Datum: 12.04.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Behandlung von Anträgen auf Vorbescheid und Baugenehmigung
1.1 Antrag auf Verlängerung des Vorbescheides Nr. 2016-012; Neubau eines Wohnhauses mit zwei Vollgeschossen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1173 u. 1200/12, Tilman-Riemenschneider-Str. 32, Bebauungsplan "Gänsweide", § 30 und § 34 BauGB
1.2 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2016-013; Errichtung von 2 Fertiggaragen mit terrassenverstärktem Flachdach auf dem Grundstück Fl.Nr. 3468/2, Heidelberger Straße 25, § 34 BauGB
1.3 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2016-014; Errichtung eines Wintergartens auf dem Grundstück Fl.Nr. 429/9, Oberes Hessental 1, § 30 BauGB, Bebauungsplan "Hessenthal"
1.4 Antrag auf Bauvoranfrage Nr. 2016-016; Neubau eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1011, Würzburger Straße 50, § 34 BauGB
1.5 Antrag auf Vorbescheid Nr. 2016-017; Aufstockung eines Wohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 265/8, Friedrich-Ebert-Straße 9, § 34 BauBG
1.6 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2016-018; Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1239, Greinbergweg 12, § 34 BauGB
1.7 Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung Nr. 2016-019; Errichtung eines Wohngebäudes mit 2 Wohneinheiten (Baugenehmigung Nr. BG-201-978 v. 01.07.2002 - zum Az.: 417-98-GS-1998-38224) auf dem Grundstück Fl.Nr. 1646/4, Kapellenweg 38, Bebauungsplan "Frankenwarte Süd", § 30 BauGB
2 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) Bauleitplanung der Gemeinde Eisingen, Landkreis Würzburg Flächennutzungsplan - 5. Änderung Bebauungsplan "Gewerbegebiet Landwehr" - 2. Änderung Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
3 Erzeugte Energieleistung durch die gemeindlichen Photovoltaikanlagen
4 Berichte und Anfragen

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1. Behandlung von Anträgen auf Vorbescheid und Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 12.04.2016 ö 1
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1.1. Antrag auf Verlängerung des Vorbescheides Nr. 2016-012; Neubau eines Wohnhauses mit zwei Vollgeschossen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1173 u. 1200/12, Tilman-Riemenschneider-Str. 32, Bebauungsplan "Gänsweide", § 30 und § 34 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 12.04.2016 ö 1.1

Sachverhalt

Beratung:

Der Bauwerber hat mit Schreiben vom 15.02.2016 das Landratsamt Würzburg gebeten, den rechtskräftigen Vorbescheid, Az.: FB22-602-V-1999-13, zu verlängern. Das Landratsamt Würzburg bittet uns mit Schreiben vom 23.02.2016 um Stellungnahme.

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 10.01.1999 der Bauvoranfrage zugestimmt und in den Sitzungen am 19.03.2002, 06.04.2004, 29.03.2006, 08.04.2008, 13.04.2010, 13.03.2012, 01.03.2014 weiteren beantragten Verlängerungen zugestimmt.

Beschluss

Der Verlängerung des rechtskräftigen Vorbescheides, Az.: FB22-602-V-1999-13, zur Errichtung eines Wohnhauses mit zwei Vollgeschossen, wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.2. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2016-013; Errichtung von 2 Fertiggaragen mit terrassenverstärktem Flachdach auf dem Grundstück Fl.Nr. 3468/2, Heidelberger Straße 25, § 34 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 12.04.2016 ö 1.2

Sachverhalt

Beratung:

Der Bauantrag wurde am 17. März 2016 beim Markt Höchberg eingereicht.

Es wird eine Abweichung von der Stellplatzsatzung beantragt. Erforderlich ist ein Stauraum von 3,0 m, geplant sind 2,20 m.

Die Verwaltung empfiehlt dem Bau- und Umweltausschuss, dem Bauantrag und der erforderlichen Befreiung von der Stellplatzsatzung für die Reduzierung des erforderlichen Stauraumes von 3,0 m auf 2,20 m zuzustimmen.

Beschluss

Dem Bauantrag und der erforderlichen Befreiung wird zugestimmt.

Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie die der Stadtwerke Würzburg AG v. 12.04.2016 wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.3. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2016-014; Errichtung eines Wintergartens auf dem Grundstück Fl.Nr. 429/9, Oberes Hessental 1, § 30 BauGB, Bebauungsplan "Hessenthal"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 12.04.2016 ö 1.3

Sachverhalt

Beratung:

Der Bauantrag ist am 23. März 2016 beim Markt Höchberg eingereicht worden.

Bei der Vorprüfung des Antrages wurde Folgendes festgestellt:

1.        Die Zustimmung des Nachbarn von Fl.Nr. 429 fehlt.
2.        Der Wintergarten wird außerhalb der Baugrenze errichtet.
3.        Die Abstandsflächen wurden von der Wohnhausflucht errechnet. Das Landratsamt Würzburg wird gebeten, die Abstandsflächen zu prüfen.
4.        Nach dem rechtskräftigen Bebauungsplan „Hessental“ sind Sattel- und Walmdächer mit einer Dachneigung von 28 bis 35 Grad zulässig. Der Bauwerber plant ein Pultdach mit 10 Grad Dachneigung.

Die Verwaltung empfiehlt dem Bauantrag und den erforderlichen Befreiungen zuzustimmen.

Beschluss

Dem Bauantrag und den erforderlichen Befreiungen wird zugestimmt.

Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie die der Stadtwerke Würzburg AG v. 12.04.2016 wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.4. Antrag auf Bauvoranfrage Nr. 2016-016; Neubau eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1011, Würzburger Straße 50, § 34 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 12.04.2016 ö 1.4

Sachverhalt

Beratung:

Der Antrag wurde am 4. April 2016 beim Markt Höchberg eingereicht.

Das Schreiben des Antragstellers bzw. seines Architekten wird dem Bau- und Umweltausschuss zur Kenntnis gegeben.

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:

Die vordere Gebäudeflucht ist 14,75 m von der „Würzburger Straße“ entfernt (in südlicher Richtung) geplant.

Das Gebäude ist zur „Würzburger Straße“ hin zweigeschossig geplant, Erdgeschoss und draufliegendes Penthaus-Geschoss. Wandhöhe zur „Würzburger Straße“ ca. 5,50 m. Talseits entsteht eine Wandhöhe von ca. 9,50 m plus Penthaus-Geschoss, somit ca. 11,70 m. Die umliegenden Gebäude talseits der „Würzburger Straße“ sind zur „Würzburger Straße“ eingeschossig erstellt. Teilweise mit Flachdach, teilweise mit Satteldach.

Die Planung hat eine GFZ von 1,0.

Für die geplanten sechs Wohneinheiten sind 12 Stellplätze gem. gemeindlicher Stellplatzsatzung geplant. Davon zwei in Garagen mit Doppelparkern ohne Stauraum.

Die Verwaltung empfiehlt dem Bau- und Umweltausschuss der Bauvoranfrage nicht zuzustimmen, da sich das Gebäude nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, nicht in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.

Nach Auffassung der Verwaltung kann das Grundstück generell mit einem Wohnhaus mit mehreren Wohnungen bebaut werden. Die hintere Gebäudeflucht sollte sich jedoch an der Gebäudeflucht zwischen der Bebauung auf dem Grundstück Fl.Nr. 1000 und 1016 orientieren, zumindest aber annähern. Straßenseitig sollte ein eingeschossiges Erscheinungsbild zur Ausführung kommen.

Beschluss

Der Bauvoranfrage wird nicht zugestimmt.

Die Verwaltung wird gebeten, dem Antragsteller mitzuteilen, dass mit der hinteren geplanten Bauflucht kein Einverständnis besteht. Diese sollte weiter in Richtung „Würzburger Straße“ verschoben werden und sich der vorhandenen gedachten Baulinie annähern. Die zweigeschossige Bauweise zur „Würzburger Straße“ soll hinsichtlich des hervorspringenden Bauteils (Treppenhaus) überdacht werden, ein nach hinten versetztes Geschoss ist denkbar.

