist. Der Markt Höchberg geht somit davon aus, dass keine weitere Befreiung vom Bebauungsplan erforderlich ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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3.7. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2022-004; Errichtung von 2 Interimsklassenzimmern inkl. Nebenräumen in Containerbauweise auf dem Grundstück Fl.-Nr. 472, Rudolf-Harbig-Platz 7, § 34 BauGB hier: Tekturplanung wegen eingeschossiger Bauweise

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 10.05.2022 ö 3.7

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.



Erläuterung:

Das Landratsamt Würzburg plante im nördlichen Bereich des Baugrundstückes die Errichtung von 2 Interimsklassenzimmern inkl. Nebenräume in Containerbauweise als zweistöckiges Gebäude mit Flachdach.

Wie das Landratsamt Würzburg mit Mail vom 29.04.2022 mitgeteilt hat, soll der Antrag aus wirtschaftlichen Gründen geändert werden.

Zur Ausführung kommt nun eine eingeschossige Anlage, errichtet aus 8 Containern, jeweils in der Größe 6,05 m x 2,44 m für zwei Klassenzimmer. Der komplette Bauantrag/Änderungsantrag wird zurzeit bearbeitet. Um die Bearbeitungszeit für die Baugenehmigung/Änderung zu verkürzen, bittet das Landratsamt Würzburg um Zustimmung zur geplanten Reduzierung von zweigeschossig auf eingeschossig.

Beratung:

- Der Bauantrag/Änderungsantrag wird zurzeit erarbeitet.
- Die Verwaltung bittet um Ermächtigung, den Bauantrag gemäß vorgelegter Skizze zustimmend an die Genehmigungsbehörde, Landratsamt Würzburg, weiterleiten zu dürfen.

Beschluss

Die Verwaltung wird ermächtigt, den Bauantrag in eingeschossiger Bauweise zustimmend an die Genehmigungsbehörde, Landratsamt Würzburg, weiterzuleiten.

Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie die der Stadtwerke Würzburg AG vom 15.02.2022 wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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3.8. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2022-023; Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit integrierter Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 3384/13, Am Reele 13, § 34 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 10.05.2022 ö 3.8

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.

.


Erläuterung:

Der Bauwerber plant den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit integrierter Doppelgarage im Untergeschoss. Das Gebäude besteht aus Untergeschoss, Erdgeschoss und Dachgeschoss. Das Gebäude hat ein Satteldach mit einer Dachneigung von 15 Grad.

Beratung:

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:

- Die Ziffer 4 des Bauantragsformulars zur Nachbarbeteiligung ist nicht ausgefüllt.
- Die Nachbarbeteiligung/Zustimmung von Fl.-Nr. 3369/7 fehlt.
- Die Entwässerungspläne nach DIN 1986 bzw. gemeindlicher Entwässerungssatzung fehlen.
- Der Nachweis, dass das Untergeschoss ein bzw. kein Vollgeschoss ist, fehlt.
- Davon ausgehend, dass das Untergeschoss ein Vollgeschoss ist, ist die Geschossflächenberechnung zu ändern. Nach Berechnung des Architekten liegen zwei Vollgeschosse vor, danach beträgt die GFZ 0,38. Davon ausgehend, dass das Untergeschoss ein Vollgeschoss ist, beträgt die geplante GFZ 0,57.
- Die geplante GRZ 1 beträgt 0,19 und die GRZ 2 beträgt 0,35.
- Für das Einfamilienwohnhaus sind nach gemeindlicher Stellplatzsatzung zwei Stellplätze erforderlich. Nachgewiesen wurden zwei Stellplätze in der Garage im Untergeschoss. Zusätzlich ist ein dritter Stellplatz nachgewiesen, der jedoch in der Länge nicht der gemeindlichen Stellplatzsatzung entspricht. Erforderlich wäre eine Länge von 5,50 m, geplant ist eine Länge von 5,00 m.

Beschluss

Dem Bauantrag wird zugestimmt.

Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie die der Stadtwerke Würzburg AG vom 10.05.2022 wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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4. Errichtung von Schrankenanlagen an den Zufahrten zum Rudolf-Harbig-Platz und in das Tiefgaragen-Parkdeck unter dem Tegut Gebäude

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 10.05.2022 ö 4

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
1.8800.9510
120.000,00 €
Neue Zufahrt zur Tiefgarage
Freiwillige Aufgabe

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 15.03.2022 über die Zufahrten beraten.

Folgende Varianten wurden zur Diskussion gestellt:

  1. Tiefgaragennutzung:

Variante 1:
Erstellung zweier Schrankenanlagen an der Zufahrt und Ausfahrt der Tiefgarage mit einem Parkscheinautomaten.
Kosten für Lieferung und Montage durch die WVV 77.200,- €
Tiefbau in Eigenleistung ca. 20.000,- €
24 Stunden Störungsdienst durch die WVV mit Serveraufschaltung des Parkscheinautomaten per Cloud 1.660,- €/monatlich.

