Datum: 26.09.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Marktgemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse
2 Sanierung und Umgestaltung Bergstraße | Wirtgasse | Sonnemannstraße| Am Reele BA III Sonnemannstraße - Oberflächengestaltung
3 Feststellung des Jahresabschlusses 2016 für den Betrieb gewerblicher Art (BgA) Wasserversorgung/ Photovoltaikanlagen des Marktes Höchberg
4 Verkehrsanbindung des Ortsgebietes Höchberg zum Steinbachtal
5 Berichte und Anfragen

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1. Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 26.09.2017 ö 1

Sachverhalt

Die nichtöffentlich gefassten Beschlüsse sind – sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind – der Öffentlichkeit bekannt zu geben (Artikel 52 Absatz 3 GO).

Geheimhaltungsgründe sind weggefallen, wenn das Wohl der Allgemeinheit und ein berechtigtes Interesse Einzelner eine Geheimhaltung nicht mehr erfordern.

  • Der Marktgemeinderat beschloss in seiner Sitzung am 30.5.2017, das Beschäftigungsverhältnis mit Frau Claudia Rose ab 1.9.2017 befristet bis 31.8.2018 mit 30 Wochenstunden festzusetzen.

  • Der Marktgemeinderat beschloss in seiner Sitzung am 27.6.2017, die Anmietung von Räumlichkeiten der Katholischen Kirchenstiftung Höchberg im Anwesen Jägerstraße 3 und 3 a für die Mittagsbetreuung.

  • Der Marktgemeinderat beschloss in seiner Sitzung am 27.6.2017, das bestehende gesetzliche Vorkaufsrecht am Anwesen Fl.Nr. 170 der Gemarkung Höchberg nicht auszuüben.

  • Der Marktgemeinderat beschloss in seiner Sitzung am 17.7.2017, das bestehende Vorkaufsrecht am Grundstück Fl.Nr. 284 der Gemarkung Höchberg nicht auszuüben.

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2. Sanierung und Umgestaltung Bergstraße | Wirtgasse | Sonnemannstraße| Am Reele BA III Sonnemannstraße - Oberflächengestaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 26.09.2017 ö 2

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.07.2016 das Verkehrskonzept für den Bauabschnitt „Sonnemannstraße“ beschlossen. Die Verwaltung wurde beauftragt, für den Ausbaubereich mit dem Büro Wegner die Gestaltungs- und Verkehrsanlagenplanung auszuarbeiten.

Die Gestaltungs- und Verkehrsplanung wurde am 25.04.2017 in der Bau- und Umweltausschusssitzung durch das Büro Wegner vorgestellt und den Fraktionen zur Diskussion und mit der Bitte um Stellungnahme überlassen.

Die Stellungnahmen sind bei der Verwaltung eingegangen und geprüft worden. Bei einem Ortstermin des Bau- und Umweltausschusses mit dem Planungsbüro am 17.07.2017 wurden diese erörtert und neuralgische Punkte aufgezeichnet und besprochen.

Die besprochenen Punkte wurden nun in die Pläne eingearbeitet:

Der Gehweg im Bereich von Wirtgasse bis Brunnengasse liegt auf der nördlichen Seite. Die Querung findet dann im gepflasterten Bereich der Brunnengasse statt. Ab hier verläuft der Gehweg im südlichen Bereich der Sonnemannstraße.

Die Öffnung des bestehenden Platzes „An der Weed“ wird durch ein Absenken der Mauer erreicht.

Im Bereich der Engstelle zwischen Sonnemannstraße 70 und 76 wird der Gehweg nach jetzigem Stand abgesenkt gebaut. Da die Gespräche zum Grunderwerb und damit zur Umgestaltung der Einfriedungsmauern noch nicht abgeschlossen sind, kann bei positivem Verhandlungsverlauf hier mit einer Verbesserung der Gehweglage und somit der Engstelle gegebenenfalls noch reagiert werden.

Die zu beschließende Planung wird in der Sitzung nochmals abschließend vom Büro Wegner erörtert.

