Datum: 28.06.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Behandlung von Anträgen auf Vorbescheid und Baugenehmigung
1.1 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2022-017; Neubau eines Zweifamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1268/3, Alte Steige 25, § 33 BauGB, Bebauungsplan in Aufstellung "Winterleitenweg / Alte Steige / Rübezahlweg" | Veränderungssperre nach §§ 14 und 16 BauGB
1.2 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2022-024; Neubau einer Hauseingangsüberdachung auf dem Grundstück Fl.-Nr. 773, Würzburger Straße 109, § 33 BauGB, Bebauungsplan in Aufstellung "Würzburger Straße, 2. Abschnitt" I Veränderungssperre nach §§ 14 und 16 BauGB
1.3 Antrag Nr. 2022-026; Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung Nr. BG-2001-978 vom 01.07.2022 (zum AZ 417-98 - GS-1998-38224) für die Errichtung eines Wohngebäudes mit 2 Wohneinheiten auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1646/4, Kapellenweg 38, Bebauungsplan "Frankenwarte Süd", § 30 BauGB
1.4 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2022-027; Nutzungsänderung einer Einliegerwohnung in ein Kosmetikstudio auf dem Grundstück Fl.-Nr. 3391/1, Am Trieb 16, § 34 BauGB
1.5 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2022-028; Anbringung von Werbeanlagen gemäß Planung auf dem Grundstück Fl.-Nrn. 3126 und 3126/2, Leibnizstraße 14, § 34 BauGB
1.6 Antrag auf Vorbescheid Nr. 2022-030; Dachsanierung mit Errichtung von zwei Gauben und Errichtung eines Balkons auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1055, Winterleitenweg 13, § 33 BauGB, Bebauungsplan in Aufstellung "Winterleitenweg / Alte Steige / Rübezahlweg" | Veränderungssperre nach §§ 14 und 16 BauGB
1.7 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2021-085; Neubau eines Doppelhauses mit Garagen und Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1255, Greinbergweg 26 a, Bebauungsplan "Greinbergweg", § 30 BauGB hier: Tekturplanung
1.8 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2021-086; Neubau eines Doppelhauses mit Garagen und Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1255/3, Greinbergweg 26, Bebauungsplan "Greinbergweg", § 30 BauGB hier: Tekturplanung
1.9 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2022-031; Neubau eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung, Garage und Carport auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1200/77, Alte Steige 28, Bebauungsplan "Gänsweide", § 30 BauGB
1.10 Fragestellung zur Bauvoranfrage Nr. 2022-032; Neubau eines Wohnhauses auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1299/1, Greinbergweg 51, Bebauungsplan "Greinbergweg", § 30 BauGB
1.11 Anfrage an den Bau- und Umweltausschuss Nr. 2022-033; Abriss Scheune und Nebengebäude sowie Errichtung 2 Stellplätze auf den Grundstücken Fl.-Nr. 1112/2 bis /12, Hauptstraße 7, Sanierungsgebiet Altort, § 34 BauGB
1.12 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2022-036; Errichtung einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Fl.-Nr. 684/60, Albrecht-Dürer-Straße 74, Bebauungsplan "Hexenbruch", § 30 BauGB
1.13 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2022-025; Neubau eines Einfamilien-Wohnhauses mit Doppelgarage und Außenanlage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 874/2 und 871/2, Bayernstraße 7, Bebauungsplan "Bayernstraße Mitte", § 30 BauGB
2 Berichte und Anfragen

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1. Behandlung von Anträgen auf Vorbescheid und Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 28.06.2022 ö 1
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1.1. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2022-017; Neubau eines Zweifamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1268/3, Alte Steige 25, § 33 BauGB, Bebauungsplan in Aufstellung "Winterleitenweg / Alte Steige / Rübezahlweg" | Veränderungssperre nach §§ 14 und 16 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 28.06.2022 ö 1.1

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.

.


Erläuterung:

Die Bauwerberin plant den Neubau eines Zweifamilienwohnhauses, bestehend aus einem Kellergeschoss, Erdgeschoss und Dachgeschoss mit Satteldach und 38° Dachneigung. Die vier erforderlichen Stellplätze werden in Form einer bestehenden Garage und drei Stellplätzen nachgewiesen.


Beratung:

Bei der Vorprüfung des Bauantrages wurde Folgendes festgestellt:

- Der geplante Baukörper besteht aus KG, EG und DG mit einer Kniestockhöhe von ca. 1,00 m. 
- Nach dem in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan „Winterleitenweg / Alte Steige / Rübezahlweg“ ist eine GRZ von 0,35 zulässig. Die Bauwerberin plant eine GRZ von 0,235
- Nach dem vorgenannten Bebauungsplanentwurf ist eine GFZ von 0,7 zulässig. Die Bauwerberin plant eine GFZ von 0,32 
- Die geplante Traufhöhe ist bergseits 4,44 m und talseits 7,38 m. 
- Die für das Bauvorhaben erforderlichen vier Stellplätze wurden nachgewiesen. 
- Die Abstandsflächen wurden nicht nach dem in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan berechnet.

