Datum: 30.05.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Marktgemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse
2 Feststellung der Jahresrechnung 2015 und Entlastung des ersten Bürgermeisters
3 Bebauungsplanangelegenheiten: hier: Sachstandsbericht zur bisherigen Analyse und Entwicklung eines Masterplans für den Bereich "Kühbachgrund"
4 Gebührenkalkulation Wasser
5 Nutzung des Mitteilungsblattes
6 Antrag zur Einrichtung eines Runden Tisches von an der Höchberger Natur interessierten Organisationen
7 Berichte und Anfragen

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1. Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 30.05.2017 ö 1

Sachverhalt

Die nichtöffentlich gefassten Beschlüsse sind – sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind – der Öffentlichkeit bekannt zu geben (Artikel 52 Absatz 3 GO).

Geheimhaltungsgründe sind weggefallen, wenn das Wohl der Allgemeinheit und ein berechtigtes Interesse Einzelner eine Geheimhaltung nicht mehr erfordern.

  • Der Marktgemeinderat beschloss in seiner Sitzung am 7.3.2017, die wöchentliche Arbeitszeit von Frau Katja Heilmann-Rath ab dem 1.4.2017 von 22 Stunden auf 30 Stunden zu erhöhen.

  • Der Marktgemeinderat beschloss in seiner Sitzung am 4.4.2017, das Vorkaufsrecht für das Anwesen Fl.Nr. 52/2 nicht auszuüben.

Freitext nach TOP

2. Bürgermeisterin Jutta Schulz übernimmt den Vorsitz.

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2. Feststellung der Jahresrechnung 2015 und Entlastung des ersten Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 30.05.2017 ö 2

Sachverhalt

Die örtliche Rechnungsprüfung hat gemäß Abs. 103 Abs. 1 Gemeindeordnung (GO) die Aufgabe, den Jahresabschluss der Gemeinde zu prüfen. Der Rechnungsprüfungsausschuss führte seine Prüfung am 04.04.2017 und 05.04.2017 durch.
Der Bericht der örtlichen Rechnungsprüfung des Haushaltsjahrs 2015 wird ins RIS gestellt. Die Ergebnisse der Prüfung werden im Folgenden behandelt:

Zu 1.1 Prüffeststellungen (allgemein)

Lesbarkeit von Einzelquittungen
Die Mitarbeiter im Rathaus wurden darauf hingewiesen künftig keinen Flüssigklebstoff zu verwenden. Die Originalrechnungen müssen jedoch zum Beleg.

Unterkonten für Straßen
Es wird derzeit geprüft, ob eine Umsetzung möglich ist. Sollte dies der Fall sein, werden ab dem Haushaltsjahr 2018 Unterkonten für alle Straßen angelegt.

Bauakten
Künftig werden die benötigten Bauakten zur Verfügung gestellt.

Zu 1.2 Prüffeststellungen im Einzelnen

HHSt 0.0300.6510
Für das Werk „Das Schulrecht in Bayern“ sowie die „Schulfinanzierung in Bayern“ wird jede Ergänzungslieferung benötigt, da sonst der Rechtsstand nicht mehr aktuell ist. Für die Berechnung der Gastschulbeiträge, für die Schülerbeförderung und Zuweisungen etc. werden die beiden Werke sehr oft genutzt. Eine ständige Aktualisierung ist daher sinngemäß.

HHSt. 0.2140.5010. Schulen
Beleg-Nr. 7        Gemäß DIN EN 365 dürfen ausschließlich nur zertifizierte Partner Absturzsicherungssysteme von „Latchways“ planen, montieren und die erforderliche jährliche Wartung durchführen. In Deutschland ist das nur die Firma „Eurosafe Solutions“.

Beleg-Nr. X        Die Prüfung / Wartung von gemeindlichen Blitzschutzanlagen war bis 2015 bei verschiedenen Firmen beauftragt.

Nachdem beim Neubau des Kindergartens Waldstraße mit der Firma „Zeitz“ sehr gute Erfahrungen gemacht wurden, wurde diese gebeten uns ein Angebot für die Wartungsarbeiten vorzulegen (193,00 € / Gebäude)
Die Verwaltung wird für die Wartungen künftig wieder Vergleichsangebote einholen.

