Datum: 21.03.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Marktgemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:05 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Jahresbericht Kulturscheune Höchberg
2 Einführung eines Informationssicherheitskonzeptes
3 Gründung eines Zweckverbandes "Interkommunale Zusammenarbeit Mainfranken"; Grundsatzbeschluss zur Mitgliedschaft und Festlegung der Überwachungsstunden in den Jahren 2024 und 2025
4 Offizielle Bezeichnung der Ernst-Keil-Schule
5 Mainlandfreizeitbad Höchberg; Anpassung der Eintrittspreise zum 1.8.2023
6 Berichte und Anfragen

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1. Jahresbericht Kulturscheune Höchberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 21.03.2023 ö 1

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart



Die Kulturmanagerin Frau Franziska Bouma gibt in der Sitzung einen Rückblick auf das Jahr 2022 und eine Vorausschau für die geplanten Veranstaltungen im Jubiläumsjahr 2023.

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2. Einführung eines Informationssicherheitskonzeptes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 21.03.2023 ö 2

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart



Aus dem Bayerischen Digitalgesetz (BayDiG) Art. 36 Sätze 1 und 2 und Art. 43 Abs. 1 ergibt sich die Anforderung für Kommunen ein Informationssicherheitskonzept (ISK) einzuführen.

In einem ISK werden die technischen und organisatorischen Strukturen zur Verarbeitung und Speicherung von Daten betrachtet und entsprechende Schwachstellen ermittelt. Daraus ergeben sich konkrete Handlungsempfehlungen zur Verbesserung des Sicherheitsniveaus. Das betrifft nicht nur Daten die über die IT verarbeitet werden, sondern auch Daten die auf Papier und im Wissen der Mitarbeiter vorhanden sind. Ein ISK muss regelmäßig überprüft und angepasst werden.

Neben den umfassenden Standards ISO 27001 und dem BSI IT Grundschutz finden im kommunalen Bereich weitere, gerade für kleinere und mittlere Kommunalverwaltungen angepasste Informationssicherheitsmanagementsysteme (ISMS), Anwendung.

Beispiele hierfür sind z.B. ISIS12/CISIS12, BSI Basisabsicherung Kommunalverwaltung sowie die Arbeitshilfe der Innovationsstiftung Bayerische Kommunen.

Das Landesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (LSI) bietet hierzu eine Erstberatung und Hilfe bei der Auswahl eines für den Markt Höchberg passenden ISMS Standard an.

Für die Einführung und Fortschreibung eines ISMS beim Markt Höchberg ist es erforderlich die Funktion des Informationssicherheitsbeauftragten (ISB) beim Markt Höchberg einzuführen. Der ISB ist zuständig für alle Belange der Informationssicherheit, berät die Behördenleitung und ist dieser idealerweise als Stabsstelle unterstellt.

Nachdem Herr Mathias Landeck die Qualifizierung zum Informationssicherheitsbeauftragten bei der BVS erfolgreich abgeschlossen hat, schlägt die Verwaltung nun vor Herrn Landeck zum ISB beim Markt Höchberg zu ernennen.

Danach erlässt der Erste Bürgermeister eine Leitlinie zur Informationssicherheit als Dienstanweisung. Aktuelles Ziel ist die Umsetzung der Arbeitshilfe der Innovationsstiftung Bayerische Kommune, welche vom Bayer. Gemeindetag und dem Bayer. Kommunalen Prüfungsverband empfohlen ist und damit verbunden der Erhalt des LSI-Siegels „Kommunale IT-Sicherheit“. Das Beratungsangebot des LSI soll angenommen werden, um die Auswahl des Standards bestätigen zu lassen.

