Datum: 06.12.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Behandlung von Anträgen auf Vorbescheid und Baugenehmigung
1.1 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2022-072; Errichtung von zwei Containern als Besprechungs- und Lagerraum auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1645, Kapellenweg 26, Bebauungsplan "Frankenwarte Süd", § 30 BauGB
1.2 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2022-074; Errichtung von Schulcontainern zur Teilauslagerung während der Generalsanierung der Rupert-Egenberger-Schule, für die Zeit der Bauzeit bis zum 31.08.2027 auf dem Grundstück Fl.-Nr. 472/3, Rudolf-Harbig-Platz 4, § 34 BauGB
1.3 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2022-075; Generalsanierung und Erweiterung der Rupert-Egenberger-Schule am Standort Höchberg mit Aufzug sowie Fahrradunterstellhalle und Müllabstellhäuschen, Errichtung einer PV-Anlage, Neugestaltung der Außenanlagen und Schaffung von 26 PKW-Stellpätzen mit Stützwand auf dem Grundstück Fl.-Nr. 472/3, Rudolf-Harbig-Platz 4, § 34 BauGB
1.4 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2022-076; Errichtung einer billingualen Kindertagesstätte und einer Wohnung auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1588/16, Kapellenweg 15, Bebauungsplan "Frankenwarte Süd 2. Änderung", § 30 BauGB
1.5 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2022-068; Neubau eines Nebengebäudes (Doppelgarage und Geräteraum) auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1646/3, Kapellenweg 44 b, Bebauungsplan "Frankenwarte Süd", § 30 BauGB
1.6 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2022-069; Neubau eines Nebengebäudes (bestehend aus Carport, Eingangsüberdachung und Garage) auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1646/3, Kapellenweg 44 a, Bebauungsplan "Frankenwarte Süd", § 30 BauGB
2 Maßnahmekatalog Tiefbau - Fortschreibung 2023
3 Würzburger Straße | Anlage von straßenbegleitenden Parkplätzen
4 Neugestaltung Parkplatz Albrecht-Dürer-Straße am Kreisverkehr
5 Berichte und Anfragen

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1. Behandlung von Anträgen auf Vorbescheid und Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 06.12.2022 ö 1
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1.1. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2022-072; Errichtung von zwei Containern als Besprechungs- und Lagerraum auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1645, Kapellenweg 26, Bebauungsplan "Frankenwarte Süd", § 30 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 06.12.2022 ö 1.1

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.

.


Erläuterung:

Mit Schreiben vom 09.11.2022 wurde uns mitgeteilt, dass der Turnverein Würzburg 1873 e.V. für die Fußballerabteilung einen Besprechungs- und Lagerraum benötigt. Das Raumproblem soll durch eine Containerbauweise gelöst werden. Die beiden Container sollen an der Süd-Ost-Ecke des Fußballplatzes aufgestellt werden.

Beratung:

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:

- Das Bauantragsformular, Ziffer 4, ist unvollständig ausgefüllt.
- Die Nachbarin von Fl.-Nr. 1625/1 (zurzeit in Amerika lebend) hat ihren Bruder beauftragt, für sie die Unterlagen zu unterzeichnen.
- Die geplanten Container werden außerhalb der festgesetzten Baugrenzen errichtet.

Die Verwaltung empfiehlt dem Bau- und Umweltausschuss dem Bauantrag und der erforderlichen Befreiung zuzustimmen.

Beschluss

Dem Bauantrag und der erforderlichen Befreiung für die Erstellung von Containern außerhalb der Baugrenzen wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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1.2. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2022-074; Errichtung von Schulcontainern zur Teilauslagerung während der Generalsanierung der Rupert-Egenberger-Schule, für die Zeit der Bauzeit bis zum 31.08.2027 auf dem Grundstück Fl.-Nr. 472/3, Rudolf-Harbig-Platz 4, § 34 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 06.12.2022 ö 1.2

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.

.


