Datum: 08.11.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Behandlung von Anträgen auf Vorbescheid und Baugenehmigung
1.1 Antrag auf Befreiuung Nr. 2022-064; Antrag auf Befreiung von der Veränderungssperre bzgl. der Ausführung einer Photovoltaik-Anlage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 862, Würzburger Straße 65, § 33 BauGB, Bebauungsplan in Aufstellung "Würzburger Straße, 2. Abschnitt" I Veränderungssperre nach §§ 14 und 16 BauGB
1.2 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2022-063; Umnutzung eines MFH zum Einfamilienwohnhaus, Erweiterung um eine Einliegerwohnung, 4 Dachgauben und 2 Stellplätze, sowie eine Balkonanlage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 3639, Burkardusweg 7, § 34 BauGB
1.3 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2022-065; Antrag auf Neubau einer Terassen- / Eingangsüberdachung und Garage für ein bestehendes Einfamilienhaus auf dem Grundstück Fl.-Nr. 395, Am Malbaum 3, § 34 BauGB
1.4 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2022-067; Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 3644/20, St.-Bruno-Straße 15a, § 34 BauGB
2 Fußgängersteg Winterleitenweg/ Karwinkel; Versetzung der Bügel und Freigabe des Radwegs
3 Berichte und Anfragen

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1. Behandlung von Anträgen auf Vorbescheid und Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 08.11.2022 ö 1
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1.1. Antrag auf Befreiuung Nr. 2022-064; Antrag auf Befreiung von der Veränderungssperre bzgl. der Ausführung einer Photovoltaik-Anlage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 862, Würzburger Straße 65, § 33 BauGB, Bebauungsplan in Aufstellung "Würzburger Straße, 2. Abschnitt" I Veränderungssperre nach §§ 14 und 16 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 08.11.2022 ö 1.1

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.

.


Erläuterung:

Die Grundstücksbesitzer stellen einen Antrag auf Befreiung / Ausnahme von der Veränderungssperre „Würzburger Straße, 2. Abschnitt“ für die Ausführung einer Photovoltaikanlage.
Die Anlage soll auf dem Dach der Garage und auf den Teilen des Vorgartens zur Ausführung kommen (siehe Skizze). Die Anlage ist verfahrensfrei.


Beratung:

Im räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre dürfen nach § 3 erhebliche oder wesentliche wertsteigernde Veränderungen von baulichen Anlagen und Grundstücken, deren Veränderungen nicht genehmigungsfrei- zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden.
Wenn überwiegend öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme erteilt werden. 

Beschluss

Dem Antrag auf Ausnahme und Befreiung von der Veränderungssperre wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Freitext nach TOP

Bei der Beratung und Abstimmung war Marktgemeinderat David Braunreuther nicht anwesend.

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1.2. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2022-063; Umnutzung eines MFH zum Einfamilienwohnhaus, Erweiterung um eine Einliegerwohnung, 4 Dachgauben und 2 Stellplätze, sowie eine Balkonanlage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 3639, Burkardusweg 7, § 34 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 08.11.2022 ö 1.2

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.




Erläuterung:

Für das bestehende 4-Familienwohnhaus wird eine Nutzungsänderung in ein Einfamilienwohnhaus mit Einliegerwohnung beantragt. Ergänzend hierzu, sollen im Dachgeschoss 4 Dachgauben errichtet werden.
Weitere Stellplätze werden nachgewiesen.


Beratung:

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:

- Der amtliche Lageplan liegt nur in Kopie vor.
- Die Entwässerungspläne nach DIN 1986 bzw. gemeindlicher Entwässerungssatzung fehlen.
- Im Jahr 1972 wurde das 4-Familienwohnhaus genehmigt.
Aus den 4 Wohneinheiten entstehen jetzt 2 Wohneinheiten mit 1 x 80,52 m² und 1 x 299,49 m².
- Die geplante GRZ 1 beträgt 0,246 und die GRZ 2 beträgt 0,514.
- Die GFZ bleibt unverändert bei 0,4963.
- Für die genehmigungsfreie Nutzung des Dachgeschosses zu Wohnraum sind auf dem Dach 4 Dachgauben mit Flachdach in der Breite von je ca. 4 m geplant.
- Zusätzlich ist im Obergeschoss ein Balkonanbau geplant.
- Nach der heute gültigen Stellplatzsatzung sind für den Antrag 6 Stellplätze erforderlich. 3 Stellplätze werden in der Garage/Carport nachgewiesen. 3 Stellplätze vor dem Gebäude. Dadurch entstehen 2 gefangenen Stellplätze. Der Bauwerber beantrag hierfür eine Abweichung von der Stellplatzsatzung.