Der Marktgemeinderat wird über den Fortschritt der Umsetzung des Informationssicherheitskonzeptes durch die Verwaltung fortlaufend informiert.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt Herrn Mathias Landeck zum Informationssicherheitsbeauftragten des Marktes Höchberg zu ernennen.  Die Verwaltung wird beauftragt, einen Standard für das Informationssicherheitskonzept in Zusammenarbeit mit dem LSI auszuwählen und das Informationssicherheitskonzept baldmöglichst einzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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3. Gründung eines Zweckverbandes "Interkommunale Zusammenarbeit Mainfranken"; Grundsatzbeschluss zur Mitgliedschaft und Festlegung der Überwachungsstunden in den Jahren 2024 und 2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 21.03.2023 ö 3

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart



Die Verkehrsüberwachung wurde mit Beschluss des Marktgemeinderates vom 26.10.2021 an die Firma RadarWacht vergeben. Der Vertrag hat eine Laufzeit von zwei Jahren beginnend ab 1.1.2022. Als Umfang wurde damals 30 Stunden/Woche für den ruhenden Verkehr, 20 Stunden/Monat für den fließenden Verkehr festgelegt. Der Vertrag endet zum 31.12.2023 mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten.

Als Fazit der bisherigen Tätigkeit ist festzustellen, dass der zugesicherte Überwachungsumfang von 20 Stunden/Monat im fließenden Verkehr annähernd erreicht wurde, während beim ruhenden Verkehr bedingt durch personelle Engpässe ein deutlicher Unterschied zur vereinbarten Leistung zu verzeichnen war.

Nach dem Beschluss des Marktgemeinderates waren monatlich ca. 130 Stunden gewünscht, vertraglich waren mindestens 120 Stunden garantiert, erreicht wurden im Durchschnitt ca. 80 Stunden. Aus Sicht der Verwaltung sind für eine angemessene Überwachung 60 Stunden monatlich ausreichend. Eine doppelte Übertragung des Verkehrsüberwachungsdienstes ist rechtlich nicht zulässig, die Kündigungsfrist kollidiert mit der beabsichtigten Gründung des Zweckverbandes im Oktober 2023. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, den Vertrag einvernehmlich zum 30.9.2023 zu kündigen, hilfsweise ordentlich zum 31.12.2023. Ziel sollte sein, Gründungsmitglied des Zweckverbandes zu werden, da sonst höhere Entgelte zu entrichten wären.

Im Herbst 2021 erfolgte durch das Landratsamt eine Abfrage zur kommunalen Verkehrsüberwachung, welche den großen Bedarf der Landkreisgemeinden zu Tage förderte. Darüber hinaus ist die Aufnahme weiterer Kommunen im Rahmen von Zweckvereinbarungen bzw. die Verlängerung von befristet genehmigten Zweckvereinbarungen im Rahmen der kommunalen Verkehrsüberwachung seitens des Landratsamtes in vielen Fällen nicht möglich. Oft übersteigt der Umfang der übernommenen Aufgaben, welche nach Art. 7 KommZG nachrangig sein müssen, den Anteil den die ausführende Kommune für sich selbst erbringt.

Im März 2022 wurden die Umfrageergebnisse und damit der große Bedarf im Rahmen einer Informationsveranstaltung vorgestellt. Es folgte die Gründung einer Arbeitsgruppe unter der Leitung von Herrn Dröse (Leiter Stabstelle Landrat), welche die Interkommunale Zusammenarbeit in der Verkehrsüberwachung rechtlich prüfen und deren Umsetzung klären sollte. An dieser Arbeitsgruppe beteiligten sich Bürgermeister, Geschäftsleiter und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Landratsamt. Als Ergebnis der Prüfung wurde der Vorschlag „Gründung eines Interkommunalen Zweckverbandes zur Verkehrsüberwachung“ weiterverfolgt. Neben dem erforderlichen Satzungsentwurf (siehe Anlage), wurde die notwendige Ausstattung, Räumlichkeiten und Umsetzung durch eine Fremdvergabe für die Dienstleistung „Außendienst“ geprüft, abgewogen und favorisiert. Es wurde ein Zeitplan entwickelt, um die Gründung des Zweckverbandes noch in 2023 zu ermöglichen. Die Aufnahme der Kontrolltätigkeit im Außendienst ist ab 1.1.2024 geplant.

Da die Aufgabe kommunale Verkehrsüberwachung nicht „doppelt“ übertragen werden darf, ist seitens der Kommune sicherzustellen, dass ggf. bestehende Verträge mit Dienstleistern und Zweckvereinbarungen zum Zeitpunkt der Gründung des Zweckverbandes „Interkommunale Zusammenarbeit Mainfranken“ beendet sind. Dies bedeutet, dass die betreffenden Verträge und Vereinbarungen rechtzeitig aufgehoben oder gekündigt werden müssen. Zu beachten ist hierbei, dass die Kündigung von Zweckvereinbarungen durch die Kommunalaufsicht geprüft, genehmigt und bekannt gemacht werden muss. Hierfür ist ausreichend Zeit einzuplanen.

