Datum: 05.03.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:43 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Behandlung von Anträgen auf Vorbescheid und Baugenehmigung
1.1 Antrag auf Genehmigungsfreistellung Nr. 2024-003; Ausbau eines Dachgeschosses zu Wohnräumen und Errichtung von zwei Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1209/5, Kalkofenweg 24 a, § 34 BauGB
1.2 Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung Nr. 2024-005; Neubau einer Lagerhalle und einer Betriebsstraße auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 3151, 2953 und 3211/26, Leibnizstraße 5, Bebauungsplan "Gewerbegebiet Südlich der B27, § 30 BauGB
1.3 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2024-006; Nutzungsänderung eines Fitness-Studios in ein Verwaltungsgebäude auf dem Grundstück Fl.-Nr. 3211/9, Max-Planck-Straße 14, Bebauungsplan "Gewerbegebiet Südlich der B27, § 30 BauGB
2 Baumpatenschaftsprogramm Grundweg
3 Auswechslung der Hauptwasserleitung - oberer "Herrenweg" - Einmündung "Bergmannweg" bis "Fasanenstraße"
4 Wasserleitungsauswechselung Martin-Wilhelm-Straße Bauabschnitt I, II und III - Vorstellung der Gesamtkosten - Genehmigung der Abrechnung
5 Wasserleitungsauswechselung Albrecht-Dürer-Straße - Seeweg - Waldstraße - Vorstellung der Gesamtkosten - Genehmigung der Abrechnung
6 Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); Widmung Fl.-Nr. 20/1
7 Berichte und Anfragen

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1. Behandlung von Anträgen auf Vorbescheid und Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 05.03.2024 ö 1
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1.1. Antrag auf Genehmigungsfreistellung Nr. 2024-003; Ausbau eines Dachgeschosses zu Wohnräumen und Errichtung von zwei Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1209/5, Kalkofenweg 24 a, § 34 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 05.03.2024 ö 1.1

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.


.


Erläuterung:

Die Bauwerber beantragen einen Dachgeschossausbau zu Wohnzwecken an einem bestehenden Wohnhaus im Genehmigungsfreistellungsverfahren.

Auf dem Grundstück ist eine Grunddienstbarkeit, „Geh- und Fahrrecht“ sowie „Versorgungs- und Entsorgungsleitungsrecht“ eingetragen.
Das Grundstück wird dem § 34 BauGB zugeordnet, es gilt die Stellplatz- und Entwässerungssatzung.

Nach Art. 58 Abs. 2 BayBO ist die „Änderung und Nutzungsänderung von Dachgeschossen zu Wohnzwecken“ im Anwendungsbereich des § 34 BauGB grundsätzlich genehmigungsfrei gestellt. 


Beratung:

In Ziffer 4 des Bauantrags ist angegeben, dass die Zustimmung der jeweiligen Nachbarn erteilt wurde. 

Im Baugenehmigungsbescheid (Altakte "Einfamilienwohnhaus mit Einliegerwohnung“ BG-1977-38301137795) des Landratsamtes vom 26.07.1977 wurde unter Auflage 4.23 festgesetzt, dass für den damaligen Wohnhausneubau zusätzlich zur vorhandenen Garage (Doppelgarage) noch mindestens ein zusätzlicher Stellplatz herzustellen ist. Somit waren für die bis jetzt bestehende Nutzung 3 Stellplätze nachzuweisen.

Die neue Wohneinheit im Dachgeschoss hat laut Antragsunterlagen eine Wohnfläche von 63,39 m², somit sind nach gemeindlicher Stellplatzsatzung hierfür 2 zusätzliche Stellplätze notwendig.

Im Grundriss ist bisher die Doppelgarage und ein weiterer Stellplatz eingezeichnet. Zudem gibt es auf dem Plankopf einen Verweis, dass ein weiterer Stellplatz auf Fl.-Nr. 1209/3 hergestellt wird (Entfernung ca. 30 m zum Wohnhaus).

Nach Ansicht der Verwaltung müsste für die nun insgesamt 3 Wohneinheiten mindestens 5 Stellplätze nachgewiesen werden, somit fehlt nach jetziger Kenntnis mindestens noch ein Stellplatz.
Wenn Stellplätze in der Nähe auf einem anderen Grundstück nachgewiesen werden, ist eine dingliche Sicherheit zu Gunsten der Fl.-Nr. 1209/5 vorzulegen.

