Datum: 19.07.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Behandlung von Anträgen auf Vorbescheid und Baugenehmigung
1.1 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2016-026; Neubau eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung und Nebengebäude auf dem Grundstück Fl.Nr. 3798/2, 3650/2, Pfarrer-Fleckenstein-Str. 4, Bürgermeister-Seubert-Straße 30, Bebauungsplan "Mehle II", § 30 BauGB hier: Stellungnahme zur Änderung/Ergänzung nach Prüfung durch die Genehmigungsbehörde
1.2 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2015-015; Tektur zum Neubau einer Schwimmbecken-Überdachung am Wohnhaus und Schwimmbecken im Bestand auf dem Grundstück Fl.Nr. 410/77, Theodor-Heuss-Str. 10, Bebauungsplan "Roter Rain", § 30 BauGB hier: Stellungnahme zur Änderung/Ergänzung nach Prüfung durch die Genehmigungsbehörde
1.3 Bauvoranfrage Nr. 2016-037; Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit vier Wohneinheiten auf dem Grundstück Fl.Nr. 3670/24, Bürgermeister-Seubert-Str. 12, Bebauungsplan "Mehle I", § 30 BauGB
1.4 Antrag Nr. 2016-045; Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung für die Erweiterung der Hexenbruchschule Fl.Nr. 472/2, Rudolf-Harbig-Platz 5, § 34 BauGB
1.5 Antrag auf Bauvoranfrage Nr. 2016-038; Wohnhausanbau (U+E+D) mit Garage im Kellergeschoss auf dem Grundstück Fl.Nr. 3469, Heidelberger Straße 22, § 34 BauGB
1.6 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2016-040; Erneuerung eines Balkons auf dem Grundstück Fl.Nr. 69/2, Brunnengasse 23, Sanierungsgebiet Altort, § 34 BauGB
1.7 Antrag auf Bauvoranfrage Nr. 2016-041; Wohnhausumbau auf dem Grundstück Fl.Nr. 3492, 3492/1, 3491/1, Grundweg 13 b, § 34 BauGB
1.8 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2016-042; Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 3383/5, Quellenstraße 15, Bebauungsplan "Am Trieb", § 30 BauGB
1.9 Antrag auf Vorbescheid Nr. 2016-043; Errichtung einer Terrassenwohnanlage sowie einer Reihenhausbebauung auf den Grundstücken Fl.Nr. 1341, 1338, 1338/3, 1338/1, Winterleitenweg 98/100, § 34 BauGB
1.10 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2016-035; Neubau eines Wintergartens auf dem Grundstück Fl.Nr. 1217/4, Tilman-Riemenschneider-Str. 3, Bebauungsplan "Gänsweide", § 30 und § 34 BauGB
1.11 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2016-044; Umbau und Erweiterung eines Fahrradladens, 1. Änderungsantrag: Erweiterung Kellergeschoss auf dem Grundstück Fl.Nr. 445/6, Friedrich-Ebert-Str. 2, § 34 BauGB
2 Radwegplanung - Heidelberger Straße vom Kreisverkehr bis Anschluss Bundesstraße
3 Oberflächensanierung Albrecht-Dürer-Straße - Abschnitt 1 - Genehmigung der Schlussrechnung der Fa. Konrad Bau
4 Rathaus - Vergabe der Metallbauarbeiten - Türen & Brandschutz
5 Sanierung Mehrfamilienhaus "Schulgasse 2" - Vergabe der Fensterbauarbeiten - Kunststofffenster
6 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bauleitplanung der Gemeinde Eisingen, Landkreis Würzburg Flächennutzungsplan - 5. Änderung Bebauungsplan "Gewerbegebiet Landwehr" - 2. Änderung Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
7 Berichte und Anfragen

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1. Behandlung von Anträgen auf Vorbescheid und Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 19.07.2016 ö 1
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1.1. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2016-026; Neubau eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung und Nebengebäude auf dem Grundstück Fl.Nr. 3798/2, 3650/2, Pfarrer-Fleckenstein-Str. 4, Bürgermeister-Seubert-Straße 30, Bebauungsplan "Mehle II", § 30 BauGB hier: Stellungnahme zur Änderung/Ergänzung nach Prüfung durch die Genehmigungsbehörde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 19.07.2016 ö 1.1

Sachverhalt

Beratung:

Das Schreiben des Landratsamtes Würzburg v. 09.06.2016 wird dem Bau- und Umweltausschuss zur Kenntnis gegeben.

