Datum: 20.09.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:37 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Behandlung von Anträgen auf Vorbescheid und Baugenehmigung
1.1 Anfrage an den Bau- und Umweltausschuss Nr. 2022-044; Errichtung von drei Tiny Houses auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1624, Leutfresserweg 70, Bebauungsplan "Frankenwarte Nord - 1. Änderung", § 30 BauGB
1.2 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2022-047; Neubau eines Carports und eines Balkons an das bestehende Zweifamilienwohnhaus auf dem Grundstück FL.-Nr. 3632, Martin-Wilhelm-Straße 33
1.3 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2022-049; Errichtung einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Fl.-Nr. 684/29, Albrecht-Dürer-Straße 90, Bebauungsplan "Hexenbruch", § 30 Bau GB
1.4 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2022-050; Änderungsantrag zur Baugenehmigung BG-2022-107 - Nutzungsänderung einzelner Räume im EG wegen Brandschutz auf dem Grundstück Fl.-Nr. 713/1, Seeweg 27, Bebauungsplan "Seeweg, 3. Änderung", § 30 BauGB
1.5 Antrag auf Vorbescheid Nr. 2022-051; Überbauung der bestehende Garage mit einem Einfamilienhaus auf dem Grundstück Fl.-Nr. 3469/4, Heidelberger Straße ohne Nummer, § 34 BauGB
1.6 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2022-043; Anbau eines Balkons an ein Bestandsgebäude auf dem Grundstück Fl.-Nr. 3628, Martin-Wilhelm-Straße 29, § 34 BauGB
1.7 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2022-052; Neubau Doppelgarage + Lager/Geräteschuppen + Wohnhausanbau auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1611, Kapellenweg 6, "Frankenwarte Süd", § 30 BauGB
2 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) | Bauleitplanung BPlan "Frankenwarte Süd - 2. Änderung" - vorhabenbezogener Bebauungsplan | Würdigung und Abwägung der Stellungnahmen
2.1 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) I Bauleitplanung BPlan "Frankenwarte Süd - 2. Änderung" - vorhabenbezogener Bebauungsplan I Würdigung der Stellungnahme und Abwägung der Regierung von Unterfranken, Höhere Landesplanungsbehörde (Stellungnahme vom 08.08.2022)
2.2 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) I Bauleitplanung BPlan "Frankenwarte Süd - 2. Änderung" - vorhabenbezogener Bebauungsplan I Würdigung der Stellungnahme und Abwägung des Landratsamtes Würzburg, Immissionsschutz (Stellungnahme vom 22.08.2022)
2.3 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) I Bauleitplanung BPlan "Frankenwarte Süd - 2. Änderung" - vorhabenbezogener Bebauungsplan I Würdigung der Stellungnahme und Abwägung des Landratsamtes Würzburg, Wasserrecht und Bodenschutz (Stellungnahme vom 22.08.2022)
2.4 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) I Bauleitplanung BPlan "Frankenwarte Süd - 2. Änderung" - vorhabenbezogener Bebauungsplan I Würdigung der Stellungnahme und Abwägung des Landratsamtes Würzburg, Kreisentwicklung (Stellungnahme vom 22.08.2022)
2.5 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) I Bauleitplanung BPlan "Frankenwarte Süd - 2. Änderung" - vorhabenbezogener Bebauungsplan I Würdigung der Stellungnahme und Abwägung des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfranken (Stellungnahme vom 13.07.2022)
2.6 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) I Bauleitplanung BPlan "Frankenwarte Süd - 2. Änderung" - vorhabenbezogener Bebauungsplan I Würdigung der Stellungnahme und Abwägung des Landratsamtes Würzburg, Denkmalschutz (Stellungnahme vom 22.08.2022)
2.7 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) I Bauleitplanung BPlan "Frankenwarte Süd - 2. Änderung" - vorhabenbezogener Bebauungsplan I Würdigung der Stellungnahme und Abwägung der Deutschen Telekom Technik GmbH (Stellungnahme vom 01.08.2022)
2.8 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) I Bauleitplanung BPlan "Frankenwarte Süd - 2. Änderung" - vorhabenbezogener Bebauungsplan I Würdigung der Stellungnahme und Abwägung der Mainfranken Netze GmbH (Stellungnahme vom 18.08.2022)
2.9 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) I Bauleitplanung BPlan "Frankenwarte Süd - 2. Änderung" - vorhabenbezogener Bebauungsplan I Würdigung der Stellungnahme und Abwägung PLE doc GmbH (Stellungnahme vom 29.07.2022)
2.10 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) I Bauleitplanung BPlan "Frankenwarte Süd - 2. Änderung" - vorhabenbezogener Bebauungsplan I Würdigung der Stellungnahme und Abwägung des Bund Naturschutz in Bayern e.V., Kreisgruppe Würzburg (Stellungnahme vom 21.07.2022)
2.11 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) I Bauleitplanung BPlan "Frankenwarte Süd - 2. Änderung" - vorhabenbezogener Bebauungsplan I Würdigung der Stellungnahme und Abwägung der Stadt Würzburg (Stellungnahme vom 24.08.2022)
2.12 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) I Bauleitplanung BPlan "Frankenwarte Süd - 2. Änderung" - vorhabenbezogener Bebauungsplan I Würdigung der Stellungnahme und Abwägung - Zusammenfassung
3 Baumstandorte Fasanenstraße im Bereich der neu markierten Parkstreifen
4 Berichte und Anfragen

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1. Behandlung von Anträgen auf Vorbescheid und Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 20.09.2022 ö 1
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1.1. Anfrage an den Bau- und Umweltausschuss Nr. 2022-044; Errichtung von drei Tiny Houses auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1624, Leutfresserweg 70, Bebauungsplan "Frankenwarte Nord - 1. Änderung", § 30 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 20.09.2022 ö 1.1

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.

.


Erläuterung:

Auf dem Baugrundstück wurde im Jahr 2001 der Neubau eines Zweifamilienwohnhauses genehmigt. Für das 2001 genehmigte Gebäude wurden damals Befreiungen für die Überschreitung der Baugrenzen erteilt.

Beratung:

Das Schreiben des Antragstellers vom 13.07.2022 wird dem Bau- und Umweltausschuss zur Kenntnis gegeben.

Bei der Vorprüfung des Antrages wurde Folgendes festgestellt:

- Der vorgelegte Lageplan ist eine Kopie und stammt aus dem Jahr 2007.
- Im Lageplan wurde keine Angabe zu den Vermaßungen der neuen Gebäude oder zu der Planung von Stellplätzen gemacht. 
- Vorgelegt wurde ein Schema-Grundriss eines Hausherstellers. Danach hat jedes der drei Gebäude eine Größe von 11 m x 3,50 m, eine Bruttogeschossfläche von 38,5 m² und eine Wohnfläche von 31 m².
- Es fehlt eine Aussage zur geplanten Grundfläche und zur erforderlichen Befreiung vom Bebauungsplan.
- Eine Nachbarbeteiligung im Vorfeld wurde nicht durchgeführt.
- Die geplanten Gebäude befinden sich komplett außerhalb der Baugrenzen.
- Eine Aussage zur Planung von Vollgeschossen fehlt. Geplant ist ein Flachdach; zulässig sind nach dem Bebauungsplan Satteldächer und Walmdächer. Eine Angabe zur Traufhöhe fehlt. Es wird darauf hingewiesen, dass für jede Wohneinheit über 30 m² zwei Stellplätze erforderlich werden. Nachdem im rechtskräftigen Bebauungsplan das komplette Grundstück als private Grünfläche festgesetzt ist, sind hier ebenfalls Befreiungen für die Errichtung von Stellplätzen erforderlich.

