Datum: 26.07.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Marktgemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Radwegplanung - Heidelberger Straße vom Kreisverkehr bis Anschluss Bundesstraße
2 Altortsanierung; Städtebauförderung; Bedarfsmeldung für das Jahr 2017
3 Obdachlosenunterbringung
4 Gebührenkalkulation Abwasser
5 Verkehrskonzept: Bergstraße - Wirtgasse - Sonnemannstraße - Am Reele
6 Antrag auf Zuschuss der Katholischen Kindertagesstätte "Haus für Kinder Mariä Geburt" für den Umbau des Wickelbereichs
7 Berichte und Anfragen

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1. Radwegplanung - Heidelberger Straße vom Kreisverkehr bis Anschluss Bundesstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 26.07.2016 ö 1

Sachverhalt

Im Jahr 2010 wurde vom Straßenbauamt entlang der Bundesstraße B 27 von Kist an den Einmündungsbereich Heidelberger Straße des Marktes Höchberg ein Radweg gebaut.

Die Fortführung des Radwegebaus entlang der Heidelberger Straße obliegt dem Markt Höchberg.

Die vom Straßenbauamt vorgelegte fortführende Planung bis an den Kreisverkehr am Ortseingang konnte nicht umgesetzt werden, da in Teilbereichen ein Grunderwerb bisher nicht möglich gewesen ist.

Die Verwaltung stellte dem Bau- und Umweltausschuss in der Sitzung am 19.07.2016 eine Lösung vor, bei der kein Grunderwerb nötig ist.

Der Bau- und Umweltausschuss empfahl dem Marktgemeinderat, der vorgelegten Planung für den Radweg „Heidelberger Straße bis Kreisverkehr“ vom „Kreisverkehr bis Anschluss Bundesstraße“ zuzustimmen.


Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt, die vorgestellte Planung ab dem Radweg der Bundesstraße bis zum Fachmarktzentrum. Die Beschilderung ist entsprechend den Empfehlungen des Verkehrsreferates und der Polizeiinspektion Würzburg-Land zu vollziehen. Die Ausbaukosten sind gemäß der Kostenschätzung inklusive der Sanierung der Fahrbahnfläche in Höhe von 290.000,00 € brutto im Haushalt enthalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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2. Altortsanierung; Städtebauförderung; Bedarfsmeldung für das Jahr 2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 26.07.2016 ö 2

Sachverhalt

Im Rahmen der Zuwendungsverfahren des Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramms IV „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ ist dem Fördermittelgeber, vertreten durch die Regierung von Unterfranken, eine Bedarfsmeldung mit dem vorgesehenen Jahresprogramm an Maßnahmen vorzulegen.
Es sind die Maßnahmen einzeln aufgeführt, deren Durchführung von der Gemeinde im Jahr 2017 beabsichtigt sind. Bei den genannten Kosten handelt es sich um die förderfähigen Kosten. Diese wurden als Schätzung ermittelt. Die darauffolgenden Jahre sind ebenfalls darzustellen.
Der Beschluss über den Jahresantrag zur Städtebauförderung stellt eine Absichtserklärung über den Fortgang der Altortsanierung gegenüber dem Fördermittelgeber dar. Es handelt sich um eine Sammelübersicht. Der Beschluss über die Durchführung einer einzelnen Maßnahme wird hierdurch nicht ersetzt, sondern muss separat gefasst werden.
Am 28.06.2016 fand ein Termin bei der Regierung von Unterfranken zur Abstimmung der Bedarfsmitteilung statt. Die Maßnahmen, die für 2017 gemeldet werden, sollen in der Sitzung beschlossen werden.

Beschluss

Die Altortsanierung soll im Jahr 2017 mit folgenden Maßnahmen fortgeführt werden:

Abbruch Eiserne Hose
30.000 €
BA III – Sonnemannstraße
500.000 €
Wallweg 3 – Kulturscheune
2.000.000 €
Umsetzung Eiserne Hose
500.000 €
Kommunales Förderprogramm
50.000 €
Summe
3.080.000 €

Die Verwaltung wird beauftragt, die Bedarfsmitteilung in Höhe von 3.080.000 € förderfähigen Kosten bei der Regierung von Unterfranken anzumelden. Die Maßnahmen sind in den Haushalt 2017 einzustellen. Über die einzelnen Maßnahmen sind gesonderte Beschlüsse durch das jeweilige Gremium zu fassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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3. Obdachlosenunterbringung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 26.07.2016 ö 3