Die Verwaltung empfiehlt dem Antrag, wie in der Sitzung am 03.05.2016 bereits erfolgt, zuzustimmen.

Beschluss

Dem Bauantrag und den erforderlichen Befreiungen wird zugestimmt.

Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie die der Stadtwerke Würzburg AG v. 03.05.2016 wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.2. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2015-015; Tektur zum Neubau einer Schwimmbecken-Überdachung am Wohnhaus und Schwimmbecken im Bestand auf dem Grundstück Fl.Nr. 410/77, Theodor-Heuss-Str. 10, Bebauungsplan "Roter Rain", § 30 BauGB hier: Stellungnahme zur Änderung/Ergänzung nach Prüfung durch die Genehmigungsbehörde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 19.07.2016 ö 1.2

Sachverhalt

Beratung:

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 14.04.2015 o.g. Bauantrag und den erforderlichen Befreiungen zugestimmt.

Mit Schreiben vom 08.06.2016 bittet uns das Landratsamt Würzburg der geänderten Planung (Tektur v. 12.05.2016) sowie den beantragten Befreiungen im Sinne des § 36 BauGB Stellung zu nehmen.

Das Schreiben von Dipl.-Ing.-Architekt BDA Rudolf Uhlmann v. 31.05.2016 wird dem Bau- und Umweltausschuss zur Kenntnis gegeben.

Die Verwaltung empfiehlt analog zum Beschluss vom 14.04.2015 dem Bauantrag sowie der Tektur und den erforderlichen Befreiungen zuzustimmen.

Beschluss

Dem Bauantrag, der Tektur und den erforderlichen Befreiungen wird zugestimmt.

Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie die der Stadtwerke Würzburg AG v. 14.04.2015 wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.3. Bauvoranfrage Nr. 2016-037; Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit vier Wohneinheiten auf dem Grundstück Fl.Nr. 3670/24, Bürgermeister-Seubert-Str. 12, Bebauungsplan "Mehle I", § 30 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 19.07.2016 ö 1.3

Sachverhalt

Beratung:

Der Bauwerber hat eine formlose Bauvoranfrage am 16. Juni 2016 beim Markt Höchberg eingereicht.

Hierzu stellt er sechs Einzelfragen:

1.        Wird der Überschreitung der Baugrenzen durch die Erstellung von Kellerräumen in der Größe von 3,0 x 13,5 m zugestimmt?
2.        Werden der Errichtung von Balkonen außerhalb der Baugrenze mit einer Baugrenzenüberschreitung von max. 1,0 m zugestimmt?
3.        Wird einem Kniestock in der Höhe von 1,0 m zugestimmt? Zulässig nach Bebauungsplan sind 0,3 m.
4.        Wird der Überschreitung der GFZ von 0,6 auf geplant 0,622 zugestimmt?
5.        Nach dem rechtskräftigen Bebauungsplan ist eine Vorgartenbefestigung von max. 45 % zulässig. Der Bauwerber plant 49 %. Wird der erforderlichen Befreiung zugestimmt?
6.        Wird der Errichtung der geplanten Stellplätze zugestimmt? Diese liegen teilweise im Querungsbereich der Straße. Hierzu wird die Verwaltung ein Bild der Örtlichkeit vorlegen.

Bei der formellen Prüfung der Bauvoranfrage wurde festgestellt, dass der amtliche Lageplan nur in Kopie vom 14.01.2016 vorliegt und der Lageplan und die Planunterlagen nicht vom Bauherrn, vom Planfertiger oder den Nachbarn unterzeichnet wurden. Die Planunterlagen haben keinen Plankopf.

Eine Nachbarbeteiligung wurde nicht durchgeführt.

Beschluss

Der Bauvoranfrage und den erforderlichen Befreiungen wird nicht zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.4. Antrag Nr. 2016-045; Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung für die Erweiterung der Hexenbruchschule Fl.Nr. 472/2, Rudolf-Harbig-Platz 5, § 34 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 19.07.2016 ö 1.4

Sachverhalt

Der Bau- und Umweltausschuss hat am 14.05.2002, 27.07.2004, 04.07.2006, 01.07.2008, 13.07.2010, 17.07.2012 und am 16.09.2014 der erneuten Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung zugestimmt. Die Baugenehmigung ist bis zum 14.09.2016 gültig.