Beleg-Nr. 11:                Die Wartung der Brandschutztüren und Feststellanalgen wird jährlich durchgeführt. Rauchmelder müssen gemäß DIN 14677 spätestens nach 8 Jahren erneuert / ausgetauscht werden.
Einbau gemäß Übernahmeprotokoll vom 13.02.2007
Erneuerung im Jahr 2015

HHSt. 0.2921.6380 freiwillige Schülerbeförderungen
Der Einzelpreis der Schwimmbadfahrten durch die Firma Felber wurde im Jahr 2015 erhöht. Auch die Firma Collin, welche die Beförderung von der EKS zur HBS durchführt, hat die Tagespauschale erhöht, da durch verschiedene Stundenplanänderungen mehr Fahrten nach Unterrichtsende benötigt wurden.
Hierdurch ergaben sich ungeplante Mehrausgaben von ca. 6.975,88 €.

HHST 0.8801.5010 Unterhalt eigener Gebäude
Das Gebäude Riesgasse 4 wurde bis November 2015 als Obdachlosenunterkunft genutzt. Im März 2015 ging der vorhandene Einbauherd kaputt, hierfür wurde eine Ersatzbeschaffung in Form einer Doppelkochplatte im Wert von 25,11 € getätigt. Da das Objekt seit Dez. 2015 vermietet ist, wird die Kochplatte in einer anderen Obdachloseneinrichtung verwendet.

HHSt. 1.6150.9480 Künstlerische Ausgestaltung
Zur Vervollständigung der Krackengruppe hat der Künstler vier weitere Raben (1 Einzelrabe, 1 Familienszene mit Mutter, 2 Rabenkindern und 1 Ei) zum Preis von 7.490,00 € vorgeschlagen. Bei einem gemeinsamen Ortstermin im Atelier wurde dann lediglich ein weiterer Rabe (2.140,00 €) vom 1. Bürgermeister, Herrn Peter Stichler direkt in Auftrag gegeben.

HHSt 1.6701.9631 Straßenbeleuchtung, Austausch d. Masten
Oberflächensanierung Albrecht-Dürer-Straße BA I 2014-2015-2016
Im Zuge der Straßensanierung wurden alle Beleuchtungsmasten erneuert und auf LED umgestellt.
Beleuchtungsmast S8 musste wegen der neuen Bushaltestelle versetzt werden, daher Buchung auf die HHST 1.6701.9501 „Bushaltestelle“ (732,33 € Mast und 560,00 € LED Umrüstung)
Die restlichen Mastauswechselungen wurden mit einer Summe von 5.792,17 € auf die HHST 1.6701.9510 „Rostmastauswechselung“ gebucht.
Die Umstellung der Leuchtkörper auf LED wurden auf die HHST 1.6701.9631 „LED Umrüstung“ (7 Stck x 560 €) gebucht

HHSt. 1.8412.9451 – Hotel Lamm
Von der Verwaltung wurden im Jahr 2013 Überlegungen zu einer Sanierung durchgeführt. Da dazu hinzugezogene Ingenieurbüro Rosel hat dem Markt Höchberg mitgeteilt, dass das Gebäude seit 30 Jahren in Betrieb ist und eine Generalsanierung der Anlagentechnik mittelfristig ansteht. Das führt zu einer Betriebsunterbrechung von ca. einem Jahr. Daraufhin hat die Verwaltung das für Hotelsanierungen bekannte Unternehmen „Kitzig Interior“ mit der Bestandsaufnahme und einer Kostenschätzung für eine Sanierung beauftragt.
Das Angebot belief sich auf 23.562,00 € ebenso wie die Abrechnung und liegt damit unter einer Honorarermittlung nach HOAI.
Von Vertretern des Marktgemeinderates wurde das Objekt dann am 4. August 2015 besichtigt.