Weiterhin wurde festgestellt, dass im Bauantrag unter Ziffer 5 die Gebäudeklasse 1 eingetragen wurde. Die Verwaltung ist der Auffassung, dass das Vorhaben jedoch in Gebäudeklasse 3 einzustufen ist. 
Somit müssen nach Art. 45 Abs. 1 BayBO Aufenthaltsräume in Dachgeschossen eine lichte Raumhöhe von min. 2,20 m über der Hälfte ihrer Grundfläche haben, anhand der vorliegenden Planunterlagen kann dies nicht zweifelsfrei überprüft werden.

Marktgemeinderat Walter Feineis meint zu wissen, dass in diesem Anwesen über das Internet Ferienwohnungen/Monteurwohnungen“ angeboten werden. 
Erster Bürgermeister Alexander Knahn wird dies durch die Verwaltung prüfen lassen, ggf. wird die Bauaufsicht des Landratsamtes um Überprüfung gebeten
Ebenso ist Marktgemeinderat Walter Feineis der Auffassung, dass für den Stellplatznachweis verwendete Nebengrundstück am Klinggraben im gegenwärtigen Zustand nicht ausreichend zu beparken sei. 
Erster Bürgermeister Alexander Knahn spricht aus, dass die notwendigen Parkplätze natürlich in Ihrer Ausprägung gemäß der gemeindlichen Stellplatzsatzung errichtet werden müssen, das Grundstück gäbe dies auch her.

Beschluss

Der Markt Höchberg führt das beantragte Genehmigungsfreistellungsverfahren nicht durch und erklärt/beantragt das Baugenehmigungsverfahren.

Die Verwaltung wird ermächtigt, das gemeindliche Einvernehmen für eine zusätzliche Wohnung im Dachgeschoss zu erteilen und an das Landratsamt zu übermitteln.
Das Landratsamt wird gebeten die Anzahl der Stellplätze festzulegen und die Zulässigkeit und weitere bauliche Anforderungen an die Dachgeschosswohnung zu prüfen. Eine evtl. erforderliche dingliche Sicherung für notwendige Stellplätze auf anderem Grundstück ist spätestens mit der Nutzungsaufnahme vorzulegen. Die Stellplätze sind nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung herzustellen.

Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie der Stadtwerke Würzburg AG vom 05.03.2024 wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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1.2. Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung Nr. 2024-005; Neubau einer Lagerhalle und einer Betriebsstraße auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 3151, 2953 und 3211/26, Leibnizstraße 5, Bebauungsplan "Gewerbegebiet Südlich der B27, § 30 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 05.03.2024 ö 1.2

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.




Erläuterung:

Der Bau- und Umweltausschuss hat bereits dem Bauantrag in seiner Sitzung am 25.04.2017 zugestimmt.

In der Sitzung vom 07.12.2021 wurde einer Verlängerung des Bauantrages zugestimmt.

Am 13.12.2023 wurde mit Schreiben an das Landratsamt ein weiterer Antrag auf Verlängerung gestellt. Das Landratsamt hat den Antrag versehentlich, ohne das gemeindliche Einvernehmen, bis zum 01.02.2026 verlängert.

Mit Schreiben vom 09.02.2024 bittet das Landratsamt Würzburg nun um die Stellungnahme der Gemeinde zum Verlängerungsantrag.

Beratung:

Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass keine hinderlichen Gründe bestehen, das gemeindliche Einvernehmen zu verweigern.
Das Vorhaben widerspricht nicht dem neu in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan "Gewerbegebiet Südlich der B27“. 

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen für die Verlängerung des Bauantrages wird erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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1.3. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2024-006; Nutzungsänderung eines Fitness-Studios in ein Verwaltungsgebäude auf dem Grundstück Fl.-Nr. 3211/9, Max-Planck-Straße 14, Bebauungsplan "Gewerbegebiet Südlich der B27, § 30 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 05.03.2024 ö 1.3

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.

.

Erläuterung:

Die Bauwerber haben im Mai 2023 Anmeldungen für 11 Gewerbe auf dem Anwesen „Max-Planck-Straße 14“ durchgeführt.

