Datum: 24.01.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Marktgemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Straßenbeleuchtung
2 Erlass der Haushaltssatzung 2023 mit Haushaltsplan sowie Finanzplan bis 2026
3 Besetzung der Ausschüsse
4 Personalangelegenheiten; Amtsangemessene Alimentation von Beamten
5 Satzungsangelegenheiten: 3. Satzung zur Änderung der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer
6 Ausbau der Ortsdurchfahrt B8/B27 Höchberg; Errichtung einer Fußgängerquerung in Form eines Steges "Am Hessental/Klettenrain"
7 Berichte und Anfragen

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1. Straßenbeleuchtung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 24.01.2023 ö 1

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant



Vor dem Hintergrund der energiepolitischen Situation in Deutschland ist Energieeinsparung derzeit ein vieldiskutiertes Thema in den Kommunen. Aus dem Marktgemeinderat wurden bereits mehrfach Anfragen zum Thema Abschaltung der öffentlichen Beleuchtung gestellt. 

Der Bereichsleiter der Stadtwerke Würzburg für die Straßenbeleuchtung erläutert in der Sitzung ausführlich die Rechtsgrundlage und stellt die aktuellen Möglichkeiten für Energiesparmaßnahmen ausführlich dar.

Ein konkretes Angebot für die Umrüstung der dafür in Frage kommenden Straßenbeleuchtung wird von der WVV noch übersandt.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt, für die Haushaltsplanung ab 2024 Haushaltsmittel zur Umrüstung der verbleibenden Straßenbeleuchtung auf LED-Technik vorzusehen und beauftragt die Verwaltung, einen entsprechenden Maßnahmen- und Investitionsplan zu erarbeiten. Dieser wird im Zuge der Haushaltsplanungen 2024 dem Marktgemeinderat vorgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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2. Erlass der Haushaltssatzung 2023 mit Haushaltsplan sowie Finanzplan bis 2026

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 24.01.2023 ö 2

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart



Der Haushaltsentwurf 2023 wurde in der Marktgemeinderatssitzung am 22.11.2022 eingebracht und in der Sitzung am 13.12.2022 beraten. Dem Marktgemeinderat wird der Haushaltsplan mit folgenden Eckdaten zur Verabschiedung vorgelegt:

Volumen Verwaltungshaushalt
25.219.910 Euro
Volumen Vermögenshaushalt
4.301.800 Euro
Zuführung vom Verwaltungshaushalt zum 
Vermögenshaushalt
1.380.350 Euro
Investitionsrate/ freie Spitze
1.346.000 Euro
Rücklagenentnahme
1.050.250 Euro
Kreditaufnahme
0 Euro
Pro-Kopf-Verschuldung zum 31.12.2023
8,87 Euro

Die Änderungen des Haushaltsplans gegenüber dem Haushaltsentwurf sowie der Vorbericht und der endgültige Haushaltsplan 2023 sowie die Anlagen hierzu können alle Mitglieder des Marktgemeinderates im RIS einsehen.                        

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt folgende Haushaltssatzung 2023 mit Haushaltsplan sowie dem Finanzplan bis 2026.

HAUSHALTSSATZUNG 

des Marktes Höchberg
 Landkreis Würzburg
für das Haushaltsjahr 2023




Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Höchberg folgende Haushaltssatzung:


§ 1 Haushaltsplan

Der beigefügte Haushaltsplan mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt.


Er schließt im Verwaltungshaushalt

in Einnahmen und Ausgaben mit
25.219.910 Euro
und im Vermögenshaushalt

in Einnahmen und Ausgaben mit
4.301.800 Euro
ab. Das gesamte Haushaltsvolumen beträgt somit
29.521.710 Euro


§ 2 Kreditaufnahmen

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen wird auf 0 Euro festgesetzt.


§ 3 Verpflichtungsermächtigung

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird festgesetzt auf 175.000 Euro.

§ 4 Realsteuerhebesätze

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

  1. für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A)                                        350 v.H.

  1. für die Grundstücke (B)                                                                                                        350 v.H.

der Steuermessbeträge.

2. Gewerbesteuer                                                                                                                                                350 v.H.
       
         der Steuermessbeträge.


§ 5 Kassenkreditermächtigung

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird festgesetzt auf 1.800.000 Euro

§ 6 Inkrafttreten

Diese Haushaltssatzung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2023 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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3. Besetzung der Ausschüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 24.01.2023 ö 3

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart



Nach der Gemeindeordnung hat die Fraktion bei der Zusammensetzung der Ausschüsse ein Vorschlagsrecht, die Bestellung anderer als der von Parteien und Wählergruppen vorgeschlagener Personen ist nicht zulässig. Die CSU Fraktion hat mit Schreiben vom 25.12.2022 eine Änderung bei der Ausschussbesetzung für den Bau- und Umweltausschuss mitgeteilt.