Die Verwaltung empfiehlt dem Bau- und Umweltausschuss, dem Bauantrag und der erforderlichen Befreiung von der Veränderungssperre zuzustimmen.

Beschluss

Dem Bauantrag wird zugestimmt.

Mit der erforderlichen Befreiung von der Veränderungssperre besteht Einverständnis.

Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie die der Stadtwerke Würzburg AG vom 28.06.2022 wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Freitext nach TOP

Bei der Beratung und Abstimmung war Marktgemeinderat Walter Feineis nicht anwesend.

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1.2. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2022-024; Neubau einer Hauseingangsüberdachung auf dem Grundstück Fl.-Nr. 773, Würzburger Straße 109, § 33 BauGB, Bebauungsplan in Aufstellung "Würzburger Straße, 2. Abschnitt" I Veränderungssperre nach §§ 14 und 16 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 28.06.2022 ö 1.2

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.

.


Erläuterung:

Die Bauwerber planen eine Hauseingangsüberdachung in der Größe von 2,40 m x 7,00 m.


Beratung:

Bei der Vorprüfung wurde festgestellt, dass bei der Nachbarbeteiligung für Fl.-Nr. 773/2 und 774 jeweils ein Miteigentümer nicht unterzeichnet hat.

Beschluss

Dem Bauantrag wird zugestimmt.

Mit der erforderlichen Befreiung von der Veränderungssperre besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Freitext nach TOP

Bei der Beratung und Abstimmung war Marktgemeinderat Walter Feineis nicht anwesend.

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1.3. Antrag Nr. 2022-026; Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung Nr. BG-2001-978 vom 01.07.2022 (zum AZ 417-98 - GS-1998-38224) für die Errichtung eines Wohngebäudes mit 2 Wohneinheiten auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1646/4, Kapellenweg 38, Bebauungsplan "Frankenwarte Süd", § 30 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 28.06.2022 ö 1.3

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.



Erläuterung:

Die Bauherrschaft beantragt mit Schreiben vom 25.04.2022 erneut die Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung Nr. GS-1998-38224 für o. g. Grundstück.

Die Baugenehmigung vom 01.07.2002 wurde bereits mehrfach verlängert.

Beschluss

Mit der weiteren Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung Nr. BG-2001-978 vom 01.07.2002 für die Errichtung eines Wohngebäudes mit 2 Wohneinheiten auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1646/4 besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Freitext nach TOP

Bei der Beratung und Abstimmung war Marktgemeinderat Walter Feineis nicht anwesend.

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1.4. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2022-027; Nutzungsänderung einer Einliegerwohnung in ein Kosmetikstudio auf dem Grundstück Fl.-Nr. 3391/1, Am Trieb 16, § 34 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 28.06.2022 ö 1.4

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.

.

Erläuterung:

Auf dem Baugrundstück wurde 1997 der Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung und vier KFZ-Stellplätzen genehmigt. Damals bestand das Baugrundstück aus den heutigen Grundstücken Fl.-Nrn. 3391/1 und 3391/9.


Beratung:

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:

- Der Planfertiger hat auf den Unterlagen nicht unterzeichnet.
- Nr. 4 des Bauantragformulars ist nicht vollständig ausgefüllt.
- Die Nachbarbeteiligung mit Fl.-Nr. 3390 fehlt.
- Für das Einfamilienwohnhaus mit Einliegerwohnung waren 1997, 4 Stellplätze erforderlich.
Für die Einliegerwohnung waren 1997 zwei Stellplätze erforderlich. Nach Ziffer 9.9 der gemeindlichen Stellplatzatzung sind für Kosmetikstudios ebenfalls mindestens zwei Stellplätze erforderlich (1 Stellplatz je 30 m² HNF).
Nachdem zwei der vier nachgewiesenen Stellplätze teilweise auf dem Nachbargrundstück nachgewiesen wurden, empfiehlt die Verwaltung dem Bauantrag nicht zuzustimmen.

Beschluss 1

Dem Bauantrag wird nicht zugestimmt, da der Stellplatznachweis nicht satzungskonform nachgewiesen wurde.

Mit einer Abweichung/Befreiung von der Stellplatzsatzung besteht kein Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Verwaltung wird ermächtigt, den Bauantrag zustimmend an die Genehmigungsbehörde, Landratsamt Würzburg, weiterzuleiten, wenn der Stellplatznachweis satzungskonform nachgewiesen wurde.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Freitext nach TOP

Bei der Beratung und Abstimmung war Marktgemeinderat Walter Feineis nicht anwesend.

