Datum: 04.04.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Marktgemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) | Bauleitplanung; Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Büro- und Geschäftshaus | Winterleitenweg 1" | Aufstellungsbeschluss gemäß § 12 i. V. m. § 13 a BauGB (vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung)
2 Richtlinien für die Gewährung von freiwilligen Zuwendungen an die örtlichen Vereine und Organisationen
3 Eigentümerwege Hexenbruch Hans-Sachs-Straße West (Fl.Nrn. 615/0, 616/6, 616/23, 616/29, 647/67, 677/45) Übertragung des Eigentums an die Gemeinde
4 Eigentümerwege Hexenbruch Hans-Sachs-Straße Ost (Fl.Nrn. 647/16, 64/41, 647/42, 647/48, 647/54, 647/55, 647/74, 677/80, 677/84, 677/180) Übertragung des Eigentums an die Gemeinde
5 Bodenwellen Steinerner Brückleinsweg
6 Schulentwicklung Höchberg - aktueller Stand
7 Berichte und Anfragen

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1. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) | Bauleitplanung; Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Büro- und Geschäftshaus | Winterleitenweg 1" | Aufstellungsbeschluss gemäß § 12 i. V. m. § 13 a BauGB (vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 04.04.2017 ö 1

Sachverhalt

Der nördliche Eingang in den Ortskern, zwischen Bundesstraße 27, Hauptstraße und Winterleitenweg gelegen, liegt seit vielen Jahren brach. Ziel der Ortskernerneuerung ist die Aufwertung des exponierten Grundstücks durch eine Neubebauung. Geplant ist ein viergeschossiges Büro- und Geschäftshaus, evtl. mit Wohnungen im obersten Geschoss. Aus städtebaulichen Gründen soll das Grundstück nahezu vollständig bebaut werden, da es an drei Seiten an öffentliche Straßen grenzt und an der vierten Seite an den Fußgängersteg.

Dem Marktgemeinderat wurden bereits in seiner Sitzung am 27.09.2016 vom Büro archicult die ersten Planungen des Büro- und Geschäftshauses vorgestellt.

Da das geplante Maß der baulichen Nutzung das der Umgebungsbebauung übersteigen soll, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.
Das Grundstück Fl. Nr. 1, Gemarkung Höchberg liegt im Bereich, für den ein Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan (Kühbachgrund; Aufstellungsbeschluss vom 18.12.2007) gefasst wurde. Da es jedoch für das Grundstück Fl. Nr. 1, Gemarkung Höchberg nun ein konkretes und kurzfristig realisierbares Bauvorhaben gibt, wird dieser Bereich aus dem in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan herausgetrennt.

Der Bebauungsplan dient der Wiedernutzbarmachung von Flächen sowie der Nachverdichtung im Sinne des § 13 a Abs. 1 BauGB. Daher erfolgt die Bebauungsplanaufstellung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.

Auf dem benachbarten Grundstück Fl. Nr. 1166, Gemarkung Höchberg ist die Errichtung der für das Vorhaben notwendigen Stellplätze geplant, daher werden dieses Grundstück sowie eine dazwischenliegende Teilfläche des Winterleitenwegs und des dazugehörigen Gehweges (Teilfläche Fl. Nr. 1127/2 Gemarkung Höchberg) in den Geltungsbereich mit einbezogen.

Der Änderungsbereich erstreckt sich auf die Grundstücke die Fl. Nrn. 1 und 1166, Gemarkung Höchberg sowie eine dazwischenliegende Teilfläche der Fl. Nr. 1127/2, Gemarkung Höchberg (Winterleitweg) und hat eine Größe von ca. 2.160 m².

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Büro- und Geschäftshaus Höchberg | Winterleitenweg 1“ und leitet hierzu das Verfahren nach § 12 i. V. m. § 13 a BauGB ein. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.

Der Umgriff des Planungsgebietes umfasst die Fl. Nrn. 1, 1166 und 1127/2 (TF), Gemarkung Höchberg und hat eine Größe von ca. 2.160 m²; dieser ist aus folgenden Lageplanausschnitt ersichtlich.

Lageplanausschnitt:


Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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2. Richtlinien für die Gewährung von freiwilligen Zuwendungen an die örtlichen Vereine und Organisationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 04.04.2017 ö 2

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat hat letztmals in seiner Sitzung am 26.04.2016 die Richtlinie für die Gewährung von freiwilligen Zuwendungen an die örtlichen Vereine und Organisationen für das Kalenderjahr 2016 beschlossen.