Erläuterung:

Der Landkreis Würzburg plant die Generalsanierung der Rupert-Egenberger-Schule für die Zeit bis zum 31.08.2027. Um den Schulalltag aufrecht zu erhalten, ist die Errichtung von Schulcontainern zur Teilauslagerung vorgesehen. Die Container werden zweigeschossig mit Flachdach erstellt, zusammen vier Klassenräume.


Beratung:

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt.

- Der Bauwerber beantragt eine Abweichung von den Abstandsflächen (Art. 6 BayBO), da es sich bei dem geplanten Bauvorhaben lediglich um eine zeitlich befristete Interimsmaßnahme für die eigentliche Sanierung des Schulgebäudes handelt. 
- Weiter beantragt der Bauwerber eine Abweichung von der Führung des Stellplatznachweises, da die Schule in Bauabschnitten saniert wird und damit keine gleichzeitige Nutzung der Klassenräume vorliegt, somit entsteht kein Mehrbedarf.
- Zusätzlich beantragt der Bauwerber noch eine Abweichung von der Barrierefreiheit für die temporäre Nutzung der Containerstellung.

Beschluss

Dem Bauantrag wird zugestimmt.

Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie die der Stadtwerke Würzburg AG vom 06.12.2022 wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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1.3. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2022-075; Generalsanierung und Erweiterung der Rupert-Egenberger-Schule am Standort Höchberg mit Aufzug sowie Fahrradunterstellhalle und Müllabstellhäuschen, Errichtung einer PV-Anlage, Neugestaltung der Außenanlagen und Schaffung von 26 PKW-Stellpätzen mit Stützwand auf dem Grundstück Fl.-Nr. 472/3, Rudolf-Harbig-Platz 4, § 34 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 06.12.2022 ö 1.3

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.

.


Erläuterung:

Der Landkreis Würzburg plant die Generalsanierung der Rupert-Egenberger-Schule am Rudolf-Harbig-Platz 4. Die Außenhülle soll hierzu energetisch saniert und eine PV-Anlage auf dem Dach errichtet werden.
Im Inneren werden einzelne Funktionseinheiten neu organisiert. Der Mittlere Verbindungsbau wird um ein Stockwerk erweitert und im Süd-Westlichen Bereich ein außenliegender Aufzug neu gebaut. Des Weiteren werden die Außenanlagen mit Schaffung einer Fahrradunterstellhalle, Müllhäuschen und neuen PKW Stellplätzen neu gestaltet.


Beratung:

Die Nachbarn haben dem Bauvorhaben zugestimmt. 
Die formale Zustimmung des Marktes Höchberg steht noch aus.
Gem. Baugenehmigung von 27.06.1969 sind 10 PKW Stellplätze nachzuweisen. Im nunmehr vorliegenden Bauantrag sollen insgesamt 26 Stellplätze errichtet werden, 2 Stück hiervon für Menschen mit Behinderung.

In der neuen Planung ist die Anzahl der Klassenzimmer und Fachräume identisch mit der Genehmigung von 1969. Somit wären wie im Stellplatznachweis angeführt keine zusätzlichen Stellplätze notwendig (Bestandsschutz). Der Markt Höchberg begrüßt jedoch die Schaffung von zusätzlichen Stellplätzen für PKW und Fahrräder.

Die Abstandsfläche der neue Fahrradunterstellhalle kommt geringfügig auf dem gemeindlichen Grundstück Fl.-Nr. 472/2, Mittelschule zum Liegen, dies ist aus Sicht der Verwaltung tolerierbar.

Teilweise überlagern sich Abstandsflächen, wir bitten das Landratsamt um Prüfung der erforderlichen Abweichungen.

Beschluss

Dem Bauantrag wird zugestimmt.

Einer Abstandsflächenübernahme auf dem Grundstück Fl.-Nr. 472/2 wird nicht zugestimmt.

Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie die der Stadtwerke Würzburg AG vom 06.12.2022 wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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1.4. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2022-076; Errichtung einer billingualen Kindertagesstätte und einer Wohnung auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1588/16, Kapellenweg 15, Bebauungsplan "Frankenwarte Süd 2. Änderung", § 30 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 06.12.2022 ö 1.4

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.

