Datum: 12.12.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Behandlung von Anträgen auf Vorbescheid und Baugenehmigung
1.1 Antrag auf isolierte Befreiung Nr. 2023-042; Antrag auf isolierte Befreiung für die Errichtung einer Einfriedung in Höhe von max. 2,00 m auf dem Grundstück Fl.-Nr. 616/22, Hans-Sachs-Straße 126, Bebauungsplan "An den Forstäckern", § 30 BauGB
1.2 Antrag auf isolierte Befreiung Nr. 2023-043; Antrag auf isolierte Befreiung für den Neubau bzw. Rückbau einer Zaunanlage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 692, Albrecht-Dürer-Straße 63, Bebauungsplan "An den Förstäckern", § 30 BauGB
1.3 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2023-029; Errichtung einer unbeleuchteten einseitigen Plakattafel (freistehend) mit wechselnder werblicher Nutzung auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1123, Hauptstraße 21, § 34 BauGB
2 Vorstellung des Berichtes der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen zur Begehung des Mainlandbades
3 Kommunale Wärmeplanung
4 Berichte und Anfragen

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1. Behandlung von Anträgen auf Vorbescheid und Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 12.12.2023 ö 1
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1.1. Antrag auf isolierte Befreiung Nr. 2023-042; Antrag auf isolierte Befreiung für die Errichtung einer Einfriedung in Höhe von max. 2,00 m auf dem Grundstück Fl.-Nr. 616/22, Hans-Sachs-Straße 126, Bebauungsplan "An den Forstäckern", § 30 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 12.12.2023 ö 1.1

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.


.


Erläuterung:

Das Landratsamt hat am 17.08.2023 eine anlassbezogene Ortseinsicht am oben genannten Grundstück durchgeführt. Anlass war eine anonyme schriftliche Beschwerde. Festgestellt wurde, dass eine Einfriedung bis zu einer Höhe von 2,05 m errichtet ist. Im Bebauungsplan ist geregelt, dass als Einfriedung nur ein 80 cm hoher, kunststoffbeschichteter grüner Maschendrahtzaun mit entsprechender pflanzlicher Eingrünung zulässig ist. Vorgärten, Einfahrten und Stellplätze dürfen hingegen nicht eingefriedet werden. Das Landratsamt hat darauf hingewiesen, dass Einfriedungen über 2 m Höhe abstandsflächenpflichtig sind und einer Baugenehmigung bedürfen. Alternativ wäre auch eine Reduzierung der Höhe auf 2,0 m möglich. In diesem Fall wäre dann lediglich eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich. 


Beratung:

Die Bauwerber haben am 10.11.2023 einen Antrag auf eine isolierte Befreiung für die Errichtung eines Zaunes mit bis zu einer Höhe von 2 m gestellt. Das Schreiben und der Antrag wird dem Bau- und Umweltausschuss inhaltlich bekanntgegeben. Ebenso die vorlegten Bilder der bestehenden Einfriedung sowie Bilder von Einfriedungen in dem näheren Umfeld. Danach hat die bestehende/errichtete Einfriedung eine Höhe (geschlossener Zaun inklusiv Sockelmauer) von 1,35 m bis 2,00 m.
Die Nachbarn von Fl.-Nr. 677/28 sowie Fl.-Nr. 677/40 haben dem Antrag zugestimmt. Von den Eigentümern von Fl.-Nr. 677/42 hat nur ein Eigentümer zugestimmt.
Eine Beteiligung bzw. Zustimmung von Fl.-Nrn. 677/26, 677/27, 616/17 sowie 616/21 fehlt.

Beschluss

Dem Antrag auf eine isolierte Befreiung wird nicht zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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1.2. Antrag auf isolierte Befreiung Nr. 2023-043; Antrag auf isolierte Befreiung für den Neubau bzw. Rückbau einer Zaunanlage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 692, Albrecht-Dürer-Straße 63, Bebauungsplan "An den Förstäckern", § 30 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 12.12.2023 ö 1.2

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.


.


Erläuterung:

Das Landratsamt hat am 26.06.2023 am oben genannten Anwesen eine Baukontrolle durchgeführt und festgestellt, dass ein Sichtschutzzaun (Holzkonstruktion) als Einfriedung in der Höhe von 1,80 m bis 1,89 m errichtet wurde.
Im Bebauungsplan ist geregelt, dass als Einfriedung nur ein 80 cm hoher, kunststoffbeschichteter grüner Maschendrahtzaun mit entsprechender pflanzlicher Eingrünung zulässig ist. Vorgärten, Einfahrten und Stellplätze dürfen hingegen nicht eingefriedet werden.
Der Antragsteller möchte die Einfriedung teilweise umbauen bzw. zurückbauen und stellt hierfür einen Antrag auf eine isolierte Befreiung. 


Beratung:

Der Antragsteller möchte die die Höhe des Zaunes zurückbauen. Im Bereich des Gartens auf 100 cm Höhe und im Bereich des Zugangs auf 140 cm Höhe. Die Ausführung erfolgt mit horizontalen, naturbelassenen Holzleisten.

