Datum: 02.02.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Behandlung von Anträgen auf Vorbescheid und Baugenehmigung
1.1 Antrag auf Verlängerung Nr. 2016-001; BG-2005-17 für den Neubau eines Gebäudes mit 3 Arztpraxen im EG, 6 Wohnungen im OG, 3 Wohnungen im DG sowie einer Tiefgarage mit 26 Stellplätzen im KG auf dem Grundstück Fl.Nr. 275, Wallweg 3, § 34 BauGB
1.2 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2016-002; Energetische Sanierung des Wohnhauses mit Ausbau des Dachgeschosses und des Untergeschosses, sowie die Errichtung von vier Stellplätzen und zwei Balkonen auf dem Grundstück Fl.Nr. 348/1, Jägerstraße 19, § 34 BauGB
1.3 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2016-003; Eingeschossiger Anbau an eine bestehende Doppelhaushälfte in Holzständerbauweise auf dem Grundstück Fl.Nr. 311/1, Herrenweg 26, Bebauungsplan "Herrenweg", § 30 und § 34 BauGB
1.4 Antrag auf Vorbescheid Nr. 2016-004; Rückbau eines Nebengebäudes und Neubau eines Bürogebäudes auf dem Grundstück Fl.Nr. 862, Würzburger Straße 65, § 34 BauGB
1.5 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2016-005; Modernisierung Wohnhaus mit Dachgeschossausbau und Errichtung von 2 Dachgauben auf dem Grundstück Fl.Nr. 410/67, Theodor-Heuss-Straße 3, Bebauungsplan "Roter Rain", § 30 BauGB
1.6 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2016-006; Umbau und Erweiterung eines Fahrradladens auf dem Grundstück Fl.Nr. 445/6, Friedrich-Ebert-Straße 2, § 34 BauBG
2 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan "Kühbachgrund" | Erlass einer Veränderungssperre nach §§ 14 und 16 BauGB
3 Brunnengasse 11-17 - Erneuerung der Kanal- und Wasserhauptleitungen samt Hausanschlüssen - Genehmigung der Abrechnung
4 Berichte und Anfragen

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1. Behandlung von Anträgen auf Vorbescheid und Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 02.02.2016 ö 1
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1.1. Antrag auf Verlängerung Nr. 2016-001; BG-2005-17 für den Neubau eines Gebäudes mit 3 Arztpraxen im EG, 6 Wohnungen im OG, 3 Wohnungen im DG sowie einer Tiefgarage mit 26 Stellplätzen im KG auf dem Grundstück Fl.Nr. 275, Wallweg 3, § 34 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 02.02.2016 ö 1.1

Sachverhalt

Der Antrag wird aufgrund eines fehlenden Antragschreiben zur Verlängerung nicht behandelt.

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1.2. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2016-002; Energetische Sanierung des Wohnhauses mit Ausbau des Dachgeschosses und des Untergeschosses, sowie die Errichtung von vier Stellplätzen und zwei Balkonen auf dem Grundstück Fl.Nr. 348/1, Jägerstraße 19, § 34 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 02.02.2016 ö 1.2

Sachverhalt

Beratung:

Das bestehende Zweifamilienwohnhaus wurde 1964 genehmigt. Der Bauwerber beantragt jetzt die Erweiterung für Ausbau des DG mit einer separaten Wohnung und Ausbau des KG auch mit einer separaten Wohnung.

Für die zwei zusätzlichen Wohneinheiten sind vier Stellplätze erforderlich. Diese hat der Bauwerber nachgewiesen.

Die Verwaltung empfiehlt dem Antrag zuzustimmen.

Beschluss

Dem Bauantrag wird zugestimmt.

Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie die der Stadtwerke Würzburg AG v. 02.02.2016 wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Freitext nach TOP

Bei der Beratung und Abstimmung war 1. Bürgermeister Peter Stichler nicht anwesend. Den Vorsitz übernimmt 3. Bürgermeister Bernhard Hupp.

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1.3. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2016-003; Eingeschossiger Anbau an eine bestehende Doppelhaushälfte in Holzständerbauweise auf dem Grundstück Fl.Nr. 311/1, Herrenweg 26, Bebauungsplan "Herrenweg", § 30 und § 34 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 02.02.2016 ö 1.3

Sachverhalt

Beratung:

Das Baujahr des Wohnhauses ist dem Markt Höchberg nicht bekannt. Die Garage wurde nach einer Baugenehmigung von 1966 erstellt.

Es ist geplant, geringe Umbauten im Gebäude und ein Wohnraumanbau mit Flachdach. Die Nachbarn haben dem Bauantrag zugestimmt.

Die Verwaltung empfiehlt dem Bauantrag in der vorliegenden Form zuzu-stimmen.