Ein Beschluss zur Festlegung der Planung soll in der Sitzung des Marktgemeinderates ergehen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt die vorgestellte Planung des Büros Wegner. Demnach wird entlang der Sonnemannstraße ein einseitiger Gehweg gebaut, der im Bereich von Wirtgasse bis Brunnengasse am nördlichen Straßenrand gebaut werden soll. Die Querung der Straße findet dann um die Linde statt. Hier wird der Platzbereich mit einem durchgehenden Pflaster aus Granit hervorgehoben und die vorhandenen Flächen um die Linde und „An der Weed“ miteinander verbunden. Im Anschluss wird der Gehweg bergseits (südlich/süd-westlich) entlang der Sonnemannstraße bis zum Kreuzungsbereich „Am Reele“ fortgesetzt. Verkehrstechnisch wird das Prinzip aus der Bergstraße und Wirtgasse fortgeführt. Fahrbereiche, in denen Begegnungsverkehr möglich ist, wechseln sich mit verengten Stellen im Straßenbereich ab. Im Bereich des Hausnummern 70-74 wird hierbei der Gehweg abgesenkt und somit überfahrbar, da hier die Einsichtnahme der Engstelle nicht gewährleistet ist.

Sollte durch Grunderwerb oder Umplanung beteiligter Nachbarn hierbei eine Verbesserung erreicht werden, wird die Verbreiterung der Straße unmittelbar umgesetzt.

Die Materialauswahl gleicht sich der des Bauabschnittes I und II (Bergstraße und Wirtgasse) an.

Im Zuge der Detailplanung wird vor Ort geklärt werden, ob man die Bruchsteinmauer an der Weed teilweise in der Höhe abbricht. Die Entscheidung soll von der Notwendigkeit eines Geländers als Absturzsicherung abhängig gemacht werden. Die P lanung wird dann nochmals im Bau- und Umweltausschuss entschieden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 4

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3. Feststellung des Jahresabschlusses 2016 für den Betrieb gewerblicher Art (BgA) Wasserversorgung/ Photovoltaikanlagen des Marktes Höchberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 26.09.2017 ö 3

Sachverhalt

Der Steuerberater des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes (BKPV) hat den Jahresabschluss für das Jahr 2016 gefertigt.

Aufgrund des Fehlens der Gewinnerzielungsabsicht besteht für alle BgAs des Marktes Höchberg keine Gewerbesteuerpflicht. Da kein steuerpflichtiges Einkommen erzielt wurde, fiel keine Körperschaftssteuer an.

Da Photovoltaikanlagen zu den Versorgungsbetrieben zählen, werden die Ergebnisse Wasserversorgung und Photovoltaikanlagen steuerlich in einem Betrieb zusammengefasst. Das Jahresergebnis 2016 entfällt wie folgt auf die beiden Sparten:

Wasserversorgung
- 61.107,05 €
Photovoltaikanlagen
+ 11.864,98 €
Summe
- 49.242,07 €

Auf den Gewinn 2015 von 55.000 € folgt im Jahr 2016 ein Verlust von 61.000 €. Wesentlich hierfür waren höhere Aufwendungen für den Unterhalt und Personal, denen gesunkene Einnahmen aus Wasserverkauf gegenüberstehen. Die Gebührenerhöhung um 24 ct/m³ wird erst ab dem 01.11.2017 Wirkung zeigen. Mit Ausnahme der Verwaltungskosten ist bei allen Aufwandsposten 2016 ein Kostenanstieg zu verzeichnen.
Die Wasserverluste liegen mit 10,9 % noch im Normalbereich, sind allerdings im Vergleich zu den Vorjahren leicht angestiegen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stellt den Jahresabschluss 2016 des Betriebs gewerblicher Art Wasserversorgung / Photovoltaikanlagen des Marktes Höchberg mit:

Einer Bilanzsumme in Aktiva und Passiva von
4.135.245,47 €
und

einem Jahresverlust lt. Bilanz von
49.242,07 €
einem Jahresverlust lt. Gewinn- und Verlustrechnung von
49.242,07 €
hiermit fest.


Der Jahresverlust 2016 von 49.242,07 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Die Verbindlichkeiten bei der Gemeinde sind weiterhin entsprechend dem Beschluss des Gemeinderates vom 27.09.2011 zu verzinsen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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4. Verkehrsanbindung des Ortsgebietes Höchberg zum Steinbachtal

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 26.09.2017 ö 4

Sachverhalt

Bedingt durch häufig auftretende Verkehrsstörungen werden die Feldwege Richtung Steinbachtal - im Wesentlichen der „Steinerne Brückleinsweg“, der „Roßbergweg“, der „Kapellenweg“ und sehr bedingt auch der „Klingenweg“ - als Abkürzungsstrecke befahren. Dies führte in der Vergangenheit auch immer wieder zu Konflikten mit landwirtschaftlichem Verkehr bzw. Spaziergängern, die diese Wege auch intensiv nutzen.

