Datum: 07.02.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Urban Gardening
2 Behandlung von Anträgen auf Vorbescheid und Baugenehmigung
2.1 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2023-001; Neubau eines Doppelhauses auf dem Grundstück Fl.-Nr. 444/6, Am Hessetal, § 34 BauBG
2.2 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2023-003; Änderungsantrag von einem 2-Familienhaus in ein 3-Familienhaus und Abbruch einer Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 3505, Im Graben 4a, § 34 BauGB
2.3 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2023-004; 1. Planänderung zu BG-2022-212, Verkleinerung und Grundrissänderung beider Mehrfamilienwohnhäuser auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1366, Winterleitenweg 134 + 134 a, § 33 BauGB, Bebauungsplan in Aufstellung "Winterleitenweg / Alte Steige / Rübezahlweg" | Veränderungssperre nach §§ 14 und 16 BauGB
2.4 Antrag Nr. 2023-005; Antrag auf Überbau von öffentlichem Grund; energetische Sanierung (Außendämmung) im Bereich des Gehweges vor dem Grundstück Fl.-Nr. 296, Friedrich-Ebert-Straße 38, Sanierungsgebiet Altort, § 34 BauGB
2.5 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2022-072; Errichtung von zwei Containern als Besprechungs- und Lagerraum auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1645, Kapellenweg 26, Bebauungsplan "Frankenwarte Süd", § 30 BauGB
3 Berichte und Anfragen

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1. Urban Gardening

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 07.02.2023 ö 1

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
0.5800.5165
50.000
Freiwillige Aufgabe 

Frau Zecca vom Umweltbeirat hat sich mit der Bitte um eine Fläche an die Verwaltung gewandt, auf welcher von der Bund Naturschutz Jugend, aber auch vom Umweltbeirat und allen diesbezüglich interessierten Gruppen, Projekte wie "essbare Stadt" bzw. "urban gardening" und Wildbienenhaltung initiieren werden können.

Im Rahmen des Antrags der Fraktionen Bündnis 90/ Die Grünen und SPD auf Neugestaltung des Partnerschaftsplatzes, schlägt die Verwaltung hierfür die an den Platz angrenzende Spielplatzfläche vor. Die zentrale Lage dieser Fläche im Ort ist hierbei ein sehr positiver Faktor für die oben genannten Konzeptideen. Des Weiteren weist die Fläche schon sehr gute Voraussetzungen auf, da sie eingezäunt und ringsum mit Hecken bewachsen ist. Lediglich der Oberflächenbelag, der gegenwärtig aus Kies und Schotter besteht müsste entfernt und durch Erde ersetzt werden. Dies könnte in Eigenleistung durch den Bauhof ausgeführt werden. Zudem hat Frau Zecca angeboten die Maßnahme mit einer Bürgeraktion zu unterstützen.


Frau Zecca ist in der heutigen Sitzung des Bau- und Umweltausschusses zu Gast um die Projekte vorzustellen, die Sie mit dem Umweltbeirat auf dieser Fläche realisieren möchte.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt zu, dass die Fläche des Spielplatzes am Partnerschaftsplatz für Urban Gardening zur Verfügung gestellt wird und die Verwaltung bzw. der Bauhof diese Maßnahme unterstützt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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2. Behandlung von Anträgen auf Vorbescheid und Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 07.02.2023 ö 2
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2.1. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2023-001; Neubau eines Doppelhauses auf dem Grundstück Fl.-Nr. 444/6, Am Hessetal, § 34 BauBG

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 07.02.2023 ö 2.1

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.

.


Erläuterung:

Der Bauwerber plant auf dem Baugrundstück den Neubau eines Doppelhauses (Zweifamilienwohnhaus ohne Grundstücksteilung). Das Gebäude ist mit Vollgeschossen (EG und DG) sowie einem Satteldach mit 25 Grad Dachneigung geplant.


Beratung:

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:

- Die Nachbarn haben dem Bauantrag zugestimmt.
- Die Wohnfläche beträgt je Einheit 97,54 m².
- Die GRZ I beträgt 0,35, die GRZ II 0,66.
- Die GFZ beträgt 0,72.
- Die erforderlichen vier Stellplätze wurden nachgewiesen: Zwei Stellplätze als gefangene Stellplätze. Die erforderliche Zufahrt zu einem Stellplatz und zu einem gefangenen Stellplatz wird durch eine Laterne eingeschränkt. Eine Umsetzung der Laterne ist erforderlich.
- Mit Mail vom 01.02.2023 hat der Architekt eine Alternative zur bisher vorgelegten Stellplatzplanung vorgelegt. Die Stellplätze werden danach entlang der Straße „Hessental“ mit einer Länge von 6,0 m angeordnet. Erforderlich nach der Stellplatzsatzung sind 6,50 m.
- Im Südostbereich und im Nordostbereich sind große Geländeauffüllungen bis zur Grundstücksgrenze geplant.

