Datum: 02.05.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Marktgemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bushaltestelle Sparkasse
2 Satzung über die Herstellung und Bereithaltung von Kraftfahrzeugstellplätzen und Fahrradabstellplätzen (Stellplatzsatzung - StS -) hier: 1. Änderung der Stellplatzsatzung
3 Vorlage der Jahresrechnung 2016
4 Schulentwicklung
5 Berichte und Anfragen

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1. Bushaltestelle Sparkasse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 02.05.2017 ö 1

Sachverhalt

Im Zuge der Ortskernsanierung wurden die Bushaltestellen im Ortskern barrierefrei ausgebaut.
Hierzu wurden teilweise Bushaltestellen örtlich so verlegt, dass der Einbau von so genannten „Kasseler Borden“ zur Erhöhung des Gehwegs im Bereich der Bushaltestellen möglich wurde und die Zufahrten zu den privaten Grundstücken weiterhin gewährleistet sind.
Hierbei wurde auch die Bushaltestelle „Sparkasse“ (Fahrtrichtung Würzburg) vor das Anwesen Hauptstraße 37 (Fl.Nr. 6) verlegt.
Der Höhenangleich hierzu fand auch vor dem Anwesen Hauptstraße 39 (Fl.nr. 1201/2) statt.
Die Planungen wurden im Laufe des Verfahrens gemeinsam mit dem Eigentümer des Anwesen Hauptstraße 39 abgestimmt, da auch sein privates Bauvorhaben (Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses) parallel geplant wurde.


Im Zuge dieser Absprachen konnten gemeinsam mit den Eigentümern der Hauptstraße 37 und 39 eine Abtretung von Teilflächen zur Errichtung eines Bushaltestellenhäuschens zu Gunsten des Marktes Höchberg erreicht werden.
Nachdem nun auch das private Bauvorhaben in den Endzügen steckt, hat sich der Eigentümer mit seinem Architekten um eine attraktive Gestaltung des Wartehäuschens bemüht und hierzu eigenständig Planungen veranlasst.
Die Ergebnisse dieser Planungsstudie sollen nun dem Marktgemeinderat vorgestellt und eine mögliche Umsetzung diskutiert werden.

Die Umsetzung des Wartehäuschens muss noch mit der APG sowie der Regierung von Unterfranken hinsichtlich der Förderfähigkeit abgeklärt werden.

Beschluss

Der Marktgemeinderat favorisiert die vorgestellte Variante 2 der Planungsstudien. Die Verwaltung wird beauftragt, hierzu eine Kostenermittlung durchzuführen sowie die Umsetzung mit dem Träger des ÖPNV sowie der Regierung von Unterfranken hinsichtlich der Förderfähigkeit zu klären.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1

Freitext nach TOP

3. Bürgermeister Bernhard Hupp übernimmt den Vorsitz.

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2. Satzung über die Herstellung und Bereithaltung von Kraftfahrzeugstellplätzen und Fahrradabstellplätzen (Stellplatzsatzung - StS -) hier: 1. Änderung der Stellplatzsatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 02.05.2017 ö 2

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 17.11.2015 die neue Satzung über die Herstellung und Bereithaltung von Kraftfahrzeugstellplätzen und Fahrradabstellplätzen (Stellplatzsatzung – StS –) beschlossen.

Aufgrund der gesammelten Erfahrungen schlägt die Verwaltung vor, folgende Punkte zu ändern:

-        § 2 Herstellungspflicht – Ausnahmen bei geringfügigen Änderungen
-        § 5 Ablösung der Stellplatzpflicht – Änderung der Zuständigkeit
-        § 6 Gestaltung der Stellplätze – Definition „Tiefe des Stauraumes“

Aus diesem Grund wird dem Marktgemeinderat folgender Entwurf der 1. Änderungssatzung zum Beschluss vorgestellt:

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt folgende Satzung:

1. Änderungsatzung
zur Satzung über die Herstellung und Bereithaltung von
Kraftfahrzeugstellplätzen und Fahrradabstellplätzen
des Marktes Höchberg
(Stellplatzsatzung – StS – 1. Änderung)

Der Markt Höchberg erlässt aufgrund Art. 81 Abs. 1 Nrn. 1 und 4, Art. 79 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung vom 14.08.2007 (GVBl. Seite 588 – BayRS 2132-1-I), zuletzt geändert durch Entscheidung des BayVerfGH - Vf. 14-VII-14; Vf. 3-VIII-15; Vf. 4-VIII-15 - vom 09.05.2016 (GVBl. Seite 89) in Verbindung mit Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. Seite 796 – BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch Art. 9a Abs. 2 Bayerisches E-Government-Gesetz vom 22.12.2015 (GVBl. Seite 458) folgende Änderungssatzung zur Satzung über die Herstellung, Ablösung und Gestaltung von Kraftfahrzeugstellplätzen sowie die Herstellung und Bereithaltung von Abstellplätzen für Fahrräder in der Fassung vom 17.11.2015 (Bekanntmachung: 14.12.2015) (Stellplatzsatzung – StS – 1. Änderung):

§ 1
Änderung

  1. Der § 2 Abs. 1 Satz 2 StS wie folgt geändert: „Bei Änderungen oder Nutzungsänderungen von Anlagen sind Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Fahrräder in solcher Zahl und Größe herzustellen, dass die Stellplätze die durch die Änderung zusätzlich zu erwartenden Kraftfahrzeuge und Fahrräder aufnehmen können.
Ein zusätzlicher Stellplatzbedarf bei Änderungen wird bei einer Vergrößerung der auf dem Grundstück vorhandenen Gesamtwohnfläche, Gastraumfläche, Hallenfläche, Hauptnutzfläche, Nutzfläche, Sportfläche oder Verkaufsfläche um 10 % im Vergleich zur bestehenden Fläche angenommen.
Dies ist nicht der Fall, sofern die Zahl der nach der Änderung erforderlichen Stellplätze für das Anwesen bereits der gültigen Stellplatzsatzung des Marktes Höchberg entspricht.