Die Vereinsförderung belief sich für die Jahre 2012 bis 2016 ohne Jubiläumszuwendungen auf folgende Beträge:

2012
25.941,00 €
2013
26.926,50 €
2014
27.765,00 €
2015
27.690,00 €
2016
27.913,50 €

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt, die Richtlinien für die Gewährung von freiwilligen Zuwendungen an die örtlichen Vereine und Organisationen für das Kalenderjahr 2017 zu verlängern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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3. Eigentümerwege Hexenbruch Hans-Sachs-Straße West (Fl.Nrn. 615/0, 616/6, 616/23, 616/29, 647/67, 677/45) Übertragung des Eigentums an die Gemeinde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 04.04.2017 ö 3

Sachverhalt

In der Sitzung des Marktgemeinderates vom 28.06.2011 wurde beschlossen, dass den Eigentümern der Eigentümerwege am Hexenbruch zwei Alternativen für die Zukunft (1. Übernahme der Aufgaben aus der Straßenbaulast oder 2. Kostenfreie Eigentumsübertragung an die Gemeinde) angeboten werden sollen.

Auf Grundlage der vorgestellten Vorgehensweise zur Umsetzung dieses Beschlusses in der Sitzung des Marktgemeinderates am 19.03.2013 wurden die Eigentümer der Eigentümerwege in der Hans-Sachs-Straße (Gebiete Nrn. 3 und 4) von der Verwaltung angeschrieben und über die Thematik informiert. Es fand eine gemeinsame Informationsabendveranstaltung am 06.09.2016 statt.

Im Gebiet 4 (Hans-Sachs-Straße West) sind sechs Eigentümerwege betroffen. Die Eigentümer der Fl.Nrn. 615/0, 616/6, 616/23, 616/29, 647/67 und 677/45) haben sich einstimmig für die Übertragung ihres Eigentums an die Gemeinde ausgesprochen (siehe Übersichtskarte).


Die Verwaltung schägt vor, die sechs Eigentümerwege, ohne die Gartenzugänge, in das Eigentum der Gemeinde zu übernehmen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt, die Grundstücke Flur-Nrn. 615/0, 616/6, 616/23, 616/29, 647/67 und 677/45 der Gemarkung Höchberg (alle Lage: Nähe Hans-Sachs-Straße) von den bisherigen Eigentümern kostenfrei zu übernehmen.

Alle Kosten der Übertragung des Eigentums hat der Markt Höchberg zu tragen, wobei die Eigentümer mittels eines Pauschalbetrages von 100,00 Euro an den Gesamtkosten beteiligt werden.

Herr 1. Bürgermeister Peter Stichler, Herr Verwaltungsamtsrat Alexander Knahn Frau Verwaltungsfachwirtin Katja Heilmann-Rath werden beauftragt, den Markt Höchberg bei der Beurkundung der Übertragungsvertrags zu vertreten und ermächtigt, alles zu tun und zu erklären, was mit dem Vollzug der Urkunde notwendig ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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4. Eigentümerwege Hexenbruch Hans-Sachs-Straße Ost (Fl.Nrn. 647/16, 64/41, 647/42, 647/48, 647/54, 647/55, 647/74, 677/80, 677/84, 677/180) Übertragung des Eigentums an die Gemeinde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 04.04.2017 ö 4

Sachverhalt

In der Sitzung des Marktgemeinderates vom 28.06.2011 wurde beschlossen, dass den Eigentümern der Eigentümerwege am Hexenbruch zwei Alternativen für die Zukunft (1. Übernahme der Aufgaben aus der Straßenbaulast oder 2. Kostenfreie Eigentumsübertragung an die Gemeinde) angeboten werden sollen.

Auf Grundlage der vorgestellten Vorgehensweise zur Umsetzung dieses Beschlusses in der Sitzung des Marktgemeinderates am 19.03.2013 wurden die Eigentümer der Eigentümerwege in der Hans-Sachs-Straße (Gebiete Nrn. 3 und 4) von der Verwaltung angeschrieben und über die Thematik informiert. Es fand eine gemeinsame Informationsabendveranstaltung am 06.09.2016 statt.