Sachverhalt

Die Probleme im Zusammenhang mit der Obdachlosenunterbringung haben sich in letzter Zeit erheblich verstärkt. Insbesondere ist die Zahl der Personen, die eine Notunterkunft beansprucht haben, im Vergleich zu den früheren Jahren angestiegen. Gründe hierfür sind zum einen die angespannte Situation auf dem Wohnungsmarkt, mehr Zuwanderung aus den östlichen EU-Ländern sowie die Zunahme von Personen mit Alkohol-, Drogen- und Schuldenproblematik (Zwangsräumungen). Die Unterbringung unfreiwillig obdachloser Personen ist eine Pflichtaufgabe der Kommunen und muss in der Regel sehr kurzfristig erfolgen. Auch anerkannte Flüchtlinge müssen notfalls von den Ordnungsämtern untergebracht werden.

Der Markt Höchberg hält zur Zeit Notunterkünfte vor in der Riesgasse 4 rechts und links, im Herrenweg 8, 1. Stock, in der Brunnengasse 9 und in der Brunnengasse 17. Aktuell sind 9 Personen verteilt auf die Unterkünfte eingewiesen. Die höchste Belegungsquote lag im Mai 2016 bei 13 Personen. Teilweise sind obdachlose Personen bereits seit Ende 2011 in einer Notunterkunft untergebracht. Die Verwaltung hat den Eindruck, dass sich einige der Untergebrachten nicht ausreichend um eine neue Wohnmöglichkeit bemühen, da es ihnen dort trotz relativ einfachem Wohnstandard verhältnismäßig gut gefällt bzw. weil die Nutzungsgebühr im Verhältnis zu den üblichen Mietpreisen günstig ist.

Der Personenkreis der unfreiwillig Obdachlosen stellt häufig für die Nachbarschaft eine besondere Belastung dar durch nächtliche Ruhestörung, Alkohol- und Drogenkonsum, illegale Feiern mit Freunden oder Vermüllung und Ungezieferbefall durch unzureichende Reinigung der Unterkunft.

Auch für die Verwaltung und Bauhofmitarbeiter stellt die Unterbringung in verschiedenen älteren Objekten einen hohen Aufwand durch laufende Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten und die schwierige Kontrolle der Vorgänge in den Notunterkünften dar. Auch die Brandgefahr in den alten Gebäuden ist nicht außer Acht zu lassen.

Aus Sicht der Verwaltung würden das Vorhalten und Verwalten von Notunterkünften und die Betreuung des angesprochenen Personenkreises bei der Unterbringung in Wohncontainern effektiver sein und bei geeignetem Aufstellort auch für die unmittelbare Umgebung mit weniger Belastung verbunden sein. Die Unterbringung in Wohncontainern ist bei obdachlosen Personen sehr unbeliebt und würde dazu führen, dass sich der Personenkreis verstärkt um eigenen Wohnraum bemüht, so wie es der Gesetzgeber auch vorgesehen hat.

Als Standort wird der Teilbereich des alten Bauhofes an der Matzenhecke vorgeschlagen, die baurechtlichen Vorgaben wurden bereits mit dem Landratsamt Würzburg besprochen.
Aus den gleichen Überlegungen heraus werden auch in den Nachbarorten Waldbüttelbrunn und Veitshöchheim seit einiger Zeit unfreiwillig Obdachlose in Wohncontainern untergebracht. Die Erfahrungen dort sind überwiegend positiv.

Aus den genannten Gründen schlägt die Verwaltung vor, die Unterbringung von unfreiwillig obdachlosen Personen künftig in Wohncontainern vorzunehmen. Aufgrund der bisherigen Belegungszahlen und den Erfahrungen vergleichbarer Gemeinden erscheint eine Kapazität für 16 Personen vorerst ausreichend.

Für besondere soziale Härtefälle wie z. B. Familien mit kleinen Kindern oder Schwangere schreibt der Gesetzgeber vor, dass diese separat untergebracht werden sollen, möglichst in einer Unterkunft mit besserem Standard. Deshalb sollte neben den Wohncontainern eine weitere Unterkunftsmöglichkeit vorgehalten werden, die diesen Vorgaben entspricht. Bisher wurde bereits der Herrenweg 8, 1. Stock genutzt, diese Wohnung wäre für diesen Zweck weiterhin geeignet.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt, unfreiwillig obdachlose Personen künftig in Wohncontainern unterzubringen und beauftragt die Verwaltung, die notwendigen Schritte hierzu einzuleiten. Als Standort wird der Teilbereich des Bauhofes an der Matzenhecke (Fl.Nr. 3200/2) vorgesehen.