Beschluss

Dem Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung v. 22.01.1997, Az: FB 22-602-BG-1996-29500, für den 2. Bauabschnitt der Grund- und Hauptschule am Hexenbruch wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.5. Antrag auf Bauvoranfrage Nr. 2016-038; Wohnhausanbau (U+E+D) mit Garage im Kellergeschoss auf dem Grundstück Fl.Nr. 3469, Heidelberger Straße 22, § 34 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 19.07.2016 ö 1.5

Sachverhalt

Beratung:

Das Schreiben des Architekten Frühwirth v. 06.07.2016 wird dem Bau- und Umweltausschuss zur Kenntnis gegeben.

1.        Bei der Überprüfung der Unterlagen wurde festgestellt, dass der amtliche Lageplan v. 07.05.2014 nur in Kopie vorliegt.
2.        Eine Nachbarbeteiligung wurde nicht durchgeführt.
3.        Die Unterschrift des Antragstellers fehlt auf Lageplan und Bauzeichnungen.
4.        Der Stauraum von erforderlich 3,0 m kann nicht eingehalten werden. Geplant sind ca. 1,5 bis 2,5 m, im Mittel ca. 2,0 m (Maße wurden aus den Plänen gemessen).
5.        Geplant ist eine GRZ von 0,42 und eine GFZ von 0,85.

Beschluss

Der Bauvoranfrage wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.6. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2016-040; Erneuerung eines Balkons auf dem Grundstück Fl.Nr. 69/2, Brunnengasse 23, Sanierungsgebiet Altort, § 34 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 19.07.2016 ö 1.6

Sachverhalt

Beratung:

Der Bauantrag wurde am 7. Juli 2016 beim Markt Höchberg eingereicht.

Das Schreiben des Architekten vom 05.07.2016 wird dem Bau- und Umweltausschuss bekannt gegeben.

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:

1.        Der amtliche Lageplan im Maßstab 1:1000 fehlt. Vorgelegt wurde ein Lageplan im Maßstab 1:250 v. 03.08.2015.
2.        Auf dem Lageplan fehlt der Plankopf (Baumaßnahme, Antragsteller, Architekt, Grundstückseigentümer der angrenzenden Grundstücke).
3.        Das Grundstück Fl.Nr. 65 ist im Eigentum des Marktes Höchberg. Nachdem die Abstandsfläche über die Straßenmitte hinaus geht, wird darauf hingewiesen, dass der Markt Höchberg keine Bedenken gegen die Errichtung der Balkonanlage hat. Eine Abstandsflächenübernahme zu Lasten des Grundstückes Fl.Nr. 65 erfolgt jedoch nicht.
4.        Die Unterschrift des Bauherrn fehlt auf dem Bauantrag und dem Lageplan. Die Unterschrift des Entwurfsverfassers fehlt auf dem Lageplan.

Beschluss

Dem Bauantrag wird zugestimmt.

Die Baumaßnahme liegt im Sanierungsgebiet des Marktes Höchberg. Der erforderlichen Befreiung nach § 144 BauGB wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.7. Antrag auf Bauvoranfrage Nr. 2016-041; Wohnhausumbau auf dem Grundstück Fl.Nr. 3492, 3492/1, 3491/1, Grundweg 13 b, § 34 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 19.07.2016 ö 1.7

Sachverhalt

Beratung:

Die Bauwerber beantragen einen Wohnhausumbau, -anbau mit Erweiterung um eine Wohneinheit.

Das Schreiben des Antragstellers zur formlosen Bauvoranfrage wird dem Bau- und Umweltausschuss zur Kenntnis gegeben.

Folgende Einzelfragen sind gestellt:

1.        Kann das Gebäude in der geplanten/gezeichneten Form verändert werden?
2.        Ist der Kniestock mit 1,50 m genehmigungsfähig?
3.        Wird einer Dachneigung von 38 Grad zugestimmt?
4.        Ist eine Gebäudevergrößerung auf der Süd-/Ostseite um ca. 2,75 m im Terrassen-/Balkonbereich möglich?
5.        Wird den geplanten Dachgauben bei 38 Grad Dachneigung zugestimmt?
6.        Ist die Nutzung des Dachgeschosses als Vollgeschoss genehmigungsfähig?
7.        Sind insgesamt 3 Wohneinheiten genehmigungsfähig?

