Datum: 19.03.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Marktgemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:05 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 LAG Süd-West-Dreieck
2 Beschluss der Evaluierung und Ergänzung des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes - ISEK 2024
3 Änderung der Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat Höchberg
4 Erneuerung Martin-Wilhelm-Straße einschl. Kanalerneuerung Krautgarten
5 Umsetzung "Verkehrsentwicklungskonzept Höchberg 2040" - Maßnahme P3 - Parkraumkonzept Hexenbruch - Durchführung der Analyse
6 Satzungsangelegenheiten; Neuerlass der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der freiwilligen Feuerwehr
7 Berichte und Anfragen

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1. LAG Süd-West-Dreieck

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 19.03.2024 ö 1

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart


Wie in der Sitzung des Marktgemeinderates am 27.02.2024 besprochen, stellt sich die LAG Managerin, Frau Luise Heller, in der Sitzung vor und erläutert den Mitgliedern des Marktgemeinderates die Aufgaben der LAG Süd-West-Dreieck, die Möglichkeiten für die Mitgliedsgemeinden sowie die Vorgehensweise bei Fördermaßnahmen und die damit verbundene Antragsstellung.

Die Präsentation der LAG Managerin, Frau Heller, wird im RIS bereitgestellt.

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2. Beschluss der Evaluierung und Ergänzung des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes - ISEK 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 19.03.2024 ö 2

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
0.6150.6556
10.000 €
Hoheitliche Aufgabe

2010 erstellte der Markt Höchberg ein Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) als Voraussetzung für die Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm „Aktive Ortskerne“. Das ISEK 2010 baut dabei auf den Vorbereitenden Untersuchungen aus dem Jahr 2004 auf und ergänzt diese durch ein Einzelhandelskonzept. Das bestehende Sanierungsgebiet „Altort Höchberg“ fußt dabei auf den Vorbereitenden Untersuchungen und diente seit der Aufnahme in die Städtebauförderung als Förderkulisse für Erneuerungsmaßnahmen. In den vergangenen 12 Jahren wurden viele Maßnahmen im Rahmen der Ortskernerneuerung umgesetzt, insbesondere die Umgestaltung der zentralen Hauptstraße mit den angrenzenden Platzräumen. 2009 trat das kommunale Programm in Höchberg in Verbindung mit einem Gestaltungshandbuch in Kraft, wodurch auch private Sanierungsmaßnahmen unterstützt werden konnten und weiterhin unterstützt werden können. Im Jahr 2018 wurde das Sanierungsgebiet durch eine Ergänzung der Vorbereitenden Untersuchungen in Randbereichen erweitert. Mit der Ergänzung des ISEK soll im Rahmen einer Grobanalyse des Gesamtortes geprüft werden, inwieweit auch außerhalb des Sanierungsgebietes städtebaulicher Erneuerungsbedarf besteht. Im Rahmen einer Zwischenevaluierung sollten nun die Erreichung der aufgestellten Sanierungsziele und die Maßnahmenumsetzung überprüft werden. Zielsetzung war die Anpassung der Sanierungsziele sowie die Aktualisierung und Ergänzung der Maßnahmenliste. In den letzten 10 Jahren haben sich mit dem voranschreitenden Klimawandel und der demographischen Entwicklung neue Herausforderungen für die Ortsentwicklung ergeben. Mit der vorliegenden Ergänzung des ISEK sollen neue Handlungsfelder und Themenschwerpunkte erschlossen werden.

Da das vorliegende ISEK 2024 nur Inhalte evaluiert und ergänzt, wurde keine Steuerungsgruppe installiert. Die Überprüfung des ISEK 2010 fand am 17.10.2023 als Klausursitzung des Marktgemeinderates statt. Auch an den Bürgerworkshops nahmen Vertreter des Gemeinderates teil. Eine Zwischenpräsentation des Arbeitsstandes mit Analyseergebnissen und Maßnahmenschwerpunkten erfolgte im Rahmen einer Bauausschusssitzung am 06.02.2024. In diese Zwischenpräsentation war auch die Regierung von Unterfranken eingebunden. Somit kann in der heutigen Sitzung des Marktgemeinderates der Beschluss für das ergänzte ISEK 2024 gefasst werden.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt der ausgearbeiteten Evaluierung und Ergänzung des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) in der Fassung März 2024 zu und schließt sich den entwickelten Zielen und Leitlinien an.

