Datum: 11.10.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Behandlung von Anträgen auf Vorbescheid und Baugenehmigung
1.1 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2022-057; Dachsanierung mit Errichtung von zwei Gaubben und Errichtung eines Balkons auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1055, Winterleitenweg 13, § 33 BauGB, Bebauungsplan in Aufstellung "Winterleitenweg / Alte Steige / Rübezahlweg" I Veränderungssperre nach § 14 und 16 BauGB
1.2 Antrag auf Befreiung Nr. 2022-055; Neubau eines Zweifamilienhauses mit Carport, Stützmauer und Photovoltaikanlage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1298/1, Greinbergweg 49, Bebauungsplan "Greinbergweg", § 30 BauGB; Tekturplanung zum BG-2020-544 vom 17.11.2021
1.3 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2022-058; Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung Nr. BG-2014-350 für den Umbau der Kellerwohnräume zu einer Einliegerwohnung im Untergeschoss auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1381/3, Am Schindanger 26, Bebauungsplan "Frankenwarte Nord", § 30 BauGB
1.4 Antrag auf Befreiung Nr. 2022-059; Antrag auf Befreiung von der Veränderungssperre Würzburger Straße, Ausbau des Dachgeschosses mit einer Dachgaube zur Wohnraumerweiterung, Richtung Kühbach, sowie die Vergrößerung eines Dachfensters auf dem Grundstück Fl.-Nr. 951, Würzburger Straße 2 a, §33 BauGB, Bebauungsplan in Aufstellung "Würzburger Straße, 2. Abschnitt" I Veränderungssperre nach §§ 14 und 16 BauGB
1.5 Antrag auf Befreiung Nr. 2022-060; Antrag auf Befreiung von der Veränderungssperre Winterleitenweg / Rübezahlweg / Alte Steige, verfahrensfrei nach Art 57 BayBo, Neueindeckung und Dämmung des Daches, sowie Montage von Solar und Photovoltaik- Modulen auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1265/4, Rübezahlweg 17, § 33 BauGB, Bebauungsplan in Aufstellung "Winterleitenweg / Alte Steige / Rübezahlweg" I Veränderungssperre nach §§ 14 und 16 BauGB
1.6 Antrag auf isolierte Befreiung Nr. 2022-056; Errichtung einer geschlossenen Holzeinfriedung auf dem Grundstück Fl.-Nr. 3400/1, Am Ziegelbaum 11, Bebauungsplan "Am Ziegelbaum", § 30 BauGB
1.7 Antrag auf Vorbescheid Nr. 2022-061; Energetische Sanierung und Anbau an dem Reihenendhaus auf dem Grundstück Fl.-Nr. 616/13, Hans-Sachs-Straße 116, Bebauungsplan "Forstäcker", § 30 BauGB, Gestaltungssatzung B-Pläne "Forstäcker - Hexenbruch"
2 Berichte und Anfragen

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1. Behandlung von Anträgen auf Vorbescheid und Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 11.10.2022 ö 1
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1.1. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2022-057; Dachsanierung mit Errichtung von zwei Gaubben und Errichtung eines Balkons auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1055, Winterleitenweg 13, § 33 BauGB, Bebauungsplan in Aufstellung "Winterleitenweg / Alte Steige / Rübezahlweg" I Veränderungssperre nach § 14 und 16 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 11.10.2022 ö 1.1

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.

.


Erläuterung:

Das bestehende Wohnhaus wurde mit Baugenehmigung im Jahr 1969 als 3-Familienwohnhaus genehmigt. Hierfür sind drei Garagen (zwei oberirdisch und eine im Kellergeschoss) nachgewiesen.

Der Bauwerber möchte das Gebäude energetisch sanieren und die Dachgeschosswohnung zeitgemäß umbauen sowie eine neue Balkonanlage errichten.

Das Vorhaben wurde bereits als Antrag auf Vorbescheid im Bau- und Umweltausschusssitzung am 28.06.2022 behandelt.

Beschlussfassung vom 28.06.2022

Zu 1. Gaube im Norden:
Einer erforderlichen Befreiung von dem in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan für die Nichteinhaltung der Abstandsflächen wird in Aussicht gestellt.

Zu 2. Dacherhöhung über Treppe:
Mit der geringfügigen Dacherhöhung über dem Treppenhaus besteht Einverständnis.