Bisherige Besetzung:

Mitglieder CSU:
David Braunreuther
Matthias Rüth

Stellvertreter:
1. Sarah Braunreuther
2. Marc Behl
3. Michael Schultes

Neue Ausschussbesetzung:

Mitglieder CSU:
David Braunreuther
Marc Behl

Stellvertreter:
1. Sarah Braunreuther
2. Michael Schultes
3. Matthias Rüth

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt, die Ausschussbesetzung nach dem Vorschlag der CSU Fraktion wie folgt:

Mitglieder CSU:
David Braunreuther
Marc Behl

Stellvertreter:
1. Sarah Braunreuther
2. Michael Schultes
3. Matthias Rüth

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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4. Personalangelegenheiten; Amtsangemessene Alimentation von Beamten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 24.01.2023 ö 4

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart



Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes sind alle Dienstherrn verpflichtet, ihre Beamten angemessen zu alimentieren. Die Besoldung ist danach so zu bemessen, dass den Beamten und seiner Familie ein amtsangemessener Lebensunterhalt ermöglicht wird.

Das Bundesverfassungsgericht hat in den letzten Jahren die Grundsätze der amtsangemessenen Alimentation weiter konkretisiert. Es hat dabei festgestellt, dass unter Zugrundelegung des bisherigen im Besoldungsrecht relevanten Modells der Alleinverdienerfamilie auch der Beamte in der niedrigsten Besoldungsgruppe und Stufe eine Nettoalimentation erhalten muss, die für ihn und seine Familie einen Mindestabstand von 15 Prozent zum Grundsicherungsniveau wahrt. 

Bei dieser Berechnung müssen auch regional höhere Kosten der Unterkunft berücksichtigt werden, weil auch bei Beziehern von Grundsicherungsleistungen die regional anfallenden Wohnkosten übernommen werden, soweit sie angemessen sind. 

Diese Rechtsprechung hat nicht nur Auswirkungen auf Beamte in den unteren Besoldungsgruppen. Zu den weiteren Grundsätzen des Alimentationsprinzips gehört es, dass ein angemessener Abstand zwischen den einzelnen Besoldungsgruppen gewahrt wird. Dies führt dazu, dass eine Verletzung des Mindestabstandsgebotes in den unteren Besoldungsgruppen letztlich auch zu einer Erhöhung der höheren Besoldungsgruppen führen muss.

Das bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat hat festgestellt, dass das bayerische Besoldungsrecht diese verfassungsrechtlichen Mindestanforderungen nicht erfüllt. Die Staatsregierung hat deshalb einen Gesetzentwurf zur Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile in den bayerischen Landtag eingebracht.

Durch diesen Gesetzentwurf kommt es insbesondere zu einer Neuausrichtung der familienbezogenen Besoldungsbestandteile. Die familienbezogenen Besoldungsbestandteile werden durch eine ortsbezogene Komponente ergänzt, in dem der bisherige Familienzuschlag zu einem kombinierten Orts- und Familienzuschlag weiterentwickelt wird.

Herzstück der neuen besoldungsrechtlichen Regelung ist eine ortsbezogene Komponente. Dabei ist der Beamte einer Ortsklasse zuzuordnen. Die Ortsklasse richtet sich nach der Mietstufe aus dem Wohngeldrecht. Abzustellen ist dabei auf den Hauptwohnsitz des Beamten. 

Mietstufen sind für jede Gemeinde über 10.000 Einwohner festgelegt, für kleinere Gemeinden gilt die Mietstufe des jeweiligen Landkreises. Die Ballungsraumzulage soll hingegen entfallen, da die höheren Wohnkosten im Ballungsraum München bereits im Rahmen dieser Neuregelung berücksichtigt werden.

Das Gesetz soll rückwirkend ab 1.1.2023 in Kraft treten. Eine Nachzahlung der entsprechenden Beträge sollte jedoch erst vorgenommen werden, wenn das Gesetz im bayerischen Landtag beschlossen und verkündet wurde. Der Gesetzentwurf enthält auch Tabellen für die Jahre 2020 bis 2022, da die bayerische Besoldung im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bereits seit längerer Zeit verfassungswidrig zu niedrig bemessen war. Eine Nachzahlung für die Zeiträume vor 2023 kann allerdings nur unter Voraussetzung erfolgen, dass der Beamte durch einen Rechtsbehelf im jeweiligen Kalenderjahr die Verfassungswidrigkeit der Besoldung geltend gemacht hat oder der Dienstherr einen Beschluss fasst, dass auf eine solche zeitnahe Geltendmachung der Ansprüche verzichtet wird.

