Datum: 06.02.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Behandlung von Anträgen auf Vorbescheid und Baugenehmigung
1.1 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2024-001; Sanierung und Umbau bestehendes Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.-Nr. 281, Wallweg 11, Sanierungsgebiet Altort, § 34 BauGB
1.2 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2024-002; Sanierung und Umbau bestehendes Wohnhaus auf dem Grundstück Nr. 328/4, Jägerstraße 2, Sanierungsgebiet Altort, § 34 BauGB
1.3 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2023-029; Errichtung einer unbeleuchteten einseitigen Plakattafel (frei-stehend) mit wechselnder werblicher Nutzung auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1123, Hauptstraße 21, § 34 BauGB
2 Zwischenbericht zum integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept
3 Vorstellung der Ideen zur Umgestaltung des Partnerschaftsplatzes
4 Umsetzung "Verkehrsentwicklungskonzept Höchberg 2040" - Maßnahme S5a - Im Wiesengrund
5 Übernahme Eigentümerwege Hexenbruch - Sachstand Gebiet 3, Hans-Sachs-Straße Ost
6 Sanierung des Kindergartens und städtebauliche Neuordnung des St. Matthäus Areals | Durchführung Realisierungswettbewerbs Kita mit städtebaulichem Ideenteil
7 Berichte und Anfragen

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1. Behandlung von Anträgen auf Vorbescheid und Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 06.02.2024 ö 1
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1.1. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2024-001; Sanierung und Umbau bestehendes Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.-Nr. 281, Wallweg 11, Sanierungsgebiet Altort, § 34 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 06.02.2024 ö 1.1

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.

.


Erläuterung:

Die Bauwerber planen das bestehene Wohnhaus zu sanieren und durch Umbau neuen Wohnraum zu schaffen. Anhand der Planung ist zu erkennen, dass auf der bestehenden Doppelgarage ein einstöckiger Aufbau mit Pultdach errichtet werden soll, auch das Dachgeschoss soll zu Wohnzwecken ausgebaut werden. Die erforderlichen Entwässerungen werden an die bestehende Entwässerungsanlage angeschlossen.

Das Baugrundstück wird dem § 34 BauGB zugeordnet, es liegt im Bereich des Sanierungsgebietes Altort, es gilt die Gestaltungssatzung, Entwässerungssatzung und die Stellplatzsatung des Marktes Höchberg.


Beratung:

Bei der Voprüfung der Unterlagen wurde Folgendes festgestellt:

- Sanierungsrechtliche Genehmigung erforderlich.
Folgende Tätigkeiten sind Genehmigungspflichtig:
Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung baulicher Anlagen,
die einer bauaufsichtlichen Genehmigung bedürfen oder die bei der
Bauaufsichtsbehörde angezeigt werden müssen.
Ein Antrag der Bauwerber hierzu liegt dem Baugesuch bei.

- Befreiung von der Stellplatzsatzung erforderlich:
Nach den uns vorliegenden Bestandsplänen von 1975 ist momentan 
eine Wohneinheit mit ca. 131 m², mit einem Bedarf von 2 Stellplätzen
vorhanden.

Laut Planung neu sollen 2 Wohneinheiten errichtet werden, nach Berechnung des Entwurfsverfassers haben:
WE 1 im UG/ EG eine Wohnfläche von 98,24 m² und
WE 2 im OG/ DG eine Wohnfläche von 91,24 m².
- Somit sind nach gemeindlicher Stellplatzsatzung 4 Stellplätze nachzuweisen.
- In der Planung sind jedoch nur 2 Stellplätze in der bestehenden Garage ersichtlich.

- Befreiung von der Gestaltungssatzung erforderlich
Laut Baubeschreibung sind im EG ein Pultdach mit 6°Dachneigung aus
Blecheindeckung/ Trapetzblech geplant.
Gem. § 2 Dachlandschaft der Gestaltungssatzung:
1. Auf geneigten Dächern sind nur Tondachziegel, Betondachsteine und Glas zulässig. Unzulässig sind Kunststoffplatten, Faserzementplatten und reine Kupfereindeckungen.
2. Flachdächer sind zu bekiesen oder zu begrünen.