Die Verwaltung empfiehlt, der Anfrage in der vorgelegten Form sowie den erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan nicht zuzustimmen.

Beschluss

Einer Erstellung von drei Tiny Häusern gemäß den vorgelegten Unterlagen wird nicht zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Freitext nach TOP

Bei der Beratung und Abstimmung war Marktgemeinderat David Braunreuther nicht anwesend.

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1.2. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2022-047; Neubau eines Carports und eines Balkons an das bestehende Zweifamilienwohnhaus auf dem Grundstück FL.-Nr. 3632, Martin-Wilhelm-Straße 33

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 20.09.2022 ö 1.2

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.

.



Erläuterung:

Die Bauwerber planen den Neubau eines Carports an der südlichen Grundstücksgrenze. Auf dem Dach ist die Errichtung eines Balkons geplant. 


Beratung:

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:

- Separate Entwässerungspläne nach DIN 1986 bzw. gemeindlicher Entwässerungssatzung fehlen. Die Entwässerung des geplanten Carports wird an die bestehende Hausanschlussleitung angeschlossen (siehe Plan Erdgeschoss).
- Der Carport ist auf der Grundstücksgrenze geplant. Die Abstandsflächen werden vom Nachbargrundstück Fl.-Nr. 3634/2 übernommen (siehe Vereinbarung Abstandsflächenübernahme vom 20.07.2022).
- Die geplante GRZ 1 beträgt 0,43 und die GRZ 2 beträgt 0,75.
- Der Carport hat talseits eine Wandhöhe von 4,00 bis 4,23 m.

Beschluss

Dem Bauantrag wird zugestimmt.

Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie die der Stadtwerke Würzburg AG vom 20.09.2022 wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Freitext nach TOP

Bei der Beratung und Abstimmung war Marktgemeinderat David Braunreuther nicht anwesend.

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1.3. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2022-049; Errichtung einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Fl.-Nr. 684/29, Albrecht-Dürer-Straße 90, Bebauungsplan "Hexenbruch", § 30 Bau GB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 20.09.2022 ö 1.3

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.

.
.


Erläuterung:

Die Bauwerber planen die Errichtung einer Terrassenüberdachung aus einer Glas-Aluminiumkonstruktion mit Pultdach und einer Dachneigung von 5 %.


Beratung:

Der Bauwerber beantragt eine Befreiung vom rechtskräftigen Bebauungsplan für Gebäudehöhen, Traufhöhen, Dachform einheitlich.

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:

- Der Nachbar von Fl.-Nr. 684/30 übernimmt die erforderliche Abstandsfläche.
- Die Baugrenze wird im Westen um ca. 1 bis 1,5 m überschritten.
- Zulässig, festgesetzt sind nach dem rechtskräftigen Bebauungsplan 2 Vollgeschosse. Der Bauwerber plant eingeschossig.
- Festgesetzt ist weiter die Errichtung eines Flachdaches, der Bauwerber plant ein Pultdach mit 5 % Dachneigung.
- Unter Ziffer 7 des rechtskräftigen Bebauungsplanes ist eine einheitliche Gestaltung der Reihenhäuser festgelegt.

Die Verwaltung empfiehlt, analog zu anderen Bauanträgen für Terrassenüberdachungen im Baugebiet „Forstäcker bzw. Hexenbruch“, dem Bauantrag zuzustimmen.

Beschluss

Dem Bauantrag und den erforderlichen Befreiungen vom rechtskräftigen Bebauungsplan wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Freitext nach TOP

Bei der Beratung und Abstimmung war Marktgemeinderat David Braunreuther nicht anwesend.

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1.4. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2022-050; Änderungsantrag zur Baugenehmigung BG-2022-107 - Nutzungsänderung einzelner Räume im EG wegen Brandschutz auf dem Grundstück Fl.-Nr. 713/1, Seeweg 27, Bebauungsplan "Seeweg, 3. Änderung", § 30 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 20.09.2022 ö 1.4

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.

.


Erläuterung: 

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 10.05.2022 einer Nutzungsänderung von Teilen des Anwesens in zu einer Tagesbetreuung zugestimmt.
Das Landratsamt hat bei seiner Prüfung festgestellt, dass Teile des Gebäudes von „Tragbar“ genutzt werden. Die Pläne wurden ergänzt.


Beratung:

Das Begleitschreiben des Planers vom 12.08.2022 wird dem Bau- und Umweltausschuss bekannt gegeben.
Laut Beiblatt zur Nachbarbeteiligung haben die Nachbarn dem Bauantrag nicht zugestimmt.
Die Verwaltung empfiehlt analog zur Beschlussfassung vom 15.05.2022 dem Bauantrag zuzustimmen. Ebenso wird das Landratsamt gebeten, die erforderlichen Stellplätze für die Baumaßnahme zu berechnen und im Bescheid mitaufzunehmen.

Beschluss

Dem Bauantrag wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Freitext nach TOP

Bei der Beratung und Abstimmung war Marktgemeinderat David Braunreuther nicht anwesend.

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1.5. Antrag auf Vorbescheid Nr. 2022-051; Überbauung der bestehende Garage mit einem Einfamilienhaus auf dem Grundstück Fl.-Nr. 3469/4, Heidelberger Straße ohne Nummer, § 34 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 20.09.2022 ö 1.5

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.

.


Erläuterung:

Die Bauwerber beantragen ein Vorbescheid zur Bebauung des o. g. Grundstückes. Geplant ist ein 10,45 m breites und 4,72 m bzw. 6,42 m tiefes Wohnhaus. Das bestehende Garagenbauwerk wird im UG um ca. 6 m verlängert. Das EG und DG wird teilweise auf der Garage errichtet.



Beratung:

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:

- Der Lageplan liegt nur in Kopie vor.
- Das Gebäude ist soweit feststellbar mit 3 Geschossen (UG/EG/DG) geplant.
- Der geplante Kniestock beträgt 0,75 m bis 1,25 m.
- Das geplante Satteldach ist mit einer Dachneigung von 40 °geplant.
- Die talseitig Traufhöhe beträgt ca. 6,70 m.
- Die bergseitige Traufhöhe beträgt ca. 4,7 m bis 5,50 m.
- Die geplante GRZ II beträgt 0,669.
- Die geplante GFZ beträgt 0,884.
- Für das Gebäude sind 2 Stellplätze erforderlich. Diese werden 1 x als Stellplatz und 1 x in der bestehenden Garage nachgewiesen.
- Das Gebäude ist bergseits, zur Heidelberger Straße, teilweise auf der Grundstücksgrenze geplant.

Die Verwaltung empfiehlt dem Bau- und Umweltausschuss dem Antrag nicht zuzustimmen, da sich die massiv geplante Bebauung nach der Art und dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche die überbaut werden soll nicht in die Eigenart der umliegenden Bebauung einfügt.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Antrag nicht zu, da sich die massiv geplante Bebauung nach der Art und dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche die überbaut werden soll nicht in die Eigenart der umliegenden Bebauung einfügt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Freitext nach TOP

Bei der Beratung und Abstimmung war Marktgemeinderat David Braunreuther nicht anwesend.

zum Seitenanfang

1.6. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2022-043; Anbau eines Balkons an ein Bestandsgebäude auf dem Grundstück Fl.-Nr. 3628, Martin-Wilhelm-Straße 29, § 34 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 20.09.2022 ö 1.6

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlicht nicht relevant.