Beschluss

Dem Bauantrag mit einem eingeschossigen Anbau mit Flachdach wird zugestimmt.

Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie die der Stadtwerke Würzburg AG v. 02.02.2016 wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Freitext nach TOP

Bei der Beratung und Abstimmung war 1. Bürgermeister Peter Stichler nicht anwesend. Den Vorsitz übernimmt 3. Bürgermeister Bernhard Hupp.

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1.4. Antrag auf Vorbescheid Nr. 2016-004; Rückbau eines Nebengebäudes und Neubau eines Bürogebäudes auf dem Grundstück Fl.Nr. 862, Würzburger Straße 65, § 34 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 02.02.2016 ö 1.4

Sachverhalt

Beratung:

Der Bauwerber beabsichtigt das bestehende Nebengebäude abzubrechen und an dieser Stelle ein zweigeschossiges Bürogebäude mit Flachdach zu erstellen.

Die Lage und Position des Gebäudes hat der Bauwerber dem Baukran mit 40 m Reichweite zugeordnet.

Bei der Vorprüfung der Unterlagen wurde Folgendes festgestellt:

- Der amtliche Lageplan fehlt.
- Angaben der Grundstückseigentümer und der erforderlichen Stellplätze im Lageplan fehlen.
- Zweimal wurde die Ansicht West dargestellt, bei einer Ansicht handelt es sich um die Ostansicht.
- Die Nachbarbeteiligung wird im Genehmigungsverfahren durchgeführt.
- Der Bauherr und der Architekt haben auf dem Lageplan und den Bauzeichnungen nicht unterzeichnet.
- Eine Berechnung der Grund- und Geschossfläche fehlt. Die Verwaltung geht davon aus, dass aufgrund der Größe des Grundstückes die Berechnungen im Genehmigungsverfahren nachgereicht werden können.
- Der Bauwerber plant ein Flachdach, wie auch schon in der näheren Umgebung vorhanden.
- Die Anzahl und die Lage der erforderlichen Stellplätze sowie die Berechnung fehlen. Diese wird nach Angabe des Architekten im Genehmigungsverfahren vorgelegt. Bei einer Nutzfläche von ca. 120 m² geht die Verwaltung von vier erforderlichen Stellplätzen aus.

Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass sich das Gebäude prinzipiell in die nähere Umgebung einfügt, jedoch fehlt der Nachweis, der für das Bauvorhaben erforderlichen Stellplätze.

Beschluss

Der Bauvoranfrage wird zugestimmt.

Die fehlenden Unterlagen und der Nachweis der erforderlichen Stellplätze sind im Genehmigungsverfahren vorzuleg en.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Markt Höchberg einem Bauantrag ohne Stellplatznachweis nicht zustimmt auch keiner Stellplatzablöse an dieser Stelle.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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1.5. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2016-005; Modernisierung Wohnhaus mit Dachgeschossausbau und Errichtung von 2 Dachgauben auf dem Grundstück Fl.Nr. 410/67, Theodor-Heuss-Straße 3, Bebauungsplan "Roter Rain", § 30 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 02.02.2016 ö 1.5

Sachverhalt

Beratung:

Die Antragsteller planen einen Dachgeschossausbau mit Errichtung von zwei Dachgauben zur Wohnraumerweiterung des bestehenden Ein- familienwohnhauses.

Hierfür ist gemäß Stellplatzsatzung ein weiterer Stellplatz erforderlich, da die Wohnfläche über 200 m² liegt. Dieser ist gemäß separatem Stellplatzplan nachgewiesen.

Im Bebauungsplan „Roter Rain“ ist die GFZ wie folgt festgesetzt: bei einem Vollgeschoss 0,3, bei zwei Vollgeschossen 0,6. Das bestehende Wohnhaus hat planungsrechtlich nur ein Vollgeschoss und durch den Dachgeschossausbau eine GFZ von 0,55.

Die Verwaltung empfiehlt der erforderlichen Befreiung zuzustimmen, da bei Erhöhung des Daches ein zweites Vollgeschoss entstehen würde und dann die geplante GFZ zulässig wäre.

Über den Gauben ist ein Pultdach mit einer Dachneigung von 6 Grad geplant.

Die Nachbarbeteiligung wird zur Zeit durchgeführt.

Beschluss

Dem Bauantrag und den erforderlichen Befreiungen wird zugestimmt.

Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie die der Stadtwerke Würzburg AG v. 02.02.2016 wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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1.6. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2016-006; Umbau und Erweiterung eines Fahrradladens auf dem Grundstück Fl.Nr. 445/6, Friedrich-Ebert-Straße 2, § 34 BauBG

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 02.02.2016 ö 1.6

Sachverhalt

Beratung:

Der Bauantrag wurde am 28.01.2016 beim Markt Höchberg eingereicht.

