Datum: 16.05.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Behandlung von Anträgen auf Vorbescheid und Baugenehmigung
1.1 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2023-017; sowie Antrag auf Isolierte Befreiung und Abweichung für das Aufstellen von zwei Pylonen mit beiseitig aufgesetzten Leuchtkästen auf dem Grundstück Fl.-Nr. 3170, Leibnizstraße 2, Bebauungsplan "Gewerbegebiet Südlich der B27", § 30 BauGB
1.2 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2022-053; Tektur zur Eingabeplanung für die Errichtung eines Schulerweiterungsbaus mit 10 statt 6 Klassenzimmern und Büroräumen für die Leopold-Sonnemann-Realschule in Höchberg auf dem Grundstück Fl.-Nr. 472; Rudolf-Harbig-Platz 7, § 34 BauGB
1.3 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2023-020; Abbruch des bestehenden Wohnhauses mit Neubau von zwei Mehrfamilienwohnhäusern und einer Mittelgarage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 787, Würzburger Straße 105, § 33 BauGB, Bebauungsplan in Aufstellung "Würzburger Straße, 2. Abschnitt" I Veränderungssperre nach §§ 14 und 16 BauGB
1.4 Antrag Nr. 2023-021; Verlängerung des Vorbescheids vom 02.12.2002 für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses außerhalb der Baugrenzen auf dem Grundstück Fl.-Nr. 323, Herrenweg 16, Bebauungsplan "Herrenweg", §§ 30 und 34 BauGB
2 Berichte und Anfragen

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1. Behandlung von Anträgen auf Vorbescheid und Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 16.05.2023 ö 1
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1.1. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2023-017; sowie Antrag auf Isolierte Befreiung und Abweichung für das Aufstellen von zwei Pylonen mit beiseitig aufgesetzten Leuchtkästen auf dem Grundstück Fl.-Nr. 3170, Leibnizstraße 2, Bebauungsplan "Gewerbegebiet Südlich der B27", § 30 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 16.05.2023 ö 1.1

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.




Erläuterung:

Der Bauwerber plant auf seinem Baugrundstück die Errichtung von zwei beleuchteten Werbe-Pylonen in der Größe von H 6,80 m, B 1,30 bzw. 1,70 m.

Beratung:

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:

- Der Nachbar von Fl.-Nr. 3144 hat dem Antrag zugestimmt. 
- Das Nachbargrundstück Fl.-Nr. 3170/1 ist im Eigentum des Antragstellers. 
- Der Bauwerber hat auf dem Lageplan und den Fotomontagen nicht unterzeichnet.
- Der Bauwerber beantragt eine isolierte Abweichung zur Regelung in der BayBO zu Art. 57 Abs. 12 Punkt g für die Erstellung der o. g. Werbeanlage (Abweichung Befestigung einer Werbeanlage außerhalb der bestehenden baulichen Anlage).

Die geplanten Werbeanlagen entsprechen der Werbeanlagensatzung des Marktes Höchberg vom 05.02.1998.

Der erste Pylon ist im Abstand von 2,80 m zur öffentlichen Straße geplant. Der zweite Pylon ist grundstücksbündig geplant. Beide sind außerhalb der Baugrenzen.

Beschluss 1

Dem Bauantrag und den erforderlichen Befreiungen für die Erstellung der Werbeanlagen außerhalb der Baugrenzen, straßenbündig wird nicht zugestimmt. Siehe hierzu auch Genehmigungsbescheid von 2017 sowie der Orteinsicht Bayerisches Verwaltungsgericht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Verwaltung wird ermächtigt dem Bauantrag zustimmend an die Genehmigungsbehörde weiter zu leiten, wenn die 2. Werbeanlage mind. 1,00 m von der straßenseitigen Grundstücksgrenze zurück geplant ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Freitext nach TOP

Bei der Beratung und Abstimmung war Marktgemeinderat Thomas Scheder nicht anwesend.

Marktgemeinderat Thomas Scheder nimmt ab 18.35 Uhr an der Sitzung teil.

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1.2. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2022-053; Tektur zur Eingabeplanung für die Errichtung eines Schulerweiterungsbaus mit 10 statt 6 Klassenzimmern und Büroräumen für die Leopold-Sonnemann-Realschule in Höchberg auf dem Grundstück Fl.-Nr. 472; Rudolf-Harbig-Platz 7, § 34 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 16.05.2023 ö 1.2

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.

.



Erläuterung:

Das Landratsamt Würzburg plant die Erweiterung der bestehenden Leopold-Sonnemann-Realschule durch einen freistehenden Neubau im südlichen Grundstücksbereich. Geplant waren im Herbst 2022 eine Erweiterung von 6 Klassenzimmern und Büroräumen. Diese Planung wurde geändert.
Der heute vorliegende Bauantrag beinhaltet eine Erweiterung von 10 Klassenzimmern und Büroräumen.