Die erarbeiteten Ziele bilden die Grundlage dafür, den künftigen Herausforderungen, insbesondere des wirtschaftlichen, demographischen und sozialen Strukturwandels im Sinne einer positiven und qualitätsvollen Entwicklung des Unterzentrums Markt Höchberg zu begegnen. Sie sind zukünftig Richtschnur für städtisches Handeln.

Die weiteren Handlungsempfehlungen und Impulsprojekte sollen vom Markt Höchberg gemeinsam mit den jeweils betroffenen Akteuren und Institutionen - je nach zeitlichen Möglichkeiten und Haushaltslage - beraten und nach den definierten Kriterien gewichtet, positioniert und weiterverfolgt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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3. Änderung der Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat Höchberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 19.03.2024 ö 3

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart



In der Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat Höchberg enthält die Anlage zur Geschäftsordnung die Delegierten für den Abwasserzweckverband. Als Mitglieder sind Marktgemeinderäte Sarah Braunreuther und Timo Koppitz benannt, Stellvertreter sind Susanne Cimander und 3. Bürgermeister Bernhard Hupp.

Mit Schreiben vom 23.2.2024 teilt Frau Susanne Cimander mit, dass sie aus beruflichen Gründen nicht mehr als stellvertretende Delegierte zur Verfügung steht.

Mit Schreiben vom 28.2.2024 hat 2. Bürgermeister Sven Winzenhörlein die Bereitschaft erklärt, die Stellvertretung als Delegierter für den Abwasserzweckverband zu übernehmen.

Die Anlage zur Geschäftsordnung des Marktgemeinderates wäre dahingehend zu ändern.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt, die Änderung der Anlagen zur Geschäftsordnung. Für Marktgemeinderätin Susanne Cimander wird 2. Bürgermeister Sven Winzenhörlein neuer stellvertretender Delegierter für den Abwasserzweckverband.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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4. Erneuerung Martin-Wilhelm-Straße einschl. Kanalerneuerung Krautgarten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 19.03.2024 ö 4

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
1.6356.9500 (MWS)
1.6356.9560 (Beleucht.)
1.7002.9509 (Kanal)
€ 450.000,00 (2024)
€ 65.000,00 (2024)
€ 120.000,00 
Hoheitliche Aufgabe

Gemäß dem beschlossenen Maßnahmenkatalog für kommende Tiefbaumaßnahmen und dem Verkehrskonzept soll die Martin-Wilhelm-Straße erneuert werden. Zur Ausnutzung von Synergieeffekten ist geplant, die erforderliche Kanalerneuerung im Krautgarten im Zuge der Martin-Wilhelm-Straße mit auszuführen.

Durch das Büro Wegner wurde anhand durchgeführter Bürgerworkshops und Begehungen mit den Anliegern der Verwaltung eine Vorplanung im Dezember 2023 vorgelegt. Diese Planung wurde dem Bau- und Umweltausschuss in der Sitzung des Bau- und Umweltausschuss am 16.01.2024 vorgestellt.

Die Bauverwaltung hat die Vorplanung anhand der gültigen Regelwerke überarbeitet und ggf. angepasst (z.B. Mindestradien Kurvenbereich, Entwässerungspunkte, etc.). Diese wird dem Marktgemeinderat in der heutigen Sitzung vorgestellt.

Des Weiteren wird dem Marktgemeinderat die Kanalerneuerung im Krautgarten erläutert. Aufgrund der weitreichenden Beschädigungen und Abnutzungen des bestehenden Kanals ist ein kompletter Austausch unumgänglich.