Bei der Vorprüfung der Unterlagen wurde Folgendes festgestellt:

- Die Entwässerungspläne nach DIN 1986 bzw. gemeindlicher Entwässerungssatzung fehlen.
- Die Nachbarbeteiligung fehlt.
- Der Nachbar von Fl.Nr. 451/3 hat die Planunterlagen beim Markt Höchberg am 29.01.2016 eingesehen.
- Für das Anwesen waren gemäß Genehmigungsbescheid v. 16.07.2014 fünf Stellplätze erforderlich. Für die Neuplanung sind gemäß gemeindlicher Stellplatzsatzung weitere fünf Stellplätze erforderlich, zusammen 10 Stellplätze. Vorhanden bzw. neu geplant sind 12 Stellplätze.
- Das Gebäude wird in der Höhe wie das Nachbaranwesen auf Fl.Nr. 451/3 geplant und fügt sich somit in das Ortsbild ein.

Die Verwaltung empfiehlt dem Bau- und Umweltausschuss, dem Bauantrag zuzustimmen.

Beschluss

Dem Bauantrag wird zugestimmt.

Es wird darauf hingewiesen, dass das Straßenbauamt im Genehmigungsverfahren zu hören ist.

Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie die der Stadtwerke Würzburg AG v. 02.02.2016 wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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2. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan "Kühbachgrund" | Erlass einer Veränderungssperre nach §§ 14 und 16 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 02.02.2016 ö 2

Sachverhalt

Der Bereich zwischen der Hauptstraße am Beginn der Aschaffenburger Straße und dem Winterleitenweg bis zur Tankstelle weist strukturelle Mängel auf. Dies wurde bereits in den vorbereitenden Untersuchungen zur Altortsanierung erkannt und dokumentiert. Auf Grund der Tatsache, dass die Gemeinde auf Basis ihrer kommunalen Planungshoheit den Rahmen bestimmen möchte, innerhalb dessen an dieser Stelle Veränderungen stattfinden, hat der Marktgemeinderat in seiner Sitzung am 18.12.2007 den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes „Kühbachgrund“ gefasst. Dieser wurde am 06.02.2008 ortsüblich bekanntgemacht.

Zur Sicherung der weiteren Planungen, die mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Küchbachgrund“ verfolgt werden, ist nun der Erlass einer Veränderungssperre notwendig.

Beschluss

Nach den §§ 14 und 16 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) i. V. m. Art. 23 und 24 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern von 25.01.1952 (BayBS I 461) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch Art. 9 a Abs. 2 Bayerisches E-Government-Gesetz vom 22.12.2015 (GVBl. S. 458) beschließt der Bau- und Umweltausschuss die


Veränderungssperre „Kühbachgrund“

als Satzung.


§ 1 – Zu sichernde Planung

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 18.12.2007 beschlossen, für das in § 2 bezeichnete Gebiet den Bebauungsplan „Küchbachgrund“ aufzustellen. Zur Sicherung der Planung für dieses Gebiet wird die Veränderungssperre erlassen.

§ 2 – Räumlicher Geltungsbereich

Die Veränderungssperre erstreckt sich auf die nachstehenden Grundstücke Fl. Nrn. 1, 1/3, 1/4, 510, 944/6, 1065/3 tlw., 1065/7, 1065/21, 1096/2, 1097, 1100, 1101, 1102, 1104, 1105, 1106, 1109, 1109/1, 1109/2, 1109/3, 1111, 1111/1, 1112, 1112/2, 1112/3, 1112/4, 1112/5, 1112/6, 1112/7, 1112/8, 1112/9, 1112/10, 1112/11, 1112/12, 1114, 1114/2, 1115, 1116, 1117, 1118, 1118/1, 1119, 1120, 1121, 1121/3, 1121/4, 1122, 1123, 1123/2, 1123/3, 1124, 1124/1, 1124/2, 1125 und 1127/3 der Gemarkung Höchberg.

Aufgrund von diversen Veränderungen (z. B. Neuvermessung oder Verschmelzung von Grundstücken) sind redaktionelle Änderungen und Anpassungen bei den genannten Flurstücken vorgenommen worden. Der räumliche Geltungsbereich hat sich tatsächlich nicht verändert.

§ 3 – Rechtswirkung der Veränderungssperre

1. In dem räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre dürfen:

a)        Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt und bauliche Anlagen nicht beseitigt werden; Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB sind:
-        Vorhaben, die die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen zum Inhalt haben, und
-        Aufschüttungen und Abgrabungen größeren Umfangs sowie Ausschachtungen, Ablagerungen einschließlich Lagerstätten;
b)        erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden.

2. Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden.

3. Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind, Vorhaben, von denen der Markt Höchberg nach Maßgabe des Bauordnungsrechts Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre hätte begonnen werden dürfen, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt.


