Datum: 27.06.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Marktgemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Altortsanierung, Herrenweg 3
2 Behandlung von Anträgen auf Vorbescheid und Baugenehmigung
2.1 Staatliches Bauamt, Antrag auf Bauaufsichtliches Zustimmungsverfahren gemäß Art. 73 Abs. 1 BayBo; Errichtung einer staatlichen Wohnanlage auf dem Grundstück Nr. Fl.Nr. 456, Am Klettenrain 24, § 34 BauGB,
2.2 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2015-075; Errichtung von zwei baugleichen Plakatwerbetafeln im Euro-Format - unbeleuchtet auf dem Grundstück Fl.Nr. 3170, Leibnizstraße 2, Bebauungsplan "Gewerbegebiet Südlich der B27", § 30 BauGB
2.3 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2017-025; Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 757/3, Allerseeweg 24, Bebauungsplan "Seeweg", § 30 BauGB
2.4 Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2016-078; Errichtung eines Wintergartens und Dachsnanierung mit Einbau von Dachbalkonen auf dem Grundstück Fl.Nr. 544, Würzburger Straße 3, Bebauungsplan "Am Karrenwinkel", §§ 30 und 34 BauGB
3 Berichte und Anfragen

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1. Altortsanierung, Herrenweg 3

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 27.06.2017 ö 1

Sachverhalt

Seitdem das Jugendzentrum Höchberg in die ehemaligen Saunaräume des Mainlandbades umgezogen ist, ist das Anwesen im Herrenweg 3 unbenutzt.
Nachdem in den Haushaltsberatungen nun von Seiten des Marktgemeinderates die Notwendigkeit für weiteren sozialen Wohnungsbau aufgegriffen wurde, hat die Verwaltung das Architekturbüro stahl.lehrmann beauftragt, mögliche Konzepte für eine Wohnraumnutzung zu prüfen.

Dem Marktgemeinderat werden in der Sitzung erste Konzeptideen vorgestellt.

Der Marktgemeinderat begrüßt den Grundgedanken einer weiteren Nutzung des ehemaligen Jugendzentrums. Die Verwaltung wird beauftragt, Fördermöglichkeiten im Sozialen Wohnungsbau zu prüfen.

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2. Behandlung von Anträgen auf Vorbescheid und Baugenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 27.06.2017 ö 2
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2.1. Staatliches Bauamt, Antrag auf Bauaufsichtliches Zustimmungsverfahren gemäß Art. 73 Abs. 1 BayBo; Errichtung einer staatlichen Wohnanlage auf dem Grundstück Nr. Fl.Nr. 456, Am Klettenrain 24, § 34 BauGB,

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 27.06.2017 ö 2.1

Sachverhalt

.

Nachdem der Marktgemeinderat in seiner Sitzung am 13.12.2016 der Planung des Staatlichen Bauamtes zugestimmt hat, legt nun das Staatliche Bauamt den Antrag auf Zustimmung gemäß Art. 73 Abs. 1 BayBo vor.
Demnach bedürfen nicht verfahrensfreie Bauvorhaben keiner Baugenehmigung, wenn

„……. die Leitung der Entwurfsarbeiten und die Bauüberwachung einer Baudienststelle des Bundes, eines Landes oder eines Bezirks übertragen ist ........ Solche Bauvorhaben bedürfen der Zustimmung der Regierung (Zustimmungsverfahren). 3Die Zustimmung der Regierung entfällt, wenn die Gemeinde nicht widerspricht und die Nachbarn dem Bauvorhaben zustimmen.“

Erläuterung:

Die Genehmigungsplanung sieht auf dem Grundstück zwei freistehende Mehrfamilienhäuser vor. Die Gebäude sind zweistöckig mit ausgebautem Dach. Die bauplanungsrechtliche Zulassungsfähigkeit richtet sich nach § 34 Baugesetzbuch. Die Verwaltung sieht bezüglich des Einfügungsgebots aufgrund der umliegenden Bebauung keine bauplanungsrechtlichen Probleme.
Abstandsflächen sowie Stellplätze werden in notwendiger Form auf dem Grundstück nachgewiesen.