Bei der Vorprüfung des Antrages wurde Folgendes festgestellt:

1.        Der Lageplan liegt in Kopie vom 19.01.2004 vor.
2.        Die Grundstückseigentümer sind im Lageplan nicht bezeichnet.
3.        Geplant ist eine GRZ von 0,23 für das Gebäude, für das Gebäude und die befestigten Flächen eine GRZ von 0,56.
4.        Geplant ist eine GFZ von 0,38.

Die Verwaltung empfiehlt die Fragen des Antragstellers wie folgt zu beantworten.

1.        Nein, - die Möglichkeit zur Veränderung ergibt sich aus den Antworten zu nachfolgenden Fragen.
2.        Einer Kniestockhöhe von 1,50 m wird nicht zugestimmt. Die Kniestockhöhe sollte max. eine Höhe von 0,50 m betragen (im angrenzenden Bebauungsplan „Mehle II“ ist der Kniestock auf 0,50 m festgesetzt).
3.        Eine Dachneigung von 38 Grad fügt sich in das Umfeld ein (siehe auch hierzu den Bebauungsplan „Mehle II“).
4.        Nachdem keine Baugrenzen vorliegen und die Abstandsflächen nachgewiesen werden können, wird der Gebäudevergrößerung zugestimmt.
5.        Dachgauben sind auch im Baugebiet „Mehle II“ zulässig, auch sind diese in der umliegenden Bebauung bei einer Dachneigung von 38 Grad vorhanden. Auch der geplanten Erstellung wird zugestimmt.
6.        Nachdem es keine Beschränkung für Wohneinheiten gibt, wird der dritten Wohneinheit zugestimmt, wenn die Stellplätze nachgewiesen sind.
7.        Dem Dachgeschoss kann auch als Vollgeschoss zugestimmt werden. Inwieweit ein Vollgeschoss oder Nichtvollgeschoss vorliegt, ergibt sich aus der geplanten Kniestockhöhe und der zuvor benannten Dachneigung von 38 Grad.
8.        Wie schon in Ziffer 6 bejaht, besteht mit einer dritten Wohneinheit, als zusammen drei Wohneinheiten, Einverständnis.

Beschluss

Den Einzelfragen Ziffer 3 bis 8 wird zugestimmt. Zu Ziffer 2 wird beschlossen, dass die Kniestockhöhe max. 0,50 m betragen darf.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.8. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2016-042; Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 3383/5, Quellenstraße 15, Bebauungsplan "Am Trieb", § 30 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 19.07.2016 ö 1.8

Sachverhalt

Beratung:

Der Bau- und Umweltausschuss hat über einen Bauantrag für das o.g. Gebäude in seiner Sitzung am 07.06.2016 beraten und folgende Beschlüsse gefasst:

„Dem Bauantrag und den erforderlichen Befreiungen wird nicht zugestimmt.

Abstimmung: 8 : 0

Die Verwaltung wird ermächtigt, den Bauantrag zustimmend an die Genehmigungsbehörde, Landratsamt Würzburg, weiterzuleiten, wenn der Stellplatznachweis so geführt wurde, dass kein gefangener Stellplatz vorhanden ist.

Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie die der Stadtwerke Würzburg AG v. 07.06.2016 wird hingewiesen.

Abstimmung: 8 : 0“

Der Bauwerber hat jetzt umgeplant, sodass die 5 erforderlichen Stellplätze nachgewiesen werden können. 3 Stellplätze in der Garage und 2 separate Stellplätze mit Grunddienstbarkeit von Fl.Nr. 3383 (Grunddienstbarkeit wird nachgereicht).

Bei der Vorprüfung des neuen Antrages, Pläne vom 08.07.2016 wurde Folgendes festgestellt.

1.        Die Bauwerber stellen einen Antrag auf Baugenehmigung und Baufreistellung. Die Verwaltung führt das Baugenehmigungsverfahren durch.
2.        Separate Entwässerungspläne nach DIN 1986 bzw. gemeindlicher Entwässerungssatzung fehlen.
3.        Die Nachbarn von Fl.Nr. 99/2 und 99/1 haben den Bauantrag nicht unterzeichnet.
4.        Für die talseitige Dachgaube wird eine Abweichung von den Abstandsflächen beantragt. Der Abstandsflächennachweis für die Grenzgarage höher als 3,00 m ist vorhanden.
5.        Die Baugrenze wird im Bereich der Doppelgarage mit Unterkellerung um ca. 1,00 m überschritten (straßenseitig).