Beschluss 1

Dem Bauantrag und der erforderlichen Befreiung von der Stellplatzsatzung wird nicht zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 3

Beschluss 2

Die Verwaltung wird ermächtigt, den Bauantrag zustimmend an die Genehmigungsbehörde, Landratsamt Würzburg, weiterzuleiten, wenn der Bauwerber den Stellplatznachweis so geführt hat, dass keine Befreiungen von der Stellplatzsatzung erforderlich sind.

Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie die der Stadtwerke Würzburg AG vom 08.11.2022 wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Freitext nach TOP

Bei der Beratung und Abstimmung war Marktgemeinderat David Braunreuther nicht anwesend.

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1.3. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2022-065; Antrag auf Neubau einer Terassen- / Eingangsüberdachung und Garage für ein bestehendes Einfamilienhaus auf dem Grundstück Fl.-Nr. 395, Am Malbaum 3, § 34 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 08.11.2022 ö 1.3

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.

.


Erläuterung:

Die Bauherrschaft hat 2015 die Sanierung sowie den Um- und Anbau des Einfamilienwohnhauses beantragt. Das Landratsamt Würzburg hat die Genehmigung am 02.11.2015 erteilt.
Die Bauherrschaft beantragt jetzt den Neubau einer Garage in der Größe 6,13 m x 9,00 m auf der Grundstücksgrenze und an der nordöstlichen Seite/Grundstücksgrenze eine Terrassen-, Hauseingangsüberdachung mit rund 42 m².

Beratung:

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:

- Der Bauwerber beantragt für die Terrassenüberdachung eine Abweichung von den Abstandsflächen.
- Separate Entwässerungspläne fehlen.
- Die geplante GRZ beträgt 0,27.
- Die GFZ bleibt unverändert.
- Die geplanten Dachneigungen betragen 1,5 bis 2 Grad.
- Die geplante Wandhöhe der Garage beträgt im Mittel 2,97 m.
- Die geplante Wandhöhe für die Terrassenüberdachung beträgt max. 2,87 m.
- Die zwei erforderlichen Stellplätze für das Wohnhaus wurden nachgewiesen.

Beschluss

Dem Bauantrag wird zugestimmt.

Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie die der Stadtwerke Würzburg AG vom 08.11.2022 wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Freitext nach TOP

Bei der Beratung und Abstimmung war Marktgemeinderat David Braunreuther nicht anwesend.

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1.4. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2022-067; Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 3644/20, St.-Bruno-Straße 15a, § 34 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 08.11.2022 ö 1.4

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.

.

Erläuterung:

Die Bauherrschaft plant auf dem Grundstück den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage. Hierzu soll ein Teil der bestehenden Doppelgarage (an der Straße) abgebrochen werden. Über diese Fläche ist dann die Zufahrt zum Grundstück geplant.

Beratung:

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:

- Der geplante Neubau besteht aus einem KG, EG und OG.
- Das Satteldach ist mit 25 Grad Dachneigung geplant.
- Die Nachbarzustimmung von Fl.-Nr. 3644/13 und 3649/6 fehlt.
- Geplant ist eine GRZ 1 mit 0,285 und eine GRZ 2 mit 0,54.
- Die geplante GFZ beträgt 0,32.
- Für die geplanten 195 m² Wohnfläche sind nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung 2 Stellplätze erforderlich. Ein Stellplatz wird über die bestehende Garage an der Straße mit einem Stauraum von 1,54 m nachgewiesen. Der zweite Stellplatz ist daneben bzw. in der neu geplanten Garage am geplanten Wohnhaus. Die Zufahrt hierfür erfolgt (bei guter Witterung, sowie für die Bautätigkeit) über eine Rampe mit 19,5 % Steigung. Für die Erstellung der Zufahrt werden L-Steine in einer Höhe von 1,0 m rechts und links der Zufahrt verbaut.

Beschluss

Der Bauantrag wird zugestimmt.

Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie die der Stadtwerke Würzburg AG vom 08.11.2022 wird hingewiesen

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Freitext nach TOP

Bei der Beratung und Abstimmung war Marktgemeinderat David Braunreuther nicht anwesend.