Am 20.1.2023 wurden die Ergebnisse der Arbeitsgemeinschaft und der zeitliche Ablauf der Gründung des Zweckverbandes im Rahmen einer weiteren Informationsveranstaltung vorgestellt.

Zunächst soll mit einem Grundsatzbeschluss über die Mitgliedschaft im Zweckverband, die Übertragung der Aufgabe kommunale Verkehrsüberwachung und den Umfang der in 2024 und 2025 durchzuführenden Überwachungsstunden im ruhenden und fließenden Verkehr entschieden werden.

Auf Grundlage der durchgeführten Abfrage würden die Kommunen im Durchschnitt für den fließenden Verkehr 15 Stunden pro Monat und für den ruhenden Verkehr 23 Stunden pro Monat beauftragen. Nach den vorliegenden Erfahrungswerten betragen die Kosten pro Überwachungsstunde für den fließenden Verkehr rund 150 Euro und für den ruhenden Verkehr 35 Euro pro Stunde zzgl. km-Pauschale. Die jährlichen Kosten für die Geschäftsstelle sowie eigenes Personal (vier Mitarbeiter) werden auf rund 300.000 Euro geschätzt. Auf der Basis der angemeldeten Überwachungsstunden der Kommunen kann dann die Berechnung des einzubringenden Sockelbetrages erfolgen.

Sobald die Satzung finalisiert ist, ist zwingend ein weiterer Beschluss über die Zweckverbandssatzung notwendig. Erst nach anschließender Prüfung, Genehmigung und Bekanntmachung durch die Kommunalaufsicht gründet sich der Zweckverband und die konstituierende Sitzung kann durchgeführt werden. Anschließend kann auch die Ausschreibung des notwendigen Personals und Anmietung der Räumlichkeiten und somit die Betriebsaufnahme erfolgen. Weiterhin sind die Ausschreibungen und Vergaben der Dienstleistungen „Außendienst“ zu tätigen, der Haushalt des Zweckverbandes für das Haushaltsjahr 2023 aufzustellen und ggf. die übernommenen Altfälle aus zuvor gekündigten Zweckvereinbarungen oder Verträgen der Mitgliedsgemeinden abzuarbeiten.

Wenn die Interkommunale Zusammenarbeit im Rahmen des Zweckverbandes zustande kommt, hat die Regierung von Unterfranken die Möglichkeit einer Anschubfinanzierung für die Interkommunale Zusammenarbeit in Aussicht gestellt. Das Verfahren hierzu wird federführend vom Markt Reichenberg für den Zweckverband geführt und betreut werden.

Der Markt Höchberg beabsichtigt für das Jahr 2024 beim Zweckverband 60 Stunden pro Monat für den ruhenden Verkehr und 20 Stunden pro Monat für den fließenden Verkehr anzumelden. Für das Jahr 2025 werden ebenfalls 60 Stunden pro Monat für den ruhenden Verkehr und 20 Stunden pro Monat für den fließenden Verkehr angemeldet.

Nach ausführlicher Diskussion sollen vom Markt Höchberg für die Jahre 2024 und 2025 zur Überwachung des ruhenden Verkehrs 80 Stunden pro Monat gemeldet werden. Die Meldung des fließenden Verkehrs bleibt mit 20 Stunden pro Monat unverändert.

Hinsichtlich der entstehenden Kosten, der Möglichkeit des Austritts aus dem Zweckverband sowie der Gewährleistung der gemeldeten Überwachungskontingente ergeben sich offene Fragen, die von der Verwaltung noch mit dem Landratsamt Würzburg geklärt werden müssen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt die Ausführungen zur Gründung des Zweckverbandes „Interkommunale Zusammenarbeit Mainfranken“ zur Durchführung der Aufgabe kommunale Verkehrsüberwachung sowie den Entwurf der Zweckverbandssatzung mit Stand vom 30.1.2023 zur Kenntnis.

