Datum: 01.03.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Marktgemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Ortskernsanierung - Feinuntersuchung "Eiserne Hose"
2 Erlass der Haushaltssatzung 2016 mit Haushaltsplan sowie Finanzplan bis 2019
3 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung des Bebauungsplanes "Fasanenstraße" und 9. Änderung des Flächennutzungplanes im Parallelverfahren (§ 2 Abs. 1 und § 8 Abs. 3 BauGB); Aufstellungsbeschluss
4 Regionalplan - Fortschreibung des Kapitels B X "Energieversorgung", Abschnitt 5.1 "Windkraftnutzung"
5 Berichte und Anfragen

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1. Ortskernsanierung - Feinuntersuchung "Eiserne Hose"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 01.03.2016 ö 1

Sachverhalt

In seiner Sitzung am 05.05.2015 hat der Bau- und Umweltausschuss über Nutzungs- und Gestaltungsmöglichkeiten im Zuge der städtebaulichen Feinuntersuchung „Eiserne Hose“ beratschlagt.
Vom Städteplaner, Herrn Wegner, wurden zwei Varianten zur Diskussion gestellt.
Mittlerweile wurden die Gebäude „Schulgasse 8 und 10“ abgerissen und das Grundstück „Schulgasse 7“ erworben und ebenfalls abgerissen.

Auch konnten mit der Diözese Gespräche geführt und vereinbart werden, die Flächen der Kirche in der weiteren Planung mit einzubeziehen.
Nachdem für die Entwicklung der Schule nun die Flächen unterhalb (Schulgasse 7) beplant werden können, sieht die Verwaltung die Notwendigkeit eines weiteren Baukörpers auf den Grundstücken Schulgasse 8 und 10 gemäß der Variante 2 als nicht mehr notwendig an und empfiehlt zum Abschluss der Feinuntersuchung einen Grundsatzbeschluss gemäß Variante 1 zu fassen.

Herr Wegner erläutert in der Sitzung die bisherigen Ergebnisse.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt die vorgestellte Variante 1 (Parkplätze mit Neuordnung der Treppenanlagen und Anpassung der Kirchplatzflächen) als Grundlage für weitere Planungen im Planungsumgriff „Eiserne Hose“.
Die Verwaltung wird beauftragt nach Abschluss der Feinuntersuchung in die Ausarbeitung der Gestaltungsplanung einzusteigen und einen entsprechenden Antrag bei der Regierung von Unterfranken für Städtebauförderungsmittel zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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2. Erlass der Haushaltssatzung 2016 mit Haushaltsplan sowie Finanzplan bis 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 01.03.2016 ö 2

Sachverhalt

Der Haushaltsentwurf 2016 wurde in der Marktgemeinderatssitzung am 19.01.2016 eingebracht und in der Sitzung am 26.01.2016 beraten.
Dem Marktgemeinderat wird der Haushaltsplan mit folgenden Eckdaten zur Verabschiedung vorgelegt:

Volumen Verwaltungshaushalt
20.015.250 €
Volumen Vermögenshaushalt
8.926.590 €
Zuführung vom Verwaltungshaushalt zum
Vermögenshaushalt
774.116 €
Investitionsrate/ freie Spitze
737.026 €
Rücklagenentnahme
5.270.474 €
Kreditaufnahme
0 €
Pro-Kopf-Verschuldung zum 31.12.2015
38,94 €

Die Aushändigung der gedruckten Haushaltspläne erfolgt als Tischvorlage. Die Fraktionsvorsitzenden halten ihre Haushaltsreden.

1. Bürgermeister Peter Stichler, für die SPD der Fraktionsvorsitzende Martin Benthe, für die CSU der Fraktionsvorsitzende Matthias Rüth, für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Fraktionsvorsitzende Walter Feineis, für die Freien Wähler Höchberger Mitte die Fraktionsvorsitzende Gabriele Ries, Marktgemeinderat Timo Koppitz für die UWG und Marktgemeinderat Bernd van Elten für die FDP halten in dieser Reihenfolge die Haushaltsreden.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt folgende Haushaltssatzung 2016 mit dem Haushaltsplan sowie dem Finanzplan bis 2019

HAUSHALTSSATZUNG

des Marktes Höchberg
Landkreis Würzburg
für das Haushaltsjahr 2016

Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Höchberg folgende
Haushaltssatzung:


§ 1  Haushaltsplan

Der beigefügte Haushaltsplan mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit festgesetzt.