Beschluss

Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2015 wird nach Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung entsprechend der vorliegenden Ergebnisse des Rechnungsabschlusses festgestellt.
Der Marktgemeinderat beschließt die Entlastung des ersten Bürgermeisters für das Rechnungsjahr 2015.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
1. Bürgermeister Peter Stichler ist persönlich beteiligt und nimmt an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

Freitext nach TOP

Marktgemeinderätin Gabriele Ries weist in diesem Zusammenhang auf von der AKDB angebotene Seminare für Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses hin. Die Verwaltung wird dies entsprechend prüfen.

1. Bürgermeister Peter Stichler übernimmt wieder den Vorsitz.

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3. Bebauungsplanangelegenheiten: hier: Sachstandsbericht zur bisherigen Analyse und Entwicklung eines Masterplans für den Bereich "Kühbachgrund"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 30.05.2017 ö 3

Sachverhalt

Dem Marktgemeinderat wird von der Verwaltung das bisherige Verfahren im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans für den Bereich „Kühbachgrund – zwischen Hauptstraße und Winterleitenweg“ zeitlich wie planerisch im Rückblick erläutert.

Hinsichtlich einer weiteren Vorgehensweise, gerade in Bezug auf eine zeitnahe Entwicklung, im Bereich des Hotels „Frankenhof“ soll dem Marktgemeinderat eine Diskussionsgrundlage dargestellt werden, auf deren Grundlage weitere Schritte eingeleitet werden sollen.

Nach ausführlicher Diskussion wird die Verwaltung vom Marktgemeinderat beauftragt, mit den beteiligten Stadtplanern Sondierungsgespräche zu führen, um eine weitere Vorgehensweise hinsichtlich der nächsten Planungsschritte festzulegen .

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4. Gebührenkalkulation Wasser

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 30.05.2017 ö 4

Sachverhalt

Grundsätzliches

Die Kosten der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung sind von den Nutzern zu tragen. Das Kostendeckungsprinzip besagt, dass das Gebührenaufkommen die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten decken soll (sog. Kostendeckungsgebot). Weiterhin legt das Kostendeckungsprinzip fest, dass das Gebührenaufkommen die ansatzfähigen Kosten nicht überschreiten soll (sog. Kostenüberschreitungsverbot).

Die laufenden Kosten der Wasserversorgung sind bereits in der mittelfristigen Finanzplanung (bis 2020) des Haushaltsplans 2017 enthalten. Die Abschreibungen und Auflösungen wurden den Anlagennachweisen der Marktgemeinde entnommen.

In der Gebührenkalkulation wurde ein Mischzinssatz von 4,0 % angesetzt. Auf Grund von Erfahrungswerten kann in der Regel von diesem Zinssatz ausgegangen werden. Der Zinssatz ergibt sich aus den Zinsen für langfristige Kommunalkredite einerseits, für langfristige Geldanlagen sowie für kurzfristige Kassenkredite andererseits.

Zur Ermittlung der Wassermenge wird die verkaufte Frischwassermenge als Wahrscheinlichkeitsmaßstab herangezogen. Für die Jahre 2018 bis 2020 wird mit einem stagnierenden Wasserverbrauch in Höhe von jährlich 443.000 m³ gerechnet.

Gebührenentwicklung

Die Wassergebühr wurde letztmalig zum 01.11.2014 um 35 Cent auf 2,35 €/m³ erhöht. Eine Übersicht über die Gebührenentwicklung gibt folgende Tabelle.
Zudem wurde zum 01.11.2011 erstmals eine Grundgebühr auf Wasserzähler in Höhe von 24,00 €/ Jahr eingeführt.


Rechnungsergebnisse der Vorjahre

Nach derzeitiger Rechtslage sind die Rechnungsergebnisse der Vorjahre durch eine periodengerechte Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben entsprechend zu korrigieren. Sich danach ergebende Überdeckungen (Gewinne) müssen innerhalb der folgenden 5 Jahre ausgeglichen werden. Unterdeckungen können ausgeglichen werden. Die Entscheidung über den Ausgleich obliegt dem Gemeinderat.

Ein Ausgleich von Über- und Unterdeckungen muss durch konkrete Einstellung in künftige Gebührenkalkulationen erfolgen. Eine Saldierung von Über- und Unterdeckungen der vergangenen Jahre wäre rechtlich nicht zulässig.

