Datum: 17.10.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 18:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Behandlung von Anträgen auf Vorbescheid und Baugenehmigung
1.1 Antrag auf Verlängerung des Bauvorbescheides Nr. 2023-021; Errichtung eines Zweifamilienhauses als Doppelhaus, Multiparker für vier Stellplätze auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1355, Winterleitenweg Nähe 118, § 33 BauGB, Bebauungsplan in Aufstellung "Winterleitenweg/ Alte Steige/ Rübezahlweg" I Veränderungssperre nach §§ 14 und 16 BauGB
1.2 Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung Nr. 2023-036; Verlängerung der vorübergehenden Nutzungsänderung des Pfarrheimes zur Mittagsbetreuung für die angrenzende Ernst-Keil-Schule vom 01.01.2024 bis 31.12.2026 auf dem Grundstück Fl.-Nr. 330/3, Jägerstraße 3, Sanierungsgebiet Altort, § 34 BauGB
1.3 Antrag auf Vorbescheid Nr. 2023-037; Neubau (Erweiterung) einer Wohnanlage mit Tiefgarage in Würzburg - Höchberg, Forstäcker, auf dem Grundstück Fl.-Nr. 629, Hans-Sachs-Straße, Bebauungsplan "Forstäcker - 4. Änderung", § 30 BauGB
1.4 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2023-038; Neubau eines Einfamilienhauses inkl. Garagen und Pool auf dem Grundstück Fl.-Nr. 3774/3, Schwabenäcker 10, Bebauungsplan "Mehle II", § 30 BauGB
2 Berichte und Anfragen

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1. Behandlung von Anträgen auf Vorbescheid und Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 17.10.2023 ö 1
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1.1. Antrag auf Verlängerung des Bauvorbescheides Nr. 2023-021; Errichtung eines Zweifamilienhauses als Doppelhaus, Multiparker für vier Stellplätze auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1355, Winterleitenweg Nähe 118, § 33 BauGB, Bebauungsplan in Aufstellung "Winterleitenweg/ Alte Steige/ Rübezahlweg" I Veränderungssperre nach §§ 14 und 16 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 17.10.2023 ö 1.1

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.

.

Erläuterung:

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 19.05.2020 über einen Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung eines Zweifamilienwohnhauses als Doppelhaus, Multiparker für vier Stellplätze auf oben genanntes Grundstück beraten und folgenden Beschluss gefasst:


Beschlussfassung vom 19.05.2020

„Mit der Errichtung eines Wohngebäudes mit 2 Wohnungen und der Errichtung eines Multiparkers (Doppelparker für 2 x 2 Stellplätze) gemäß Planung vom 04.05.2020 und der Errichtung von 2 Stellplätzen als Warteraum besteht Einverständnis (Beiblatt 2).
Abstimmung: 10 : 0“


Beratung:

Gemäß Schreiben des Antragstellers vom 25.08.2023 wird um eine Verlängerung der Gültigkeit des Bauvorbescheides (AZ.: FB22-602-V-2020-27) beantragt.

Die Verwaltung empfiehlt dem Bau- und Umweltausschuss dem Antrag zuzustimmen.

Beschluss

Die Verlängerung des Vorbescheids wird zugestimmt. 

Mit der erforderlichen Befreiung von der Veränderungssperre besteht Einverständnis. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Freitext nach TOP

Bei der Beratung und Abstimmung war Marktgemeinderat Walter Feineis nicht anwesend.

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1.2. Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung Nr. 2023-036; Verlängerung der vorübergehenden Nutzungsänderung des Pfarrheimes zur Mittagsbetreuung für die angrenzende Ernst-Keil-Schule vom 01.01.2024 bis 31.12.2026 auf dem Grundstück Fl.-Nr. 330/3, Jägerstraße 3, Sanierungsgebiet Altort, § 34 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 17.10.2023 ö 1.2

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.€



Erläuterung:

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 15.09.2020 dem Bauantrag für die o. g. Nutzungsänderung zugestimmt. Die Baugenehmigung ist befristet bis zum 31.12.2023.