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2. Fußgängersteg Winterleitenweg/ Karwinkel; Versetzung der Bügel und Freigabe des Radwegs

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 08.11.2022 ö 2

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
0.6300.5141



Auf Antrag des Marktgemeinderates wurde die Verwaltung gebeten, die Versetzung der Bügel auf dem „Oberen Steg“, analog zu der bereits erfolgten Versetzung am „Unteren Steg“, zu prüfen,

Bereits vor dem versetzen der Bügel auf dem „Unteren Steg“ im März 2022, gab es regelmäßig Beschwerden bezüglich des Fahrverhaltens der Radfahrer beim Einfahren in den fließenden Verkehr. Durch die angebrachten Bügel sollte eine Barriere geschaffen werden, die dem Fahrradfahrer eine klare Unterordnung signalisiert. Dies soll vor allem dem Schutz der Fußgänger dienen. Im Zusammenhang mit der Versetzung müsste der Gehweg umgewidmet werden zu einem gemeinsamen Geh- und Radweg.

Lageplan:
Aus Sicht des Bauamtes ist unter den momentanen Gegebenheiten eine Versetzung problematisch. Aufgrund der geringen Radaufstandsflächen, des angebrachten Hochboards und des verengten Straßenraums durch die gegenüber parkenden Fahrzeuge besteht beim Einfahren in den Begegnungsverkehr ein erhöhtes Unfallrisiko. Eine Anpassung sollte daher erst im Zuge einer Sanierung und Umgestaltung des Winterleitenwegs in Betracht gezogen werden. Des Weiteren wurde diese Thematik in das Verkehrskonzept des Büro Wegner mitaufgenommen. 

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die Versetzung der Bügel auf dem „Oberen Steg“ zunächst nicht weiter zu verfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Freitext nach TOP

Bei der Beratung und Abstimmung war Marktgemeinderat David Braunreuther nicht anwesend.


Marktgemeinderat David Braunreuther nimmt ab 19.30 Uhr an der Sitzung teil.

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3. Berichte und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 08.11.2022 ö 3

Sachverhalt

Auf Anfrage von Marktgemeinderat Timo Koppitz in der Bau- und Umweltausschusssitzung vom 11.10.2022 wird der Energieverbrauch nach der Reduzierung der Wassertemperaturen bekannt gegeben.
.

Der Bau- und Umweltausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.


Marktgemeinderat Timo Koppitz fragt an, ob das Trinkwasser im Leitungsnetz der Gemeinde Höchberg zurzeit gechlort wird.
Erster Bürgermeister Alexander Knahn teilt mit, dass dies der Verwaltung nicht bekannt ist. Die Verwaltung wird jedoch bei dem Fernwasserversorgungsträger Mittelmain nachfragen.

Marktgemeinderat Martin Benthe teilt mit, dass er festgestellt hat, dass bei der Baumaßnahme „Albrecht-Dürer-Straße“ an der Ostseite eine sehr lange Strecke mit abgesenkten Bordsteinen errichtet wurde. Er fragt nach, ob dies der Planung entspricht.
Erster Bürgermeister Alexander Knahn ergänzt, dass dies die Verwaltung überprüfen wird.

Weiter teilt Marktgemeinderat Martin Benthe mit, dass er festgestellt hat, dass die Grünfläche (Rasenfläche) unterhalb der Tiefgarage vom Verbrauchermarkt „tegut“ angewachsen ist und erkundigt sich, ob zusätzlich noch Pflanzen gesetzt werden.
Die Verwaltung ergänzt, dass eine Bepflanzung der Fläche angedacht ist.

Weiter teilt Marktgemeinderat Martin Benthe mit, dass ihm aufgefallen ist, dass im Mitteilungsblatt die Rubrik „Aus dem Marktgemeinderat“ fehlt.
Erster Bürgermeister Alexander Knahn wird sich darum kümmern, dass dies unter der Rubrik „Rückblick“ dargestellt wird.

Erster Bürgermeister Alexander Knahn bittet den Bau- und Umweltausschuss um ein Meinungsbild zur Weihnachtsbeleuchtung 2022 und den damit erforderlichen Energieverbrauch von rund 1.250 kWh im Jahr.
Nach einer allgemeinen Diskussion ist man sich darüber einig, dass die Weihnachtsbeleuchtung grundsätzlich angebracht werden soll. Kleinere Reduzierungen können von der Verwaltung durchgeführt werden. Die Information sollte im Mitteilungsblatt veröffentlicht werden.

Datenstand vom 15.11.2022 08:59 Uhr