.


Erläuterung:

Die Bauwerber planen die Errichtung eines Balkons an das bestehende Wohnhaus mit Treppe zum Garten.


Beratung:

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:

- Die Pläne sind im Maßstab 1:50 gezeichnet.
- Die Nachbarn haben der Planung zugestimmt.

Die Verwaltung empfiehlt dem Bau- und Umweltausschuss dem Bauantrag zuzustimmen.

Beschluss

Dem Bauantrag wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Freitext nach TOP

Bei der Beratung und Abstimmung war Marktgemeinderat David Braunreuther nicht anwesend.

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1.7. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2022-052; Neubau Doppelgarage + Lager/Geräteschuppen + Wohnhausanbau auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1611, Kapellenweg 6, "Frankenwarte Süd", § 30 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 20.09.2022 ö 1.7

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.

.


Erläuterung:

Der Bauwerber plant an der Nordseite einen eingeschossigen Windfanganbau mit einer Doppelgarage. Zusätzlich ist an der Südseite ein eingeschossiges Lager/Geräteraum an der Grundstücksgrenze geplant.


Beratung:

Der Bauwerber beantragt das Genehmigungsfreistellungsverfahren. Am 08.09.2022 wurde dem Architekten per E-Mail mitgeteilt, dass das Genehmigungsfreistellungsverfahren nicht durchgeführt werden kann, da für die Planungen Befreiungen von rechtskräftigen Bebauungsplan erforderlich sind.

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:

- separate Entwässerungspläne fehlen.
- eine Nachbarbeteiligung wurde nicht durchgeführt.
- Ziffer 4 des Bauantragformulars zur Nachbarbeteiligung wurde nicht vollständig ausgefüllt.
- der Windfanganbau mit Doppelgarage sowie der Lager/Geräteraum ist außerhalb der Baugrenzen geplant.

Die Verwaltung empfiehlt dem Bau- und Umweltausschuss dem Bauantrag und den erforderlichen Befreiungen zuzustimmen.

Beschluss

Dem Bauantrag und den erforderlichen Befreiungen wird zugestimmt.

Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie der Stadtwerke Würzburg AG vom 20.09.2022 wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Freitext nach TOP

Bei der Beratung und Abstimmung war Marktgemeinderat David Braunreuther nicht anwesend.

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2. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) | Bauleitplanung BPlan "Frankenwarte Süd - 2. Änderung" - vorhabenbezogener Bebauungsplan | Würdigung und Abwägung der Stellungnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 20.09.2022 ö 2

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Nicht haushaltsrelevant
Kosten trägt Antragssteller 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB über die Planungsabsicht des Marktes Höchberg unterrichtet und beteiligt. Sie wurden gebeten eine Stellungnahme bis zum 22.08.2022 abzugeben:

Nr.
Träger öffentlicher Belange
Schreiben/
Anregung vom
Ohne 
Einwände/
Anregungen
Mit Anregungen/
Äußer- ungen
1
Regierung von Unterfranken
Höhere Landesplanungsbehörde
Peterplatz 9
97070 Würzburg
08.08.2022

X
2
Regionaler Planungsverband Würzburg
Marktplatz 8
97753 Karlstadt
09.08.2022
X

3
Regierung von Oberfranken
Bergamt Nordbayern
Ludwigstraße 20
95444 Bayreuth
28.07.2022
X

4
Regierung von Mittelfranken
Luftamt Nordbayern
Flughafenstraße 118
90411 Nürnberg
22.07.2022
X

5
Landratsamt Würzburg
Zeppelinstraße 15
97074 Würzburg
- Untere Bauaufsichtsbehörde
- Untere Naturschutzbehörde
- Untere Immissionsschutzbehörde
- Kreisstraßenverwaltung
- Wasserrecht/ Bodenschutz
- Denkmalschutz
- Kreisentwicklung
- Staatl. Gesundheitsamt
- Kreisheimatpfleger, Herr Kleinfeld



22.08.2022
22.08.2022
22.08.2022

22.08.2022
22.08.2022
22.08.2022
22.08.2022




X
X




X
X






X

X
X



6
Kreisbrandinspektion Würzburg
Herrn Kreisbrandrat Reitzenstein
Zeppelinstraße 15
97074 Würzburg



7
Staatliches Bauamt Würzburg
Weißenburgstraße 6
97082 Würzburg
25.07.2022
X

8
Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg
Dienstort Würzburg
Postfach 110263
63718 Aschaffenburg



9
Bayer. Landesamt für Denkmalpflege
Referat B Q - Bauleitplanung
Postfach 10 02 03
80076 München



10
Amt für Digitalisierung, Breitband und 
Vermessung Würzburg
Weißenburgstraße 10
97082 Würzburg



11
Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken
Zeller Straße 40
97082 Würzburg
13.07.2022
X

12
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und 
Forsten Kitzingen-Würzburg
Von-Luxburg-Straße 4
97074 Würzburg
18.08.2022
X

13
Bayerischer Bauernverband
Hauptgeschäftsstelle Unterfranken
Werner-von-Siemens-Straße 55a
97076 Würzburg



14
Industrie- und Handelskammer
Würzburg-Schweinfurt
Mainaustraße 33
97082 Würzburg
27.07.2022
X

15
Handwerkskammer für Unterfranken
Rennweger Ring 3
97070 Würzburg
29.08.2022


X

16
Deutsche Telekom Technik GmbH
Niederlassung Süd
Schürerstraße 9a
97080 Würzburg
01.08.2022
X

17
E-Plus
Mobilfunk GmbH
E-Plus-Straße 1
40472 Düsseldorf (Lichtenbroich)



18
Vodafone
Deutschland GmbH
Betastraße 6-8
85774 Unterföhring



19
Telefonica Germany GmbH & Co. OHG
Südwestpark 35
90449 Nürnberg



20
Mainfranken Netze GmbH
Haugerring 6
97070 Würzburg
18.08.2022

X
21
PLE doc GmbH, Abteilung Leitungsauskunft
Gladbecker Straße 404
45326 Essen
29.07.2022
X

22
Team Orange
Kommunalunternehmen Landkreis Würzburg
Am Güßgraben 9
97209 Veitshöchheim



23
Verkehrsunternehmens-Verbund
Mainfranken GmbH
Friedrich-Spee-Straße 58-64
97072 Würzburg



24
WVV – Würzburger Versorgungs- und
Verkehrs-GmbH
Haugerring 5
97070 Würzburg



25
Zweckverband Abwasserbeseitigung
Großraum Würzburg
Am Güßgraben 9
97209 Veitshöchheim



26
Zweckverband Fernwasserversorgung
Mittelmain
Am Güßgraben 9
97209 Veitshöchheim



27
Kreisjugendring Würzburg
Wittelsbacherstraße 1
97074 Würzburg
09.08.2022
X

28
Bund Naturschutz in Bayern e.V.
Kreisgruppe Würzburg
Luitpoldstraße 7
97082 Würzburg
21.07.2022

X
29
Stadt Würzburg
Rückermainstraße 2
97070 Würzburg
24.08.2022

X
30
Markt Höchberg
Verkehrsreferat
Hauptstraße 58
97294 Höchberg



31
Markt Zell a.Main
Rathausplatz 8
97299 Zell a.Main
02.08.2022
X

32
Gemeinde Eisingen
Pfarrer-Henninger-Weg 10
97249 Eisingen



33
Gemeinde Kist
Am Rathaus 1
97270 Kist



34
Gemeinde Waldbüttelbrunn
Lindenstraße 3
97297 Waldbüttelbrunn
08.08.2022
X


Von den Trägern öffentlicher Belange haben sich die unter den Ziffern 2.1 bis 2.11 aufgeführten Stellen schriftlich geäußert und Einwendungen, Anregungen und Hinweise vorgetragen. Diese sind beschlussmäßig zu behandeln.

