Datum: 23.01.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Marktgemeinderat
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 19:15 Uhr bis 21:25 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
2 Betreuungsform der Ganztagesbetreuung für Grundschulkinder
3 Varianten für den Umbau der Ernst-Keil-Grundschule unter Berücksichtigung des gestiegenen Flächenbedarfs für eine Erweiterung der Betreuungsform zur Ganztagesbetreuung für alle Grundschulkinder
4 Erlass der Haushaltssatzung 2024 mit Haushaltsplan sowie Finanzplan bis 2027
5 Berichte und Anfragen

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2. Betreuungsform der Ganztagesbetreuung für Grundschulkinder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 23.01.2024 ö 2

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart

Pflichtaufgabe

Ab 1. August 2026 wird stufenweise bundesweit ein Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung für Kinder im Grundschulalter eingeführt. 

In der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses am 10.10.2023 wurde die Bedarfsplanung für das Jahr 2023 ff. vorgestellt. 

Die Planung hat ergeben, dass insgesamt 320 Betreuungsplätze für Grundschulkinder benötigt werden. In der Schulkindbetreuung im Haus für Kinder Mariä Geburt können 28 Kinder betreut werden, somit sind in der Grundschule noch 292 Plätze vorzuhalten. 

Aktuell sind in der Mittagsbetreuung der Grundschule 190 Plätze vorhanden, wobei hierfür Räumlichkeiten im Pfarrheim und im Schwesternheim der Kath. Kirchenstiftung Mariä Geburt angemietet wurden. In den jetzigen AWO-Räumen der Schule können ca. 70 Kinder betreut werden. 

Damit der weitere Umbau der Ernst-Keil-Schule geplant werden kann, ist vorab die zukünftige Betreuungsform der Ganztagesbetreuung festzulegen, da teilweise bestimmte bauliche Voraussetzungen vorliegen müssen. 

Neben der (verlängerten) Mittagsbetreuung sind noch folgende Betreuungsformen möglich: 

- Hort
Ein Hort ist eine eigenständige Erziehungs- und Bildungseinrichtung für schulpflichtige Kinder. Hier werden die Kinder gefördert und betreut nach dem Bayerischen Bildungs- und Erziehungsgesetz. 

- Kooperative Ganztagesbildung
Eine Kooperative Ganztageseinrichtung ist eine Kombieinrichtung der Schule und eines Ganztageskooperationspartners. Beide arbeiten in gemeinsamer Verantwortung konzeptionell, räumlich und personell eng zusammen. Der Unterricht und das Jugendhilfeangebot (Betreuung durch den Ganztageskooperationspartner auf Hortniveau) finden in einem gemeinsam genutzten Gebäude statt. Hier werden die Kinder gefördert und betreut nach dem Bayerischen Bildungs- und Erziehungsgesetz. 
- Offene Ganztagesschule (OGTS)
Die offene Ganztagesschule liegt in schulischer Verantwortung. Die Betreuung wird im Anschluss an den regulären Klassenunterricht jahrgangsübergreifend gruppenweise organisiert. Während der Betreuungszeit besteht für die Kinder Schulpflicht. 

Das Konzept der gebundenen Ganztagesschule hat sich an der Grundschule Höchberg leider nicht bewährt und ist deshalb ausgelaufen. 

Betreuungsformen im Überblick

Betreuungsform
Fach-
Kräfte
Kosten-
pflichtig
Ferienbetreuung
Rechtsanspruch-erfüllend?
(Verlängerte) Mittagsbetreuung
NEIN
JA
NEIN*
JA
Offene/gebundene Ganztagesschule
NEIN/JA
NEIN
NEIN*
JA
Hort, Haus für Kinder,…
JA
JA
JA
JA
Kooperativer Ganztag (bislang Modellprojekt)
JA
JA
JA
JA
*eine Ferienbetreuung muss dennoch zusätzlich für 8 Wochen angeboten werden. Für die Umsetzung ist geplant, die Kooperation mit der Gemeinde Waldbüttelbrunn auszubauen.