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1.5. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2022-028; Anbringung von Werbeanlagen gemäß Planung auf dem Grundstück Fl.-Nrn. 3126 und 3126/2, Leibnizstraße 14, § 34 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 28.06.2022 ö 1.5

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.

.


Erläuterung:

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 18.01.2022 einen Bauantrag zur Renovierung und Umbau des bestehenden Rewe Marktes zugestimmt.
Mit dem heute vorliegenden Bauantrag beantragt der Bauwerber die Genehmigung von verschiedenen Werbeanlagen / Schildern auf dem Baugrundstück.



Beratung:

Bei der Vorprüfung wurde festgestellt, dass keine Nachbarbeteiligung durchgeführt wurde.

Beschluss

Dem Bauantrag wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Freitext nach TOP

Bei der Beratung und Abstimmung war Marktgemeinderat Walter Feineis nicht anwesend.

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1.6. Antrag auf Vorbescheid Nr. 2022-030; Dachsanierung mit Errichtung von zwei Gauben und Errichtung eines Balkons auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1055, Winterleitenweg 13, § 33 BauGB, Bebauungsplan in Aufstellung "Winterleitenweg / Alte Steige / Rübezahlweg" | Veränderungssperre nach §§ 14 und 16 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 28.06.2022 ö 1.6

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.

.



Erläuterung:

Das bestehende Wohnhaus wurde mit Baugenehmigung im Jahr 1969 als 3-Familienwohnhaus genehmigt. Hierfür sind drei Garagen (zwei oberirdisch und eine im Kellergeschoss) nachgewiesen.

Der Bauwerber möchte das Gebäude energetisch sanieren und die Dachgeschosswohnung zeitgemäß umbauen.


Beratung:

Das Schreiben des Architekten vom 24.05.2022 wird dem Bau- und Umweltausschuss bekannt gegeben.

Folgende Fragen werden gestellt:

1. Gaube im Norden:
Laut Vorentwurf Bebauungsplan „Winterleitenweg / Alte Steige / Rübezahlweg“ sind Abstandsflächen berg- und talseits von 1H zulässig. Dies ist insofern schwierig, da die Abstandsflächen des Bestandsgebäudes bei weitem jetzt schon nicht eingehalten sind.
Stimmt die Gemeinde Markt Höchberg dieser Maßnahme zu?

2. Dacherhöhung über Treppe:
Die Abstandsfläche der Dacherhöhung liegt etwas außerhalb der Abstandsfläche des Bestandsgebäudes.
Stimmt die Gemeinde Markt Höchberg dieser Maßnahme bei Antrag auf Abweichung zu?

3. Große Gaube im Süden:
Auch auf dieser Seite kommt es infolge der Vorgabe aus dem geplanten Bebauungsplans von 1H zu einer Überschreitung der Abstandsflächen über die Straßenmitte hinaus.
Stimmt die Gemeinde dieser Planung, bzw. einer Abweichung zu?

4. Durch die geplanten Gauben wird das Dachgeschoss zu einem Vollgeschoss. Hierdurch wird die im geplanten Bebauungsplan geforderte GFZ von 0,7 überschritten.
Kann einer Überschreitung der GFZ zugestimmt werden? Geplante GFZ = 0,75


Die Verwaltung empfiehlt dem Bau- und Umweltausschuss die Fragen wie folgt zu beantworten:

Zu 1. Gaube im Norden:
Einer erforderlichen Befreiung von dem in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan für die Nichteinhaltung der Abstandsflächen wird in Aussicht gestellt.

Zu 2. Dacherhöhung über Treppe:
Mit der geringfügigen Dacherhöhung über dem Treppenhaus besteht Einverständnis.

Zu 3. Große Gaube im Süden:
Einer erforderlichen Befreiung von dem in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan für die Nichteinhaltung der Abstandsflächen zu Straßenmitte wird grundsätzlich in Aussicht gestellt. Nicht jedoch eine Gaubenlänge von 10,315 m. Es wird einer Gaubenlänge von max. 4 m zugestimmt, Abstand untereinander mindestens 1 m. 

Zu 4. Durch die geplanten Gauben wird das Dachgeschoss zu einem Vollgeschoss:
Einer erforderlichen Befreiung für die Überschreitung der im Bebauungsplan genannten GFZ von 0,7 auf 0,752 wird in Aussicht gestellt.

Beschluss

Zu 1. Gaube im Norden:
Einer erforderlichen Befreiung von dem in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan für die Nichteinhaltung der Abstandsflächen wird in Aussicht gestellt.

Zu 2. Dacherhöhung über Treppe:
Mit der geringfügigen Dacherhöhung über dem Treppenhaus besteht Einverständnis.