.


Erläuterung:

Der Antragsteller plant die Errichtung einer Kindertagestätte mit 2 Gruppen im Erdgeschoss, einer Wohnung im Obergeschoss sowie Funktionsräume im KG auf dem Grundstück Kapellenweg 15.
Für das Grundstück gilt der rechtskräftige B-Plan Frankenwarte Süd in der 2. Änderung vom 07.11.2022.


Beratung:

- Das Bauvorhaben entspricht den Grundzügen des Bebauungsplanes.
- Es werden gem. Stellplatzsatzung des Marktes Höchberg 6 Pkw und 5 Fahrradstellplätze errichtet. Die Stellplätze sind gemäß Stellplatzsatzung in einer Größe von mindestens 2,50 m x 5,50 m herzustellen.
- Die Entwässerungspläne fehlen und werden nachgereicht.
- Das Brandschutzkonzept wird ebenso nachgereicht.
- Die Nachbarn wurden nicht beteiligt.
- Teilweise ist in den Antragsunterlagen Hausnummer, Postleitzahl und Ort vertauscht.
- Der amtliche Lageplan liegt nur in Kopie vor.
- Nach Ziffer 2 des rechtskräftigen Bebauungsplanes ist eine traufseitige Wandhöhe im Gebäudemitte von max. 6,50 m zulässig. Das Maß ist in der Süd-/Ostansicht als auch an der Außenwand der Nord-/Westansicht eingehalten. An der zurückgesetzten Außenwand der Nord-/Westansicht beträgt die Wandhöhe ca. 8,5 m. Eventuell ist hier eine Befreiung erforderlich.

Beschluss

Dem Bauantrag und einer evtl. erforderlichen Befreiung für die Wandhöhe (im Bereich der zurückgesetzten Außenwand, von ca. 8,5 m) wird zugestimmt.

Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie die der Stadtwerke Würzburg AG vom 06.12.2022 wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 1

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1.5. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2022-068; Neubau eines Nebengebäudes (Doppelgarage und Geräteraum) auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1646/3, Kapellenweg 44 b, Bebauungsplan "Frankenwarte Süd", § 30 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 06.12.2022 ö 1.5

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.

.


Erläuterung:

Die Bauwerber planen auf der Grundstücksgrenze zur Fl.-Nr. 1646/2 den Neubau einer Doppelgarage mit Geräteraum in Flachdach-Bauweise. 


Beratung:

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:

- Die Garage ist außerhalb der Baugrenze geplant und bedarf somit einer Befreiung vom Bebauungsplan.
- Die Garage ist mit einem Stauraum von 1,51 m zum öffentlichen Verkehrsraum geplant. Nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung sind mindestens 3,0 m erforderlich. Auch hierfür ist eine Befreiung erforderlich.
- Nach der Bayerischen Bauordnung (BayBO) ist eine Grenzbebauung an einer Grundstücksgrenze von max. 9,00 m zulässig. Die Bauwerber haben bereits ein Gartenhaus in der Länge von 3,45 m und plant neu ein Nebengebäude (Doppelgarage + Geräteraum) von 8,99 m. Hierfür wird beim Landratsamt eine Abweichung vom Abstandsflächenrecht beantragt.

Beschluss

Dem Bauantrag wird nicht zugestimmt, da mit einer Abweichung von dem erforderlichen Stauraum nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung kein Einverständnis besteht.

Die Verwaltung wird ermächtigt, den Bauantrag zustimmend an die Genehmigungsbehörde, Landratsamt Würzburg, weiterzuleiten, wenn der Bauantrag so geändert wurde, dass ein Stauraum von mindestens 3,00 m entsteht.

Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie die der Stadtwerke Würzburg AG vom 06.12.2022 wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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1.6. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2022-069; Neubau eines Nebengebäudes (bestehend aus Carport, Eingangsüberdachung und Garage) auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1646/3, Kapellenweg 44 a, Bebauungsplan "Frankenwarte Süd", § 30 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 06.12.2022 ö 1.6

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.