Nach der letzten vorliegenden Baugenehmigung (AZ.: V/23-602-953-98Hö) ist das Gebäude als „Aktivitätenzentrum (Family-Fitness)“ genehmigt.

Das Landratsamt wurde daraufhin von der Verwaltung um baurechtliche Überprüfung gebeten.

Mit Schreiben des Landratsamtes vom 11.09.2023 wurde der Bauherr aufgefordert, für die Nutzungsänderung ein Antrag auf Baugenehmigung oder Genehmigungsfreistellung zu stellen.

Auf dem Portal zum „digitalen Bauantrag“ des Landratsamtes sind hierzu Unterlagen eingestellt, jedoch noch nicht offiziell freigegeben, da die Entscheidung des zu wählenden Verfahrens nicht abgeschlossen ist. 

Der Bauherr beantragt das Baugenehmigungsverfahren und nicht das mögliche Genehmigungsfreistellungsverfahren nach Art. 58 Abs. 1 BayBO.

Mündlich hat das Landratsamt bei der Verwaltung angefragt, ob hier nicht das Freistellungsverfahren anzuwenden ist.


Beratung:

Die Nachbarn haben dem Bauantrag zugestimmt. Der Betriebsbewertungsbogen liegt nicht vor.

Nach Berechnung des Entwurfsverfassers sind 24 Pkw-Stellplätze und 5 Fahrradstellplätze notwendig. In den Plänen werden 25 Pkw-Stellplätze und 5 Fahrradstellplätze nachgewiesen. Dies entspricht der Stellplatzsatzung des Marktes Höchberg.

Im Antragsformular wurde das Vorhaben als Gebäudeklasse 3 eingestuft. Die Verwaltung ist jedoch der Auffassung, dass das Vorhaben aufgrund der Nutzung Lager im Erdgeschoss mit ca. 410 m² und Büro im 1. Obergeschoss mit ca. 530 m² den Tatbestand eines Sonderbaues erfüllen könnte.

Das Landratsamt soll gebeten werden die Gebäudeklasse zu überprüfen. Bei Sonderbauten ist kein Freistellungsverfahren möglich.

Beschluss

Die Gemeinde behandelt den Antrag nicht im Freistellungsverfahren und bleibt bei der Durchführung des Baugenehmigungsverfahrens.

Das gemeindliche Einvernehmen für die Nutzungsänderung „Fitnessstudio“ in ein Verwaltungsgebäude“ wird erteilt.

Das Landratsamt wird gebeten die Gebäudeklasse festzulegen.

Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie die der Stadtwerke Würzburg AG vom 05.03.2024 wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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2. Baumpatenschaftsprogramm Grundweg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 05.03.2024 ö 2

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart



Im Zuge der 1275 Jahrfeier im letzten Jahr wurden innerhalb der Gemarkung Höchbergs insgesamt 1275 Bäume/Setzlinge an den verschiedensten Stellen, auch mit Bürgerbeteiligung, gepflanzt. Mit dieser Großbaumpflanzaktion wollte man u. a. dem Klimawandel entgegenwirken und Höchberg auch in Zukunft „grüner“ machen. 

Im Grundweg, nahe der Kapelle „Zum guten Hirten“ wurde eine Baumallee am Wirtschaftsweg entlang angelegt. Insgesamt wurden hier 32 extrem hitze- und klimaresistente Bäume gepflanzt, um an der beliebten Strecke einen wertvollen Naherholungsraum zu schaffen. 

Durch die Pflanzung wurde der Weg optisch aufgewertet und spendet Spaziergängern und Radfahrern Schatten. Bänke zum Verweilen wurden installiert. 

Gleichzeitig wurde durch die Wahl der Baumarten, sowie die Anlegung der Flächen um die Baumscheiben ein Beitrag zur blühdiversität und artenvielfalt für Kleinstlebewesen geschaffen. 

Die Pflanzung von verschiedenen Obstbäumen laden zusätzlich in naher Zukunft zum Naschen ein und werden mittels gelben Bändern kennzeichnet. Ein gelbes Band bedeutet, dass hier kostenlos ohne Rücksprache geerntet werden darf. 