Aus der veränderten Gebäudeeinstellung ergibt sich wahrscheinlich eine Verringerung der Wohneinheiten, was die Stellplatzsituation und die Geschossflächenzahl (vorhanden ca. 1,0) verringern und im Sinne der Gesamtbebauung verbessern würde.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.5. Antrag auf Vorbescheid Nr. 2016-017; Aufstockung eines Wohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 265/8, Friedrich-Ebert-Straße 9, § 34 BauBG

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 12.04.2016 ö 1.5

Sachverhalt

Beratung:

Der Antrag auf Vorbescheid wurde am 04. April 2016 beim Markt Höchberg eingereicht.

Hierzu werden folgende Fragen gestellt:

1.        Ist die neue Gebäudehöhe mit 9,35 m über FFB Erdgeschoss des Hauses Friedrich-Ebert-Straße 9 genehmigungsfähig?
2.        Ist die Kniestockhöhe mit 1,30 m innen gemessen zwischen FFB DG und Unterkante Dachkonstruktion genehmigungsfähig?
3.        Sind nach Erneuerung der vorh. Fenster in der Giebelwand zu Fl.Nr. 262, Friedrich-Ebert-Str. 7/7a die neuen Fenster weiterhin als Standardfenster ausführbar oder werden hier Brandschutzauflagen gefordert?

Die Verwaltung empfiehlt dem Bau- und Umweltausschuss dem Antrag auf Vorbescheid für die Punkte 1 und 2, Gebäudehöhe und Kniestockhöhe, zuzustimmen.

Der Brandschutz ist mit der Genehmigungsbehörde, Landratsamt Würzburg, abzuklären.

Beschluss

Mit einer Gebäudehöhe von 9,35 m über FFB Erdgeschoss und einer Kniestockhöhe von 1,30 m besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.6. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2016-018; Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1239, Greinbergweg 12, § 34 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 12.04.2016 ö 1.6

Sachverhalt

Beratung:

Der Bauantrag wurde am 7. April 2016 beim Markt Höchberg eingereicht.

Die Nachbarn von Fl.Nr. 1238 und 1241 haben den Bauantrag nicht unterzeichnet.

Die erforderlichen Stellplätze für das geplante 4-Familienwohnhaus sind in der Tiefgarage geplant.

Die Verwaltung empfiehlt dem Bauantrag in der vorliegenden Form zuzustimmen.

Beschluss

Dem Bauantrag wird zugestimmt.

Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie die der Stadtwerke Würzburg AG v. 12.04.2016 wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Freitext nach TOP

Wie aus dem Lageplan zu erkennen ist, macht die öffentliche Verkehrsfläche (Straße) einen Versatz im Bereich des Baugrundstücks. Die Verwaltung wird gebeten, mit dem Eigentümer Kontakt aufzunehmen und anzufragen, ob diese Fläche für eine Verbesserung der Straßenbreite an den Markt Höchberg verkauft werden könnte .

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1.7. Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung Nr. 2016-019; Errichtung eines Wohngebäudes mit 2 Wohneinheiten (Baugenehmigung Nr. BG-201-978 v. 01.07.2002 - zum Az.: 417-98-GS-1998-38224) auf dem Grundstück Fl.Nr. 1646/4, Kapellenweg 38, Bebauungsplan "Frankenwarte Süd", § 30 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 12.04.2016 ö 1.7

Sachverhalt

Beratung:

Die Baugenehmigung vom 01.07.2002 wurde bereits mehrfach verlängert.

Beschluss

Mit der weiteren Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung Nr. BG-201-978 v. 01.07.2002 für die Errichtung eines Wohngebäudes mit 2 Wohneinheiten auf dem Grundstück Fl.Nr. 1646/4 besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) Bauleitplanung der Gemeinde Eisingen, Landkreis Würzburg Flächennutzungsplan - 5. Änderung Bebauungsplan "Gewerbegebiet Landwehr" - 2. Änderung Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 12.04.2016 ö 2

Sachverhalt

Die Gemeinde Eisingen plant derzeit die 5. Änderung ihres Flächennutzungsplanes sowie die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Landwehr“. Der Markt Höchberg als Nachbargemeinde wird gemäß § 4 Abs. 1 BauGB über die Planungen unterrichtet und um Stellungnahme gebeten.