Zu 3. Große Gaube im Süden:
Einer erforderlichen Befreiung von dem in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan für die Nichteinhaltung der Abstandsflächen zu Straßenmitte wird grundsätzlich in Aussicht gestellt. Nicht jedoch eine Gaubenlänge von 10,315 m. Es wird einer Gaubenlänge von max. 4 m zugestimmt, Abstand untereinander mind. 1 m. 

Zu 4. Durch die geplanten Gauben wird das Dachgeschoss zu einem Vollgeschoss:
Einer erforderlichen Befreiung für die Überschreitung der im Bebauungsplan genannten GFZ von 0,7 auf 0,752 wird in Aussicht gestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Freitext nach TOP

Bei der Beratung und Abstimmung war Marktgemeinderat Walter Feineis nicht anwesend.

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1.7. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2021-085; Neubau eines Doppelhauses mit Garagen und Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1255, Greinbergweg 26 a, Bebauungsplan "Greinbergweg", § 30 BauGB hier: Tekturplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 28.06.2022 ö 1.7

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.

.



Erläuterung:

Nach dem rechtskräftigen Bebauungsplan ist für das Baugrundstück nur ein Einzelhaus zulässig.

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 16.06.2020 einem Antrag und einer erforderlichen Befreiung vom rechtskräftigen Bebauungsplan für die Erstellung eines Doppelhauses zugestimmt.

In seiner Sitzung am 07.12.2021 hat der Bau- und Umweltausschuss dem Bauantrag für den Neubau eines Doppelhauses und der hierfür erforderlichen Befreiung vom Bebauungsplan zugestimmt. 

Die erforderliche Grundstücksteilung wurde durchgeführt.

Das Landratsamt Würzburg hat mit Schreiben vom 22.02.2022 den Bauwerbern mitgeteilt, dass einer Befreiung von der Festsetzung Einzelhaus, aus Sicht des Landratsamtes nicht stattgegeben werden kann, da hierbei die Grundzüge der Planung verletzt werden.

Die Bauwerber haben jetzt umgeplant. Geplant wird jetzt der Neubau eines Doppelhauses ohne Grundstücksteilung, somit Einzelhaus mit zwei Wohnscheiben (die vorgenommene Grundstücksteilung wird rückabgewickelt).


Beratung:

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:

- Die Nachbarbeteiligung mit Fl.-Nr. 1255/2 fehlt.
- Nach dem rechtskräftigen Bebauungsplan sind Abgrabungen bis 1,50 m Höhe und bis max. 30 m² für Terrassen zulässig. Geplant sind rd. 59 m².

Die Verwaltung empfiehlt analog zum Beschuss vom 07.12.2021 dem Bauantrag zuzustimmen.

Beschluss

Dem Bauantrag und der erforderlichen Befreiung für die Erstellung einer Terrasse von ca. 59 m² wird zugestimmt.

Auf die Besonderen Auflagen vom 07.12.2021 wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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Bei der Beratung und Abstimmung war Marktgemeinderat Walter Feineis nicht anwesend.

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1.8. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2021-086; Neubau eines Doppelhauses mit Garagen und Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1255/3, Greinbergweg 26, Bebauungsplan "Greinbergweg", § 30 BauGB hier: Tekturplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 28.06.2022 ö 1.8

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.

.


Erläuterung:

Nach dem rechtskräftigen Bebauungsplan ist für das Baugrundstück nur ein Einzelhaus zulässig.

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 16.06.2020 einem Antrag und einer erforderlichen Befreiung vom rechtskräftigen Bebauungsplan für die Erstellung eines Doppelhauses zugestimmt.

In seiner Sitzung am 07.12.2021 hat der Bau- und Umweltausschuss dem Bauantrag für den Neubau eines Doppelhauses und der hierfür erforderlichen Befreiung vom Bebauungsplan zugestimmt. 

Die erforderliche Grundstücksteilung wurde durchgeführt.

Das Landratsamt Würzburg hat mit Schreiben vom 22.02.2022 dem Bauwerber mitgeteilt, dass einer Befreiung von der Festsetzung Einzelhaus, aus Sicht des Landratsamtes nicht stattgegeben werden kann, da hierbei die Grundzüge der Planung verletzt werden.

Der Bauwerber hat jetzt umgeplant. Geplant wird jetzt der Neubau eines Doppelhauses ohne Grundstücksteilung, somit Einzelhaus mit zwei Wohnscheiben (die vorgenommene Grundstücksteilung wird rückabgewickelt).


Beratung:

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:

- Die Nachbarbeteiligung mit Fl.-Nr. 1424 und Fl.-Nr. 1421/5 fehlt.
- Nach dem rechtskräftigen Bebauungsplan sind Abgrabungen bis 1,50 m Höhe und bis max. 30 m² für Terrassen zulässig. Geplant sind rd. 59 m².

Die Verwaltung empfiehlt analog zum Beschuss vom 07.12.2021 dem Bauantrag zuzustimmen.