Für besondere soziale Fälle wie z.B. Familien mit kleinen Kindern oder Schwangere werden weiterhin die Obdachlosenunterkünfte im Ort vorgehalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

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4. Gebührenkalkulation Abwasser

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 26.07.2016 ö 4

Sachverhalt

Grundsätzliches

Die Kosten der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung sind von den Nutzern zu tragen. Das Kostendeckungsprinzip besagt, dass das Gebührenaufkommen die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten decken soll (sog. Kostendeckungsgebot). Weiterhin legt das Kostendeckungsprinzip fest, dass das Gebührenaufkommen die ansatzfähigen Kosten nicht überschreiten soll (sog. Kostenüberschreitungsverbot).

Die laufenden Kosten der Abwasserbeseitigung sind bereits in der mittelfristigen Finanzplanung (bis 2019) des Haushaltsplans 2016 enthalten. Die Abschreibungen und Auflösungen wurden den Anlagennachweisen der Marktgemeinde entnommen.

In der Gebührenkalkulation wurde ein Mischzinssatz von 4 % angesetzt. Auf Grund von Erfahrungswerten kann in der Regel von diesem Zinssatz ausgegangen werden. Der Zinssatz ergibt sich aus den Zinsen für langfristige Kommunalkredite einerseits, für langfristige Geldanlagen sowie für kurzfristige Kassenkredite andererseits.

Zur Ermittlung der Abwassermenge wird die verkaufte Frischwassermenge als Wahrscheinlichkeitsmaßstab herangezogen. Für die Jahre 2016 bis 2019 wird mit einem Wasserverbrauch von 430.000 m³ gerechnet; dies entspricht dem Durchschnittsverbrauch der vergangenen beiden Jahre (2014-2015).

Zusammen mit dem Sachverständigenbüro Schneider & Zajontz wurde die Benutzungsgebühr für die öffentliche Entwässerungseinrichtung neu kalkuliert.


Gebührenentwicklung

Die Abwassergebühr wurde letztmalig zum 1. Januar 2014 auf 2,45 €/m³ erhöht (MGR 22.10.2013). Eine Übersicht über die Gebührenentwicklung gibt folgende Tabelle.




Die Gebührenerhöhungen erfolgten zum 01.03.2006 und zum 01.01.2014.


Rechnungsergebnisse der Vorjahre

Nach derzeitiger Rechtslage sind die Rechnungsergebnisse der Vorjahre durch eine periodengerechte Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben entsprechend zu korrigieren. Sich danach ergebende Überdeckungen (Gewinne) müssen innerhalb der folgenden 5 Jahre ausgeglichen werden. Unterdeckungen können ausgeglichen werden. Die Entscheidung über den Ausgleich obliegt dem Gemeinderat.

Ein Ausgleich von Über- und Unterdeckungen muss durch konkrete Einstellung in künftige Gebührenkalkulationen erfolgen. Eine Saldierung von Über- und Unterdeckungen der vergangen Jahre wäre rechtlich nicht zulässig.

Es sind folgende Kostenunterdeckungen entstanden:

Wirtschaftsjahr 2013
-1.965,67 €
Wirtschaftsjahr 2014
-122.016,48 €
Wirtschaftsjahr 2015
-98.166,47 €

Entwicklung im laufenden Wirtschaftsjahr

Das laufende Wirtschaftsjahr (01.11.2015 – 31.10.2016) schließt voraussichtlich mit einem Defizit von ca. 170.000 € ab.


Im Kalkulationszeitraum wird mit einer Abwassermenge (Bemessungsgrundlage = Wasserverkaufsmenge) von 430.000 m³ gerechnet. In den Jahren 2009 bis 2012 blieb die Wasserverkaufsmenge konstant um die 425.000 m³. Im Jahr 2013 ergibt sich eine sehr niedrige Verkaufsmenge von 418.531 m³. Seit dem Jahr 2014 ist wieder ein Anstieg zu verzeichnen.
Die durchschnittliche Wasserverkaufsmenge der vergangenen 10 Jahre liegt bei 429.693 m³.


Gebührenkalkulation

Es ist rechtlich zulässig, dass die Gebührenkalkulation einen Zeitraum von bis zu 4 Jahren umfasst. Um einigermaßen solide Berechnungsgrundlagen zu erhalten, wurde ein dreijähriger Kalkulationszeitraum gewählt. Die errechnete Gebührenobergrenze von 3,09 €/m³ wurde für einen mehrjährigen Zeitraum mit Ausgleich der Unterdeckungen der letzten Jahre ermittelt. Durch die einheitliche Gebühr für den gesamten Kalkulationszeitraum werden Gebührenschwankungen vermieden.