Es sind folgende Kostenunterdeckungen entstanden:

Wirtschaftsjahr 2014
63.556,68 €
Wirtschaftsjahr 2015
16.850,99 €
Wirtschaftsjahr 2016
54.633,48 €


Entwicklung im laufenden Wirtschaftsjahr

Das laufende Wirtschaftsjahr (01.11.2016 – 31.10.2017) wird wieder mit einem hohen Defizit abschließen.

Im Kalkulationszeitraum wird mit einer Wasserverkaufsmenge von 443.000 m³ gerechnet. In den letzten Jahren stagniert die Wasserverkaufsmenge. Seit dem Jahr 2010 hat sie sich zwischen 420.000 m³ – 450.000 m³ eingependelt. Bei steigender Kostenstruktur führt eine gleichbleibende Verkaufsmenge zu höheren Verbrauchsgebühren.

Gebührenkalkulation

Es ist rechtlich zulässig, dass die Gebührenkalkulation einen Zeitraum von bis zu 4 Jahren umfasst. Um einigermaßen solide Berechnungsgrundlagen zu erhalten, wurde ein dreijähriger Kalkulationszeitraum gewählt. Die errechnete Gebührenobergrenze von 2,75 €/m³ wurde für einen mehrjährigen Zeitraum mit Ausgleich der Unterdeckungen der letzten Jahre ermittelt. Durch die einheitliche Gebühr für den gesamten Kalkulationszeitraum werden Gebührenschwankungen vermieden.

Bei der Ermittlung der Wassergebühr für den Zeitraum 01.11.2017 bis 31.10.2020 wurden folgende Parameter zu Grunde gelegt:

Kalkulation bei gleichbleibender Grundgebühr

Gesamtdeckungsbedarf A
3.446.930 €
Ergebnis 01.11.2014 – 31.10.2017
218.564 €
Gesamtdeckungsbedarf B:
3.664.494 €


Frischwassermenge (443.000 m³/Jahr x 3 Jahre):
1.329.000 m³
Kostendeckende Gebühr inkl. Ergebnisse der Vorjahre
2,75 €/m³

Alternativberechnung ohne Ergebnisse der Vorjahre

Gesamtdeckungsbedarf A
3.446.930 €


Frischwassermenge (443.000 m³/Jahr x 3 Jahre):
1.329.000 m³
Kostendeckende Gebühr inkl. Ergebnisse der Vorjahre
2,59 €/m³

Kalkulation bei steigender Grundgebühr

Q3
in m³/h
Anzahl in
Höchberg
Gebühr bisher pro Jahr und Zähler
Gebühr neu pro Jahr und Zähler
4
2863
          24,00 €
          36,00 €
10
19
          57,60 €
          86,40 €
16
7
          96,00 €
       144,00 €
25
14
       480,00 €
       720,00 €
63
2
       768,00 €
    1.152,00 €
100
1
       960,00 €
    1.440,00 €
250
1
    1.440,00 €
    2.160,00 €
Summe
2907
 
 


Gesamtdeckungsbedarf A
3.326.930 €
Ergebnis 01.11.2014 – 31.10.2017
218.564 €
Gesamtdeckungsbedarf B:
3.545.494 €


Frischwassermenge (443.000 m³/Jahr x 3 Jahre):
1.329.000 m³
Kostendeckende Gebühr inkl. Ergebnisse der Vorjahre
2,67 €/m³

Alternativ ohne Ergebnisse der Vorjahre

Gesamtdeckungsbedarf A
3.326.930 €


Frischwassermenge (443.000 m³/Jahr x 3 Jahre):
1.329.000 m³
Kostendeckende Gebühr inkl. Ergebnisse der Vorjahre
2,50 €/m³

Es wird vorgeschlagen, die Gebührenunterdeckungen in die Gebührenkalkulation nicht einzustellen und somit nicht auszugleichen.

Fazit

Bei einer prognostizierten jährlichen Abwassermenge von 443.000 m³ und den in der Kalkulation zu Grunde gelegten Einnahmen und Ausgaben ist die derzeitige Gebühr von 2,35 €/m³ (netto) nicht mehr kostendeckend. Eine Gebührenerhöhung ist deshalb notwendig.