Die Verwaltung empfiehlt dem Bauantrag mit gefangenen Stellplätzen und den großen Geländeauffüllungen nicht zuzustimmen.

Beschluss

Dem Bauantrag und der erforderlichen Befreiung von der Stellplatzsatzung für gefangene Stellplätze sowie der hohen Geländeauffüllung wird nicht zugestimmt.
Das Vorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche die überbaut werden soll nicht in die nähere Umgebung ein.

Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie die der Stadtwerke Würzburg AG vom 07.02.2023 wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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2.2. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2023-003; Änderungsantrag von einem 2-Familienhaus in ein 3-Familienhaus und Abbruch einer Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 3505, Im Graben 4a, § 34 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 07.02.2023 ö 2.2

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.

.

Erläuterung:

Die Bauwerber planen aus dem bestehenden 2-Familienwohnhaus ein 3-Familienhaus. Hierzu soll das Dachgeschoss ausgebaut werden. Die hierfür erforderlichen Stellplätze werden nachgewiesen.


Beratung:

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:

- Die Ziffer 4 des Bauantragsformulars wurde nicht vollständig ausgefüllt.
- Die Nachbarzustimmung liegt nicht vor.
- Mit Begleitschreiben vom 25.01.2023 teilt uns der Architekt mit, dass die Nachbarn beteiligt wurden. Eine Kopie des Einlieferungsbeleges der Deutschen Post liegt dem Bauantrag bei.
- Die für das 3-Familienwohnhaus erforderlichen 6 Stellplätze wurden nachgewiesen.

Die Verwaltung empfiehlt, dem Antrag zuzustimmen.

Beschluss

Dem Bauantrag wird zugestimmt.

Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie die der Stadtwerke Würzburg AG vom 07.02.2023 wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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2.3. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2023-004; 1. Planänderung zu BG-2022-212, Verkleinerung und Grundrissänderung beider Mehrfamilienwohnhäuser auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1366, Winterleitenweg 134 + 134 a, § 33 BauGB, Bebauungsplan in Aufstellung "Winterleitenweg / Alte Steige / Rübezahlweg" | Veränderungssperre nach §§ 14 und 16 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 07.02.2023 ö 2.3

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.

.

Erläuterung:

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 19.07.2022 den Neubau von zwei Mehrfamilienwohnhäusern (Antrag Nr. 2022-041) mit sechs Wohneinheiten (je Gebäude drei Wohneinheiten) und einer Tiefgarage mit 12 Stellplätzen und zwei Außenstellplätzen auf o. g. Grundstück zugestimmt. 
Das Landratsamt Würzburg hat am 08.11.2022 den Bauantrag genehmigt.

Der Bauwerber hat umgeplant und die Häuser verkleinert.

Beratung:

Bei der Vorprüfung des heute vorliegenden Bauantrages wurde Folgendes festgestellt:

- Geplant ist wie Juli 2022 eine zweigeschossige Bebauung, die den Vorgaben des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes entspricht.


Ziele des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Winterleitenweg / Alte Steige / Rübezahlweg“

Genehmigte Planung 2022
Heutige Planung
GRZ 1
0,35
0,3
0,25
GRZ 2
0,525
0,525
0,525
GFZ
0,7
0,65
0,51


- An der Höhenentwicklung der Gebäude hat sich nach Aussage des Architekten und der vorgelegten Pläne nichts verändert.
- Erforderlich sind für das Bauvorhaben (sechs Wohnungen mal zwei Stellplätze) 12 Stellplätze. Geplant wurden 12 Stellplätze in der Tiefgarage und zwei Stellplätze im Außenbereich.
- Die Nachbarn von Fl.-Nr. 1365/1 und 1366/1 haben dem Bauantrag nicht zugestimmt.

Aufgrund der Übereinstimmung der Planunterlagen mit den Zielen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes empfiehlt die Verwaltung dem Bau- und Umweltausschuss dem Bauantrag in der vorliegenden Form zuzustimmen.

Beschluss

Dem Bauantrag wird zugestimmt.

Mit der erforderlichen Befreiung von der Veränderungssperre besteht ebenfalls Einverständnis.

Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie die der Stadtwerke Würzburg AG vom 07.02.2023 wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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2.4. Antrag Nr. 2023-005; Antrag auf Überbau von öffentlichem Grund; energetische Sanierung (Außendämmung) im Bereich des Gehweges vor dem Grundstück Fl.-Nr. 296, Friedrich-Ebert-Straße 38, Sanierungsgebiet Altort, § 34 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 07.02.2023 ö 2.4

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.

.