Bei der Ermittlung der Abwassergebühr für den Zeitraum 01.11.2016 bis 31.10.2019 wurden folgende Parameter zu Grunde gelegt:

Gesamtdeckungsbedarf A
3.606.178 €
Ergebnis 01.11.2013 – 31.10.2015
Vorläufiges Ergebnis 01.11.2016 - 31.10.2016
222.149 €
169.479 €
Gesamtdeckungsbedarf B:
3.997.806 €


Frischwassermenge (430.000 m³/Jahr x 3 Jahre):
1.290.000 m³
Kostendeckende Gebühr inkl. Ergebnisse der Vorjahre
3,09 €/m³

Alternativberechnung ohne Ergebnisse der Vorjahre

Gesamtdeckungsbedarf A
3.606.178 €


Frischwassermenge (430.000 m³/Jahr x 3 Jahre):
1.290.000 m³
Kostendeckende Gebühr ohne Ergebnisse der Vorjahre
2,79 €/m³

Es wird vorgeschlagen, die Gebührenunterdeckungen in die Gebührenkalkulation nicht einzustellen und somit nicht auszugleichen.

Fazit

Bei einer prognostizierten jährlichen Abwassermenge von 430.000 m³ und den in der Kalkulation zu Grunde gelegten Einnahmen und Ausgaben ist die derzeitige Gebühr von 2,45 €/m³ nicht mehr kostendeckend. Eine Gebührenerhöhung ist deshalb notwendig.

Die weitere Entwicklung der Abwassergebühr wird in den Folgejahren vom  notwendigen Instand- und Unterhaltungsaufwand als auch von den künftig zu veranschlagenden Abwassermengen abhängen.

Vor allem die neue Vereinbarung zwischen dem Abwasserzweckverband Großraum Würzburg und dem Entwässerungsbetrieb der Stadt Würzburg, die zum 01.01.2014 in Kraft getreten ist, hat negative Auswirkungen auf unsere Abwassergebühr. Der Entwässerungsbetrieb der Stadt Würzburg berechnet die Abwassermenge nicht mehr anhand der Frischwassermenge, sondern anhand der tatsächlichen Abwassermenge und deren Verschmutzungsgrad. Die prognostizierte Kostensteigerung ist somit eingetreten.

Aus diesem Grund wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, die Abwassergebühr zum 01.11.2016 auf 2,80 €/ m³ zu erhöhen.

Beschluss

1.) Der Kalkulation der Abwassergebühr vom 01.11.2016 bis 31.10.2019 einschließlich der Schätzungen der voraussichtlichen Erlöse, Aufwendungen und Abwassermengen wird zugestimmt.

2.) Auf den Ausgleich der Kostenunterdeckung der Jahre 2013 bis 2015 wird verzichtet.

3.) Der Gemeinderat beschließt, die Einleitungsgebühr für die Benutzung der Kläranlage zum 01.11.2016 auf 2,80 €/m³ zu erhöhen. Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung ist wie folgt zu ändern:



6. Satzung
zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung
zur Entwässerungssatzung
(6. Änderungssatzung)

§ 1

§ 10 Abs. 1 – Einleitungsgebühr erhält folgende Fassung:

Die Einleitungsgebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge der Abwässer berechnet, die der Entwässerungsanlage von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt werden. Die Gebühr beträgt 2,80 € pro Kubikmeter Abwasser.

§ 2

Diese 6. Änderungssatzung tritt zum 01.11.2016 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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5. Verkehrskonzept: Bergstraße - Wirtgasse - Sonnemannstraße - Am Reele

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 26.07.2016 ö 5

Sachverhalt

In der Sitzung am 31.05.2016 wurde dem Marktgemeinderat die Ausarbeitung des Verkehrskonzepts für den Teilbereich von „Wirtgasse - Sonnemannstraße“ bis Kreuzungsbereich „Am Reele“ vorgestellt.

