Datum: 04.10.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Gebäudemanagement: Vorstellung der Liegenschaften Brunnengasse 9, 13 und 17
2 Vollzug des Bay. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG); Antrag auf Erhöhung des Gewichtungsfaktors 4,5 + x für das Evang. Kinderhaus St. Matthäus
3 Betrieb des Bürgerbusses
4 Berichte und Anfragen

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1. Gebäudemanagement: Vorstellung der Liegenschaften Brunnengasse 9, 13 und 17

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss Haupt-, Finanz- und Personalausschusssitzung 04.10.2016 ö 1

Sachverhalt

Für die gemeindlichen Anwesen „Brunnengasse 9, 13 und 17“ wurde ein Gebäudebuch erstellt, welches den Mitgliedern des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses als Power-Point-Präsentation vorgestellt wird. Die Präsent ation ist auch schon vorab im Ratsinformationssystem einsehbar.
Kurzübersicht:
Brunnengasse 9:        Einfamilienwohnhaus (Typ Reihenhaus)
                                                       Nutzung als Obdachlosenunterkunft
1 Zimmer im Erdgeschoss (Belegung seit 27.11.2013)
                                                       seit 01.07.2016 sind zwei weitere Obdachlosenzimmer
im Obergeschoss verfügbar

Brunnengasse 13:        Einfamilienwohnhaus (Typ Doppelhaus)
                                                       Erwerb 01.04.2016
                                                       Vermietung seit 15.04.2016 (Soziales Wohnprojekt)

Brunnengasse 17:        Einfamilienwohnhaus
                                                       Nutzung als Obdachlosenunterkunft (seit 15.04.2016)
Belegung mit max. 3 Personen im Erdgeschoss
                                                       Leerstand im Ober- und Dachgeschoss

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2. Vollzug des Bay. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG); Antrag auf Erhöhung des Gewichtungsfaktors 4,5 + x für das Evang. Kinderhaus St. Matthäus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss Haupt-, Finanz- und Personalausschusssitzung 04.10.2016 ö 2

Sachverhalt

Seit 01.09.2016 wird das Evangelische Kinderhaus St. Matthäus regelmäßig von 9 Kindern mit Behinderung i.S.v. § 53 SGB XII besucht. Für alle Kinder liegt uns eine schriftliche Bewilligung vom Bezirk von Unterfranken vor.

Mit Datum vom 29.07.2016 stellte die Evang.-Luth. Gesamtkirchenverwaltung Würzburg einen Antrag auf Gewährung des Gewichtungsfaktors 4,5 + x. Um den Personaleinsatz pro Kind nochmals zu steigern, wurden drei Zusatzkräfte mit insgesamt 72 Stunden pro Woche eingestellt.
Diese zusätzlichen Kräfte sollen zu 80 % hälftig durch den Freistaat Bayern und der Sitzgemeinde der Einrichtung finanziert werden.

Nach einer gemeinsamen Empfehlung der kommunalen Spitzenverbände, der freien Wohlfahrtspflege sowie des Staatsministeriums soll bei drei behinderten Kindern mit einer durchschnittlichen Buchungszeit von sechs Stunden eine Zusatzkraft mit einem Stellenumfang von 0,6 eingesetzt werden.

Alle neun Kinder besuchen die Einrichtung mit einer durchschnittlichen Buchungszeit von mindestens sechs Stunden. Der Stellenumfang beträgt daher 1,8. Bei einer Vollzeitstelle mit 40 Stunden entspricht dies einer Stundenwoche von 72 und Gesamtkosten in Höhe von ca. 71.824,16 €.

Die Verwaltung empfiehlt, dem Antrag der Evang.-Luth. Gesamtkirchenverwaltung zuzustimmen und sich mit 40 % an den voraussichtlichen Kosten (28.729,66 €) für zusätzliches Personal mit insgesamt 72 Stunden pro Woche zu beteiligen, solange die neun Kinder mit Behinderung i.S.v. § 53 SGB XII die Einrichtung besuchen und dies durch die Bewilligungsbehörde (Landratsamt Würzburg) ebenfalls genehmigt wird.

Beschluss

Der Haupt-. Finanz- und Personalausschuss beschließt, sich mit 40 % der Kosten für zusätzliches Personal mit insgesamt 72 Stunden pro Woche zu beteiligen, solange die neun Kinder mit Behinderung i.S.v. § 53 SGB XII die Einrichtung besuchen und dies durch die Bewilligungsbehörde ebenfalls genehmigt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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3. Betrieb des Bürgerbusses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss Haupt-, Finanz- und Personalausschusssitzung 04.10.2016 ö 3

Sachverhalt

Für den von der Werbegemeinschaft Höchberg beschafften und betriebenen Bürgerbus hat der Markt Höchberg bereits im Jahr 1994 beschlossen, die Betriebskosten zu übernehmen um eine bessere Anbindung der Wohngebiete an den Ortskern zu erreichen.