§ 4 – Inkrafttreten und Außerkrafttreten der Veränderungssperre

Die Veränderungssperre tritt am Tage der amtlichen Bekanntmachung in Kraft. Sie tritt nach Ablauf von zwei Jahren, vom Tage der Bekanntmachung gerechnet, außer Kraft. Auf die Zweijahresfrist ist der seit der Zustellung der ersten Zurückstellung eines Baugesuchs nach § 15 BauGB abgelaufene Zeitraum anzurechnen. Die Veränderungssperre tritt in jedem Fall außer Kraft, sobald und soweit der Bebauungsplan für das in § 2 genannte Gebiet rechtsverbindlich wird.

Hinweis: Auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 Satz 2 und 3 BauGB über die Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für eingetretene Vermögensnachteile durch die Veränderungssperre nach § 18 und des § 18 Abs. 3 über das Erlöschen der Entschädigungsansprüche bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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3. Brunnengasse 11-17 - Erneuerung der Kanal- und Wasserhauptleitungen samt Hausanschlüssen - Genehmigung der Abrechnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 02.02.2016 ö 3

Sachverhalt

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 10.03.2015 die Erneuerung der Kanal- und Wasserhauptleitungen im Stichweg Brunnengasse 11-17 mit Sanierung der angrenzenden Straßenoberflächen beschlossen.
Im Zuge der Bauarbeiten wurden auf dem Flurstück Brunnengasse 15, Fl.Nr. 65, zwei Stellplätze erstellt und der Zugang zur Treppenanlage verlegt.
Die Kosten für die Tiefbauleistungen wurden von der Verwaltung auf ca. 126.500,00 € geschätzt.

In seiner Sitzung am 14.04.2015 hat der Bau- und Umweltausschuss die Tiefbauleistungen an die Fa. Konrad Bau GmbH aus 97922 Lauda-Königshofen vergeben.

Die Gesamtkosten ergaben sich, wie folgt:

Tiefbauarbeiten


Weiterverrechnung
an Privat
Kanal Hauptleitung mit Hausanschlüssen
43.284,19 €

Erneuerung Wasser Hauptleitung mit Hausanschlüssen
23.655,30 €
3.848,11 €
Oberfläche Reststreifen Vollausbau
31.199,63 €

Stellplätze mit Umbau der Treppenanlage
33.636,06 €


Straßenbeleuchtung
Tiefbau
1.747,48 €

Zwischensumme Tiefbauarbeiten


133.522,66 €


Sonstige Kosten



Wasserleitungsmaterial
3.172,53 €

Straßenbeleuchtung
Montage Stadtwerke
4.916,84 €


Entsorgungskosten Erdaushub
16.353,68 €

Ingenieurleistungen: Gutachten, Beweissicherung, Vermessung
3.667,03 €


Gesamtbaukosten
161.632,74 €



Die Mehrausgaben von ca. 35.100,00 € gegenüber der ursprünglichen Schätzung ergaben wie folgt:

Mehrkosten


Entsorgungskosten für belasteten Erdaushub
16.353,68 €
Höhenangleichung der Treppenanlage
8.800,00 €
für die notwendige L-Stein-Einfassung, die zum geplanten Anwesen Brunnengase 17 notwendig wurden
9.900,00 €
Gesamtmehrkosten
35.100,00 €


Die angefallenen Kosten verteilen sich anteilig auf die folgenden Haushaltsstellen:

1.7002.9535 – Sanierung Kanal Brunnengasse
1.8140.9503 – Sanierung Wasserleitung Brunnengasse
0.6300.5131 – Oberflächensanierung
1.6701.9510 – Straßenbeleuchtung
1.6150.9422 – Stellplätze Brunnengasse 15

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss genehmigt die Gesamtabrechnung für die Erneuerung der Kanal- und Wasserleitungen im Stichweg Brunnengasse 11-17 mit Sanierung der angrenzenden Oberflächen und die im gleichen Zuge durchgeführte Erstellung von zwei Stellplätzen auf dem Flurstück Brunnengasse 15, Fl. Nr. 65 mit Verlegung des Zugangs zur Treppenanlage mit einer Gesamtsumme von 161.632,74 € brutto.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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4. Berichte und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 02.02.2016 ö 4

Sachverhalt

Dritter Bürgermeister Bernhard Hupp fragt an, ob die Unterfangung der Stützmauern im Winterleitenweg, die vor ca. zwei Jahren durchgeführt wurden, aus heutiger Sicht erfolgreich waren.
Bauamtsleiter Alexander Knahn teilt mit, dass es sich hier um keine Ersatzmaßnahme für die Stützmauer handelte, sondern nur um Sicherungsmaßnahmen, die verhindern soll en, dass ein schnelles Abrutschen stattfindet.

Datenstand vom 10.03.2016 15:58 Uhr