Nachdem die Arbeiten in der „Bergstraße“ abgeschlossen sind und die Gestaltungs- und Verkehrsplanung für die „Wirtgasse“ beschlossen wurde, soll nun für die weitere Planung das Verkehrskonzept für die „Sonnemannstraße“ beschlossen werden.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt dem vorgestellten Verkehrskonzept für die „Sonnemannstraße“ zu.
Entlang der „Sonnemannstraße“ soll demnach bergseits ein durchgehender Gehweg errichtet werden. Der Begegnungsverkehr wird gemäß dem Konzept in der „Bergstraße“ und Teilen der „Wirtgasse“ fortführend über Begegnungsstellen geregelt.
Die Verwaltung wird beauftragt für den Bereich der „Sonnemannstraße“ mit dem Büro Wegner die Gestaltungs- und Verkehrsanlagenplanung auszuarbeiten. Diese und die detaillierte Planung des Kreuzungsbereichs „Am Reele“ werden dem Marktgemeinderat anschließend im Detail vorgestellt.
Das Büro Wegner ist entsprechend zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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6. Antrag auf Zuschuss der Katholischen Kindertagesstätte "Haus für Kinder Mariä Geburt" für den Umbau des Wickelbereichs

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 26.07.2016 ö 6

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 16.06.2016 beantragt die Katholische Kindertagesstätte „Haus für Kinder Mariä Geburt“ einen Zuschuss zu den Umbaukosten der Wickelstation im U3-Bereich.
Die Umstrukturierung des Wickelbereichs wird vom Gesundheitsamt gefordert und muss bis 30.09.2016 erfolgen.

Laut Angeboten von Firmen belaufen sich die Gesamtkosten auf 14.830 €. Bei vergangenen Maßnahmen in Kindertagesstätten hat sich die Gemeinde in der Regel mit 1/3 an den Gesamtkosten beteiligt. Die Verwaltung schlägt vor, auch bei diesem Antrag so zu verfahren.

Da im Haushalt 2016 kein Geld für diese Maßnahme zur Verfügung steht, sind im Haushalt 2017 entsprechende Mittel aufzunehmen. Eine Auszahlung wäre somit erst 2017 möglich.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt, sich an der Umstrukturierung der Wickelstation im U3-Bereich im „Haus für Kinder Mariä Geburt“ mit einem Drittel der nachgewiesenen Gesamtkosten, jedoch mit maximal 5.000 € zu beteiligen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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7. Berichte und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 26.07.2016 ö 7

Sachverhalt

1. Bürgermeister Peter Stichler informiert über das Ergebnis der Stadtradelaktion 2016. Weiterhin werden die Mitglieder des Marktgemeinderates über das Treffen der Eigentümer und Gewerbebetriebe zur Entwicklungsstudie für das Gewerbegebiet am 25.7.2016 informiert. Ein Workshop auch für die Mitglieder des Marktgemeinderates ist für Donnerstag, den 13.10.2016 von 17.00 Uhr bis 21.00 Uhr im Sitzungssaal des Marktes Höchberg vorgesehen.

1. Bürgermeister Peter Stichler bedankt sich bei den Organisatoren des Musikvereins für die geleistete Arbeit beim Jubiläumstreffen der Banda Musicale aus Costano und dem großartigen Konzert in der TG-Halle.

3. Bürgermeister Bernhard Hupp verweist auf die ungenügende Restfahrbahnbreite im Bereich der Baumaßnahme in der Straße „Am Trieb“ bergaufwärts. Die Verwaltung weist darauf hin, dass im dortigen Bereich noch Halteverbote aufgestellt werden.

Auf Nachfrage von Marktgemeinderätin Gabriele Ries informiert der 1. Bürgermeister über die Sperrung des Spielplatzes Vogelnest aufgrund der Unwetterschäden bis voraussichtlich Donnerstag, den 28.7.2016.

Auf Nachfrage von Marktgemeinderat Johannes Väthjunker prüft die Verwaltung die Verlegung der Bordsteine in der sanierten Bergstraße.

Marktgemeinderätin Sarah Braunreuther informiert sich über die Mittagsbetreuung im nächsten Schuljahr. Die Verwaltung erläutert hierzu ausführlich den Sachverhalt.

Marktgemeinderat Walter Feineis verweist auf das Schreiben von Herrn Josef Hartmannsgruber bezüglich der ungepflegten Grünfläche in der Münchener Straße. Dazu erläutert der 1. Bürgermeister, dass der Bauhof bereits einen entsprechenden Rückschnitt des Bewuchses vorbereiten würde. Ebenfalls wird der Bewuchs am Parkplatz in der Sonnemannstraße entsprechend zurückgeschnitten.

Die Verwaltung informiert über die Dankschreiben zur Vereinsförderung von der Höchberger Tafel e.V., dem Kirchenchor Mariä Geburt und dem Kapellenverein zum Guten Hirten.

Die Mitglieder des Marktgemeinderates werden über Einstellung von Herrn Nicolas Wassam für ein freiwilliges soziales Jahr im Jugendzentrum informiert.

Datenstand vom 12.08.2016 07:20 Uhr