Der ursprüngliche Verwendungszweck, nämlich die Nutzung für Kunden der Werbegemeinschaft, konnte nicht erfolgreich etabliert werden. Seit 2002 werden die gesamten Kosten vom Markt Höchberg übernommen, seit 1.6.2013 erfolgte auch die Übernahme der beiden Fahrerinnen in ein Beschäftigungsverhältnis beim Markt Höchberg. Der Betrieb des Bürgerbusses wurde im Lauf der Jahre mehrmals im Marktgemeinderat bzw. den Ausschüssen behandelt. Seit 2009 wird die Fahrtroute 2 (Altort-Alte Steige- Greinbergweg-Matzenhecke-Altort) im Rahmen des sog. ÖPNV Bürgerbuskonzeptes der Nahverkehrsgesellschaft Würzburg Mainfranken GmbH bezuschusst. Um dies zu erreichen wurden zum 13.09.2011 Fahrplanänderungen eingearbeitet, die eine Vertaktung mit dem ÖPNV im Ortsgebiet gewährleisten.
Aktuell liegt eine Konzession für den Betrieb des Bürgerbusses befristet bis 2019 vor.

Die Fahrgastzahlen sind seit vielen Jahren annähernd unverändert, mit leicht sinkender Tendenz. Wurden 2007 noch 1.970 Fahrgäste zum Fahrpreis von 0,50 Euro je Fahrt befördert, sank die Zahl der beförderten Personen im Jahr 2012 auf den niedrigsten Stand von 1.513, im Jahr 2015 von 1.727 Personen. Ein deutliches Übergewicht liegt hier auf der Fahrtroute 2. Dabei wurden 1.159 Personen befördert, auf der Fahrtroute 1  568 Personen.
Im Jahr 2015 wurden an 188 Fahrtagen jeweils Dienstag bis Freitag mit 6 Fahrten (reduziertes Fahrangebot nur Dienstag und Freitag in den Sommerferien), zusammen insgesamt 1.128 Fahrten wie erwähnt 1.727 Fahrgäste befördert. Dies entspricht einem durchschnittlichen Fahrgastaufkommen je Fahrt von 1,8 Personen.

Auf Grund der Anfrage von Marktgemeinderat Martin Benthe in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 12.01.2016 hat die Verwaltung wie in der Sitzung des Marktgemeinderates am 19.01.2016 bekannt gegeben, eine Anfrage an den Seniorenbeirat gestellt. Marktgemeinderat Benthe regte Fahrten des Bürgerbusses vom ehemaligen Kupsch Markt in der Hauptstraße zum Einkaufsmarkt Ganz am Hexenbruch an.
Der Vorsitzende des Seniorenbeirates teilte am 28.01.2016 mit, dass für die geringe Nutzung des Bürgerbusses hauptsächlich zu lange Fußwege zu und von den Haltestellen mitverantwortlich seien.

Die Angebote des Einkaufsmarktes wären zu teuer, das Sortiment des Einkaufsmarktes wäre auch sehr begrenzt, als wesentlich attraktiver werden Vollsortimenter im Gewerbegebiet angesehen.

Weiterhin hat die Verwaltung den Sachverhalt mit Herrn Hess, stellvertretender Verwaltungsleiter der Nahverkehrsgesellschaft Mainfranken Würzburg, besprochen. Danach wird im Versorgungsgebiet nur noch der Bürgerbus der Gemeinde Leinach gut angenommen. Dieser ist jedoch ein echter Zubringerbus. Alle weiteren Bürgerbusse in Waldbüttelbrunn, Rimpar und Helmstadt wurden wegen Unwirtschaftlichkeit eingestellt. Verwiesen wurde von Herrn Hess auch auf die Beförderungs- und Betriebspflicht, in Einzelfällen mussten Gemeinden bereits Taxikosten übernehmen, weil Fahrten des Bürgerbusses nicht durchgeführt wurden.