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2.1. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) I Bauleitplanung BPlan "Frankenwarte Süd - 2. Änderung" - vorhabenbezogener Bebauungsplan I Würdigung der Stellungnahme und Abwägung der Regierung von Unterfranken, Höhere Landesplanungsbehörde (Stellungnahme vom 08.08.2022)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 20.09.2022 ö 2.1

Sachverhalt

-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.
Kosten trägt Antragssteller

Die Regierung von Unterfranken, Höhere Landesplanungsbehörde, teilt Folgendes mit:

Die Regierung von Unterfranken als höhere Landesplanungsbehörde nahm mit Schreiben vom 04.04.2022 zum Vorentwurf der Bauleitplanung Stellung. Damals erhob die Regierung von Unterfranken keine Einwendungen. Der nun vorliegende Entwurf weist keine raumordnungsrelevanten Änderungen auf, so dass seitens der Regierung von Unterfranken weiterhin keine Einwände gegen die Planung bestehen.

Diese Stellungnahme ergeht ausschließlich aus der Sicht der Raumordnung und Landesplanung. Eine Prüfung und Würdigung sonstiger öffentlicher Belange ist damit nicht verbunden.

Es wird gebeten, der Regierung von Unterfranken nach Abschluss die rechtskräftige Fassung des Bebauungsplans mit Begründung auf digitalem Wege (Art. 30 BayLplG) an folgende E-Mail-Adresse zukommen zu lassen: poststelle@reg-ufr.bayern.de

Beschluss

Die Hinweise der Regierung von Unterfranken, Höhere Landesplanungsbehörde, werden zur Kenntnis genommen. Aufgrund dieser Hinweise ist eine Änderung der Planung nicht erforderlich.

Die rechtskräftige Fassung des Bebauungsplans ist der Regierung von Unterfranken, Höhere Landesplanungsbehörde, nach Abschluss des Verfahrens in digitaler Form zu übermitteln.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Freitext nach TOP

Bei der Beratung und Abstimmung war Marktgemeinderat David Braunreuther nicht anwesend.

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2.2. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) I Bauleitplanung BPlan "Frankenwarte Süd - 2. Änderung" - vorhabenbezogener Bebauungsplan I Würdigung der Stellungnahme und Abwägung des Landratsamtes Würzburg, Immissionsschutz (Stellungnahme vom 22.08.2022)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 20.09.2022 ö 2.2

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.
Kosten trägt Antragssteller

Das Landratsamt Würzburg nimmt als Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB im Bauleitplanverfahren wie folgt Stellung:

Immissionsschutz
Zur 2. Änderung des Bebauungsplans „Frankenwarte Süd“ i.d.F. vom 10.05.2022 wird aus der Sicht des Immissionsschutzes wie folgt Stellung genommen:

Es liegt ein Entwurf des B-Planes sowie der Begründung mit Umweltbericht vom 10.05.2022 vor.
1.     Sachverhalt, Standort

1.1 Der Änderungsbereich der vorhabenbezogenen 2. Änderung des Bebauungsplans „Frankenwarte Süd“ liegt im Osten von Höchberg und beinhaltet eine Fläche von ca. 907 qm auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1588/16 (Kapellenweg Nr. 15) der Gemarkung Höchberg. Das Flurstück befindet sich bisher im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Frankenwarte Süd“ von 1989 in einem reinen Wohngebiet (WR). An das Planungsgebiet grenzt nördlich ein Reines Wohngebiet im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Frankenwarte Nord 1. Änderung“ an und westlich ein Allgemeines Wohngebiet im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Frankenwarte West“ von 1997.

1.2 Der Eigentümer des Grundstücks Fl.-Nr. 1588/16 der Gemarkung Höchberg plant laut Begründungsentwurf eine bilinguale Kindertagesstätte mit 12 Betreuungsplätzen einschließlich einer Kinderkrippe mit 12 Betreuungsplätzen und einer Wohnung für das Betreuungspersonal im OG des geplanten Gebäudes auf dem o.g. Grundstück zu errichten.

       Um das o.g. Vorhaben realisieren zu können, soll der bestehende rechtskräftige Bebauungsplan „Frankenwarte Süd“ im Bereich des Grundstücks Fl.-Nr. 1588/16 geändert werden. Im zu ändernden Planbereich soll ein „Allgemeines Wohngebiet“ (WA) gem. § 4 BauNVO festgesetzt werden, in dem das Vorhaben als Anlage für soziale Zwecke allgemein zulässig ist. Die Anpassung des Flächennutzungsplans erfolgt im Rahmen der zurzeit laufenden Gesamtüberarbeitung des Flächennutzungsplans.

1.3 Auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1588/16 sollen zukünftig 6 Stellplätze entstehen, die direkt von der Straße „An der Frankenwarte“ bzw. vom Kapellenweg her angefahren werden können.

2.     Beurteilung

Im Vergleich zur 1. Behördenbeteiligung konnten keine immissionsschutzfachlich relevanten Änderungen festgestellt werden. Die Aussagen aus der FTS vom 29.04.2022 gelten weiterhin:
Vom Planungsbüro werden die durch den Betrieb der Kindertagesstätte und Kinderkrippe entstehenden Schallemissionen insgesamt als nicht erheblich eingestuft. Eine unzumutbare Beeinträchtigung der Wohnnutzung im Umfeld des Grundstücks Fl.-Nr. 1588/16 ist nicht zu erwarten.

Hinweis:
Aufgrund der Nähe der geplanten Stellplätze zu den benachbarten Wohnnutzungen im reinen Wohngebiet auf den Flurstücken mit den Fl.-Nrn. 1588/3 und 1588/14 ist eine gewerbliche Nutzung der Stellplätze zur Nachtzeit (22.00 Uhr bis 06.00 Uhr) kritisch zu sehen. Gemäß Parkplatzlärmstudie des LfU wird ein Abstand zwischen dem Rand des Parkplatzes und dem nächstgelegenen Immissionsort bei Stellplatznutzung in der Nacht in einem reinen Wohngebiet von 43 m empfohlen. Dieser Abstand wird im vorliegenden Fall weit unterschritten.

Von Seiten des Immissionsschutzes bestehen keine Einwände gegen die 2. Änderung des Bebauungsplans „Frankenwarte Süd“ i.d.F. vom 08.03.2022. Die Verträglichkeit des Bauvorhabens und ob sich das Vorhaben in die bestehende Bebauung einfügt, ist im Baugenehmigungsverfahren zu prüfen.

Beschluss

Die Hinweise des Landratsamtes Würzburg, Immissionsschutz, werden zur Kenntnis genommen. Sie sind im Zuge der weiteren Schritte zur Umsetzung der Planung zu beachten.

Eine gewerbliche Nutzung der im Planungsgebiet geplanten Stellplätze zur Nachtzeit (22.00 Uhr bis 06.00 Uhr) ist nicht vorgesehen. Nächtliche Immissionskonflikte durch zu geringe Abstände der Parkplätze zur benachbarten Wohnbebauung sind daher nicht zu erwarten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Freitext nach TOP

Bei der Beratung und Abstimmung war Marktgemeinderat David Braunreuther nicht anwesend.