Zu 3. Große Gaube im Süden:
Einer erforderlichen Befreiung von dem in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan für die Nichteinhaltung der Abstandsflächen zu Straßenmitte wird grundsätzlich in Aussicht gestellt. Nicht jedoch eine Gaubenlänge von 10,315 m. Es wird einer Gaubenlänge von max. 4 m zugestimmt, Abstand untereinander mind. 1 m. 

Zu 4. Durch die geplanten Gauben wird das Dachgeschoss zu einem Vollgeschoss:
Einer erforderlichen Befreiung für die Überschreitung der im Bebauungsplan genannten GFZ von 0,7 auf 0,752 wird in Aussicht gestellt.

Die Punkte 1-4 wurden mit Schreiben vom 19.09.2022 durch das Landratsamt vorbeschieden.


Beratung:

Das Gebäude wird in seiner jetzigen Grundfläche, Gebäudehöhe, Dachneigung und Nutzung (3 Wohneinheiten) nicht verändert. Das Dachgeschoss wird räumlich neu aufgeteilt. Hierzu werden die 3 bestehenden Gauben auf der Südseite sowie die Gaube (mit je ca. 1,5 m Breite) auf der Nordseite vergrößert, 
Die unter Nr. 3 geforderte Länge und Abstand untereinander wird eingehalten. Über dem Treppenhaus wird eine „Zwerggaube“ zwecks besserer Kopffreiheit aufgesetzt.
Die Abstandsflächen zu den Südlichen Grundstücken 1057/3 und 1057/7 liegen nicht auf dem eigenen Grundstück. Die Situation besteht jedoch zumindest schon seit der Baugenehmigung aus dem Jahr 1969. Der Dachgeschossausbau hat hier keine verschlechternde Auswirkung.

Die Nachbarbeteiligung wurde gemäß Schreiben der Architekten vom 22.09.2022 mit Post durchgeführt. Teilweise liegt die Zustimmung bereits vor. Der Nachbar von Fl.-Nr. 1057/4 hat seine Zustimmung nicht erteilt. Ziffer 4 des Bauantragsformulars ist nicht ausgefüllt. 

Auf Empfehlung des Landratsamtes sollte auch der Nachbar mit Fl.-Nr. 1286/14 beteiligt werden, dies ist jedoch nicht erfolgt.

Beschluss

Dem Bauantrag und den erforderlichen Befreiungen und Abweichungen von dem in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan für eine GFZ von 0,75 und die Berechnung und Darstellung der Abstandsflächen wird zugestimmt.

Mit der erforderlichen Befreiung von der Veränderungssperre besteht Einverständnis.

Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie die der Stadtwerke Würzburg AG vom 11.10.2022 wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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1.2. Antrag auf Befreiung Nr. 2022-055; Neubau eines Zweifamilienhauses mit Carport, Stützmauer und Photovoltaikanlage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1298/1, Greinbergweg 49, Bebauungsplan "Greinbergweg", § 30 BauGB; Tekturplanung zum BG-2020-544 vom 17.11.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 11.10.2022 ö 1.2

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.

.


Erläuterung:

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 15.09.2020 bereits über einen Antrag zur Bebauung des Grundstückes beraten. Beantragt war der Neubau eines Zweifamilienwohnhauses mit Carport.

Folgende Beschlüsse wurden gefasst:

Beschlussfassung vom 15.09.2020

„Beschluss 1:
Dem Bauantrag wird nicht zugestimmt, da mit einer straßenbündigen Carportanlage kein Einverständnis besteht.
Abstimmung: 10 : 0

Beschluss 2:
Die Verwaltung wird ermächtigt, den Bauantrag mit den erforderlichen Befreiungen von der Baugrenze und von der Zahl der Vollgeschosse zustimmend an die Genehmigungsbehörde, Landratsamt Würzburg, weiterzuleiten, wenn der Antragsteller die Planunterlagen so geändert hat, dass die Carportanlage mindestens 1,00 m von der Straße entfernt zur Ausführung kommt.
Abstimmung: 10 : 0“

Der Bauantrag wurde im November 2021 zurückgezogen.

Der am 22.11.2021 neu eingereichte Bauantrag wurde in der Sitzung des BUA vom 07.12.2021 neu verhandelt.

Der Antragsteller beantragte eine Befreiung vom Bebauungsplan:
- Für die Überschreitung der zulässigen GFZ von 0,5 auf geplant 0,55.
- Für eine Flachdachgaube mit 3° Dachneigung; zulässig sind Giebel-, Walm-, Schlepp- und Dreiecksgauben.
- Für eine Auffüllung von 100,99 m² für die vor dem Haus geplanten Stellplätze.
- Die Baugrenze wurde talseits um ca. 1,50 m bis 4,00 m überschritten.

