Datum: 17.01.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Behandlung von Anträgen auf Vorbescheid und Baugenehmigung
1.1 Antrag auf Vorbescheid Nr. 2022-077; Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1044, Winterleitenweg, 2. Baureihe, §§ 34/35 BauGB, § 33 BauGB, Bebauungsplan in Aufstellung "Winterleitenweg / Alte Steige / Rübezahlweg" | Veränderungssperre nach §§ 14 und 16
1.2 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2022-071; Teilweise Rückbau der Scheune und errichten eines Anbaus mit einem Wohnraum im Erdgeschoss und je einer teilweise überdachten Terasse/Veranda im Erd- und Obergeschoss, innerhalb des Scheunenabrisses auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1112/2 bis 12, Hauptstraße 7, Sanierungsgebiet Altort, § 34 BauGB
1.3 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2022-063; Umnutzung eines MFH mit 4 Wohneinheiten zum Einfamilienwohnhaus, Erweiterung um eine Einliegerwohnung, 4 Dachgauben und 2 Stellplätze, sowie eine Balkonanlage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 3639, Burkardusweg 7, § 34 BauGB
2 Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); Widmung der Treppenanlagen Herrenweg
3 Berichte und Anfragen

zum Seitenanfang

1. Behandlung von Anträgen auf Vorbescheid und Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 17.01.2023 ö 1
zum Seitenanfang

1.1. Antrag auf Vorbescheid Nr. 2022-077; Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1044, Winterleitenweg, 2. Baureihe, §§ 34/35 BauGB, § 33 BauGB, Bebauungsplan in Aufstellung "Winterleitenweg / Alte Steige / Rübezahlweg" | Veränderungssperre nach §§ 14 und 16

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 17.01.2023 ö 1.1

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.

.

Erläuterung:

Die Bauherrschaft stellt einen Antrag auf Vorbescheid für die Bebauung des Grundstückes Fl.-Nr. 1055 mit einem Einfamilienwohnhaus, 2-geschossig mit Flachdach.

Beratung:

Gemäß Begleitschreiben vom 12.12.2022 stellt die Bauherrschaft folgende Einzelfragen:

- Ist eine Bebauung in der geplanten Geschossigkeit mit 2 Vollgeschossen genehmigungsfähig?
- Ist eine Bebauung mit Flachdach möglich?
- Ist eine Stellplatzablöse möglich? Oder gibt es eine andere Möglichkeit, da es keine Zufahrt zum Baugrundstück gibt?

Bei der weiteren Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:

Das Grundstück liegt im Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Winterleitenweg / Alte Steige / Rübezahlweg“. Danach können die gestellten Fragen wie folgt beantwortet werden:

- Im Bebauungsplanentwurf ist eine 2-geschossige Bebauung vorgesehen.
- Eine Festlegung von Dachformen und Dachneigungen ist im Bebauungsplanentwurf nicht vorgesehen. Somit ist ein Flachdach zulässig.
- Eine Stellplatzablöse wird nicht in Aussicht gestellt. Eine Bebauung des Grundstückes ist nur möglich, wenn die Bauherrschaft die komplette Erschließung nachweist.

Weiter wird darauf hingewiesen, dass im Bebauungsplanentwurf eine maximale Bautiefe vom Winterleitenweg aus von 60 m festgelegt ist. Zusätzlich wurden die Abstandflächen entgegen der BayBO talseits und bergseits auf 1 H festgesetzt.

Für das Baugrundstück besteht eine Veränderungssperre nach § 13 BauGB.

Beschluss

Eine Genehmigung/Zustimmung für ein 2-geschossiges Einfamilienwohnhaus mit Flachdach wird in Aussicht gestellt, wenn die Erschließung vom Antragsteller nachgewiesen wurde.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

1.2. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2022-071; Teilweise Rückbau der Scheune und errichten eines Anbaus mit einem Wohnraum im Erdgeschoss und je einer teilweise überdachten Terasse/Veranda im Erd- und Obergeschoss, innerhalb des Scheunenabrisses auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1112/2 bis 12, Hauptstraße 7, Sanierungsgebiet Altort, § 34 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 17.01.2023 ö 1.2

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.

.


Erläuterung:

Auf dem Grundstück 1112/5 soll ein Teil-Rückbau einer Scheune und die Errichtung eines Anbaus erfolgen. Der Zugang des Grundstückes erfolgt über die Grundstücke Fl.-Nr. 1112, 1112/3 und 1112/4. 
Das bestehende 1 ½ geschossige Gebäude mit einem Satteldach soll abgebrochen werden. Auf diese Fläche erfolgt dann ein zweigeschossiger Anbau mit Pultdach und ca. 10 Grad Dachneigung. Geplant ist im Erdgeschoss ein Wohnraum mit 25 m² und eine Terrasse mit 16,5 m². Im Obergeschoss ist eine Dachterrasse mit 25 m² geplant.