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2.3. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) I Bauleitplanung BPlan "Frankenwarte Süd - 2. Änderung" - vorhabenbezogener Bebauungsplan I Würdigung der Stellungnahme und Abwägung des Landratsamtes Würzburg, Wasserrecht und Bodenschutz (Stellungnahme vom 22.08.2022)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 20.09.2022 ö 2.3

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.
Kosten trägt Antragssteller

Das Landratsamt Würzburg nimmt als Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB im Bauleitplanverfahren wie folgt Stellung:

Wasserrecht und Bodenschutz
Das Gebiet ist als Karstgebiet bzw. Gebiet mit klüftigem Untergrund eingestuft. Das geplante Vorhaben liegt nicht in einem amtlich festgesetzten Wasserschutzgebiet oder amtlich festgesetzten Überschwemmungsgebiet eines Gewässers.

Es wird vorausgesetzt, dass die ordnungsgemäße Erschließung (Wasserversorgung, Schmutzwasser, Niederschlagswasserbewirtschaftung) gesichert ist. Die Oberflächen von Stellplätzen und Zufahrten sollten wasserdurchlässig gestaltet werden.

Bezüglich der grundsätzlichen, wasserwirtschaftlichen Belange wird dem Verfahrensführer (Gemeinde) empfohlen, auch den allgemein amtlichen Sachverständigen in der Wasserwirtschaft, das zuständige Wasserwirtschaftsamt, hier: Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg (WWA) im Verfahren zu beteiligen zum allgemeinen Gewässer- und Bodenschutz, sowie zum Umgang mit Niederschlagswasser.

Durch die o.g. Bauleitplanung werden keine ggf. erforderlichen wasserrechtlichen Genehmigungen bzw. Erlaubnisse ersetzt. Sofern z.B. Veränderungen an Gewässern/ wasserführenden Gräben vorgesehen sind (z.B. Änderungen an den Uferböschungen usw.) bzw. Biotope oder Teiche neu errichtet bzw. wesentlich geändert werden sollen oder Niederschlagswasser aus einem Baugebiet in ein Gewässer eingeleitet werden soll (z.B. über ein Regenrückhaltebecken), ist dies ggf. in einem separaten wasserrechtlichen Verfahren abzuprüfen. Es wird gebeten dies dann ggf. vorab mit dem Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg (WWA) abzuklären.

Für die im Geltungsbereich gelegenen Flurstücke besteht kein Eintrag im Altlastenkataster ABuDIS.

Aus Sicht der Unteren Wasserrechtsbehörde bestehen keine grundsätzlichen Bedenken gegen die geplanten Maßnahmen.

Beschluss

Die Hinweise des Landratsamtes Würzburg, Wasserrecht und Bodenschutz, werden zur Kenntnis genommen. Sie sind im Zuge der weiteren Schritte zur Umsetzung der Planung zu beachten.

In der Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplans „Frankenwarte Süd“ wird in Kap. 2.2 und 3.3 darauf hingewiesen, dass die Ver- und Entsorgung des Planungsgebiets über das bestehende Leitungsnetz/ bestehende Infrastrukturleitungen sichergestellt werden kann.

Unter Punkt 5 der textlichen Festsetzungen der 2. Änderung des Bebauungsplans „Frankenwarte Süd“ ist festgesetzt, dass die Stellplätze im Planungsgebiet in wasserdurchlässiger Bauweise anzulegen sind.

Das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg wurde am Verfahren beteiligt. Eine Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt im Zuge der weiteren Schritte zur Umsetzung der Planung ist grundsätzlich vorgesehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Freitext nach TOP

Bei der Beratung und Abstimmung war Marktgemeinderat David Braunreuther nicht anwesend.

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2.4. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) I Bauleitplanung BPlan "Frankenwarte Süd - 2. Änderung" - vorhabenbezogener Bebauungsplan I Würdigung der Stellungnahme und Abwägung des Landratsamtes Würzburg, Kreisentwicklung (Stellungnahme vom 22.08.2022)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 20.09.2022 ö 2.4

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.
Kosten trägt Antragssteller

Das Landratsamt Würzburg nimmt als Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB im Bauleitplanverfahren wie folgt Stellung:

Kreisentwicklung

Mit der 2. Änderung des Bebauungsplans „Frankenwarte Süd“ beabsichtigt der Markt Höchberg die baurechtliche Grundlage für die Errichtung einer Kindertagesstätte mit 12 Betreuungsplätzen einschließlich Kinderkrippe mit 12 Betreuungsplätzen und einer Wohnung für das Betreuungspersonal zu schaffen.

Zur Realisierung des Vorhabens ist es notwendig, das Plangebiet als „Allgemeines Wohngebiet“ (WA) auszuweisen. Im derzeit gültigen Flächennutzungsplans ist das Grundstück als „Reines Wohngebiet“ (WR) festgesetzt und würde damit die Nutzung als Kindertagesstätte ausschließen.
Von Seiten der Kreisentwicklung wird die Maßnahme des Marktes Höchberg begrüßt, da durch die Umsetzung des Projekts ein Beitrag zur Daseinsvorsorge geleistet werden kann. Dies stärkt auch die Wohn- und Lebensqualität der Marktgemeinde.

Einwände gegen die Maßnahmen bestehen nicht.

Beschluss

Die Hinweise des Landratsamtes Würzburg, Kreisentwicklung, werden zur Kenntnis genommen. Aufgrund dieser Hinweise ist eine Änderung der Planung nicht erforderlich.

Die zukünftige Festsetzung des Plangebiets als „Allgemeines Wohngebiet“ (WA) im Rahmen der 2. Änderung des Bebauungsplans „Frankenwarte Süd“ erfordert eine Änderung des Flächennutzungsplans, die im Rahmen der aktuell laufenden Gesamtüberarbeitung des Flächennutzungsplans erfolgt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Freitext nach TOP

Bei der Beratung und Abstimmung war Marktgemeinderat David Braunreuther nicht anwesend.

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2.5. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) I Bauleitplanung BPlan "Frankenwarte Süd - 2. Änderung" - vorhabenbezogener Bebauungsplan I Würdigung der Stellungnahme und Abwägung des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfranken (Stellungnahme vom 13.07.2022)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 20.09.2022 ö 2.5

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.
Kosten trägt Antragssteller

Das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken teilt Folgendes mit:
Gegen die Änderung des Bebauungsplans bestehen keine flurbereinigungsrechtlichen Bedenken.

Nach dem Arbeitsprogramm des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfranken ist für dieses Gebiet kein Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz vorgesehen.

Beschluss

Die Hinweise des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfranken werden zur Kenntnis genommen. Aufgrund dieser Hinweise ist eine Änderung der Planung nicht erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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Bei der Beratung und Abstimmung war Marktgemeinderat David Braunreuther nicht anwesend.

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2.6. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) I Bauleitplanung BPlan "Frankenwarte Süd - 2. Änderung" - vorhabenbezogener Bebauungsplan I Würdigung der Stellungnahme und Abwägung des Landratsamtes Würzburg, Denkmalschutz (Stellungnahme vom 22.08.2022)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 20.09.2022 ö 2.6

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.
Kosten trägt Antragssteller

Das Landratsamt Würzburg nimmt als Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs.2 BauGB im Bauleitplanverfahren wie folgt Stellung:

Denkmalschutz

Es wird auf die Stellungnahme im Schreiben des Landratsamtes Würzburg vom 29.04.2022 verwiesen. Diese hat weiterhin Gültigkeit. In der Stellungnahme vom 29.04.2022 wurde Folgendes geäußert:

Bei den von der Aufstellung des Bebauungsplans betroffenen Bereichen sind keine denkmalfachlichen Belange betroffen. Soweit eine Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege vorliegt, wird auf diese verwiesen.