Die Verwaltung empfiehlt dem Bauantrag zuzustimmen.

Beschluss

Dem Bauantrag wird zugestimmt.

Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie die der Stadtwerke Würzburg AG v. 07.06.2016 wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.9. Antrag auf Vorbescheid Nr. 2016-043; Errichtung einer Terrassenwohnanlage sowie einer Reihenhausbebauung auf den Grundstücken Fl.Nr. 1341, 1338, 1338/3, 1338/1, Winterleitenweg 98/100, § 34 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 19.07.2016 ö 1.9

Sachverhalt

Beratung:

Der o.g. Antrag wurde am 11.07.2016 beim Markt Höchberg eingereicht.

Der Bauwerber und sein Architekt haben mehrfach Entwürfe zur Bebauung der o.g. Grundstücke der Verwaltung des Marktes Höchberg vorgestellt und jetzt eine formelle Bauvoranfrage eingereicht.

Bei der Vorprüfung der Anfrage wurde Folgendes festgestellt:

Die Terrassenwohnanlage beinhaltet 10 Wohnungen und die oberhalb errichtete Reihenhausanlage vier Wohneinheiten. Die dafür erforderlichen 28 Kfz-Stellplätze sind in der Tiefgarage (davon 4 Doppelparker) und auf der Freifläche zwischen Wohnhaus und Winterleitenweg geplant.

Die 4 Baugrundstücke haben eine Größe von 3.869,00 m². Nachdem die im Außenbereich liegende Grundstücksfläche nicht zur GRZ und GFZ eingerechnet werden kann, hat der Markt Höchberg einen Abschlag von 1.380 m² für die südliche Grundstücksfläche Fl.Nr. 1341 (§ 35 BauGB) vorgenommen. Somit ergibt sich eine Baugrundstücksgröße von 2.489,00 m², was einer GRZ (995,26/2489) von 0,40 entspricht und einer GFZ (1945,13/2489) von 0,78.

Geplant sind Flachdächer und ein Pultdach.

Der Antragsteller stellt folgende Fragen:

1.        Kann hinsichtlich der Art (Wohnbebauung) und des Maßes der baulichen Nutzung (§ 34 BauGB) für das geplante Volumen eine Baugenehmigung in Aussicht gestellt werden?
2.        Wird die gewählte Dachform mit Flachdächern und teilweise Dachterrassen akzeptiert?
3.        Ist die Schaffung der Stellplätze und Zufahrtssituationen in der geplanten Anzahl und Art ausreichend und aus Sicht der Verkehrsplanung genehmigungsfähig?
4.        Wird die Errichtung eines Kinderspielplatzes notwendig – dies vor allem auch in Hinblick auf in der Nähe gelegene Spielplätze der Gemeinde?
5.        Sind größere Geländeveränderungen vorstellbar – also insbesondere Abgrabungen über 0,80 m bis 2,00 m um die Erschließung der Einheiten und die Belichtung zu optimieren?
6.        Sprechen sonstige / andere Gründe gegen die Erteilung einer Baugenehmigung für die Wohnbebauung in der dargestellten Form?

Die Einzelfragen werden wie folgt beantwortet:

Beschluss 1

1. Mit der geplanten Bebauung mit 6 Vollgeschossen (inklusive Tiefgarage) besteht kein Einverständnis, da in der umliegenden Bebauung maximal 5 Vollgeschosse vorhanden sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 2

2. Ja, mit einer Flachdach- und Pultdachbauweise besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 3

3. Ja, die Anzahl und Art der Stellplätze ist ausreichend. Hinsichtlich der Verkehrsplanung wird um Stellungnahme des Verkehrsreferats und der Polizei gebeten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 4

4. Die Festlegung, inwieweit ein Kinderspielplatz erforderlich ist, erfolgt durch das Landratsamt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 5

5. Mit Geländeveränderungen für Lichtschächte besteht Einverständnis. Zur Grundstücksgrenze hin ist das Gelände übergangslos anzugleichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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6. Für die vorliegende Form der Bauvoranfrage und damit zum jetzigen Zeitpunkt sind keine bekannt.

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1.10. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2016-035; Neubau eines Wintergartens auf dem Grundstück Fl.Nr. 1217/4, Tilman-Riemenschneider-Str. 3, Bebauungsplan "Gänsweide", § 30 und § 34 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 19.07.2016 ö 1.10

Sachverhalt

Beratung:

Der Bauantrag wurde am 07.06.2016 beim Markt Höchberg eingereicht.