Die bayerische Staatsregierung hat aber für alle Beamten des Freistaates in den Jahren 2020 bis 2022 auf die zeitnahe Geltendmachung verzichtet, so dass die Beamten des Freistaates entsprechend der im Gesetzentwurf enthaltenen Tabellen für die Jahre 2020 bis 2022 eine Nachzahlung erhalten werden. Die kommunalen Dienstherren sind an diese Entscheidung nicht gebunden. Der Bayerische Gemeindetag empfiehlt jedoch, um einen Gleichklang der kommunalen und staatlichen Beamten zu erreichen und eine Schlechterstellung der Beamten in den Gemeinden zu verhindern, den Verzicht auf die zeitnahe Geltendmachung für die Jahre 2020 bis 2022 im Gemeinderat beschließen zu lassen.

Beschluss

Der Markt Höchberg verzichtet hinsichtlich der amtsangemessenen Alimentation seiner Beamtinnen und Beamten ebenfalls auf eine zeitnahe Geltendmachung der Nachzahlungsansprüche für die Jahre 2020, 2021 und 2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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5. Satzungsangelegenheiten: 3. Satzung zur Änderung der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 24.01.2023 ö 5

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
0.9000.0220
22.000,00 €



Aufgrund Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes sind die Gemeinden berechtigt eine Steuer für das Halten von Hunden zu erheben. Der Markt Höchberg hat dies in der „Satzung für die Erhebung der Hundesteuer“ festgelegt. 

Derzeit beträgt die Hundesteuer:

für den 1. Hund 
  42,00 € 
für den 2. Hund 
  60,00 € 
für den 3. Hund und jeden weiteren
  90,00 € 
für Kampfhunde 
200,00 € 

Die Hundesteuer wurde letztmals zum 01.Januar 2020 erhöht.

Beim Markt Höchberg sind ca. 459 Hunde angemeldet. Etwa 90 % der Hundehalter haben einen Hund. Einige wenige Hundehalter haben 2 Hunde oder mehr. Aktuell gibt es im Ortsgebiet zwei Hunde, bei denen eine Eigenschaft als Kampfhund vermutet wird, jedoch durch ein vorgelegtes Gutachten keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit aufweisen konnte. In der Satzung ist jedoch festgelegt, dass diese Hunde steuerrechtlich als Kampfhunde gelten.

Die jährlichen Einnahmen beim Markt Höchberg durch die Hundesteuer liegen bei ca.  23.000,00 €.

Der Jahresbetrag für den 1. Hund liegt bei den umliegenden Gemeinden zwischen 30,00€ und 100,00 €.

Der Unterhalt der Dogstationen ist für den Bauhof mit einem Aufwand in Höhe von ca. 16.000,00 € verbunden. Hinzu kommt der personelle Aufwand der Verwaltung.

Die Verwaltung macht folgenden Vorschlag zur Erhöhung der Hundesteuer rückwirkend zum 01. Januar 2023:

für den 1. Hund
  50,00 €
für den 2. Hund
  70,00 €
für den 3. Hund und jeden weiteren
  90,00 €
für Kampfhunde
200,00 €

Durch die Erhöhung ergibt sich eine jährliche Mehreinnahme von ca.  2.000,00 €. Die Hundesteuer ist jährlich zum 01. April fällig.

Im Rahmen der Satzungsänderung ist eine weitere Neufassung bezüglich des § 4 Abs. 3 erforderlich, da dieses Vorgehen bereits angewendet wird. 

Nach ausführlicher Diskussion im Marktgemeinderat wird vorgeschlagen, die Hundesteuer für den 1. Hund wie vorgeschlagen auf 50,00 € festzusetzen, jedoch die Erhöhungen für den 2. oder 3. Hund im gleichen Umfang wie die Erhöhung für den 1. Hund vorzunehmen. Daraus ergeben sich folgende Beträge:

für den 1. Hund
   50,00 €
für den 2. Hund
   72,00 €
für den 3. Hund und jeden weiteren
 108,00 €
für Kampfhunde
 240,00 €

Über diesen Vorschlag wird als weitergehender Antrag zuerst abgestimmt.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt, die 3. Satzung zur Änderung der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer: 

Aufgrund von Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt der Markt Höchberg folgende


3. Satzung zur Änderung der 
Satzung für die Erhebung der Hundesteuer


§ 1 

Die Satzung für die Erhebung der Hundesteuer vom 29. März 2006 wird wie folgt geändert:

§ 4 Abs.3 wird wie folgt geändert: 
(3) Wurde das Halten eines Hundes für das Steuerjahr oder für ein Teil des Steuerjahres bereits in einer anderen Gemeinde der Bundesrepublik Deutschland besteuert, so ist die erhobene Steuer für das Steuerjahr abgegolten.
Mehrbeträge werden nicht erstattet.