Die weitere Entwicklung der Wassergebühr wird in den Folgejahren vom notwendigen Instand- und Unterhaltungsaufwand als auch von den künftig zu veranschlagenden Wassermengen abhängen. Meist werden nicht alle Maßnahmen, die im Finanzplan vorgesehen sind, umgesetzt. Vor allem aber kann eine Erhöhung des Wassereinkaufspreises vom Zweckverband Fernwasserversorgung Mittelmain auf den Markt Höchberg zukommen und negative Auswirkungen auf unsere Wassergebühr haben.

Aus diesen Gründen wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, die Wassergebühr zum 01.11.2017 zu erhöhen. Entweder verbunden mit einer Grundgebührerhöhung auf 2,50 €/m³ oder bei gleichbleibender Grundgebühr auf 2,59 €/m³.

Beschluss

1)        Der Kalkulation der Wassergebühr vom 1.11.2017 bis 31.10.2020 einschließlich der Schätzung der voraussichtlichen Erlöse, Aufwendungen und Wassermengen wird zugestimmt.

2)        Auf den Ausgleich der Kostenunterdeckung der Jahre 2015 bis 2017 wird verzichtet.

3) Die Wassergebühr wird zum 1.11.2017 auf 2,59 €/m³ (netto) erhöht. Die Grundgebühr wird nicht erhöht. Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung ist entsprechend zu ändern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Marktgemeinderat Johannes Väthjunker ist bei der Abstimmung nicht anwesend.

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5. Nutzung des Mitteilungsblattes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 30.05.2017 ö 5

Sachverhalt

Das Mitteilungsblatt ist dem Grundsatz nach eine öffentliche Einrichtung des Marktes Höchberg. Regelung über die Nutzung hierfür kann jederzeit der Marktgemeinderat festlegen.

Das Mitteilungsblatt ist dem Wesen nach ein Bindeglied zwischen Verwaltung und Bürgerschaft und als solches auf eine objektive Unterrichtung ausgelegt.

Es ist damit kein Sinn und Zweck eines Mitteilungsblattes, eine Plattform zu politischen Meinungsäußerungen abzugeben. In langjähriger Praxis war es bisher auch ohne detaillierte schriftliche Regelung üblich, dass parteipolitische Beiträge nicht veröffentlicht wurden, da diese auch zu Auseinandersetzungen örtlicher Interessengruppen führen können.

Letztmals hat sich der Marktgemeinderat anlassbezogen mit Beschluss vom 24.7.2001 mit der Thematik befasst:

1. Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt, dass im redaktionellen Teil des Mitteilungsblattes keine Texte von politischen Parteien und Gruppierungen aufgenommen werden, die in irgendeiner Form beleidigende, herabsetzende oder diskriminierende Passagen aufweisen. Berichte über politische Versammlungen usw. dürfen veröffentlicht werden.

2. Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt, aufgrund der vorstehenden Beratung, dass künftig keine Schriften von politischen Parteien und Gruppierungen mit dem Mitteilungsblatt ausgetragen werden.

Die Regelung, die der erste Beschluss umfasst, galt bereits für die Zeit vor der Beschlussfassung. Aus der damaligen Beratung geht auch eindeutig hervor, dass das Mitteilungsblatt zu keiner Zeit für eine politische Meinungsäußerung durch Parteien und Organisationen, die sich parteipolitisch betätigen, zur Verfügung stand.

Die Regelungen für die Nutzung von Mitteilungsblättern sind im Übrigen in zahlreichen Kommunen ähnlich formuliert. Ziel ist stets, dass politisch relevante Themen nicht über die Plattform des Mitteilungsblattes ausgetragen werden sollen.

Im Übrigen weist die Verwaltung darauf hin, dass diese Regelung bereits vor vielen Jahren von der Kommunalaufsicht des Landratsamtes Würzburg als vorbildlich und beispielhaft für den gesamten Landkreis Würzburg eingestuft wurde.