Beschluss

Dem Bauantrag wird zugestimmt, sofern der Bauwerber mindestens einen zusätzlichen Stellplatz errichtet (z.B. östlich neben der Garage) und für einen weiteren, „gefangenen“ Stellplatz vor der Garage sorgt.
In Folge dessen kann eine notwendige Befreiung für den gefangenen Stellplatz erteilt werden. Mit der notwendigen Befreiung von der Gestaltungssatzung für das Blechdach auf den Garagenanbau besteht Einverständnis.


Dem Antrag auf sanierungsrechtliche Genehmigung nach § 144 BauGB wird zugestimmt.

Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie die der Stadtwerke Würzburg AG vom 06.02.2024 wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Freitext nach TOP

Bei der Beratung und Abstimmung war Marktgemeinderat David Braunreuther nicht anwesend.

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1.2. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2024-002; Sanierung und Umbau bestehendes Wohnhaus auf dem Grundstück Nr. 328/4, Jägerstraße 2, Sanierungsgebiet Altort, § 34 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 06.02.2024 ö 1.2

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.

.


Erläuterung:

Die Bauherrin hat auf ihrem Grundstück entlang der West –Süd – Ostgrenze eine Stützmauer aus Betonwinkelsteinen sowie eine Einfriedung/Umwehrung in Form eines Stabgitterzaunes errichtet.
Weiter wurden im südwestlichen Bereich 2 Stellplätze geschaffen.

Das Grundstück wird dem § 34 BauGB zugeordnet, es liegt im Bereich des Sanierungsgebietes Altort, es gilt die Stellplatzsatzung und Entwässerungssatzung.

Im Rahmen einer anlassbezogenen Kontrolle seitens des Landratsamtes wurde festgestellt (das Schreiben wird dem Bau- und Umweltausschuss zur Kenntnis gegeben), 
„dass die Stützmauer eine Höhe zwischen 0,67 m und 2,0 m aufweist, der aufgesetzte Stabgitterzaun habe eine Höhe von zusätzlich 1,0 m.

Das Landratsamt stellt fest, dass das Vorhaben der Baugenehmigungspflicht unterliegt.“

Mit dem nun eingereichten Bauantrag, soll die Genehmigungspflicht nachträglich „geheilt“ werden.

„Das Landratsamt vertritt die Auffassung, dass die Anlage „Stützmauer und Zaun“ an höchster Stelle den Tatbestand einer verfahrensfreien Anlage um 1,0 m überschreitet, da beide Anlagenteile als eine bauliche Anlage hinsichtlich der Verfahrensfreiheit zu werten sind. 
Das Landratsamt ist weiterhin der Meinung, dass die bauliche Anlage „Stützmauer und Zaun“ keine Abstandsfläche nach Art. 6 BayBO auslöst, da es bei der Betrachtung der „offenen Einfriedung Zaun“ an einer gebäudeähnlichen Wirkung mangelt und somit nur die Stützmauer zu betrachten ist.“

Die Verwaltung stellt fest, dass die Höhe der Betoneinfriedung an der Süd-Ost Ecke jedoch mindestens eine Höhe von ca. 2,05 m aufweist und lediglich errichtet wurde um die nachträglichen Aufschüttungen zu ermöglichen.
Weiterhin wurde der gemeindliche Handlauf entlang des Gehsteiges an der Ostgrenze entfernt.

In einem Schreiben des Entwurfsverfassers ist zu entnehmen (wird dem Bau- und Umweltausschuss zur Kenntnis gegeben), dass die neu errichteten Stellplätze dauerhaft nicht versiegelt werden sollen. 
Entsprechend der Entwässerungssatzung Markt Höchberg § 5, Absatz 6 besteht somit kein Anschlusszwang für Niederschlagswasser sofern dessen Versickerung ordnungsgemäß möglich ist.