Der Planungsanlass ist die Verbesserung der Versorgung der Gemeinde Eisingen durch die Firma ALDI, die ihre Verkaufsflächen erweitern möchte. Des Weiteren ist der Neubau eines Drogeriefachmarktes geplant. Das Vorhaben befindet sich auf dem bereits bebauten Grundstück der Firma ALDI. Aufgrund der Erhöhung der Verkaufsfläche des ALDI-Marktes auf über 800 m² (auf 1.170 m²) sowie des Neubaus des Fachmarktes (702,31 m²) handelt es sich nach der Umsetzung um einen großflächigen Lebensmitteleinzelhandel mit Fachmarkt, der in einem Sondergebiet zulässig ist. Im Flächennutzungsplan liegt das Baugrundstück im ausgewiesenen Gewerbegebiet. Die Gemeinde Eisingen hat beschlossen, das bestehende Grundstück (Gewerbegebiet) in ein Sondergebiet für großflächige Einzelhandelsbetriebe mit Fachmarkt umzuwandeln.

Die Belange des Marktes Höchberg werden durch die oben genannten Änderungen nicht berührt bzw. beeinträchtigt. Der Kundenverkehr wird sich nur unwesentlich ändern und der Kundenstamm bleibt unverändert.

Die Verwaltung empfiehlt, der Gemeinde Eisingen mitzuteilen, dass keine Bedenken bestehen. Weitere zweckdienliche Informationen zur Ermittlung und Bewertung von Planungsgrundlagen sowie Abwägungsmaterialien liegen nicht vor.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt, bei der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Landwehr“ der Gemeinde Eisingen in der frühzeitigen Beteiligung von Behörden (Nachbargemeinde) nach § 4 Abs. 1 BauGB keine Einwände zu erheben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3. Erzeugte Energieleistung durch die gemeindlichen Photovoltaikanlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 12.04.2016 ö 3

Sachverhalt

Seit dem Jahr 2009 wurden verschiedene Photovoltaikanlagen auf kommunalen Gebäuden wie dem Feuerwehrgebäude, „Otto-Hahn-Straße 5“ und fünf weitere Anlagen auf den Dächern des Bauhofes „Otto-Hahn-Straße 9“, des Anwesens „Kister Straße 36/38“, und der Ernst-Keil-Schule, „Schulgasse 9“ „Martin-Wilhelm-Straße 2“ und „Waldstraße 2“ errichtet.

An den Standorten „Schulgasse 9“, „Martin-Wilhelm-Straße 2“ und „Waldstraße 2“ wurden Anlagen errichtet, deren erzeugter Strom auch teilweise selbst verbraucht wird.

Seitens der Verwaltung wird dem Bau- und Umweltausschuss die jährliche Stromerzeugung anhand der beigefügten Tabelle (im RIS einsehbar) im Vergleich zu den vergangenen Jahren vorgestellt.

Der Bau- und Umweltausschuss nimmt die erzeugte Energieleistung zur Kenntnis.

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4. Berichte und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 12.04.2016 ö 4

Sachverhalt

Marktgemeinderat Timo Koppitz teilt mit, dass die UWG zum „Wald-erwacht-Tag“ am 24.04.2016 einlädt. Treffpunkt ist um 14.00 Uhr an der Seckertswiese.
Weiter teilt Herr Koppitz mit, dass in Marktbreit am 08. Mai 2016 das Kunstfest „ARTBREIT“ stattfindet, an dem die Höchberger Realschule beteiligt ist.

Marktgemeinderat Matthias Rüth fragt an, ob Aufsteller für einen Konzertabend jeder Verein vornehmen darf.
Erster Bürgermeister Peter Stichler bejaht die Anfrage und teilt mit, dass das in der Satzung geregelt ist.

Marktgemeinderat Martin Hupp fragt an, wann die Baustelle „Steinweg“ fertig ist.
Bauamtsleiter Alexander Knahn teilt hierzu mit, dass am Montag, den 18.04.2016 mit den Arbeiten im Baugebiet begonnen wird. Zu diesem Zeitpunkt wird die Durchfahrt „Kapellenweg“ wieder für den Verkehr freigegeben sein.

Datenstand vom 17.05.2016 09:15 Uhr