Nachdem die Nutzungsaufnahme für den Anbau an die Ernst-Keil-Schule vorgenommen wurde ist geplant, das bestehende Schulgebäude zu sanieren. Für den geplanten Sanierungszeitraum wird die Verlängerung der Nutzungsänderung beantragt.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Antrag zu.

Die Baumaßnahme liegt im Sanierungsgebiet des Marktes Höchberg. Der erforderlichen Befreiung nach § 144 BauGB wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Freitext nach TOP

Bei der Beratung und Abstimmung war Marktgemeinderat Walter Feineis nicht anwesend.

Marktgemeinderat Walter Feineis nimmt ab 18.30 Uhr an der Sitzung teil.

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1.3. Antrag auf Vorbescheid Nr. 2023-037; Neubau (Erweiterung) einer Wohnanlage mit Tiefgarage in Würzburg - Höchberg, Forstäcker, auf dem Grundstück Fl.-Nr. 629, Hans-Sachs-Straße, Bebauungsplan "Forstäcker - 4. Änderung", § 30 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 17.10.2023 ö 1.3

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.€

.


Erläuterung:

Der Antragsteller möchte die bestehende Wohnanlage (Hochhäuser) und Tiefgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 629 erweitern. Die im Bebauungsplan von 1975 und geändert am 1978 bereits geplante Wohnanlage soll dem heutigen Standard angepasst werden. 

Beratung:

Der Bauherr stellt hierfür einen Antrag auf Vorbescheid und verschiedene Einzelfragen für die dafür erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan.

1. Wird einem Antrag auf Befreiung des Bebauungsplans von 1975 hinsichtlich der Überschreitung der GFZ von 1,2 auf 1,76, um ca. 0,56 zugestimmt? 
2. Wird einem Antrag auf Befreiung einer nicht Errichtung des im Bebauungsplan von 1975 geforderten Maschendrahtzauns zum Wald zugestimmt? 
3. Wird einem Antrag auf Befreiung der im Bebauungsplan von 1978 festgelegten Oberkante der Kellerdecke zur Oberkante fertigen Gelände von 15 cm auf 80 cm zugestimmt? 
4. Wird einem Antrag auf Befreiung der im Bebauungsplan von 1978 festgesetzten Gesamtlänge von Hausgruppen mit 100 m auf 103,5 m zugestimmt? 
5. Wird einem Antrag auf Befreiung der im Bebauungsplan von 1978 festgesetzten Baumbepflanzung zugestimmt? 
6. Wird einem Antrag auf Befreiung der im Bebauungsplan von 1978 festgesetzten Baugrenze für Tiefgaragen zugestimmt? Die Garage soll bis unter das Wohngebäude geführt werden (bestehende Tiefgarage soll erweitert werden).
7. Wird einem Antrag auf Befreiung der im Bebauungsplan von 1978 festgesetzten, gestaffelten Geschossigkeit insoweit zugestimmt, dass die Teile der höheren Gebäude auch in Bereiche mit niedrigerer Bebauung geführt werden?
8. Wird einem Antrag auf Befreiung der im Bebauungsplan von 1978 festgesetzten Baugrenze zum Wald hin mit 15,50 m, reduziert um 3,5 m, auf geplant gesamt 12,00 m zugestimmt? 
9. Wird einem Antrag auf Abweichung der Stellplatzsatzung vom 01.01.2016 hinsichtlich der Größe der Stellplätze von 2,60x5,50 m auf 2,50x5,00 m im Bereich der alten Tiefgarage (Stellplätze, die bereits damals errichtet wurden und nun gezählt werden können) zugestimmt? 
10. Wird einem Antrag auf Abweichung der Stellplatzsatzung vom 01.01.2016 hinsichtlich der geforderten 2 Stellplätze je Wohneinheit auf 1 Stellplatz je Wohneinheit zugestimmt, wenn dafür ein entsprechendes Mobilitätskonzept vorgelegt wird? Schaffung von 2 Carsharingparkplätze, 3 Stellplätze für Lastenräder mit E-Ladestation, Verbessertes Fahrradparken: 30 Stellplätze überdacht mit Lademöglichkeit. Hierzu würde ein individuelles Mobilitätskonzept erstellt werden (siehe Beispiel in der Anlage). 