Beschluss

Dem Bauantrag und der erforderlichen Befreiung für die Erstellung einer Terrasse von ca. 59 qm wird zugestimmt.

Auf die Besonderen Auflagen vom 07.12.2021 wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Freitext nach TOP

Bei der Beratung und Abstimmung war Marktgemeinderat Walter Feineis nicht anwesend.

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1.9. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2022-031; Neubau eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung, Garage und Carport auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1200/77, Alte Steige 28, Bebauungsplan "Gänsweide", § 30 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 28.06.2022 ö 1.9

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.

.


Erläuterung:

Die Bauwerber planen den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung und Grenzgarage sowie einem Carport auf der talseitigen Grundstücksgrenze.
Das Wohnhaus besteht aus einem Kellergeschoss, Erdgeschoss und Dachgeschoss mit Satteldach und 23° Dachneigung.


Beratung:

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:

- Der Carport an der talseitigen Grundstücksgrenze ist außerhalb des Baufensters geplant. Hierfür wird eine Befreiung beantragt.
- Die Garage wird mit einer Wandhöhe von 4,35 m bzw. 4,61 m an der Grundstücksgrenzt geplant. Zulässig ist nach der BayBO eine Wandhöhe von max. 3 m. Hierfür wird eine Befreiung/Abweichung vom Abstandsflächenrecht beantragt.
- Das Schreiben der Antragssteller zur erforderlichen Befreiung für den Carport und die Garage wird dem Bau- und Umweltausschuss bekannt gegeben.
- Für die Hauptwohnung sind 2,5 und für die Einliegerwohnung 1 KFZ-Stellplatz erforderlich, zusammen vier Stellplätze. Vorhanden sind 2 Stellplätze (1x Carport, 1x vor der Garage und ein gefangener Stellplatz in der Garage). Eine Befreiung von der Stellplatzsatzung ist erforderlich.

Beschluss 1

Dem Bauantrag wird nicht zugestimmt, da mit einer Befreiung von der Stellplatzsatzung kein Einverständnis besteht.
Ebenso besteht mit der geplanten Höheneinstellung der geplanten Garage kein Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Verwaltung wird ermächtigt den Bauantrag zustimmend an die Genehmigungsbehörde weiterzuleiten, wenn der Stellplatznachweis nach der gemeindlichen Satzung geführt wurde und die Garage den Vorgaben der Bayerischen Bauordnung (BayBO) entspricht.

Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie der Stadtwerke Würzburg AG vom 28.06.2022 wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Freitext nach TOP

Bei der Beratung und Abstimmung war Marktgemeinderat Walter Feineis nicht anwesend.


Marktgemeinderat Walter Feineis nimmt ab 18.25 Uhr an der Sitzung teil.

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1.10. Fragestellung zur Bauvoranfrage Nr. 2022-032; Neubau eines Wohnhauses auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1299/1, Greinbergweg 51, Bebauungsplan "Greinbergweg", § 30 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 28.06.2022 ö 1.10

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.

.


Erläuterung:

Der Bauwerber stellt zur weiteren Planung für die Bebauung verschiede Fragen an den Bau- und Umweltausschuss.


Beratung:

Das Schreiben des Antragstellers vom 31.05.2022 wird dem Bau- und Umweltausschuss bekanntgegeben.

Folgende Fragen werden gestellt:

1. Ist eine Überschreitung der Baugrenze vergleichbar dem uns vorliegenden Nachbarantrag (ca. 3 m) möglich?
2. Ist es auf Grund der Hanglage möglich ein zusätzliches – 2UG – Untergeschoss zu erstellen (1 UG steht 5,10 m über dem Gelände, bzw. bei gesplittetem Grundriss noch ca. 3,35 m über dem Gelände)?
3. Ist eine Überschreitung der GFZ um 0,015 möglich?
4. Ist es möglich, auf Grund der Hanglage die Wandhöhe zu überschreiten (statt 6,50 m ca. 8,32 m)?
5. Ist es möglich auf der Hangseite eine Auffüllung für eine Terrasse größer 30 m² zu erstellen Breite ca. 3,8 m? (Dieses würde eine Verringerung der Wandhöhe auf 7,00 m bedeuten und somit auch die Gebäudeklasse verändern, der Höhenunterschied wird mit Trockenmauern aus Muschelkalk erfolgen, Auffüllungshöhe bis zu 3,50 m).
6. Ist es möglich auf Wohnhäuser begrünte Flachdächer zu erstellen (vergleichbar Garagen und Stellplatzüberdachungen)? Ziel ist es das Regenwasser aufzufangen und auf den Dachflächen zu verdunsten (Vergleichbar Bestandsgebäude Greinbergweg Haus Nr. 12 und Haus Nr. 17).
7. Ist es möglich für die Stellplätz (Ost) eine Auffüllung größer 30 m² und Abstützung der Stellplätze (Höhe ca. 4,90 m) zu erstellen?