Beratung:

- Sanierungsrechtliche Genehmigung erforderlich:
Folgende Tätigkeiten sind genehmigungspflichtig:
Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung einer baulicher Anlagen, die einer bauaufsichtlichen Genehmigung bedürfen oder die bei der Bauaufsichtsbehörde angezeigt werden müssen.
Ein Antrag der Bauwerberin hierzu liegt dem Baugesuch bei.

Die Mauer liegt im Kreuzungsbereich Herrenweg und Jägerstraße, der Abschnitt ist in diesem Teil als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen.
Vom Herrenweg oben kommend (rechte Fahrseite) ist bis zur Einmündung in die Jägerstraße ein höher gesetzter Fußgängerweg vorhanden dieser verliert sich an der Ecke Richtung Schulgasse in der Straße.

Die Verwaltung ist der Auffassung, dass durch die ca. 2,0 m Hohe Stützmauer an dieser Ecke sich die Sichtverhältnisse sowohl für den Fußgänger als auch rollenden Verkehr verschlechtert haben. Mit dem noch zusätzlich beantragten 1,0 m hohen Zaun, (zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht umgesetzt) ist eine weitere Rücknahme der Einsicht in den Kreuzungsbereich zu erwarten.

Daher empfielt die Verwaltung der Bauwerberin aufzuerlegen, dass der aufgesetzte Zaun dauerhaft nicht mit „Sichtschutzelementen“ versehen wird.

Die Verwaltung weist jedoch darauf hin, dass in verkehrsberuhigten Straßen keine Sichtdreiecke freizuhalten sind, ähnlich wie bei Grundstücksausfahrten.

Weiter sind in näherer Umgebung mehrerer Mauern in ähnlicher Höhe aus jüngerer sowie älterer Zeit vorhanden (erkennbar z. B. in der historischen Flurkarte von 1808-1864). Man müsse daher unterstellen, dass sich die geplante Mauer mit Zaun nach § 34 BauGB in die nähere Umgebung einfügen könnte. 

Beschluss

Dem Bauantrag wird nicht zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Freitext nach TOP

Bei der Beratung und Abstimmung war Marktgemeinderat David Braunreuther nicht anwesend.

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1.3. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2023-029; Errichtung einer unbeleuchteten einseitigen Plakattafel (frei-stehend) mit wechselnder werblicher Nutzung auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1123, Hauptstraße 21, § 34 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 06.02.2024 ö 1.3

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.

.


Erläuterung:

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 19.09.2023 und am 12.12.2023 über o. g. Bauantrag beraten und nachfolgende Beschlüsse gefällt:


Beschlussfassung vom 19.09.2023

„Dem Bauantrag wird nicht zugestimmt.

Das Vorhaben fügt sich nach der Art der baulichen Nutzung nicht in die vorhandene Umgebungsbebauung ein, beeinträchtigt das Ortsbild und verstößt gegen das Rücksichtnahmegebot. Im Rahmen der überwiegend kleinteiligen Bebauung würden die Werbetafeln mit einer Gesamtgröße von 7,64 m x 2,69 m, auf Füßen in der Höhe beginnend ab 1,50 m, besonders auffallen.

Die Werbetafeln sind an dieser Stelle in einer sich optisch aufdrängenden Weise störend. Eine städtebaulich unerwünschte Bezugsfallwirkung ist zu befürchten.

Zusätzlich ist eine Beeinträchtigung des fließenden Verkehrs zu befürchten, da vor allem eine wesentlich schlechtere Sicht auf das hohe Fußgängeraufkommen entlang der Bushaltestelle beim Ausfahren aus dem Anwesen gegeben ist.

Die Baumaßnahme liegt im Sanierungsgebiet des Marktes Höchberg. Der erforderlichen Befreiung nach § 144 BauGB wird nicht zugestimmt.

Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie die der Stadtwerke Würzburg vom 19.09.2023 wird hingewiesen.
Abstimmung: 9:0“.