Erläuterung:

Der Bauwerber beabsichtigt das bestehende Wohngebäude auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. 296, Friedrich-Ebert-Straße 38 energetisch zu sanieren. Ziel des Bauherrn ist ein Effizienzhaus 55. Hierzu ist es nach Auffassung seines Architekten erforderlich, die Fassade mit 18 cm Faserdämmstoff WLG 035 zu dämmen, im Sockelbereich mit 14 cm und 2 cm Putz. Das hat zur Folge, dass der heute vorhandene Gehweg in einer Breite von 108 cm reduziert wird auf 92 cm.

Die vom Antragsteller vorgelegten Unterlagen werden dem Bau- und Umweltausschuss zur Kenntnis gegeben. Darin teilt er mit, dass bei Nachbargebäuden der Gehweg teilweise nur eine Breite von 75 cm aufweist.

Da in unmittelbarer Nähe des Anwesens ein Kindergarten besteht, empfiehlt die Verwaltung, den bereits heute sehr schmalen Gehweg nicht weiter zu reduzieren und dem Antrag auf Überbau des öffentlichen Gehweges zunächst nicht zuzustimmen.

Unser Städteplaner, Herr Dipl.-Ing. Bertram Wegner, wurde um eine Stellungnahme in Bezug auf die künftige Straßenplanung gebeten. Daraus resultierend ein evtl. Überbaurecht für den heute vorliegenden Antrag sowie auch weitere Anträge der straßenbündigen Bebauung/Außendämmung.

Für diesen evtl. Überbau des öffentlichen Grunds und Bodens wäre ein Gestattungsvertrag oder eine Besitzübergabe durchzuführen.

Die Stellungnahme unseres Städteplaners vom 06.02.2023 wird dem Bau- und Umweltausschuss bekannt gegeben.

Beschluss 1

Dem Antrag auf Überbau des öffentlichen Grunds und Bodens (im Sockelbereich um 16 cm) wird nicht zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Verwaltung wird ermächtigt, mit dem Antragsteller einen Gestattungsvertrag durchzuführen der beinhaltet, dass er im Sockelbereich ab einer Höhe von 1,40 m bis zu einer Höhe von 1,80 m über Oberkante Gehweg eine Dämmung in der Stärke von max. 4 cm und über 1,80 m Höhe die beantragte Dämmung erstellen kann.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 2

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2.5. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2022-072; Errichtung von zwei Containern als Besprechungs- und Lagerraum auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1645, Kapellenweg 26, Bebauungsplan "Frankenwarte Süd", § 30 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 07.02.2023 ö 2.5

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.

.

Erläuterung:

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 06.12.2022 dem Bauantrag und der erforderlichen Befreiung für die Erstellung von Containern außerhalb der Baugrenzen zugestimmt. 

Im Bebauungsplan „Frankenwarte Süd“ gibt es für die Grundstücke keine Festsetzung der GRZ, sondern eine Festsetzung von Geschossfläche in Angabe von Quadratmetern.

Das Landratsamt Würzburg hat bei der Prüfung des Bauantrages festgestellt, dass die für das Baugrundstück zulässige Geschossfläche von 450 m² durch den Neubau der Container überschritten wird. Der Bauwerber beantragt eine Befreiung für die Überschreitung der Geschossfläche.

Beschluss

Der erforderlichen Befreiung für die Überschreitung der Geschossfläche durch die Erstellung von zwei Containern wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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3. Berichte und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 07.02.2023 ö 3

Sachverhalt

Marktgemeinderätin Susanne Cimander fragt an, ob es einen bestimmten Grund dafür gibt, dass die Stellungnahmen, wie z.B. in der heutigen Sitzung von unserem Ortsplaner, Dipl.-Ing. Bertram Wegner, erst in der Sitzung bekannt gegeben werden.
Erster Bürgermeister Alexander Knahn erwidert hierauf, dass die Stellungnahme erst kurz vor der Sitzung einging.

Weiter fragt Frau Susanne Cimander, ob es nicht ein Interesse für das Gebäude „Eiserne Hose“ gab.
Erster Bürgermeister Alexander Knahn erwidert hierauf, dass der Markt Höchberg einen Planungsauftrag für die Umnutzungsstudie für die Alte Bücherei erteilt hat.

Ergänzend weist Marktgemeinderätin Suanne Cimander darauf hin, dass der bereits angesprochene Schaukasten am „tegut“ noch fehlt.

In Ergänzung zur letzten Bau- und Umweltausschusssitzung am 17.01.2023 bittet Frau Susanne Cimander nochmals um Prüfung, ob Grünstreifen und Grünflächen auch im Altort vor möglichen Rodungsarbeiten durch Satzung geschützt werden können.

Erster Bürgermeister Alexander Knahn informiert den Bau- und Umweltausschuss, dass das Planungskonzept von unserem Städteplaner, Dipl.-Ing. Bertram Wegner, für das Anwesen Hauptstraße 63, sowie die Genehmigungsplanung nochmals in der nächsten Marktgemeinderatssitzung vorgestellt wird.

Datenstand vom 20.02.2023 09:59 Uhr