Marktgemeinderätin Susanne Cimander bittet um Prüfung, ob während der Bring- und Holzeiten am Schulgebäude für den Bereich zwischen Martin-Wilhelm-Straße und Jägerstraße eine verkehrsrechtliche Beschränkung für Anlieger angeordnet werden könnte. Marktgemeinderätin Nicole Stichler regt an, für den Busverkehr zu Schulbeginn die Haltestelle am Lamm vorzusehen. Marktgemeinderat David Braunreuther macht darauf aufmerksam, dass Verkehrsbehinderungen in der Mittagszeit durch die sehr lange Standzeit des Schülerbusses, teilweise 15 bis 20 Minuten, verursacht werden. Marktgemeinderat Martin Benthe fragt an, ob durch bauliche Maßnahmen bei Nichtbelegung der vorgesehenen Parkplätze weiterhin ein Effekt der Geschwindigkeitsreduzierung zu erzielen sei. Marktgemeinderätin Susanne Cimander bittet auch um Prüfung der außerhalb des Baufeldes liegenden Querung an der Einmündung Heidelberger Straße/Martin-Wilhelm-Straße, da diese Querung aus ihrer Sicht eine Gefährdung für den Fußgängerverkehr darstellen würde. Die Verwaltung sichert für alle vorgebrachten Anregungen eine Prüfung zu.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt die vorliegende Gesamtplanung der Martin-Wilhelm-Straße und beauftragt die Verwaltung mit der Planung und Ausschreibung des ersten Bauabschnittes Martin-Wilhelm-Straße einschl. Kanalerneuerung Krautgarten. Die endgültige Ausführung und Vergabe ist im Detail jeweils im Bau- und Umweltausschuss vorzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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5. Umsetzung "Verkehrsentwicklungskonzept Höchberg 2040" - Maßnahme P3 - Parkraumkonzept Hexenbruch - Durchführung der Analyse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 19.03.2024 ö 5

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
0.6300.5131
475.000 €
Hoheitliche Aufgabe

In der Sitzung des Marktgemeinderates am 28.11.2023 wurde das „Verkehrsentwicklungskonzept Höchberg 2040“ beschlossen. Unter Parken P3 wurde die Erstellung eines Parkraumkonzeptes für den Hexenbruch festgelegt. Die Elemente und Ziele dieses Konzeptes sollen sein:

• Prüfung Zonenregelung mit positiver Markierung der Stellplätze (Eindeutigkeit der Parkmöglichkeiten, Lenkung des fließenden Verkehrs)

• Prüfung Notwendigkeit Anwohnerparken bzw. Abwägung der Vor- und Nachteile

• Prüfung quartiersbezogener Defizite und Möglichkeiten für wohnungsnahes, diebstahl- und witterungsgeschütztes Fahrradparken

• Prüfung Mobilitätsstation mit Carsharing, Ladestationen, Verleih von Fahrrädern / sonstigen Mobilitäts- und Transporthilfen, Reparaturmöglichkeit etc., unter besonderer Beleuchtung der Bedürfnisse unterschiedlicher Altersgruppen

Hierzu hat die Verwaltung ein Konzept erarbeitet um die nötige Analyse durchzuführen. Dieses Konzept ist in der Anlage mit einem Lageplan angefügt.

Auf Nachfrage weist die Verwaltung darauf hin, dass als zeitlicher Rahmen April bis Juni 2024 vorgesehen ist. Vor der Sommerpause sollte dem Marktgemeinderat ein Ergebnis der Untersuchung vorgelegt werden.