Trotz dieser aus Sicht der Verwaltung eindeutigen Beschlusslage ergeben sich immer wieder Diskussionen über Beiträge, die im Mitteilungsblatt veröffentlicht werden sollen und von der Verwaltung zurückgewiesen werden. Aus diesem Grund bittet die Verwaltung den Marktgemeinderat, die bestehende Beschlusslage zu bestätigen und aus Gründen der Klarstellung zu ergänzen.

Beschluss

Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird ausführlich diskutiert. Zusammenfassend bestätigt der Marktgemeinderat den Beschluss vom 24.7.2001 und den damit verbundenen Vollzug des Beschlusses durch die Verwaltung in der bisherigen Ausgestaltung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Freitext nach TOP

Marktgemeinderat Johannes Väthjunker weist darauf hin, dass bei Kürzungen oder Streichungen von Beiträgen der jeweilige Verein oder die Organisation durch den Verlag zu benachrichtigen sei. Die Verwaltung wird den Verlag nochmals darauf hinweisen.

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6. Antrag zur Einrichtung eines Runden Tisches von an der Höchberger Natur interessierten Organisationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 30.05.2017 ö 6

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 16.6.2014 beantragten die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und die Freien Wähler Höchberger Mitte die Einrichtung eines Runden Tisches von an der Höchberger Natur interessierten Organisationen.

Zur Begründung wurde der Austausch von Anregungen und Sorgen hinsichtlich der Höchberger Natur und der möglichen Behebung von Beschwerden der unterschiedlichen Nutzergruppen wie z.B. Landwirte, Imker, Vereine etc. angeführt.

Mit Beschluss des Marktgemeinderates vom 20.1.2015 wurde festgelegt, dass die Einrichtung eines Runden Tisches der an der Natur interessierten Organisationen grundsätzlich vom Marktgemeinderat begrüßt wird. Für die Tätigkeit des Runden Tisches werden entsprechende Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt und der Runde Tisch organisiert sich selbst, die Leitung wird nicht durch Verwaltungskräfte sichergestellt.

Nunmehr begehrt der Runde Tisch „Natur in Höchberg“ auch die Aufnahme von Veröffentlichungen im Mitteilungsblatt. Dies wurde von der Verwaltung unter Hinweis auf den politischen Inhalt des Beitrages abgelehnt. Im Beitrag sind aus Sicht der Verwaltung

  • Wertungen der Tätigkeit des Marktgemeinderates
  • Wertungen der Tätigkeit der Verwaltung
  • Stellungnahmen zu tagespolitischen Themen wie z.B. die Planung des Gewerbegebietes
  • Wertungen zu Untersuchungsergebnissen beauftragter Planungsbüros
  • Wertungen, die aus Sicht der Verwaltung auf eine „Kontrollfunktion“ des Runden Tisches gegenüber Verwaltung und Marktgemeinderat hinweisen, enthalten.

Die Verwaltung hat den Vorsitzenden des Runden Tisches, Herrn Biel, auf die dem Marktgemeinderat im Antrag zur Gründung des Runden Tisches aufgeführten Aufgaben hingewiesen und weiterhin zum Ausdruck gebracht, dass eine politische Betätigung des Runden Tisches nie angedacht war und das Mitteilungsblatt des Marktes Höchberg hierfür auch keine Plattform darstellt.

Sofern sich der Runde Tisch in irgendeiner Form politisch betätigt, gelten für diese Organisation die gleichen Regelungen für die Nutzung des Mitteilungsblattes wie bei Parteien und Wählergruppen.

Der Marktgemeinderat nimmt die Haltung der Verwaltung gegenüber dem Runden Tisch „Natur in Höchberg“ zu Veröffentlichungen der Organisation im Mitteilungsblatt zustimmend zur Kenntnis.

Marktgemeinderat Matthias Rüth beantragt das Protokoll des Runden Tisches zukünftig auch allen Fraktionen des Marktgemeinderates zur Kenntnis zu geben.