Folgende dem Klimawandel angepasste Arten wurden gepflanzt: 

18
Ulmus hollandica „Lobel“ / Ulme
1
Malus domestica „Goldparmäne“ / Apfelbaum
1
Malus domestica „Jonagold“ / Apfelbaum
1
Malus domestica „Schöner Boskop“ / Apfelbaum
1
Prunus avium „Kordia“ / Süßkirsche 
5
Tilia cordata / Winterlinde
5
Quercus frainetto / Eiche (ungarisch)

Die Bäume wurden im Frühjahr 2023 gepflanzt. Zuvor erfolgte eine beschränkte Ausschreibung, welche das Herstellen, sowie eine Fertigstellungspflege bis 30.09.2024 beinhaltet. 

Im Detail bedeute dies u. a. für die 

Herstellung:
das Liefern der Bäume mit Stammumfang von 20-25 cm, Hochstamm, sowie zuvor 3x verpflanzt, was die Wahrscheinlichkeit eines Anwachsens deutlich erhöht
das Gehölz pflanzen einschließlich, Pflanzloch herstellen
Baumverankerungen herstellen; pro Baum 2 Pfähle
Mulchen der Pflanzflächen 
Vegetationsfläche zur Ansaat vorbereiten inkl. Bodenlockerung und anfallenden Unrat ablesen
Saatgutmischung „artenreiches Extensivgrünland“ aus gesichertem Herkunftsgebiet liefern und einsäen

Fertigstellungspflege
Wässern der Gehölze (10 Wassergänge)
Lockern der Pflanzflächen inkl. unerwünschten Aufwuchs ausgraben bzw. entfernen
Mähen der Rasenfläche

Nebenleistungen für die Fertigstellungspflege
Überprüfen der Pfähle
Wiederanbinden losgerissener Gehölze
Erneuern / Nachbessern einschnürender oder schadhafter Bindungen
Entfernen zurückgetrocknetes Holzes
Durchführen von erforderlicher Korrekturschnitten 
Aufrichten oder Antreten schief gedrückter oder durch Frost 
gehobener Gehölze
Wiederherstellen oder Nachbessern von Gießmulden und Pflanzschreiben

In der Quersumme kostete jede Baumpflanzung inkl. Fertigstellungspflege 1.498,87 €. 

Es entstand die Idee im Nachgang ein Baumpatenschaftsprogramm ins Leben zu rufen. Baumpaten könnten beispielsweise Höchberger Firmen, Privatpersonen, Vereine etc. werden. 

Mittels Auflistung der Baumpaten auf einer Tafel mittig der Allee im Grundweg, sowie einer kleineren Dankesfeier vor Ort könnte den Paten gedankt werden. 

Sofern der Bau- und Umweltausschuss der Idee des Baumpatenschaftsprogrammes zustimmt, könnte die Verwaltung die Höchberger Firmen anschreiben, sowie parallel einen Aufruf im Mitteilungsblatt, sowie auf der Homepage und der Höchberg App starten. 

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beauftragt die Verwaltung ein Baumpatenschaftsprogramm für die Baumallee im Grundweg entsprechend der Sitzungsvorlage ins Leben zu rufen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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3. Auswechslung der Hauptwasserleitung - oberer "Herrenweg" - Einmündung "Bergmannweg" bis "Fasanenstraße"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 05.03.2024 ö 3

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
1.8142.9505
140.000,00€
Pflichtaufgabe

Die Hauptwasserleitung im oberen „Herrenweg“, von der Kreuzung „Bergmannweg“ bis in die „Fasanenstraße“ ist in einem sehr schlechten Zustand.

Es ist geplant, auf einer Länge von ca. 150 Metern die vorhandenen Gussrohrleitungen DN 150-250 mm aus dem Baujahr 1967-1969, samt Hausanschlüssen zu erneuern. Die Leitungsauswechslung ist im Maßnahmenkatalog Tiefbau mit der Priorität „hoch“ für das Jahr 2024 vorgesehen.
Nach Auswechslung der Versorgungsleitungen soll im Baufeld eine punktuelle Oberflächensanierung durchgeführt.