Auch Anwohner des „Hinteren Steinbachtals“ haben sich bei der Stadt Würzburg über den intensiven Durchgangsverkehr aus dem „Steinernen Brückleinsweg“ beklagt.

Weite Teile des Steinbachtals wurden 1978 anlässlich der Gebietsreform der Stadt Würzburg zugeschlagen. Den Anwohnern wurden auch danach mit Beschluss des Marktgemeinderates bis zum Jahr 2004 noch Ausnahmegenehmigungen zum Befahren der gesperrten Feldwege kennzeichenbezogen ausgestellt, da die Bewohner des „Hinteren Steinbachtals“ und der „Lochgrabensiedlung“ stets die Anbindung nach Höchberg betonten.

Der „Steinerne Brückleinsweg“ sowie der „Roßbergweg“ wurden stets mit dem verkehrsrechtlichen Zusatz „Anlieger frei“ beschildert, um den Bewohnern des Steinbachtals weiter die Nutzung zu ermöglichen.

Insbesondere durch den Ausbau der Autobahn haben die Verkehrsstörungen im Ortsgebiet Höchberg und dem Stadtgebiet Würzburg massiv zugenommen, dies führt auch zu einem nahezu unkontrollierten Fahrverkehr in den genannten Feldwegen. Verkehrszählungen wurden vor einigen Jahren bereits von der Stadt Würzburg (Krötenwanderung) und dem Markt Höchberg vorgenommen. Diese ergaben tatsächlich zwischen 250 und 500 Fahrzeuge im „Steinernen Brückleinsweg“. Um den Nutzerkreis einzuschränken und Kontrollen der Polizei zu ermöglichen, wurde deshalb mit der Stadt Würzburg vereinbart, den Zusatz „Anlieger frei“ zu entfernen, damit der „Roßbergweg“ sowie der „Steinerne Brückleinsweg“ dann „echte Feldwege“ darstellen und von der Polizei in die Überwachung aufgenommen werden können.

Die Wegeflächen in diesen Feldwegen liegen teilweise auf angepachteter Privatfläche. Begründet mit dem zunehmenden Fahrverkehr haben auch einige Pächter im Jahr 2017 die Pachtverhältnisse für die Wegefläche aufgekündigt. Die Wirksamkeit dieser Kündigung ist juristisch fraglich. Mit der verkehrsrechtlichen Einschränkung des Nutzerkreises würde der Markt Höchberg aber sicherlich auch den Eigentümern entgegenkommen.

Nach dem Ausbauende der Autobahn gibt es von Seiten der Stadt Würzburg auch Ausbaupläne für die Leistenstraße. Die Stadt Würzburg beabsichtigt hier einen Vollausbau der Straße. Der langwierige Ausbau wird auch im Ortsgebiet Höchberg weiter zu Verkehrsstörungen und Verlagerung der Verkehrsströme führen.

Als Ausweichstrecke für Autofahrer wird dann sicherlich noch der „Kapellenweg“ und die Anbindung an den „Leutfresserweg“ im Stadtgebiet Würzburg genutzt werden.

Bedingt durch die Bebauung des Ortsteiles „Frankenwarte“ wurde durch die Stadt Würzburg eine Tonnagebeschränkung im „Leutfresserweg“ angeordnet. Mit Zielvereinbarung vom 1.7.1998 wurde gegen eine Zahlung in Höhe von 300.000,00 DM an die Stadt Würzburg der Konflikt beigelegt, dem Markt Höchberg wurde auf Dauer und uneingeschränkt die Befahrbarkeit des „Leutfresserweges“ als Wohnerschließungsstraße für den Ortsteil „Frankenwarte“ gewährleistet.

Aus Sicht der Verwaltung erscheint hier eine weitere Einschränkung des Nutzerkreises nur schwer möglich. Der „Kapellenweg“ ist aufgrund der Anbindung des Höchberger Wohngebietes „Frankenwarte“ ebenfalls mit dem Zusatz „Anlieger frei“ beschildert. Aufgrund des großen Nutzerkreises ist eine Überwachung durch die Polizei kaum möglich. Um hier zumindest eine Trennung der unterschiedlichen Nutzungen und eine Verbesserung der Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer zu erreichen, sollten die Ausbaupläne zur Trennung des Fuß- und Radverkehrs von der restlichen Fahrbahn weiter verfolgt werden.