Marktgemeinderat Martin Benthe regt in diesem Zusammenhang an, als zweiten Schritt das Gebiet bis zur Straße Am Klettenrain zu erweitern.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der Analyse zum Parkraumkonzept Hexenbruch.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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6. Satzungsangelegenheiten; Neuerlass der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der freiwilligen Feuerwehr

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 19.03.2024 ö 6

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
1.1300.1146
7.000 €
Pflichtaufgabe

Die aktuelle Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren trat zum 01.01.2015 in Kraft. Aufgrund der allgemeinen Preissteigerung der letzten Jahre bedarf es einer Anpassung für die Feuerwehrleistungen. Bisher wurden hier Pauschalsätze, die der Bayerischen Gemeindetag, der Bayerische Städtetag, die Landesfeuerwehrschule und der Bayerische Kommunale Prüfungsverband herausgeben angesetzt. Im letzten überörtlichen Prüfbericht wurde dies bemängelt, da für die Ermittlung der Kosten- und Aufwendungsersätze grundsätzlich eine Kalkulation anzustellen ist, die die örtlichen Verhältnisse (z.B. Anschaffungskosten, Nutzungsdauer und Betriebs- und Unterhaltskosten der Fahrzeuge) berücksichtigt.

Diese Kalkulation wurde nun erstmalig durchgeführt.

Unterschieden werden die Personalkosten und die Sachkosten. Die Sachkosten wiederum unterteilen sich in Streckenkosten (= werden durch die zurückgelegte Wegstrecke beeinflusst) und die Ausrückestundenkosten (= Abschreibungen, Wartung etc. der Fahrzeuge und Geräte). Es wurden 10 % Eigenbeteiligung der Gemeinde als Vorhaltekosten abgezogen.

In den folgenden Tabellen sind die bisherigen und neukalkulierten Gebührensätze je Fahrzeug dargestellt. Die Differenz ergibt sich aus den Einsatzstunden. Die Pauschalsätze wurden mit 80 – 100 Einsatzstunden pro Jahr berechnet. In Höchberg haben die Fahrzeuge tatsächlich nur zwischen 10 und 35 Einsatzstunden.

1. Streckenkosten (für jeden angefangenen Kilometer Wegstrecke) 

Fahrzeugtyp
Bisher
Neu
Mehrzweckfahrzeug
3,17 €
1,90 €
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF 20
7,94 €
13,42 €
Löschgruppenfahrzeug LF16/12
7,94 €
11,93 €
Drehleiter DLA (K) 23-12
12,61 €
15,21 €
Tragkraftspritzenfahrzeug TSF
3,57 €
4,93 €

2. Ausrückestundenkosten

Fahrzeugtyp
Bisher
Neu
Mehrzweckfahrzeug
27,94 €
94,37 €
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF 20
143,15 €
412,68 €
Löschgruppenfahrzeug LF16/12
143,15 €
495,77 €
Drehleiter DLA (K) 23-12
231,35 €
1.112,58 €
Tragkraftspritzenfahrzeug TSF
71,64 €
587,67 €


3. Personalkosten

Hierbei sind die Kosten der ehrenamtlichen Feuerwehrdienstleistenden von den Sicherheitswachen zu unterscheiden.  

Für die ehrenamtlich Feuerwehrdienstleistenden werden künftig 30,00 € (bisher 24,00 €) je Stunde berechnet.
Für die Sicherheitswachen erhöht sich der Stundensatz von 13,70 € auf 16,90 €.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt aufgrund Art. 28 Bayerisches Feuerwehrgesetz folgende 

Satzung
über Aufwendungs- und Kostenersatz für
Einsätze und andere Leistungen der freiwilligen Feuerwehr


§ 1 Aufwendungs- und Kostenersatz

(1)        Der Markt Höchberg erhebt im Rahmen von Art. 28 Abs. 1 und 2 BayFwG Aufwendungsersatz für folgende Pflichtleistungen seiner Feuerwehr: 

1. Einsätze, 
2. Sicherheitswachen (Art. 4 Abs. 2 Satz 1 BayFwG), 
3. Ausrücken nach missbräuchlicher Alarmierung oder Fehlalarmen. 

Einsätze werden in dem für die Hilfeleistung notwendigen Umfang abgerechnet. Für Einsätze und Tätigkeiten, die unmittelbar der Rettung oder Bergung von Menschen und Tieren dienen, wird kein Kostenersatz erhoben.