Zur Lärmminderung (B8/27) soll zwischen dem neu entstehenden Anbau auf Fl.-Nr. 1112/5 und dem bestehenden Nebengebäude Waschküche auf Fl.-Nr. 1112/4 ein überdachter Zwischenbau errichtet werden.

Die Planung wurde unserem Städteplaner, Herrn Dipl.-Ing. Bertram Wegner, zur Stellungnahme vorgelegt.


Beratung:

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:

- Die Zustimmung des Marktes Höchberg als Eigentümer des Grundstückes Fl.-Nr. 1114 fehlt.
- Der Bauwerber beantragt bei der Genehmigungsbehörde für die Grenzbebauung eine Abweichung von den erforderlichen Abstandsflächen.
- Das geplante Gebäude besteht teilweise aus Flachdach und teilweise aus einem Pultdach in Holzkonstruktion mit ca. 10 Grad Dachneigung.
- Die geplante Grenzwand zu Fl.-Nr. 1111 wird um ca. 1,50 m höher geplant wie das heute bestehende Gebäude.
- Die erforderlichen zwei Stellplätze wurden nachgewiesen.
- Die Erschließung des Baugrundstückes 1112/5 erfolgt über die Grundstücke 1112, 1112/3 und 1112/4. Die dafür grundbuchrechtliche Sicherung liegt dem Markt Höchberg nicht vor.

Die Stellungnahme des Büro Wegner vom 16.11.2022 wird dem Bau- und Umweltausschuss bekannt gegeben.

Beschluss

Dem Bauantrag wird zugestimmt.

Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie die der Stadtwerke Würzburg AG vom 17.01.2023 wird hingewiesen.

Die Baumaßnahme liegt im Sanierungsgebiet des Marktes Höchberg. Der erforderlichen Befreiung nach § 144 BauGB wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

1.3. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2022-063; Umnutzung eines MFH mit 4 Wohneinheiten zum Einfamilienwohnhaus, Erweiterung um eine Einliegerwohnung, 4 Dachgauben und 2 Stellplätze, sowie eine Balkonanlage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 3639, Burkardusweg 7, § 34 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 17.01.2023 ö 1.3

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.€




Erläuterung:

Für das bestehende 4-Familienwohnhaus wird eine Nutzungsänderung in ein Einfamilienwohnhaus mit Einliegerwohnung beantragt. Ergänzend hierzu, sollen im Dachgeschoss 4 Dachgauben errichtet werden.

Beratung:

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 08.11.2022 dem Bauantrag für eine Nutzungsänderung von einem MFH mit 4 Wohneinheiten zu einem Einfamilienwohnhaus mit Einliegerwohnung zugestimmt. Nicht zugestimmt wurde einer Stellplatzablösung, gefangenen Stellplätzen und der damit verbundenen Abweichung von der Stellplatzsatzung.

Der Bauwerber hat nach diesem Beschluss die Stellplätze neu geplant. Das Landratsamt Würzburg hat festgestellt, dass die parallel zur Straße geplanten Stellplätze nicht die nach der Stellplatzsatzung erforderliche Länge von 6,50 m aufzeigen. Möglich ist nur eine Länge von 5,50 m.

Der Bauwerber beantragt beim Markt Höchberg die hierfür erforderliche Abweichung.

Beschluss:

Der erforderlichen Abweichung von der Stellplatzsatzung wird zugestimmt

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

2. Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); Widmung der Treppenanlagen Herrenweg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 17.01.2023 ö 2

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart


Hoheitliche Aufgabe

Im Zuge der Fertigstellung der Bauarbeiten am Anwesen/Gebäude Herrenweg 3 sind die Treppenanlagen auf der Fl.-Nr. 212/1 für Fußgänger beschränkt-öffentlich zu widmen.

Ein Teil der südlichen Treppe, welcher sich auf Fl.-Nr. 248/2 befindet, ist bereits seit dem 18.08.1988 beschränkt öffentlich gewidmet.

Lageplanausschnitt:

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt gemäß Art. 6 BayStrWG die Widmung der Treppenanlagen auf der Fl.-Nr. 212/1 zu einem beschränkt-öffentlichen Weg mit Wirkung zum 01.02.2023.

Mit der Bekanntmachung der Widmung wird gleichzeitig die Eintragung in das Bestandsverzeichnis verfügt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Berichte und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 17.01.2023 ö 3

Sachverhalt

Marktgemeinderätin Susanne Cimander fragt nach, ob im Altort Grünflächen grundsätzlich gerodet werden können.
Erster Bürgermeister Alexander Knahn teilt hierzu mit, dass es in Höchberg keine Baumschutzverordnung gibt und eine Rodung zu den gesetzlich festgelegten Jahreszeiten zulässig ist.
Marktgemeinderätin Susanne Cimander regt an, bei zukünftigen Flächennutzungs- und Bebauungsplänen darüber nachzudenken, ob Festsetzungen getroffen werden sollen, die das Roden einschränken.