In die Planurkunde sollten unter den Hinweisen die Verpflichtungen nach Art.   8 BayDSchG aufgenommen werden.

Beschluss

Die Hinweise des Landratsamtes Würzburg, Denkmalschutz, werden zur Kenntnis genommen.

Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) wurde am Verfahren beteiligt. Eine Stellungnahme des BLfD liegt nicht vor.

In der Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplans „Frankenwarte Süd“ wird in Kap. 2.4 darauf hingewiesen, dass die Bestimmungen des Art. 8 Abs. 1-2 BayDSchG zu beachten sind. Ein entsprechender textlicher Hinweis ist auch in die Planurkunde mit aufgenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Freitext nach TOP

Bei der Beratung und Abstimmung war Marktgemeinderat David Braunreuther nicht anwesend.

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2.7. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) I Bauleitplanung BPlan "Frankenwarte Süd - 2. Änderung" - vorhabenbezogener Bebauungsplan I Würdigung der Stellungnahme und Abwägung der Deutschen Telekom Technik GmbH (Stellungnahme vom 01.08.2022)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 20.09.2022 ö 2.7

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.
Kosten trägt Antragssteller

Die Deutsche Telekom Technik GmbH dankt für die Information und teilt Folgendes mit:

Die Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend Telekom genannt) – als Netzeigentümerin und Nutzungsberechtigte i.S.v. § 125 Abs. 1 TKG – hat die Deutsche Telekom Technik GmbH beauftragt und bevollmächtigt, alle Rechte und Pflichten der Wegesicherung wahrzunehmen sowie alle Planverfahren Dritter entgegenzunehmen und dementsprechend die erforderlichen Stellungnahmen abzugeben.

Zum Bebauungsplan nimmt die Telekom wie folgt Stellung:

Mit Schreiben vom 14.04.2022 hat die Telekom bereits zur 2. Änderung des Bebauungsplans „Frankenwarte Süd“ Stellung genommen. Diese Stellungnahme gilt unverändert weiter.
In der Stellungnahme vom 14.04.2022 hatte sich die Telekom wie folgt geäußert:

Gegen die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Frankenwarte Süd“ bestehen seitens der Telekom keine Einwände.
Die Versorgung des Planbereiches ist über das bestehende Leitungsnetz sichergestellt.

Zum Zweck der Koordinierung bittet die Telekom um rechtzeitige Mitteilung von Maßnahmen, welche im Geltungsbereich stattfinden werden

Beschluss

Die Hinweise der Deutschen Telekom Technik GmbH werden zur Kenntnis genommen. Sie sind im Zuge der weiteren Schritte zur Umsetzung der Planung zu beachten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Freitext nach TOP

Bei der Beratung und Abstimmung war Marktgemeinderat David Braunreuther nicht anwesend.

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2.8. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) I Bauleitplanung BPlan "Frankenwarte Süd - 2. Änderung" - vorhabenbezogener Bebauungsplan I Würdigung der Stellungnahme und Abwägung der Mainfranken Netze GmbH (Stellungnahme vom 18.08.2022)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 20.09.2022 ö 2.8

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.
Kosten trägt Antragssteller

Die Mainfranken Netze GmbH teilt Folgendes mit:

Die Stellungnahme bezieht sich auf die Versorgungsleitungen der Mainfranken Netze GmbH (MFN), Stadtwerke Würzburg AG (STW) sowie der Trinkwasserversorgung Würzburg GmbH (TWV).

Grundsätzlich bestehen keine Einwände gegen den Bebauungsplan. Es muss jedoch gewährleistet sein, dass die bestehenden Versorgungseinrichtungen nicht beeinträchtigt und falls erforderlich gesichert werden.
Die Versorgung mit Strom für Netzanschlüsse bis 30 kW kann aus dem bestehenden Netz erfolgen. Anschlüsse größerer Leistung sind gesondert mit der Mainfranken Netze GmbH zu klären.

Sollten Umverlegungen von Versorgungseinrichtungen erforderlich werden, so regelt sich die Kostenträgerschaft nach dem Verursacherprinzip, sofern nicht andere vertragliche Regelungen bestehen.
Die Belange des Trinkwasserschutzes der Trinkwasserversorgung Würzburg GmbH sind nicht betroffen.

Beschluss

Die Hinweise der Mainfranken Netze GmbH werden zur Kenntnis genommen. Sie sind im Zuge der weiteren Schritte zur Umsetzung der Planung zu beachten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Freitext nach TOP

Bei der Beratung und Abstimmung waren Marktgemeinderat David Braunreuther und Marktgemeinderätin Susanne Cimander nicht anwesend.

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2.9. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) I Bauleitplanung BPlan "Frankenwarte Süd - 2. Änderung" - vorhabenbezogener Bebauungsplan I Würdigung der Stellungnahme und Abwägung PLE doc GmbH (Stellungnahme vom 29.07.2022)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 20.09.2022 ö 2.9

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.
Kosten trägt Antragssteller

Die PLE doc GmbH bezieht sich auf die Maßnahme und teilt hierzu mit, dass von der PLE doc GmbH verwaltete Versorgungsanlagen der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber von der geplanten Maßnahme nicht betroffen werden:
  • OGE (Open Grid Europe GmbH), Essen
  • Kokereigasnetz Ruhr GmbH, Essen
  • Ferngas Netzgesellschaft mbH (FG), Netzgebiet Nordbayern, Schwaig bei Nürnberg
  • Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft mbH (MEGAL), Essen
  • Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Essen
  • Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NETG), Dortmund
  • Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH (TENP), Essen
  • Uniper Energy Storage GmbH, Düsseldorf: Erdgasspeicher Epe, Eschenfelden, Krummhörn
  • GasLINE Telekommunikationsnetzgesellschaft deutscher Gasversorgungsunternehmen mbH & Co. KG, Straelen (hier Solotrassen in Zuständigkeit der PLE doc GmbH)
Maßgeblich für die Auskunft der PLE doc GmbH ist der im Übersichtsplan markierte Bereich. Dort dargestellte Leitungsverläufe dienen nur zur groben Übersicht.

Achtung: Eine Ausdehnung oder Erweiterung des Projektbereichs bedarf immer einer erneuten Abstimmung mit der PLE doc GmbH.

Beschluss

Die Hinweise der PLE doc GmbH werden zur Kenntnis genommen. Aufgrund dieser Hinweise ist eine Änderung der Planung nicht erforderlich.
Eine Beteiligung der PLE doc GmbH an den Bauleitplanverfahren des Marktes Höchberg ist grundsätzlich vorgesehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Freitext nach TOP

Bei der Beratung und Abstimmung war Marktgemeinderat David Braunreuther nicht anwesend.