Die Verwaltung empfiehlt dem Bau- und Umweltausschuss die Fragen wie folgt zu beantworten:

1. Eine pauschale Aussage zu einer Baugrenzüberschreitung kann nicht gemacht werden. Grundsätzlich sind die Baugrenzen einzuhalten.
2. Grundsätzlich ist auch ein 2. UG zulässig. Siehe hierzu die Systemschnitte im rechtskräftigen Bebauungsplan „Greinbergweg“.
3. Einer erforderlichen Zustimmung zu einer GFZ-Überschreitung von 0,015 wir in Aussicht gestellt.
4. Mit einer Überschreitung der zulässigen Höhe von 6,50 m auf von Ihnen genannt 8,32 m bzw. laut Plan 11,02 m besteht kein Einverständnis.
5. Da eine zeichnerische Darstellung zu einer geplanten Terrassenauffüllung fehlt, kann hierzu keine Aussage gemacht werden.
6. Einer erforderlichen Befreiung für die Erstellung eines Flachdaches wird nicht zugestimmt.
7. Einer erforderlichen Zustimmung für eine Auffüllung von 4,90 m zur Errichtung von Stellplätzen wird in Aussicht gestellt. Siehe hierzu auch Ziffer 11 des Bebauungsplanes.

Beschluss

1. Eine pauschale Aussage zu einer Baugrenzüberschreitung kann nicht gemacht werden. Grundsätzlich sind die Baugrenzen einzuhalten.
2. Grundsätzlich ist auch ein 2. UG zulässig. Siehe hierzu die Systemschnitte im rechtskräftigen Bebauungsplan „Greinbergweg“. 
3. Einer erforderlichen Zustimmung zu einer GFZ-Überschreitung von 0,015 wird in Aussicht gestellt.
4. Mit einer Überschreitung der zulässigen Höhe von 6,50 m auf von Ihnen genannt 8,32 m bzw. laut Plan 11,02 m besteht kein Einverständnis.
5. Da eine zeichnerische Darstellung zu einer geplanten Terrassenauffüllung fehlt, kann hierzu keine Aussage gemacht werden.
6. Einer erforderlichen Befreiung für die Erstellung eines Flachdaches wird nicht zugestimmt.
7. Einer erforderlichen Zustimmung für eine Auffüllung von 4,90 m zur Errichtung von Stellplätzen wird in Aussicht gestellt. Siehe hierzu auch Ziffer 11 des Bebauungsplanes.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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1.11. Anfrage an den Bau- und Umweltausschuss Nr. 2022-033; Abriss Scheune und Nebengebäude sowie Errichtung 2 Stellplätze auf den Grundstücken Fl.-Nr. 1112/2 bis /12, Hauptstraße 7, Sanierungsgebiet Altort, § 34 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 28.06.2022 ö 1.11

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.

.

Erläuterung:

Der Bauwerber möchte auf seinen Grundstücken verschiedene Gebäude abbrechen und die Flächen neu bebauen. Hierzu werden verschiedene Einzelfragen gestellt.


Beratung:

Das Schreiben des Bauwerbers wird dem Bau- und Umweltausschuss zur Kenntnis gegeben.
Folgende Einzelfragen werden gestellt:

1. a.) Gehe ich recht in der Annahme, dass überdachte und nicht überdachte Balkone und Terrassen, wie ich sie auf meiner Planung ausgeführt habe nicht zur Wohnfläche WF im Sinne der Stellplatzsatzung des Markt Höchberg Anlage 1 zählen?

1. b.) Wird somit für den geplanten Anbau mit 49 m² nach Stellplatzsatzung ein zusätzlicher Stellplatz zum vorhandenen notwendig (insgesamt 2)?

2. Aktuell ist die Grundstücksgrenze zwischen Grundstück 1112 und 1111 (Tari) zu 95 % bebaut. Das Hotelgebäude und die Scheune sind wie Doppelhaushälften mit Versatz aneinandergebaut. Es besteht keine Abstandsflächenübernahme. Ist damit analog zur aktuellen Situation die Grenzbebauung mit dem Anbau, der die dort stehende Scheune ersetzt wieder ohne Abstandsflächenübernahme möglich? 

3. Kann nach einer Genehmigung des Anbaus (31 + 18 m²) in der Ausführung der Teil mit 18 m² weggelassen werden?

4. Ist die Garage in der ausführten Form:
- im Norden Wandhöhe 3,3 m, Dachneigung 40°
- im Süden Wandhöhe 2,67 m, Dachneigung 30°
- Länge 9 m auf Grenze zu 1113 nach BayBO Art 6 Absatz 7 in der geplanten Form in der Abstandsfläche zulässig?