Alle Versorgungsträger wurden über die Durchführung der Maßnahme informiert, Mitverlegungen von Gas-, Strom- und Telekommunikationsleitungen werden geprüft.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die Auswechslung der Wasserhauptleitung samt Hausanschlüssen im oberen „Herrenweg“ zwischen der Einmündung „Bergmannweg“ und der „Fasanenstraße“ und ermächtigt die Verwaltung die Leistungen für Tiefbau und Montage auszuschreiben. Die Ausschreibungsergebnisse werden dem Ausschuss zur Vergabe vorgelegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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4. Wasserleitungsauswechselung Martin-Wilhelm-Straße Bauabschnitt I, II und III - Vorstellung der Gesamtkosten - Genehmigung der Abrechnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 05.03.2024 ö 4

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
1.8142.9516
2020              90.000,- €
2021            180.000,- €
2022            180.000,- €
2023            150.000,- €
Gesamt:       600.000,- €
Pflichtaufgabe

In den Jahren 2020 bis 2022 wurde in drei Abschnitten die marode Hauptwasserleitung, samt Hausanschlüssen in der Martin-Wilhelm-Straße und im Krautgartenweg erneuert.
Die Wasserleitungserneuerung erfolgte auf einer Gesamtlänge von 839 Metern, dabei wurden 57 Hausanschlussleitungen ausgewechselt.

Die Tiefbauleistungen für die einzelnen Bauabschnitte wurden von der Verwaltung beschränkt ausgeschrieben. Die Aufträge wurden wie folgt vergeben:

  • BA I:    BUA  16.06.2020 -  Fa. Zöller Bau GmbH          154.312,50 €
  • BA II:   BUA  23.02.2021 -  Fa. Storch Tiefbau GmbH   130.467,46 €
  • BA III:  MGR 22.02.2022 -  Fa. Ullrich Bau GmbH         194.567,98 €

Die Gesamtkosten für die Maßnahme BA I, BA II und BA III ergaben sich wie folgt:

Tiefbauleistung:                                                                      352.341,92 €
Entsorgung belasteter Asphaltaufbruch und Erdaushub:         53.066,18 €
Lieferung Wasserleitungsmaterial Fa. R&F:                             79.991,96 €
Montage Rohrleitungsbau Fa. Hassold:                                    91.102,24 €
Montage Hausanschlüsse Wasserwerk Markt Höchberg:        27.031,81 €

Gesamtkosten:                                                                        603.534,11 €

Für alle drei Bauabschnitte lagen die Kostenschätzungen bei einer Summe 630.000,00 €.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss nimmt die Gesamtabrechnung für die Auswechselung der Hauptwasserleitung, samt Hausanschlüssen in der Martin-Wilhelm-Straße und im Krautgartenweg, für die im Zeitraum 2020-2022 durchgeführten Bauabschnitte I; II und III mit einer Gesamtsumme von 603.534,11 € zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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5. Wasserleitungsauswechselung Albrecht-Dürer-Straße - Seeweg - Waldstraße - Vorstellung der Gesamtkosten - Genehmigung der Abrechnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 05.03.2024 ö 5

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
1.8142.9502
2022             180.000,- €
2023             150.000,- €
2024               70.000,- €


Im Zuge der Bauarbeiten für die Kreisverkehrsanlage im Kreuzungsbereich Albrecht-Dürer-Straße / Seeweg / Waldstraße wurde im Baufeld auf einer Länge von 350 Metern die Hauptwasserleitungen (da 355 und da 250) vom Seeweg bis in die Kreuzungen Bayernstraße und An den Forstäckern samt Hausanschlüssen erneuert.

Die Tiefbauleistungen wurden gemeinsam mit der Straßenbaumaßnahme beschränkt ausgeschrieben. Die Fa. Daniel Buchinger wurde in der Sitzung vom 22.02.2022 durch den Marktgemeinderat mit der Durchführung der Arbeiten beauftragt.

Die Vergaben für Lieferung des Rohrleitungsmaterials und für Montageleistungen wurden bereits nach Angebotseinholung, bzw. beschränkter Ausschreibung in den Bauausschusssitzungen am 07.12.2021 und 15.02.2022 beschlossen.