Er schließt im Verwaltungshaushalt

in Einnahmen und Ausgaben mit
20.015.250 €
und im Vermögenshaushalt

in Einnahmen und Ausgaben mit
  8.926.590 €
ab. Das gesamte Haushaltsvolumen beträgt somit
28.941.840 €


§ 2  Kreditaufnahmen

Kreditaufnahmen zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.


§ 3  Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im
Vermögenshaushalt wird festgesetzt auf 800.000 €.


§ 4  Realsteuerhebesätze

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer


a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A)
300 v.H.

b) für die Grundstücke (B)
300 v.H.

der Steuermessbeträge.




2. Gewerbesteuer
350 v.H.
    der Steuermessbeträge.


       § 5  Kassenkreditermächtigung

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird festgesetzt auf 1.800.000 €.


       § 6  Inkrafttreten

Diese Haushaltssatzung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2016 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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3. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung des Bebauungsplanes "Fasanenstraße" und 9. Änderung des Flächennutzungplanes im Parallelverfahren (§ 2 Abs. 1 und § 8 Abs. 3 BauGB); Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 01.03.2016 ö 3

Sachverhalt

Die zu überplanende Fläche mit den Fl. Nrn. 3707/2, 3707/3, 3707/4, 3707/5, 3707/6, 3707/7, 3707/8, 3707/9 und 3707/10 der Gemarkung Höchberg und einer Größe von ca. 1,35 ha wurde bislang temporär für unterschiedliche Freiflächennutzungen (Ferienspielplatz, Zirkusgastspiele) in Anspruch genommen.
Der größere, östliche Teil des Plangebietes ist im wirksamen Flächennutzungsplan als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Sport dargestellt, ein kleinerer Bereich im Westen als Wohnbaufläche. Anlass der Neuplanung ist die Tatsache, dass diese dargestellten Nutzungen nicht mehr dem Planungszielen des Marktes Höchberg entsprechen. Für eine weitere Sportanlage besteht kein Bedarf und eine Wohnbebauung ist an dieser Stelle unter anderem wegen der erforderlichen Abstände zum Wald nicht sinnvoll. Die Fasanenstraße würde nach Ansicht des Marktes an dieser Stelle auch eine sinnvolle Abgrenzung zwischen bebaubaren und unbebauten Bereich darstellen.

Somit besteht die Zielsetzung, den Geltungsbereich als Multifunktionsplatz für unterschiedliche Nutzungen und Veranstaltungen wie Ferienspielplatz, Ausweichparkplatz bei Sportveranstaltungen oder Platz für Veranstaltungen zu gestalten und entsprechend als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Multifunktionsplatz“ festzusetzen. Mit einer reinen Freiflächennutzung wird auch ein guter Übergang zwischen Bebauung und Wald in Form einer offenen Fläche erreicht. Außerdem werden mögliche artenschutzrechtliche Konflikte zum angrenzenden FFH-Gebiet minimiert. Zudem ist es für die vollständige Umsetzung der Radwegeverbindung von der Mehle zum Hexenbruch notwendig, die an der Nordseite der Fasanenstraße ausgewiesene Ausweichstellplätze (bei Sportveranstaltungen) an eine andere Stelle zu verlegen.

Ziele der Planung sind:
-        Die Schaffung einer multifunktionalen Freifläche als Angebot für die Bürger.
-        Die Stärkung des Radverkehrs durch Vervollständigung der Radwegeverbindung von der Mehle zum Hexenbruch.
-        Die Gestaltung eines offenen Übergangs zwischen der bestehenden Bebauung und dem Wald.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt, die Aufstellung des Bebauungsplanes „Fasanenstraße“ (§ 2 Abs. 1 BauGB) sowie die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes (§ 2 Abs. 1 BauGB) im Parallelverfahren  gemäß § 8 Abs. 3 BauGB.
Der Umgriff des Planungsgebietes umfasst die Grundstücke Fl. Nrn. 3707/2, 3707/3, 3707/4, 3707/5, 3707/6, 3707/7, 3707/8, 3707/9 und 3707/10 der Gemarkung Höchberg und ergibt sich aus folgenden unmaßstäblichen Lageplanausschnitt:

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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4. Regionalplan - Fortschreibung des Kapitels B X "Energieversorgung", Abschnitt 5.1 "Windkraftnutzung"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 01.03.2016 ö 4

Sachverhalt

Dem Markt Höchberg wurden am 01.02.2016 Unterlagen zur Fortschreibung des Regionalplanes im Kapitel B X „Energieversorgung“, Abschnitt 5.1 „Windkraftnutzung“ vom Regionalen Planungsverband zugesandt. Der Marktgemeinderat hat sich zuletzt in der Sitzung am 21.01.2014 mit dem Thema befasst.