Der Marktgemeinderat bekundet grundsätzliches Interesse, dem Zweckverband „Interkommunale Zusammenarbeit Mainfranken“ bei seiner Gründung im Rahmen einer Mitgliedschaft beizutreten und die Aufgabe der kommunalen Verkehrsüberwachung für das Gemeindegebiet Höchberg zu übertragen.

Voraussichtlich werden für das Jahr 2024 ruhend 80 Stunden, fließend 20 Stunden, für das Jahr 2025 werden voraussichtlich ebenso ruhend 80 Stunden, fließend 20 Stunden angemeldet.

Die Verwaltung wird vor einer endgültigen Beschlussfassung durch den Marktgemeinderat beauftragt, mit der Firma RadarWacht hinsichtlich einer Beendigung der vertraglichen Bindung in Verhandlungen zu treten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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4. Offizielle Bezeichnung der Ernst-Keil-Schule

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 21.03.2023 ö 4

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart



Nach sehr kontroversen politischen Diskussionen beschloss der Marktgemeinderat in seiner Sitzung am 7.5.1974 den Namen „Ernst-Keil-Schule“.

Von Seiten der Schulleitung wurde vor einiger Zeit darauf aufmerksam gemacht, dass die Schule in den offiziellen Verzeichnissen nicht mit diesem Namen aufgeführt ist.

Der Sachverhalt wurde dann mit der Regierung von Unterfranken besprochen. Für die Bezeichnung von Schulen ist Artikel 29 des bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen einschlägig. Danach kann der Schule vom Schulträger mit Zustimmung des Schulwaufwandsträgers der Lehrerkonferenz des Elternbeirates und der Schülermitverantwortung neben der amtlichen Bezeichnung ein Name verliehen werden.

Dieses Verfahren wurde im Jahr 1974 nicht zu Ende geführt, deshalb ist der Schule auch nie offiziell die Bezeichnung „Ernst-Keil-Schule“ verliehen worden. Die Rektorin der Grundschule Höchberg wurde mit Schreiben vom 30.6.2022 gebeten, die entsprechenden Zustimmungen in die Wege zu leiten. Nach einer Beschlussfassung durch den Marktgemeinderat werden dann die Unterlagen an das zuständige Sachgebiet der Regierung von Unterfranken übersandt. Die Zustimmung zur Namensführung wurde seitens der Regierung von Unterfranken bereits signalisiert.

Alle erforderlichen Zustimmungen der Grundschule Höchberg wurden mit Schreiben vom 1.2.2023 vorgelegt. Danach stimmte die Lehrerkonferenz am 28.7.2022 der Namensänderung der Grundschule Höchberg in „Ernst-Keil-Grundschule“ zu. Der Elternbeirat stimmte im Nachgang zu seiner Sitzung am 10.10.2022 der Namensänderung ebenfalls zu. Eine Schülermitverwaltung besteht an der Grundschule nicht.

Beschluss

Der Grundschule Höchberg wird der Name „Ernst-Keil-Grundschule“ verliehen. Die Verwaltung wird beauftragt, das amtliche Verfahren zur Verleihung des Namens bei der Regierung von Unterfranken zu beantragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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5. Mainlandfreizeitbad Höchberg; Anpassung der Eintrittspreise zum 1.8.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 21.03.2023 ö 5

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart



Der Markt Höchberg betreibt seit 1976 das Mainlandfreizeitbad. Das Kosten-Nutzen-Verhältnis und die Entwicklung der erzielten Gesamteinnahmen über einen längeren Zeitraum wurden ausführlich in der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses am 7.10.2014 sowie in der Sitzung des Marktgemeinderates am 21.10.2014 behandelt.

Die Benutzungsgebühren wurden am 1.4.1996 um ca. 20 Prozent erhöht, bei der Euroumstellung zum 1.1.2002 wurden nur geringste Rundungen beschlossen. Eine leichte Anpassung der Eintrittspreise erfolgte mit Beschluss des Marktgemeinderates vom 22.5.2007. Durch gleichzeitig mitbeschlossene Vergünstigungen im Bereich der Familienkarten führte diese Anpassung jedoch nicht zu einer spürbaren Erhöhung der Gesamteinnahmen.