5. Handelt es sich bei dieser Garage mit 49 m² um ein verfahrensfreies Bauvorhaben nach BayBO Art. 57 (1) 1.b)?

6. Gehe ich recht in der Annahme, dass der entstehende Raum unter der Dachschräge der Garage auch wenn er als Ablage/Speicher genutzt wird, nach § 1 Abs. 7 Satz 1 GaVO nicht der Nutzfläche zugerechnet wird und damit nicht schädlich für die Verfahrensfreiheit ist?

7. Sind die von mir geplanten Stellplätze am Winterleitenweg auf den Grundstücken 1112/6,/7,/9 analog zu den Garagen/ Stellplätzen der ca. 50 m entfernten Anwesen 1119 und 1120 in der ausgeführten Form zu genehmigen?


Die Verwaltung empfiehlt dem Bau- und Umweltausschuss die Fragen wie folgt zu beantworten:

1. Zu den Fragen a) und b) ist festzuhalten, dass nach § 2 der Stellplatzsatzung bei einer Vergrößerung der Wohnfläche um mehr als 10 % ein zusätzlicher Stellplatz erforderlich wird (siehe Satzung). 

2. Das Abstandsflächenrecht ist mit der Genehmigungsbehörde Landratsamt Würzburg zu klären. 

3. Ist mit der Genehmigungsbehörde Landratsamt Würzburg zu klären.

4. Das Abstandsflächenrecht ist mit der Genehmigungsbehörde Landratsamt Würzburg zu klären. 

5. Ist mit der Genehmigungsbehörde Landratsamt Würzburg zu klären. 

6. Ist mit der Genehmigungsbehörde Landratsamt Würzburg zu klären.

7. Die Genehmigungspflicht für Stellplätze und Garagen ergibt sich aus der BayBO. Eine Genehmigungspflicht z. B. kann aus der talseitigen Wandhöhe/Stützwand entstehen. Hierzu fehlen jedoch Planungen.

Beschluss

1. Zu den Fragen a) und b) ist festzuhalten, dass nach der Stellplatzsatzung bei einer Vergrößerung der Wohnfläche um mehr als 10 % ein zusätzlicher Stellplatz erforderlich wird (siehe Satzung).

2. Das Abstandsflächenrecht ist mit der Genehmigungsbehörde Landratsamt Würzburg zu klären.

3. Ist mit der Genehmigungsbehörde Landratsamt zu klären.

4. Das Abstandsflächenrecht ist mit der Genehmigungsbehörde Landratsamt zu klären.

5. Ist mit der Genehmigungsbehörde Landratsamt Würzburg zu klären.

6. Ist mit der Genehmigungsbehörde Landratsamt Würzburg zu klären.

7. Die Genehmigungspflicht für Stellplätze und Garagen ergibt sich aus der BayBO. Eine Genehmigungspflicht z.B. kann aus der talseitigen Wandhöhe/Stützwand entstehen. Hierzu fehlen jedoch Planungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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1.12. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2022-036; Errichtung einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Fl.-Nr. 684/60, Albrecht-Dürer-Straße 74, Bebauungsplan "Hexenbruch", § 30 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 28.06.2022 ö 1.12

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.

.


Erläuterung:

Die Bauwerber planen die Errichtung einer Terrassenüberdachung aus einer Glas-Aluminiumkonstruktion mit Pultdach und einer Dachneigung von 8 Grad.



Beratung:

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:

- Der Bauwerber beantragt eine Befreiung vom rechtskräftigen Bebauungsplan für Gebäudehöhe, Traufhöhe, Dachform, Abweichung von 2 geschossiger Bebauung und Flachdachbauweise sowie einheitliches Erscheinungsbild.
- Zulässig ist eine GRZ von 0,4 und eine GFZ von 1,0. Geplant ist eine GRZ von 0,565 und eine GFZ von 0,96.

Die Verwaltung empfiehlt dem Bau- und Umweltausschuss dem Antrag und den erforderlichen Befreiungen zuzustimmen.

Beschluss

Dem Bauantrag und den erforderlichen Befreiungen wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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1.13. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2022-025; Neubau eines Einfamilien-Wohnhauses mit Doppelgarage und Außenanlage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 874/2 und 871/2, Bayernstraße 7, Bebauungsplan "Bayernstraße Mitte", § 30 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 28.06.2022 ö 1.13

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.

.


Erläuterung:

Der Bauwerber plant den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage. Das Gebäude besteht aus einem Kellergeschoss, Erdgeschoss und Ober-/Dachgeschoss mit einem Satteldach und 35 Grad Dachneigung.



Beratung:

Der Bauwerber beantragt das Genehmigungsfreistellungsverfahren. Das Genehmigungsfreistellungsverfahren kann nicht durchgeführt werden, da Befreiungen vom rechtskräftigen Bebauungsplan erforderlich sind.