.


Erläuterung:

Der Bauwerber plant eine Carport-Anlage und eine Eingangsüberdachung zusammenhängend im Anschluss an das bestehende Wohnhaus. Zusätzlich ist eine Garage geplant.


Beratung:

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:

- Die Baumaßnahme ist teilweise außerhalb der Baugrenzen geplant. Eine Befreiung ist erforderlich.
- Der Carport ist mit einem Stauraum von 1,02 m zur Straße geplant. Eine Befreiung von der Stellplatzsatzung ist erforderlich.
- Der amtliche Lageplan liegt nur in Kopie vor.

Beschluss

Dem Bauantrag wird nicht zugestimmt, da mit einer Abweichung von dem erforderlichen Stauraum nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung kein Einverständnis besteht.

Die Verwaltung wird ermächtigt, den Bauantrag zustimmend an die Genehmigungsbehörde, Landratsamt Würzburg, weiterzuleiten, wenn der Bauantrag so geändert wurde, dass ein Stauraum von mindestens 3,00 m entsteht.

Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie die der Stadtwerke Würzburg AG vom 06.12.2022 wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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2. Maßnahmekatalog Tiefbau - Fortschreibung 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 06.12.2022 ö 2

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart


Im Januar 2017 hat der Marktgemeinderat in seiner Sitzung einen Maßnahmenkatalog für kommende Tiefbaumaßnahmen festgelegt.
Dieser soll, wie beschlossen, jährlich evaluiert werden und für die anstehenden Haushaltsberatungen fortgeschrieben werden.

Von der Verwaltung wird der aktualisierte Maßnahmenkatalog dem Bau- und Umweltausschuss vorgestellt. Die Präsentation wird den Fraktionen im RIS zur Kenntnisnahme zur Verfügung gestellt. Die Mittel für die geplanten Maßnahmen sind bei der Haushaltsaufstellung für das Jahr 2023 zu berücksichtigen.

Marktgemeinderätin Susanne Cimander bittet um Überprüfung und Ergänzung der Aufstellung für
- Ecke Bayernstraße/Waldstraße steht noch eine einzelne alte Straßenlampe
- der vordere Bereich der Straße „Seeweg“ fehlt
- Reparatur/Sanierung der Straße „Alleeweg“ im Bereich Haus Nr. 80 bis 90 fehlt, hier sind größere Risse in der Straßenoberfläche vorhanden.

Marktgemeinderat Marc Behl ist mit der Reihenfolge der vorgestellten Arbeiten/Maßnahmen einverstanden und bittet die Verwaltung entsprechend diese abzuarbeiten.

Marktgemeinderat Martin Benthe weist darauf hin, dass die Arbeiten nicht nur die Straßenoberfläche, sondern auch die Arbeiten unter der Straßenoberfläche (Kanalleitungen usw.) betreffen.

Der Bau- und Umweltausschuss nimmt den Maßnahmenkatalog zur Kenntnis.

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3. Würzburger Straße | Anlage von straßenbegleitenden Parkplätzen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 06.12.2022 ö 3

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
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Bereits in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 12.03.2019 wurden dem Ausschuss von der Verwaltung Möglichkeiten erläutert, um Teilbereiche der bestehenden Grün- und Pflanzflächen in der Würzburger Straße zu Parkplätzen umzubauen. Nach einer ersten groben Überplanung des Straßenbegleitgrünes wurde der Bau von ca. 17 Stellplätzen in Erwägung gezogen. Diese sollten nach Fertigstellung dann an interessierte Anwohner verpachtet werden. 