Der direkte Nachbar von Fl.-Nr. 692/1 hat dem Antrag zugestimmt.

Weiter teilt uns der Architekt mit Schreiben vom 29.11.2023 mit, dass er gemäß Schreiben des Landratsamtes nun den direkten Nachbarn beteiligt hat. Die Nachbarn von Fl.-Nr. 684/135, 684/81 und 694 wurden aus diesem Grund nicht beteiligt.

Beschluss

Dem Antrag auf eine isolierte Befreiung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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1.3. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2023-029; Errichtung einer unbeleuchteten einseitigen Plakattafel (freistehend) mit wechselnder werblicher Nutzung auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1123, Hauptstraße 21, § 34 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 12.12.2023 ö 1.3

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.




Erläuterung:

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 19.09.2023 über o. g. Bauantrag beraten und nachfolgenden Beschluss gefällt:


Beschlussfassung vom 19.09.2023

„Dem Bauantrag wird nicht zugestimmt.

Das Vorhaben fügt sich nach der Art der baulichen Nutzung nicht in die vorhandene Umgebungsbebauung ein, beeinträchtigt das Ortsbild und verstößt gegen das Rücksichtnahmegebot. Im Rahmen der überwiegend kleinteiligen Bebauung würden die Werbetafeln mit einer Gesamtgröße von 7,64 m x 2,69 m, auf Füßen in der Höhe beginnend ab 1,50 m, besonders auffallen.

Die Werbetafeln sind an dieser Stelle in einer sich optisch aufdrängenden Weise störend. Eine städtebaulich unerwünschte Bezugsfallwirkung ist zu befürchten.

Zusätzlich ist eine Beeinträchtigung des fließenden Verkehrs zu befürchten, da vor allem eine wesentlich schlechtere Sicht auf das hohe Fußgängeraufkommen entlang der Bushaltestelle beim Ausfahren aus dem Anwesen gegeben ist.

Die Baumaßnahme liegt im Sanierungsgebiet des Marktes Höchberg. Der erforderlichen Befreiung nach § 144 BauGB wird nicht zugestimmt.

Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie die der Stadtwerke Würzburg vom 19.09.2023 wird hingewiesen.
Abstimmung: 9:0“.

Der Bauwerber stellt jetzt einen Antrag auf eine Sanierungsrechtliche Genehmigung entsprechend §144 BauGB.

Beratung:

In der Sanierungssatzung des Marktes Höchberg ist der Umriss für das Sanierungsgebiet „Altort Höchberg“ festgelegt. Dieser Bereich soll durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen wesentlich verbessert werden u. a. durch das kommunale Förderprogramm und durch die Anwendung des Vorkaufsrechts.

Diese Satzung setzt keine gestalterischen Richtlinien fest.

Für gestalterische Richtlinien muss der Geltungsbereich der Gestaltungssatzung erweitert oder eine Regelung in einer Werbeanlagensatzung getroffen werden.

Beschluss

Der erforderlichen Befreiung von der Sanierungssatzung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Vorstellung des Berichtes der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen zur Begehung des Mainlandbades

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 12.12.2023 ö 2

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Zurzeit nicht vorhanden
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Freiwillige Aufgabe

In der Bau- und Umweltausschusssitzung am 18.07.2023 hat die Verwaltung mögliche Varianten zum Umbau der Heizzentrale im Mainlandbad vorgestellt.

Um die Frage zur Zukunftsfähigkeit des Mainlandbades neutral zu beurteilen, hat die Verwaltung am 23.08.2023 die Deutsche Gesellschaft für das Badewesen (DGfdB) beauftragt das Mainlandbad zu begehen.

Aus dem Begehungsprotokoll sollten dann mögliche/erforderliche Sanierungsschritte übernommen werden.

Das Protokoll der DGfdB ist bereits im RIS eingestellt.

Der Bau- und Umweltausschuss nimmt die Ausführung zur Kenntnis.

Marktgemeinderat Martin Benthe regt an, sich frühzeitig um Fördermöglichkeiten für die großen zu erwartenden Kosten zu bemühen und schlägt vor, Daten in Form von Postleitzahlen der Besucher zu sammeln um eine Argumentationsgrundlage für die überörtliche Nutzung des Bades zu erhalten.

Erster Bürgermeister Alexander Knahn stimmt dem zu und erwähnt die Einführung eines Kassenautomaten als Beispiel der Kosteneinsparung.

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3. Kommunale Wärmeplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 12.12.2023 ö 3

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
0.8171.6555
70.800,00 €
Aktuell noch freiwillig

Deutschlandweit soll für Kommunen verpflichtend eine Wärmeplanung bis spätestens 30.06.2028 eingeführt werden. Kommunen über 10.000 Einwohnern sind bereits jetzt dazu verpflichtet, eine kommunale Wärmeplanung zu erstellen. Der Markt Höchberg muss dies aktuell noch nicht, hat aber trotzdem bereits Mitte Juni einen Förderantrag für die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung gestellt und inzwischen auch bereits einen Zuwendungsbescheid erhalten. 