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:

- Die Ziffer 4 des Bauantragsformulars ist unvollständig ausgefüllt. Eine Nachbarbeteiligung fehlt.
- Die Entwässerungspläne nach DIN 1986 bzw. gemeindlicher Entwässerungssatzung fehlen.
- Nach Ziffer 2.1 sind in dem Bebauungsplan maximal 2 Vollgeschosse zulässig. Die Vollgeschosse setzen sich aus EG und OG zusammen. Ein zusätzliches Dachgeschoss als drittes Vollgeschoss ist ausnahmsweise zulässig.
Der Bauwerber plant zwei Vollgeschosse, bestehend aus EG und OG/DG. 
- Zulässig ist eine Kniestockhöhe von 0,6 m. Der Bauwerber plant eine Kniestockhöhe/Wandhöhe von ca. 1,50 m für das zulässige OG/DG. 
- Zulässig sind Dachformen, außer Flachdach. Der Bauwerber plant für die beiden Zwerchgiebel Flachdächer. 
- Zulässig sind nach Ziffer 5.4 des Bebauungsplanes Dacheindeckungen in naturrot und rotbraun. Geplant ist die Dacheindeckung in der Farbe mittelgrau.
- Das Baugrundstück Fl.-Nr. 874/2 hat eine Grundstücksgröße von 882 m², das Grundstück 871/2 hat 51 m², zusammen 933 m². Die zulässige GFZ beträgt nach dem rechtskräftigen Bebauungsplan für Grundstücke kleiner als 400 m² 0,7, für Grundstücke zwischen 400 m² und 600 m² 0,6 und größer als 600 m² 0,5. Nach der geplanten Grundstücksteilung hat das Grundstück für das bestehende Gebäude eine Größe von 492 m² und das abgetrennte Grundstück eine Grundstücksgröße von 390 m² + 51 m². Das bedeutet, dass der Grundstücksanteil für das bestehende Gebäude eine Größe von 492 m² hat. Die zulässige GFZ von 0,6 beträgt somit 295,20 m². Nach dem Bauantrag von 2015 für die Bebauung hat das Gebäude eine Geschossfläche von 402,60 m², was eine Befreiung vom Bebauungsplan zur Folge hätte. Gleichzeitig ist für das neue Baugrundstück mit 390 m² + 51 m² eine GFZ von 0,6 zulässig, somit eine Geschossfläche von 264,6 m². Geplant ist eine Geschossfläche von 204,596 m².

Beschluss

Dem Bauantrag und den erforderlichen Befreiungen für eine Kniestockhöhe/Wandhöhe von 1,50 m und Zwerchgiebel mit Flachdächern wird zugestimmt.

Nicht zugestimmt wird der Erstellung der Dachdeckung mit grauen Dachsteinen.

Das Landratsamt Würzburg wird gebeten die GFZ für das bestehende Gebäude auf Fl.-Nr. 874/2 zu prüfen. Eine eventuelle erforderliche Befreiung für die Überschreitung der GFZ wird zugestimmt.

Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie die der Stadtwerke Würzburg AG vom 28.06.2022 wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 2

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2. Berichte und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 28.06.2022 ö 2

Sachverhalt

Marktgemeinderätin Susanne Cimander teilt mit, dass sie festgestellt hat, dass es an dem Spielplatz in der Albrecht-Dürer-Straße für die Sandspielfläche eine Katzenabdeckung gibt. Sie bittet um Überprüfung, ob Abdeckungen auch auf den anderen Spielplätzen möglich sind.

Weiter fragt sie an, wann die Schaukästen im Bereich des tegut-Marktes aufgestellt werden.
Erster Bürgermeister Alexander Knahn teilt mit, dass dies von der Verwaltung geprüft wird.

Ergänzend fragt Marktgemeinderätin Susanne Cimander an, ob die geplanten Ladesäulen am neu geplanten Kreisverkehr bei Bedarf erweitert werden können.
Erster Bürgermeister Alexander Knahn teilt hierzu mit, dass er die Netzleistung hierfür prüfen lassen wird.

Marktgemeinderat Martin Guckenberger hat festgestellt, dass an der Straße zwischen Sportplatz und Waldstraße die Markierungen abgehobelt wurden. Die Straße ist uneben und er fragt, wie das weitere Vorgehen geplant ist.
Erster Bürgermeister Alexander Knahn teilt hierzu mit, dass die Unebenheiten gespachtelt werden.

Marktgemeinderat Walter Feineis teilt mit, dass in der „Tilman-Riemenschneider-Straße“ seit zwei Jahren eine Baustelle besteht. Durch die vorhandenen Absperrungen ist für Nachbarn der Zugang erschwert. Er fragt an, ob die Straßensperrung hierfür verkleinert werden kann.
Erster Bürgermeister Alexander Knahn teilt hierzu mit, dass dies der Verwaltung bereits bekannt ist und zurzeit geprüft wird.

Datenstand vom 04.07.2022 09:55 Uhr