Der zusätzliche Bedarf ist bei Wohnraum je angefangene 50 qm Wohnfläche 1 Stellplatz.

Bei Büro, Verkaufsstätten, Gaststätten, Gesundheitseinrichtungen, Schulen und gewerblichen Anlagen wird die Mehrung über den Stellplatzschlüssel der vorhandenen Satzung gerechnet.

(2)        Der § 5 Abs. 1 Satz 3 StS wird wie folgt geändert: „Die Entscheidung über die Ablösung selbst obliegt dem Marktgemeinderat oder einem seiner beschließenden Ausschüsse.“

(3)        Der § 6 Abs. 1 Buchstabe a) StS wird wie folgt geändert: „Der erforderliche Stauraum beträgt 3,00 m. Von der Einhaltung der Tiefe des Stauraumes (3,00 Meter) können Ausnahmen erteilt werden, sofern keine Gründe der Sicherheit oder Ordnung bestehen und die Ausnahme aufgrund der Grundstücksverhältnisse erforderlich wird. In diesem Fall ist der Einbau einer automatischen Türöffnungs- bzw. Türschließanlage Pflicht.“


§ 2
In-Kraft-Treten

(1)        Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
1. Bürgermeister Peter Stichler ist bei der Abstimmung nicht anwesend.

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3. Vorlage der Jahresrechnung 2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 02.05.2017 ö 3

Sachverhalt

Gemäß Art. 102 Abs. 2 der Bayerischen Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung dem Marktgemeinderat vorzulegen. Die Vorlage dient dem Gemeinderat zur Kenntnisnahme.
Den Marktgemeinderäten werden in der Sitzung die wichtigsten Ergebnisse und Planabweichungen des Haushaltsjahres 2016 erläutert.
Die Deckung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben war gewährleistet durch Einsparungen bzw. Mehreinnahmen bei anderen Haushaltsstellen.
Das Jahr 2016 schloss in finanzieller Hinsicht viel besser ab als geplant. Statt der geplanten Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt i.H. v. 774.116 Euro beläuft sich der Überschuss des Verwaltungshaushalts auf 4.090.269,44 Euro und steht dem Vermögenshaushalt für seine investiven Ausgaben zur Verfügung.
Musste bei der Planaufstellung noch von einer Rücklagenentnahme in Höhe von über 5,27 Mio. Euro ausgegangen werden, so konnten der Sollüberschuss von 2.639.113,05 Euro erwirtschaftet werden. Der Rücklagenstand steigt deshalb von etwa 14,436 Mio. Euro auf etwa 16 ,925 Mio. Euro zum Ende des Jahres. Die Höhe der Festgeldanlagen zum 31.12.2016 beträgt 14.550.000 Euro.

Der Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung 2016 sowie die über- und außerplanmäßigen Ausgaben und eine Übersicht der gebildeten Haushaltsausgabereste wurden ins RIS gestellt.

Beschluss

Der Marktgemeinderat genehmigt die außer- bzw. überplanmäßigen Ausgaben gem. Art. 66 Abs. 1 GO und beschließt, die gebildeten Haushaltsausgabereste des Vermögenshaushalts ins Rechnungsjahr 2017 zu übertragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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4. Schulentwicklung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 02.05.2017 ö 4

Sachverhalt

Am 16.02.2016 hat der Marktgemeinderat die räumliche Trennung von der Grundschule und der Mittelschule beschlossen.
Im interfraktionellen Gespräch am 23.11.2016 wurde der damalige Sachstand zum vierzügigen Ausbau mit allen Funktionsräumen und den damit verbundenen Kosten nochmals ausführlich erläutert. Weiterhin wurde mitgeteilt, dass eine Campuslösung am Mainlandzentrum nicht umzusetzen ist, da die Fläche der Rupert-Egenberger-Schule für einen angedachten Neubau nicht zur Verfügung steht.
Die Verwaltung hat deshalb eine Alternativplanung für den Umbau der Ernst-Keil-Schule mit geschätzten Kosten von 6 Mio. Euro erarbeitet und vorgestellt. Aus Sicht der Teilnehmer am interfraktionellen Gespräch sollte diese Variante weiterverfolgt werden.

In der Sitzung wird diese Variante dem Gremium vorgestellt. Die weitere Vorgehensweise soll beschlossen werden.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt, die Umbauplanung für die Ernst-Keil-Schule mit geschätzten Kosten von 6 Mio. Euro weiter zu verfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5. Berichte und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 02.05.2017 ö 5

Sachverhalt

Auf Nachfrage von Marktgemeinderat Walter Feineis zur Beteiligung des Marktes Höchberg an einer Nachtbuslinie weist der 1. Bürgermeister Peter Stichler darauf hin, dass die Behandlung dieses Tagesordnungspunktes für die nächste Sitzung vorgesehen ist.

Datenstand vom 17.05.2017 14:28 Uhr