Beschluss

Dem Antrag und den erforderlichen Befreiungen zu den Punkten 1-9 wird zugestimmt.

Hinsichtlich des Mobilitätskonzeptes (Frage 10) wird der Bauwerber aufgefordert, im Vorfeld zum Bauantrag dem Markt Höchberg ein Mobilitätskonzept vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 2

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1.4. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2023-038; Neubau eines Einfamilienhauses inkl. Garagen und Pool auf dem Grundstück Fl.-Nr. 3774/3, Schwabenäcker 10, Bebauungsplan "Mehle II", § 30 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 17.10.2023 ö 1.4

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.€

.


Erläuterung:

Die Bauwerber haben zwei Grundstücke im Baugebiet „MehleI II“ erworben und diese zu einem Grundstück zusammengelegt.
Die Bauwerber planen hierauf jetzt den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage und Pool.

Beratung:

Das Schreiben der Nachbarn von Fl.-Nr. 3374/4 wird dem Bau- und Umweltausschuss inhaltlich bekannt gegeben. Darin teilt der Eigentümer mit, dass aufgrund der Gebäudegröße und einer geplanten Dachneigung vom 45° eine Gebäudehöhe von 10,64 m entsteht, die weit über die Höhen der Nachbargebäude ragt und nur entsteht oder entstehen kann, da 2 Grundstücke zusammengelegt wurden.

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:

- Die zulässige GRZ 1 beträgt 0,4 und die GRZ 2 beträgt 0,6. Geplant ist eine GRZ 1 von 0,22 und eine GRZ 2 von 0,4.
- Zulässig ist eine GFZ 0,5, geplant ist eine GFZ von 0,32.
- Die zulässige Kniestockhöhe beträgt 0,5 m. Geplant sind 0,29 m.
- Bergseits ist eine Traufhöhe von 3,80 m zulässig. Geplant sind 3,635 m.
- Der Bauwerber stellt einen Antrag auf Befreiung für die geplante Wandhöhe im Bereich der Zwerchgiebel. Nach Auffassung der Bauverwaltung handelt es sich bei den Zwerchgiebeln allerdings um Gauben, die in der Dachfläche liegen und keine Befreiung benötigen.

Beschluss

Dem Bauantrag und den dafür evtl. erforderlichen Befreiungen wird zugestimmt.

Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie die der Stadtwerke Würzburg AG vom 17.10.2023 wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Freitext nach TOP

Hermann Hiller von der Verwaltung verlässt um 18.45 Uhr die Sitzung.

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2. Berichte und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 17.10.2023 ö 2

Sachverhalt

Marktgemeinderat Marc Behl fragt nach, warum die Treppenanlage zur Tilman-Riemenschneider-Straße gesperrt ist. 
Die Verwaltung wird den Grund prüfen und mitteilen.

Marktgemeinderätin Susanne Cimander fragt nach, warum das Geschwindigkeits-Informationssystem am Kreisverkehr Albrecht-Dürer-Straße auf Schrittgeschwindigkeit eingestellt ist und nicht auf 30 km/h. Des Weiteren erkundigt Sie sich nach dem Alleeweg, ob aufgrund des schlechten Zustandes eine Herabsenkung der Tonnagenbeschränkung in Betracht kommt. 
Die Verwaltung wird dies prüfen.

Marktgemeinderat Bernhard Hupp nimmt positiv die Anbringung des Piktogramms im Klinggraben zur Kenntnis und fragt an, ob weitere geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen angedacht sind. 
Erster Bürgermeister Alexander Knahn teilt mit, das dies als Einzelmaßnahme ins Verkehrsentwicklungskonzept aufgenommen wird.

Datenstand vom 20.10.2023 10:48 Uhr