Bauliche Voraussetzungen

Nach dem Summenraumprogramm wird für einen Hort/Kooperative Ganztagesbildung bei 200 Plätzen eine Fläche von 1.043 m² benötigt. Diese Fläche ist nach Überprüfung des Architekturbüros Dold + Versbach am jetzigen Schulstandort nicht umsetzbar.
Bei der Mittagsbetreuung und bei der Offenen Ganztagesschule (OGTS) gibt es keine gesetzlichen Vorgaben. 

Finanzierung 

Anhand der jetzigen Betreuungszahlen wurden Berechnungen für die verschiedenen Betreuungsformen durchgeführt.

Betreuungsform
Jährliche Kosten für die Kommune
Mittagsbetreuung
120.000,00 €
Offene Ganztagesschule (OGTS)
155.000,00 € plus Anteil Regierung
Hort/Kooperativer Ganztag
240.000,00 €
(nur kindbezogene Förderung)

Elternbefragung

Um die Bedürfnisse der Eltern festzustellen, wurde im Kindergarten eine Elternumfrage durchgeführt. 52 Erziehungsberechtigte haben sich an der Umfrage beteiligt. Dies entspricht 22,03 %. Hiervon benötigen 5 Kinder keine Betreuung. Die restlichen 47 Kinder (90,38 %) benötigen eine Betreuung. 74,47 % der Erziehungsberechtigten wünschen sich ein kostenpflichtiges Angebot ohne Schulpflicht. 

In der Sitzung soll über die künftige Betreuungsform diskutiert werden. Die Schulleiterin der Grundschule, Frau Kiefer, und die Referentin für Schulkindbetreuung beim AWO Bezirksverband Unterfranken e.V., Frau Degen, stehen für Rückfragen zur Verfügung.

Aufgrund des Sachzusammenhanges werden die Tagesordnungspunkte 2 und 3 zusammengefasst.

Architekt Dold vom Architekturbüro Dold + Versbach stellt den Mitgliedern des Marktgemeinderates das Ergebnis der Machbarkeitsstudie vor.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt, die Ganztagesbetreuung für Grundschulkinder in Form einer Mittagsbetreuung zu betreiben. Die Verwaltung wird beauftragt, die vorgestellte Planung mit der Regierung von Unterfranken zu besprechen, um die Höhe einer Förderung abzuklären. Unabhängig davon wird die Verwaltung ebenfalls mit der Prüfung beauftragt, inwieweit die Flächen des Pfarrheimes Mariä Geburt zur Umsetzung einer Baumaßnahme mit dem Ziel Hort bzw. kooperative Ganztagsbetreuung zu schaffen, geeignet sind. Die Präsentationen des Awo Bezirksverbandes Unterfranken bzw. die Planung des Architekturbüros Dold + Versbach werden im RIS bereitgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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3. Varianten für den Umbau der Ernst-Keil-Grundschule unter Berücksichtigung des gestiegenen Flächenbedarfs für eine Erweiterung der Betreuungsform zur Ganztagesbetreuung für alle Grundschulkinder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 23.01.2024 ö 3

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
1.2110.9404
400.000 €
Pflichtaufgabe

Parallel zur Analyse der zukünftigen Betreuungsformen für die Ganztagesbetreuung für Kinder im Grundschulalter wurde im Zuge der anstehenden Planung zur Sanierung der Ernst-Keil-Grundschule der Flächenbedarf für die Betreuungsflächen ermittelt und potentielle Planungsvarianten in einer Machbarkeitsstudie gegenübergestellt.

Der Tagesordnungspunkt wurde aufgrund des Sachzusammenhanges zusammen mit dem Tagesordnungspunkt 2 der Sitzung behandelt.