In der Änderungsbegründung vom Regionalen Planungsverband wird aufgeführt, dass eine Zersiedelung bzw. „Verspargelung“ zu vermeiden und daher eine Konzentration auf Windparks notwendig ist. Einzelstandorte sollen daher, auch aus Kostenersparnisgründen bei der Erschließung, vermieden werden.

Die Änderungen werden auch aufgrund der neuen bauplanungsrechtlichen Regelungen für Windkraftanlagen im Außenbereich notwendig (10-H-Regelung in der Bayerischen Bauordnung). Im Regionalplan haben die Vorrang- und Vorbehaltsgebiete zur Errichtung von Windkraftanlagen die raumbedeutsame Windkraftnutzung in diesen Gebieten zum Gegenstand, jedoch befassen sie sich nicht mit der zulässigen Höhe, des konkreten Standortes sowie des Anlagentyps der jeweiligen Windkraftanlagen.

Des Weiteren wurden die Gebiete mit harten Tabuzonen reduziert (auf 38 %) und die Flächen mit weichen Tabuzonen vergrößert (auf 54 %). Hieraus ergibt sich eine Potenzialfläche von 23.867 ha – dies entspricht circa 8 % der Regionsfläche. Diese Restfläche wird mit Vorrang- und Vorbehaltsgebieten konkretisiert und so die Möglichkeiten geschaffen, die Windenergienutzung zu steuern und ihrer Entwicklung substanziell Raum zu schaffen. Danach ergeben sich 22 Vorranggebiete (-1 zur bestehenden Planung) mit circa 2.295 ha Umfang und 25 Vorbehaltsgebiete (+11) mit ca. 1.365 ha. Das entspricht einem Gesamtflächenanteil von 1,2 % (-0,4%) der Regionsfläche.

Die gesamte Gemarkungsfläche des Marktes Höchberg soll als Ausschlussgebiet für Windkraftanlagen weiterhin festgesetzt bleiben (keine Änderung). Dies begründet sich mit den vorhandenen Wohnbauflächen (hartes Tabukriterium) und den dazugehörigen Abstandsflächen (weiches Tabukriterium) sowie den Gebieten des Erholungswaldes und des Naturschutzes.

Die Verwaltung schlägt vor, der Fortschreibung des Regionalplanes Würzburg zuzustimmen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt, gegen die Fortschreibung des Regionalplanes der Region Würzburg (2) im Kapitel B X „Energieversorgung“, Abschnitt 5.1 „Windkraftnutzung“ keine Einwände zu erheben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 5

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5. Berichte und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 01.03.2016 ö 5

Sachverhalt

1. Bürgermeister Peter Stichler informiert über die Entfernung des Bauzaunes am ehemaligen Kupschgebäude und der Vermietung der Parkplätze an Mitgliedsgeschäfte der Werbegemeinschaft.

Weiterhin weist der 1. Bürgermeister Peter Stichler auf die positiv verlaufenden Kaufverhandlungen zur Erweiterung des bestehenden Wertstoffhofes hin.

Marktgemeinderat Timo Koppitz bedankt sich für die gut gestaltete Homepage des Marktes Höchberg, bemängelt in diesem Zusammenhang jedoch die Navigation auf der Website zum Auffinden der Schulen. Die Verwaltung wird dies prüfen.

Marktgemeinderat Walter Feineis bittet um Aufstellung eines Geschwindigkeitsmessgerätes in der Sonnemannstraße, weiterhin weist er auf die hinter dem Geburtshaus von Leopold Sonnemann stehenden Bäume hin, die dringend eines Rückschnittes bedürfen würden. In diesem Zusammenhang informiert der 1. Bürgermeister auch über die missbräuchliche Nutzung der öffentlichen Parkflächen in diesem Bereich. Die Verwaltung wird hier entsprechend tätig werden.

Marktgemeinderat Walter Feineis weist auch noch auf die aus seiner Sicht unbedingt erhaltenswerte Natursteinmauer hinter dem Anwesen Fischer an der Ortsdurchfahrt hin.

Datenstand vom 18.05.2016 15:46 Uhr