Folgende Beschlüsse wurden gefasst:

Beschlussfassung vom 07.12.2021

„Dem Bauantrag und den erforderlichen Befreiungen wird zugestimmt.

Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie der Stadtwerke Würzburg AG vom 07.12.2021 wird hingewiesen.
Abstimmung 10 : 0“

Mit Schreiben des Landratsamtes, vom 17.08.2022 (wird dem Ausschuss zur Kenntnis gegeben) an den Architekten müssen jetzt noch folgende Änderungen an den Plänen und Anträge auf Befreiung vorgenommen werden.

Die für das gemeindliche Einvernehmen relevanten Punkte:

Befreiung:
Die maximal zulässige Wandhöhe talseitig ist mit 6,50 m ab bestehenden Gelände oder ab geplanten Gelände bis zu einer Auffüllung von 1,50 m festgesetzt. Die geplanten Zwerchhäuser überschreiten die maximal zulässige Wandhöhe um ca. 1,50 m.

Befreiung:
Überschreitung der Baugrenze durch die Terrasse.

Befreiung:
Vom erforderlichen Stauraum.

Befreiung:
Überschreitung GRZ von 0,50 auf 0,55.

Plandarstellung:
Der geplante Carport ist Abstandsflächenpflichtig, Abstandsflächen in den Plänen nachweisen.

Plandarstellung:
Stauraum vermaßen. Gemessen von der öffentlichen Verkehrsfläche bis zur Kante des Stellplatzes, welche der öffentlichen Verkehrsfläche am nächsten liegt.

Berücksichtigung:
Für das Baugrundstück ist ein Pflanzgebot für hochstämmige Bäume mit etwaiger Standortbindung zum Straßenraum festgesetzt. Sie werden darum gebeten, dies in Ihrer Planung zu berücksichtigen.

Der eingereichte Antrag auf Tektur zum Genehmigungsverfahren BG2020-544 und die notwendigen Befreiungen sollen nun verhandelt werden.


Beratung:

Folgende Änderungen wurden in den Planunterlagen vorgenommen:

- Kürzen des Gebäudes um 1 m, dadurch weniger Baugrenzenüberschreitung.
- Zugänge zu beiden Wohnungen durch Treppe von der Grundstücksgrenze abgerückt.
- Reduzierte Abmessungen des Balkons und des „Zwerchhauses“ auf der Nordseite.
- Reduzierte Dimension und Auffüllhöhe der Terrasse.
- Errichten einer PV-Anlage.

Folgende Befreiungen werden beantragt:

- Zwerchhäuser überschreiten die maximal zulässige Wandhöhe um ca.1,50 m.
- Überschreitung der Baugrenze durch die Terrasse.
- Vom erforderlichen Stauraum (erforderlich 3,0 m, geplant 1,0 m)
- Überschreitung GRZ von 0,5 auf 0,55.

Beschluss

Dem eingereichten Antrag auf Tektur zum Genehmigungsverfahren BG2020-544 und den notwendigen Befreiungen wird zugestimmt (wie auch schon in den vorangegangenen Sitzungen). 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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1.3. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2022-058; Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung Nr. BG-2014-350 für den Umbau der Kellerwohnräume zu einer Einliegerwohnung im Untergeschoss auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1381/3, Am Schindanger 26, Bebauungsplan "Frankenwarte Nord", § 30 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 11.10.2022 ö 1.3

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.


Erläuterung:

Die Bauherrin beantragt mit Schreiben vom 26.09.2022 erneut die Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung Nr. BG-2014-350.

Die Baugenehmigung vom 28.08.2014 wurde bereits zweimal verlängert (05.12.2018 und 02.12.2020) und ist somit gültig bis zum 18.10.2022.

Die Verwaltung empfiehlt dem Bau- und Umweltausschuss, der Verlängerung der Baugenehmigung zuzustimmen.

Beschluss

Mit der weiteren Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung Nr. BG-2014-350 vom 28.08.2014 für den Umbau der Kellerwohnräume zu einer Einliegerwohnung im Untergeschoss besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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1.4. Antrag auf Befreiung Nr. 2022-059; Antrag auf Befreiung von der Veränderungssperre Würzburger Straße, Ausbau des Dachgeschosses mit einer Dachgaube zur Wohnraumerweiterung, Richtung Kühbach, sowie die Vergrößerung eines Dachfensters auf dem Grundstück Fl.-Nr. 951, Würzburger Straße 2 a, §33 BauGB, Bebauungsplan in Aufstellung "Würzburger Straße, 2. Abschnitt" I Veränderungssperre nach §§ 14 und 16 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 11.10.2022 ö 1.4

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.