Zum 1.1.2015 wurden dann die Preise durchschnittlich um ca. 10 bis 20 Prozent erhöht, dabei wurden auch aus Sicht der Verwaltung zu starke Ermäßigungen angeglichen. Gleichzeitig wurden auch die Pauschalen für die Beckennutzung zum 1.1.2015 angepasst.

Eine erneute Anpassung der Benutzungsgebühren erfolgte dann mit Beschluss des Marktgemeinderates vom 13.12.2016 mit Wirkung zum 1.4.2017. Damals wurde die mit der Nutzung von Einzel- und Zehnerkarten verbundene Badezeit aufgehoben, die künftigen Eintrittspreise galten dann jeweils für eine Tageskarte. Diese Regelung hatte sich bei zahlreichen Bädern bereits durchgesetzt.

Zusätzlich zu den festgesetzten Gebühren wurde ein besonderer Tarif für Früh- und Spätschwimmen eingeführt. 

Die letzte Anpassung der Benutzungsgebühren erfolgte durch Beschluss des Marktgemeinderates vom 5.2.2019 zum 1.4.2019. Die Benutzungsgebühren wurden wie folgt beschlossen:


Jugendliche
Rentner/Pensionäre
Erwachsene




Tageskarte
2,70 €
3,30 €
3,70 € 






Zehner-Tageskarte
21,00 €
27,00 €
30,00 €






Jahreskarte
85,00 €
106,00 €
151,00 € 






Familienkarte


7,50 €






Früh- u. Spätschwimmer


2,70 €






Pauschale großes Becken


98,00 €






Kleines Becken


53,00 €




Im Haushaltsplan 2023 ist für den Unterabschnitt Mainlandbad ein Defizit im Verwaltungshaushalt von ca. 462.520,00 Euro vorgesehen. Die Einnahmen für Badegebühren sind mit 120.000 Euro veranschlagt, für die Beckenpauschale ist ebenfalls mit Gesamteinnahmen von 120.000 Euro zu rechnen.

Durch die kontinuierliche Anpassung der Einnahmen konnte die wirtschaftliche Situation des Mainlandbades deutlich verbessert werden. Die Einnahmen bestehend aus Eintrittsgebühren und Beckenpauschale beliefen sich z.B. im Jahr 2013 noch auf 167.486,63 Euro, stiegen dann im Jahr 2017 auf 248.018,40 Euro und erreichten im Jahr 2019 mit 289.974,80 Euro den vorläufig höchsten Stand. Die Jahre 2020, 2021 und 2022 wurden bedingt durch die Coronapandemie für eine Betrachtung nicht herangezogen. Im Haushaltsplan 2023 sind wie bereits ausgeführt Gesamteinnahmen von 240.000,00 Euro vorgesehen. Diese Steigerung der Einnahmen hat auch direkte Auswirkungen auf den Kostendeckungsgrad im Unterabschnitt Mainlandbad. Belief sich die Unterdeckung im Jahr 2013 noch auf 465.800,00 Euro, konnte diese bis zum Jahr 2019 auf 408.020,00 Euro gesenkt werden. Im Haushaltsjahr 2023 ist eine Unterdeckung von 472.520,00 Euro vorgesehen.

Die Verwaltung hat sich wiederum am Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes orientiert und schlägt eine maßvolle Erhöhung der Einrittsgebühren bzw. Beckenpauschale um ca. 10 Prozent vor.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt die Benutzungs- und Gebührenordnung für das Mainlandfreizeitbad mit Wirkung zum 1.8.2023 wie folgt neu festzulegen. Die Tarifordnung für das Mainlandfreizeitbad ist entsprechend neu zu fassen.