Beratung:

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:

- In Ziffer 4 des Bauantragsformulars zur Nachbarbeteiligung fehlt die Aussage der Nachbarzustimmung des Marktes Höchberg.
- Die Nachbarn von Fl.-Nrn. 548, 548/1, 548/2, 548/3 und 592/2 haben dem Bauantrag nicht zugestimmt
- Es wird darauf hingewiesen, dass entlang der Grundstücksgrenzen zu Fl.-Nrn. 548, 548/1 und 548/2 eine öffentliche Wasserversorgungsleitung und eine Hauptabwasserleitung liegt. Diese sind ca. 6,00 m von der Grundstücksgrenze entfernt.
- Mit dem Anbau ist eine GRZ II von 0,61 und eine GFZ von 0,80 geplant.
- Die geplante Traufhöhe zum bestehende Gelände beträgt bergseits 8,56 bis 9,76 m und talseits 10,34 m bis 15,16 m. Talseits erfolgt eine Auffüllung auf eine später sichtbare Wandhöhe von 12,39 m. Eine Gesamtansicht der geplanten Höhenabwicklung mit der bestehenden Schule fehlt.
- Die Münchner Straße hat eine Gewichtsbeschränkung von 7,5 t, auch Teile der Bayernstraße.
- Es ist eine Baustellenzufahrt über Fl.-Nr. 471/3 geplant. Das Grundstück ist nicht als Straße ausgebaut und nicht öffentlich gewidmet, somit Privatgrundstück des Marktes Höchberg.
- Nach der Baugenehmigung vom 11.05.1976, waren damals für die Realschule 20 Stellplätze erforderlich.
- Nach dem Genehmigungsbescheid vom 26.03.2008 sind für die Erweiterung, Umbau und Modernisierung (mit Bestand) 20 Stellplätze erforderlich.
- Nach der Berechnung des Architekten sind für den Bauantrag 22 Stellplätze und 66 Fahrradstellplätze erforderlich. 18 Stellplätze werden auf dem benachbarten Grundstück der Förderschule nachgewiesen. Für die geplanten 18 Stellplätze auf Fl.-Nr. 472/3 (Rupert-Egenberger-Schule) wird eine Abweichung von der Stellplatzsatzung des Marktes Höchberg beantragt, da diese weiter als 100 m entfernt sind.

Das Schreiben der Nachbarn vom 16.05.2023 und 15.05.2023 wurden dem Bau- und Umweltausschuss mit Mail vom 16.05.2023 und Tischvorlage zur Kenntnis gegeben.

Beschluss

Dem Bauantrag wird zugestimmt.

Der erforderlichen Abweichung von der Stellplatzsatzung für die Erstellung von Stellplätzen in einer Entfernung von mehr als 100 m wird zugestimmt. Die Stellplätze sind grundbuchrechtlich zu sichern.

Es wird darauf hingewiesen, dass nach Auffassung des Marktes Höchberg der für die zusätzlichen Schulklassen erforderliche Turnhallenbereich fehlt.

Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie die der Stadtwerke Würzburg AG vom 16.05.2023 wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 3

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1.3. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2023-020; Abbruch des bestehenden Wohnhauses mit Neubau von zwei Mehrfamilienwohnhäusern und einer Mittelgarage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 787, Würzburger Straße 105, § 33 BauGB, Bebauungsplan in Aufstellung "Würzburger Straße, 2. Abschnitt" I Veränderungssperre nach §§ 14 und 16 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 16.05.2023 ö 1.3

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.

.


Erläuterung:

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 16.11.2021, 15.02.2022 und 10.05.2022 bereits über eine Planung zur Bebauung des Grundstückes Fl.-Nr. 787 mit 12 Wohneinheiten beraten. 


Die Beschlussfassung erfolgte wie folgt:

Beschlussfassung vom 16.11.2021

„Der Bau- und Umweltausschuss stellt die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens für eine konkrete Bauantragstellung in Aussicht, sofern in der endgültigen Planung der Stauraum auf 5,00 m vergrößert und der Grünstreifen nur für die zwei Zufahrten zur Multiparkanlage unterbrochen wird.
Abstimmung: 10 : 0“.


Beschlussfassung vom 15.02.2022

„Dem Bauantrag wird nicht zugestimmt, da mit den umfangreichen Geländeveränderungen kein Einverständnis besteht.
Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie die der Stadtwerke Würzburg AG vom 15.02.2022 wird hingewiesen. 
Abstimmung: 10 : 0“.


Beschlussfassung vom 10.05.2022

„Dem Bauantrag wird nicht zugestimmt, da sich das Gebäude nach Art und Maß der baulichen Nutzung nicht den Zielen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Würzburger Straße, 2. Abschnitt“ entspricht.
Das gemeindliche Einvernehmen für die Erteilung einer Ausnahme von der Veränderungssperre (§ 14 Abs. 2 BauBG) wird nicht erteilt, da das geplante Vorhaben den Festsetzungen des sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes widerspricht.
Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie die der Stadtwerke Würzburg AG vom 10.05.2022 wird hingewiesen.
Abstimmung: 10 : 0“


Beratung:

Das Schreiben des Architekten vom 02.05.2023 wird dem Bau- und Umweltausschuss bekannt gegeben. Mit Datum 02.05.2023 hat der Bauwerber einen neuen Bauantrag vorgelegt. Im talseitigem Gebäude sind gemäß dem in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan 5 Wohneinheiten und im bergseitigen Gebäude 3 Wohneinheiten geplant.