Beschlussfassung vom 12.12.2023

„Der erforderlichen Befreiung von der Sanierungssatzung wird zugestimmt.
Abstimmung: 9:0“
Beratung:

Der Bauantrag (Posteingang vom 17.01.2024) ist nun erneut vorgelegt worden.
Der Bauherr hat die „Werbeanlage“ dahingehend umgeplant siehe Schreiben Entwurfsverfasser und Roteintrag LRA, (wird dem Bau und Umweltausschuss zur Kenntnis gegeben), dass der Bodenabstand nun nicht mehr 1,50 m, sondern nur noch 0,50 m beträgt. Somit entsteht eine Gesamthöhe von ca. 3,20 m anstatt 4,20 m.

- Nach wie vor fehlt die Nachbarbeteiligung Fl.-Nr. 1125 (Markt Höchberg).
- Die Nachbarn Fl.-Nr. 1123/3 haben dem Antrag nicht zugestimmt.
- Es sind keine Abstandsflächen dargestellt.

Das Landratsamt führt mit Schreiben vom 10.01.2024 aus, „dass 
- sich die Werbeanlage nicht besonders aufdrängt und unbeleuchtet ist
- eine Beeinträchtigung des fließenden Verkehrs von zuständiger Stelle nicht gesehen wird. In einer Stellungnahme des Straßenbauamtes vom 25.10.2023 (der Verwaltung nicht zur Kenntnis) beauflagt wird, dass es zu keiner Verwechslung mit Verkehrszeichen führen darf.
- sich dem Landratsamt nicht erschließt, inwieweit eine besondere Gefahr für Fußgänger entsteht.

Weiter führt das Landratsamt aus, dass
- sich die Ablehnungsgründe des Beschlusses vom 19.09.2023 durch die Umplanung entschärft haben bzw. unzutreffend seien oder zu keiner Versagung der Baugenehmigung führen.

Das Landratsamt ist der Meinung, dass
- seitens der Bauherrenschaft Anspruch auf Erteilung der Baugenehmigung bestünde.

Es wird gebeten die versagte Entscheidung zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens noch einmal zu überdenken ansonsten werde der Bauantrag erforderlichenfalls unter Ersetzung des Einvernehmens verbescheidet.“

Der Markt Höchberg bleibt bei seiner Auffassung vom 19.09.2023 und wird das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilen.

Beschluss

Der Markt Höchberg bleibt bei seiner Auffassung vom 19.09.2023.
Dem Bauantrag wird nicht zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Freitext nach TOP

Bei der Beratung und Abstimmung war Marktgemeinderat David Braunreuther nicht anwesend.



Marktgemeinderat Marc Behl bestätigt aus eigener Erfahrung, dass schon ohne die Werbetafeln die Sichtverhältnisse ungünstig sind.


Marktgemeinderat David Braunreuther nimmt ab 20.14 Uhr an der Sitzung teil.

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2. Zwischenbericht zum integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 06.02.2024 ö 2

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
0.6150.6556
10.000 €
Hoheitliche Aufgabe

Im Rahmen der heutigen Sitzung des Bau- und Umweltausschusses werden sowohl die Ergebnisse der Analyse, als auch die thematischen und räumlichen Schwerpunkte sowie Maßnahmen für die Zwischenevaluierung des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes durch das Planungsbüro Wegner vorgestellt.

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3. Vorstellung der Ideen zur Umgestaltung des Partnerschaftsplatzes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 06.02.2024 ö 3

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart


Freiwillig 


Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die SPD beantragten im Zusammenhang mit den Haushaltsberatungen für das Jahr 2023, im Hinblick auf die Wasserknappheit und im Sinne der großzügigeren Nutzung des Partnerschaftsplatzes zu prüfen, ob und wann der Brunnen stillgelegt und zurückgebaut werden kann. 
In diesem Zusammenhang sollte auch darüber nachgedacht werden, ob der gesamte Platz neugestaltet werden könnte. 
Bereits damals war der Wunsch die Kosten möglichst gering zu halten und alles Erforderliche durch die Verwaltung und den Bauhof auszuführen. 
Der Antrag wurde in der Sitzung des Marktgemeinderates am 13.12.2022 einstimmig befürwortet.