.


Erläuterung:

Die Grundstücksbesitzer stellen einen Antrag auf Befreiung/Ausnahme von der oben genannten Veränderungssperre.

Das Vorhaben umfasst den Ausbau des Dachgeschosses mit einer Dachgaube zur Wohnraumerweiterung, Richtung Kühbach, sowie die Vergrößerung eines Dachfensters.


Beratung:

Im räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre dürfen nach § 3
erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von baulichen Anlagen und Grundstücken, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden. 

Wenn überwiegend öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme erteilt werden.

Der Ausbau des Dachgeschosses mit einer Dachgaube zur Wohnraumerweiterung, Richtung Kühbach, sowie die Vergrößerung eines Dachfensters, wiederspricht nicht den Zielen, des sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans.

Beschluss

Eine Zustimmung auf Ausnahme und Befreiung von der Veränderungssperre wird in Aussicht gestellt.

Eine verbindliche Aussage kann erst nach Vorliegen der Bauantragsunterlagen erfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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1.5. Antrag auf Befreiung Nr. 2022-060; Antrag auf Befreiung von der Veränderungssperre Winterleitenweg / Rübezahlweg / Alte Steige, verfahrensfrei nach Art 57 BayBo, Neueindeckung und Dämmung des Daches, sowie Montage von Solar und Photovoltaik- Modulen auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1265/4, Rübezahlweg 17, § 33 BauGB, Bebauungsplan in Aufstellung "Winterleitenweg / Alte Steige / Rübezahlweg" I Veränderungssperre nach §§ 14 und 16 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 11.10.2022 ö 1.5

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.

.


Erläuterung:

Die Grundstücksbesitzer stellen einen Antrag auf Befreiung / Ausnahme von der Veränderungssperre „Winterleitenweg / Rübezahlweg / Alte Steige“ für das Gebäude im Rübezahlweg 17, Fl.-Nr. 1265/4.
Das Vorhaben umfasst die Neueindeckung und Dämmung des Daches, sowie Montage von Solar und Photovoltaik – Modulen.
Die Maßnahme ist verfahrensfrei nach Art. 57 BayBO.

Beratung:

Im räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre dürfen nach § 3 erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von baulichen Anlagen und Grundstücken, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden. 

Wenn überwiegend öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme erteilt werden.

Das Dach neu einzudecken wiederspricht nicht den Zielen, des sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans.

Beschluss

Dem Antrag auf Ausnahme und Befreiung von der Veränderungssperre wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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1.6. Antrag auf isolierte Befreiung Nr. 2022-056; Errichtung einer geschlossenen Holzeinfriedung auf dem Grundstück Fl.-Nr. 3400/1, Am Ziegelbaum 11, Bebauungsplan "Am Ziegelbaum", § 30 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 11.10.2022 ö 1.6

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.

.

Erläuterung:

Der Bauherr beantragt eine isolierte Befreiung vom rechtsgültigen Bebauungsplan „Am Ziegelbaum“ über Errichtung einer geschlossenen Einfriedung zum rückwärtigen, talseitigen Grundstück Fl.-Nr. 3413/4. Die Einfriedung soll aus Holz anstatt zulässig Maschendraht und mit einer Höhe von 2,0 m anstatt zulässig 1,30 m errichtet werden. 


Beratung:

Gem. Bebauungsplan unter Ziffer 5 sind folgende Einfriedungen zulässig:


Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:

- Der Nachbar von Fl.-Nr. 3413/4 hat seine Zustimmung verweigert.
- Nach BayBO Art. 57 sind Einfriedungen bis 2,0 m Höhe verfahrensfrei.
- Die Feststellung in der Begründung des Antragstellers, dass Holzeinfriedungen mit 2,0 m Höhe in der umliegenden Bebauung bereits prägend sind, kann aus Sicht der Verwaltung nicht bestätigt werden. Im Quartier sind bis auf eine Ausnahme keinerlei solcher Anlagen vorzufinden.
- Die präsentierten Bilder zitieren Anlagen, welche hauptsächlich in Gebieten des § 34 BauGB sowie anderen Bebauungsplänen unterworfen sind.