Bei der Vorprüfung des Bauantrages wurde Folgendes festgestellt:

1.        Der geplante Wintergarten überschreitet die Baugrenze in südlicher Richtung um ca. 1,00 m.
2.        Zulässig sind Satteldächer mit 25-32 Grad. Geplant ist ein Pultdach mit 8 Grad.

Die Verwaltung empfiehlt dem Bauantrag in der vorliegenden Form zuzustimmen.

Beschluss

Dem Bauantrag und den erforderlichen Befreiungen wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.11. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2016-044; Umbau und Erweiterung eines Fahrradladens, 1. Änderungsantrag: Erweiterung Kellergeschoss auf dem Grundstück Fl.Nr. 445/6, Friedrich-Ebert-Str. 2, § 34 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 19.07.2016 ö 1.11

Sachverhalt

Beratung:

Der Bauantrag wurde am 11. Juli 2016 beim Markt Höchberg eingereicht.

Das Schreiben des Architekten (Mail) v. 13.07.2016 wird dem Bau- und Umweltausschuss bekannt gegeben.

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 02.02.2016 dem Umbau und der Erweiterung eines Fahrradladens auf o.g. Grundstück zugestimmt.

Das Landratsamt Würzburg hat am 05.04.2016 einen Genehmigungsbescheid erlassen.

In der vorhandenen Baugenehmigung ist der Keller in einem Abstand von 2,45 m zum Grundstück Fl.Nr. 451/3 geplant. Im Zuge der Erstellung der statischen Berechnung und des Bodengutachtens wurde dem Bauwerber empfohlen, den Keller bis an die Grundstücksgrenze zu bauen.

Es wird eine Unterfangung des Nachbargebäudes geplant/erstellt. Somit finden Baumaßnahmen auf dem Grundstück Fl.Nr. 451/3 (Nachbargrundstück) statt.

Die Nachbarn von Fl.Nr. 451/3 haben nicht unterzeichnet.

Die Verwaltung empfiehlt dem vorliegenden Bauantrag zuzustimmen.

Beschluss

Dem Bauantrag wird zugestimmt.

Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie die der Stadtwerke Würzburg AG v. 02.02.2016 wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2. Radwegplanung - Heidelberger Straße vom Kreisverkehr bis Anschluss Bundesstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 19.07.2016 ö 2

Sachverhalt

Im Jahr 2010 wurde vom Straßenbauamt entlang der Bundesstraße B 27 von Kist an den Einmündungsbereich Heidelberger Straße des Marktes Höchberg ein Radweg gebaut.

Die Fortführung des Radwegebaus entlang der Heidelberger Straße obliegt dem Markt Höchberg.

Die vom Straßenbauamt vorgelegte fortführende Planung bis an den Kreisverkehr am Ortseingang konnte nicht umgesetzt werden, da in Teilbereichen ein Grunderwerb bisher nicht möglich gewesen ist.

Die Verwaltung hat nun eine Lösung erarbeitet, bei der kein Grunderwerb nötig ist. Diese wird dem Bau- und Umweltausschuss zur Beratung vorgestellt.

Die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses bedanken sich für die erarbeitete Lösung.

In der anschließenden Diskussion wird die Fortführung des Radwegs Richtung Höchberg angefragt und ob eine Weiterleitung über das private Grundstück des Fachmarktzentrum möglich sei.

Eine Planung über ein privates Parkplatzgrundstück ist nicht angedacht, da die verkehrsrechtliche Situation dies nicht zulässt. Für den Bereich nach dem Kreisverkehr Richtung Höchberg teilt Bauamtsleiter Alexander Knahn mit, dass dies evtl. in der Bauleitplanung für das Gewerbegebiet mit aufgenommen werden kann. Hier sind allerdings wesentlich höhere Kosten zu erwarten und der Fahrradweg sollte bergseits Richtung Ortsausgang angelegt werden.

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob die Möglichkeit besteht die Querung der Straße nach dem Radweg für die Radfahrer deutlicher zu gestalten. Ebenso wird das Büro Wegner um eine kurze Stellungnahme gebeten.