Der Brunnen wurde vor drei Jahren stillgelegt, da dieser technisch nicht mehr einwandfrei war. Eine Renovierung wurde aus Kostengründen nicht in Betracht gezogen. 

Mit Mail vom 20.06.2023 wurden interessierte Bürgerinnen und Bürger aufgerufen dem Bauamt ihre Ideen, Anregungen und Wünsche zur zukünftigen Platzgestaltung bis Ende Juli mitzuteilen. Am 12.07.2023 wurde nochmals an den Aufruf freundlich erinnert. 

Da die Umgestaltung des in die Jahre gekommenen Partnerschaftsplatzes für viele Höchbergerinnen und Höchbergern eine Herzensangelegenheit ist, gingen insgesamt zwölf Rückmeldungen in Form von Mails, Stichworten per Post und Skizzen ein.

Die verschiedenen Einsendungen wurden ausgewertet, so dass das Bauamt feststellte, dass oft die gleichen Wünsche geäußert wurden bzw. sie sich stark ähnelten. 

Die häufigsten Wünsche waren die Pflanzungen weiterer Bäume, Sträucher, Hecken und Stauden. Der Rückbau des Brunnens. Die Fläche zu entsiegeln und gleichzeitig für Veranstaltungen zu erhalten. Pavillon und Tischtennisplatte zu belassen und ggf. zu versetzen. Das Regenwasser kindersicher aufzufangen. „Wasser“ in Form von Fontänen, Wasserlauf, Wasseranschluss, offenen Verdunstungsrinne oder eines Trinkbrunnens neu zu installieren.

Aus der Analyse des Ideenwettbewerbs wurde am 30.08.2023 die Bewerbung zur Projektförderung „Aus Grau mach Grün auf Straßen und Plätzen“ der Stiftung „Lebendige Stadt“ übersandt. Drei Preisträger sollten für Begrünungsmaßnahmen Fördergelder in Höhe von 30.000,- € erhalten. 
Ende Oktober 2023 wurden die Preisträger bekannt gegeben. Leider wurde unsere Bewerbung nicht ausgezeichnet. 

Der Bauamtsleiter, Herr Lang, wird anhand einer Power Point Präsentation die Analyse des Ideenwettbewerbes vorstellen. 

Mittels Eigenleistung durch den Bauhof werden die Kosten auf 150.000,- € für Neupflanzungen und Entsiegelung etc. geschätzt. 

Auch der Antrag der SPD-Fraktion im Rahmen der HH-Beratungen für das Jahr 2024, zur Aufwertung der öffentlichen Flächen, welcher einstimmig befürwortet wurde, schließt die Neugestaltung des Partnerschaftsplatzes mit ein. 

Beschluss

Das Bauamt wird beauftragt eine detaillierte Planung mit Kostenermittlung zu erstellen und diese dem Bau- und Umweltausschuss vorzustellen, um über das weitere Vorgehen zu entscheiden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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4. Umsetzung "Verkehrsentwicklungskonzept Höchberg 2040" - Maßnahme S5a - Im Wiesengrund

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 06.02.2024 ö 4

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
0.6300.5131
475.000 €


In der Sitzung des Marktgemeinderates am 28.11.2023 wurde das „Verkehrsentwicklungskonzept Höchberg 2040“ beschlossen. Die Maßnahmen wurden nach Gewichtung und Umsetzungshorizont sortiert. Bei der Maßnahme „S5a – Im Wiesengrund“ handelt es sich um eine Sofortmaßnahme. Ziel ist, durch kleine punktuelle Maßnahmen den Verkehr „Im Wiesengrund“ zu entschleunigen. 