Der Förderantrag wurde mit einer Kostenschätzung von 70.800 € gestellt. Entsprechend wird die Planung mit insgesamt 63.720 € gefördert, wovon 50.976 € im Jahr 2024 und 12.744 € im Jahr 2025, nach Überprüfung des Verwendungsnachweises ausgezahlt werden.
Die Mittel hierfür sind für die beiden Jahre entsprechend auf der Haushaltsstelle 0.8171.6555 eingestellt.

Gefördert wird die Erstellung eines kommunalen Wärmeplanes durch fachkundige externe Dienstleister. Die Wärmeplanung soll eine abgestimmte Grundlage für eine treibhausgasneutrale kommunale Wärmeversorgung schaffen. Der Marktgemeinderat hat somit eine fundierte Grundlage für seine Entscheidungen.

Wärmepläne bestehen aus einer Bestandsanalyse, die Gebäudewärmebedarfe und die Wärmversorgungsinfrastruktur berücksichtigt und eine Energie- und THG-Bilanz des Ist-Zustands beinhaltet, sowie einer Potenzialanalyse zu Energieeinsparpotenzialen bei Wärmesenken sowie zu Nutzungs- und Ausbaupotenzialen für Abwärme und erneuerbare Wärmequellen. Anhand der Analysen werden Szenarien entwickelt, wie eine zukunftsfähige Wärmeversorgung, unter Betrachtung der Versorgungskosten, aussehen soll. Auf Basis dieser Szenarien wird eine Strategie mit Maßnahmenkatalog, Prioritäten und einem Zeitplan erstellt. Alle relevanten Verwaltungseinheiten und externen Akteure sollen im Prozess beteiligt werden. Zusätzlich werden für zwei bis drei prioritäre Fokusgebiete räumlich verortete Umsetzungspläne erarbeitet.

Die Wärmeplanung ist als stetiger Prozess zu sehen, der nicht mit einem einmaligen Konzept abgeschlossen ist. Er bedarf fortwährender Abstimmung der kommunalen Akteure der Wärme- und Stadtplanung.
Nach Rücksprache mit Frau Henne vom Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende (KWW) in Halle ergibt sich aus der erstellten Kommunalen Wärmeplanung für den Marktgemeinderat Folgendes:

  • Wichtig ist vorab der Hinweis, dass es sich um einen laufenden Gesetzgebungsprozess handelt – es sich also noch Änderungen ergeben können.
  • Die Wärmeplanung ist aktuell ein strategisches Planungsinstrument ohne rechtliche Bindungs- und Außenwirkung, Frau Henne geht davon aus, dass dies so bleibt.
  • Aus der Einteilung der Wärmeversorgungsgebiete entsteht demnach keine Pflicht, eine bestimmte Wärmeversorgungsart tatsächlich zu nutzen oder bereitzustellen.
  • Für die Gemeinde und Betreiber von Energieversorgungs- und Wärmenetzen bestehen interne Berücksichtigungspflichten. Diese Berücksichtigungspflichten bestehen laut Gesetzesentwürfen für die Gemeinde beim Aufstellen von Bauleitplänen und für die Betreiber bei Aus- und Umbauplanungen von Energieinfrastrukturen und bei Wärmenetzausbau- und Dekarbonisierungsfahrplänen.
  • Die Gemeinde kann rechtliche Verbindlichkeit durch ihre vorhandenen Instrumente, wie bspw. Festsetzungen im Bebauungsplan, Darstellungen im FNP und Anschluss- und Benutzungszwang, herstellen, wenn sie das möchte. 
  • Durch einen politischen Beschluss des kommunalen Wärmeplans und einzelner Handlungsstrategien und Maßnahmen kann die notwendige Verbindlichkeit für die nachfolgenden Schritte im Handlungsbereich der Kommune hergestellt werden. 
  • Da der Wärmeplan umgesetzt und gelebt werden soll, ist ein politischer Beschluss eine essentielle Grundlage, um das Mandat vom Marktgemeinderat zu haben, finanzielle und personelle Ressourcen dafür zu nutzen und die weiteren Schritte anzugehen.

Die Verwaltung plant, Anfang 2024 die Planungen auszuschreiben.

Marktgemeinderat Walter Feineis bittet, dass bei neu erschlossenen Gebieten von Beginn an entsprechende Vorgaben unter Berücksichtigung der kommunalen Wärmeplanung gemacht werden sollten.

Marktgemeinderat Martin Lerzer schlägt vor, dass Organisationen wie die Bürgerenergiegenossenschaft stärker in das Thema miteinbezogen werden.

Marktgemeinderat Marc Behl nimmt Bezug auf die Idee der Stadt Würzburg, die Abwasserwärme in Zukunft nutzbar zu machen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, die Kommunale Wärmeplanung Anfang 2024 auszuschreiben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Berichte und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 12.12.2023 ö 4

Sachverhalt

Es liegen keine Anfragen vor.

Datenstand vom 18.12.2023 11:26 Uhr