Beschluss

Die Protokolle des Runden Tisches „Natur in Höchberg“ werden auch allen Fraktionen des Marktgemeinderates zur Kenntnis gegeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1

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7. Berichte und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 30.05.2017 ö 7

Sachverhalt

Verkehrsverhältnisse Hexenbruchweg/Würzburger Straße/Höchberger Straße

Im Zuge der Haushaltsberatungen 2017 beantragte die CSU-Fraktion die Überprüfung einer Einfädelspur vom Hexenbruchweg/Würzburger Straße in die Höchberger Straße. Der Antrag wurde in der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses am 31.1.2017 behandelt. Die Verwaltung wurde beauftragt, den Antrag auf Überprüfung einer Einfädelspur an die Stadt Würzburg weiterzuleiten.

Die Fachabteilung Tiefbau der Stadt Würzburg hat mit Schreiben vom 27.4.2017 mitgeteilt, dass von der Bauverwaltung bereits verschiedenste Varianten zur Verbesserung der Einmündungssituation am Hexenbruchweg in die Höchberger Straße untersucht wurden. Unter anderem wurde auch der sogenannte innenliegende Einfädelstreifen betrachtet.

Zu den einzelnen Verkehrsströmen wurde eine Berechnung nach dem Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen durchgeführt. Die Variante des innenliegenden Einfädelstreifens erreicht sowohl in der Morgen- als auch Nachmittagsspitze nicht die ausreichende Qualitätsstufe. Die Variante wurde deshalb seitens der Stadt Würzburg nicht weiterverfolgt.

Nach vorheriger telefonischer Auskunft der Stadt Würzburg würde als einzige verkehrsrechtlich zulässige Maßnahme eine Ausweitung des Einmündungsbereiches verbunden mit einer Lichtsignalanlage in Betracht kommen. Wie bereits in der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses dargestellt, wurde auch diese Lösung unter Berücksichtigung der Tatsache, dass auch die sogenannte Hexenbruchabfahrt einen völlig unzureichenden Ausbauzustand aufweist und durch verbesserte Einfahrtsbedingungen auch von Höchberger Gemarkung aus wesentlich mehr Verkehr zu erwarten ist, nicht weiterverfolgt. Unabhängig davon würden durch diese Maßnahme sehr hohe Ausbaukosten entstehen.

Der Marktgemeinderat nimmt die Stellungnahme der Stadt Würzburg zur Kenntnis.



Die Verwaltung informiert die Mitglieder des Marktgemeinderates über die freiwillige Zuwendung der Unterfränkischen Kulturstiftung des Bezirks Unterfranken für das Höchberger Kulturstüble in Höhe von 3.000 € für das Kalenderjahr 2017.

Weiterhin wird auf das Dankschreiben der Nachbarschaftshilfe St. Matthäus/Seniorenarbeit St. Matthäus für die Vereinsförderung 2017 hingewiesen.

Die Mitglieder des Marktgemeinderates werden über die Stellenausschreibungen für einen Aushilfskassierer/eine Aushilfskassiererin (Mainlandbad) und einem pädagogischen Mitarbeiter/einer Mitarbeiterin für das Schüler- und Jugendzentrum Höchberg informiert.

Zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bezüglich des Nachtbusses für Höchberg vom 24.1.2007 informiert die Verwaltung in Kürze über den Sachstand.

Weiterhin werden die Mitglieder des Marktgemeinderates über das Schreiben des Landratsamtes Würzburg zur Unterbringung von bleibeberechtigten Asylbewerbern im Rahmen des Obdachlosigkeitsverfahrens informiert.

Die Mitglieder des Marktgemeinderates erhalten die Informationen über die Auszahlung der Vereinsförderung 2017 und den damit verbundenen Anstieg der Mitgliederzahlen im Schüler- und Jugendbereich.

Marktgemeinderat Frank Rothbächer weist auf einen auf dem Parkplatz an der Sonnemannstraße verbotswidrig abgestellten PKW hin. Die Verwaltung wird dies entsprechend mit der Polizei prüfen.

Marktgemeinderat Walter Feineis verweist auf die kursierenden Informationen hinsichtlich des Parkplatzes für Lehrkräfte an der Schulgasse . Aus seiner Sicht könne der Parkplatz außerhalb der Schulzeiten auch öffentlich genutzt werden. Die Verwaltung wird dies entsprechend prüfen.

Datenstand vom 27.06.2017 09:53 Uhr