„Im Wiesengrund“ führt der geradlinige und breite Straßenverlauf, trotz der Anordnung des Verkehrsberuhigten Bereiches, zeitweise zu unangepassten Geschwindigkeiten. Durch vorgezogene Seitenbereiche, z. B. als vorgezogene Einmündung der Verbindungswege nach Norden und ergänzt durch punktuelle Grünelemente im Süden, soll eine gegenseitige Wartepflicht für den Fahrverkehr erzielt werden und somit eine Reduzierung der Geschwindigkeit.

Zur Veranschaulichung ist ein Lageplan mit einem Detailkonzept beigefügt.

Der Verkehrsberuhigte Bereich „Im Wiesengrund“ soll als Testlauf im Gemeindegebiet des Marktes Höchberg dienen, um die Auswirkungen der baulichen Veränderungen auf den fließenden Verkehr beobachten zu können. Bei der Erzielung positiver Ergebnisse sollen die Maßnahmen auf weitere Verkehrsberuhigte Bereiche ausgedehnt werden.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung des Detailkonzeptes im Verkehrsberuhigten Bereich „Im Wiesengrund“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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5. Übernahme Eigentümerwege Hexenbruch - Sachstand Gebiet 3, Hans-Sachs-Straße Ost

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 06.02.2024 ö 5

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart




Mittels Marktgemeinderatsbeschluss vom 23.05.2023 wurde nach vorheriger Diskussion in den Fraktionen, sowie beim interfraktionellen Gespräch am 11.04.2023, einstimmig beschlossen den Grundsatzbeschluss aus dem Jahr 2011 zur Übernahme der Hexenbruchwege durch den Markt Höchberg aufzuheben.

Gleichzeitig wurde die Verwaltung einstimmig mit Marktgemeinderatsbeschluss vom 23.05.2023 aufgefordert, die Eigentümer, welche sich 2021 zwecks Übernahme im Gebiet 3, Hans-Sachs-Straße Ost einig waren, erneut anzuschreiben. Das laufendende Verfahren sollte noch abgeschlossen werden. Die Frist zur Rückmeldung wurde für den 31.12.2023 festgesetzt. 

Eine Eigentümerabfrage zwecks Übernahme der Wege im Gebiet 3, Hans-Sachs-Straße Ost, hatte im Jahr 2021 ergeben, dass lediglich vier der zehn Wege in diesem Gebiet hätten übernommen werden können. 
Siehe Auszug aus Lageplan: 


Die 59 Eigentümer dieser vier Wege wurden mittels Schreiben vom 27.07.2023 angeschrieben. Viele zustimmende, dankende Rückmeldungen gingen zeitnah ein. Einige Eigentümer reagierten aber auch kritisch oder ärgerlich über die wiederholte Abfrage, dennoch zustimmend.

Vier Eigentümer wurden am 26.10.2023 schriftlich erinnert. 

Wiederum ein Eigentümer wurde nochmals am 30.11.2023 mit der dringlichen Bitte zur Rückmeldung bis 15.12.2023 erinnert.
Diese Rückmeldung blieb aus. 

Nach kurzem persönlichen Gespräch wurde die fehlende Unterschrift geleistet. 

Alle Zustimmungen zur Übernahme der vier Wege im Gebiet 3, Hans-Sachs-Straße Ost, mit den Fl.-Nr. 647/16, 677/180, 677/80, 677/84 liegen nun vor.

Pro Eigentümer wird bei Übernahme wie in der Vergangenheit ein Pauschalbetrag in Höhe von 100,- € erhoben. Die Eigentümer wurden hierüber schriftlich informiert. 

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beauftragt die Verwaltung ein Notariat zur Übernahme der Wege mit den Fl.-Nrn. 647/16, 677/180, 677/80, 677/84 zu betrauen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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6. Sanierung des Kindergartens und städtebauliche Neuordnung des St. Matthäus Areals | Durchführung Realisierungswettbewerbs Kita mit städtebaulichem Ideenteil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 06.02.2024 ö 6

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
für HH 2022
100.000 €
Pflicht-/freiwillige Aufgabe

In seiner Sitzung vom 23.11.2021 fasste der Marktgemeinderat den Beschluss zur Durchführung eines städtebaulichen Realisierungs-wettbewerbes mit Ideenteil. Die hierfür erforderlichen Mittel in damals geschätzter Höhe von 100.000 € wurden im Haushalt von 2022 bereitgestellt. 