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2.10. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) I Bauleitplanung BPlan "Frankenwarte Süd - 2. Änderung" - vorhabenbezogener Bebauungsplan I Würdigung der Stellungnahme und Abwägung des Bund Naturschutz in Bayern e.V., Kreisgruppe Würzburg (Stellungnahme vom 21.07.2022)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 20.09.2022 ö 2.10

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.
Kosten trägt Antragssteller

Der Bund Naturschutz, Kreisgruppe Würzburg, teilt in seiner Stellungnahme vom 21.07.2022 mit, dass er seine Stellungnahme vom 07.04.2022 aufrecht hält. In der Stellungnahme vom 07.04.2022 hatte sich der Bund Naturschutz, Kreisgruppe Würzburg, wie folgt geäußert:
Die Kreisgruppe Würzburg, bedankt sich für die Beteiligung am Verfahren und gibt im Namen des Landesverbandes und in Absprache mit der Ortsgruppe Höchberg folgende Stellungnahme ab:

Das überplante Gebiet ist potentieller Lebensraum für z.B. Vogelarten, Zauneidechse, Fledermausarten. Der Bund Naturschutz hält daher eine saP für nötig. Evtl. sind Maßnahmen zur Vermeidung von Verbotstatbeständen nötig. Der auf der Fläche vorgesehene Ausgleich ist nicht akzeptabel, da er auf bereits ökologisch hochwertigen Flächen stattfinden soll, die nicht weiter aufgewertet werden können (z.B. Baumpflanzungen an Standorten mit Baum- und Heckenbestand!). Es käme sogar zu einer Entwertung. Ein Ausgleich im direkten Umfeld der Kindertagesstätte mit Kinderkrippe ist schon aufgrund der einwirkenden Störeffekte sehr problematisch und daher als Ausgleichsfläche abzulehnen.

Beschluss

Die Bedenken und Hinweise des Bund Naturschutz in Bayern e.V., Kreisgruppe Würzburg, werden zur Kenntnis genommen und wie folgt behandelt:

Das Plangebiet ist im rechtskräftigen Bebauungsplan „Frankenwarte Süd“ bereits als Baugebiet (Reines Wohngebiet) festgesetzt. Durch die Änderung der Festsetzung des Plangebiets in „Allgemeines Wohngebiet“ im Rahmen der 2. Änderung des Bebauungsplans „Frankenwarte Süd“ wird keine neue Fläche im Außenbereich in Anspruch genommen. Vielmehr erfolgt eine Anpassung in einem bereits überplanten Bereich zum Zwecke der Errichtung einer Kindertagesstätte. Dies entspricht dem Ziel der Innenentwicklung vor Außenentwicklung.

Da die Kindertagesstätte mehr als die bislang im Plangebiet für ein Wohngebäude zulässige Grundfläche beansprucht, ergibt sich ein Ausgleichsbedarf für die zusätzlich beanspruchte Fläche.

Die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen sollen im Plangebiet in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde realisiert werden. Seitens der Unteren Naturschutzbehörde wurden im Rahmen des Verfahrens keine Einwände gegen die Planung vorgebracht; die Durchführung einer saP wurde nicht gefordert. Eine Änderung der Planung ist daher nicht erforderlich

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

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Bei der Beratung und Abstimmung war Marktgemeinderat David Braunreuther nicht anwesend.

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2.11. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) I Bauleitplanung BPlan "Frankenwarte Süd - 2. Änderung" - vorhabenbezogener Bebauungsplan I Würdigung der Stellungnahme und Abwägung der Stadt Würzburg (Stellungnahme vom 24.08.2022)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 20.09.2022 ö 2.11

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.
Kosten trägt Antragssteller

Die Stadt Würzburg bedankt sich für die Beteiligung am Verfahren und teilt Folgendes mit:

Der Markt Höchberg plant auf seiner Gemarkung, im Siedlungsgebiet an der Frankenwarte, die Errichtung einer Kindertagesstätte mit Kinderkrippe, die über den Kapellenweg und die Straße „An der Frankenwarte“ erschlossen wird.

Die Straße „An der Frankenwarte“ ist eine Ringstraße, die an beiden Enden am Kapellenweg angeschlossen ist. Der Kapellenweg wiederum schließt mit seinem ausgebauten Teil im Osten an den Leutfresserweg an und führt ab dem westlichen Siedlungsrand des Ortsteils Frankenwarte als asphaltierter Flurweg in den Kernort von Höchberg.

Grundsätzlich bestehen gegen die Planung zur Errichtung einer Kindertagesstätte mit Kinderkrippe keine Bedenken. Allerdings werden die Belange der Stadt Würzburg durch die vorhandene Erschließung über den Leutfresserweg berührt.

Die verkehrliche Erschließung ist in den Unterlagen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan bislang unzureichend dargelegt, als dass lediglich auf die das Grundstück direkt erschließenden (Wohn-) Straßen Bezug genommen wird.

Auf Rückfrage im Bauamt des Marktes Höchberg wurde der Stadt Würzburg mitgeteilt, dass der Markt Höchberg in der Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses am 11. Mai 2022 die Aufstellung des Bebauungsplans „Kapellenweg“ beschlossen hat. Ziel der Planung ist der Ausbau der Ortsstraße gemäß den aktuellen verkehrlichen Anforderungen, die Verbesserung der Anbindung des Ortsteils Frankenwarte und die Realisierung eines baulich getrennten Fuß- und Radwegs.

Hierdurch ist davon auszugehen, dass die Anbindung des im gegenständlich zur Stellungnahme vorliegenden vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens zukünftig auch leistungsfähig über den Kapellenweg erfolgen kann. Bis zum Ausbau des Kapellenwegs, wofür neben der Schaffung des erforderlichen Planungsrechts auch ein Umlegungsverfahren gemäß dem Aufstellungsbeschluss des Umwelt- und Planungsausschusses erforderlich wird, wird die Erschließung primär über den Leutfresserweg auf Würzburger Gemarkung erfolgen. Aus Sicht der Stadt Würzburg ist es deshalb erforderlich, sowohl den Einzugsbereich der geplanten Kita und die verkehrliche Erschließung darzulegen und einen Nachweis über die zusätzliche Belastung des Leutfresserwegs mit Aussage zu dessen Leistungsfähigkeit zu führen. Es wird gebeten, die Unterlagen zum Bebauungsplan dahingehend zu ergänzen.

Beschluss

Die Bedenken und Hinweise der Stadt Würzburg werden zur Kenntnis genommen und wie folgt behandelt:

Durch die im Planungsgebiet vorgesehene Realisierung einer Kindertagesstätte mit nur begrenztem Angebot an Plätzen (12 Plätze für Kindertagesstätte und 12 Plätze für Kinderkrippe) wird der zukünftige Verkehr auf dem Kapellenweg und dem Leutfresserweg im Vergleich zum aktuell bereits stattfindenden Ziel-/ Quellverkehr von und zum Wohngebiet an der Frankenwarte nur marginal erhöht. Eine unzumutbare Belastung für die Anwohner entlang des Kapellenwegs und des Leutfresserwegs ist hierdurch nicht zu erwarten. Durch den zukünftig geplanten Ausbau des Kapellenwegs werden die Voraussetzungen für die verkehrliche Erschließung des Wohngebiets an der Frankenwarte einschließlich der geplanten Kindertagesstätte weiter verbessert. Eine Ergänzung der Planunterlagen ist nicht erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Freitext nach TOP

Bei der Beratung und Abstimmung war Marktgemeinderat David Braunreuther nicht anwesend.

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2.12. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) I Bauleitplanung BPlan "Frankenwarte Süd - 2. Änderung" - vorhabenbezogener Bebauungsplan I Würdigung der Stellungnahme und Abwägung - Zusammenfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 20.09.2022 ö 2.12

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Nicht haushaltsrelevant
Kosten trägt Antragssteller

Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung benachrichtigt und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB am Verfahren beteiligt. Es wurden keine grundsätzlichen Einwendungen vorgetragen. Vorgebrachte Anregungen und Hinweise wurde im Bebauungsplan geändert.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt den Hinweisen und Anregungen, wie unter der Tagesordnungspunkte 2.1 bis 2.11 beschlossen wurde, zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Freitext nach TOP

Bei der Beratung und Abstimmung war Marktgemeinderat David Braunreuther nicht anwesend.