Beschluss

Die Vorgehensweise der Verwaltung wird vom Marktgemeinderat zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Polizei und der Stadt Würzburg eine wirkungsvolle Überwachung der gesperrten Feldwege zu erreichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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Nach ausführlicher Diskussion wird die Verwaltung beauftragt, die betroffenen Fahrzeuge für die Bewohner der Lochgrabensiedlung sowie des Oberen Steinbachtals begrenzt auf das ehemalige Gemarkungsgebiet Höchberg zu ermitteln, um die denkbare Ausstellung von Ausnahmegenehmigungen zum Befahren des Steinernen Brückleinswegs sowie des Roßbergwegs in einer der nächsten Sitzungen des Bau- und Umweltausschusses zu prüfen.

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5. Berichte und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 26.09.2017 ö 5

Sachverhalt

Zur Anfrage von Marktgemeinderat Walter Feineis aus der Sitzung des Marktgemeinderates vom 25.07.2017 hinsichtlich verstärkter Überwachungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in der Straße „Alte Steige“ weist die Verwaltung darauf hin, dass das Geschwindigkeitsmessgerät des Marktes Höchberg seit 20.6.2017 in der „Alten Steige“ aufgestellt ist. Die Versetzung des Gerätes in eine andere Straße ist für die 33. Kalenderwoche ab 14.8.2017 vorgesehen. Die Messergebnisse durch das Anzeigegerät sowie auch die in den Jahren 2015 und 2016 durchgeführten Kontrollen der Geschwindigkeit durch den Verkehrsüberwachungsdienst haben für die „Alte Steige“ ein unauffälliges Ergebnis gezeigt. Die Verwaltung wird die Straße weiterhin im Rahmen ihrer Bedeutung in die Kontrollen aufnehmen.

Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass die Auswertung aller Geschwindigkeitsmessungen des Verkehrsüberwachungsdienstes für das Jahr 2016 im Ortsgebiet ein unauffälliges Ergebnis ohne akuten Handlungsbedarf ergeben hat. Die gesamten Messergebnisse liegen der Verwaltung vor und können bei Bedarf mit den entsprechenden Erklärungen durch die Sachbearbeiterin, Frau Klinger, auch eingesehen werden.

1. Bürgermeister Peter Stichler informiert über das Dankschreiben des SPD-Ortsvereins im Rahmen der Vereinsförderung. Die Mitglieder des Marktgemeinderates werden darum gebeten, für die Behandlung des Tagesordnungspunktes „Spielplätze im Ortsgebiet“ Stellungnahmen abzugeben, um eine Behandlung in einer der nächsten Sitzungen des Bau- und Umweltausschusses zu ermöglichen.

Auf Nachfrage von 3. Bürgermeister Bernhard Hupp weist die Verwaltung darauf hin, dass auf der Website des Marktes Höchberg in Kürze ein Link zur Ortschronik ab dem Jahr 1994 gesetzt wird. Der Verschönerungsverein wird um Prüfung gebeten, ob die Fotos aus dem alten Höchberg, die anlässlich einer Ausstellung im Pfarrheim am 24.9.2017 gezeigt wurden, ebenfalls auf der Website des Vereins veröffentlicht werden können.

Auf Nachfrage von Marktgemeinderat Karl-Heinz Hupp hinsichtlich der Einrichtung einer Stromtankstelle im Ortsgebiet weist die Verwaltung darauf hin, dass dies in einer der nächsten Sitzungen des Bau- und Umweltausschusses auf der Tagesordnung steht.

Auf Nachfrage von Marktgemeinderat Walter Feineis erläutert die Verwaltung die durchgeführten Maßnahmen im Rahmen der Treppensanierung im Ortsgebiet.

Marktgemeinderat Martin Benthe erkundigt sich nach dem abgeschlossenen Pachtvertrag für die Spielwiese neben dem Vogelnest. Der Pachtvertrag wird den Fraktionen zur Beratung zur Verfügung gestellt.

Marktgemeinderätin Sarah Braunreuther weist auf eine aus ihrer Sicht zu verbessernde Vorrangregelung des fließenden Verkehrs im Bereich Wirtgasse/Bergstraße/Sonnemannstraße hin. Die Verwaltung wird dies prüfen.
Weiterhin erläutert der 1. Bürgermeister auf Nachfrage von Marktgemeinderätin Sarah Braunreuther, dass die Aufstellung des Pollers in der Schulgasse zur Vermeidung des Durchgangsverkehrs in Zusammenarbeit mit der Schulleitung sowie dem Elternbeirat vom Bürgermeister entschieden wurde.

Datenstand vom 12.10.2017 11:41 Uhr