Diese setzten sich wie folgt zusammen:

Verfahrensbetreuung VgV mit Wettbewerb (pauschal)
25.000 €
Wettbewerbssumme Hochbauwettbewerb (Kita)        
33.677 €
Wettbewerbssumme Städtebaulicher Wettbewerb
28.283 €
Sonstige Kosten
12.100 €


Gesamtkosten:
99.060 €


Dem Beschluss vorausgegangen war eine städtebauliche Feinuntersuchen des Büros Wegner Stadtplanung, welche in der Marktgemeinderatssitzung vom 24.11.2020 vorgestellt wurde.

Durch den Personalwechsel im Bauamt konnte dieses Projekt nicht kontinuierlich weiterverfolgt werden, so dass die Bearbeitung erst Ende des ersten Quartals 2023 mit einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der Kita Sanierung St. Matthäus durch das Büro dold+versbach ARCHITEKTEN wiederaufgenommen wurde. Im Rahmen dieser Betrachtung und in Abstimmung mit dem Sachgebiet für kommunale Angelegenheiten der Regierung von Unterfranken stellte sich die Variante „Erstellung von vier Gruppen durch Ersatzneubau für den Altbau aus dem Jahre 1972 unter Einbeziehung des Krippenanbaus aus dem Jahre 2009 auf dem Bestandsareal“ als wirtschaftlichstes Konzept dar. 

Nach Prüfung dieses Konzepts durch dem Fachbereich Kinder-, Jugend- und Familienarbeit des Landratsamtes Würzburg, wurde in Absprache mit dem Fachbereich Städtebauförderung der Regierung von Unterfranken und auf dieser Grundlage ein Angebot für die Wettbewerbsbegleitung durch das Büro HAINES–LEGER ARCHITEKTEN + STADTPLANUNG BDA für den Realisierungswettbewerb Kita mit städtebaulichem Ideenteil für das St. Matthäus-Areal mit 14 Teilnehmern und VgV-Verfahren eingeholt.

Die zu erwartenden Kosten setzten sich wie folgt zusammen:

Planungshonorar
122.570 €
Realisierungsteil Neubau Kita LP 1-2 

Ideenteil Städtebaulicher Entwurf



Wettbewerbsmanagement mit VgV-Verfahren
55.478 €
Preisrichter Honorare
11.900 €
Sonstige Kosten
5.000 €


Gesamtsumme brutto gerundet
195.000 €


Bei der Regierung von Unterfranken sind die entsprechenden Zuwendungsanträge für die Bezuschussung dieses Wettbewerbes zu beantragen. 

Herr Pfarrer Fenske und der Kirchenvorstand der Kirchengemeinde St. Matthäus, sowie die Bauabteilung des Kirchengemeindeamts in Würzburg und das Landeskirchenamt in München sind in den Prozess einbezogen und stimmen der geplanten Vorgehensweise zu.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt der Durchführung eines Realisierungs-wettbewerbs Kita mit städtebaulichem Ideenteil zu. Bei der Regierung von Unterfranken sind die entsprechenden Zuwendungsanträge für die Bezuschussung dieses Wettbewerbes zu beantragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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7. Berichte und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 06.02.2024 ö 7

Sachverhalt

Bauamtsleiter Thomas Lang informiert über die Fertigstellung der Beleuchtung des Basketballplatzes am „Tegut“ sowie die in kürze anstehende Versetzung der Straßenlaterne an der „Alte Steige 11“ und die anstehende Maßnahme zur Erstellung einer Natursteinsockelwand mit
Geländer „Am Trieb“. 

Erster Bürgermeister Alexander Knahn unterbricht die Bau- und Umweltausschusssitzung von 21.00 Uhr bis 21.07 Uhr für Fragen der Bürger.

Datenstand vom 05.03.2024 13:56 Uhr