Der Aufwendungsersatz entsteht mit dem Tätigwerden, in den Fällen des Art. 28 Abs. 2 Nr. 7 BayFwG mit dem Ausrücken der Feuerwehr.

(2)        Der Markt Höchberg erhebt Kostenersatz für die Inanspruchnahme seiner Feuerwehr zu folgenden freiwilligen Leistungen (Art. 28 Abs. 4 Satz 1 BayFwG): 

1. Hilfeleistungen, die nicht zu den gesetzlichen Pflichtaufgaben der Feuerwehren gehören, 
2. Überlassung von Gerät und Material zum Gebrauch oder Verbrauch. 

Die Kostenschuld entsteht mit der Inanspruchnahme der Feuerwehr. 

(3)        Die Höhe des Aufwendungs- und Kostenersatzes richtet sich nach den Pauschalsätzen gemäß der Anlage zu dieser Satzung. Für den Ersatz von Aufwendungen, die nicht in der Anlage enthalten sind, werden Pauschalsätze in Anlehnung an die für vergleichbare Aufwendungen festgelegten Sätze erhoben. Für Materialverbrauch werden die Selbstkosten berechnet. 

(4)        Aufwendungen, die durch Hilfeleistungen von Werkfeuerwehren entstehen (Art. 15 Abs. 7 Satz 2 BayFwG), sowie wegen überörtlicher Hilfeleistungen nach Art. 17 Abs. 2 BayFwG zu erstattende Aufwendungen werden unabhängig von dieser Satzung geltend gemacht. 


§ 2 Schuldner

(1)        Bei Pflichtleistungen bestimmt sich der Schuldner des Aufwendungsersatzes nach Art. 28 Abs. 3 BayFwG. 

(2)        Bei freiwilligen Leistungen ist Schuldner, wer die Feuerwehr willentlich in Anspruch genommen hat. 

(3)        Mehrere Schuldner haften als Gesamtschuldner.


§ 3 Fälligkeit

Aufwendungs- und Kostenersatz werden einen Monat nach Zustellung des Bescheids zur Zahlung fällig.


§ 4 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt zum 01.04.2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 21.01.2015 außer Kraft. 


Markt Höchberg,      




Alexander Knahn
1. Bürgermeister






Anlage zur Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und
 andere Leistungen der freiwilligen Feuerwehr


Verzeichnis der Pauschalsätze

Aufwendungs- und Kostenersatz setzen sich aus den jeweiligen Sachkosten (Nummern 1 bis 2) und den Personalkosten (Nummer 3) zusammen.


1. Streckenkosten

Die Streckenkosten betragen für jeden angefangenenKilometer Wegstrecke für

a) Mehrzweckfahrzeug
1,90 €
b) Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF 20
13,42 €
c) Löschgruppenfahrzeug LF16/12
11,93 €
d) Drehleiter DL 23-12
15,21 €
e) Tragkraftspritzenfahrzeug TSF
3,57 €


2. Ausrückestundenkosten

Mit den Ausrückestundenkosten ist der Einsatz von Geräten und Ausrüstung abzugelten, die zwar zu Fahrzeugen gehören, deren Kosten aber nicht durch die zurückgelegte Wegstrecke beeinflusst werden. Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im Übrigen die ganzen Ausrückestundenkosten erhoben.

Die Ausrückestundenkosten betragen - berechnet vom Zeitpunkt des Ausrückens aus dem Feuerwehrgerätehaus bis zum Zeitpunkt des Wiedereinrückens - je eine Stunde für

a) Mehrzweckfahrzeug
94,37 €
b) Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF 20
412,68 €
c) Löschgruppenfahrzeug LF16/12
495,77 €
d) Drehleiter DL 23-12
1.112,58 €
e) Tragkraftspritzenfahrzeug TSF
587,67 €


3. Personalkosten

Personalkosten werden nach Ausrückestunden berechnet. Dabei ist der Zeitraum vom Ausrücken aus dem Feuerwehrgerätehaus bis zum Wiedereinrücken anzusetzen. Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im Übrigen die ganzen Stundenkosten erhoben.