Auszug aus der Planung vom 12.03.2019:


Diese erste Grobplanung zur vorgeschlagenen Umwandlung von Grün- und Pflanzflächen wurde von der Verwaltung nun überarbeitet. Dabei hat sich gezeigt, dass sich bei der Anlage von Parkplätzen entlang der nördlichen Fahrbahnseite mit einer Mindestbreite von 2,00 Meter, die bereits jetzt schon geringe Fahrbahnbreite der Würzburger Straße unter die vorgeschriebene Mindestbreite von 6,00 m (RASt 2006) reduziert. 
Darüber hinaus ist damit zu rechnen, dass die geparkten Fahrzeuge, aufgrund der bestehenden Stützwände und Mauern am nördlichen Stellplatzrand, die Stellplatzfläche von zwei Metern überschreiten und teilweise in die Fahrbahn ragen. Hieraus ergeben sich erhebliche Behinderungen beim Begegnen der Linienbusse mit entgegenkommenden Bussen, Müllabfuhrfahrzeugen und PKW in der Fahrbahn.



Aufgrund der Unterschreitung der für die Fahrbahn verbleibenden notwendigen Mindestbreiten wird seitens der Verwaltung empfohlen, die Planungen zum Bau von Stellplätzen in der Würzburger Straße nicht weiter zu forcieren. 

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, die Planungen für die Ausweisung von Parkplätzen aufgrund fehlender Fahrbahnbreiten in der Würzburger Straße nicht weiter fortzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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4. Neugestaltung Parkplatz Albrecht-Dürer-Straße am Kreisverkehr

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 06.12.2022 ö 4

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
1.6310.9512
300.000,00 €


Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung vom 22.02.2022 die Vergabe der Tiefbauarbeiten zum „Neubau einer Kreisverkehrsanlage im Kreuzungsbereich Albrecht-Dürer-Straße / Seeweg / Waldstraße“ an die Fa. Daniel Buchinger beauftragt.

Im Zuge der Bauarbeiten für den Kreisverkehr musste der bestehende Parkplatz teilweise zurückgebaut, asphaltiert und als Bypass für den Busverkehr benutzt werden. Die verbleibenden Flächen wurden von allen auf der Baustelle tätigen Baufirmen als Baustelleneinrichtungsfläche genutzt.
Des Weiteren befindet sich die neue Kreisfahrbahn im Süden des Parkplatzes unter der Bestandshöhe der alten Kreuzung.

Aufgrund der vorgenannten Punkte hat die Verwaltung bereits zum Baubeginn mit der Planung der Umgestaltung des Parkplatzes begonnen.
 
Die Neuanlage des Parkplatzes sieht eine einspurige Umfahrung als Einbahnstraße mit Schrägparkplätzen vor. Die Oberfläche der Parkplätze wird mit versickerungsfähigem Rasenfugenpflaster hergestellt.
Gegebenenfalls könnte eine fußläufige Verbindung zum Wald hergestellt werden. Hierzu würden zwei Parkplätze entfallen.
Das anfallende Oberflächenwasser soll vor Ort mit über Entwässerungsmulden und Baumrigolen versickert werden. 
Zusätzlich wurden im Zuge der Straßenbauarbeiten für den Kreisverkehr Leerrohre im Gehweg für die Versorgung von Ladesäulen für Elektroautos vorgesehen.
Die Versorgung der Ladesäulen könnte über eine Photovoltaik Anlage über der mittleren Parkplatzreihe erfolgen. Außerdem könnte das anfallende Regenwasser auf den Kollektoren in einer Zisterne gespeichert und zur Bewässerung der umliegenden Grünflächen benutzt werden.

Aufgrund dieses Potentials und hinsichtlich der zukünftigen Nutzung von Solarenergie hat die Verwaltung die Planung einer modularen Photovoltaik Anlage beauftragt, welche einen möglichen Prototyp für die standardisierte Beplanung zukünftiger, aber auch bestehender Parkplätze darstellt.
Die datierte Planung für diese PV Anlage wird dem Marktgemeinderat in der Januar Sitzung vorgestellt.


Die Verwaltung empfiehlt vorerst, die Neugestaltung des Parkplatzes ohne Photovoltaik-Anlage im Zuge der Erstellung des „Neubau einer Kreisverkehrsanlage im Kreuzungsbereich Albrecht-Dürer-Straße / Seeweg / Waldstraße“.

Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 6, Ziffer 3 der Stellplatzsatzung, Stellplatzflächen ab 10 Kraftfahrzeug-Stellplätzen mit Bäumen und Sträuchern zu gliedern sind. Dabei ist spätestens nach jeweils fünf Stellplätzen ein mindestens 1,50 m breiter Pflanzstreifen anzulegen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die Neugestaltung des Parkplatzes gemäß der vorgelegten Planung.

Im Hinblick auf die Planung zur Überdachung der Stellplätze und der Erstellung von Photovoltaikanlagen wird von der Stellplatzsatzung abgewichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Freitext nach TOP

Marktgemeinderat Martin Benthe bittet daran zu denken, dass, sollte eine Carportlösung zur Ausführung kommen, auch eine Zisternenlösung überprüft werden sollte.

Marktgemeinderat David Braunreuther bittet um Überprüfung, ob die Zufahrt zum Parkplatz durch eine Höhenbegrenzung erfolgen sollte, da man dadurch dann evtl. das Abstellen von Booten und Wohnwagen verhindern könnte.

Marktgemeinderat Martin Guckenberger schließt sich dem an und spricht sich gegen den Bau von Wohnwagenabstellplätzen auf den Parkplatzflächen aus.

Marktgemeinderätin Susanne Cimander bittet die Produktivität der PV-Anlage in Waldnähe zu prüfen. Sollte die PV-Anlage nicht zur Ausführung kommen, bittet Sie nicht von der Stellplatzsatzung abzuweichen und die Pflanzstreifen gemäß Satzung mit Bäumen zu bepflanzen.

In Bezug auf die Beratung von Photovoltaikanlagen auf einer möglichen Carportanlage ergänzt Marktgemeinderat Walter Feineis, dass Photovoltaikanlagen in den Sommermonaten den höchsten Ertrag erzeugen.

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5. Berichte und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 06.12.2022 ö 5

Sachverhalt

Marktgemeinderat Martin Guckenberger bedankt sich bei der Verwaltung für den schönen Weihnachtsbaum auf dem Marktplatz.

Marktgemeinderätin Susanne Cimander hat festgestellt, dass das Schild an der Einfahrt zur Straße „Klinggraben“ mit dem Hinweis „Spielstraße“ sehr hoch aufgestellt ist und bittet um Überprüfung. 
Gleichzeitig weist sie darauf hin, dass ihr aufgefallen ist, dass in dem neuen Kreisverkehr sehr schnell gefahren wird. Sie bittet um Überprüfung.
Des Weiteren hat sie festgestellt, dass auf dem Schotterparkplatz gegenüber des „tegutes“ ein Anhänger eines Autohauses aufgestellt ist. Auf diesem Parkplatz ist jedoch nur das Parken von Pkw zulässig. 
Sie bittet um Überprüfung.

Marktgemeinderat Martin Benthe beglückwünscht die Verwaltung zur Bauabwicklung der Kreisverkehrsanlage „Albrecht-Dürer-Straße/Seeweg/
Waldstraße“. Die Arbeiten sind sehr zügig und professionell durchgeführt worden.

Marktgemeinderat Marc Behl hat festgestellt, dass an der Baustelle in der „Alten Steige“ die Straße teilweise aufgegraben wurde. 
Er bittet um Überprüfung.

Marktgemeinderat Karl Kieselbach teilt mit, dass in der Straße „Herrenweg“ im Bereich der Einmündung in den „Schwedenweg“ die Verkehrssicherheit durch parkende Fahrzeuge beeinträchtigt wird. Durch die parkenden Fahrzeuge ist aufgrund der Straßenführung die Sicht in den vorliegenden Straßenraum nicht mehr gegeben. 

Marktgemeinderat Marc Behl ergänzt, dass im Bereich der Ausfahrt „Bauhof/Wertstoffhof“ eine hohe Betonwand errichtet wurde und so die Ausfahrt in den öffentlichen Straßenraum erschwert wird. 
Er bittet um Überprüfung, ob hier zur Verkehrssicherheit nicht ein Spiegel angebracht werden sollte.

Datenstand vom 12.12.2022 08:55 Uhr