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:

- Die Nachbarn von Fl.-Nrn. 791/1, 791/5 und 775 haben dem Bauantrag nicht zugestimmt.
- Das Schreiben der Nachbarn von Fl.-Nr. 791/5 und 791/1 wird dem Bau- und Umweltausschuss zur Kenntnis gegeben.
- Das Schreiben des Nachbarn von Fl.-Nr. 775 haben die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses vom Eigentümer als E-Mail bereits erhalten.
- Die erforderlichen 17 Stellplätze werden nachgewiesen. 16 Stellplätze im einem Multiparkersystem, ein Stellplatz im Vorgartenbereich, links der Zufahrt.

Gegenüberstellung der zulässigen Nutzung nach den Zielen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes, Datum 19.07.2022 und dem heute vorliegenden Bauantrag.
Ziele des in Aufstellung befindlichen B-Planes
heute vorliegender Bauantrag


Mindestgrundstücksgröße 550 m²
vorhanden 1980 m²
talseitiges Gebäude max. 5 Wohneinheiten
talseitiges Gebäude 5 Wohneinheiten
bergseitiges Gebäude max. 3 Wohneinheiten
bergseitiges Gebäude 3 Wohneinheiten
GRZ 1; 0,35
GRZ 1; 0,35
GRZ 2; 0,525
GRZ 2; 0,45
GFZ 0,7
GFZ 0,7
2 Geschosse mit zurückgesetztem 3. Geschoss
2 Geschosse mit zurückgesetztem 3. Geschoss
Abstandsflächen

berg/talseits 0,8
berg/talseits 0,8
seitlich 0,4
seitlich 0,4

Nachdem der Bauantrag den Zielen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan entspricht, empfiehlt die Bauverwaltung dem Bauantrag zuzustimmen.

Beschluss

Dem Bauantrag wird zugestimmt.

Mit der erforderlichen Befreiung von der Veränderungssperre besteht Einverständnis.

Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie die der Stadtwerke Würzburg AG vom 16.05.2023 wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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1.4. Antrag Nr. 2023-021; Verlängerung des Vorbescheids vom 02.12.2002 für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses außerhalb der Baugrenzen auf dem Grundstück Fl.-Nr. 323, Herrenweg 16, Bebauungsplan "Herrenweg", §§ 30 und 34 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 16.05.2023 ö 1.4

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.€



Erläuterung:

Der Vorbescheid vom 02.12.2002 wurde bereits mehrfach verlängert. Die letzte Verlängerung vom 11.11.2021 ist bis zum 06.12.2023 gültig.


Beratung:

Das Schreiben des Antragstellers vom 03.05.2023 wird dem Bau- und Umweltausschuss zur Kenntnis gegeben.

Beschluss

Der Verlängerung des Vorbescheids vom 02.12.2002 für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses außerhalb der Baugrenzen auf dem Grundstück Fl.-Nr. 323 (Az.: des Vorbescheides FB22-602-V-2002-111), wird zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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2. Berichte und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 16.05.2023 ö 2

Sachverhalt

Dritter Bürgermeister Bernhard Hupp teilt mit, dass er des Öfteren von Anwohnern des Ortsteils Hexenbruch auf fehlende Parkmarkierungen angesprochen wurde.
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob hier im öffentlichen Bereich zusätzliche Parkplätze eingezeichnet werden können.

Weiter fragt 3. Bürgermeister Bernhard Hupp an, ob der neue Parkplatz im Bereich der Albrecht-Dürer-Straße öffentlich ist.
Erster Bürgermeister Alexander Knahn teilt mit, dass eine Benutzung - wie vorher – vorgesehen ist. Eine Regelung oder Einschränkung ist nicht vorgesehen, kann aber jederzeit ergänzt werden (bei Bedarf).

Marktgemeinderat Martin Guckenberger teilt mit, dass in der Verlängerung des Kreisels im Ortsteil Hexenbruch ein Fußgängerüberweg entfallen ist.
Erster Bürgermeister Alexander Knahn teilt mit, dass dieser zu Gunsten der neuen Querungshilfe im Kreisverkehrsbereich entfallen ist, schlägt aber vor, die Situation nochmals im Rahmen des Verkehrskonzeptes vom Büro Wegner prüfen zu lassen.

Marktgemeinderätin Susanne Cimander teilt hierzu mit, dass sie festgestellt hat, dass die neue Querungshilfe in diesem Bereich von den Schülern genutzt wird.

Datenstand vom 23.05.2023 14:24 Uhr