 § 5 Abs. 1 Satz 1 erhält folgende Fassung:

  „Die Steuer beträgt 
für den ersten Hund
  50,00 €
für den zweiten Hund
  72,00 €
für den dritten Hund und jeden weiteren Hund
108,00€
für Kampfhunde
240,00 €.“

§ 2

Diese Satzung tritt rückwirkend am 01. Januar 2023 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 4

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6. Ausbau der Ortsdurchfahrt B8/B27 Höchberg; Errichtung einer Fußgängerquerung in Form eines Steges "Am Hessental/Klettenrain"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 24.01.2023 ö 6

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Keine vorhanden


In der Planfeststellung zum Ausbau der Ortsdurchfahrt B8/B27 ist neben den beiden bestehenden Fußgängerstegen noch ein weiterer Steg enthalten. Dieser dritte Fußgängersteg soll von der Straße „Am Hessental“ zum „Klettenrain“ führen. 

Der Marktgemeinderat hat sich bereits mehrmals mit der Realisierung des dritten Steges befasst. In der Sitzung am 28.07.2009 wurde beschlossen, dass der Markt Höchberg nicht beabsichtigt den Steg in den nächsten fünf Jahren zu errichten. In der Sitzung am 25.02.2014 hat sich der Marktgemeinderat eine erneute fünf Jahres Frist gesetzt, die bereits verstrichen ist.

Sollte das Projekt tatsächlich realisiert werden, hätte dies zur Folge, dass das gemeindliche Wohnhaus „Am Hessental 4“ abgerissen werden müsste. 

Aus Sicht der Verwaltung lässt sich ein aktueller, dringlicher Bedarf für den Steg weiterhin nicht erkennen. Seitens der Verwaltung wird deshalb vorgeschlagen, den Steg innerhalb den nächsten fünf Jahren nicht zu bauen. 

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt, den Fußgängersteg zwischen den Straßen „Am Hessental“ und „Klettenrain“ (Bauwerk Nr. 1 des Planfeststellungsverfahrens für die Ortsdurchfahrt der B 8/B27 Höchberg) nicht innerhalb der nächsten fünf Jahre zu errichten. 

Eine Realisierung in späteren Jahren ist, bei dann evtl. vorliegendem Bedarf, weiterhin nicht ausgeschlossen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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7. Berichte und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 24.01.2023 ö 7

Sachverhalt

Der Bürgermeister gibt bekannt, dass der Wasserverlust für das Jahr 2022 mit 7,3 Prozent festgestellt wurde, was einen äußerst guten Wert darstellt. Weiterhin macht er darauf aufmerksam, dass die gewünschte Übersicht über die Sozialwohnungen im Ortsgebiet im RIS bereitgestellt wurde.

Die Verwaltung informiert die Mitglieder des Marktgemeinderates darüber, dass aktuell die Anmietung des Schüler- und Jugendzentrums für private Feiern möglich ist. Die Verwaltung hat hierzu zusammen mit Herrn Noé und Herrn Bögelein Rahmenbedingungen ausgearbeitet.

Die Mitglieder des Marktgemeinderates werden über die Einladung der Freiwilligen Feuerwehr Höchberg zur Jahreshauptversammlung am Sonntag, den 29.1.2023 um 15.00 Uhr im Feuerwehrgerätehaus Höchberg informiert.

Auf Nachfrage von Marktgemeinderätin Susanne Cimander informiert die Verwaltung über den Informationsstand der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag auf dem Marktplatz. 

Weiterhin informiert die Verwaltung darüber, dass die Einführung der sog. Grundsteuer C für unbebaute Grundstücke in Bayern nicht möglich ist.

3. Bürgermeister Bernhard Hupp bittet darum, für die Straße Am Trieb wie in der Vergangenheit wieder ein Geländer anzubringen, da es bei Schnee und Eisglätte sehr schwierig ist, diesen steilen Bereich zu begehen.

In diesem Zusammenhang lobt Marktgemeinderat Timo Koppitz ausdrücklich die Leistung des Bauhofes im Rahmen der aktuellen Schneeglätte.

Marktgemeinderat Martin Benthe appelliert an die im Marktgemeinderat vertretenen Kreisräte im Rahmen der Beschlussfassung zur Erhöhung der Kreisumlage im Kreisrat auf die derzeitige finanzielle Situation der Kommunen im Landkreis ganz verstärkt hinzuweisen und hier eine angemessene Erhöhung der Kreisumlage anzustreben.

Datenstand vom 08.02.2023 11:46 Uhr