Variante 2:
Errichten eines herkömmlichen Parkscheinautomaten mit regelmäßiger Überwachung durch den Verkehrsüberwachungsdienst.
Kosten Parkscheinautomat ca. 5.000,- €

Variante 3:
Parken mit Parkscheibe und regelmäßiger Überwachung durch den Verkehrsüberwachungsdienst.
Keine Anschaffungskosten.


  1. Zufahrtssituation Rudolf-Harbig-Platz:

Variante 1:
Erstellen einer Schrankenanlage, Steuerung mit Funkhandsendern.
Kosten für Lieferung und Montage durch die WVV 12.200,- €
Tiefbau in Eigenleistung ca. 10.000,- €.

Variante 2:
Einbau von zwei versenkbaren Poller, Steuerung mit Funkhandsendern.
Kosten für Lieferung und Montage durch WVV 25.300,- €
Tiefbau in Eigenleistung ca. 10.000,- €.

Nach intensiver Diskussion zur Nutzung der Tiefgarage und der Zufahrt auch im Hinblick auf den Einsatz von Rettungsdiensten wurden folgende Beschlüsse gefasst:


Beschlussfassung vom 15.03.2022

„1. Tiefgaragennutzung

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt zur Nutzung und Bewirtschaftung des Parkdecks die Errichtung eines Parkscheinautomaten.
Die Verwaltung wird beauftragt, Parkregulierungsvarianten, vor allem auch für die Sportvereine in der Mainlandhalle zu erarbeiten und dem Ausschuss vorzulegen.
Abstimmung: 10 : 0

2. Zufahrtssituation Rudolf-Harbig-Platz 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt als ersten Schritt die Aufstellung mit drei Pollern und einer Kette zur Absperrung der Zufahrt.
Abstimmung: 9 : 1“

Die von der Verwaltung vorgestellte Variante 2 für die Zufahrtssituation zum Rudolf-Harbig-Platz kam nicht zur Abstimmung, da Bedenken bestanden, dass Rettungsdienste keine Zufahrt zum Rudolf-Harbig-Platz haben. Nach Rücksprache mit der WVV und den Herstellern wird beim Einbau von versenkbaren Pollern im Randbereich ein Terminal aufgestellt, in dem verschiedene Möglichkeiten für den Zugang von Rettungsdiensten angeschlossen werden können, Dreikantschlüsselschalter usw. 

Aufgrund der so möglichen, gesicherten Erreichbarkeit durch die Rettungsdienste und der damit verbundenen klaren Handhabung empfiehlt die Verwaltung den Einbau von versenkbaren Pollern.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt für die Zufahrt zum Rudolf-Harbig-Platz die Variante 2, Einbau eines versenkbaren Pollers. Mit den Kosten von rund 25.300,00 € plus 10.000,00 € Tiefbauleistung besteht Einverständnis.

Aufgrund der Reduzierung der versenkbaren Poller werden die Kosten gesenkt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 3

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5. Berichte und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 10.05.2022 ö 5

Sachverhalt

Marktgemeinderat Martin Benthe bittet die Verwaltung auf der neu angelegten Fläche (Ausgang Tiefgarage tegut zum Zugang Rudolf-Harbig-Platz) auch Büsche und Sträucher zu pflanzen.

Marktgemeinderat Martin Guckenberger bittet um Prüfung, ob mehr Fahrradstellplätze an markanten Punkten in Höchberg errichtet werden können.
1. Bürgermeister Alexander Knahn teilt hierzu mit, dass auch das ein Thema im Workshop „Verkehr“ war und vom Büro Wegner weiter untersucht wird.

Marktgemeinderat Martin Lerzer teilt mit, dass bei früheren Fahrradaktionen es die Möglichkeit gab, auf der Homepage des Marktes Höchberg Mängel zum Fahrradverkehr mitzuteilen. Diese Möglichkeit fehlt dieses Jahr.
1. Bürgermeister Alexander Knahn wird eine nachträgliche Einrichtung prüfen lassen.

Marktgemeinderat Martin Guckenberger fragt an, warum die Arbeiten an der Leibnizstraße nicht fertiggestellt wurden.
1. Bürgermeister Alexander Knahn teilt hierzu mit, dass es eine unerfreuliche Abwicklung der Arbeiten gab. Die Verwaltung plante über Jahre, beteiligt alle Fachbehörden und dann kommt ein paar Tage vor Durchführung der Arbeiten eine Mitteilung der Mainfrankennetze, dass diese doch Gasleitungen im Bereich der Leibnizstraße verlegen wollen. Das führt dazu, dass die Arbeiten erst Ende Mai fertig gestellt werden.

Marktgemeinderat Walter Feineis zeigt sich erfreut über die Baumpflanzaktion auf dem Grundstück Ecke Bergstraße/Kister Straße. Er möchte jedoch daran erinnern, dass auch auf dem Grundstück „Brückner-Eck“ - „Ecke Sonnemannstraße/Wirtgasse“ eine weitere Bepflanzung wünschenswert wäre.

Datenstand vom 16.05.2022 09:04 Uhr