Jugendliche
Rentner/Pensionäre
Erwachsene




Tageskarte
3,00 €
3,60 €
4,00 € 






Zehner-Tageskarte
23,00 €
30,00 €
33,00 €






Jahreskarte
94,00 €
117,00 €
166,00 € 






Familienkarte


8,20 €






Früh- u. Spätschwimmer


3,00 €






Pauschale großes Becken


108,00 €






Kleines Becken


58,00 €




Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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6. Berichte und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 21.03.2023 ö 6

Sachverhalt

Der Bund Naturschutz OG Höchberg beabsichtigt die Patenschaft des Baches am Wiesengrund zu übernehmen. Am Bachverlauf werden in den kommenden Wochen Schwarzerlen gepflanzt, die bereits vom Bauhof bestellt sind und durch eine Pflanzaktion vom Bund Naturschutz gesetzt werden sollen. Der Bund Naturschutz kümmert sich im Anschluss, durch die schriftlich abgeschlossene Patenschaft, um die angepflanzten Bäume. 

Lageplan:



Die Verwaltung informiert die Mitglieder des Marktgemeinderates über die offensichtliche Unrichtigkeit im Entwurf der Haushaltssatzung 2023. Darauf wurde vom Landratsamt Würzburg hingewiesen. Die Zahlen hinsichtlich der Verpflichtungsermächtigungen für das Jahr 2024 wurden korrigiert. Die berichtigte Haushaltssatzung wurde bekannt gemacht. Eine nochmalige Beschlussfassung durch den Marktgemeinderat ist nach Auskunft des Landratsamtes Würzburg nicht notwendig.

Weiterhin informiert die Verwaltung über das Förderprogramm zur Fassadenbegrünung.

Auf Nachfrage von Marktgemeinderat Martin Benthe weist der 1. Bürgermeister darauf hin, dass für die Fassade der Ernst-Keil-Grundschule eine Fassadenbegrünung denkbar ist. Ein Entwurf hinsichtlich der Gestaltung der Außenflächen wird voraussichtlich im April dem Marktgemeinderat vorgestellt.

Anschließend informiert der 1. Bürgermeister über die bisherigen Beschlussfassungen und dem Nutzungskonzept für die Umgestaltung des Anwesens Hauptstraße 63.

Auf Nachfrage von Marktgemeinderat Thomas Scheder weist der 1. Bürgermeister darauf hin, dass Hinweisschilder zum Abstand von Kraftfahrzeugen zu den Radfahrern auf den Angebotsstreifen angebracht werden sollen. Die Verwaltung wird hierzu geeignete Stellen auswählen.

Auf Nachfrage von Marktgemeinderätin Susanne Cimander informiert der 1. Bürgermeister darüber, dass der Standort für den Bücherschrank am Hexenbruch gemeinsam mit dem Verschönerungsverein ausgewählt wurde, jedoch noch nachjustiert werden kann. Die Betreuung des Bücherschrankes obliegt dem Verschönerungsverein. Der Standort wird nochmals durch die Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem Verschönerungsverein geprüft. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass die Vorstellung des Themenweges durch den Verschönerungsverein ebenfalls für die Sitzung des Marktgemeinderates im April 2023 vorgesehen ist.

3. Bürgermeister Bernhard Hupp bittet um Prüfung der Anlage einer Kinderwagenspur für die Treppe Hauptstraße/Tilman-Riemenschneider-Straße. Die Verwaltung wird dies entsprechend vorbereiten.

Auf Nachfrage von Marktgemeinderat Martin Benthe zur Anlage einer Zisterne auf dem Parkplatz Albrecht-Dürer-Straße wird die Verwaltung beauftragt, dies für die Zukunft zu prüfen und im Bau- und Umweltausschuss die Kosten für die Maßnahme vorzustellen.

Ebenfalls prüft die Verwaltung die Aufstellung von Fahrradständern im Bereich der Mainlandhalle/Tegut.

Auf Nachfrage von Marktgemeinderat Martin Benthe weist der 1. Bürgermeister nochmals auf Rückmeldungen der Fraktionen zur Übernahme der Eigentümerwege hin.

Abschließend informiert die Verwaltung noch über die Möglichkeit einer Kontrolle des fließenden Verkehrs in der Albrecht-Dürer-Straße/An den Forstäckern. Nach Prüfung und Abstimmung mit der Polizei ist dort eine Kontrolle des fließenden Verkehrs möglich.

Weiterhin werden die Mitglieder des Marktgemeinderates über die aktuelle Zahl der Elektrofahrzeuge im Ortsgebiet informiert. 

Datenstand vom 14.04.2023 11:41 Uhr