Im Gebiet 3 (Hans-Sachs-Straße Ost) sind zehn Eigentümerwege betroffen. Die Eigentümer der Fl.Nrn. 647/16, 647/41, 647/42, 647/48, 647/54, 647/55, 647/74, 677/80, 677/84, 677/180 haben sich einstimmig für die Übertragung ihres Eigentums an die Gemeinde ausgesprochen (siehe Übersichtskarte).


Die Verwaltung schägt vor, die sechs Eigentümerwege, ohne die Gartenzugänge, in das Eigentum der Gemeinde zu übernehmen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt, die Grundstücke Flur-Nrn. 647/16, 647/41, 647/42, 647/48, 647/54, 647/55, 647/74, 677/80, 677/84, 677/180 der Gemarkung Höchberg (alle Lage: Nähe Hans-Sachs-Straße) von den bisherigen Eigentümern kostenfrei zu übernehmen.

Alle Kosten der Übertragung des Eigentums hat der Markt Höchberg zu tragen, wobei die Eigentümer mittels eines Pauschalbetrages von 100,00 Euro an den Gesamtkosten beteiligt werden.

Herr 1. Bürgermeister Peter Stichler, Herr Verwaltungsamtsrat Alexander Knahn Frau Verwaltungsfachwirtin Katja Heilmann-Rath werden beauftragt, den Markt Höchberg bei der Beurkundung der Übertragungsvertrags zu vertreten und ermächtigt, alles zu tun und zu erklären, was mit dem Vollzug der Urkunde notwendig ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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5. Bodenwellen Steinerner Brückleinsweg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 04.04.2017 ö 5

Sachverhalt

1. Bürgermeister Peter Stichler informiert die Mitglieder des Marktgemeinderates darüber, dass der Antragsteller den Antrag zurückgezogen hat. Der Tagesordnungspunkt wird deshalb nicht behandelt.

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6. Schulentwicklung Höchberg - aktueller Stand

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 04.04.2017 ö 6

Sachverhalt

Am 16.02.2016 hat der Marktgemeinderat die räumliche Trennung von der Grundschule und Mittelschule beschlossen.
Umsetzung des Beschlusses ist für das kommende Schuljahr geplant. Die Eltern der Schüler wurden bereits mit Schreiben vom 15.03.2017 darüber informiert. Am 26.04.2017 findet ein Informationsabend in der Ernst-Keil-Schule statt.

Die Mitglieder des Marktgemeinderates werden über den aktuellen Sachstand einschließlich eines geplanten zeitlichen Ablaufes der Bauarbeiten sowie der angedachten Schülerbeförderung informiert. Die Vorgehensweise wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

Marktgemeinderat Matthias Rüth fragt an, welche Gemeinden im Landkreis Würzburg auch die Schülerbeförderung als freiwillige Leistung übernehmen. Die Verwaltung wird zu dieser Fragestellung bis zur nächsten Sitzung des Marktgemeinderates Informationen einholen.

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7. Berichte und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 04.04.2017 ö 7

Sachverhalt

1. Bürgermeister Peter Stichler informiert die Mitglieder des Marktgemeinderates über den Sicherheitsbericht der Polizeiinspektion Würzburg-Land für das Jahr 2016. Marktgemeinderat Günter Klopf fragt an, ob es eine solche Aufgliederung der Ordnungswidrigkeiten auch für den Bereich des Verkehrsüberwachungsdienstes gibt. Die Verwaltung wird hierzu in der nächsten Sitzung des Marktgemeinderates Informationen vorlegen.

Marktgemeinderat Timo Koppitz weist darauf hin, dass der Parkplatz des Mainlandzentrums in letzter Vergangenheit insbesondere an Wochenenden wieder verstärkt als Treffpunkt und Parkplatz für Busreisen genutzt wird. Teilweise blockieren eine große Anzahl von Reiseteilnehmern dann die am Wochenende dringend benötigten Parkplätze des Mainlandzentrums. Weiterhin macht er in diesem Zusammenhang auf die gültige Tonnagebeschränkung an der Einfahrt zur Bayernstraße aufmerksam. Die Verwaltung wird die örtlichen Vereine anlässlich einer Informationsveranstaltung am 8. Mai auf diese Problematik hinweisen.

2. Bürgermeisterin Jutta Schulz bittet um Auskunft über das Carsharingangebot der WVV. Die Verwaltung wird dies prüfen, insbesondere wird auch Kontakt zur APG aufgenommen.

Datenstand vom 13.04.2017 10:30 Uhr