Generell wird die Planung aber als deutliche Verbesserung angesehen und soll daher dem Marktgemeinderat als Empfehlung vorgeschlagen werden.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Marktgemeinderat, der vorgelegten Planung für den Radweg „Heidelberger Straße bis Kreisverkehr“, vom „Kreisverkehr bis Anschluss Bundesstraße“ zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3. Oberflächensanierung Albrecht-Dürer-Straße - Abschnitt 1 - Genehmigung der Schlussrechnung der Fa. Konrad Bau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 19.07.2016 ö 3

Sachverhalt

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 22.07.2014 die Sanierung der Oberfläche des ersten Teilabschnittes der Albrecht-Dürer-Straße beschlossen.

In den Bau- und Umweltausschusssitzungen am 16.09.2014, 02.12.2014 und 10.03.2015 wurden die Tiefbauleistungen an die Fa. Konrad Bau GmbH & Co. KG aus 97922 Lauda-Königshofen vergeben.

Die Schlussrechnung für die Maßnahme gliedert sich wie folgt:


Die Kosten verteilen sich auf die Haushaltstellen 1.6300.9561, Bushaltestelle und 0.6300.5131, Straßenunterhalt und verteilen sich auf die Haushaltsjahre 2014, 2015 und 2016.
Die eingestellten Haushaltsansätze wurden nicht überzogen.

Für die Bushaltestelle konnten Zuwendungen der Regierung von Unterfranken und des APG Kommunalunternehmen über insgesamt 15.240,00 € verbucht werden.

Die Kostenschätzung für die gesamte Maßnahme lag bei ca. 280.000,00 €. Die Tiefbauleistungen wurden mit einer Gesamtsumme von 232.728,07 € an die Fa. Konrad Bau GmbH & Co. KG vergeben.

Nach den ursprünglichen Planungen sollten nur Teilstrecken der Bordsteine erneuert werden. Aufgrund des vorgefundenen, maroden Unterbaus der Randeinfassungen, mussten im Sanierungsbereich alle Bordsteinabgrenzungen ausgewechselt werden.
Die durch diese Massenmehrung entstandenen Mehrkosten gegenüber der Vergabesumme belaufen sich auf 55.063,52 € brutto.

Beschluss

Der Bau und Umweltausschuss genehmigt die Schlussrechnung der Fa. Konrad Bau GmbH & Co KG für die Tiefbauleistungen der Oberflächensanierung des ersten Teilabschnittes der Albrecht-Dürer-Straße mit einer Schlussrechnungssumme von 287.791,59 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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4. Rathaus - Vergabe der Metallbauarbeiten - Türen & Brandschutz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 19.07.2016 ö 4

Sachverhalt

Im Haushalt 2016 wurden Haushaltmittel für die barrierefreie Erneuerung der Haupteingangstür, der Tür zum Bürgerbüro und der Windfangtür eingestellt. Ebenso für den Einbau von weiteren Brandschutz- und Rauchschutztüren für das Treppenhaus, gemäß Brandbeschau vom 21.04.2015. Die Haushaltsmittel stehen unter der Haushaltstelle 1.0681.9453 sowie unter der Haushaltsstelle 0.8801.5010 zur Verfügung.


Zur Abgabe eines Angebots
aufgeforderte Firmen

8
Angebotsabgabe
24.05.2016
Abgegebene Angebote
2
Auszuschließende Angebote
keine
In der Wertung verbleibende Angebote
2
Vergabevorschlag
Fa. Mannl
Stahl- und Metallbau GmbH
Spessartstraße 7
97892 Kreuzwertheim
geprüfte Angebotssumme
40.288,64 €
Vergabesumme
(inkl. Eventual-Positionen und Mehrleistung)

41.511,96 €

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die Vergabe der Metallbauarbeiten für die Erneuerung der Haupteingangstür, sowie verschiedener Innentüren sowie der Brand & Rauchschutztüren an die Firma Mannl Stahl- und Metallbau GmbH, Spessartstraße 7 , 97892 Kreuzwertheim, zu den Preisen und Bedingungen des Angebotes vom 24.05.2016 mit einer geprüften Bruttoangebotssumme von 41.511,96 € brutto.
Hauptbestandteil dieser Vergabe sind folgende Positionen:
Pos. 1: Automatiktür Eingang Bürgerbüro (barrierefrei)        
Pos. 2: Automatiktür Haupteingang Rathaus (barrierefrei)
Pos. 3: Windfangtür, Innen als Drehflügeltür mit Rauchabschluss
Pos. 4: Brandschutz- Rauchabschlusstür Flur 1. OG zu Treppenhaus
Pos. 5: Brandschutz- Rauchabschlusstür Flur 2. OG zu Treppenhaus
Pos. 6 bis 10: Feststellanlagen, Inbetriebnahmen und Wartung
Pos. 11: Stahltür Kellerraum