3.1        Ehrenamtliche Feuerwehrdienstleistende

Für den Einsatz ehrenamtlicher Feuerwehrdienstleistender wird folgender Stundensatz berechnet: 30,00 €


3.2        Sicherheitswachen

Für die Abstellung zum Sicherheitswachdienst gemäß Art. 4 Abs. 2 Satz 1 BayFwG werden erhoben je Stunde Wachdienst für einen ehrenamtlichen Feuerwehrdienstleistenden (siehe § 11 Abs. 5 AVBayFwG) 16,90 €.

Abweichend von Nummer 3 Satz 2 wird für die Anfahrt und die Rückfahrt insgesamt eine weitere Stunde berechnet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Marktgemeinderat David Braunreuther ist bei der Abstimmung nicht anwesend.

Freitext nach TOP

In diesem Zusammenhang lobt Marktgemeinderat Timo Koppitz ausdrücklich die Jugendarbeit der Freiwilligen Feuerwehr Höchberg.

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7. Berichte und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 19.03.2024 ö 7

Sachverhalt

Die Verwaltung informiert die Mitglieder des Marktgemeinderates über die aktuelle Zahl der im Ortsgebiet zugelassenen Elektro- und Hybridfahrzeuge. Anschließend werden die Mitglieder des Marktgemeinderates über die aktuellen Bauarbeiten in der Tilman-Riemenschneider-Straße und der damit verbundenen Verlegung von Leerrohren für eine Glasfaserverbindung informiert. Die Bauarbeiten sollen vor Pfingsten abgeschlossen werden.

Auf Nachfrage von Marktgemeinderat Walter Feineis hinsichtlich zu erneuernder Wasserhausanschlüsse in der Tilman-Riemenschneider-Straße informiert die Verwaltung über die aktuelle Sachlage.

Hinsichtlich der Verkehrsverhältnisse am Seeweg/Allerseeweg informiert die Verwaltung darüber, dass das Einverständnis der Stadt Würzburg zur Maßnahme vorliegt. Ein entsprechender Beschluss wird vorbereitet.

Die Verwaltung informiert über die Vergabe der Reinigungsleistungen an die Firma Dorfner Nürnberg.

Auf Nachfrage von 3. Bürgermeister Bernhard Hupp erläutert die Verwaltung den Sachverhalt hinsichtlich der Ölspur im Bereich der Münchner Straße.

Die Parkraumbewirtschaftung im Rahmen des Verkehrsüberwachungsdienstes wird mit dem aktuellen Sachstand erläutert.

Weiterhin informiert die Verwaltung über die Belegung der Unterkunft für Flüchtlinge Bayernstraße 116.

Marktgemeinderätin Susanne Cimander macht darauf aufmerksam, dass aus ihrer Sicht der Schotterparkplatz gegenüber dem Einkaufsmarkt Tegut inzwischen von Pendlern belegt wird. Die Verwaltung wird dies entsprechend prüfen.

Auf Nachfrage von Marktgemeinderätin Susanne Cimander weist die Verwaltung darauf hin, dass für die Planung des Südzucker-Areals die Ergebnisse aus den vorgesehenen Foren als Zwischenstand dem Marktgemeinderat bekannt gegeben werden.

Auf Nachfrage von Marktgemeinderat Martin Lerzer erläutert die Verwaltung die Nutzung der Satzung „Grüneres Höchberg“.

Marktgemeinderat Walter Feineis informiert über die Gründung der Umweltgruppe bei der Firma Wölfel und der damit verbundenen Pflanzaktion. Hier wäre nach der Auskunft des 1. Bürgermeisters bereits der Kontakt zum Freiwilligenzentrum des Marktes Höchberg hergestellt.

Datenstand vom 08.04.2024 09:39 Uhr