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4. Erlass der Haushaltssatzung 2024 mit Haushaltsplan sowie Finanzplan bis 2027

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 23.01.2024 ö 4

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart




Der Haushaltsentwurf 2024 wurde in der Marktgemeinderatssitzung am 28.11.2023 eingebracht und in der Sitzung am 19.12.2023 beraten. Dem Marktgemeinderat wird der Haushaltsplan mit folgenden Eckdaten zur Verabschiedung vorgelegt:

Volumen Verwaltungshaushalt
25.867.510 Euro
Volumen Vermögenshaushalt
5.730.600 Euro
Zuführung vom Verwaltungshaushalt zum 
Vermögenshaushalt
95.355 Euro
Investitionsrate/ freie Spitze
61.000 Euro
Rücklagenentnahme
3.096.045 Euro
Kreditaufnahme
0 Euro
Pro-Kopf-Verschuldung zum 31.12.2024
5,31 Euro

Die Änderungen des Haushaltsplans gegenüber dem Haushaltsentwurf sowie der Vorbericht und der endgültige Haushaltsplan 2024 sowie die Anlagen hierzu können alle Mitglieder des Marktgemeinderates im RIS einsehen. 

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt folgende Haushaltssatzung 2024 mit Haushaltsplan sowie dem Finanzplan bis 2027.

HAUSHALTSSATZUNG 

des Marktes Höchberg
 Landkreis Würzburg
für das Haushaltsjahr 2024
Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Höchberg folgende 
Haushaltssatzung:


§ 1 Haushaltsplan

Der beigefügte Haushaltsplan mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt.


Er schließt im Verwaltungshaushalt

in Einnahmen und Ausgaben mit
25.867.510 Euro
und im Vermögenshaushalt
 
in Einnahmen und Ausgaben mit
5.730.600 Euro
ab. Das gesamte Haushaltsvolumen beträgt somit
31.598.110 Euro


§ 2 Kreditaufnahmen

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen wird auf 0 Euro festgesetzt.


§ 3 Verpflichtungsermächtigung

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird festgesetzt auf 3.130.000 Euro.

§ 4 Realsteuerhebesätze

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

  1. für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A)                                        350 v.H.

  1. für die Grundstücke (B)                                                                                                        350 v.H.

der Steuermessbeträge.

2. Gewerbesteuer                                                                                                                                                350 v.H.
       
         der Steuermessbeträge.




§ 5 Kassenkreditermächtigung

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird festgesetzt auf 1.800.000 Euro

§ 6 Inkrafttreten

Diese Haushaltssatzung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2024 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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5. Berichte und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 23.01.2024 ö 5

Sachverhalt

Die Mitglieder des Marktgemeinderates werden durch die Verwaltung über die „Höchberg App“ und die damit verbundenen Möglichkeiten informiert. Weiterhin gibt die Verwaltung den Mitgliedern des Marktgemeinderates Informationen über die Umsetzung des Landesseniorenmitwirkungsgesetzes und der damit verbundenen Schaffung von staatlichen Strukturen sowie den Auswirkungen auf die Landesseniorenvertretung Bayern e.V.

Auf Nachfrage aus den Reihen des Marktgemeinderates informiert die Verwaltung darüber, dass aktuell 241 Betriebe im Ortsgebiet für die Gewerbesteuer erfasst sind, davon zahlen 131 Betriebe Gewerbesteuer. 

Auf Nachfrage von 3. Bürgermeister Bernhard Hupp informiert die Verwaltung darüber, dass im Bereich des Klinggrabens keine weiteren verkehrlichen Maßnahmen geplant sind.

Im Hinblick auf die Darstellung des Ortes in der Mainpost wird eine Diskussion über die Teilnahme von Vertretern der Mainpost an den Sitzungen geführt. Die Verwaltung wird hierzu auch Kontakt mit der Redaktionsleitung aufnehmen. In diesem Zusammenhang wird das gemeindliche Mitteilungsblatt für die Übermittlung von Informationen an die Bevölkerung hervorgehoben. Das Erscheinungsbild des Mitteilungsblattes wird gelobt. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass auch zahlreiche Bürger aus Nachbargemeinden die ausgelegten Mitteilungsblätter nutzen.

Marktgemeinderat Karl Kieselbach überbringt die Grüße der Freiwilligen Feuerwehr Höchberg aus der Jahreshauptversammlung.

Die Verwaltung informiert die Mitglieder des Marktgemeinderates noch über das ergangene Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes in Sachen Erschließungsbeiträge für die Straße Am Reele. Das Urteil wird im RIS bereitgestellt.

Datenstand vom 29.01.2024 13:26 Uhr