Die Genehmigungsplanung folgt dem im Dezember 2016 vorgestellten Vorentwurf. Daher empfiehlt die Verwaltung dem Bauvorhaben zuzustimmen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt dem Bauantrag zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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2.2. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2015-075; Errichtung von zwei baugleichen Plakatwerbetafeln im Euro-Format - unbeleuchtet auf dem Grundstück Fl.Nr. 3170, Leibnizstraße 2, Bebauungsplan "Gewerbegebiet Südlich der B27", § 30 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 27.06.2017 ö 2.2

Sachverhalt

Erläuterung:

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 08.03.2016 oben genanntem Bauantrag nicht zugestimmt.

Am 9. Mai 2017 fand ein Ortstermin durch das Verwaltungsgericht Würzburg statt.

Nachdem der negative Beschluss des Marktes Höchberg auf die straßenbündige Bauweise begründet war, wurde vom vorsitzenden Richter des Verwaltungsgerichtes angeregt, die Plakatwerbetafel einen Meter zurückzusetzen.
Das Landratsamt Würzburg, vertreten durch Frau Regierungsrätin Dengel und der Antragsteller haben dieser Vorgehensweise zugestimmt.

Das Landratsamt Würzburg bittet mit Schreiben vom 24.05.2017 um offizielle Beschlussfassung.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt der erzielten Einigung, die beantragte Werbeanlage 1 m von der Grundstücksgrenze und damit vom Gehweg abzurücken zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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2.3. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2017-025; Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 757/3, Allerseeweg 24, Bebauungsplan "Seeweg", § 30 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 27.06.2017 ö 2.3

Sachverhalt

Der Bauantrag kann noch nicht behandelt werden und wird von der Tagesordnung abgesetzt.

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2.4. Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2016-078; Errichtung eines Wintergartens und Dachsnanierung mit Einbau von Dachbalkonen auf dem Grundstück Fl.Nr. 544, Würzburger Straße 3, Bebauungsplan "Am Karrenwinkel", §§ 30 und 34 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 27.06.2017 ö 2.4

Sachverhalt

.

Erläuterung:
Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 10.01.2017 oben genanntem Bauantrag nicht zugestimmt, da der Markt Höchberg die Auffassung vertreten hat, dass der Stellplatznachweis fehlerhaft ist und zwei Stellplätze fehlen.
Das Landratsamt Würzburg teilt dem Markt Höchberg mit Schreiben 10.05.2017 mit, dass die Stellplatzberechnung des Entwurfsverfassers nicht zu beanstanden ist. Die Schaffung zusätzlicher Stellplätze kann nicht verlangt werden.

Das Landratsamt Würzburg bittet um erneute Beschlussfassung.

Beschluss

Der Marktgemeinderat hält an seiner Auffassung fest, dass ein Bestandsschutz für die fiktiven Stellplätze der ehemaligen Arztpraxis (bisherige Nutzung) nicht gegeben ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Freitext nach TOP

Die Verwaltung wird beauftragt, den Sachverhalt wegen der grundsätzlichen Bedeutung mit dem Landratsamt Würzburg als Baugenehmigungsbehörde zu besprechen.

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3. Berichte und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 27.06.2017 ö 3

Sachverhalt

Die Dankschreiben der Höchberger Tafel, des Kapellenvereins zum Guten Hirten sowie der Turngemeinde Höchberg für die Vereinsförderung 2017 werden bekannt gegeben.

Ebenfalls informiert die Verwaltung die Mitglieder des Marktgemeinderates über die finanzielle Zuwendung des Landkreises Würzburg im Rahmen der Richtlinien zur Förderung der Schwimmfähigkeit im Landkreis Würzburg in Höhe von 15.307,34 €.

Zur Anfrage von Marktgemeinderätin Gabriele Ries aus der Sitzung des Marktgemeinderates vom 30.5.2017 teilt die Verwaltung mit, dass von der AKDB eintägige Seminare für Rechnungsprüfer angeboten werden, jedoch im Jahr 2017 nur ein Seminar in München zur Verfügung steht. Die Verwaltung wird hierzu mit der AKDB Verbindung aufnehmen, um die Voraussetzungen für ein Seminar in Würzburg in Erfahrung zu bringen.

Datenstand vom 06.07.2017 11:12 Uhr