Datum: 04.07.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:05 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Richtlinie für die Gewährung von freiwilligen Zuwendungen an die örtlichen Vereine und Organisationen; Antrag des Vereins "Dancing Crows Höchberg" auf Einbeziehung in die jährliche Vereinsförderung
2 Neuerlass der Richtlinien zur Budgetierung der Höchberger Mittelschule
3 Neuerlass der Richtlinien zur Budgetierung der Höchberger Grundschule
4 Vollzug des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes (BayKiBiG) - Bedarfsplanung Krippen- und Kindergartenplätze 2023
5 Berichte und Anfragen

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1. Richtlinie für die Gewährung von freiwilligen Zuwendungen an die örtlichen Vereine und Organisationen; Antrag des Vereins "Dancing Crows Höchberg" auf Einbeziehung in die jährliche Vereinsförderung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss Haupt-, Finanz- und Personalausschusssitzung 04.07.2023 ö 1

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart



Mit Schreiben vom 12.4.2023 beantragt die Vorsitzende des Vereins „Dancing Crows Höchberg“, Frau Margit Buchert-Müller, die Aufnahme in die jährliche Vereinsförderung.

Der Verein wurde am 28.3.2022 gegründet. Die nach den Richtlinien über die Vereinsförderung geforderten Grundvoraussetzungen sind nach Prüfung durch die Verwaltung erfüllt, so dass ein entsprechender Beschluss über die Aufnahme erfolgen kann. 

Beschluss

Der Haupt-, Finanz- und Personalausschuss beschließt, den Verein „Dancing Crows Höchberg“ ab 2023 in die Pauschalförderung mit aufzunehmen. Die Förderung beträgt jährlich 256,00 Euro.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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Auf Nachfrage von Marktgemeinderätin Susanne Cimander sollte die unterschiedliche Förderung im Pauschalbereich, insbesondere auch im Hinblick auf die Einstufung als kulturtragender Verein und eine damit verbundene Anpassung der Sockelbeträge bei passender Gelegenheit diskutiert werden. Zur Vorbereitung werden die aktuellen Pauschalförderbeträge im RIS bereitgestellt.

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2. Neuerlass der Richtlinien zur Budgetierung der Höchberger Mittelschule

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss Haupt-, Finanz- und Personalausschusssitzung 04.07.2023 ö 2

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart



Die Richtlinien zur Budgetierung der Mittelschule werden neu angepasst. Unter Budgetierung versteht man, dass einer Einrichtung ein bestimmtes Geldkontingent zur Bewirtschaftung überlassen wird. 

Rechtzeitig zur Aufstellung des Haushaltsplanes 2024 sollen die neuen Richtlinien in Kraft treten. Diese bilden sowohl für die Schulleitung als auch für die Gemeindeverwaltung einen verlässlichen Rahmen für die beiderseitigen Finanzplanungen. 

Grundsätzlich sind alle Aufwendungen für den laufenden Schulbetrieb aus dem Budget zu zahlen. Für den Erwerb von Vermögensgegenständen erhält die Schule ebenfalls einen Betrag im Budget zugewiesen. Zum Budget gehören keine Ausgaben, die nicht im direkten Zusammenhang mit dem Schulbetrieb bestehen, wie z.B. Gebäudeunterhalt, Betriebskosten des Schulgebäudes, Hausmeister etc.

Aufgrund der steigenden Kosten wird empfohlen, den Grundbetrag von 120 Euro je Schüler um 5 Euro auf 125 Euro zu erhöhen. 

Pro Klasse und Kalenderjahr soll ein zusätzliches Budget von 20,00 € aufgenommen werden. Dieses soll zum Ausgleich der Tätigkeiten in der Sachverwaltung verwendet werden, da zukünftig aufgrund des massiven Lehrermangels die dienstmäßigen Ausgleichsmöglichkeiten/Anrechnungsstunden auf die wenigen, zugelassenen Anrechnungsstunden zurückgeführt werden müssen. Die Bewirtschaftung des Schulvermögens gilt als Nebentätigkeit. Die mit Bewirtschaftung des Schulvermögens betrauten Mitarbeiter der Mittelschule (z.B. Sachverwaltung im Bereich Schülerbücher/Lehrmittelbücherei, Beschaffung und Verwaltung digitaler Lehr- und Lernmittel) verrichten diese Tätigkeit im engeren Sinn nicht als dienstlich vorgeschriebene Aufgabe. Da den Lehrkräften nun zum Ausgleich keine Anrechnungsstunde mehr gewährt wird, soll der Aufwand durch dieses Budget ausgeglichen werden.