Weiter hat Frau Cimander festgestellt, dass im Seeweg/Allerseeweg eine Verkehrsinsel gemäß Verkehrsrundgang versetzt wurde. Die Verkehrsinsel in Nähe der Stadtgrenze soll gleichermaßen versetzt werden.
Die Verwaltung prüft die örtlichen Gegebenheiten.

Ergänzend hat Marktgemeinderätin Susanne Cimander festgestellt, dass die Schotterung im Bereich des Allerseeweges stark verschmutzt ist und die Markierung im Bereich des Seeweges/Allerseewegs teilweise ergänzt werden müssen. 
Weiterhin bittet sie weiter, dass der Fahrradweg im Bereich Bundesstraße/Leistenstraße auch von der Straßenreinigung von Laub gereinigt wird.
Die Verwaltung wird die Gegebenheiten vor Ort prüfen.

Marktgemeinderätin Susanne Cimander hat zusätzlich festgestellt, dass die Asphaltdecken im Bereich des Gehweges am Kreisel unterschiedliche Oberflächenstrukturen aufweisen.
Die Verwaltung wird die Oberflächen prüfen.

Bauamtsleiter Thomas Lang beantwortet die Fragen aus der Bau- und Umweltausschusssitzung vom 06.12.2022 wie folgt:

Das Zeichen 325 „Verkehrsberuhigter Bereich“ hängt am Klinggraben, nach Rücksprache mit dem Bauhof, so hoch, damit es vom Lieferverkehr nicht angefahren wird. Jedoch ist beabsichtigt ein Piktogramm auf die Fahrbahn zur Verdeutlichung aufbringen zu lassen.

Am Kreisverkehr fehlen bislang die Markierungen auf der Fahrbahn, die dem eine optische Fahrbahnverengung erwirken. Nach Rücksprache mit Frau Klinger sieht sie dort keine Möglichkeit eine Geschwindigkeitsmessung durchzuführen. Sie empfiehlt erstmal abwarten bis alle Markierungen angebracht sind bevor weitere Maßnahmen in Erwägung gezogen werden.

Die Firma, die den Werbeanhänger auf dem Schotterparkplatz gegenüber vom Tegut abgestellt hatte, wurde von der Verwaltung angeschrieben und um Entfernung gebeten. Dieser wurde direkt abgeholt. 

Im Bereich Schwedenweg/Herrenweg wird der Verkehrsspiegel angebracht, danach wird der Straßenraum noch einmal genau geprüft um evtl. das Halteverbot zu verlängern.

In der Alte Steige 11 befindet sich auf Höhe der Baustelle eine Abgrabung um eine Laterne herum. Im Zuge der Straßenverbreiterung nach Beendigung der Baustelle wird die Laterne nach hinten versetzt und der Straßenbelag in diesem Bereich erneuert.

Zusätzlich wird dem Bau- und Umweltausschuss die Stellungnahmen des Landratsamtes Würzburg, Schreiben vom 10.01.2023, zur Erstellung von Carports mit Photovoltaikpaneelen zur Sanierung der Rupert-Egenberger-Schule zur Kenntnis gegeben:

„…vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich Errichtung eines Carports mit Photovoltaik-Paneelen über den neu zu errichtenden Stellplätzen am südlichen Ende des Grundstücks der Rupert-Egenberger-Schule Höchberg.
Leider müssen wir Ihnen nach Abwägung aller Aspekte mitteilen, dass ein solches Bauwerk nicht wirtschaftlich und mit Nachteilen für die Schüler verbunden ist. Selbige Nachteile ergeben sich bei einer Vermietung/Verpachtung der Flächen an den Markt Höchberg zur Erstellung eines solchen Bauwerks. 
Geplant sind Stellplätze direkt an der Grundstücksgrenze auf einer Länge von rund 78 m. Diese Länge schließt eine grenznahe Bebauung des Carports aus, sodass das Carport und die Stellplätze auf der gesamten Länge um mindestens 3 m von der Grenze zurückgesetzt werden müssten. Dies hat Mehrkosten bei den Pflasterarbeiten und der Stützwand zur Folge. Außerdem erhöht sich die versiegelte Fläche um rund 230 m². Diese Fläche geht den Schülern an Grün- und Pausenfläche verloren. Zur Veranschaulichung anbei die Außenanlagenplanung, ergänzt um eine rote Fläche, die den Flächenverlust für die Schüler und die zusätzlich versiegelte Fläche darstellt.
Sicher haben Sie den Bauantragsunterlagen bereits entnommen, dass die Errichtung einer PV Anlage auf dem Schuldach geplant ist.“

Datenstand vom 08.02.2023 15:21 Uhr