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3. Baumstandorte Fasanenstraße im Bereich der neu markierten Parkstreifen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 20.09.2022 ö 3

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz 2022
Mittelbedarf 2023
Aufgabenart        
1.6300.9506
75.000,00
40.000,00 €
freiwillige Aufgabe

Mit der Markierung der Fahrradangebotsstreifen und Parkstreifen in der Fasanenstraße wurde die Radwegeverbindung Mehle II – Hexenbruch abgeschlossen. Im Zuge dieser Neumarkierungen wurden die alten Markierungen entfernt.
Zur Verbesserung der Wahrnehmung des Parkstreifens durch den Straßenverkehr in der Fasanenstraße kann dieser durch Baumpflanzungen hervorgehoben werden.
Hierfür ist vorgesehen, den Asphalt der Zwickel am Beginn und Ende des Parkstreifens auszubauen und mit zwei Bäumen zu bepflanzen. Zusätzlich ist mittig eine weitere Baumscheibe mit zwei Bäumen geplant.
Um ausreichend Pflanzsubstrat für die Bäume einbauen zu können, werden die Gehwege in diesem Bereich ebenfalls mit ausgebaut. Nach Einbau des Substrats werden die Gehwege wiederhergestellt. Das anfallende Oberflächenwasser soll, soweit vom bestehenden Gefälle der Fahrbahn möglich, in die Baumscheiben zur Bewässerung geleitet werden.
Die Arbeiten sollen durch das Tiefbau-Jahresunternehmen im Frühjahr 2023 ausgeführt werden. Die Kosten je Baumstandort belaufen sich auf ca. 9.000,00 € brutto. 

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beauftragt die Verwaltung die Arbeiten gemäß Jahresleistungsverzeichnis-Tiefbau ausführen zu lassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 2

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4. Berichte und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 20.09.2022 ö 4

Sachverhalt

Die Verwaltung, Markus Linsenmeyer teilt mit, dass die Bauarbeiten der Ladepunkte Albrecht-Dürer-Straße und Albert-Schweitzer-Straße begonnen haben.

Leitung Bauamt, Thomas Lang teilt mit, dass es möglich ist, in der Würzburger Straße, 17 Stellplätze zu generieren mit 2,5 m Breite, nur entlang der Mauer und eine Fahrbahn von 6 m gegeben sein muss
Marktgemeinderat Martin Benthe schlägt hierzu vor, die Anwohner zu befragen ob Interesse an einer Anmietung der Stellplätze besteht.
Marktgemeinderätin Susanne Cimander bittet die Verwaltung, in der Würzburger Straße die Grünflächen zu überprüfen und zu verbessern.

Leitung Bauamt, Thomas Lang teilt mit, dass das schlechte Licht in der Tiefgarage „Hotel Lamm“ auf den Verschmutzungsgrad der Wände zurückzuführen ist. Dies könnte durch eine hellere Gestaltung z.B. einen neuen Anstrich verbessert werden.

Leitung Bauamt, Thomas Lang informiert, dass der Tonnagen-Schild im Gewerbegebiet auf 12 t geändert wurde.
Marktgemeinderat Marc Behl bittet die Tonnagen-Beschränkung von Würzburg kommend und direkt am Ortseingang zu prüfen.

Marktgemeinderat Marc Behl bittet in der Fasanenstraße bereits vor Ausführung zu TOP 3, die markierten Parkstreifen mit einer mobilen Absperrung und Pflanzenkübeln anzubringen.

Marktgemeinderat Martin Benthe fragt an, ob es möglich ist am Parkplatz in der Albrecht-Dürer-Straße eine Zisterne einzubauen.

1. Bürgermeister Alexander Knahn bittet die Verwaltung die „Anlieger frei“ Beschilderungen zu überprüfen.

Marktgemeinderätin Susanne Cimander teilt mit, dass die Verkehrsbeschilderung am Ferienspielplatz, zum Teil in der Hecke, schlecht zu sehen waren. Weiter erläutert Sie, dass früher ein Bauzaun besser den Platz abgesichert hat. 

Zudem erläutert Sie, dass die Waldbrandgefahr im Sommer akut war und eine Aufstellung von Schildern mit Hinweis auf „Waldbrandgefahr“ und ein Hinweis auf „Rauchverbot“ nötig gewesen wäre.

Marktgemeinderätin Susanne Cimander erkundigt sich wegen der Begrünung vom Kreisel an der Albrecht-Dürer-Straße und fragt an warum die Überquerungshilfen gepflastert werden. Deshalb bittet Sie um einen Kostenvergleich Bauhof im Vergleich Vergabe an Gärtnerei Hupp für eine Begrünung des Kreisverkehrs.

Weiter klagt Sie, dass Bürger nicht zur Eröffnung des Wertstoffhofes eingeladen wurden. 

Marktgemeinderätin Susanne Cimander fragt an, ob in Bezug auf Windkraft die 10 H Regelung ausgehebelt werden kann.
1. Bürgermeister Alexander Knahn antwortet, dass die Regionalplanung über Standorte, sowohl aus baurechtlicher Sicht als auch durch Ermittlung der Windverhältnisse entscheidet. Die Gemeinde soll überlegen, welche Flächen zu 1 % für Freiflächenanlagen genutzt werden könnten.
Marktgemeinderat Walter Feineis führt auf, dass in Absprache mit den umliegenden Gemeinden eine Unterschreitung der 10 H immer möglich ist.

Marktgemeinderat Marc Behl erfragt, ob der Angebotsstreifen als Überquerungshilfe am Sportplatz zu eng ist, unter 2,5 Metern, bzw. evtl. falsch markiert ist.

Marktgemeinderat Marc Behl bemängelt, dass am Wertstoffhof der Gehweg fehlt.
1. Bürgermeister Alexander Knahn erklärt, dass es absichtlich wäre, damit bei Rückstau eine Ersatzaufstellfläche vorhanden ist, um eine Zufahrt für die Feuerwehr zu gewährleisten. 

Marktgemeinderat Martin Benthe teilt mit, dass zwischen Hexenbruch und Sportplatz die „30“er Beschilderung fehlt.

Weiter bittet er darum, am Rudolf-Harbig-Platz die Beschilderung an der Einfahrt zu überprüfen, insbesondere die Feuerwehrzufahrt.

Außerdem fragt er an, ob eine Grünfläche am Mainlandhalle/ Tegut, Büsche oder Bäume gepflanzt werden können.
Die Verwaltung, Markus Linsenmeyer antwortet, dass eine Rasenfläche geplant war, diese jedoch aufgrund des warmen Sommers nicht angewurzelt hat und eine Neusaat im Herbst stattfindet. Die Pflanzung von Büschen und Bäumen wird über den Bauhof geprüft.

Marktgemeinderat Martin Benthe fragt zusätzlich an, ob ein Angebotsstreifen an der Bürgermeister-Seubert-Str bis Gewerbegebiet möglich wäre.
1. Bürgermeister Alexander Knahn antwortet, dass es bereits eine Planung des Gebietes gibt, die in einer Sitzung vorgestellt wird.

Datenstand vom 29.09.2022 08:56 Uhr