Da es an der Mittelschule keine gebundenen Ganztagesklassen mehr gibt, wird der Etat hierfür rausgenommen.

Die Budgetrichtlinien sind als Anlage beigefügt. Im Haushalt sind alle zu dem Budget gehörenden Haushaltsstellen gekennzeichnet. 

Beschluss

Der Haupt-, Finanz- und Personalausschuss beschließt die Richtlinien der Höchberger Mittelschule in der vorliegenden Form. Diese treten zum 01.01.2024 in Kraft. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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3. Neuerlass der Richtlinien zur Budgetierung der Höchberger Grundschule

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss Haupt-, Finanz- und Personalausschusssitzung 04.07.2023 ö 3

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart



Die Richtlinien zur Budgetierung der Grundschule werden neu angepasst. Unter Budgetierung versteht man, dass einer Einrichtung ein bestimmtes Geldkontingent zur Bewirtschaftung überlassen wird. 

Rechtzeitig zur Aufstellung des Haushaltsplanes 2024 sollen die neuen Richtlinien in Kraft treten. Diese bilden sowohl für die Schulleitung als auch für die Gemeindeverwaltung einen verlässlichen Rahmen für die beiderseitigen Finanzplanungen. 

Grundsätzlich sind alle Aufwendungen für den laufenden Schulbetrieb aus dem Budget zu zahlen. Für den Erwerb von Vermögensgegenständen erhält die Schule ebenfalls einen Betrag im Budget zugewiesen. Zum Budget gehören keine Ausgaben, die nicht im direkten Zusammenhang mit dem Schulbetrieb bestehen, wie z.B. Gebäudeunterhalt, Betriebskosten des Schulgebäudes, Hausmeister etc.

Aufgrund der steigenden Kosten wird empfohlen, den Grundbetrag von 120 Euro je Schüler um 5 Euro auf 125 Euro zu erhöhen. 

Die Budgetrichtlinien sind als Anlage beigefügt. Im Haushalt sind alle zu dem Budget gehörenden Haushaltsstellen gekennzeichnet. 

Beschluss

Der Haupt-, Finanz- und Personalausschuss beschließt die Richtlinien zur Budgetierung der Höchberger Grundschule in der vorliegenden Form. Diese treten zum 01.01.2024 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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4. Vollzug des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes (BayKiBiG) - Bedarfsplanung Krippen- und Kindergartenplätze 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss Haupt-, Finanz- und Personalausschusssitzung 04.07.2023 ö 4

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart



Gemäß Artikel 7 des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetztes (BayKiBiG) ist der Markt Höchberg verpflichtet, einen kommunalen Bedarfsplan zu erstellen. Dieser muss regelmäßig aktualisiert werden. 

Dem Haupt-, Finanz- und Personalausschuss wird die örtliche Bedarfsplanung für das Jahr 2023 vorgestellt. Von der Verwaltung werden die Eckpunkte im Einzelnen nochmals ausführlich erläutert.

1. Bürgermeister Alexander Knahn erläutert in diesem Zusammenhang den aktuellen Sachstand bezüglich der Planung für die Pfarrei St. Matthäus und die Pfarrei St. Norbert. Die Behandlung des Tagesordnungspunktes ist für die Sitzung des Marktgemeinderates am 25.7.2023 vorgesehen.

Beschluss

Der Haupt-, Finanz- und Personalausschuss stimmt der vorgelegten örtlichen Bedarfsplanung 2023 für den Krippen- und Kindergartenbereich zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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5. Berichte und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss Haupt-, Finanz- und Personalausschusssitzung 04.07.2023 ö 5

Sachverhalt

Die Mitglieder Haupt-, Finanz- und Personalausschusses werden über die Einladung der offenen Ganztagsschule für die Theatervorführung am Sonntag um 14.00 Uhr in der Aula der Mittelschule Höchberg informiert.

Auf Nachfrage von Marktgemeinderat Walter Feineis informiert die Verwaltung über die Abgrenzung der freiwilligen Aufgaben einer Kommune.

Datenstand vom 10.07.2023 08:07 Uhr