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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5. Sanierung Mehrfamilienhaus "Schulgasse 2" - Vergabe der Fensterbauarbeiten - Kunststofffenster

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 19.07.2016 ö 5

Sachverhalt

Im Haushalt 2016 wurden Haushaltmittel in Höhe von 35.000,00 € für die Erneuerung der Fenster im Mehrfamilienwohnhaus Schulgasse 2 – Gebäudekomplex LAMM BA III eingestellt. Die Haushaltsmittel stehen unter der Haushaltstelle 1.8412.9400 zur Verfügung.


Zur Abgabe eines Angebots
aufgeforderte Firmen
4
Angebotsabgabe
18.07.2016
Abgegebene Angebote
2
Auszuschließende Angebote
keine
In der Wertung verbleibende Angebote
2
Vergabevorschlag
Fa. Brod
Eltert straße 25
97828 Marktheidenfeld
geprüfte Angebotssumme
30.427,36 €
Vergabesumme
(inkl. Eventual-Positionen)

31.291,69 €

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss genehmigt die Vergabe der Fensterbauarbeiten an die Firma Brod, Eltertstraße 25, 97828 Marktheidenfeld zu den Preisen und Bedingungen des Angebotes vom 09.06.2016 mit einer geprüften Bruttoangebotssumme von 31.291,69 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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6. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bauleitplanung der Gemeinde Eisingen, Landkreis Würzburg Flächennutzungsplan - 5. Änderung Bebauungsplan "Gewerbegebiet Landwehr" - 2. Änderung Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 19.07.2016 ö 6

Sachverhalt

Die Gemeinde Eisingen hat in der Sitzung am 02.02.2016 die Änderung des Bebauungsplans sowie des Flächennutzungsplans im Bereich des Gewerbegebietes Landwehr beschlossen. Der Markt Höchberg wird als Nachbargemeinde gemäß § 4 Abs. 2 BauGB über die Planungen der Gemeinde Eisingen unterrichtet und um Stellungnahme gebeten.

Anlass der Planung ist die Verbesserung der Versorgung der Gemeinde Eisingen durch die Firma Aldi, die ihre Verkaufsfläche erweitern möchte. Zudem ist der Bau eines Drogeriefachmarktes vorgesehen.

Der Markt Höchberg wurde bereits im April 2016 durch die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB vom Vorhaben informiert. Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 12.04.2016 keine Einwände gegen die Planung der Gemeinde Eisingen erhoben. 

Die Verwaltung empfiehlt dem Bau- und Umweltausschuss auch im Rahmen der zweiten Behördenbeteiligung keine Einwände vorzutragen, da auch weiterhin Beeinträchtigungen der Belange des Marktes Höchberg auf Grund der vorgelegten Unterlagen nicht zu erwarten sind.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, gegen die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes und die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Landwehr“ im Rahmen der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB keine Einwände zu erheben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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7. Berichte und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 19.07.2016 ö 7

Sachverhalt

Übergabe Kinderkrippe „Im Wiesengrund“ an AWO

In der Marktgemeinderatssitzung am 18.11.2014 hat der Marktgemeinderat den Neubau einer zweigruppigen Kinderkrippe „Im Wiesengrund“ beschlossen.
Am 16.06.2015 wurde mit den Bauarbeiten begonnen und am 15.06.2016 wurde das Gebäude an die AWO zur Nutzung mit Schlüsselübergabe übergeben.

Die Nutzungsaufnahme des Gebäudes durch die AWO erfolgt nach Umzug von der Übergangsgruppe „Hexenbruch“ in die KiTa „Im Wiesengru nd“ am 28. / 29.07.2016.

Der Bau- und Umweltausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.


Bauamtsleiter Alexander Knahn erinnert an die Bau- und Umweltausschusssitzung v. 07.06.2016. Unter Punkt 5. der Tagesordnung hat die Bauverwaltung berichtet, dass die LED-Umrüstung für das Haushaltsjahr 2016 abgeschlossen ist. Die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses wurden gebeten, die Beleuchtung in den Abendstunden anzuschauen und eine Information zur Ausleuchtung an die Verwaltung zu geben.

Datenstand vom 29.07.2016 12:13 Uhr