Für eine Zaunanlage straßenseitig an der Straße „Am Ziegelbaum“ wurde in der Bau- und Umweltausschusssitzung am 11.12.2018 nachträglich eine isolierte Befreiung gewährt. Die Anlage ist 1,80 m hoch und besteht aus grauen WPC Dielen und Pfosten aus Aluminium.

Beschluss

Der isolierten Befreiung für die Errichtung einer 2,0 m hohen Einfriedung zum rückwärtigen, talseitigen Grundstück Fl.-Nr. 3413/4 wird nicht zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 3

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1.7. Antrag auf Vorbescheid Nr. 2022-061; Energetische Sanierung und Anbau an dem Reihenendhaus auf dem Grundstück Fl.-Nr. 616/13, Hans-Sachs-Straße 116, Bebauungsplan "Forstäcker", § 30 BauGB, Gestaltungssatzung B-Pläne "Forstäcker - Hexenbruch"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 11.10.2022 ö 1.7

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.

.


Erläuterung:

Die Eigentümerin des Grundstückes Fl.-Nr. 616/13 stellt einen Antrag auf Vorbescheid für eine Energetische Sanierung des Hauses und einen Anbau (Wohnraumerweiterung im EG mit Dachterrasse). Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Forstäcker“ sowie der Gestaltungssatzung B-Pläne „Forstäcker + Hexenbruch“.


Beratung:

Bei der Überprüfung des Antrages wurde Folgendes festgestellt:

1.   Zwei von drei beteiligten Nachbarn haben ihre Zustimmung nicht erteilt, einer dieser Nachbarn verweigert die Unterschrift mit Anschreiben vom 28.09.2022, der zweite Nachbar mit Schreiben vom 04.10.2022 (die Schreiben werden dem Ausschuss zur Kenntnis gegeben).
2.   Der dritte Nachbar erteilt seine Zustimmung nur ohne Dachterrasse. 
3.   Inwieweit Nachbarn weiterer Grundstücke gehört werden müssen ist von der Genehmigungsbehörde festzulegen.
4.   Im Lageplan fehlt die Einzeichnung der Maßnahme mit Vermassung, Unterschriften des Bauherrn und Entwurfsverfasser sowie der Nachbarn.
5.   Die geplante Baumaßnahme liegt komplett außerhalb der der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen.
6.   Zulässig sind nur zweigeschossige Gebäude, die Antragstellerin plant eingeschossig.
7.   Änderungen baurechtlich genehmigter und einheitlich ausgeführter Anlagen sind nach dem rechtskräftigen Bebauungsplan untersagt.
8.   Im Anschreiben wird eine Befreiung von der Stellplatzsatzung beantragt.
9.   Die Berechnungen zur Wohnfläche, GRZ und GFZ fehlen.
10. Im Anschreiben wird eine Wohnfläche von ca. 131 m² angegeben
11. Die Abstandsflächen werden auf dem Grundstück nachgewiesen.

In der Voranfrage werden folgende Fragen gestellt:

1. Kann der Anbau in der geplanten Kubatur außerhalb der Baugrenzen genehmigt werden?
2. Kann von der Stellplatzsatzung auf Grund des baulichen Bestandes abgewichen werden?

Beschluss 1

Zu 1:
Dem Antrag und den erforderlichen Befreiungen wird nicht zugestimmt. Der Bau- und Umweltausschuss ist der Auffassung, dass sich die Planung nicht in die nähere Umgebung einfügt und den Grundzügen des Bebauungsplanes sowie der Gestaltungssatzung wiederspricht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Beschluss 2

Zu 2:
Einer Abweichung von der Stellplatzsatzung wird nicht zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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2. Berichte und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 11.10.2022 ö 2

Sachverhalt

Marktgemeinderätin Susanne Cimander teilt mit, dass sie festgestellt hat, dass die Beleuchtung am Parkplatz „tegut“ in den Morgenstunden sehr spät abschaltet und in den Abendstunden sehr früh einschaltet. Sie fragt nach, wer für die Beleuchtungsregelung zuständig ist.
Die Verwaltung teilt mit, dass die Schaltzeiten vom „tegut“ geregelt werden.

Marktgemeinderat Martin Benthe teilt mit, dass die Pflasterarbeiten am Kreisverkehr „Albrecht-Dürer-Straße“ sehr weit vorangegangen sind. Er erinnert an seine Anfrage zu prüfen, ob in Richtung „Albrecht-Dürer-Straße“ noch ein bis zwei Bäume mit Pflanzscheiben erstellt werden können. Er bittet nochmals um Prüfung und Rückmeldung.

Datenstand vom 13.10.2022 17:27 Uhr