Die Gesamtkosten für die Auswechselung der Wasserhauptleitung, samt Hausanschlüssen auf einer Länge von 350 Metern ergaben sich wie folgt:

Tiefbauleistung Fa. Daniel Buchinger:                                    207.745,08 €
Entsorgung belasteter Erdaushub:                                           32.584,08 €
Lieferung Wasserleitungsmaterial Fa. R&F:                             66.809,19 €
Montage Rohrleitungsbau Fa. Hassold:                                   60.550,53 €
Montage Hausanschlüsse Wasserwerk Markt Höchberg:        24.726,53 €

Gesamtkosten:                                                                        392.415,41 €


Die Kostenschätzung für die Maßnahme aus dem Jahr 2021 lag bei 335.328,41 €

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss nimmt die Gesamtabrechnung für die Auswechselung der Hauptwasserleitung, samt Hausanschlüssen im Kreuzungsbereich Albrecht-Dürer-Straße / Seeweg / Waldstraße mit einer Gesamtsumme von 392.415,41 € zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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6. Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); Widmung Fl.-Nr. 20/1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 05.03.2024 ö 6

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart


Hoheitliche Aufgabe

Im Zuge der Fertigstellung der Bauarbeiten auf der Freifläche des ehemaligen Anwesens/Gebäude Hauptstraße 63 wurde die Fläche neu vermessen. Der neu entstandene Platz auf der Fl.-Nr. 20/1 ist für Fußgänger beschränkt-öffentlich zu widmen.


Lageplanausschnitt:



Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt gemäß Art. 6 BayStrWG die Widmung der der Fl.-Nr. 20/1 zu einem beschränkt-öffentlichen Weg mit Wirkung zum 01.03.2024.

Mit der Bekanntmachung der Widmung wird gleichzeitig die Eintragung in das Bestandsverzeichnis verfügt.

 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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7. Berichte und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 05.03.2024 ö 7

Sachverhalt

Marktgemeinderätin Susanne Cimander fragt an, ob die Qualität des Asphaltes am Gehsteig Kreisel „Albrecht-Dürer-Straße“ schon überprüft wurde.
Bauamtsleiter Thomas Lang bestätigt den leichten Blasenwurf (optischer Mangel) an der Oberfläche, bedingt durch den Einbau bei „schlechter Witterung“. Das Gewerk unterliegt jedoch 4 Jahre der Gewährleistung. Sollte ein qualitativer Mangel auftreten, so wird dieser geltend gemacht.

Marktgemeinderätin Susanne Cimander regt an vermehrt „nette“ Schilder gegen Hundekot in Grünflächen aufzustellen.
Erster Bürgermeister Alexander Knahn wird diese Anregung an die Öffentlichkeitsabteilung weitergeben. 
 
Marktgemeinderat Martin Guckenberger hat festgestellt, dass am Hexenbruch nur noch ein Postkasten am ehemaligen „Ganz Einkaufsmarkt“ existiert. Er regt die Aufstellung eines weiteren am „tegut Markt“ an.
Erster Bürgermeister Alexander Knahn erteilt den Auftrag an die Verwaltung, die Aufstellung eines weiteren Postkastens am Hexenbruch zu initiieren.
 
Marktgemeinderat Martin Lerzer fragt für welche Fälle der Schadensmelder in der neuen „Höchberg App“ gedacht ist.
Erster Bürgermeister Alexander Knahn führt aus, dass dieser für Schäden die der Markt Höchberg betreffend angedacht ist, z. B. für Schäden an Straßen, beschädigte Schilder, verstreuter Müll etc.

Marktgemeinderat Martin Benthe regt an den „Bürgersteig“ im Garagenhof an der Kreuzung Bayernstraße und Münchner Straße zu entfernen und stattdessen an dieser Stelle zwei Stellplätze eventuell auch für Wohnmobile auszuweisen.
Die Verwaltung wird die Möglichkeit der Einrichtung von Stellplätzen an dieser Stelle prüfen und ggf. umsetzen.
 
Marktgemeinderat Walter Feineis erkundigt sich nach dem Stand der Tiefbauarbeiten in der Tilmann-Riemenschneider-Straße.
Bauamtsleiter Thomas Lang erklärt, dass nach Aussage der Tiefbauabteilung die Arbeiten nach „Plan“ laufen, eine genauere Aussage wann die Arbeiten voraussichtlich abgeschlossen werden wird in der nächsten Marktgemeinderatssitzung vorgestellt.

Datenstand vom 11.03.2024 09:50 Uhr