Die Nutzung des Bürgerbusses in Eisingen wurde mit Frau Meder, Leiterin der Eisinger Tagespflege, besprochen. Diese teilte mit, dass Bus und Fahrer von der Tagespflege Eisingen gestellt werden, die Gemeinde Eisingen dafür einen Zuschuss zahlen würde. Die Fahrten in Eisingen sind kostenlos, Abholung und Rückfahrt erfolgt zum Wohnhaus der Nutzer, trotzdem wird der Bus nur sehr wenig angenommen, nur vereinzelte Fahrgäste die z.B. keinerlei Angehörige haben sind die ständigen Nutzer. Aufwand und Nutzen steht lt. Auskunft von Frau Meder in keinem Verhältnis. Nach Meinung der Eisinger Tagespflege scheint das soziale Gefüge wie Enkel, Kinder, Nachbarn und Bekannte doch noch gut zu funktionieren. Als weiteren Grund für die mangelnde Nutzung wird auch angeführt, dass Senioren heute auch noch sehr lange als Autofahrer mobil sind. In Eisingen werden nur Ziele im Ortsgebiet angefahren, wechselnd ALDI oder Edeka, vereinzelt Ärzte, die Einkaufsmärkte werden immer abwechselnd angefahren, jedoch gibt es nur ein Einkaufsziel.

Die Nutzer beschweren sich ständig über mangelndes Angebot (ALDI nur sehr begrenzte Auswahl, nicht die von Senioren seit Jahren bevorzugten Produkte, Edeka begrenzte Auswahl und zu teuer), bevorzugt werden dort auch Vollsortimenter mit großer Auswahl und relativ günstigen Preisen.

Nahezu zeitgleich mit der Beschaffung des neuen Fahrzeugs (November 2012, Kaufpreis ca. 35.000 Euro) wurden neue Richtlinien für die Nutzung des Bürgerbusses durch Vereine und Organisationen beschlossen. Erstmals wurde für die Nutzung eine Kilometerpauschale festgelegt. Das Nutzungsentgelt beträgt mit Kinder- und Jugendbeförderung je Kilometer 0,20 Euro, für Vereine allgemein 0,30 Euro.

Dieses Angebot wird von Vereinen und Organisationen sehr intensiv genutzt. Insbesondere die Sozialstation hat mit der Nutzung des Bürgerbusses das Angebot auf örtlicher Ebene erheblich ausgeweitet. Auch weitere Vereine und Organisationen wie Arbeiterwohlfahrt, Faschingsgilde, Fußball- und Handballverein nutzen immer wieder das Angebot. Daneben wird der Bürgerbus für die kommunale Jugendarbeit des Marktes Höchberg eingesetzt, bei Seniorenfasching, Seniorenweihnacht und partnerschaftlichen Begegnungen werden Fahrdienste geleistet.

Im Jahr 2015 betrugen die Einnahmen für diese Nutzung ca. 2.700,00 Euro, dazu kommen die Entschädigungen des Kommunalunternehmens in Höhe von 1.300,00 Euro.

Die Gesamtausgaben betragen ca. 18.000 Euro bis 19.000 Euro. Diese setzen sich hauptsächlich aus Beschäftigungsentgelten für die Fahrerinnen und dem sonstigen Unterhalt des Fahrzeugs zusammen.
Im Unterabschnitt Bürgerbus beträgt damit das jährliche Defizit ca. 15.000 Euro.

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass ein wirtschaftlicher Betrieb des Bürgerbusses wohl dauerhaft nicht zu erreichen ist.

Bereits 2009 wurde von der NWN empfohlen, die Fahrtroute 1 (Hexenbruch) aufgrund der überwiegenden Parallelverkehre mit dem ÖPNV einzustellen. Die mangelnde Attraktivität dieser Route wird auch eindeutig durch die Fahrgastzahlen belegt.

Die Nutzung für Vereine und Organisationen sollte auf jeden Fall weiterhin fortgeführt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Seniorenbeirat eine Bedarfsanalyse zu erstellen. Dabei werden auch der Einsatz von ehrenamtlichen Fahrern, eine Veränderung des Fahrpreises, Routenänderungen, Fahrzeitenänderungen, eine Reduzierung der durchgeführten Fahrten sowie eine finanzielle Beteiligung von Ärzten geprüft.

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4. Berichte und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss Haupt-, Finanz- und Personalausschusssitzung 04.10.2016 ö 4

Sachverhalt

1. Bürgermeister Peter Stichler informiert die Mitglieder des Ausschusses über die mögliche Aufstellung von Bauzäunen als Werbeflächen. Im konkreten Fall ist die Aufstellung einer Werbefläche für den Kinderkleidermarkt in der TG Halle angefragt. Aus Sicht der Verwaltung sollten zwei Stellen im Ort dauerhaft als feste Einrichtung für Werbeflächen installiert werden. Denkbar wäre die Kreuzung Heidelberger Straße/Bürgermeister-Seubert-Straße und die Waldbrücke/Abfahrt Richtung Würzburg. Die Genehmigung zur Aufstellung der Werbefläche für den Kinderkleidermarkt an der Heidelberger Straße wird erteilt. Die Nutzung der Werbeflächen sollte für örtliche Vereine kostenlos sein.

Datenstand vom 13.10.2016 15:02 Uhr